Aktueller Stand Schutz von sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien (Antwort zu Drs. 21/3005)
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Aktueller Stand Schutz von sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien (Antwort zu Drs. 21/3005)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3282
21. Wahlperiode 16.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kurt Kleinschmidt, Dr. Daniel Zerbin,
Jörg Zirwes, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3005 –
Aktueller Stand Schutz von sicherheits- und verteidigungsindustriellen
Schlüsseltechnologien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat in ihrem „Strategiepapier der Bundesregierung zur
Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie“ (Bundestagsdrucksache
19/17296) die Notwendigkeit betont, die Abhängigkeit von ausländischen
Informationstechnologien zu reduzieren und die digitale Souveränität sowie die
Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen zu stärken. Hervorgehoben wird,
dass bestehende Mechanismen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
lediglich reaktiv wirken und daher keine hinreichende Vorsorge gegen drohende
Ausverkäufe sicherheits- und verteidigungsindustrieller Schlüsseltechnologien
leisten können. Die Bundesregierung kündigt deshalb an, strategisch
einsetzbare Instrumente zu entwickeln, die bereits in frühen Stadien von
Schlüsseltechnologien ansetzen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Überlegungen ist
die Einrichtung eines IT-Sicherheitsfonds, um unerwünschten Übernahmen
frühzeitig begegnen zu können.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, welche
Kriterien und Verfahren die Bundesregierung für die Identifizierung relevanter
Technologien vorsieht, welche rechtlichen und europäischen
Rahmenbedingungen beachtet werden, wie die institutionelle und finanzielle Ausgestaltung
des geplanten IT-Sicherheitsfonds konzipiert ist und welche konkreten
Fortschritte bislang erreicht wurden. Darüber hinaus ist von Interesse, welche
quantitativen Zielgrößen definiert sind und wie die Reduktion der
Abhängigkeit von ausländischen Informationstechnologien gemessen wird.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Deutschland und Europa sehen sich einer zunehmend komplexen und
dynamischen Weltlage ausgesetzt. Sie ist geprägt von einer akuten Bedrohungslage
und Druck auf die regelbasierte internationale Ordnung. In Umsetzung der
Nationalen Sicherheitsstrategie ersetzt die Nationale Sicherheits- und
Verteidigungsindustriestrategie das Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung
der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie aus dem Jahr 2020. Die von den
Fragestellern adressierten Themen werden sowohl im Koalitionsvertrag als
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 15. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
auch in der Hightech Agenda Deutschland durch die aktuelle Bundesregierung
aufgegriffen.
1. Nach welchen Kriterien identifiziert die Bundesregierung Technologien,
die „heute bereits erkennbar, aber erst zukünftig in der Masse relevant und
produktiv eingesetzt werden“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/17296,
S. 7)?
2. In welchem Stadium befindet sich die geplante Einrichtung eines IT-
Sicherheitsfonds (rechtliche Vorprüfung, Finanzierungsmodell,
institutionelle Zuständigkeit)?
3. Wie ist der aktuelle Stand der praktischen Umsetzung des IT-
Sicherheitsfonds, insbesondere hinsichtlich der Mittelbereitstellung, institutionellen
Verankerung und ersten Maßnahmen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
4. Wie soll sichergestellt werden, dass flexible und strategisch einsetzbare
Instrumente zur Verhinderung von Ausverkäufen, wie sie von der
Bundesregierung im Strategiepapier angekündigt wurden (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/17296, S. 7), nicht mit dem EU-Beihilferecht oder den
Wettbewerbsregeln in Konflikt geraten?
5. In welchen Fällen stützte sich die Bundesregierung seit Januar 2020 ggf.
bei der Vergabe von Aufträgen auf die Ausnahmeregelung des § 12 der
Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit
(VSVgV)?
6. Welche interministeriellen Abstimmungen oder Steuerungsmechanismen
existieren ggf. bereits, um drohende Übernahmen von
sicherheitsrelevanten Schlüsseltechnologien frühzeitig zu verhindern, bevor die
Investitionsprüfmechanismen nach der AWV greifen?
7. Welche quantitativen Zielgrößen (z. B. Fondsvolumen, Anzahl der
abzusichernden Technologien, Reaktionszeit bei drohenden Übernahmen)
werden derzeit in den Planungen für die aktive Schutzstrategie diskutiert?
8. Wie weit konnte die Abhängigkeit von ausländischen
Informationstechnologien nach Auffassung der Bundesregierung bislang reduziert werden,
und welche Messgrößen werden hierfür herangezogen?
Die Fragen 1 bis 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung erteilt grundsätzlich nur Auskünfte zu bereits
abgeschlossenen Vorgängen. Laufende Verwaltungsvorgänge und
Entscheidungsvorbereitungen sind Teil des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung. Die
Bundesregierung erteilt zudem Auskünfte zur Umsetzung von Vorhaben früherer
Regierungen lediglich im Rahmen zumutbarer Rekonstruktionspflichten.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
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ISSN 0722-8333]
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