Vorschlag 83105 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3786)
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Vorschlag 83105 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/3786)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4025
21. Wahlperiode 05.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3786 –
Vorschlag 83105 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen
und ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände
erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage
beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von
Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/
DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokum
entation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub
likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich
t.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband kommunaler Unternehmen
e. V. (VKU)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 83105 – Beschleunigung
des EE‑Ausbaus [EE = Energieeffizienz]: Digitalisierung von
Genehmigungsverfahren – eine Anpassung der Energiegesetzgebung gefordert (www.destati
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 5. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokra
tiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile;%20Seite%20558).
Der VKU erklärt hierzu: „Ein Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk
[IEEKN] ist ein systematischer, zielgerichteter und unbürokratischer
Erfahrungs- und Ideenaustausch von in der Regel acht bis 15, mindestens jedoch
fünf Unternehmen oder Unternehmensstandorten über in der Regel zwei bis
drei Jahre zur gemeinsamen Steigerung der Energieeffizienz und Umsetzung
von Klimaschutz-, Ressourceneffizienz- oder Nachhaltigkeitsmaßnahmen.
Ziel der Netzwerke ist eine dauerhafte Steigerung der Energieeffizienz der
Unternehmen und eine spürbare Senkung der Energiekosten und der
Umwelteffekte. Die Gewinnung neuer Unternehmen durch die Trägerverbände (u. a.
VKU) ist zeit- und kostenintensiv. Um mehr Unternehmen zur Teilnahme an
der IEEKN zu bewegen, wird vorgeschlagen, dass Unternehmen, die IEEKN-
Mitglied sind, bei bestimmten gesetzlichen Verpflichtungen Erleichterungen
in Anspruch nehmen können (z. B. bei Energieaudit). Unternehmen der
IEEKN sollen von gewissen Vorgaben ausgenommen werden, wenn sie
stattdessen Mitglied in einem Netzwerk der IEEKN sind oder werden“.
Der Vorschlag wurde von der Bundesregierung aufgenommen. Nach
Auffassung der Bundesregierung sind weitergehende Prüfungen erforderlich
(www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downlo
ads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publi
cationFile; S. 408).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 83105
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Der Vorschlag 83105 ist auf Grundlage einer systematischen Prüfung im
Statistischen Bundesamt der Kategorie 3 (Weiterverfolgung mittels Praxis-Check
oder projekthafter Untersuchung, um Lösungsansätze und ggf. konkrete
Maßnahmen zu entwickeln) zugeordnet worden. Für den Vorschlag war eine weitere
rechtliche Prüfung erforderlich. Hinsichtlich der damals zugrunde liegenden
Erwägungen wird auf die entsprechenden Ausführungen im Monitoringbericht
zur Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau
verwiesen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikatione
n/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__bl
ob=publicationFile; S. 408).
2. Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages
83105 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche
Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, wenn ja,
wie ist eine Umsetzung vorgesehen, und wenn nein, aus welchen Gründen
nicht?
3. Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls eine
Evaluierung des möglicherweise umgesetzten Vorschlages 83105 geben, in dem
die Maßnahme ausführlich auf ihre Praxistauglichkeit untersucht wird?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereitet derzeit die Novelle
des EDL-G vor und beabsichtigt hierdurch eine deutliche Entlastung der
Wirtschaft. Der Koalitionsvertrag sieht zudem vor, dass das
„Energiedienstleistungsgesetz […] novelliert und vereinfacht und auf EU-Recht zurückgeführt“
wird. Im Falle einer direkten Umsetzung der Pflicht zur Durchführung von
Energieaudits für Unternehmen (vgl. § 8 EDL-G) ist eine weitere Erleichterung
für die betroffenen Unternehmen von der Pflicht zur Durchführung von
Energieaudits, entsprechend Vorschlag 83105 des VKU, aufgrund der
europarechtlichen Vorgaben jedoch nicht möglich.
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ISSN 0722-8333
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