polradar

Sexismus und Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung innerhalb der Bundeswehr in den Jahren 2023, 2024 und 2025

dip / drucksache 09.09.2026 · WP 21 · 21/7936 · Kleine Anfrage · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Sexismus und Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung innerhalb der Bundeswehr in den Jahren 2023, 2024 und 2025 Deutscher Bundestag Drucksache 21/7936 21. Wahlperiode 09.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Zada Salihović, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Vinzenz Glaser, Jan Krampe, Charlotte Antonia Neuhäuser, Lea Reisner, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Sexismus und Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung innerhalb der Bundeswehr in den Jahren 2023, 2024 und 2025 Anfang des Jahres 2026 wurden gravierende Missstände an mehreren Bundeswehrstandorten öffentlich. Neben Drogenmissbrauch und rechtsextremen Umtrieben wurde auch über mehrere Fälle von sexuellem Fehlverhalten gegenüber Soldatinnen berichtet. Diskriminierung und Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen sind in der Bundeswehr jedoch keine Einzelfälle. Immer wieder berichten Soldatinnen von Übergriffen, wie zum Beispiel im Fall einer damals 18‑jährigen Zeitsoldatin, die mehrfach durch Kameraden in der Kaserne vergewaltigt wurde (www.focus.de/familie/psychologie/mara-wurde-b ei-der-bundeswehr-zweimal-vergewaltigt-und-wartet-bis-heute-auf-hilfe_75bd4 844-439f-43b4-9911-3c1cf89e96f5.html; zuletzt am 20. August 2026). Auch aktuell läuft wieder ein Verfahren vor dem Landgericht in Hannover gegen einen Hauptfeldwebel, dem vorgeworfen wird, eine untergebene Stabsgefreite in der Bundeswehrkaserne in Hannover vergewaltigt zu haben (www.ndr.de/na chrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/kameradin-vergewaltigt-b erufssoldat-weist-vorwurf-zurueck,prozess-922.html; zuletzt am 24. August 2026). Auch der Wehrbeauftragte berichtet für das Jahr 2025 von allgemein 430 Meldungen von Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen, wobei hier die Anzahl der Täter und Opfer in Uniform im Unklaren gelassen wird (Bundestagsdrucksache 21/4200, S. 58). Dabei ist zusätzlich von einer wesentlich höheren Dunkelziffer auszugehen. Aus dem Bericht des Wehrbeauftragten lässt sich ebenfalls entnehmen, dass Betroffene über einen mangelhaften Umgang mit gemeldeten Vorfällen klagen. So würden teils verpflichtende Meldungen über Ereignisse nicht weitergegeben, ernstgenommen oder überhaupt auf diese reagiert (ebd., S. 59). Derzeit fehlt eine öffentliche Sammlung der Übergriffe, wie sie z. B. bei rechtsextremen Vorfällen durch die jährliche Kleine Anfrage der Fragestellenden erfragt wird (Bundestagsdrucksache 21/6720). Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage soll dieses Dunkelfeld beleuchtet werden und ein Eindruck von der Qualität und Quantität der Problematik, einer Ausdifferenzierung der Vorkommnisse sowie von möglichen Häufungen an einzelnen Standorten und auch vom internen Umgang der Bundeswehr und des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) mit Fällen von Sexismus und Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung gewonnen werden, um daraus Schlüsse für etwaige politische Maßnahmen ziehen zu können. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Fälle von sexueller Belästigung, Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen sowie von diskriminierendem Verhalten sind im Geschäftsbereich des BMVg in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils gemeldet worden (bitte alle gemeldeten Fälle einzeln und separat für die drei Jahre darstellen; ähnlich wie in der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/6720)? a) Sind die Sachverhalte bestätigt (bitte nach ja, nein und offen aufgliedern)? b) Handelt es sich bei der betroffenen Person um militärisches oder ziviles Personal? c) Kam es zu einer sogenannten Spannungsversetzung oder hat eine Versetzung des Beschuldigten oder der von der Tat betroffenen Person stattgefunden,wenn ja, warum, und auf wessen Betreiben? d) Hat eine Versetzung der betroffenen Person stattgefunden, und wenn ja, auf wessen Betreiben? e) Im Fall von Soldaten als Beschuldigte, welchen Dienstgrad bekleideten diese (bitte nach Mannschaften, Unteroffizieren mit und ohne Portepee, Leutnanten und Hauptleuten, Stabsoffizieren, Generälen unterscheiden) f) Wann, und wo fanden die Vorfälle jeweils statt? g) Wie wurden die Sachverhalte beschrieben (bitte den Inhalt der Meldung bzw. des Vorfalls kurz und ohne personenbezogene Daten wiedergeben)? h) Welche disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten bzw. das Zivilpersonal eingeleitet? i) Werden die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten (gegebenenfalls weiterhin) als Ausbilderinnen und Ausbilder eingesetzt? j) Erteilen die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten (gegebenenfalls weiterhin) als Vorgesetzte Befehle?  2. Wie viele Soldaten oder Soldatinnen wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils aufgrund erwiesener Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung Dritter aus der Bundeswehr entlassen?  3. In wie vielen Fällen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 lagen zwischen der Kenntnis eines Falls von sexualisiertem Fehlverhalten und der entsprechenden ISoLa-Meldung (ISoLa = Meldewesen zur Inneren und Sozialen Lage der Bundeswehr) mehr als 24 Stunden?  4. In wie vielen der in Frage 1 genannten Fälle wurde die Rechtsberatung der Bundeswehr bezüglich disziplinarrechtlicher Entscheidungen hinzugezogen?  5. In wie vielen Fällen hat in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils das Personalwesen der Bundeswehr Einspruch gegen eine beantragte Entlassung aufgrund von sexualisiertem Fehlverhalten und Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen erhoben, und in wie vielen Fällen wurde daraufhin der Antrag auf Entlassung abgelehnt?  6. Hat die Rechtsberatung der Bundeswehr in den Jahren 2023, 2024 und 2025 Betroffene oder Beschuldigte von Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen sowie von diskriminierendem Verhalten beraten oder diese juristisch vertreten (bitte jeweils die Zahl der Fälle getrennt für Betroffene und Beschuldigte separat angeben)?  7. Wie viele Frauen dienten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 als Kommandeurin oder Kompaniechefin in der Bundeswehr, und wie viele sind es aktuell?  8. Welche Erkenntnisse liegen dem BMVg bezüglich des Ausmaßes eines Dunkelfelds bei Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Soldatinnen vor?  9. Welche Fälle von Verstößen gegen das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG) in den Jahren 2023, 2024 und 2025, die nicht bereits in Frage 1 genannt wurden, sind der Bundesregierung bekannt, und in welchen dieser Fälle kam es zu Entschädigungen oder Schadenersatz (bitte für die jeweiligen Jahre die Fälle jeweils einzeln angeben)? 10. Wie viele schriftliche Vereinbarungen nach § 2 Absatz 2 SGleiG wurden mit juristischen Personen geschlossen, zu welchen ausgegliederten Bereichen gehören diese, und um welche Arten von juristischen Personen handelt es sich? 11. Gab es Fälle, in denen der Geltungsbereich des SGleiG gemäß § 2 Absatz 5 SGleiG eingeschränkt wurde? a) Welche Fälle betraf dies? b) Wie wurde die Einschränkung im Detail begründet? 12. Wie hoch sind die Anteile von Soldatinnen in den unter § 3 Absatz 5 SGleiG genannten Status- bzw. Besoldungs- oder Wehrsoldgruppen, und in welchen dieser Gruppen gelten sie als unterrepräsentiert (bitte für die jeweiligen Gruppen einzeln angeben)? 13. Wie viele Stellen von Gleichstellungsbeauftragten waren jeweils in den Jahren 2023, 2024 und 2025 im Geschäftsbereich des BMVg vorgesehen, und wie viele sind es aktuell? 14. Welche Zeiträume gab es in den Jahren 2023, 2024 und 2025, in denen es im BMVg und in den ihm unmittelbar nachgeordneten Dienststellen sowie in Dienststellen der Streitkräfte oder Bundeswehrverwaltung dazu gekommen ist, dass die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten bzw. deren Stellvertreterin unbesetzt war (wenn ja, bitte für jeden Fall den jeweiligen Zeitraum, die Dienststelle und den Grund für die Vakanz angeben)? 15. Wie viele Disziplinarverfahren wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gegen Gleichstellungsbeauftragte der Bundeswehr eingeleitet? 16. Wie viele Stellen von Gleichstellungsvertrauensfrauen waren jeweils in den Jahren 2023, 2024 und 2025 im Geschäftsbereich des BMVg vorgesehen, und wie viele sind es aktuell? 17. Welche Fälle gab es in den Jahren 2023, 2024 und 2025, in denen es im BMVg und in den ihm unmittelbar nachgeordneten Dienststellen sowie in Dienststellen der Streitkräfte oder Bundeswehrverwaltung dazu gekommen ist, dass die Position der Gleichstellungsvertrauensfrau unbesetzt war (wenn ja, bitte für jeden Fall den jeweiligen Zeitraum, die Dienststelle und den Grund für die Vakanz angeben)? 18. Welche Fälle in den Jahren 2023, 2024 und 2025 sind dem BMVg bekannt, in denen die jeweilige Gleichstellungsbeauftragte in Fällen von sexualisiertem Fehlverhalten nicht umgehend in personelle, organisatorische und bzw. oder soziale Angelegenheiten und Maßnahmen der Dienststelle eingebunden worden ist (bitte jeweils für die drei Jahre getrennt angeben)? 19. Welche Fälle in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gab es, in denen Gleichstellungsbeauftragte Einspruch gegen Maßnahmen der Dienststelle erhoben haben? a) Wegen welcher Sachverhalte wurde der Einspruch erhoben (bitte den Inhalt kurz und ohne personenbezogene Daten wiedergeben)? b) Wie wurde über den Einspruch entschieden, und in Fällen, in denen diesem stattgegeben wurde, welche Konsequenzen folgten daraus? c) Wurde ein Einspruchsbescheid erlassen, und wenn ja, wie wurde dieser begründet? 20. An wie vielen Dienststellen der Bundeswehr fanden im Jahr 2025 Frauenvollversammlungen statt? 21. Wie viele Gebäude zur Unterbringung von Soldatinnen und Soldaten oder Gebäude, in denen diese ihren Dienst verrichten, gibt es, die nicht über separate Sanitäreinrichtungen für Frauen verfügen? 22. Welche Maßnahmen ergreift das BMVg, um insbesondere Frauen vor sexuellen Übergriffen in der Bundeswehr zu schützen? 23. Welche Herausforderungen sieht das BMVg in diesem Zusammenhang? Berlin, den 8. September 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen