Ergebnisse und wirtschaftlichen Folgen der Klimakonferenz COP30
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Ergebnisse und wirtschaftlichen Folgen der Klimakonferenz COP30
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5039
21. Wahlperiode 26.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Raimond Scheirich, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Marc
Bernhard, Bernd Schattner, Udo Theodor Hemmelgarn, Thomas Korell und der
Fraktion der AfD
Ergebnisse und wirtschaftliche Folgen der Klimakonferenz COP30
Vom 10. bis 22. November 2025 fand in Belém, Brasilien, die 30.
Weltklimakonferenz statt. Die regierungstragenden Fraktionen der CDU/CSU und SPD
hatten auf Bundestagsdrucksache 21/2540 klare Erwartungen an die
Bundesregierung formuliert. Die Ergebnisse werden jedoch durchwachsen
kommentiert. „Versprechen hochschrauben fürs Ansehen, nur eben ohne innenpolitische
Substanz“, kommentiert etwa Joachim Müller-Jung von der „Frankfurter
Allgemeinen Zeitung“ („Klimaschutz jenseits von 1,5 Grad“, vom 26. November
2025, www.faz.net/aktuell/wissen/erde-klima/nachlese-cop-30-der-blick-geht-j
etzt-jenseits-der-1-5-grad-110790960.html). Wie viel innenpolitische und
außenpolitische Substanz die Bundesregierung in Brasilien im Interesse
Deutschlands und der Wirtschaft eingebracht hat, ist das zentrale Interesse der
Fragesteller.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung im Nachgang zur Klimakonferenz COP30 eine
zusammenfassende Positionierung zu den dort beschlossenen Ergebnissen
erarbeitet, wenn ja, wie lautet diese Positionierung, und wie bewertet die
Bundesregierung ihr eigenes diplomatisches Ergebnis im Rahmen der
COP30?
2. Inwiefern bewirkte die Bundesregierung mit Blick auf die Beschlusslage
zu Bundestagsdrucksache 21/2540 vom 5. November 2025
a) die Anbindung der COP30-Aktionsagenda an den Global Stocktake
(bitte Verbindlichkeitsgrad und Fundstelle im COP30-Ergebnis
benennen),
b) die Ausgestaltung des 300‑Mrd.-US-Dollar-Ziels (www.energiezukunf
t.eu/politik/ein-schwaches-ergebnis-und-neue-hoffnung), welche
verbindlichen Verpflichtungen wurden vereinbart, welche Zusagen zur
Mobilisierung wurden abgegeben, und wie begründet die
Bundesregierung die jeweils erreichte Verbindlichkeit (bitte Fundstellen
benennen),
c) den Einbezug großer Emittenten (z. B. China), wie im
Bundestagsbeschluss gefordert, in die Klimafinanzierung (bitte Vereinbarungen,
Beiträge bzw. Zusagen und Verbindlichkeitsgrad darstellen),
d) die verursachungsgerechte und strukturelle Finanzierung des
Lossand-Damage-Fonds (L&D-Fonds; bitte Vereinbarungen, Beiträge bzw.
Zusagen und Verbindlichkeitsgrad darstellen)?
3. Tauchen zentrale Bundestagsforderungen wie „hochqualifizierte
naturbasierte Projekte“ oder eine verbindliche Umsetzung von Artikel 6 des
Übereinkommens von Paris im COP30-Ergebnis auf (wenn ja, inwiefern;
bitte ausführlich erläutern und Fundstellen benennen)?
4. Konnte die Bundesregierung erreichen, dass die CO₂-Bepreisung oder der
Emissionshandel als globaler Standard in die COP30-Ergebnisse
einfließen (wenn ja, inwiefern; bitte ausführlich erläutern und Fundstellen
benennen)?
5. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die CO₂-
Bepreisung oder den Emissionshandel als globalen Standard auf der
COP30 angenommen bzw. mit welcher Begründung abgelehnt, und
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus für ihre
Klimaaußenpolitik?
6. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg ihrer Klimaaußenpolitik im
Hinblick auf die Durchsetzung substanzieller und verbindlicher
Maßnahmen großer Emittenten (z. B. China, die USA, Indien) im Rahmen der
COP30 sowie in anderen einschlägigen multilateralen Foren der letzten
fünf Jahre, und anhand welcher Indikatoren bzw. Belege misst sie diesen
Erfolg (bitte Ziele, Indikatoren, Zeiträume und Ergebnisstand darstellen)?
7. Welche substanziellen und verbindlichen Zusagen großer Emittenten
(z. B. China, die USA, Indien) zu Emissionsminderung,
Klimafinanzierung oder verbindlichen Regeln konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen der COP30 sowie in einschlägigen multilateralen Foren
der letzten fünf Jahre erreicht werden (bitte nach Forum, Jahr, Emittent
aufschlüsseln und den Verbindlichkeitsgrad benennen)?
8. Welche politischen oder ökonomischen Argumente führt die
Bundesregierung ggf. gegenüber autoritären Regimen, rohstoffreichen Staaten oder
Schwellenländern an, um eine Orientierung an EU-Regulierungen zu
erreichen (bitte Beispiele aus konkreten Verhandlungs- bzw. Dialogformaten
benennen)?
9. Welche strategische Logik und welchen Nutzen sieht die Bundesregierung
darin, dass Deutschland und die EU strengere klimabezogene Regelungen
erlassen, und in welchen Staaten bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung ein vergleichbares Ambitionsniveau sowie entsprechende
Verpflichtungen (bitte nach Staaten und Instrumenten benennen)?
10. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von ihrer Klima-
und Energiepolitik auf die Energiepreise, Industrieproduktion und
Standortattraktivität (bitte anhand der der Bundesregierung vorliegenden
Projektionen bzw. Studien darstellen), und wie begründet sie diese
Maßnahmen vor diesem Hintergrund?
a) Wie rechtfertigt die Bundesregierung gegenüber den Bürgern
Klimaregelungen (z. B. Verbote, CO₂‑Bepreisung, Sektorziele), die nach
Einschätzung der Bundesregierung mit Belastungen oder
Einschränkungen verbunden sind (bitte die zugrunde gelegten Belastungs- und
Verteilungswirkungen quantifizieren)?
b) Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung, dass
Deutschland beim Klimaschutz ambitionierter als andere große
Volkswirtschaften agiert, und wie rechtfertigt sie ein solches Vorgehen (bitte
Vergleichsländer und Indikatoren benennen)?
c) Welche erwartbaren Wohlfahrts- bzw. Wohlstandseffekte (z. B.
Bruttoinlandsprodukt, reale verfügbare Einkommen, Strom- und
Wärmepreise) sind nach den der Bundesregierung vorliegenden Abschätzungen
mit den zentralen klimapolitischen Maßnahmen verbunden, und wie
begründet die Bundesregierung diese vor dem Hintergrund der
Verteilungswirkungen?
11. Sieht die Bundesregierung im Kontext ihrer Klima- und Energiepolitik ein
Risiko eines Rückgangs industrieller Wertschöpfung bzw. von
Standortverlagerungen (sogenannte Deindustrialisierung), wenn ja, mit welcher
Arbeitsdefinition dieses Risikos arbeitet sie, welche Indikatoren und
Datengrundlagen nutzt sie hierfür, welche Ergebnisse ergeben sich aus den
ihr vorliegenden Analysen, und wenn nein, auf welche Analysen stützt sie
diese Einschätzung?
a) Welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung ggf., um
Standortverlagerungen, Arbeitsplatzverluste und strukturelle
Belastungen infolge klimapolitischer Vorgaben zu vermeiden oder zu
begrenzen (bitte ggf. Maßnahmen, Wirkannahmen und Monitoring
darlegen)?
b) Wie will die Bundesregierung ggf. verhindern, dass
Standortverlagerungen infolge klimapolitischer Maßnahmen zu zusätzlichen globalen
Emissionen führen (Carbon Leakage), und welche Instrumente setzt
sie hierfür ein?
c) Erfasst die Bundesregierung Carbon Leakage durch in das Ausland
abgewanderte Industrie, und wenn ja, mit welchen Methoden?
d) Was unternimmt die Bundesregierung ggf., um die Erfassung von
Carbon Leakage in Zukunft umfassend zu gewährleisten?
e) Welche Carbon-Leakage-Effekte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang festgestellt worden (bitte nach Datenquellen bzw. Studien
benennen), welchen Umfang haben diese bisher, und welche
Prognosen liegen der Bundesregierung für die weitere Entwicklung vor?
f) Welche quantitativen Abschätzungen liegen der Bundesregierung ggf.
vor, in welchem Umfang das deutsche Bruttoinlandsprodukt durch
klimapolitisch bedingte Zusatzkosten und Standortverlagerungen
beeinflusst wird (bitte Methodik, Szenarien und Ergebnisse angeben)?
12. Welchen quantifizierbaren globalen Klimanutzen (z. B. vermiedene
Emissionen, Temperaturbeitrag, vermiedene Schadenskosten) stellt die
Bundesregierung den nationalen Investitionen bzw. Aufwendungen gegenüber
(bitte Bewertungsmethode, Datengrundlagen und Größenordnungen
angeben)?
13. Welche alternativen Strategiemodelle (z. B. stärkerer Fokus auf
Anpassung, Technologieoffenheit, internationale Industriezusammenarbeit)
wurden von der Bundesregierung ggf. geprüft, welche davon wurden ggf. als
unzureichend bewertet, und aus welchen Gründen (bitte jeweils Kriterien,
Abwägungen und Entscheidungsstand darstellen)?
14. Welche Lehren zieht die Bundesregierung in der Gesamtschau aus den
Ergebnissen der Klimakonferenz, und in welcher Weise wird das ihre
Positionierung auf EU-Ebene beeinflussen?
Berlin, den 2. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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