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Vorschlag 72103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3794)

dip / drucksache 09.02.2026 · WP 21 · 21/4067 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 72103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3794) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4067 21. Wahlperiode 09.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3794 – Vorschlag 72103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/ Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschla ege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich t.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der Startup-Verband beteiligte, wurde der Vorschlag 72103 – Uneinheitliche Umsetzung DSGVO [Datenschutz- Grundverordnung] – aufgenommen, der eine Anpassung der Datenschutzgesetzge- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 6. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. bung vorsieht. Der Verband argumentiert wie folgt: „Aktuell führt die landesspezifische Beaufsichtigung des Datenschutzrechts durch Landesdatenschutzbeauftragte in Deutschland in der Praxis teilweise zu divergierenden Rechtsauslegungen in den einzelnen Bundesländern. Infolgedessen entstehen Rechtsunsicherheiten und Standortnachteile, die besonders für kleinere Unternehmen wie Startups einen erheblichen Mehraufwand mit sich bringen. Darüber hinaus stellen Auskunftsersuche und Anhörungen zu möglichen datenschutzrechtlichen Verstößen mit langen Fragenkatalogen und kurz gesetzten Fristen von oftmals nur vier Wochen gerade junge Unternehmen vor große Herausforderungen. Denn viele Startups arbeiten mit limitierten Ressourcen.“ Weiterhin spricht er sich für ein freiwilliges Kooperationssystem der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden aus, in dem bindende Mehrheitsentscheidungen getroffen werden können. Empfohlen wird eine Anpassung der Datenschutzgesetzgebung, in der diese Vorgehensweise verankert wird. Ferner sollten in der Folge die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung und Orientierungshilfen sowie Standardisierungen als Anwendungshilfen den Betroffenen, die sich mit der Datenschutzgesetzgebung befassen, gegeben werden (www.destat is.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokr atiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 479). Die Bundesregierung spricht sich für eine Umsetzung des Vorschlages 72103 und eine damit einhergehende Anpassung der Datenschutzgesetzgebung aus (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downlo ads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publi cationFile, S. 339). 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 72103 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? Der Vorschlag 72103 ist auf Grundlage einer systematischen Prüfung im Statistischen Bundesamt der Kategorie 2 (Prüferfordernis, ob mit entsprechender gesetzlicher Regelung oder mit einer untergesetzlichen Maßnahme die Rahmenbedingungen für Verfahrensverbesserungen geschaffen werden können) zugeordnet worden. Die Umsetzung des Vorschlags war im Rahmen des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (Bundestagsdrucksache 20/10859) vorgesehen, das der Diskontinuität anheimgefallen ist. Hinsichtlich der damals zugrunde liegenden Erwägungen verweist die Bundesregierung auf die entsprechenden Ausführungen im Monitoringbericht zur Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau (www.destatis.de/D E/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekoste n/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 339). 2. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Sinne des Vorschlages 72103 zur Bürokratieentlastung, um eine einheitliche Auslegung und Anwendung der DSGVO durch die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden zu fördern und so der in Artikel 51 Absatz 2 DSGVO geforderten Kohärenz innerhalb der EU gerecht zu werden? 4. Inwieweit wird die Umsetzung des Vorschlages 72103 der Verbändeabfrage von der Bundesregierung fortgeführt, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen, wenn ja, wie und ab wann ist eine Umsetzung vorgesehen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung plant in Umsetzung des Koalitionsvertrages sowie der Föderalen Modernisierungsagenda eine Reform der Datenschutzaufsicht mit dem Ziel, eine einheitlichere Auslegung und Anwendung des Datenschutzrechts sicherzustellen. In der Föderalen Modernisierungsagenda haben sich Bund und Länder darauf verständigt, ein solches Vorhaben spätestens bis zum 31. Dezember 2027 umzusetzen. Konkrete Reformvorschläge werden derzeit in dem dafür zuständigen Bundesministerium vorbereitet. Es handelt sich insoweit um einen laufenden Vorgang. 3. Welche Initiativen plant oder unterstützt die Bundesregierung, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups im Rahmen der Bürokratieentlastung im Sinne des Vorschlages 72103 vor übermäßigen Belastungen durch umfangreiches und kurzfristig angesetztes datenschutzrechtliches Auskunftsersuchen zu schützen, und wie bewertet sie hierbei die Verhältnismäßigkeit der derzeitigen behördlichen Aufsichtspraxis? Die Bundesregierung erkennt an, dass die Verhältnismäßigkeit aufsichtsbehördlicher Maßnahmen jeweils für konkrete Einzelfälle zu beurteilen ist. Hinsichtlich einer generalisierten Bewertung ist insoweit Zurückhaltung geboten. Unbeachtet dessen sollen selbstverständlich auch fragegegenständliche kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups von geplanten Reformen des Datenschutzrechts profitieren. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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