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Lebensräume des Rotwildes schützen - Rotwildgebiete auflösen und Hegegedanken auf Grundlage wildbiologischer Forschung weiterentwickeln

dip / drucksache 27.01.2026 · WP 21 · 21/3836 · Antrag · Original ↗

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Lebensräume des Rotwildes schützen - Rotwildgebiete auflösen und Hegegedanken auf Grundlage wildbiologischer Forschung weiterentwickeln [Antrag der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder, Alexander Arpaschi, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, René Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Karsten Hilse, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Reinhard Mixl, Edgar Naujok, Iris Nieland, Denis Pauli, Tobias Matthias Peterka, Arne Raue, Manfred Schiller, Jan Wenzel Schmidt, Thomas Stephan, Martina Uhr, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Lebensräume des Rotwildes schützen – Rotwildgebiete auflösen und Hegegedanken auf Grundlage wildbiologischer Forschung weiterentwickeln Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Lebensräume des heimischen Wildes wurde in den letzten Jahrzehnten insbesondere durch den Ausbau der Verkehrswege sowie durch die Zersiedlung der Landschaft immer weiter eingeschränkt. Aktuell wird diese Problematik durch die Errichtung von immer mehr eingezäunten Solarparks sowie durch Herdenschutzmaßnahmen zum Schutz vor Wolfsübergriffen zusätzlich weiter verschärft. In einigen Bundesländern trägt darüber hinaus auch die Errichtung der Zäune zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest zur weiteren „Verdrahtung“ bzw. Zerschneidung von Lebensräumen bei. Diese Entwicklung ist insbesondere für das heimische Rotwild (Cervus elaphus) aufgrund seiner hohen Raumansprüche kritisch zu sehen. So ist es durch die Zerschneidung von Lebensräumen und Wanderkorridoren des Rotwildes in vielen Gegenden Deutschlands bereits zur genetischen Degeneration gekommen. Für ganz Deutschland konnte beispielsweise eine im Jahr 2022 veröffentlichte Untersuchung der Georg- August-Universität Göttingen nachweisen, dass die meisten der insgesamt 34 beprobten Rotwildvorkommen genetisch voneinander isoliert sind, dass kaum Genfluss nachzuweisen ist und dass hierfür insbesondere Straßen, Siedlungen und rotwildfreie Gebiete verantwortlich sind (https://ediss.uni-goettingen.de/handle/11858/13992). Auf Inzucht zurückzuführende Missbildungen wie verkürzte Unterkiefer konnten bereits in einigen Bundesländern wie beispielsweise Schleswig-Holstein, Hessen und Thüringen nachgewiesen werden (www.rothirsch.org/neue-studie-warnt-vor-inzucht-bei- hessischemrotwild/). Deutscher Bundestag Drucksache 21/3836 21. Wahlperiode 27.01.2026 Eine Verbesserung dieser Situation im Rahmen der wildökologischen Raumplanung (beispielsweise durch die Anlage von Grünbrücken über Autobahnen) ist nicht nur wichtig für den Erhalt des Rotwildes. Verbunden sind darüber hinaus auch positive Synergieeffekte für andere dem Jagdrecht unterliegende Wildarten wie beispielsweise Fischotter, Luchs und Wildkatze (https://wanderhirsch.de/). Ein wichtiger Aspekt für die erfolgreiche Wiedervernetzung von Lebensräumen ist zukünftig, dass Mindeststandards für die Durchlässigkeit neuer Infrastrukturvorhaben entwickelt werden, um funktionale Wildtierkorridore dauerhaft gewährleisten zu können. Weiterhin ist die verbindliche Verankerung von Wildtierkorridoren in der Raumordnung sowie die Integration von Maßnahmen zur Reduktion von Wildunfällen ein wesentlicher Baustein eines zeitgemäßen Biotopverbundes. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. anlässlich der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2026 einen aktualisierten Umsetzungsbericht zum Bundesprogramm Wiedervernetzung bzw. zur Fortführung dieser Maßnahmen vorzulegen und zur Diskussion zu stellen; 2. zur Umsetzung von zukünftigen Biotopverbundmaßnahmen bzw. zur Umsetzung der wildökologischen Raumplanung (beispielsweise Bau von Wildbrücken über Autobahnen/Bundestraßen/Bahnstrecken) ab dem Haushalt 2027 einen eigenständigen Haushaltstitel einzurichten; 3. sich gemeinsam mit den Ländern dafür einzusetzen, dass die bundesweit bestehenden Rotwild-Hegegemeinschaften durch die jeweils zuständige oberste Jagdbehörde im Sinne eines Erfahrungsaustausches zum Einsatz der Jagd als Instrument zur Steuerung des Raum-Zeit-Verhaltens des Rotwildes regelmäßig informiert bzw. unterstützt werden; 4. sich darüber hinaus bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode dafür einzusetzen, die in einigen Ländern bestehenden Rotwildgebiete aufzulösen, um einen gesunden Wildbestand zu erhalten und den genetischen Austausch im Rahmen von großräumigen und funktionsfähigen Managementeinheiten bundesweit wieder zu ermöglichen; 5. bis zum dritten Quartal 2026 eine Übersicht zu den bisherigen und laufenden populationsgenetischen Untersuchungen am Rotwild in Deutschland vorzulegen und darauf aufbauend zu prüfen, inwiefern die Ergebnisse dieser Untersuchungen zukünftig auf der Grundlage eines bundesweit einheitlichen Monitorings an einer oberen Bundesoberbehörde (beispielsweise am Thünen-Institut für Waldökosysteme in Eberswalde) zusammengeführt, ausgewertet und öffentlich zugänglich gemacht werden können; 6. bei allen Neu- und Ausbauprojekten an Bundesfernstraßen ab 2027 verpflichtende Wildtierquerungshilfen (beispielsweise Grünbrücken, Wilddurchlässe) vorzusehen und diese im Bundesverkehrswegeplan verbindlich anzuerkennen; 7. im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für den Förderzeitraum ab 2029 einen speziellen Fördertatbestand für private Waldbesitzer zur Finanzierung von Maßnahmen der Wiedervernetzung aufzulegen. Berlin, den 27. Januar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Das bereits im Jahr 2012 gestartete Bundesprogramm Wiedervernetzung gehört bislang zu den wichtigsten Instrumenten zur praktischen Umsetzung der wildökologischen Raumplanung in Deutschland. Inzwischen werden die Maßnahmen des Bundesprogrammes Wiedervernetzung im Rahmen des Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz (ANK) weitergeführt. Vor dem Hintergrund des Ziels, insbesondere die Situation beim Rotwild als Leitart im Rahmen von Biotopverbundmaßnahmen zu verbessern, ist die geforderte Erstellung eines aktualisierten Umsetzungsberichtes des Bundesprogrammes Wiedervernetzung eine erste wichtige Grundlage. Die Schaffung eines eigenen Haushaltstitels ist in diesem Zusammenhang darüber hinaus wichtig, um das Programm insgesamt zu stärken und um bezüglich der zukünftigen Finanzierung mehr Transparenz gewährleisten zu können. Zusätzlich zum grundsätzlichen Problem der Zerschneidung der Lebensräume wird der genetische Austausch beim Rotwild in einigen Bundesländern durch die Ausweisung von rotwildfreien Gebieten erheblich erschwert. In Bayern sind bspw. 14 Prozent der Fläche als Rotwildgebiete definiert, d. h. dass auf 86 Prozent der Fläche Bayerns per Gesetz kein Rotwild vorkommen darf (www.hhg-opf.de/rotwild/rotwild-in-bayern/). In Baden- Württemberg darf das Rotwild sogar nur auf vier Prozent der Landesfläche existieren (www.deutschewildtier- stiftung.de/aktuelles/artikel/wappentier-baden-wuerttembergs-steht-am-beginn-eines-aussterbeprozesses). Der Grund für die Festlegung der rotwildfreien Gebiete war in der Vergangenheit in erster Linie der politische Wille, grundsätzlich keine Wildschäden durch Rotwild zuzulassen. Aus heutiger Sicht ist dieser Ansatz jedoch nicht mehr zeitgemäß und stellt nicht zuletzt einen erheblichen naturschutzrechtlichen Eingriff dar („Rotwildgebiete – Im Ergebnis nicht gerechtfertigt“; Interview mit Dr. Michael Pießkalla, in: Wild und Hund 16/2023, S. 18–22). Darüber hinaus konnten in den letzten Jahren erheblich Fortschritte im Bereich der wildbiologischen Forschung erzielt werden, die zeigen, dass sich Wildschäden im Wald durch die Schaffung von Wildruhezonen und Wildäsungsflächen in Kombination mit Maßnahmen der Schwerpunktbejagung auf Aufforstungs- bzw. Verjüngungsflächen nachweislich deutlich reduzieren lassen (Balkenhol et al.: „Lenkung von Schalenwild durch Bejagung: Wissenschaft und Praxis“, in: AFZ – Der Wald 10/2023, S. 12–15). Vor diesem Hintergrund gehen die aktuellen Initiativen (beispielsweise Gründung einer Initiative zur Schaffung eines länderübergreifenden Rotwildgebietes in der Rhön) zur Zulassung von Wanderkorridoren in rotwildfreien Gebieten zwar in die richtige Richtung („Rotwild-Rettung – Politik zurrt den Fahrplan für Wanderkorridore fest“, in: PIRSCH 17/2025, S. 68). Grundsätzlich sollten die rotwildfreien Gebiete in den nächsten drei Jahren jedoch vollständig aufgelöst werden, um den genetischen Austausch beim Rotwild endlich im Rahmen von großräumigen und funktionsfähigen Managementeinheiten bundesweit wieder zu ermöglichen und damit den Trend zur genetischen Verarmung allmählich umzukehren. Kritisch hinterfragt werden muss in diesem Zusammenhang auch der am 03.07.2025 mit knapper Mehrheit beschlossene Entwurf der Landesregierung von Rheinland-Pfalz für ein neues Jagdgesetzt (mit Änderungsantrag vom 02.07.2025), das am 01.04.2027 in Kraft treten soll. Zwar wird das Vorkommen des Rotwildes in dieser Gesetzesnovelle nicht so radikal wie die Vorkommen von Dam- und Muffelwild auf „Duldungsgebiete“ beschränkt, was im Fall dieser als „nicht heimischen“ bezeichneten Wildarten bis auf Weiteres auf „wildfreie Gebiete“ hinauslaufen wird, in denen das Wild „nicht gehegt oder geduldet werden“ darf (https://dokumente.land- tag.rlp.de/landtag/drucksachen/12096-18.pdf). Jedoch ist auch im Fall des Rotwildes weiterhin von Einschränkungen auszugehen, da die ehemaligen „Bewirtschaftungsbezirke“ lediglich durch neue „Schwerpunktgebiete“ ersetzt werden, wobei die Durchführungsvorschriften nach § 55 in diesem Zusammenhang vorsehen, dass die Einzelheiten zur Bildung und Abgrenzung dieser „Schwerpunktgebiete“ sowie Vorgaben zur Hege und Bejagung inner- und außerhalb dieser Gebiete von der jeweiligen Landesregierung bestimmt werden können. In diesem Zusammenhang wurde von 23 (von insgesamt 24) Kreisjagdmeistern im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zudem kritisiert, dass eine neutrale Abgrenzung der Bewirtschaftungsgemeinschaften Rotwild durch die Zentralstelle der Forstverwaltung nicht zu erwarten sei. Im Rahmen einer Resolution wurde von den Kreisjagdmeistern daher eine organisatorische und personelle Trennung gefordert („Kreisjagdmeister gegen Sonderstellung der Landesforsten“, in: Holz-Zentralblatt Nr. 26 vom 27.06.2025, S. 386). Eine wichtige Grundlage zur Evaluierung der Maßnahmen zur Verbesserung des genetischen Austausches ist nicht zuletzt die populationsgenetische Forschung. Die Zusammenführung und einheitliche Auswertung aller bisheriger und zukünftiger Daten zur Genetik des Rotwildes an einem zentralen Bundesinstitut hätte im Vergleich zu den bisherigen „Insellösungen“ verschiedene Vorteile und ist daher ein vielversprechender Ansatz. Ein umfassendes Monitoring, das Bestandsentwicklung, Telemetrie und Genetik zusammenführt, sorgt für wissenschaftliche Nachvollziehbarkeit, Transparenz und praxisnaher Verbesserung des Rotwildmanagements. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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