Aktuelle Entwicklung der Kosten für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Förderung
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Aktuelle Entwicklung der Kosten für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Förderung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1723
21. Wahlperiode 19.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt,
Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian
Görke, Ates Gürpinar, Maren Kaminski, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella
Merendino, Sören Pellmann, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange und
der Fraktion Die Linke
Aktuelle Entwicklung der Kosten für die frühkindliche Bildung, Betreuung
und Förderung
Im Dezember 2008 trat das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei
Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
(Kinderförderungsgesetz – KiföG) in Kraft (Bundestagsdrucksachen 16/9299 und 16/10173). Es
beinhaltet neben dem individuellen Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung
und Betreuung für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres ab dem
1. August 2013 umfangreiche finanzielle Zusagen des Bundes zur Förderung
des Ausbaus und Betriebs entsprechender Einrichtungen. Der Bund sicherte
seinerzeit zu, ein Drittel der anfallenden damals veranschlagten Mehrkosten
von 12 Mrd. Euro für die frühkindliche Bildung und Betreuung zu übernehmen.
Der verabschiedete Gesetzentwurf sah hierzu die Einrichtung eines
Sondervermögens für Investitionskosten in Höhe von 2,15 Mrd. Euro (Gesetz zur
Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“
(Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz – KBFG)) sowie die Übernahme von laufenden Kosten in
Höhe von 1,85 Mrd. Euro durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
vor. Mit diesen Investitionen sollte der Rechtsanspruch zum 1. August 2013
unterstützt werden. Das Finanzausgleichsgesetz sah weitere Entlastung ab 2014
von anfangs 770 Mio. Euro vor (vgl. Bundestagsdrucksache 16/9299).
Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion
DIE LINKE. (Bundestagsdrucksachen 19/15565, 19/28645 und 20/6642) lassen
vor allem eines erkennen: Während die Kosten für die frühkindlichen Bildung,
Betreuung und Förderung jährlich zuletzt um durchschnittlich 3 Mrd. Euro
anstiegen und weit die veranschlagten Mehrkosten von 12 Mrd. Euro
überschritten haben, verharrt die Kostenbeteiligung des Bundes auf einem niedrigen
Niveau und ist weit von der seinerzeit zugesicherten Kostenübernahme von einem
Drittel entfernt. Der Großteil der Kostensteigerung verbleibt bei Ländern und
Kommunen und schränkt dort nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller den finanziellen Spielraum insgesamt ein und dies auch zu Lasten
anderer Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Entwicklungen der vergangenen Jahre haben darüber hinaus gezeigt, dass
der Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung noch immer nicht
überall den Erfordernissen entspricht, während in anderen Regionen durch
rückläufige Geburtenzahlen ein Überangebot an Plätzen Realität wird, was wiederum
öffentliche und freie Träger vor immense Herausforderungen stellt. Vor diesem
Hintergrund vertreten die Fragestellerinnen und Fragesteller die Auffassung,
dass eine stärkere Beteiligung des Bundes bei dem weiteren Ausbau, der
Sicherung bestehender Plätze sowie bei den Betriebsausgaben dringend geboten ist.
Die ist umso mehr erforderlich vor dem Hintergrund der Einführung eines
Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung auch im Grundschulbereich, der mit
weiteren Kosten für die Länder und Kommunen verbunden ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich die Ausgaben für die Kinderbetreuung seit 2022
entwickelt (bitte nach Jahren, Gesamtausgaben, Gesamtausgaben abzüglich
Einnahmen z. B. durch Elternbeiträge und, wenn möglich, nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
2. Wie werden sich die Ausgaben für die Kinderbetreuung nach Kenntnis
bzw. Einschätzung der Bundesregierung bis 2030 entwickeln (bitte nach
Jahren, Gesamtausgaben, Gesamtausgaben abzüglich Einnahmen z. B.
durch Elternbeiträge und, wenn möglich, nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
3. Wodurch wird nach Auffassung der Bundesregierung die
Ausgabenentwicklung beeinflusst?
4. Wie wirkt sich das zum 1. Januar 2025 weiterentwickelte sogenannte
Kita-Qualitätsgesetz als Nachfolgegesetz des Gute-Kita-Gesetzes nach
Kenntnis der Bundesregierung auf die Kostenentwicklung aus (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
5. Wie hat sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den laufenden
Ausgaben bzw. Betriebskosten durch das Finanzausgleichsgesetz für die
Kinderbetreuung seit 2023 entwickelt (bitte nach Jahren und, wenn
möglich, nach Bundesländern aufschlüsseln)?
6. Wie wird sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den laufenden
Ausgaben bzw. Betriebskosten durch das Finanzausgleichsgesetz für die
Kinderbetreuung nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung
bis 2030 entwickeln (bitte nach Jahren und, wenn möglich, nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
7. Wie hat sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den Kosten für
Investitionen in Neu- und Ausbau von Betreuungsplätzen z. B. durch
Sondervermögen und Sonderprogramme seit 2022 entwickelt (bitte nach
Jahren und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
8. Wie wird sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den Kosten für
Investitionen in Neu- und Ausbau von Betreuungsplätzen z. B. durch
Sondervermögen bzw. Sonderprogramme nach Planung der Bundesregierung
bis 2030 entwickeln (bitte nach Jahren und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
9. Welche weiteren Programme der Bundesregierung wurden seit 2023 mit
dem Ziel, die Kinderbetreuung zu unterstützen, aufgelegt, wie z. B. Kita-
Plus, Sprachkitas etc. (bitte jeweils nach Programm, Laufzeit des
Programmes, Jahren, Fördervolumen und, wenn möglich, Verteilung nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
10. Welche weiteren Programme plant die Bundesregierung mit dem Ziel, die
Kinderbetreuung zu unterstützen, zukünftig aufzulegen bzw. zu
verstetigen, wie z. B. KitaPlus, Sprachkitas etc. (bitte jeweils nach Programm,
geplanter Laufzeit des Programmes, Jahren, geplantem Fördervolumen und,
wenn möglich, Verteilung nach Bundesländern aufschlüsseln)?
11. Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2023
unternommen, um den Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung bzw.
der vorschulischen Kinderbetreuung zu unterstützten (bitte detailliert nach
Jahren, Fördervolumen und Verteilung auf die Bundesländer
aufschlüsseln)?
12. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Ausbau
der frühkindlichen Bildung und Betreuung bzw. der vorschulischen
Kinderbetreuung zukünftig zu unterstützten (bitte detailliert nach Jahren,
Fördervolumen und Verteilung auf die Bundesländer aufschlüsseln)?
13. Wie viele Kindertagesbetreuungsplätze sind seit 2023 neu geschaffen
worden (bitte nach Kindern unter drei Jahren und Kindern ab drei Jahren bis
zum Schuleintritt, Jahren, Gesamt und Bundesländern aufschlüsseln)?
14. Wie viele Kindertagesbetreuungsplätze fehlen nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell, um den Rechtsanspruch sicherzustellen und die Bedarfe
der Familien abzudecken (wenn möglich, bitte nach Kindern unter drei
Jahren und Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt, Gesamt und
Bundesländern aufschlüsseln)?
15. Wie viele Kindertagesbetreuungsplätze fehlen nach Kenntnis der
Bundesregierung bis 2030, um den Rechtsanspruch sicherzustellen und die
Bedarfe der Familien abzudecken (wenn möglich, bitte nach Kindern unter
drei Jahren und Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt, Gesamt und
Bundesländern aufschlüsseln)?
16. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die
durchschnittlichen Kosten für den Neubau bzw. Ausbau eines neuen
Kindertagesbetreuungsplatzes (bitte, wenn möglich, nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der tatsächliche
Investitionsbedarf im Bereich Kindertagesbetreuung (bitte, wenn möglich, nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Berlin, den 9. September 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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