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Vorschlag 83105 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3786)

dip / drucksache 05.02.2026 · WP 21 · 21/4025 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 83105 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3786) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4025 21. Wahlperiode 05.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3786 – Vorschlag 83105 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokum entation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich t.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 83105 – Beschleunigung des EE‑Ausbaus [EE = Energieeffizienz]: Digitalisierung von Genehmigungsverfahren – eine Anpassung der Energiegesetzgebung gefordert (www.destati Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 5. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokra tiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile;%20Seite%20558). Der VKU erklärt hierzu: „Ein Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk [IEEKN] ist ein systematischer, zielgerichteter und unbürokratischer Erfahrungs- und Ideenaustausch von in der Regel acht bis 15, mindestens jedoch fünf Unternehmen oder Unternehmensstandorten über in der Regel zwei bis drei Jahre zur gemeinsamen Steigerung der Energieeffizienz und Umsetzung von Klimaschutz-, Ressourceneffizienz- oder Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Ziel der Netzwerke ist eine dauerhafte Steigerung der Energieeffizienz der Unternehmen und eine spürbare Senkung der Energiekosten und der Umwelteffekte. Die Gewinnung neuer Unternehmen durch die Trägerverbände (u. a. VKU) ist zeit- und kostenintensiv. Um mehr Unternehmen zur Teilnahme an der IEEKN zu bewegen, wird vorgeschlagen, dass Unternehmen, die IEEKN- Mitglied sind, bei bestimmten gesetzlichen Verpflichtungen Erleichterungen in Anspruch nehmen können (z. B. bei Energieaudit). Unternehmen der IEEKN sollen von gewissen Vorgaben ausgenommen werden, wenn sie stattdessen Mitglied in einem Netzwerk der IEEKN sind oder werden“. Der Vorschlag wurde von der Bundesregierung aufgenommen. Nach Auffassung der Bundesregierung sind weitergehende Prüfungen erforderlich (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downlo ads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publi cationFile; S. 408). 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 83105 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? Der Vorschlag 83105 ist auf Grundlage einer systematischen Prüfung im Statistischen Bundesamt der Kategorie 3 (Weiterverfolgung mittels Praxis-Check oder projekthafter Untersuchung, um Lösungsansätze und ggf. konkrete Maßnahmen zu entwickeln) zugeordnet worden. Für den Vorschlag war eine weitere rechtliche Prüfung erforderlich. Hinsichtlich der damals zugrunde liegenden Erwägungen wird auf die entsprechenden Ausführungen im Monitoringbericht zur Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau verwiesen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikatione n/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__bl ob=publicationFile; S. 408). 2. Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 83105 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 3. Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls eine Evaluierung des möglicherweise umgesetzten Vorschlages 83105 geben, in dem die Maßnahme ausführlich auf ihre Praxistauglichkeit untersucht wird? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereitet derzeit die Novelle des EDL-G vor und beabsichtigt hierdurch eine deutliche Entlastung der Wirtschaft. Der Koalitionsvertrag sieht zudem vor, dass das „Energiedienstleistungsgesetz […] novelliert und vereinfacht und auf EU-Recht zurückgeführt“ wird. Im Falle einer direkten Umsetzung der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits für Unternehmen (vgl. § 8 EDL-G) ist eine weitere Erleichterung für die betroffenen Unternehmen von der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits, entsprechend Vorschlag 83105 des VKU, aufgrund der europarechtlichen Vorgaben jedoch nicht möglich. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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