Nicht namentlich deklarierte Projekte in der Ukraine (Antwort zu Drs. 21/3201)
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Nicht namentlich deklarierte Projekte in der Ukraine (Antwort zu Drs. 21/3201)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3588
21. Wahlperiode 13.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johann Martel, Rocco Kever,
Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3201 –
Nicht namentlich deklarierte Projekte in der Ukraine
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller interessieren sich für die Projekte mit den IATI (International
Aid Transparency Initiative)-Maßnahmen-IDs.
– DE-1-201365899 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-
201365899, abgerufen am 28. November 2025),
– DE-1-202018729 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-
202018729, abgerufen am 28. November 2025),
– DE-1-202032639 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-
202032639, abgerufen am 28. November 2025),
– DE-1-202033421 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-
202033421, abgerufen am 28. November 2025),
– DE-1-202175149 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-
202175149, abgerufen am 28. November 2025),
– DE-1-202232031 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-
202232031, abgerufen am 28. November 2025),
– DE-1-202232049 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-
202232049, abgerufen am 28. November 2025) und
– DE-1-202349231 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-
202349231, abgerufen am 28. November 2025).
Sämtliche dieser genannten Projekte werden mit der Kennzeichnung „Diese
Information ist für diese Maßnahme nicht verfügbar“ betitelt (ebd.). Als
Maßnahmenbeschreibung führt das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei sämtlichen aufgeführten Projekten
ebenfalls die Kennzeichnung „Diese Information ist für diese Maßnahme nicht
verfügbar“ auf (ebd.). Das gesamte Finanzierungsvolumen der aufgelisteten
laufenden Projekte beziffert sich auf insgesamt 30 258 720 Euro nach dem
Stand vom 28. November 2025 (ebd.).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 12. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie lauten die jeweiligen Titel der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten acht Projekte (bitte nach IATI-Maßnahmen-ID aufschlüsseln)?
2. Wie lauten die jeweiligen Maßnahmenbeschreibungen für die in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten acht Projekte (bitte nach IATI-
Maßnahmen-ID und dem zugehörigen Titel gemäß Frage 1 auflisten)?
3. Wieso hält es die Bundesregierung für nötig, sowohl die Titel als auch die
Maßnahmenbeschreibungen von Maßnahmenpaketen für die Ukraine
zurückzuhalten, obwohl das finanzielle Gesamtvolumen 30 258 720 Euro
entspricht und damit einen signifikanten Teil in den Haushaltsplanungen
der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit einnahm, in der
Gegenwart einnimmt und in der Zukunft einnehmen wird?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammengefasst beantwortet.
Grundsätzlich hat sich die Bundesregierung im IATI-Prozess zur Transparenz
über seine entwicklungspolitischen Leistungen verpflichtet. Diese
Verpflichtung wird jedoch u. a. eingeschränkt durch die Regeln des Geheimschutzes, der
Datenschutz-Grundverordnung oder die Einschränkungen aus dem
Informationsfreiheitsgesetz. So ist in den angefragten Fällen die Nennung der erbetenen
Informationen aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Die Vorhaben werden in der Ukraine in einem hochvolatilen Kontext umgesetzt
und die Veröffentlichung von Informationen über die Vorhaben sind mit
signifikanten Risiken für Projektpersonal, Projektinfrastruktur und
Projektinvestitionen verbunden. Durch die öffentliche Nennung der Zuwendungsempfänger und
Projektstandorte ist es möglich, die finanzierte Infrastruktur zu identifizieren,
zu lokalisieren und zu zerstören. Dies bedeutet ein erhebliches Risiko für die
körperliche Unversehrtheit und das Leben der vor Ort tätigen Personen der
Partnerorganisation sowie auch für deutsche Partner, wenn sie sich vor Ort
bewegen. Darüber hinaus besteht ein Risiko für die Projektinfrastruktur und des
Verlusts der durch Projektmittel erfolgten Investitionen.
Eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen
Gefahr für Leib und Leben aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der
lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als
Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer
entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss
erheblich beeinträchtigt. Daher kann eine auch nur geringfügige Gefahr des
Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden, weshalb nach konkreter
Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der
funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem
parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere überwiegen.
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ISSN 0722-8333]
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