polradar

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Entschließungsantrag zu Drs. 21/500, 21/501, 21/1064, 21/1061, 21/1062)

dip / drucksache 15.09.2025 · WP 21 · 21/1663 · Entschließungsantrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Entschließungsantrag zu Drs. 21/500, 21/501, 21/1064, 21/1061, 21/1062) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1663 21. Wahlperiode 15.09.2025 Entschließungsantrag der Abgeordneten Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Sebastian Münzenmaier, Otto Winfried Strauß, Bastian Treuheit, Volker Scheurell, Olaf Hilmer, Rocco Kever, Hans-Jürgen Goßner, René Bochmann, Udo Theodor Hemmelgarn, Denis Pauli, Alexander Arpaschi, Dr. Paul Schmidt, René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, Ulrike Schielke-Ziesing, Lukas Rehm, Robert Teske, Jan Feser, Thomas Stephan, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Erhard Brucker, Rainer Galla, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Karsten Hilse, Nicole Höchst, Steffen Janich, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Knuth Meyer-Soltau, Arne Raue, Bernd Schattner, Jan Wenzel Schmidt, Mathias Weiser, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/500, 21/501, 21/1064, 21/1061, 21/1062 – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025) hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Trotz der Versprechungen und Ankündigungen der Bundesregierung für die ersten 100 Tage ihrer neuen Legislaturperiode steht das Land vor einer der größten Herausforderungen für den Bereich des Wohnungswesens und der Entwicklung unserer Städte. Weiterhin führen eine unkontrollierte Massenzuwanderung und überbordende „Klimaschutzvorgaben“ zu unzumutbaren Belastungen für Bürger und Gemeinden unseres Landes. Allein seit Beginn der Massenzuwanderung 2014 bis 2022 wuchs die Gesamtbevölkerung in Deutschland um mehr als 3 Millionen, für die zusätzlicher Wohnraumbedarf und erhebliche Unterbringungskosten für die Gemeinden entstanden sind. Die Zahl der neu entstehenden Wohnungen bleibt auf einem niedrigen Niveau und im Gegensatz zur Vorgängerregierung, die sich das politische Ziel von 400.000 Wohnungen jährlich gesetzt hatte, wird nunmehr auf solche Versprechungen verzichtet. Das Segment des preiswerten, geförderten sozialen Wohnungsbaus bleibt ebenfalls weiterhin auf einem niedrigen Niveau von 1 Million Wohnungen, obwohl gerade hier die Massenzuwanderung einen massiven zusätzlichen Bedarf erzeugt hat. Deutschland steuert auf einen Notstand beim bezahlbaren Wohnraum zu und die Wohnungsbaukrise erzeugt mit ihren Folgewirkungen die Grundlagen für eine gesamtgesellschaftliche Sozial- und Wirtschaftskrise. 2. Der vorgelegte Haushaltsentwurf ist auch im Bereich des EP 25 ein Musterbeispiel für ein Sammelsurium ideologisch überfrachteter und kleinteiliger Subventionsprogramme, mit denen die vielfältigen Herausforderungen von Migration und „Klimaschutz“ angegangen werden sollen. Auch dies erfolgt unter der Forderung nach einem sogenannten großen „Transformationsbedarf“. Eine notwendige Prüfung der Subventionsprogramme ist nicht erfolgt, wie sie schon eingefordert wurde. 3. Die im Kapitel 2501 enthaltenen Finanzhilfen steigen weiter. Die auch politisch verursachten Wohnkosten lassen auch die gesetzlichen Ansprüche auf das Wohngeld auf ein hohes Niveau steigen. Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus ermöglichen die erhöhten Finanzhilfen immer weniger die Errichtung von bezahlbarem Wohnraum für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen. Die politisch verursachten Kostensteigerungen erfordern einen immer höheren Subventionsbedarf, um ein bezahlbares Mietniveau erreichen zu können. Trotz eines steigenden Fördervolumens gelingt es nicht, die zur Verfügung stehende Zahl an Sozialwohnungen zu erhöhen. Vor dem Hintergrund hoher Kostensteigerungen ist gerade auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus nur ein bescheidener Anstieg der Baufertigstellungen zu erwarten. Dies betrifft teilweise auch den Bereich der Eigentumsbildung, hier wird die Finanzierung von Wohnungsneubau oder der Erwerb von Altbauten trotz der Fördermaßnahmen für den Bürger immer schwieriger. Ein Umsteuern ist auch hier geboten. 4. Die Anforderungen einer alternden Gesellschaft sind erkannt; es wird dringend altersgerechter Wohnraum benötigt, denn der Bedarf an Barriere- reduzierten Wohnungen liegt bei rd. 3 Millionen und der Bestand beläuft sich auf gerade einmal über 1 Million. Die eingeplante Steigerung bei der KfW- Förderung für das „Altersgerechte Umbauen“ ist deshalb zu begrüßen. 5. Im Kapitel 2502 ist eines der zentralen sogenannten Transformationsthemen „gesellschaftlicher Zusammenhalt“1 bzw. „sozialer Zusammenhalt“. Hiermit wird ein Problemkomplex umschrieben, der sehr deutlich werden lässt, dass der Zusammenhalt einer Gesellschaft ganz wesentlich von der jeweiligen ethnisch-kulturellen Zusammensetzung einer Gesellschaft abhängt. Die Bundesregierung gedenkt derzeit aber nur, die negativen Folgen der seit Jahren ungezügelten Masseneinwanderung aus anderen Kulturkreisen mit Geld zu verschleiern2. Tatsächlich bedarf es aber umfangreicher Remigrationsprogramme, um die Zusammensetzung wieder auf ein gedeihliches Maß für alle Deutschen und anderen Einheimischen zu bringen. Bis zu diesem Punkt braucht es dann in der Tat Maßnahmen für das derzeitige Miteinander. Dies sollten etwa sein: Selbstverteidigungskurse für Mädchen und junge Frauen, 1 Ebd., Einzelplan 25, S. 2 2 https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/staedtebau/sozialer-zusam- menhalt/integration-stadtentwicklung/integration-stadtentwicklung-artikel.html Programme gegen Gewalt durch junge Männer, Vermittlung von europäischen Umgangsformen usw. Die Notwendigkeit hierzu zeigen zunehmende Übergriffe auf Polizei, Feuerwehr oder bei medizinischen Einsätzen. Es ist eine Problemlage entstanden, die durch Konflikte zwischen Zuwanderungsgruppen zusätzlich verschärft wird. Auch die Situation in vielen Freibädern im Sommer dieses Jahres hat die Problematik der geförderten „Diversitätssensibilität“ deutlich gemacht und hat in Orten wie z. B. Büren in Westfalen zu absurden sogenannten Aufklärungsmaßnahmen geführt, in denen blonde Frauen junge ausländische Jugendliche belästigen.3 Gewaltübergriffe bei Fußballspielen oder die Vermüllung vieler Orte weisen auf einen Handlungsbedarf, der durch eine ideologisch fehlgeleitete Programmförderung nicht abgedeckt wird. Hier ist ein Umsteuern und ein Handlungsbedarf für ein Förderprogramm zur Identifikation mit den in Deutschland üblichen Kulturtraditionen erforderlich. 6. In der Konsequenz ist es erforderlich, dass die seit 50 Jahren betriebene Städtebauförderung als einer der größten Einzeltitel innerhalb der Förderung des Städtebaus, auf den Prüfstand gestellt werden muss. Die Städtebauförderung wird als „Leitprogramm“ für die „Entwicklung der Städte und Gemeinden in Deutschland“ begriffen.4 Diese klassische Aufgabe der Überwindung städtebaulicher Missstände dient zunehmend der Finanzierung von Maßnahmen für den sogenannten Klimaschutz oder zur Anpassung an den „Klimawandel“. Dies wird zu einem „übergeordneten Ziel“ der Städtebauförderung erklärt ebenso wie die Zielsetzung, „Teilhabe und Austausch am gesellschaftlichen Leben für alle zu ermöglichen.“5 7. Eine Überprüfung der inhaltlichen Ausrichtung insbesondere des Programmteils „Soziale Stadt“ als Bewältigungsinstrument einer ungesteuerten Zuwanderung sollte vorgenommen werden, bevor eine weitere Finanzierung in der bisherigen Höhe erfolgen sollte. 8. Während die Herausforderungen für die Kommunen wachsen, führen vielfältige Umsetzungsprobleme der Programme und Personalnot zu hohen Ausgabenresten bei der regelmäßig langfristig angelegten Maßnahmenfinanzierung. Die geplante Absenkung der Haushaltsmittel kann einen Beitrag leisten, zunächst laufende Vorhaben abzuschließen, ohne gleichzeitig in den intensiven Prozess der Beantragung neuer Maßnahmen einsteigen zu müssen. 9. Mit der „Nationalen Kofinanzierung des ESF Plus-Bundesprogramms ‚ Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ soll in „benachteiligten Stadtteilen“ der „soziale […] Zusammenhalt“ durch Arbeitsmarktintegration unterstützt werden. Hier handelt es sich um eine Aufgabe der Arbeitsagenturen und die in der Vergangenheit durchgeführten Projekte lassen befürchten, dass eine Fehlsteuerung zugunsten von Beratungs- und Migrationsorganisationen erfolgt und der Beitrag einer nachhaltigen Arbeitsintegration nur gering ausfällt. Die Haushaltsposition ist deshalb grundsätzlich verzichtbar. 3 https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/stadt-bueren-irritiert-mit-freibad-plakat-frau-fas stbeinamputiertem-jungen-an-po-686660344f00296f4712b052 4 https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/publikationen/wohnen/sta- edtebaufoerderung-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 5 5 Ebd. 10. Die Realisierung der Bundesstiftung Bauakademie sollte als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung agieren können und nicht als Kommunikationsinstrument der Bundespolitik instrumentalisiert werden. Bei der Wiedererrichtung des Bauobjektes Bauakademie bleibt die Anknüpfung an das historische Vorbild der Schinkelschen Bauakademie eine zentrale Forderung, die Vorrang vor einer sogenannten „klimapositiven Konstruktion“ haben muss. Die eingeplanten Haushaltsmittel sollten deshalb an den Einsatz zugunsten einer Rekonstruktion gebunden werden. 11. Die „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ bleibt inhaltlich auch vor dem Hintergrund der Umsetzungsprobleme überprüfungsbedürftig. In Zeiten vieler dringender Aufgabenstellungen handelt es sich hier um lokal bedeutsame Vorzeigeprojekte, deren Förderung aus einem gesonderten Fördertopf aus Gründen der sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln überprüft werden sollte. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die zentralen Aufgabenstellungen auf dem Wohnungsmarkt ohne restriktive Vorgaben der „Energie- und Klimawende“ anzugehen und im Bereich der Förderung der Wohnungseigentumsbildung keine kostenbelastenden Energiesparvorgaben vorzugeben; 2. den gesellschaftlichen Zusammenhalt vorrangig aus der Perspektive des deutschen Volkes und anderer Einheimischer zu betrachten und auch zu gestalten. Hierzu sind umfangreiche Remigrationsprogramme zu prüfen und aufzusetzen. Begleitend sollen Maßnahmen gefördert werden, die das Miteinander in der Gesellschaft vor allem mit Blick auf die kulturfremde Masseneinwanderung ermöglichen. Ziel soll eine Zusammensetzung der Gesellschaft sein, die einen Zusammenhalt ohne solche Programme ergibt, wie dies etwa in Dänemark angestrebt wird; 3. dringend erforderliche Maßnahmen zur Kostensenkung anzugehen und hierfür erforderliche Maßnahmen einzuleiten, um den Umfang von Normen und Vorgaben auf ihre Erforderlichkeit hin zu prüfen, die Baukostensenkungskommission für diese Aufgabe neu zu konstituieren und das Verfahren der Normensetzung auch an Fragen der Kosten-Nutzen-Relation auszurichten; 4. die Musterbauordnung zu überprüfen, in welcher Form verbindliche und optionale Normen eingeführt werden können, die auch die Grundlage für eine Umsetzung des Gebäudetyps E bzw. den Verzicht auf eine solche Sonderregelung darstellen können; 5. notwendige steuerliche Maßnahmen einzuführen, um Eigentumsbildung und Mietwohnungsbau zu unterstützen: − eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die es jedem Steuerzahler einmalig ermöglicht, zehn Jahre lang linear Bau- beziehungsweise Kauf- und Finanzierungskosten selbstgenutzten Wohneigentums steuerlich wirksam abzusetzen; − die Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Immobilien zu eigenen Wohnzwecken abzuschaffen; − für weitere Erwerbszwecke bundesweit eine Obergrenze von 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer festzulegen; − die Grundsteuer abzuschaffen und einen Rechtsrahmen zu gestalten, der den Kommunen den Einnahmeausfall ersetzt, sowie − KfW-Förderprogramme für Wohneigentum vorrangig für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und nicht einseitig zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen auszugestalten. Berlin, den 15. September 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen