Evaluierung des ESF Plus-Bundesprogramms von 2021 bis 2025 (Antwort zu Drs. 21/3124)
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Evaluierung des ESF Plus-Bundesprogramms von 2021 bis 2025 (Antwort zu Drs. 21/3124)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3442
21. Wahlperiode 18.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robert Teske, René Springer,
Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3124 –
Evaluierung des ESF Plus-Bundesprogramms von 2021 bis 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Union will mit dem Europäischen Sozialfonds Plus
(ESF Plus) zu einem sozialen Europa beitragen. In der aktuellen
Förderperiode von 2021 bis 2027 unterstützt der ESF Plus den Bund voraussichtlich mit
2,22 Mrd. Euro. Die Mittel aus dem ESF Plus werden von der
Bundesregierung im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms kofinanziert (www.esf.de/
portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/inhalt.html).
Das hierbei federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) teilte am 23. Oktober 2025 mit, dass das ESF Plus-Bundesprogramm
von 2021 bis Oktober 2025 rund 280 000 Personen unterstützt und 37 250
Projekte gefördert habe. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel
Bas kommentierte: „Mein Ziel als Arbeits- und Sozialministerin ist es,
Arbeitsplätze zu sichern und Menschen in Arbeit zu bringen. Mir ist wichtig,
Beschäftigte und Betriebe auch künftig bei der Transformation des Arbeitslebens
individuell zu unterstützen. Dafür erweist sich der ESF Plus als ein
erfolgreiches Instrument. Er ist eine starke und sinnvolle Ergänzung der nationalen
Beschäftigungs- und Sozialpolitik.“ (www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldung
en/2025/positive-bilanz-zur-halbzeit-der-aktuellen-esf-plus-foerderperiod
e.html).
Im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms wird unter anderem das BMAS-
Programm „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen
Arbeitsmarkt“ gefördert. Das Programm „WIR“ empfiehlt in einem Leitfaden,
dass Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter gegenüber
Ausländern, die „vielleicht nicht einmal über eine Aufenthaltserlaubnis“
verfügen, Beratungsangebote zu Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II; Bürgergeld) und zu Leistungen nach dem Dritten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB III; Arbeitslosengeld) unterbreiten sollen (www.bridg
e-bleiberecht.de/wp-content/uploads/2024_Leitfaden_Arbeitsmarktzugang-un
d-Foerderung.pdf#page=7).
Auch das Programm „IQ – Integration durch Qualifizierung“ erhält Mittel aus
dem ESF Plus-Bundesprogramm. Das Programm „IQ“ hat sich der
„nachhaltigen und bildungsadäquaten Integration von erwachsenen Menschen
ausländischer Herkunft und ausländischer Berufsqualifikation in den Arbeitsmarkt“
verschrieben (www.netzwerk-iq.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/IQ_Publi
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
18. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
kationen/Flyer/IQ_Flyer_Web_2024.pdf). Das „Interkulturelle
Bildungszentrum Mannheim gGmbH“ (ikubiz) ist eines der zahlreichen Projekte, die vom
Programm „IQ“ gefördert werden. Am 30. Juli 2025 veranstaltete das ikubiz
einen „Diversity Day“ für Achtklässler an einer Realschule in Mannheim. Im
Laufe der Veranstaltung sahen die Schüler den SWR-Kurzfilm: „Diversität:
das steckt hinter dem Begriff“. Der Film präsentiert Drag Queens als
Ausdruck der Vielfalt in Deutschland. Nachdem die Schüler „großes Interesse und
Motivation“ gezeigt hätten, „sich mit der Vielfalt Ihrer [sic] Herkunftsländer
am Diversity Day“ auseinanderzusetzen, wurde zwischen den Zimmern der
teilnehmenden Klassen eine Europakarte aufgehängt (https://ikubiz.de/ueber-u
ns/aktuelles/detail/unsere-schule-ist-bunt).
Die Fragesteller begehren vor diesem Hintergrund nähere Informationen über
das ESF Plus-Bundesprogramm.
1. Wie viele Personen wurden in der aktuellen Förderperiode seit 2021
durch das ESF Plus-Bundesprogramm unterstützt (bitte in einer
maschinenlesbaren Tabelle nach dem jeweiligen ESF Plus-Förderprogramm, der
Ressortzuständigkeit innerhalb der Bundesregierung sowie den
geförderten Personen, getrennt nach deutschen und nichtdeutschen Personen
sowie nach Personen mit afghanischer, bulgarischer, eritreischer,
griechischer, indischer, irakischer, iranischer, italienischer, niederländischer,
pakistanischer, polnischer, rumänischer, russischer, somalischer, spanischer,
syrischer, türkischer, ukrainischer und ungarischer Staatsangehörigkeit,
aufgliedern)?
Das Europäische-Sozialfonds-(ESF-)Plus-Bundesprogramm unterstützt mit
vielfältigen Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung,
Unternehmensförderung, Bildung, soziale Inklusion und Armutsbekämpfung.
Die folgende Übersicht gliedert die Fördermaßnahmen, die
Teilnehmendendaten erheben, nach Programmname, Ressort und Teilnehmendeneintritten auf
(Stand: 9. Dezember 2025). Daten zu spezifischen Staatsangehörigkeiten von
Teilnehmenden werden für die Fördermaßnahmen nicht systematisch erfasst.
Programm Ressort
Teilnehmendeneintritte
Akti(f) Plus − Aktiv für
Familien und ihre Kinder
Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS)
11.250
Bildung und Engagement
ein Leben lang (BELL)
Bundesministerium für
Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ)
405
Bildung, Wirtschaft, Arbeit
im Quartier − BIWAQ
Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen (BMWSB)
15.776
EHAP Plus BMAS 95.737
IQ − Integration durch
Qualifizierung
BMAS 27.767
Jugend Stärken: Brücken in
die Eigenständigkeit
BMBFSFJ 16.427
JUVENTUS: Mobilität
stärken − für ein soziales
Europa
BMAS 1.416
My Turn − Frauen mit
Migrationserfahrung starten
durch
BMAS 28.495
Programm Ressort
Teilnehmendeneintritte
rückenwind3 für Vielfalt,
Wandel und
Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft
BMAS 19.658
Stärkung der Teilhabe
älterer Menschen – gegen
Einsamkeit und soziale
Isolation (STäM)
BMBFSFJ 16.207
Wandel der Arbeit
sozialpartnerschaftlich gestalten:
weiter bilden und
Gleichstellung fördern (ESF-
Sozialpartnerrichtlinie)
BMAS 16.197
Win-Win − Durch
Kooperation zur Integration
BMAS 2.279
WIR − Netzwerke
integrieren Geflüchtete in den
regionalen Arbeitsmarkt
BMAS 39.473
Zukunftszentren BMAS 10.092
301.179
2. Wie viele Personen wurden in der aktuellen Förderperiode seit 2021 im
Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms über den Bezug von
Leistungen nach dem SGB II beraten (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle
nach deutschen und nichtdeutschen Personen sowie nach Personen mit
afghanischer, bulgarischer, eritreischer, griechischer, indischer,
irakischer, iranischer, italienischer, niederländischer, pakistanischer,
polnischer, rumänischer, russischer, somalischer, spanischer, syrischer,
türkischer, ukrainischer und ungarischer Staatsangehörigkeit aufgliedern)?
3. Wie viele Personen wurden in der aktuellen Förderperiode seit 2021 im
Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms über den Bezug von
Leistungen nach dem SGB III beraten (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle
nach deutschen und nichtdeutschen Personen sowie nach Personen mit
afghanischer, bulgarischer, eritreischer, griechischer, indischer,
irakischer, iranischer, italienischer, niederländischer, pakistanischer,
polnischer, rumänischer, russischer, somalischer, spanischer, syrischer,
türkischer, ukrainischer und ungarischer Staatsangehörigkeit aufgliedern)?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Fördermaßnahmen im ESF-Plus-Bundesprogramm sehen vielfältige
Förderangebote für die verschiedenen Zielgruppen vor. Hierzu zählen bedarfs- und
zielgruppenspezifische Beratungsangebote. Daten zu Details der
Beratungsinhalte sind nicht Bestandteil der zentralen Datenerhebung. Zu der Frage nach
spezifischen Staatsangehörigkeiten wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele
Personen in der aktuellen Förderperiode seit 2021 im Rahmen des ESF Plus-
Bundesprogramms in den primären Arbeitsmarkt vermittelt worden sind
(bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle nach dem jeweiligen
Förderprogramm, der Ressortzuständigkeit innerhalb der Bundesregierung
sowie den geförderten Personen, getrennt nach deutschen und
nichtdeutschen Personen sowie nach Personen mit afghanischer, bulgarischer,
eritreischer, griechischer, indischer, irakischer, iranischer, italienischer,
niederländischer, pakistanischer, polnischer, rumänischer, russischer,
somalischer, spanischer, syrischer, türkischer, ukrainischer und ungarischer
Staatsangehörigkeit, aufgliedern)?
Die ESF-Plus-Förderung des Bundes unterliegt einem fortlaufenden
Monitoring und wird seit 2024 laufend evaluiert. Zwischenergebnisse der Evaluation
liegen aktuell noch nicht vor. Die folgende Übersicht zeigt ausschließlich die
Zahl und Angaben bereits ausgetretener Personen, die bis zu vier Wochen nach
ihrer Teilnahme in den primären Arbeitsmarkt vermittelt wurden (einschl.
Aufnahme einer Selbstständigkeit). Erfasst werden ausschließlich die
Teilnehmenden, die zu Beginn der Förderung arbeits- oder erwerbslos waren. Es erfolgt,
wie in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 erläutert, keine systematische
Erhebung nach Staatsangehörigkeiten. Anzumerken ist, dass es sich bei den
geförderten Personen um Zielgruppen mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf
handelt, die häufig mit ausgeprägter Arbeitsmarktferne und schwierigen
Lebenslagen konfrontiert sind.
Programm Ressort Vermittlungen in
Beschäftigung
Akti(F) Plus − Aktiv für Familien und
ihre Kinder
BMAS 744
Bildung und Engagement ein Leben lang
(BELL)
Noch keine Austritte
Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier −
BIWAQ
BMWSB 2.801
EhAP Plus Wird nicht erhoben
IQ − Integration durch Qualifizierung BMAS 5.431
Jugend stärken Wird nicht erhoben
JUVENTUS: Mobilität stärken − für ein
soziales Europa
BMAS 224
My Turn − Frauen mit
Migrationserfahrung starten durch
BMAS 5.028
rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und
Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft
Teilnehmende beim Eintritt
bereits in Beschäftigung
STÄM BMBFSFJ 62
Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich
gestalten: weiterbilden und Gleichstellung
fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)
Teilnehmende beim Eintritt
bereits in Beschäftigung
Win-Win − Durch Kooperation zur
Integration
BMAS 533
WIR − Netzwerke integrieren Geflüchtete
in den regionalen Arbeitsmarkt
BMAS 8.208
Zukunftszentren Teilnehmende beim Eintritt
bereits in Beschäftigung
5. Übersieht die Bundesregierung in Bezug auf das ESF Plus-
Bundesprogramm die Durchleitung von Fördermitteln von Erstempfängern an
weitere Empfänger, wenn ja, inwieweit sind ggf. die unmittelbaren oder
mittelbaren Zuwendungsempfänger für die Weiterleitung von Bundesmitteln
der Bundesregierung gegenüber rechenschaftspflichtig?
6. Besitzt die Bundesregierung in Bezug auf das ESF Plus-
Bundesprogramm eine Übersicht über Empfänger, die letztlich – also als
letztempfangende Empfänger – die finanziellen Mittel aus der unmittelbaren
Förderung von Erst- bzw. Zwischenempfängern in Anspruch nehmen bzw.
genommen haben?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung übersieht die Weiterleitungen von Zuwendungen im
Rahmen des ESF-Plus-Bundesförderung. Im Hinblick auf die Rechenschaftspflicht
der Zuwendungsempfänger für die Weiterleitung gilt Nummer 12 der
Verwaltungsvorschrift für § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Hiernach macht
die Bundesregierung als Zuwendungsgeber den Zuwendungsempfängern
detaillierte Vorgaben bezüglich Höhe und Modalitäten der Weiterleitung sowie
zur Verwendungsnachweisprüfung.
7. Welche Empfänger wurden im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms
als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger in der Förderperiode ab 2021
gefördert (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle nach jährlichem
Budget und dem jeweiligen Anteil von Mitteln der EU, des Bundes und der
Länder sowie nach dem entsprechenden ESF Plus-Förderprogramm, den
Kapiteln, dem Titel, Zuwendungszweck und den Erst-, Zwischen- und
Letztempfängern aufgliedern)?
Die Bundesregierung verweist auf die öffentlich zugängliche Liste der
Vorhaben aus der Webseite: www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Liste-der-V
orhaben/inhalt.html. Die Liste enthält die wesentlichen Daten zu den
geförderten Vorhaben und wird regelmäßig aktualisiert.
Der folgenden Tabelle kann die Zuordnung der laufenden ESF Plus-
Fördermaßnahmen nach Ressorts und den jeweiligen Kapiteln und Titeln im
Bundeshaushaltsplan entnommen werden.
Ressort Programme Kapitel/Titel
BMAS Alle BMAS-ESF+-Programme außer IQ
und My Turn: Akti(f) Plus, EhAP Plus,
INQA-Coaching, JUVENTUS, KOMPASS,
Rat geben!, rw3, Wandel der Arbeit, WIR,
Zukunftszentren1
1106 68613 (Bundesmittel außer IQ und
My Turn)
1106 68611 (ESF-Mittel: Ausgabetitel)
BMAS IQ, My Turn 1101 68401 (Bundesmittel IQ und MyTurn)
ESF-Mittel: 0603 68416
Ressort Programme Kapitel/Titel
BMBFSFJ BELL, ElternChanceN, Ganztag,
Integration durch Bildung, Integrationskurs mit
Kind Plus, Nachhaltig im Beruf2
Elternchancen I: Kapitel 1702, Titel 684 02
Elternchancen II: Kapitel 1703, Titel 684 21
Ganztag: Kapitel 1702, Titel 684 02
BELL: Kapitel 1703, Titel 684 25
IntMiKi Plus: Kapitel 1702, Titel 68402
Integration durch Bildung:
Einzelplan 30 Kapitel 02 Titel 685 42
Nachhaltig im Beruf:
Einzelplan 30 Kapitel 02 Titel 685 20
Bundesministerium
für Forschung,
Technologie und
Raumfahrt
(BMFTR)
Zukunft der Arbeit Einzelplan 30 Kapitel 04 Titel 683 03
(Bundesmittel BMFTR)
Bundesministerium
für Wirtschaft und
Energie (BMWE)
EXIST: Forschungstransfer,
Gründungsstipendium und Women, Kompetenz Klima,
MMF III, Nachhaltig wirken,
Unternehmensberatungen für KMU
Nachhaltig wirken: 0902 686 12
UB KMU: 0902 686 08
EXIST--Programme: 0902 686 07
MMF: kein Haushaltstitel. Das Programm
wird über das ERP-Sondervermögen
finanziert.
Kompetenz Klima: 0901 686 41
BMWSB BIWAQ Kapitel 2502, Titel 686 05
1 Das BMAS-ESF-Plus-Förderprogramm Win-Win wird ausschließlich mit ESF-Mitteln finanziert und ist daher nicht in der Übersicht
angegeben.
2 Die BMBFSFJ-ESF-Plus-Förderprogramme Bildungskommunen, Jugend stärken, STäM, ZuMe werden ausschließlich mit ESF-Mitteln
finanziert und sind daher nicht in der Übersicht angegeben.
8. Anhand welcher Kriterien prüft die Bundesregierung
Verwendungsnachweise von Empfängern, die seit 2021 durch das ESF Plus-
Bundesprogramm gefördert werden?
Die Kriterien für die Prüfung von Verwendungsnachweisen ergeben sich aus
den Förderrichtlinien der einzelnen Förderprogramme und folgen unter
anderem den folgenden Rechtsgrundlagen, Leitfäden und Arbeitshilfen:
• den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44
BHO,
• den Besonderen Nebenbestimmungen für ESF-Plus-Zuwendungen,
• den Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung im Rahmen des ESF-Bundesprogramms für den Europäischen
Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027 (BNBest-P-ESF-Bund),
• den Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von
Gebietskörperschaften im Rahmen des ESF-Bundesprogramms für den Europäischen
Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027 (BNBest-Gk-ESF-Bund),
• den Fördergrundsätzen für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF
Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027 (für Programme unter
Administration der Programmumsetzer Bundesamt für Migration und Flüchtlinge –
BAMF –, Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben –
BAFzA – und Knappschaft Bahn-See – KBS),
• dem Leitfaden zu Verwaltungsüberprüfungen für Förderungen im Rahmen
des ESF-Plus-Bundesprogramms Förderperiode 2021 bis 2027.
Zusätzlich für Vorhaben des BMFTR:
• den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 2017),
• den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF).
Die Rechtsgrundlagen werden je nach Zuwendungsempfänger und
Zuwendungszweck Gegenstand der Zuwendungsbescheide.
9. In wie vielen Förderverfahren durch das ESF Plus-Bundesprogramm
gingen die Verwendungsnachweise rechtzeitig oder verspätet ein bzw. sind
noch offen (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle ab Haushaltsjahr
2021 nach Jahresscheiben aufteilen)?
Aufgrund der noch andauernden Laufzeiten der Förderprogramme liegen bisher
in den ESF Plus-Fördermaßnahmen wenige Verwendungsnachweise zum
Projektabschluss vor. In fünf Projekten gingen die Verwendungsnachweise
verspätet ein.
10. Wie viele dieser Förderverfahren durch das ESF Plus-Bundesprogramm
waren ggf. zu beanstanden (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle ab
Haushaltsjahr 2021 nach der Art der Beanstandung und nach
Jahresscheiben aufteilen)?
11. Welche Maßnahmen leitete die Bundesregierung in Bezug auf das ESF
Plus-Bundesprogramm nach dem Feststellen der Beanstandung ggf. ein
(bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle ab Haushaltsjahr 2021 und ggf.
nach Art der Maßnahme und nach Jahresscheiben aufteilen)?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
In der Antwort zu Frage 9 wurde erläutert, dass aufgrund der Verfahrensstände
in den ESF-Plus-Fördermaßnahmen nur wenige Verwendungsnachweise zum
Projektabschluss vorliegen. Derzeit prüfen die programmumsetzenden Stellen
die bereits vorliegenden Verwendungsnachweise. Daher liegen aktuell noch
keine finalen Informationen zu Beanstandungen mit Blick auf die
Verwendungsnachweise vor.
12. In wie vielen Fällen seit 2021 wurde eine Förderung durch das ESF Plus-
Bundesprogramm aufgrund von Verstößen gegen die Förderrichtlinien
gestrichen und bzw. oder zurückverlangt, und was war der konkrete
Grund dafür?
13. Wie hoch waren bzw. sind die Rückforderungen durch das ESF Plus-
Bundesprogramm aufgrund der o. g. Sachverhalte seit dem Jahr 2021?
a) Wie viele Mahnbescheide wurden durch die Bundesregierung seit
2021 mit Blick auf das ESF Plus-Bundesprogramm ausgestellt?
b) Wie hoch sind die Beträge, die bis jetzt seit 2021 von den betroffenen
Empfängern des ESF Plus-Bundesprogramms der Bundesregierung
rückerstattet wurden?
Die Fragen 12 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist mit Blick auf die noch laufenden
Förderverfahren und bisher nicht abgeschlossenen Prüfungen auf die Ausführungen in ihrer
Antwort zu den Fragen 10 und 11. In der laufenden Förderperiode erfolgte
bisher in einem Fall aufgrund eines rechtskräftigen Widerrufsbescheides eine
Rückerstattung an ESF- und Bundesmitteln in Höhe von insgesamt
105 353,32 Euro. Mahnbescheide wurden bisher nicht gegenüber
Zuwendungsempfängern erlassen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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