Arbeitsmarkt, Qualifizierung und Fachkräftesicherung in der Europäischen Union - Auswirkungen und Steuerung auf nationaler Ebene (Antwort zu Drs. 21/3669)
Text
Arbeitsmarkt, Qualifizierung und Fachkräftesicherung in der Europäischen Union - Auswirkungen und Steuerung auf nationaler Ebene (Antwort zu Drs. 21/3669)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3929
21. Wahlperiode 29.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Christoph
Birghan, Ulrich von Zons, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3669 –
Arbeitsmarkt, Qualifizierung und Fachkräftesicherung in der
Europäischen Union – Auswirkungen und Steuerung auf nationaler Ebene
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) bildet seit 2021 das zentrale
arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er verfolgt das
Ziel, Qualifizierung, Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe in den
Mitgliedstaaten zu stärken und wird dazu mit erheblichen finanziellen Mitteln aus
dem EU-Haushalt ausgestattet. Deutschland erhält für den Förderzeitraum von
2021 bis 2027 Mittel rund 6,56 Mrd. Euro (www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2
021-2027/inhalt.html), die ausschließlich gegen eine nationale Kofinanzierung
abgerufen werden können (s. o.). Damit wirkt der ESF+ nicht nur finanziell,
sondern auch politisch und strukturell auf die Gestaltung der nationalen
Arbeitsmarktpolitik ein.
Die Rechtsgrundlage der Förderung bildet die Verordnung (EU) 2021/1057
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur
Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus und zur Aufhebung der Verordnung
(EU) Nummer 1296/2013. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre
Programme an unionsweit definierten politischen Zielen auszurichten. Ergänzend
sieht die Verordnung (EU) 2021/1060 mit gemeinsamen Bestimmungen für
die EU-Strukturfonds verbindliche Anforderungen an die thematische
Konzentration der Mittel vor. Diese gesetzlichen Vorgaben legen fest, dass
bestimmte Mindestanteile der nationalen Programme auf definierte
Förderbereiche entfallen müssen, sodass die Verwendung der Mittel mit den strategischen
Prioritäten der Europäischen Union übereinstimmt. Die Mitgliedstaaten sind
bei der Ausgestaltung ihrer Programme zudem gehalten, die
länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters zu
berücksichtigen.
Dieser europarechtliche Rahmen hat erhebliche praktische Auswirkungen: Da
Deutschland ESF-Mittel nur in Verbindung mit einer nationalen
Kofinanzierung abrufen kann, sind nationale arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte
faktisch an die Vorgaben der Europäischen Union gebunden. Die Festlegung von
Prioritäten im nationalen Haushalt darf, soweit ESF-Plus-Mittel eingesetzt
werden sollen, mit den ESF-Zielen nicht kollidieren, was zu strukturellen
Steuerungsimpulsen und faktischen Einschränkungen der nationalen
Handlungsspielräume führt. Der ESF+ ist damit nicht nur ein Förderinstrument,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
29. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sondern auch ein politisches Steuerungsinstrument mit deutlicher Auswirkung
auf die nationale Arbeitsmarktpolitik.
Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern Fragen nach der
Transparenz, der Wirkungslogik und der demokratischen Kontrolle der durch das
EU-Recht vorgegebenen Prioritätensetzung. Ebenso stellt sich ihnen die
Frage, wie die Bundesregierung sicherstellt, dass nationale
arbeitsmarktpolitische Bedürfnisse und regionale Besonderheiten innerhalb der engen
europarechtlichen Rahmenbedingungen angemessen berücksichtigt werden können.
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass der Europäische Sozialfonds Plus finanzielle Förderung
ausschließlich bei gleichzeitiger nationaler Kofinanzierung ermöglicht und dadurch
zwingend Einfluss auf deutsche arbeitsmarktpolitische
Schwerpunktsetzungen nimmt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie für die hieraus
resultierenden Bindungen für nationale Handlungsspielräume?
Aus Sicht der Bundesregierung ist bei der Verwendung von Mitteln aus dem
Europäischen Sozialfond Plus (ESF Plus) die EU-rechtlich vorgegebene
Ergänzung durch nationale Kofinanzierungsmittel sinnvoll, da hierdurch die
jeweilige nationale Eigenverantwortlichkeit und Identifikation (Ownership) gestärkt
und Mitnahmeeffekte auch in anderen EU-Mitgliedstaaten vermieden werden.
Die erforderliche nationale Kofinanzierung ist daher im Interesse Deutschlands
auch vor dem Hintergrund als Nettozahler.
Ein Einfluss auf deutsche arbeitsmarktpolitische Schwerpunktsetzungen oder
Handlungsspielräume erfolgt hierdurch nicht, da aus dem ESF Plus nur zur
nationalen Arbeitsmarktpolitik ergänzende Maßnahmen in hiervon
unabhängigen Umsetzungsstrukturen gefördert werden. Die ESF Plus-Mittel ermöglichen
daher als verfügbare zusätzliche Mittel eine Erweiterung der
Handlungsoptionen in Ergänzung zur nationalen Arbeitsmarktpolitik.
2. In welchem Umfang setzt die Bundesregierung arbeitsmarktpolitische
Programme und Maßnahmen des Bundes inhaltlich so ausgerichtet um,
dass sie mit den thematischen Konzentrationsvorgaben der Verordnung
(EU) 2021/1057 und den prioritären Zielsetzungen der Europäischen
Union übereinstimmen, und wie stellt sie sicher, dass nationale
Prioritäten nicht durch europäische Vorgaben verdrängt werden?
3. Welche Bereiche der Arbeitsmarkt-, Qualifizierungs- und
Weiterbildungsförderung in Deutschland sind nach Einschätzung der
Bundesregierung besonders stark durch ESF+-Vorgaben beeinflusst, und welche
nationalen Maßnahmen wären ohne diese Bindungen konzeptionell oder
finanziell anders gestaltet (bitte nach einzelnen Maßnahmen [Name der
Maßnahme, Richtlinie der Maßnahmen, Ressortverantwortung der
Maßnahme] aufschlüsseln)?
4. Welche Schussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass die Inanspruchnahme von ESF+-Mitteln an Mindestquoten,
thematische Vorgaben und unionsweite Zielstrukturen gebunden ist, und welche
Auswirkungen ergeben sich hieraus auf die strategische Ausrichtung der
Programme der Bundesagentur für Arbeit sowie der Bundesministerien?
Die Fragen 2, 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die europäischen Vorgaben zum ESF Plus u. a. zu thematischen
Konzentrationsvorgaben, prioritären Zielsetzungen, Mindestquoten und Zielstrukturen
beziehen sich in Deutschland ausschließlich auf die eigenständigen und
ergänzenden ESF Plus-Maßnahmen (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 1). Die
hiervon rechtlich unabhängige deutsche Arbeitsmarktpolitik (Zweites und
Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB II, SGB III) sowie die hierauf basierende
strategische Ausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Programme
(einschließlich der Arbeitsmarkt-, Qualifizierungs- und Weiterbildungsförderung) der
Bundesagentur für Arbeit und der Bundesministerien werden durch die
europäischen Vorgaben zum ESF Plus nicht beeinflusst.
5. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung
arbeitsmarktpolitische Entscheidungen Deutschlands davon abhängig, dass die
jeweiligen Maßnahmen nicht mit den länderspezifischen Empfehlungen
des Europäischen Semesters kollidieren, und wie stellt die
Bundesregierung sicher, dass deutsche Prioritäten in diesem Rahmen weiterhin
eigenständig gesetzt werden können?
6. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung ggf., um Transparenz
darüber herzustellen, in welchen Bereichen europäische Vorgaben
faktisch zu einer Verengung nationaler Entscheidungsspielräume führen,
und welche Maßnahmen hält sie für erforderlich, um die
Eigenständigkeit der deutschen Arbeitsmarkt-, Qualifizierungs- und
Weiterbildungspolitik langfristig zu sichern?
7. Inwiefern sieht die Bundesregierung ggf. Risiken darin, dass
arbeitsmarktpolitische Prioritäten der Europäischen Union – etwa im Bereich
sozialer Integration, Jugendbeschäftigung oder digitaler Kompetenzen –
strukturell Vorrang vor deutschen Schwerpunktsetzungen erhalten, und
wie bewertet sie diese Entwicklung politisch (bitte getrennt nach Bereich
[Integration, Jugendbeschäftigung oder digitale Kompetenzen]
beantworten)?
Die Fragen 5, 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Arbeitsmarktpolitische Prioritäten der Europäischen Union und die
länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters werden unter Beteiligung
Deutschlands ausgehandelt. Bei den Abstimmungen zu diesen EU-Vorgaben
achtet die Bundesregierung darauf, dass nationale, spezifische Bedürfnisse und
Besonderheiten ausreichend berücksichtigt werden. Es wird auch darauf
geachtet, dass sie den deutschen Schwerpunktsetzungen nicht widersprechen.
Europäische Vorgaben führen daher faktisch nicht zu einer Verengung nationaler
Entscheidungsspielräume. Gesonderte Maßnahmen, um die Eigenständigkeit
der deutschen Arbeitsmarkt-, Qualifizierungs- und Weiterbildungspolitik
langfristig zu sichern, sind nicht erforderlich.
Die länderspezifischen Empfehlungen sind in Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) im Grundsatz geregelt. Gemäß Art. 288 Absatz 5 AEUV sind sie nicht
verbindlich. Insofern verbleibt ein Ermessen bei den Mitgliedstaaten, wie und
mit welchen Maßnahmen sie den Empfehlungen bzw. den Zielvorgaben
letztlich konkret nachkommen. Der eigenständigen Verantwortung der
Mitgliedstaaten und den nationalstaatlichen Kompetenzen wird damit Rechnung
getragen.
8. Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Koordinierungsmechanismen ggf. sicher, dass der Einfluss der EU-Fördersystematik nicht dazu
führt, dass nationale Programme inhaltlich stärker auf europäische
Zielsysteme ausgerichtet werden als auf inländische Engpasslagen,
demografische Erfordernisse oder spezifische Bedürfnisse der deutschen
Arbeitswirtschaft (bitte getrennt nach den Themenfeldern inländische
Engpasslagen, demografische Erfordernisse, spezifische Bedürfnisse
beantworten)?
Die EU-Fördersystematik zum ESF Plus ist rechtlich nur für die ESF Plus-
Programme bindend und daher für die nationalen arbeitsmarktpolitischen
Programme nicht relevant (s. auch die Antwort zu den Fragen 2, 3 und 4). Seitens der
Bundesregierung sind daher hierzu keine Koordinierungsmechanismen
vorgesehen.
9. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung ggf., um
sicherzustellen, dass die durch ESF+ geförderten Programme einer wirksamen
Erfolgsmessung unterzogen werden, und wie wird überprüft, ob die
europäisch vorgegebenen Förderlogiken den tatsächlichen
arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen in Deutschland entsprechen?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist als
Verwaltungsbehörde für den ESF Plus gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU)
2021/1060 (Allgemeine Verordnung) verpflichtet, die Förderung aus dem ESF
Plus zu evaluieren. Die Evaluation erfolgt anhand eines oder mehrerer Kriterien
(Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und Unionsmehrwert). Hierzu
werden themenzentrierte Evaluationsstudien durchgeführt. Diese untersuchen
die einzelnen Förderschwerpunkte insbesondere im Hinblick auf die
Zielerreichung. Weitere Informationen zum Monitoring und zur Evaluation sind auf der
Internetseite des ESF Plus unter folgendem Link verfügbar: www.esf.de/portal/
DE/ESF-Plus-2021-2027.
Die Förderlogik des ESF Plus ist durch die einschlägigen europäischen
Verordnungen vorgegeben. Das BMAS bringt sich gemeinsam mit anderen Ressorts
der Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen auf europäischer Ebene
umfassend ein und stellt somit sicher, dass die nationalen arbeitsmarkt- und
sozialpolitischen Belange Deutschlands berücksichtigt werden. Zudem erlauben
die ESF Plus-Vorgaben einen Gestaltungsspielraum, der eine bedarfsgerechte
Ausgestaltung und eine flexible Reaktion auf aktuelle sowie sich verändernde
arbeitsmarktpolitische Herausforderungen in Deutschland ermöglicht.
10. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die
Pflicht zur nationalen Kofinanzierung auf die Gestaltungsspielräume
insbesondere kleinerer Programme in Bund und ggf. Ländern, und sieht sie
Reformbedarf hinsichtlich der Abstimmung zwischen europäischen
Fördervorgaben und nationalen Steuerungsinteressen?
Durch die Kofinanzierungspflicht müssen nationale Mittel in einem festen
Verhältnis zu den ESF Plus-Mitteln bereitgestellt werden. Die Pflicht zur
Kofinanzierung im Rahmen von ESF Plus-Programmen erfordert unabhängig von deren
Größe sowohl beim Bund als auch in den Ländern einerseits die Bereitstellung
von Haushaltsmitteln und eine administrative Steuerung, andererseits werden
aber in einem starken Maße die nationale Eigenverantwortlichkeit und
Identifikation (Ownership) erhöht und Mitnahmeeffekte auch in anderen EU-
Mitgliedstaaten verringert, so dass hierdurch die Nachhaltigkeit der ESF Plus-
Maßnahmen verbessert wird (siehe auch die Antwort zu Frage 1). Aus Sicht der
Bundesregierung soll daher auch zukünftig die Pflicht zur nationalen
Kofinanzierung beibehalten werden.
Bezüglich der grundsätzlichen Reformbedarfe zur EU-Förderpolitik finden
derzeit im Rahmen des zukünftigen „Mehrjährigen Finanzrahmens 2028-2034“
auf EU-Ebene zwischen den Mitgliedstaaten umfangreiche Verhandlungen u. a.
auch zur Ausgestaltung der zukünftigen europäischen Fördervorgaben statt. Die
Bundesregierung setzt sich im Rahmen dieser Verhandlungen für die
Vereinfachung von europäischen Fördervorgaben ein.
11. Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung europäische
Fördervorgaben bei der Priorisierung nationaler Haushaltsmittel im Bereich
Qualifizierung, Weiterbildung und Fachkräftesicherung, und in welchem
Umfang beeinflussen die ESF+-Regeln die nationale
Schwerpunktsetzung bei arbeitsmarktpolitischen Investitionen?
Die europäischen Fördervorgaben zum ESF Plus erfordern für die Umsetzung
von ESF-Fördermaßnahmen den Einsatz nationaler Haushaltsmittel. Dies hat
keinen Einfluss auf die Priorisierung bzw. nationalen Schwerpunktsetzungen
bei nationalen arbeitsmarktpolitischen Investitionen in den Bereichen
Qualifizierung, Weiterbildung und Fachkräftesicherung (siehe auch die Antworten zu
den Fragen 1, 2, 3 und 4).
12. Inwieweit sieht die Bundesregierung ggf. Anpassungsbedarf im
europäischen Regelwerk oder im deutschen Umsetzungssystem, um
sicherzustellen, dass nationale arbeitsmarktpolitische Strategien nicht durch
europäische Vorgaben strukturell eingeschränkt werden, und welche
Diskussionen führt sie hierzu ggf. mit der Europäischen Kommission (bitte nach
dem Format der Diskussion [EU-Gipfel, Arbeitsgruppe etc.], nach
Zeitpunkt, Ort, Teilnehmerzahl, Themenschwerpunkt, Ergebnis
aufschlüsseln)?
Das europäische Regelwerk bzw. die europäischen Vorgaben zum ESF Plus
schränken die nationalen arbeitsmarktpolitischen Strategien nicht ein (siehe
auch die Antworten zu den Fragen 1, 2, 3 und 4). Diskussionen seitens der
Bundesregierung werden daher hierzu nicht geführt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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