Vorschlag 15103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3792)
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Vorschlag 15103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3792)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4069
21. Wahlperiode 06.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger,
Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3792 –
Vorschlag 15103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen
und ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände
erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage
beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von
Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/
DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokum
entation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub
likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich
t.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich das „Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches
Engagement (BBE)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 15103 –
Einheitliche und handhabbare Förderbedingungen – eine Anpassung des
Zuwendungsrechtes vorgeschlagen. Der Verband verweist auf die unterschiedlichen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 6. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zuwendungsrichtlinien, die teilweise schwer zu durchdringende bürokratische
Vorgaben beinhalten. Bundesbehörden, Landesbehörden und private
Geldgeber verfügen über jeweils eigene Richtlinien. Weiterhin spricht sich der
Verband dafür aus, erst einmal auf Bundesebene einheitliche
Zuwendungsrichtlinien anzuwenden. Dies würde zu einer nachweisbaren Erleichterung beim
Genehmigungsprozess führen. Beispielhaft sei hier auf Erleichterungen aufgrund
von Fluchtbewegungen und der Kriegssituation in der Ukraine verwiesen
(www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downlo
ads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 194).
Die Bundesregierung sprach sich gegen die Umsetzung des eingebrachten
Vorschlages aus und verwies in diesem Zusammenhang auf die
Bundeshaushaltsordnung (BHO; www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pu
blikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberic
ht.pdf?__blob=publicationFile, S. 77).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 15103
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Der Vorschlag 15103 ist auf Grundlage einer systematischen Prüfung im
Statistischen Bundesamt der Kategorie 3 (Weiterverfolgung mittels Praxis-Check
oder projekthafter Untersuchung, um Lösungsansätze und ggf. konkrete
Maßnahmen zu entwickeln) zugeordnet worden. Die Umsetzung des Vorschlags
wurde nicht vorgesehen. Hinsichtlich der damals zugrunde liegenden
Erwägungen verweist die Bundesregierung auf die entsprechenden Ausführungen im
Monitoringbericht zur Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum
Bürokratieabbau (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publik
ationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile; S. 77).
2. Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages
15103 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche
Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, wenn ja,
wie ist eine Umsetzung vorgesehen, und wenn nein, aus welchen Gründen
nicht?
Das Bundesfinanzministerium hat mit den Verwaltungsvorschriften zu § 44
BHO sowie der Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO (ANBest-P) und mit der
Anlage zur VV Nr. 15.7 zu § 44 BHO ein einheitliches Regelwerk für
Zuwendungen zur Projektförderung sowie zur Ausgestaltung entsprechender
Förderrichtlinien vorgegeben. Von diesen Vorgaben können die Ressorts bei der
Ausgestaltung von Förderrichtlinien teilweise im Einvernehmen mit dem BMF –
abweichen, um die Zuwendungen bzw. die Förderrichtlinien für Zuwendungen
im Hinblick auf die Zuwendungsempfänger zielgerichtet auszugestalten.
Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Förderungen des Bundes ist die Möglichkeit
zur Modifikation der durch das Bundesfinanzministerium vorgegebenen
Regelungen notwendig. Andere Gebietskörperschaften können nicht gezwungen
werden, das Regelwerk des Bundes anzuwenden.
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ISSN 0722-8333
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