Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Entschließungsantrag zu Drs. 21/500, 21/501, 21/1064, 21/1061, 21/1062)
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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Entschließungsantrag zu Drs. 21/500, 21/501, 21/1064, 21/1061, 21/1062)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1663
21. Wahlperiode 15.09.2025
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Sebastian Münzenmaier,
Otto Winfried Strauß, Bastian Treuheit, Volker Scheurell, Olaf Hilmer, Rocco
Kever, Hans-Jürgen Goßner, René Bochmann, Udo Theodor Hemmelgarn, Denis
Pauli, Alexander Arpaschi, Dr. Paul Schmidt, René Springer, Peter Bohnhof,
Gerrit Huy, Ulrike Schielke-Ziesing, Lukas Rehm, Robert Teske, Jan Feser,
Thomas Stephan, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Erhard Brucker,
Rainer Galla, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Karsten Hilse, Nicole Höchst,
Steffen Janich, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Knuth Meyer-Soltau,
Arne Raue, Bernd Schattner, Jan Wenzel Schmidt, Mathias Weiser, Ulrich von
Zons und der Fraktion der AfD
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/500, 21/501, 21/1064, 21/1061, 21/1062 –
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025
(Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)
hier: Einzelplan 25
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Trotz der Versprechungen und Ankündigungen der Bundesregierung für die
ersten 100 Tage ihrer neuen Legislaturperiode steht das Land vor einer der
größten Herausforderungen für den Bereich des Wohnungswesens und der
Entwicklung unserer Städte. Weiterhin führen eine unkontrollierte
Massenzuwanderung und überbordende „Klimaschutzvorgaben“ zu unzumutbaren
Belastungen für Bürger und Gemeinden unseres Landes. Allein seit Beginn
der Massenzuwanderung 2014 bis 2022 wuchs die Gesamtbevölkerung in
Deutschland um mehr als 3 Millionen, für die zusätzlicher Wohnraumbedarf
und erhebliche Unterbringungskosten für die Gemeinden entstanden sind.
Die Zahl der neu entstehenden Wohnungen bleibt auf einem niedrigen
Niveau und im Gegensatz zur Vorgängerregierung, die sich das politische Ziel
von 400.000 Wohnungen jährlich gesetzt hatte, wird nunmehr auf solche
Versprechungen verzichtet. Das Segment des preiswerten, geförderten
sozialen Wohnungsbaus bleibt ebenfalls weiterhin auf einem niedrigen Niveau
von 1 Million Wohnungen, obwohl gerade hier die Massenzuwanderung
einen massiven zusätzlichen Bedarf erzeugt hat. Deutschland steuert auf einen
Notstand beim bezahlbaren Wohnraum zu und die Wohnungsbaukrise
erzeugt mit ihren Folgewirkungen die Grundlagen für eine
gesamtgesellschaftliche Sozial- und Wirtschaftskrise.
2. Der vorgelegte Haushaltsentwurf ist auch im Bereich des EP 25 ein
Musterbeispiel für ein Sammelsurium ideologisch überfrachteter und kleinteiliger
Subventionsprogramme, mit denen die vielfältigen Herausforderungen von
Migration und „Klimaschutz“ angegangen werden sollen. Auch dies erfolgt
unter der Forderung nach einem sogenannten großen
„Transformationsbedarf“. Eine notwendige Prüfung der Subventionsprogramme ist nicht erfolgt,
wie sie schon eingefordert wurde.
3. Die im Kapitel 2501 enthaltenen Finanzhilfen steigen weiter. Die auch
politisch verursachten Wohnkosten lassen auch die gesetzlichen Ansprüche auf
das Wohngeld auf ein hohes Niveau steigen. Im Bereich des sozialen
Wohnungsbaus ermöglichen die erhöhten Finanzhilfen immer weniger die
Errichtung von bezahlbarem Wohnraum für einkommensschwache
Bevölkerungsgruppen. Die politisch verursachten Kostensteigerungen erfordern
einen immer höheren Subventionsbedarf, um ein bezahlbares Mietniveau
erreichen zu können. Trotz eines steigenden Fördervolumens gelingt es nicht,
die zur Verfügung stehende Zahl an Sozialwohnungen zu erhöhen. Vor dem
Hintergrund hoher Kostensteigerungen ist gerade auch im Bereich des
sozialen Wohnungsbaus nur ein bescheidener Anstieg der Baufertigstellungen
zu erwarten. Dies betrifft teilweise auch den Bereich der Eigentumsbildung,
hier wird die Finanzierung von Wohnungsneubau oder der Erwerb von
Altbauten trotz der Fördermaßnahmen für den Bürger immer schwieriger. Ein
Umsteuern ist auch hier geboten.
4. Die Anforderungen einer alternden Gesellschaft sind erkannt; es wird
dringend altersgerechter Wohnraum benötigt, denn der Bedarf an Barriere-
reduzierten Wohnungen liegt bei rd. 3 Millionen und der Bestand beläuft sich auf
gerade einmal über 1 Million. Die eingeplante Steigerung bei der KfW-
Förderung für das „Altersgerechte Umbauen“ ist deshalb zu begrüßen.
5. Im Kapitel 2502 ist eines der zentralen sogenannten Transformationsthemen
„gesellschaftlicher Zusammenhalt“1 bzw. „sozialer Zusammenhalt“. Hiermit
wird ein Problemkomplex umschrieben, der sehr deutlich werden lässt, dass
der Zusammenhalt einer Gesellschaft ganz wesentlich von der jeweiligen
ethnisch-kulturellen Zusammensetzung einer Gesellschaft abhängt. Die
Bundesregierung gedenkt derzeit aber nur, die negativen Folgen der seit
Jahren ungezügelten Masseneinwanderung aus anderen Kulturkreisen mit Geld
zu verschleiern2. Tatsächlich bedarf es aber umfangreicher
Remigrationsprogramme, um die Zusammensetzung wieder auf ein gedeihliches Maß für alle
Deutschen und anderen Einheimischen zu bringen. Bis zu diesem Punkt
braucht es dann in der Tat Maßnahmen für das derzeitige Miteinander. Dies
sollten etwa sein: Selbstverteidigungskurse für Mädchen und junge Frauen,
1 Ebd., Einzelplan 25, S. 2
2 https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/staedtebau/sozialer-zusam-
menhalt/integration-stadtentwicklung/integration-stadtentwicklung-artikel.html
Programme gegen Gewalt durch junge Männer, Vermittlung von
europäischen Umgangsformen usw. Die Notwendigkeit hierzu zeigen zunehmende
Übergriffe auf Polizei, Feuerwehr oder bei medizinischen Einsätzen. Es ist
eine Problemlage entstanden, die durch Konflikte zwischen
Zuwanderungsgruppen zusätzlich verschärft wird. Auch die Situation in vielen Freibädern
im Sommer dieses Jahres hat die Problematik der geförderten
„Diversitätssensibilität“ deutlich gemacht und hat in Orten wie z. B. Büren in Westfalen
zu absurden sogenannten Aufklärungsmaßnahmen geführt, in denen blonde
Frauen junge ausländische Jugendliche belästigen.3 Gewaltübergriffe bei
Fußballspielen oder die Vermüllung vieler Orte weisen auf einen
Handlungsbedarf, der durch eine ideologisch fehlgeleitete Programmförderung nicht
abgedeckt wird. Hier ist ein Umsteuern und ein Handlungsbedarf für ein
Förderprogramm zur Identifikation mit den in Deutschland üblichen
Kulturtraditionen erforderlich.
6. In der Konsequenz ist es erforderlich, dass die seit 50 Jahren betriebene
Städtebauförderung als einer der größten Einzeltitel innerhalb der Förderung des
Städtebaus, auf den Prüfstand gestellt werden muss. Die Städtebauförderung
wird als „Leitprogramm“ für die „Entwicklung der Städte und Gemeinden in
Deutschland“ begriffen.4 Diese klassische Aufgabe der Überwindung
städtebaulicher Missstände dient zunehmend der Finanzierung von Maßnahmen
für den sogenannten Klimaschutz oder zur Anpassung an den
„Klimawandel“. Dies wird zu einem „übergeordneten Ziel“ der Städtebauförderung
erklärt ebenso wie die Zielsetzung, „Teilhabe und Austausch am
gesellschaftlichen Leben für alle zu ermöglichen.“5
7. Eine Überprüfung der inhaltlichen Ausrichtung insbesondere des
Programmteils „Soziale Stadt“ als Bewältigungsinstrument einer ungesteuerten
Zuwanderung sollte vorgenommen werden, bevor eine weitere Finanzierung in
der bisherigen Höhe erfolgen sollte.
8. Während die Herausforderungen für die Kommunen wachsen, führen
vielfältige Umsetzungsprobleme der Programme und Personalnot zu hohen
Ausgabenresten bei der regelmäßig langfristig angelegten
Maßnahmenfinanzierung. Die geplante Absenkung der Haushaltsmittel kann einen Beitrag
leisten, zunächst laufende Vorhaben abzuschließen, ohne gleichzeitig in den
intensiven Prozess der Beantragung neuer Maßnahmen einsteigen zu müssen.
9. Mit der „Nationalen Kofinanzierung des ESF Plus-Bundesprogramms ‚
Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ soll in „benachteiligten
Stadtteilen“ der „soziale […] Zusammenhalt“ durch Arbeitsmarktintegration
unterstützt werden. Hier handelt es sich um eine Aufgabe der
Arbeitsagenturen und die in der Vergangenheit durchgeführten Projekte lassen
befürchten, dass eine Fehlsteuerung zugunsten von Beratungs- und
Migrationsorganisationen erfolgt und der Beitrag einer nachhaltigen Arbeitsintegration nur
gering ausfällt. Die Haushaltsposition ist deshalb grundsätzlich verzichtbar.
3 https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/stadt-bueren-irritiert-mit-freibad-plakat-frau-fas
stbeinamputiertem-jungen-an-po-686660344f00296f4712b052
4 https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/publikationen/wohnen/sta-
edtebaufoerderung-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 5
5 Ebd.
10. Die Realisierung der Bundesstiftung Bauakademie sollte als unabhängige
wissenschaftliche Einrichtung agieren können und nicht als
Kommunikationsinstrument der Bundespolitik instrumentalisiert werden. Bei der
Wiedererrichtung des Bauobjektes Bauakademie bleibt die Anknüpfung an das
historische Vorbild der Schinkelschen Bauakademie eine zentrale
Forderung, die Vorrang vor einer sogenannten „klimapositiven Konstruktion“
haben muss. Die eingeplanten Haushaltsmittel sollten deshalb an den Einsatz
zugunsten einer Rekonstruktion gebunden werden.
11. Die „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“
bleibt inhaltlich auch vor dem Hintergrund der Umsetzungsprobleme
überprüfungsbedürftig. In Zeiten vieler dringender Aufgabenstellungen handelt
es sich hier um lokal bedeutsame Vorzeigeprojekte, deren Förderung aus
einem gesonderten Fördertopf aus Gründen der sparsamen Verwendung von
Haushaltsmitteln überprüft werden sollte.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die zentralen Aufgabenstellungen auf dem Wohnungsmarkt ohne restriktive
Vorgaben der „Energie- und Klimawende“ anzugehen und im Bereich der
Förderung der Wohnungseigentumsbildung keine kostenbelastenden
Energiesparvorgaben vorzugeben;
2. den gesellschaftlichen Zusammenhalt vorrangig aus der Perspektive des
deutschen Volkes und anderer Einheimischer zu betrachten und auch zu
gestalten. Hierzu sind umfangreiche Remigrationsprogramme zu prüfen und
aufzusetzen. Begleitend sollen Maßnahmen gefördert werden, die das
Miteinander in der Gesellschaft vor allem mit Blick auf die kulturfremde
Masseneinwanderung ermöglichen. Ziel soll eine Zusammensetzung der
Gesellschaft sein, die einen Zusammenhalt ohne solche Programme ergibt, wie dies
etwa in Dänemark angestrebt wird;
3. dringend erforderliche Maßnahmen zur Kostensenkung anzugehen und
hierfür erforderliche Maßnahmen einzuleiten, um den Umfang von Normen und
Vorgaben auf ihre Erforderlichkeit hin zu prüfen, die
Baukostensenkungskommission für diese Aufgabe neu zu konstituieren und das Verfahren der
Normensetzung auch an Fragen der Kosten-Nutzen-Relation auszurichten;
4. die Musterbauordnung zu überprüfen, in welcher Form verbindliche und
optionale Normen eingeführt werden können, die auch die Grundlage für eine
Umsetzung des Gebäudetyps E bzw. den Verzicht auf eine solche
Sonderregelung darstellen können;
5. notwendige steuerliche Maßnahmen einzuführen, um Eigentumsbildung und
Mietwohnungsbau zu unterstützen:
− eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die es jedem Steuerzahler
einmalig ermöglicht, zehn Jahre lang linear Bau- beziehungsweise Kauf-
und Finanzierungskosten selbstgenutzten Wohneigentums steuerlich
wirksam abzusetzen;
− die Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Immobilien zu eigenen
Wohnzwecken abzuschaffen;
− für weitere Erwerbszwecke bundesweit eine Obergrenze von 3,5
Prozent Grunderwerbsteuer festzulegen;
− die Grundsteuer abzuschaffen und einen Rechtsrahmen zu gestalten,
der den Kommunen den Einnahmeausfall ersetzt, sowie
− KfW-Förderprogramme für Wohneigentum vorrangig für die
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und nicht einseitig zur Umsetzung
von Klimaschutzmaßnahmen auszugestalten.
Berlin, den 15. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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