Arbeitsweise, Zusammensetzung und Ziele des "Strategiekreises für Technologie und Innovation" (Antwort zu Drs. 21/3688)
Text
Arbeitsweise, Zusammensetzung und Ziele des "Strategiekreises für Technologie und Innovation" (Antwort zu Drs. 21/3688)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4049
21. Wahlperiode 06.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller,
Ayse Asar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3688 –
Arbeitsweise, Zusammensetzung und Ziele des „Strategiekreises für Technologie
und Innovation“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ hat die
Bundesregierung laut eigener Aussage ein zentrales Gremium geschaffen, das
ressortübergreifend strategische Weichenstellungen im Bereich technologischer
Entwicklung und Innovationspolitik begleiten und die Bundesregierung in ihren
Aktivitäten beraten soll. Ziel des Gremiums sei es, „neue Entwicklungen,
Erkenntnisse und Trends im Innovationskreislauf in den Blick [zu nehmen] und
Vorschläge zur Stärkung des Forschungs- und Innovationssystems, der Resilienz
und der technologischen Souveränität [zu definieren]“ (www.acatech.de/proje
kt/strategiekreis-fuer-technologie-und-innovation-des-bundeskanzlers/). Eine
konstituierende Auftaktsitzung des Strategiekreises fand am 6. November
2025 statt. Laut Pressemitteilung der Bundesregierung vom 6. November 2025
(www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/strategiekreis-fuer-technologie-u
nd-innovation-des-bundeskanzlers-betont-den-stellenwert-von-innovationen-f
uer-deutschland-2392712) ist der Strategiekreis „das höchste technologie- und
innovationspolitische Beratungsgremium der Bundesregierung“ und hat das
Ziel „Potenziale aus wissenschaftlicher Forschung und Unternehmen für die
Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts sowie zur
Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu heben“. Angesichts der
wachsenden sicherheits-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Bedeutung
technologischer Souveränität, der großen Herausforderungen einer
klimaverträglichen Transformation unseres Wirtschaftsstandorts sowie der
zunehmenden Komplexität globaler Innovationsprozesse ist eine Befassung mit diesen
Themen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller von zentraler
Bedeutung. Die Transparenz über die Arbeitsweise, Zusammensetzung und
Entscheidungsgrundlagen dieses Gremiums ist daher von erheblichem
öffentlichen Interesse. Die Kleine Anfrage zielt darauf ab, Klarheit über
Zusammensetzung, Mandat, Struktur und Tätigkeiten des Strategiekreises zu schaffen
sowie dessen Einfluss auf politische Prioritäten und Förderentscheidungen der
Bundesregierung nachvollziehbar zu machen.
Die Antwort wurde mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 5. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Mitglieder der Bundesregierung gehören dem „Strategiekreis für
Technologie und Innovation“ als ständige Mitglieder an, und ist diese
Auswahl als abschließend zu verstehen?
Dem „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ gehören als ständige
Mitglieder der Bundeskanzler, der Chef des Bundeskanzleramtes, die
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, die Bundesministerin für Forschung,
Technologie und Raumfahrt sowie der Bundesminister der Finanzen an. Die
konkrete Zusammensetzung der jeweiligen Sitzungen orientiert sich an den
jeweiligen Themen, mit denen sich der Strategiekreis beschäftigt.
2. Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder der Bundesregierung als
ständige Mitglieder des „Strategiekreises für Technologie und
Innovation“ ausgewählt?
Die Auswahl der an den Arbeiten und Sitzungen des Strategiekreises
teilnehmenden Mitglieder aus der Bundesregierung erfolgt nach dem Kriterium der
fachlichen Zuständigkeit für Forschungs-, Innovations- und Technologiepolitik
sowie der Zuständigkeit für die jeweiligen Themen, mit denen sich der
Strategiekreis beschäftigt.
3. Welche Mitglieder der Bundesregierung sollen regelmäßig oder
anlassbezogen darüber hinaus an dem „Strategiekreis für Technologie und
Innovation“ teilnehmen, und nach welchen Kriterien und von wem werden
diese ausgewählt?
Weitere Mitglieder der Bundesregierung können anlassbezogen oder
themenspezifisch zu den Sitzungen des Strategiekreises eingeladen werden.
4. Welche Personen aus Wirtschaft und Wissenschaft gehören dem
Steuerkreis des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ als ständige
Mitglieder an, und ist diese Auswahl als abschließend zu verstehen?
5. Für welche Mitglieder des Steuerkreises des „Strategiekreises für
Technologie und Innovation“ aus Wirtschaft und Wissenschaft erfolgte die
Benennung qua Amt, und für welche Mitglieder ad personam?
6. Nach welchen Kriterien wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus
Wirtschaft und Wissenschaft als Mitglieder des Steuerkreises des
„Strategiekreises für Technologie und Innovation“ ausgewählt?
Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Dem Steuerkreis des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“
gehören folgende Personen an:
Prof. Dr. Ing. Thomas Weber (acatech-Präsident – Vorsitz des Steuerkreises);
Prof. Dr. Ing. Holger Hanselka (Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft);
Prof. Dietmar Harhoff, Ph. D. (Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation
und Wettbewerb);
Dr. Jarosław Kutyłowski (Gründer und CEO von DeepL SE);
Prof. Dr. Astrid Lambrecht (Vorstandsvorsitzende der Forschungszentrums
Jülich GmbH in der Helmholtz-Gemeinschaft);
Peter Leibinger (Aufsichtsratsvorsitzender TRUMPF; Präsident BDI);
Prof. Dr. Özlem Türeci (Mitgründerin und CMO von BioNTech SE);
Grazia Vittadini (CTO und Mitglied des Vorstandes der Deutschen Lufthansa
AG).
Die Zusammensetzung ist nicht abschließend und kann bei Bedarf
weiterentwickelt werden.
Die Mitglieder werden ad personam berufen, wobei sich die Auswahl der
Mitglieder an Kriterien wie herausragender wissenschaftlicher oder
technologischer Expertise, substanzieller praktischer Erfahrung im Innovationsgeschehen,
internationaler Vernetzung, Bereitschaft zur konstruktiven Mitwirkung in
einem strategischen Beratungsgremium sowie Unabhängigkeit in der
persönlichen Urteilsbildung orientiert.
7. Welche weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wirtschaft,
Wissenschaft und Zivilgesellschaft sollen darüber hinaus an dem
„Strategiekreis für Technologie und Innovation“ teilnehmen, und nach welchen
Kriterien und vom wem werden diese ausgewählt?
8. In welchem Umfang ist eine Beteiligung weiterer wirtschaftlicher,
wissenschaftlicher oder zivilgesellschaftlicher Akteure, beispielsweise
Thinktanks oder Nichtregierungsorganisationen sowie bestehende
Beratungsgremien der Bundesregierung, vorgesehen, und wenn keine weitere
Beteiligung solcher Gruppen vorgesehen ist, warum nicht?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Über den Steuerkreis hinaus können anlass- und themenbezogen weitere
Personen zu den Sitzungen des Strategiekreises eingeladen werden. Die
Entscheidung wird im Einzelfall und ebenfalls nach fachlicher Expertise, praktischer
Erfahrung oder bestimmter für die zu beratenden Themen relevanten
Perspektiven durch das Bundeskanzleramt getroffen.
9. In welchem Umfang und über welche Formate werden die Länder in die
Arbeit des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ einbezogen
bzw. ist eine solche Einbindung künftig vorgesehen, und nach welchen
Kriterien erfolgt die Auswahl der beteiligten Landesvertretungen?
Zur Technologie- und Innovationspolitik steht die Bundesregierung mit den
Ländern über bestehende Gremien, Konferenzen und Koordinierungsformate
im Austausch. Der Strategiekreis als Beratungsgremium der Bundesregierung
sieht darüber hinaus keine direkte Länderbeteiligung vor. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen.
10. In welchem Turnus tagt der „Strategiekreis für Technologie und
Innovation“, und wie viele Sitzungen sind bis zum planmäßigen Ende der
Legislatur im Jahr 2029 geplant?
11. Wie viele Sitzungen des „Strategiekreises für Technologie und
Innovation“ sind für das Kalenderjahr 2026 geplant, und wann soll die nächste
Sitzung stattfinden?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ ist als strategisches
Beratungsgremium ausgestaltet, das nach Bedarf tagt.
Die Anzahl der Sitzung im Jahr 2026 bzw. die gesamte Legislatur stehen zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
12. Wer legt die thematischen Schwerpunkte des „Strategiekreises für
Technologie und Innovation“ fest, und welcher Entscheidungsmodus liegt
dem zugrunde?
13. Inwieweit sind die thematischen Schwerpunkte bereits abschließend
definiert, welcher Zeithorizont ist für deren Bearbeitung vorgesehen, und
welche Ergebnisform soll am Ende einer thematischen Bearbeitung
stehen?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Die thematischen Schwerpunkte des Strategiekreises werden vom
Bundeskanzleramt unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen fortlaufend ausgewählt.
Für jedes Schwerpunktthema werden meist mittelfristige
Bearbeitungshorizonte vorgesehen. Ergebnisse werden z. B. in Form von Eckpunkten und
Empfehlungen für konkrete Prioritätensetzungen und Maßnahmenpakete vorgelegt.
14. Welche internen Entscheidungs- und Arbeitsstrukturen (z. B. Gremien,
Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen) existieren innerhalb des
„Strategiekreises für Technologie und Innovation“ oder sind in Zukunft
geplant?
Um einzelne Fragestellungen vertieft zu behandeln, können bei Bedarf
Arbeitsgruppen eingesetzt werden. Die konkrete Ausgestaltung dieser Arbeitsgruppen
ist Teil der internen Regierungsorganisation.
15. Welche Berichtspflichten bestehen vonseiten des „Strategiekreises für
Technologie und Innovation“ gegenüber der Bundesregierung und dem
Deutschen Bundestag?
16. Wie sollen Ergebnisse, Empfehlungen oder Beschlüsse des
„Strategiekreises für Technologie und Innovation“ dokumentiert und innerhalb der
Bundesregierung weitergeleitet werden?
Der Strategiekreis für Technologie und Innovation ist ein internes
Beratungsgremium der Bundesregierung. Eine Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen
Bundestag besteht nicht.
Ergebnisse oder Empfehlungen des Strategiekreises werden in geeigneter Form
dokumentiert und den zuständigen Ressorts zugänglich gemacht.
17. Wie wird die Arbeit des „Strategiekreises für Technologie und
Innovation“ mit der bestehenden Innovations- und Technologiepolitik der
Bundesregierung in den entsprechenden Bundesministerien abgestimmt?
Die Abstimmung der Arbeit des Strategiekreises mit der Innovations- und
Technologiepolitik der Bundesregierung wird durch die Beteiligung der
zuständigen Ressorts sichergestellt.
18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um über Erkenntnisse
und Arbeitsweisen des „Strategiekreises für Technologie und
Innovation“ den Deutschen Bundestag zu unterrichten?
19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um über Erkenntnisse
und Arbeitsweisen des „Strategiekreises für Technologie und
Innovation“ die Öffentlichkeit zu unterrichten?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag im Wege der etablierten
Berichterstattung über wesentliche Entwicklungen der Technologie- und
Innovationspolitik informieren, in die ggf. auch Empfehlungen des Strategiekreises
eingeflossen sind.
Die Öffentlichkeit informiert die Bundesregierung anlassbezogen im Rahmen
der bestehenden Formate. Eine umfassende Veröffentlichung interner
Beratungsunterlagen des Strategiekreises würde die Vertraulichkeit des
Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesses beeinträchtigen.
20. Welche konkreten Ziele hat der „Strategiekreis für Technologie und
Innovation“?
Der Strategiekreis hat das übergeordnete Ziel, die Potenziale aus
wissenschaftlicher Forschung und Unternehmen für die Innovationskraft und
Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts sowie zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit
Deutschlands zu heben.
21. Wie unterscheidet sich der Auftrag des „Strategiekreises für Technologie
und Innovation“ von dem
a) der „Expertenkommission Forschung und Innovation“ (EFI) als
wesentliches Beratungsgremium in forschungs- und
innovationspolitischen Fragen der Bundesregierung,
b) des „Deutschen Ethikrats“ als wesentliches Beratungsgremium in
gesellschaftspolitischen und ethischen Fragen der Bundesregierung,
c) der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina als
Institution, zu deren wesentlichen Aufgaben die wissenschaftliche und
gesellschaftliche Beratung der Bundesregierung sowie der
Öffentlichkeit gehört?
22. In welchem Verhältnis steht der „Strategiekreis für Technologie und
Innovation“ zu der EFI, dem Deutschen Ethikrat, der Leopoldina oder
weiteren Institutionen zur Beratung der Bundesregierung angesichts der
Aussage (vgl. Pressemitteilung vom 6. November 2025, www.bundesreg
ierung.de/breg-de/aktuelles/strategiekreis-fuer-technologie-und-innovatio
n-des-bundeskanzlers-betont-den-stellenwert-von-innovationen-fuer-deut
schland-2392712), der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“
sei „das höchste technologie- und innovationspolitische
Beratungsgremium der Bundesregierung“?
Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Der Auftrag des Strategiekreises unterscheidet sich als ressort- und
themenübergreifendes Beratungsgremium des Bundeskanzlers grundsätzlich von den
spezifischen Mandaten der Expertenkommission Forschung und Innovation
(EFI), des Deutschen Ethikrates und der Nationalen Akademie der
Wissenschaften Leopoldina. Er hat die Aufgabe, nationale und internationale
Entwicklungen bei Technologien und Innovationen systematisch zu beobachten und
konkrete strategische Handlungsbedarfe zu identifizieren und zu priorisieren.
• Die EFI ist ein unabhängiges Gremium mit einem klar definierten
gesetzlichen Auftrag, die Forschungs-, Innovations- und Technologiepolitik der
Bundesregierung strukturiert zu begutachten.
• Der Deutsche Ethikrat befasst sich als unabhängiges Gremium mit
ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und
rechtlichen Fragen, die sich insbesondere aus Entwicklungen in den
Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben.
• Die Leopoldina fördert die Wissenschaft „zum Wohle des Menschen und
der Natur“, unter anderem durch internationale Zusammenarbeit,
wissenschaftliche Veranstaltungen, Publikationen, Auszeichnungen und die
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Die Bezeichnung als „höchstes technologie- und innovationspolitisches
Beratungsgremium der Bundesregierung“ bezieht sich auf seine Einbindung auf
Ebene des Bundeskanzlers.
23. In welchem Verhältnis steht der von der Bundesministerin für Wirtschaft
und Energie Katherina Reiche eingerichtete „Wissenschaftliche
Beraterkreis Wirtschaftspolitik“, der ebenfalls Handlungsempfehlungen zu
innovationspolitischen Fragestellungen erarbeitet, zum „Strategiekreis für
Technologie und Innovation“ des Bundeskanzlers Friedrich Merz, und
wie wird eine inhaltliche Konsistenz oder Abstimmung zwischen den
Empfehlungen beider Gremien sichergestellt?
Der „Wissenschaftliche Beraterkreis Wirtschaftspolitik“ im
Zuständigkeitsbereich der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche berät zu Fragen der
Marktwirtschaft und Ordnungspolitik. Seine Empfehlungen richten sich daher
primär an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Eine inhaltliche
Abstimmung ist durch die Einbindung des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie in den Strategiekreis sichergestellt.
24. Wie unterscheidet sich die Arbeit des „Strategiekreises für Technologie
und Innovation“ von dem „Zukunftsrat“ und dem „Innovationsdialog“
der beiden Vorgängerregierungen?
Der Strategiekreis knüpft an die Arbeit früherer Gremien wie dem
„Zukunftsrat“ und dem „Innovationsdialog“ der Vorgängerregierungen an, ist jedoch in
seiner Struktur schlanker und in der Aufgabenstellung etwas fokussierter auf
die Bereiche Innovation und Technologie angelegt.
25. Mit welchen Instrumenten bemisst der „Strategiekreis für Technologie
und Innovation“ die Wirkung der adressierten Schwerpunkte, und
inwiefern setzt er sich Key Performance Indicators (KPIs) zur Erreichung
formulierter Ziele?
Die Wirkung der Empfehlungen und Maßnahmen bemisst sich an der
Entwicklung zentraler Kennziffern der deutschen Forschungs-, Technologie- und
Innovationslandschaft, wie z. B. der Forschungs- und Entwicklungsquote, der
Patentaktivität, der Gründungsdynamik, der Position Deutschlands in
internationalen Innovationsrankings oder Indikatoren zur Resilienz kritischer
Technologien. Darüber hinaus erscheint es methodisch nicht möglich, die Wirkung
einzelner Beratungsformate von der Gesamtheit der politischen und
wirtschaftlichen Einflussfaktoren isoliert zu messen.
26. In welchem Umfang wird der „Strategiekreis für Technologie und
Innovation“ in die Begleitung, Weiterentwicklung und Erfolgsmessung der
„Hightech-Agenda Deutschland“ einbezogen?
27. Wie verhält sich die Rolle des „Strategiekreises für Technologie und
Innovation“ zu den im Rahmen der Hightech-Agenda vorgesehenen
Partner- und Konsultationsdialogen zur Einholung externer Expertise im
Zuge der Roadmapping-Prozesse für Schlüsseltechnologien, und in
welcher Form bringen sich Mitglieder des Strategiekreises in diese
Dialogformate ein?
Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Die Aktivitäten des Strategiekreises werden mit der Ausgestaltung und
Umsetzung der „Hightech Agenda Deutschland“ (HTAD) eng verzahnt. Dazu stehen
die Mitglieder auch außerhalb der Sitzung des Strategiekreises mit dem
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und weiteren
Ressorts in Kontakt.
28. In welche weiteren Strategien und Agenden der Bundesregierung wird
der „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ mit einbezogen
werden?
Die Empfehlungen des Strategiekreises können in weitere Strategien und
Agenden der Bundesregierung einfließen. Der Strategiekreis als solcher ist derzeit
nicht an der Erarbeitung von Strategien und Agenden der Bundesregierung
beteiligt.
29. In welchem Umfang wird der „Strategiekreis für Technologie und
Innovation“ in die konkrete Ausgestaltung der Technologie- und
Innovationspolitik, beispielsweise im Rahmen der regierungsinternen
Koordinierungen und Ressortabstimmungen, der Bundesregierung einbezogen?
Der Strategiekreis ist ein Beratungsgremium und entscheidet nicht eigenständig
über Regierungshandeln. Seine Einbindung in die konkrete Ausgestaltung der
Technologie- und Innovationspolitik und regierungsinterne Prozesse erfolgt
über die Prüfung und Umsetzung seiner Empfehlungen und Arbeitsergebnissen
durch die zuständigen Ressorts.
30. Inwieweit soll sichergestellt werden, dass Erkenntnisse des
„Strategiekreises für Technologie und Innovation“ in die politische Ausgestaltung
der Bundesregierung in der Technologie- und Innovationspolitik finden,
und wenn ja, wie?
Die Bundesregierung stellt durch die Beteiligung der Ressorts sicher, dass
Erkenntnisse und Empfehlungen des Strategiekreises von den zuständigen
Ressorts geprüft werden. Ob und in welcher Form Empfehlungen zu konkreten
politischen Maßnahmen führen, wird im Rahmen der üblichen politischen
Abwägungsprozesse entschieden.
31. Welche Themen standen im Mittelpunkt der Sitzung am 6. November
2025, und welche konkreten Ergebnisse wurden erzielt?
32. Welche konkreten Ziele wurden in der Sitzung am 6. November 2025
formuliert?
33. Welches „Ambitionsniveau“ hat der „Strategiekreis für Technologie und
Innovation“ für die Bundesrepublik Deutschland bei der Auftaktsitzung
„auf Basis eines Benchmarkings zu den Stärken und Schwächen des
Innovationssystems im internationalen Vergleich“ definiert
(Pressemitteilung vom 6. November 2025)?
Die Fragen 31 bis 33 werden gemeinsam beantwortet.
In der Auftaktsitzung am 6. November 2025 standen die Stärkung von
Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
sowie bei Künstlicher Intelligenz im Fokus. Es wurden zum einen die
Implikationen der hohen Entwicklungsdynamik der KI und ihrer Potenziale für
Produktivitätssteigerungen in Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlicher
Verwaltung thematisiert. Zudem wurden Innovationspotenziale im Bereich der
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie beleuchtet. Vor dem Hintergrund aktueller
Initiativen der Bundesregierung wurden Möglichkeiten erörtert, den
Beschaffungsprozess weiter zu beschleunigen, den Fähigkeitsaufbau durch
Innovationsräume und iterative Vorgehensweisen zu stärken sowie Skaleneffekte in der
Produktion auszulösen. Die Sitzung diente zudem der gemeinsamen
Verständigung über Arbeitsweise, Zielsetzung und erste thematische Schwerpunkte des
Strategiekreises.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundeskanzleramt
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Arbeitsweise, Zusammensetzung und Ziele des "Strategiekreis für Technologie und Innovation" (Antwort)