Vorschlag 72103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3794)
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Vorschlag 72103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3794)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4067
21. Wahlperiode 09.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3794 –
Vorschlag 72103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu
benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als
57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/
Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschla
ege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub
likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich
t.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der Startup-Verband beteiligte, wurde der
Vorschlag 72103 – Uneinheitliche Umsetzung DSGVO [Datenschutz-
Grundverordnung] – aufgenommen, der eine Anpassung der Datenschutzgesetzge-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 6. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
bung vorsieht. Der Verband argumentiert wie folgt: „Aktuell führt die
landesspezifische Beaufsichtigung des Datenschutzrechts durch
Landesdatenschutzbeauftragte in Deutschland in der Praxis teilweise zu divergierenden
Rechtsauslegungen in den einzelnen Bundesländern. Infolgedessen entstehen
Rechtsunsicherheiten und Standortnachteile, die besonders für kleinere Unternehmen
wie Startups einen erheblichen Mehraufwand mit sich bringen. Darüber
hinaus stellen Auskunftsersuche und Anhörungen zu möglichen
datenschutzrechtlichen Verstößen mit langen Fragenkatalogen und kurz gesetzten Fristen
von oftmals nur vier Wochen gerade junge Unternehmen vor große
Herausforderungen. Denn viele Startups arbeiten mit limitierten Ressourcen.“ Weiterhin
spricht er sich für ein freiwilliges Kooperationssystem der deutschen
Datenschutzaufsichtsbehörden aus, in dem bindende Mehrheitsentscheidungen
getroffen werden können. Empfohlen wird eine Anpassung der
Datenschutzgesetzgebung, in der diese Vorgehensweise verankert wird. Ferner sollten in der
Folge die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung und
Orientierungshilfen sowie Standardisierungen als Anwendungshilfen den Betroffenen, die
sich mit der Datenschutzgesetzgebung befassen, gegeben werden (www.destat
is.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokr
atiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 479).
Die Bundesregierung spricht sich für eine Umsetzung des Vorschlages 72103
und eine damit einhergehende Anpassung der Datenschutzgesetzgebung aus
(www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downlo
ads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publi
cationFile, S. 339).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 72103
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Der Vorschlag 72103 ist auf Grundlage einer systematischen Prüfung im
Statistischen Bundesamt der Kategorie 2 (Prüferfordernis, ob mit entsprechender
gesetzlicher Regelung oder mit einer untergesetzlichen Maßnahme die
Rahmenbedingungen für Verfahrensverbesserungen geschaffen werden können)
zugeordnet worden. Die Umsetzung des Vorschlags war im Rahmen des Ersten
Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (Bundestagsdrucksache
20/10859) vorgesehen, das der Diskontinuität anheimgefallen ist. Hinsichtlich
der damals zugrunde liegenden Erwägungen verweist die Bundesregierung auf
die entsprechenden Ausführungen im Monitoringbericht zur Umsetzung der
Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau (www.destatis.de/D
E/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekoste
n/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 339).
2. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Sinne des
Vorschlages 72103 zur Bürokratieentlastung, um eine einheitliche
Auslegung und Anwendung der DSGVO durch die
Landesdatenschutzaufsichtsbehörden zu fördern und so der in Artikel 51 Absatz 2 DSGVO
geforderten Kohärenz innerhalb der EU gerecht zu werden?
4. Inwieweit wird die Umsetzung des Vorschlages 72103 der
Verbändeabfrage von der Bundesregierung fortgeführt, um eine tatsächliche und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen, wenn ja,
wie und ab wann ist eine Umsetzung vorgesehen, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 2 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung plant in Umsetzung des Koalitionsvertrages sowie der
Föderalen Modernisierungsagenda eine Reform der Datenschutzaufsicht mit
dem Ziel, eine einheitlichere Auslegung und Anwendung des
Datenschutzrechts sicherzustellen. In der Föderalen Modernisierungsagenda haben sich
Bund und Länder darauf verständigt, ein solches Vorhaben spätestens bis zum
31. Dezember 2027 umzusetzen. Konkrete Reformvorschläge werden derzeit in
dem dafür zuständigen Bundesministerium vorbereitet. Es handelt sich insoweit
um einen laufenden Vorgang.
3. Welche Initiativen plant oder unterstützt die Bundesregierung, um
insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups im Rahmen der
Bürokratieentlastung im Sinne des Vorschlages 72103 vor übermäßigen
Belastungen durch umfangreiches und kurzfristig angesetztes
datenschutzrechtliches Auskunftsersuchen zu schützen, und wie bewertet sie hierbei
die Verhältnismäßigkeit der derzeitigen behördlichen Aufsichtspraxis?
Die Bundesregierung erkennt an, dass die Verhältnismäßigkeit
aufsichtsbehördlicher Maßnahmen jeweils für konkrete Einzelfälle zu beurteilen ist.
Hinsichtlich einer generalisierten Bewertung ist insoweit Zurückhaltung geboten.
Unbeachtet dessen sollen selbstverständlich auch fragegegenständliche kleine und
mittlere Unternehmen sowie Startups von geplanten Reformen des
Datenschutzrechts profitieren.
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ISSN 0722-8333
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