Berichte über mangelnde Besteuerung bei Immobilien im Besitz von ausländischen Bürgern
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Berichte über mangelnde Besteuerung bei Immobilien im Besitz von ausländischen Bürgern
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4232
21. Wahlperiode 23.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Otto Strauß, Marc Bernhard, Sebastian Münzenmaier, Carolin
Bachmann, Bastian Treuheit, Volker Scheurell, Olaf Hilmer, Kay Gottschalk,
Torben Braga, Christian Douglas, Rainer Groß, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana
Zimmer, Christian Reck und der Fraktion der AfD
Berichte über mangelnde Besteuerung bei Immobilien im Besitz von
ausländischen Bürgern
Laut einem Bericht des „rbb“ vom 29. Dezember 2025 (www.rbb24.de/politik/
beitrag/2025/12/immobilien-geschaefte-berlin-investoren-immobilien-kaeufer-a
usland.html) könne das Land Berlin die Immobiliengeschäfte von
ausländischen Bürgern nicht ausreichend kontrollieren. Demnach seien ausländische
Bürger „für Hunderte Immobiliengeschäfte in Berlin“ verantwortlich. Den
Finanzämtern lägen „keine ausreichenden Informationen über diese Personen“
vor, so sei die Besteuerung lückenhaft, und konkrete Empfehlungen des
Bundesrechnungshofes zur Besteuerung würden seitens des Landes Berlin nicht
umgesetzt werden. Den Finanzämtern fehlten demnach Daten wie
Steuernummern, Geburtsdaten sowie entweder verspätet oder nicht gezahlte Steuern. Für
Immobiliengeschäfte relevante Informationen würden nicht verarbeitet und
erfasst werden, und es fehle an Personal.
Im Zeitraum zwischen 2010 und 2024 gäbe es laut verlinktem Bericht
insgesamt rund 402 000 Immobiliengeschäfte, jährlich würde jeder zehnte Euro auf
dem Berliner Immobilienmarkt von ausländischen Bürgern umgesetzt werden,
gleichzeitig würden nur 3 300 ausländische Personen in den Steuerakten
Berlins auftauchen. Wie hoch das Defizit durch eine lückenhafte Besteuerung sei,
sei auf aufgrund mangelnder Erkenntnisse nur abschätzbar. Privatpersonen
hätten laut Berliner Finanzverwaltung im oben genannten Zeitraum insgesamt
rund 200 Mio. Euro an Spekulationsgewinn durch Immobiliengeschäfte
steuerlich veranlagt; damit seien nur mehr als 3 000 Fälle erfasst worden (ebd.).
Laut Bericht des „rbb“ stellte der Bundesrechnungshof im Jahr 2013 fest, „dass
bei Immobiliengeschäften von ausländischen Personen in Deutschland die
Finanzämter bis zu 50 Prozent der Spekulationsgewinne nicht erfasst hätten“ und
bei den Behörden bekannten Geschäften „nur wenige wirklich besteuert
wurden“. So fehle es an einer Steuernummer oder einem Bankkonto. So seien rund
61 Prozent der im Ausland ansässigen Verkäufer den Finanzbehörden nicht
bekannt, und nach einem Jahr nach dem Immobilienerwerb hätten nur 63 Prozent
der ausländischen Käufer eine Steuernummer.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller
beschriebene Einschätzung bekannt, dass die derzeitige Praxis zur
Besteuerung von Immobiliengeschäften ausländischer Personen faktisch zu einem
strukturellen Vollzugsdefizit führt, und hat sie sich dazu ggf. eine
Positionierung erarbeitet (wenn ja, bitte darlegen), und wenn nein, warum nicht?
2. Welche Verantwortung sieht die Bundesregierung bei sich selbst, wenn
Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur Besteuerung ausländischer
Immobiliengeschäfte seit über zehn Jahren bekannt sind, jedoch bis heute
offenkundig nicht flächendeckend umgesetzt wurden?
3. Wie erklärt sich die Bundesregierung die erhebliche Diskrepanz zwischen
rund 402 000 Immobiliengeschäften in Berlin im Zeitraum von 2010 bis
2024 und lediglich etwa 3 300 ausländischen Personen, die in den
Steuerakten erfasst sind?
4. Hält die Bundesregierung es für akzeptabel, dass laut
Bundesrechnungshof bis zu 50 Prozent der Spekulationsgewinne aus Immobiliengeschäften
ausländischer Personen steuerlich nicht erfasst werden, wenn ja, warum,
und wenn nein, welche konkreten Konsequenzen zieht sie daraus?
5. Warum hat die Bundesregierung bislang keine verbindlichen
bundesrechtlichen Vorgaben geschaffen, die sicherstellen, dass ausländische
Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer eindeutig identifiziert und steuerlich
erfasst werden?
6. Welche konkreten rechtlichen oder organisatorischen Hindernisse stehen
nach Kenntnis der Bundesregierung einer vollständigen Erfassung von
Steuernummern, Geburtsdaten und Bankverbindungen ausländischer
Immobilieneigentümer entgegen?
7. Hat sich die Bundesregierung zum Umstand, dass rund 61 Prozent der im
Ausland ansässigen Immobilienverkäufer den deutschen Finanzbehörden
nicht bekannt sind, obwohl es sich um steuerlich relevante Vorgänge
handelt, eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
8. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass ein
erheblicher Teil ausländischer Immobilienkäufer auch ein Jahr nach dem Erwerb
über keine deutsche Steuernummer verfügt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
9. Sieht die Bundesregierung in der derzeitigen Datenlage ein systemisches
Risiko für Steuerhinterziehung und Geldwäsche im deutschen
Immobilienmarkt, und wenn nein, wie begründet sie diese Einschätzung?
10. Warum existiert nach Kenntnis der Bundesregierung bis heute keine
bundesweit einheitliche Erfassung oder Statistik zu Immobiliengeschäften
ausländischer Personen, obwohl deren Bedeutung für den
Immobilienmarkt seit Jahren bekannt ist?
11. In welchem Umfang ist der Bundesregierung ggf. bekannt, dass
Briefkastenfirmen, Treuhandkonstruktionen oder vergleichbare Strukturen gezielt
genutzt werden, um steuerliche Pflichten im Zusammenhang mit
Immobiliengeschäften zu umgehen?
12. Hat die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu der personellen
Ausstattung der Länderfinanzverwaltungen – insbesondere in Stadtstaaten wie
Berlin –, vor dem Hintergrund der effektiven Kontrolle von komplexen
grenzüberschreitenden Immobiliengeschäften, und wenn ja, wie lautet
diese, und auf welcher Datengrundlage?
13. Hat die Bundesregierung seit 2013 Maßnahmen mit dem Ziel ergriffen,
dass Länder die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur
Besteuerung ausländischer Immobiliengeschäfte tatsächlich umsetzen?
14. Welche Steuerausfälle auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene
nimmt die Bundesregierung nach eigener Einschätzung durch die
lückenhafte Besteuerung ausländischer Immobiliengeschäfte in Kauf?
15. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der
unzureichenden steuerlichen Erfassung ausländischer Immobilieninvestoren und
der daraus entstehenden wachsenden Ungleichbehandlung gegenüber
inländischen Steuerpflichtigen?
16. Warum wird nach Auffassung der Bundesregierung von ausländischen
Immobilieninvestoren offensichtlich weniger steuerliche Transparenz
eingefordert als von inländischen Bürgern (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
17. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Immobilien im Eigentum
beschränkt steuerpflichtiger Personen stehen?
18. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Anzahl der jährlichen
Veranlagungen ist, in denen beschränkt steuerpflichtige Personen oder
institutionelle Anleger Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklären?
19. Sofern sich aus den Fragen 17 und 18 eine Diskrepanz ergibt, wie erklärt
die Bundesregierung diese, insbesondere, da Eigennutzung bei beschränkt
Steuerpflichtigen unwahrscheinlich ist?
20. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Schaden, der durch nicht
erklärte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beschränkt
Steuerpflichtiger entsteht?
21. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Schaden durch die fehlende
Erklärung privater Veräußerungsgeschäfte aus dem Verkauf von
Immobilien durch beschränkt Steuerpflichtige ein?
22. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Schaden durch fehlende
Erklärung der Einkünfte aus gewerblichen Grundstückshandel durch beschränkt
Steuerpflichtige ein?
Berlin, den 4. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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