Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
1105
Überblick zum Kapitel 1105
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 20 025
Übrige Einnahmen.................................................. 14 100 15 100 -1 000 13 883
Gesamteinnahmen.................................................. 14 100 15 100 -1 000 33 908
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 650 1 685 -35 300 468
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 342 316 321 945 +20 371 254 910 439 413
Ausgaben für Investitionen...................................... 194 194 - -
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 344 160 323 824 +20 336 255 210 439 881
davon nicht flexibilisiert........................................... 344 160 323 824 +20 336 255 210 439 881
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 18 745
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 9 770
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 6 570
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 905
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 500
- 34 -
1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-860
Vermischte Einnahmen -
-
20 025
Übrige Einnahmen
232 01
-290
Einnahmen aus der Ausgabe von Wertmarken für die Beförderung von
Schwerbehinderten
14 100
14 000
13 804
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
636 01
-235
Kostenerstattung für die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und
Überwachungsstelle barrierefreie IT an die DRV KBS
7 012
5 512
4 907
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
682 01
-290
Erstattung von Fahrgeldausfällen 258 963
241 014
86 875
298 867
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Kostenerstattung an Verkehrsunternehmen im Rahmen der "unentgeltlichen
Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr" gemäß
§ 228 ff. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Ausgewiesen ist der Anteil des Bundes gemäß § 234 SGB IX.
684 02
-290
Inklusiver Digitalpakt für berufliche Bildung 4 000
1 000
7
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einnahmen aus Rückflüssen und Zinsen fließen den Ausgaben zu.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
- 35 -
Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
1105
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
684 03
-236
Zuschüsse zur Förderung der sozialen Eingliederung von Menschen mit
Behinderungen
671
671
634
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen
Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich.
Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der
Finanzen.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR)................................ 100,00 671 671 634
- aus Kap. 1105 Tit. 684 03
684 04
-236
Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention
4 861
4 861
1 000
5 331
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 100 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 200 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 900 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 500 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Aufträge, die Durchführung von
Beiratssitzungen, Dienstleistungen und Projekte geleistet werden.
Bezeichnung 1 000 €
1. Maßnahmen Nationaler Aktionsplan............................................... 2 461
2. Partizipation von Menschen mit Behinderungen............................. 1 500
3. Förderung des Sports für Menschen mit Behinderungen................ 900
Zusammen............................................................................................ 4 861
684 06
-235
Zuschüsse im Rahmen der beruflichen und medizinischen Rehabilitation 110
110
21
Verpflichtungsermächtigung.............................................................. 25 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu...................................................... 10 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 10 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu........................................................ 5 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
893 01.
2. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen fließen den Ausgaben zu.
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1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 684 06
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Hierzu zählen u. a. Zuschüsse zu den Kosten von Einrichtungen, zur Erarbeitung
von Planungsgrundlagen und Dokumentationen sowie zu Tagungen.
Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen
geleistet werden.
684 08
-290
Bundesinitiative Barrierefreiheit 500
500
1 295
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen sowie
zur Unterstützung der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung und
Durchführung der Aktivitäten der Bundesinitiative, zur kommunikativen Begleitung, für
die Evaluation und für Vernetzungstreffen sowie die Veröffentlichungen der
Ergebnisse geleistet werden.
Ausgaben für Investitionen
893 01
-235
Investitionszuschüsse an Einrichtungen der beruflichen und der
medizinischen Rehabilitation
194
194
-
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
684 06.
2. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Hierzu zählen u. a. Zuschüsse zu den Kosten der Einrichtung, Erweiterung,
Ausstattung und Modernisierung der Einrichtungen.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 37 -
Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
1105
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Bundesteilhabegesetz (67 849)
(69 962)
(167 335)
544 11
-236
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 1 650
1 685
300
468
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 120 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 260 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 360 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für die Unterstützung der
Implementierung der durch das Bundesteilhabegesetz eingeführten neuen Regelungen
bei den Trägern der Eingliederungshilfe, den wissenschaftlichen
Erfahrungsaustausch, die Durchführung von Fachtagungen, die wissenschaftliche Begleitung bei
praktischer Erprobung (Evidenzbeobachtung), die Administration von Projekten
durch einen Dienstleister und für Veröffentlichung von Forschungsergebnissen
geleistet werden.
Aus dem Ansatz können auch Zuwendungen gewährt werden.
636 11
-236
Förderung von Modellvorhaben in den Rechtskreisen SGB II und SGB VI
zur Stärkung der Rehabilitation
-
2 129
167 035
69 785
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 500 T€
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen
und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Zur Umsetzung der Modellvorhaben hat das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales gemäß § 11 Abs. 2 SGB IX eine Förderrichtlinie erlassen.
Aus dem Ansatz dürfen auch die Ausgaben für Dienstleister und
Unterstützung zur inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der
Förderung, zur kommunikativen Begleitung und Vernetzung der Modellvorhaben,
für die Evaluation der Modellvorhaben, für wissenschaftlichen
Erfahrungsaustausch und die Veröffentlichung der Ergebnisse geleistet werden.
- 38 -
1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
684 17
-236
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung 65 000
65 000
57 676
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Seit 2023 werden auf Grundlage der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV)
Zuschüsse zu Personal- und Sachausgaben der Beratungsangebote der
ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) finanziert.
Aus dem Ansatz dürfen auch die Ausgaben für begleitende Maßnahmen
wie die Verwaltung durch einen Dienstleister, die wissenschaftliche Begleitung
der EUTB®, den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch, die Veröffentlichung
der Untersuchungsergebnisse, die Ausbildung der beratenden Personen (einschl.
der Entwicklung eines Curriculums), die Vorbereitung und Durchführung von
Fachtagungen sowie Veröffentlichungen geleistet werden.
686 11
-236
Erstattungen des Bundes an die Bundesarbeitsgemeinschaft
Rehabilitation
1 199
1 148
890
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
162 03
-235
Zinsen aus Darlehen zur Errichtung von überregionalen Zentren für die
Rehabilitation Behinderter
100
3
182 03
-235
Tilgung von Darlehen zur Errichtung von überregionalen Zentren für die
Rehabilitation Behinderter
1 000
76
- 39 -
Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
1105
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In Kapitel 1106 sind die Ausgaben für Maßnahmen des
Bundes unter Beteiligung Europäischer Fonds sowie für sonstige
internationale Angelegenheiten veranschlagt. Das sind im
Wesentlichen Ausgaben zur Finanzierung:
1. der Bundesmittel zur Kofinanzierung der unter Beteiligung
des Europäischen Sozialfonds PLUS (ESF Plus)
finanzierten ESF(Plus)-Bundesprogramme des BMAS (Titel
686 13 - SDGs 1, 4, 5, 8, 10),
2. des jährlichen Pflichtbeitrages Deutschlands an die
Internationale Arbeitsorganisation (IAO) (Titel 687 31 -
SDGs 1, 4, 5, 8, 10, 17),
3. des Anteils des Bundes an der Finanzierung der
Beratungsstellen gemäß § 31 AEntG "Faire Mobilität" (Titel
684 31 - SDG 8),
4. von Maßnahmen zur Bekämpfung von Zwangsarbeit,
Arbeitsausbeutung und Menschenhandel (Titel 684 32 - SDG
8).
Für die Verwendung von Zuschüssen des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF - Tgr. 02) sind keine
Mittel veranschlagt. Die finanziellen Hilfen für
förderberechtigte Beschäftigte werden von der Europäischen Kommission
nach Prüfung anlass- und einzelfallbezogen auf Antrag des
BMAS zur Verfügung gestellt.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) dient der
Finanzierung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und
ist das wichtigste Instrument der EU zur Förderung der
Humanressourcen. Die Hauptzielgruppe im ESF Plus-
Bundesprogramm umfasst benachteiligte Personen wie z. B. junge
Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss, Erwerbstätige
mit geringer Qualifikation oder geringen Einkommen sowie
Personen mit Migrationshintergrund (z.B. Geflüchtete). Für
benachteiligte Familien sowie Migrantinnen und Migranten und
für kleine und mittlere Unternehmen werden spezielle
Fördermaßnahmen angeboten.
Inhaltlich soll der ESF Plus für diese Zielgruppen
insbesondere
- den Zugang zu Beschäftigung, und allgemeiner und
beruflicher Bildung verbessern,
- die soziale Integration von Menschen unterstützen,
- wie Drittstaatsangehörige und die am stärksten
benachteiligten Personen,
- Armut bekämpfen,
- sowie die Fachkräftesicherung insbesondere für KMU.
fördern.
Das ESF Plus-Bundesprogramm wird federführend durch das
BMAS unter Beteiligung des BMFTR, BMWE, BMBFSFJ und
BMWSB erstellt (SDGs 1, 4, 5, 8, 10).
Im Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation,
die sich hauptsächlich durch die Beiträge der Mitgliedstaaten
finanziert, nimmt die Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das BMAS, seit 1954 einen der 10 ständigen Sitze ein
(SDGs 1, 4, 5, 8, 10, 17).
Deutschland unterstützt damit die wesentlichen Ziele der IAO.
Die vom BMAS finanzierten Maßnahmen der internationalen
Zusammenarbeit dienen der Förderung internationaler
Aktivitäten auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik und
dem Informations- und Erfahrungsaustausch mit
ausgewählten Ländern. Der europäische Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
soll weiterentwickelt und soziale Standards sollen etabliert
werden (SDGs 8, 17).
Die Beratungsstellen gemäß § 31 AEntG leisten einen
wesentlichen Beitrag zur Förderung fairer Mobilität von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der EU (SDG 8).
Durch die Ratifikation des ILO Protokolls von 2014 zum
"Übereinkommen über Zwangsarbeit" entsteht für Deutschland die
Verpflichtung, das Übereinkommen in nationale Praxis
umzusetzen, d. h. insbesondere einen nationalen Aktionsplan zur
wirksamen und dauerhaften Beseitigung von Zwangs- oder
Pflichtarbeit zu entwickeln. Daher hat die Bundesregierung am
12. Februar 2025 einen Nationalen Aktionsplan gegen
Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit beschlossen. Für die
verlässliche Umsetzung des Aktionsplans wird u. a. die "Servicestelle
gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und
Menschenhandel" weiterhin gefördert (SDG 8).
Aus Mitteln des Europäischen Fonds für die Anpassung
an die Globalisierung werden Beschäftigte, die aufgrund
größerer Umstrukturierungsmaßnahmen, die durch die
Globalisierung sowie durch technologische und ökologische
Veränderungen entstehen, ihren Arbeitsplatz verlieren oder ihre
selbstständige Tätigkeit aufgeben müssen, bei der beruflichen
Reintegration unterstützt. Ab Mai 2026 können durch eine
Änderung der Verordnung auch Beschäftigte unterstützt werden,
die von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedroht sind (SDGs 4, 8).
Ebenso wie der EHAP der Förderperiode 2014 bis 2020 ist
auch der REACT-EU-Fonds im Jahr 2023 ausgelaufen. Über
die Titel werden in den kommenden Jahren lediglich
Zahlungsströme und Finanzkorrekturen abgebildet.
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