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Arbeitsweise, Zusammensetzung und Ziele des "Strategiekreises für Technologie und Innovation" (Antwort zu Drs. 21/3688)

dip / drucksache 06.02.2026 · WP 21 · 21/4049 · Antwort · Original ↗

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Arbeitsweise, Zusammensetzung und Ziele des "Strategiekreises für Technologie und Innovation" (Antwort zu Drs. 21/3688) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4049 21. Wahlperiode 06.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Ayse Asar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/3688 – Arbeitsweise, Zusammensetzung und Ziele des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ hat die Bundesregierung laut eigener Aussage ein zentrales Gremium geschaffen, das ressortübergreifend strategische Weichenstellungen im Bereich technologischer Entwicklung und Innovationspolitik begleiten und die Bundesregierung in ihren Aktivitäten beraten soll. Ziel des Gremiums sei es, „neue Entwicklungen, Erkenntnisse und Trends im Innovationskreislauf in den Blick [zu nehmen] und Vorschläge zur Stärkung des Forschungs- und Innovationssystems, der Resilienz und der technologischen Souveränität [zu definieren]“ (www.acatech.de/proje kt/strategiekreis-fuer-technologie-und-innovation-des-bundeskanzlers/). Eine konstituierende Auftaktsitzung des Strategiekreises fand am 6. November 2025 statt. Laut Pressemitteilung der Bundesregierung vom 6. November 2025 (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/strategiekreis-fuer-technologie-u nd-innovation-des-bundeskanzlers-betont-den-stellenwert-von-innovationen-f uer-deutschland-2392712) ist der Strategiekreis „das höchste technologie- und innovationspolitische Beratungsgremium der Bundesregierung“ und hat das Ziel „Potenziale aus wissenschaftlicher Forschung und Unternehmen für die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts sowie zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu heben“. Angesichts der wachsenden sicherheits-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Bedeutung technologischer Souveränität, der großen Herausforderungen einer klimaverträglichen Transformation unseres Wirtschaftsstandorts sowie der zunehmenden Komplexität globaler Innovationsprozesse ist eine Befassung mit diesen Themen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller von zentraler Bedeutung. Die Transparenz über die Arbeitsweise, Zusammensetzung und Entscheidungsgrundlagen dieses Gremiums ist daher von erheblichem öffentlichen Interesse. Die Kleine Anfrage zielt darauf ab, Klarheit über Zusammensetzung, Mandat, Struktur und Tätigkeiten des Strategiekreises zu schaffen sowie dessen Einfluss auf politische Prioritäten und Förderentscheidungen der Bundesregierung nachvollziehbar zu machen. Die Antwort wurde mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 5. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Mitglieder der Bundesregierung gehören dem „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ als ständige Mitglieder an, und ist diese Auswahl als abschließend zu verstehen? Dem „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ gehören als ständige Mitglieder der Bundeskanzler, der Chef des Bundeskanzleramtes, die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie der Bundesminister der Finanzen an. Die konkrete Zusammensetzung der jeweiligen Sitzungen orientiert sich an den jeweiligen Themen, mit denen sich der Strategiekreis beschäftigt.  2. Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder der Bundesregierung als ständige Mitglieder des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ ausgewählt? Die Auswahl der an den Arbeiten und Sitzungen des Strategiekreises teilnehmenden Mitglieder aus der Bundesregierung erfolgt nach dem Kriterium der fachlichen Zuständigkeit für Forschungs-, Innovations- und Technologiepolitik sowie der Zuständigkeit für die jeweiligen Themen, mit denen sich der Strategiekreis beschäftigt.  3. Welche Mitglieder der Bundesregierung sollen regelmäßig oder anlassbezogen darüber hinaus an dem „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ teilnehmen, und nach welchen Kriterien und von wem werden diese ausgewählt? Weitere Mitglieder der Bundesregierung können anlassbezogen oder themenspezifisch zu den Sitzungen des Strategiekreises eingeladen werden.  4. Welche Personen aus Wirtschaft und Wissenschaft gehören dem Steuerkreis des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ als ständige Mitglieder an, und ist diese Auswahl als abschließend zu verstehen?  5. Für welche Mitglieder des Steuerkreises des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ aus Wirtschaft und Wissenschaft erfolgte die Benennung qua Amt, und für welche Mitglieder ad personam?  6. Nach welchen Kriterien wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wirtschaft und Wissenschaft als Mitglieder des Steuerkreises des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ ausgewählt? Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Dem Steuerkreis des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ gehören folgende Personen an: Prof. Dr. Ing. Thomas Weber (acatech-Präsident – Vorsitz des Steuerkreises); Prof. Dr. Ing. Holger Hanselka (Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft); Prof. Dietmar Harhoff, Ph. D. (Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb); Dr. Jarosław Kutyłowski (Gründer und CEO von DeepL SE); Prof. Dr. Astrid Lambrecht (Vorstandsvorsitzende der Forschungszentrums Jülich GmbH in der Helmholtz-Gemeinschaft); Peter Leibinger (Aufsichtsratsvorsitzender TRUMPF; Präsident BDI); Prof. Dr. Özlem Türeci (Mitgründerin und CMO von BioNTech SE); Grazia Vittadini (CTO und Mitglied des Vorstandes der Deutschen Lufthansa AG). Die Zusammensetzung ist nicht abschließend und kann bei Bedarf weiterentwickelt werden. Die Mitglieder werden ad personam berufen, wobei sich die Auswahl der Mitglieder an Kriterien wie herausragender wissenschaftlicher oder technologischer Expertise, substanzieller praktischer Erfahrung im Innovationsgeschehen, internationaler Vernetzung, Bereitschaft zur konstruktiven Mitwirkung in einem strategischen Beratungsgremium sowie Unabhängigkeit in der persönlichen Urteilsbildung orientiert.  7. Welche weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sollen darüber hinaus an dem „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ teilnehmen, und nach welchen Kriterien und vom wem werden diese ausgewählt?  8. In welchem Umfang ist eine Beteiligung weiterer wirtschaftlicher, wissenschaftlicher oder zivilgesellschaftlicher Akteure, beispielsweise Thinktanks oder Nichtregierungsorganisationen sowie bestehende Beratungsgremien der Bundesregierung, vorgesehen, und wenn keine weitere Beteiligung solcher Gruppen vorgesehen ist, warum nicht? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Über den Steuerkreis hinaus können anlass- und themenbezogen weitere Personen zu den Sitzungen des Strategiekreises eingeladen werden. Die Entscheidung wird im Einzelfall und ebenfalls nach fachlicher Expertise, praktischer Erfahrung oder bestimmter für die zu beratenden Themen relevanten Perspektiven durch das Bundeskanzleramt getroffen.  9. In welchem Umfang und über welche Formate werden die Länder in die Arbeit des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ einbezogen bzw. ist eine solche Einbindung künftig vorgesehen, und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der beteiligten Landesvertretungen? Zur Technologie- und Innovationspolitik steht die Bundesregierung mit den Ländern über bestehende Gremien, Konferenzen und Koordinierungsformate im Austausch. Der Strategiekreis als Beratungsgremium der Bundesregierung sieht darüber hinaus keine direkte Länderbeteiligung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen. 10. In welchem Turnus tagt der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“, und wie viele Sitzungen sind bis zum planmäßigen Ende der Legislatur im Jahr 2029 geplant? 11. Wie viele Sitzungen des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ sind für das Kalenderjahr 2026 geplant, und wann soll die nächste Sitzung stattfinden? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ ist als strategisches Beratungsgremium ausgestaltet, das nach Bedarf tagt. Die Anzahl der Sitzung im Jahr 2026 bzw. die gesamte Legislatur stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. 12. Wer legt die thematischen Schwerpunkte des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ fest, und welcher Entscheidungsmodus liegt dem zugrunde? 13. Inwieweit sind die thematischen Schwerpunkte bereits abschließend definiert, welcher Zeithorizont ist für deren Bearbeitung vorgesehen, und welche Ergebnisform soll am Ende einer thematischen Bearbeitung stehen? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die thematischen Schwerpunkte des Strategiekreises werden vom Bundeskanzleramt unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen fortlaufend ausgewählt. Für jedes Schwerpunktthema werden meist mittelfristige Bearbeitungshorizonte vorgesehen. Ergebnisse werden z. B. in Form von Eckpunkten und Empfehlungen für konkrete Prioritätensetzungen und Maßnahmenpakete vorgelegt. 14. Welche internen Entscheidungs- und Arbeitsstrukturen (z. B. Gremien, Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen) existieren innerhalb des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ oder sind in Zukunft geplant? Um einzelne Fragestellungen vertieft zu behandeln, können bei Bedarf Arbeitsgruppen eingesetzt werden. Die konkrete Ausgestaltung dieser Arbeitsgruppen ist Teil der internen Regierungsorganisation. 15. Welche Berichtspflichten bestehen vonseiten des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ gegenüber der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag? 16. Wie sollen Ergebnisse, Empfehlungen oder Beschlüsse des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ dokumentiert und innerhalb der Bundesregierung weitergeleitet werden? Der Strategiekreis für Technologie und Innovation ist ein internes Beratungsgremium der Bundesregierung. Eine Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag besteht nicht. Ergebnisse oder Empfehlungen des Strategiekreises werden in geeigneter Form dokumentiert und den zuständigen Ressorts zugänglich gemacht. 17. Wie wird die Arbeit des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ mit der bestehenden Innovations- und Technologiepolitik der Bundesregierung in den entsprechenden Bundesministerien abgestimmt? Die Abstimmung der Arbeit des Strategiekreises mit der Innovations- und Technologiepolitik der Bundesregierung wird durch die Beteiligung der zuständigen Ressorts sichergestellt. 18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um über Erkenntnisse und Arbeitsweisen des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ den Deutschen Bundestag zu unterrichten? 19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um über Erkenntnisse und Arbeitsweisen des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ die Öffentlichkeit zu unterrichten? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag im Wege der etablierten Berichterstattung über wesentliche Entwicklungen der Technologie- und Innovationspolitik informieren, in die ggf. auch Empfehlungen des Strategiekreises eingeflossen sind. Die Öffentlichkeit informiert die Bundesregierung anlassbezogen im Rahmen der bestehenden Formate. Eine umfassende Veröffentlichung interner Beratungsunterlagen des Strategiekreises würde die Vertraulichkeit des Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesses beeinträchtigen. 20. Welche konkreten Ziele hat der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“? Der Strategiekreis hat das übergeordnete Ziel, die Potenziale aus wissenschaftlicher Forschung und Unternehmen für die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts sowie zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu heben. 21. Wie unterscheidet sich der Auftrag des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ von dem a) der „Expertenkommission Forschung und Innovation“ (EFI) als wesentliches Beratungsgremium in forschungs- und innovationspolitischen Fragen der Bundesregierung, b) des „Deutschen Ethikrats“ als wesentliches Beratungsgremium in gesellschaftspolitischen und ethischen Fragen der Bundesregierung, c) der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina als Institution, zu deren wesentlichen Aufgaben die wissenschaftliche und gesellschaftliche Beratung der Bundesregierung sowie der Öffentlichkeit gehört? 22. In welchem Verhältnis steht der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ zu der EFI, dem Deutschen Ethikrat, der Leopoldina oder weiteren Institutionen zur Beratung der Bundesregierung angesichts der Aussage (vgl. Pressemitteilung vom 6. November 2025, www.bundesreg ierung.de/breg-de/aktuelles/strategiekreis-fuer-technologie-und-innovatio n-des-bundeskanzlers-betont-den-stellenwert-von-innovationen-fuer-deut schland-2392712), der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ sei „das höchste technologie- und innovationspolitische Beratungsgremium der Bundesregierung“? Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet. Der Auftrag des Strategiekreises unterscheidet sich als ressort- und themenübergreifendes Beratungsgremium des Bundeskanzlers grundsätzlich von den spezifischen Mandaten der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), des Deutschen Ethikrates und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina. Er hat die Aufgabe, nationale und internationale Entwicklungen bei Technologien und Innovationen systematisch zu beobachten und konkrete strategische Handlungsbedarfe zu identifizieren und zu priorisieren. • Die EFI ist ein unabhängiges Gremium mit einem klar definierten gesetzlichen Auftrag, die Forschungs-, Innovations- und Technologiepolitik der Bundesregierung strukturiert zu begutachten. • Der Deutsche Ethikrat befasst sich als unabhängiges Gremium mit ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen, die sich insbesondere aus Entwicklungen in den Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben. • Die Leopoldina fördert die Wissenschaft „zum Wohle des Menschen und der Natur“, unter anderem durch internationale Zusammenarbeit, wissenschaftliche Veranstaltungen, Publikationen, Auszeichnungen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Bezeichnung als „höchstes technologie- und innovationspolitisches Beratungsgremium der Bundesregierung“ bezieht sich auf seine Einbindung auf Ebene des Bundeskanzlers. 23. In welchem Verhältnis steht der von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche eingerichtete „Wissenschaftliche Beraterkreis Wirtschaftspolitik“, der ebenfalls Handlungsempfehlungen zu innovationspolitischen Fragestellungen erarbeitet, zum „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ des Bundeskanzlers Friedrich Merz, und wie wird eine inhaltliche Konsistenz oder Abstimmung zwischen den Empfehlungen beider Gremien sichergestellt? Der „Wissenschaftliche Beraterkreis Wirtschaftspolitik“ im Zuständigkeitsbereich der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche berät zu Fragen der Marktwirtschaft und Ordnungspolitik. Seine Empfehlungen richten sich daher primär an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Eine inhaltliche Abstimmung ist durch die Einbindung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in den Strategiekreis sichergestellt. 24. Wie unterscheidet sich die Arbeit des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ von dem „Zukunftsrat“ und dem „Innovationsdialog“ der beiden Vorgängerregierungen? Der Strategiekreis knüpft an die Arbeit früherer Gremien wie dem „Zukunftsrat“ und dem „Innovationsdialog“ der Vorgängerregierungen an, ist jedoch in seiner Struktur schlanker und in der Aufgabenstellung etwas fokussierter auf die Bereiche Innovation und Technologie angelegt. 25. Mit welchen Instrumenten bemisst der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ die Wirkung der adressierten Schwerpunkte, und inwiefern setzt er sich Key Performance Indicators (KPIs) zur Erreichung formulierter Ziele? Die Wirkung der Empfehlungen und Maßnahmen bemisst sich an der Entwicklung zentraler Kennziffern der deutschen Forschungs-, Technologie- und Innovationslandschaft, wie z. B. der Forschungs- und Entwicklungsquote, der Patentaktivität, der Gründungsdynamik, der Position Deutschlands in internationalen Innovationsrankings oder Indikatoren zur Resilienz kritischer Technologien. Darüber hinaus erscheint es methodisch nicht möglich, die Wirkung einzelner Beratungsformate von der Gesamtheit der politischen und wirtschaftlichen Einflussfaktoren isoliert zu messen. 26. In welchem Umfang wird der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ in die Begleitung, Weiterentwicklung und Erfolgsmessung der „Hightech-Agenda Deutschland“ einbezogen? 27. Wie verhält sich die Rolle des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ zu den im Rahmen der Hightech-Agenda vorgesehenen Partner- und Konsultationsdialogen zur Einholung externer Expertise im Zuge der Roadmapping-Prozesse für Schlüsseltechnologien, und in welcher Form bringen sich Mitglieder des Strategiekreises in diese Dialogformate ein? Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet. Die Aktivitäten des Strategiekreises werden mit der Ausgestaltung und Umsetzung der „Hightech Agenda Deutschland“ (HTAD) eng verzahnt. Dazu stehen die Mitglieder auch außerhalb der Sitzung des Strategiekreises mit dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und weiteren Ressorts in Kontakt. 28. In welche weiteren Strategien und Agenden der Bundesregierung wird der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ mit einbezogen werden? Die Empfehlungen des Strategiekreises können in weitere Strategien und Agenden der Bundesregierung einfließen. Der Strategiekreis als solcher ist derzeit nicht an der Erarbeitung von Strategien und Agenden der Bundesregierung beteiligt. 29. In welchem Umfang wird der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ in die konkrete Ausgestaltung der Technologie- und Innovationspolitik, beispielsweise im Rahmen der regierungsinternen Koordinierungen und Ressortabstimmungen, der Bundesregierung einbezogen? Der Strategiekreis ist ein Beratungsgremium und entscheidet nicht eigenständig über Regierungshandeln. Seine Einbindung in die konkrete Ausgestaltung der Technologie- und Innovationspolitik und regierungsinterne Prozesse erfolgt über die Prüfung und Umsetzung seiner Empfehlungen und Arbeitsergebnissen durch die zuständigen Ressorts. 30. Inwieweit soll sichergestellt werden, dass Erkenntnisse des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ in die politische Ausgestaltung der Bundesregierung in der Technologie- und Innovationspolitik finden, und wenn ja, wie? Die Bundesregierung stellt durch die Beteiligung der Ressorts sicher, dass Erkenntnisse und Empfehlungen des Strategiekreises von den zuständigen Ressorts geprüft werden. Ob und in welcher Form Empfehlungen zu konkreten politischen Maßnahmen führen, wird im Rahmen der üblichen politischen Abwägungsprozesse entschieden. 31. Welche Themen standen im Mittelpunkt der Sitzung am 6. November 2025, und welche konkreten Ergebnisse wurden erzielt? 32. Welche konkreten Ziele wurden in der Sitzung am 6. November 2025 formuliert? 33. Welches „Ambitionsniveau“ hat der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ für die Bundesrepublik Deutschland bei der Auftaktsitzung „auf Basis eines Benchmarkings zu den Stärken und Schwächen des Innovationssystems im internationalen Vergleich“ definiert (Pressemitteilung vom 6. November 2025)? Die Fragen 31 bis 33 werden gemeinsam beantwortet. In der Auftaktsitzung am 6. November 2025 standen die Stärkung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sowie bei Künstlicher Intelligenz im Fokus. Es wurden zum einen die Implikationen der hohen Entwicklungsdynamik der KI und ihrer Potenziale für Produktivitätssteigerungen in Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung thematisiert. Zudem wurden Innovationspotenziale im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie beleuchtet. Vor dem Hintergrund aktueller Initiativen der Bundesregierung wurden Möglichkeiten erörtert, den Beschaffungsprozess weiter zu beschleunigen, den Fähigkeitsaufbau durch Innovationsräume und iterative Vorgehensweisen zu stärken sowie Skaleneffekte in der Produktion auszulösen. Die Sitzung diente zudem der gemeinsamen Verständigung über Arbeitsweise, Zielsetzung und erste thematische Schwerpunkte des Strategiekreises. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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