Arbeitsmarkt, Qualifizierung und Fachkräftesicherung in der Europäischen Union - Auswirkungen und Steuerung auf nationaler Ebene
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Arbeitsmarkt, Qualifizierung und Fachkräftesicherung in der Europäischen Union - Auswirkungen und Steuerung auf nationaler Ebene
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3669
21. Wahlperiode 15.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Christoph Birghan, Ulrich von
Zons, Jan Feser, Achim Köhler, Stefan Keuter, Gerrit Huy, Erhard Brucker, Lukas
Rehm, Dr. Malte Kaufmann, Edgar Naujok, Alexis L. Giersch, Dr. Christina Baum,
Thomas Korell, Jan Wenzel Schmidt, Kerstin Przygodda, Kurt Kleinschmidt, Udo
Theodor Hemmelgarn, Mirco Hanker, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
Arbeitsmarkt, Qualifizierung und Fachkräftesicherung in der Europäischen
Union – Auswirkungen und Steuerung auf nationaler Ebene
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) bildet seit 2021 das zentrale
arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er verfolgt das Ziel,
Qualifizierung, Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe in den
Mitgliedstaaten zu stärken und wird dazu mit erheblichen finanziellen Mitteln aus dem
EU-Haushalt ausgestattet. Deutschland erhält für den Förderzeitraum von 2021
bis 2027 Mittel rund 6,56 Mrd. Euro (www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-20
27/inhalt.html), die ausschließlich gegen eine nationale Kofinanzierung
abgerufen werden können (s. o.). Damit wirkt der ESF+ nicht nur finanziell, sondern
auch politisch und strukturell auf die Gestaltung der nationalen
Arbeitsmarktpolitik ein.
Die Rechtsgrundlage der Förderung bildet die Verordnung (EU) 2021/1057 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des
Europäischen Sozialfonds Plus und zur Aufhebung der Verordnung (EU)
Nummer 1296/2013. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre Programme an
unionsweit definierten politischen Zielen auszurichten. Ergänzend sieht die
Verordnung (EU) 2021/1060 mit gemeinsamen Bestimmungen für die EU-
Strukturfonds verbindliche Anforderungen an die thematische Konzentration
der Mittel vor. Diese gesetzlichen Vorgaben legen fest, dass bestimmte
Mindestanteile der nationalen Programme auf definierte Förderbereiche entfallen
müssen, sodass die Verwendung der Mittel mit den strategischen Prioritäten der
Europäischen Union übereinstimmt. Die Mitgliedstaaten sind bei der
Ausgestaltung ihrer Programme zudem gehalten, die länderspezifischen
Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters zu berücksichtigen.
Dieser europarechtliche Rahmen hat erhebliche praktische Auswirkungen: Da
Deutschland ESF-Mittel nur in Verbindung mit einer nationalen
Kofinanzierung abrufen kann, sind nationale arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte faktisch
an die Vorgaben der Europäischen Union gebunden. Die Festlegung von
Prioritäten im nationalen Haushalt darf, soweit ESF-Plus-Mittel eingesetzt werden
sollen, mit den ESF-Zielen nicht kollidieren, was zu strukturellen
Steuerungsimpulsen und faktischen Einschränkungen der nationalen
Handlungsspielräume führt. Der ESF+ ist damit nicht nur ein Förderinstrument, sondern auch ein
politisches Steuerungsinstrument mit deutlicher Auswirkung auf die nationale
Arbeitsmarktpolitik.
Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern Fragen nach der
Transparenz, der Wirkungslogik und der demokratischen Kontrolle der durch das EU-
Recht vorgegebenen Prioritätensetzung. Ebenso stellt sich ihnen die Frage, wie
die Bundesregierung sicherstellt, dass nationale arbeitsmarktpolitische
Bedürfnisse und regionale Besonderheiten innerhalb der engen europarechtlichen
Rahmenbedingungen angemessen berücksichtigt werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass der Europäische Sozialfonds Plus finanzielle Förderung
ausschließlich bei gleichzeitiger nationaler Kofinanzierung ermöglicht und dadurch
zwingend Einfluss auf deutsche arbeitsmarktpolitische
Schwerpunktsetzungen nimmt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie für die hieraus
resultierenden Bindungen für nationale Handlungsspielräume?
2. In welchem Umfang setzt die Bundesregierung arbeitsmarktpolitische
Programme und Maßnahmen des Bundes inhaltlich so ausgerichtet um,
dass sie mit den thematischen Konzentrationsvorgaben der Verordnung
(EU) 2021/1057 und den prioritären Zielsetzungen der Europäischen
Union übereinstimmen, und wie stellt sie sicher, dass nationale Prioritäten
nicht durch europäische Vorgaben verdrängt werden?
3. Welche Bereiche der Arbeitsmarkt-, Qualifizierungs- und
Weiterbildungsförderung in Deutschland sind nach Einschätzung der Bundesregierung
besonders stark durch ESF+-Vorgaben beeinflusst, und welche nationalen
Maßnahmen wären ohne diese Bindungen konzeptionell oder finanziell
anders gestaltet (bitte nach einzelnen Maßnahmen [Name der Maßnahme,
Richtlinie der Maßnahmen, Ressortverantwortung der Maßnahme]
aufschlüsseln)?
4. Welche Schussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass die Inanspruchnahme von ESF+-Mitteln an Mindestquoten,
thematische Vorgaben und unionsweite Zielstrukturen gebunden ist, und welche
Auswirkungen ergeben sich hieraus auf die strategische Ausrichtung der
Programme der Bundesagentur für Arbeit sowie der Bundesministerien?
5. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung
arbeitsmarktpolitische Entscheidungen Deutschlands davon abhängig, dass die
jeweiligen Maßnahmen nicht mit den länderspezifischen Empfehlungen
des Europäischen Semesters kollidieren, und wie stellt die
Bundesregierung sicher, dass deutsche Prioritäten in diesem Rahmen weiterhin
eigenständig gesetzt werden können?
6. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung ggf., um Transparenz
darüber herzustellen, in welchen Bereichen europäische Vorgaben faktisch
zu einer Verengung nationaler Entscheidungsspielräume führen, und
welche Maßnahmen hält sie für erforderlich, um die Eigenständigkeit der
deutschen Arbeitsmarkt-, Qualifizierungs- und Weiterbildungspolitik
langfristig zu sichern?
7. Inwiefern sieht die Bundesregierung ggf. Risiken darin, dass
arbeitsmarktpolitische Prioritäten der Europäischen Union – etwa im Bereich sozialer
Integration, Jugendbeschäftigung oder digitaler Kompetenzen – strukturell
Vorrang vor deutschen Schwerpunktsetzungen erhalten, und wie bewertet
sie diese Entwicklung politisch (bitte getrennt nach Bereich [Integration,
Jugendbeschäftigung oder digitale Kompetenzen] beantworten)?
8. Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Koordinierungsmechanismen ggf. sicher, dass der Einfluss der EU-Fördersystematik nicht dazu
führt, dass nationale Programme inhaltlich stärker auf europäische
Zielsysteme ausgerichtet werden als auf inländische Engpasslagen,
demografische Erfordernisse oder spezifische Bedürfnisse der deutschen
Arbeitswirtschaft (bitte getrennt nach den Themenfeldern inländische
Engpasslagen, demografische Erfordernisse, spezifische Bedürfnisse beantworten)?
9. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung ggf., um sicherzustellen,
dass die durch ESF+ geförderten Programme einer wirksamen
Erfolgsmessung unterzogen werden, und wie wird überprüft, ob die europäisch
vorgegebenen Förderlogiken den tatsächlichen arbeitsmarktpolitischen
Herausforderungen in Deutschland entsprechen?
10. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die
Pflicht zur nationalen Kofinanzierung auf die Gestaltungsspielräume
insbesondere kleinerer Programme in Bund und ggf. Ländern, und sieht sie
Reformbedarf hinsichtlich der Abstimmung zwischen europäischen
Fördervorgaben und nationalen Steuerungsinteressen?
11. Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung europäische
Fördervorgaben bei der Priorisierung nationaler Haushaltsmittel im Bereich
Qualifizierung, Weiterbildung und Fachkräftesicherung, und in welchem
Umfang beeinflussen die ESF+-Regeln die nationale Schwerpunktsetzung bei
arbeitsmarktpolitischen Investitionen?
12. Inwieweit sieht die Bundesregierung ggf. Anpassungsbedarf im
europäischen Regelwerk oder im deutschen Umsetzungssystem, um
sicherzustellen, dass nationale arbeitsmarktpolitische Strategien nicht durch
europäische Vorgaben strukturell eingeschränkt werden, und welche
Diskussionen führt sie hierzu ggf. mit der Europäischen Kommission (bitte nach
dem Format der Diskussion [EU-Gipfel, Arbeitsgruppe etc.], nach
Zeitpunkt, Ort, Teilnehmerzahl, Themenschwerpunkt, Ergebnis
aufschlüsseln)?
Berlin, den 7. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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