Arbeitsweise, Zusammensetzung und Ziele des "Strategiekreis für Technologie und Innovation"
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Arbeitsweise, Zusammensetzung und Ziele des "Strategiekreis für Technologie und Innovation"
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3688
21. Wahlperiode 16.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Ayse Asar, Dr. Anja
Reinalter, Dr. Sandra Detzer, Rebecca Lenhard, Misbah Khan und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Arbeitsweise, Zusammensetzung und Ziele des „Strategiekreises für Technologie
und Innovation“
Mit dem „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ hat die
Bundesregierung laut eigener Aussage ein zentrales Gremium geschaffen, das
ressortübergreifend strategische Weichenstellungen im Bereich technologischer
Entwicklung und Innovationspolitik begleiten und die Bundesregierung in ihren
Aktivitäten beraten soll. Ziel des Gremiums sei es, „neue Entwicklungen,
Erkenntnisse und Trends im Innovationskreislauf in den Blick [zu nehmen] und
Vorschläge zur Stärkung des Forschungs- und Innovationssystems, der Resilienz
und der technologischen Souveränität [zu definieren]“ (www.acatech.de/projek
t/strategiekreis-fuer-technologie-und-innovation-des-bundeskanzlers/). Eine
konstituierende Auftaktsitzung des Strategiekreises fand am 6. November 2025
statt. Laut Pressemitteilung der Bundesregierung vom 6. November 2025
(www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/strategiekreis-fuer-technologie-un
d-innovation-des-bundeskanzlers-betont-den-stellenwert-von-innovationen-fue
r-deutschland-2392712) ist der Strategiekreis „das höchste technologie- und
innovationspolitische Beratungsgremium der Bundesregierung“ und hat das
Ziel „Potenziale aus wissenschaftlicher Forschung und Unternehmen für die
Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts sowie zur
Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu heben“. Angesichts der
wachsenden sicherheits-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Bedeutung
technologischer Souveränität, der großen Herausforderungen einer
klimaverträglichen Transformation unseres Wirtschaftsstandorts sowie der zunehmenden
Komplexität globaler Innovationsprozesse ist eine Befassung mit diesen
Themen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller von zentraler Bedeutung.
Die Transparenz über die Arbeitsweise, Zusammensetzung und
Entscheidungsgrundlagen dieses Gremiums ist daher von erheblichem öffentlichen Interesse.
Die Kleine Anfrage zielt darauf ab, Klarheit über Zusammensetzung, Mandat,
Struktur und Tätigkeiten des Strategiekreises zu schaffen sowie dessen Einfluss
auf politische Prioritäten und Förderentscheidungen der Bundesregierung
nachvollziehbar zu machen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Welche Mitglieder der Bundesregierung gehören dem „Strategiekreis für
Technologie und Innovation“ als ständige Mitglieder an, und ist diese
Auswahl als abschließend zu verstehen?
2. Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder der Bundesregierung als
ständige Mitglieder des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“
ausgewählt?
3. Welche Mitglieder der Bundesregierung sollen regelmäßig oder
anlassbezogen darüber hinaus an dem „Strategiekreis für Technologie und
Innovation“ teilnehmen, und nach welchen Kriterien und von wem werden diese
ausgewählt?
4. Welche Personen aus Wirtschaft und Wissenschaft gehören dem
Steuerkreis des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ als ständige
Mitglieder an, und ist diese Auswahl als abschließend zu verstehen?
5. Für welche Mitglieder des Steuerkreises des „Strategiekreises für
Technologie und Innovation“ aus Wirtschaft und Wissenschaft erfolgte die
Benennung qua Amt, und für welche Mitglieder ad personam?
6. Nach welchen Kriterien wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus
Wirtschaft und Wissenschaft als Mitglieder des Steuerkreises des
„Strategiekreises für Technologie und Innovation“ ausgewählt?
7. Welche weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wirtschaft,
Wissenschaft und Zivilgesellschaft sollen darüber hinaus an dem
„Strategiekreis für Technologie und Innovation“ teilnehmen, und nach welchen
Kriterien und vom wem werden diese ausgewählt?
8. In welchem Umfang ist eine Beteiligung weiterer wirtschaftlicher,
wissenschaftlicher oder zivilgesellschaftlicher Akteure, beispielsweise
Thinktanks oder Nichtregierungsorganisationen sowie bestehende
Beratungsgremien der Bundesregierung, vorgesehen, und wenn keine weitere
Beteiligung solcher Gruppen vorgesehen ist, warum nicht?
9. In welchem Umfang und über welche Formate werden die Länder in die
Arbeit des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ einbezogen
bzw. ist eine solche Einbindung künftig vorgesehen, und nach welchen
Kriterien erfolgt die Auswahl der beteiligten Landesvertretungen?
10. In welchem Turnus tagt der „Strategiekreis für Technologie und
Innovation“, und wie viele Sitzungen sind bis zum planmäßigen Ende der
Legislatur im Jahr 2029 geplant?
11. Wie viele Sitzungen des „Strategiekreises für Technologie und
Innovation“ sind für das Kalenderjahr 2026 geplant, und wann soll die nächste
Sitzung stattfinden?
12. Wer legt die thematischen Schwerpunkte des „Strategiekreises für
Technologie und Innovation“ fest, und welcher Entscheidungsmodus liegt dem
zugrunde?
13. Inwieweit sind die thematischen Schwerpunkte bereits abschließend
definiert, welcher Zeithorizont ist für deren Bearbeitung vorgesehen, und
welche Ergebnisform soll am Ende einer thematischen Bearbeitung
stehen?
14. Welche internen Entscheidungs- und Arbeitsstrukturen (z. B. Gremien,
Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen) existieren innerhalb des
„Strategiekreises für Technologie und Innovation“ oder sind in Zukunft
geplant?
15. Welche Berichtspflichten bestehen vonseiten des „Strategiekreises für
Technologie und Innovation“ gegenüber der Bundesregierung und dem
Deutschen Bundestag?
16. Wie sollen Ergebnisse, Empfehlungen oder Beschlüsse des
„Strategiekreises für Technologie und Innovation“ dokumentiert und innerhalb der
Bundesregierung weitergeleitet werden?
17. Wie wird die Arbeit des „Strategiekreises für Technologie und
Innovation“ mit der bestehenden Innovations- und Technologiepolitik der
Bundesregierung in den entsprechenden Bundesministerien abgestimmt?
18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um über Erkenntnisse
und Arbeitsweisen des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“
den Deutschen Bundestag zu unterrichten?
19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um über Erkenntnisse
und Arbeitsweisen des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“
die Öffentlichkeit zu unterrichten?
20. Welche konkreten Ziele hat der „Strategiekreis für Technologie und
Innovation“?
21. Wie unterscheidet sich der Auftrag des „Strategiekreises für Technologie
und Innovation“ von dem
a) der „Expertenkommission Forschung und Innovation“ (EFI) als
wesentliches Beratungsgremium in forschungs- und
innovationspolitischen Fragen der Bundesregierung,
b) des „Deutschen Ethikrats“ als wesentliches Beratungsgremium in
gesellschaftspolitischen und ethischen Fragen der Bundesregierung,
c) der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina als
Institution, zu deren wesentlichen Aufgaben die wissenschaftliche und
gesellschaftliche Beratung der Bundesregierung sowie der Öffentlichkeit
gehört?
22. In welchem Verhältnis steht der „Strategiekreis für Technologie und
Innovation“ zu der EFI, dem Deutschen Ethikrat, der Leopoldina oder weiteren
Institutionen zur Beratung der Bundesregierung angesichts der Aussage
(vgl. Pressemitteilung vom 6. November 2025, www.bundesregierung.de/
breg-de/aktuelles/strategiekreis-fuer-technologie-und-innovation-des-bund
eskanzlers-betont-den-stellenwert-von-innovationen-fuer-deutschland-239
2 712), der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ sei „das
höchste technologie- und innovationspolitische Beratungsgremium der
Bundesregierung“?
23. In welchem Verhältnis steht der von der Bundesministerin für Wirtschaft
und Energie Katherina Reiche eingerichtete „Wissenschaftliche
Beraterkreis Wirtschaftspolitik“, der ebenfalls Handlungsempfehlungen zu
innovationspolitischen Fragestellungen erarbeitet, zum „Strategiekreis für
Technologie und Innovation“ des Bundeskanzlers Friedrich Merz, und wie
wird eine inhaltliche Konsistenz oder Abstimmung zwischen den
Empfehlungen beider Gremien sichergestellt?
24. Wie unterscheidet sich die Arbeit des „Strategiekreises für Technologie
und Innovation“ von dem „Zukunftsrat“ und dem „Innovationsdialog“ der
beiden Vorgängerregierungen?
25. Mit welchen Instrumenten bemisst der „Strategiekreis für Technologie
und Innovation“ die Wirkung der adressierten Schwerpunkte, und
inwiefern setzt er sich Key Performance Indicators (KPIs) zur Erreichung
formulierter Ziele?
26. In welchem Umfang wird der „Strategiekreis für Technologie und
Innovation“ in die Begleitung, Weiterentwicklung und Erfolgsmessung der
„Hightech-Agenda Deutschland“ einbezogen?
27. Wie verhält sich die Rolle des „Strategiekreises für Technologie und
Innovation“ zu den im Rahmen der Hightech-Agenda vorgesehenen Partner-
und Konsultationsdialogen zur Einholung externer Expertise im Zuge der
Roadmapping-Prozesse für Schlüsseltechnologien, und in welcher Form
bringen sich Mitglieder des Strategiekreises in diese Dialogformate ein?
28. In welche weiteren Strategien und Agenden der Bundesregierung wird der
„Strategiekreis für Technologie und Innovation“ mit einbezogen werden?
29. In welchem Umfang wird der „Strategiekreis für Technologie und
Innovation“ in die konkrete Ausgestaltung der Technologie- und
Innovationspolitik, beispielsweise im Rahmen der regierungsinternen Koordinierungen
und Ressortabstimmungen, der Bundesregierung einbezogen?
30. Inwieweit soll sichergestellt werden, dass Erkenntnisse des
„Strategiekreises für Technologie und Innovation“ in die politische Ausgestaltung der
Bundesregierung in der Technologie- und Innovationspolitik finden, und
wenn ja, wie?
31. Welche Themen standen im Mittelpunkt der Sitzung am 6. November
2025, und welche konkreten Ergebnisse wurden erzielt?
32. Welche konkreten Ziele wurden in der Sitzung am 6. November 2025
formuliert?
33. Welches „Ambitionsniveau“ hat der „Strategiekreis für Technologie und
Innovation“ für die Bundesrepublik Deutschland bei der Auftaktsitzung
„auf Basis eines Benchmarkings zu den Stärken und Schwächen des
Innovationssystems im internationalen Vergleich“ definiert (Pressemitteilung
vom 6. November 2025)?
Berlin, den 6. Januar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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