Sexismus und Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung innerhalb der Bundeswehr in den Jahren 2023, 2024 und 2025
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Sexismus und Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung innerhalb der Bundeswehr in den Jahren 2023, 2024 und 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7936
21. Wahlperiode 09.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Zada Salihović, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina
Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Vinzenz Glaser,
Jan Krampe, Charlotte Antonia Neuhäuser, Lea Reisner, Ulrich Thoden, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Sexismus und Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung innerhalb der
Bundeswehr in den Jahren 2023, 2024 und 2025
Anfang des Jahres 2026 wurden gravierende Missstände an mehreren
Bundeswehrstandorten öffentlich. Neben Drogenmissbrauch und rechtsextremen
Umtrieben wurde auch über mehrere Fälle von sexuellem Fehlverhalten gegenüber
Soldatinnen berichtet. Diskriminierung und Verstöße gegen die sexuelle
Selbstbestimmung von Frauen sind in der Bundeswehr jedoch keine Einzelfälle.
Immer wieder berichten Soldatinnen von Übergriffen, wie zum Beispiel im Fall
einer damals 18‑jährigen Zeitsoldatin, die mehrfach durch Kameraden in der
Kaserne vergewaltigt wurde (www.focus.de/familie/psychologie/mara-wurde-b
ei-der-bundeswehr-zweimal-vergewaltigt-und-wartet-bis-heute-auf-hilfe_75bd4
844-439f-43b4-9911-3c1cf89e96f5.html; zuletzt am 20. August 2026). Auch
aktuell läuft wieder ein Verfahren vor dem Landgericht in Hannover gegen
einen Hauptfeldwebel, dem vorgeworfen wird, eine untergebene Stabsgefreite
in der Bundeswehrkaserne in Hannover vergewaltigt zu haben (www.ndr.de/na
chrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/kameradin-vergewaltigt-b
erufssoldat-weist-vorwurf-zurueck,prozess-922.html; zuletzt am 24. August
2026).
Auch der Wehrbeauftragte berichtet für das Jahr 2025 von allgemein 430
Meldungen von Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen, wobei
hier die Anzahl der Täter und Opfer in Uniform im Unklaren gelassen wird
(Bundestagsdrucksache 21/4200, S. 58). Dabei ist zusätzlich von einer
wesentlich höheren Dunkelziffer auszugehen. Aus dem Bericht des Wehrbeauftragten
lässt sich ebenfalls entnehmen, dass Betroffene über einen mangelhaften
Umgang mit gemeldeten Vorfällen klagen. So würden teils verpflichtende
Meldungen über Ereignisse nicht weitergegeben, ernstgenommen oder überhaupt auf
diese reagiert (ebd., S. 59).
Derzeit fehlt eine öffentliche Sammlung der Übergriffe, wie sie z. B. bei
rechtsextremen Vorfällen durch die jährliche Kleine Anfrage der Fragestellenden
erfragt wird (Bundestagsdrucksache 21/6720). Mit der vorliegenden Kleinen
Anfrage soll dieses Dunkelfeld beleuchtet werden und ein Eindruck von der
Qualität und Quantität der Problematik, einer Ausdifferenzierung der Vorkommnisse
sowie von möglichen Häufungen an einzelnen Standorten und auch vom
internen Umgang der Bundeswehr und des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg) mit Fällen von Sexismus und Verstößen gegen die sexuelle
Selbstbestimmung gewonnen werden, um daraus Schlüsse für etwaige politische
Maßnahmen ziehen zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Fälle von sexueller Belästigung, Verstößen gegen die sexuelle
Selbstbestimmung von Frauen sowie von diskriminierendem Verhalten
sind im Geschäftsbereich des BMVg in den Jahren 2023, 2024 und 2025
jeweils gemeldet worden (bitte alle gemeldeten Fälle einzeln und separat
für die drei Jahre darstellen; ähnlich wie in der Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 21/6720)?
a) Sind die Sachverhalte bestätigt (bitte nach ja, nein und offen
aufgliedern)?
b) Handelt es sich bei der betroffenen Person um militärisches oder
ziviles Personal?
c) Kam es zu einer sogenannten Spannungsversetzung oder hat eine
Versetzung des Beschuldigten oder der von der Tat betroffenen Person
stattgefunden,wenn ja, warum, und auf wessen Betreiben?
d) Hat eine Versetzung der betroffenen Person stattgefunden, und wenn
ja, auf wessen Betreiben?
e) Im Fall von Soldaten als Beschuldigte, welchen Dienstgrad
bekleideten diese (bitte nach Mannschaften, Unteroffizieren mit und ohne
Portepee, Leutnanten und Hauptleuten, Stabsoffizieren, Generälen
unterscheiden)
f) Wann, und wo fanden die Vorfälle jeweils statt?
g) Wie wurden die Sachverhalte beschrieben (bitte den Inhalt der
Meldung bzw. des Vorfalls kurz und ohne personenbezogene Daten
wiedergeben)?
h) Welche disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden
gegen die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten bzw. das
Zivilpersonal eingeleitet?
i) Werden die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten (gegebenenfalls
weiterhin) als Ausbilderinnen und Ausbilder eingesetzt?
j) Erteilen die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten (gegebenenfalls
weiterhin) als Vorgesetzte Befehle?
2. Wie viele Soldaten oder Soldatinnen wurden in den Jahren 2023, 2024
und 2025 jeweils aufgrund erwiesener Verstöße gegen die sexuelle
Selbstbestimmung Dritter aus der Bundeswehr entlassen?
3. In wie vielen Fällen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 lagen zwischen
der Kenntnis eines Falls von sexualisiertem Fehlverhalten und der
entsprechenden ISoLa-Meldung (ISoLa = Meldewesen zur Inneren und
Sozialen Lage der Bundeswehr) mehr als 24 Stunden?
4. In wie vielen der in Frage 1 genannten Fälle wurde die Rechtsberatung der
Bundeswehr bezüglich disziplinarrechtlicher Entscheidungen
hinzugezogen?
5. In wie vielen Fällen hat in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils das
Personalwesen der Bundeswehr Einspruch gegen eine beantragte
Entlassung aufgrund von sexualisiertem Fehlverhalten und Verstößen gegen die
sexuelle Selbstbestimmung von Frauen erhoben, und in wie vielen Fällen
wurde daraufhin der Antrag auf Entlassung abgelehnt?
6. Hat die Rechtsberatung der Bundeswehr in den Jahren 2023, 2024 und
2025 Betroffene oder Beschuldigte von Verstößen gegen die sexuelle
Selbstbestimmung von Frauen sowie von diskriminierendem Verhalten
beraten oder diese juristisch vertreten (bitte jeweils die Zahl der Fälle
getrennt für Betroffene und Beschuldigte separat angeben)?
7. Wie viele Frauen dienten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 als
Kommandeurin oder Kompaniechefin in der Bundeswehr, und wie viele sind es
aktuell?
8. Welche Erkenntnisse liegen dem BMVg bezüglich des Ausmaßes eines
Dunkelfelds bei Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von
Soldatinnen vor?
9. Welche Fälle von Verstößen gegen das Soldatinnen- und
Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG) in den Jahren 2023, 2024 und 2025, die nicht
bereits in Frage 1 genannt wurden, sind der Bundesregierung bekannt, und
in welchen dieser Fälle kam es zu Entschädigungen oder Schadenersatz
(bitte für die jeweiligen Jahre die Fälle jeweils einzeln angeben)?
10. Wie viele schriftliche Vereinbarungen nach § 2 Absatz 2 SGleiG wurden
mit juristischen Personen geschlossen, zu welchen ausgegliederten
Bereichen gehören diese, und um welche Arten von juristischen Personen
handelt es sich?
11. Gab es Fälle, in denen der Geltungsbereich des SGleiG gemäß § 2
Absatz 5 SGleiG eingeschränkt wurde?
a) Welche Fälle betraf dies?
b) Wie wurde die Einschränkung im Detail begründet?
12. Wie hoch sind die Anteile von Soldatinnen in den unter § 3 Absatz 5
SGleiG genannten Status- bzw. Besoldungs- oder Wehrsoldgruppen, und
in welchen dieser Gruppen gelten sie als unterrepräsentiert (bitte für die
jeweiligen Gruppen einzeln angeben)?
13. Wie viele Stellen von Gleichstellungsbeauftragten waren jeweils in den
Jahren 2023, 2024 und 2025 im Geschäftsbereich des BMVg vorgesehen,
und wie viele sind es aktuell?
14. Welche Zeiträume gab es in den Jahren 2023, 2024 und 2025, in denen es
im BMVg und in den ihm unmittelbar nachgeordneten Dienststellen sowie
in Dienststellen der Streitkräfte oder Bundeswehrverwaltung dazu
gekommen ist, dass die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten bzw. deren
Stellvertreterin unbesetzt war (wenn ja, bitte für jeden Fall den jeweiligen
Zeitraum, die Dienststelle und den Grund für die Vakanz angeben)?
15. Wie viele Disziplinarverfahren wurden in den Jahren 2023, 2024 und
2025 gegen Gleichstellungsbeauftragte der Bundeswehr eingeleitet?
16. Wie viele Stellen von Gleichstellungsvertrauensfrauen waren jeweils in
den Jahren 2023, 2024 und 2025 im Geschäftsbereich des BMVg
vorgesehen, und wie viele sind es aktuell?
17. Welche Fälle gab es in den Jahren 2023, 2024 und 2025, in denen es im
BMVg und in den ihm unmittelbar nachgeordneten Dienststellen sowie in
Dienststellen der Streitkräfte oder Bundeswehrverwaltung dazu
gekommen ist, dass die Position der Gleichstellungsvertrauensfrau unbesetzt war
(wenn ja, bitte für jeden Fall den jeweiligen Zeitraum, die Dienststelle und
den Grund für die Vakanz angeben)?
18. Welche Fälle in den Jahren 2023, 2024 und 2025 sind dem BMVg
bekannt, in denen die jeweilige Gleichstellungsbeauftragte in Fällen von
sexualisiertem Fehlverhalten nicht umgehend in personelle, organisatorische
und bzw. oder soziale Angelegenheiten und Maßnahmen der Dienststelle
eingebunden worden ist (bitte jeweils für die drei Jahre getrennt
angeben)?
19. Welche Fälle in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gab es, in denen
Gleichstellungsbeauftragte Einspruch gegen Maßnahmen der Dienststelle
erhoben haben?
a) Wegen welcher Sachverhalte wurde der Einspruch erhoben (bitte den
Inhalt kurz und ohne personenbezogene Daten wiedergeben)?
b) Wie wurde über den Einspruch entschieden, und in Fällen, in denen
diesem stattgegeben wurde, welche Konsequenzen folgten daraus?
c) Wurde ein Einspruchsbescheid erlassen, und wenn ja, wie wurde
dieser begründet?
20. An wie vielen Dienststellen der Bundeswehr fanden im Jahr 2025
Frauenvollversammlungen statt?
21. Wie viele Gebäude zur Unterbringung von Soldatinnen und Soldaten oder
Gebäude, in denen diese ihren Dienst verrichten, gibt es, die nicht über
separate Sanitäreinrichtungen für Frauen verfügen?
22. Welche Maßnahmen ergreift das BMVg, um insbesondere Frauen vor
sexuellen Übergriffen in der Bundeswehr zu schützen?
23. Welche Herausforderungen sieht das BMVg in diesem Zusammenhang?
Berlin, den 8. September 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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