Kosten und Nutzen des Vertrags von Aachen
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Kosten und Nutzen des Vertrags von Aachen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3677
21. Wahlperiode 15.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Diana Zimmer, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Gerold
Otten, Jan Wenzel Schmidt, Stefan Keuter, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Rainer
Rothfuß, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Torben Braga, Christian Douglas, Rainer
Groß, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Christian Reck und der Fraktion der AfD
Kosten und Nutzen des Vertrags von Aachen
Der am 22. Januar 2019 unterzeichnete Vertrag zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische
Zusammenarbeit und Integration (Vertrag von Aachen) verfolgt das Ziel, die
bilateralen Beziehungen beider Staaten auf politischer, wirtschaftlicher,
sicherheits- und gesellschaftspolitischer Ebene weiter zu vertiefen. Der Vertrag
baut auf dem Élysée-Vertrag von 1963 auf und erweitert diesen um zahlreiche
neue Kooperationsformate, institutionelle Strukturen sowie politische
Abstimmungsmechanismen. Seit seinem Inkrafttreten wurden im Rahmen des Vertrags
verschiedene neue Gremien, Programme und Initiativen etabliert oder
bestehende Strukturen ausgeweitet.
Vor dem Hintergrund angespannter öffentlicher Haushalte, wachsender
Staatsausgaben sowie der Notwendigkeit, staatliche Ausgaben konsequent auf ihren
Nutzen und ihre Wirksamkeit zu überprüfen, stellt sich den Fragestellern
zunehmend die Frage nach den konkreten finanziellen Auswirkungen des
Vertrags von Aachen für Deutschland. Dabei ist für sie insbesondere relevant, in
welchem Umfang dem deutschen Steuerzahler durch die Umsetzung des
Vertrags laufende und einmalige Kosten entstehen, wie sich diese seit Inkrafttreten
entwickelt haben und welchen messbaren Mehrwert die Bundesregierung hierin
sieht. Zusätzlich geben vorliegende Berichte und Bewertungen zur praktischen
Umsetzung einzelner Vertragselemente den Fragestellern Anlass zu Zweifeln
an der Effizienz und Zielerreichung bestimmter Kooperationsformate (www.bu
ndestag.de/resource/blob/1132150/20251201_kurzmission_aachen.pdf, zuletzt
aufgerufen am 6. Januar 2026). Eine transparente Kosten-Nutzen-Bewertung
erscheint ihnen daher geboten. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, die
finanziellen, institutionellen und politischen Auswirkungen des Vertrags von Aachen für
Deutschland für das deutsche Volk offenzulegen und eine sachliche Grundlage
für eine Bewertung seiner Zweckmäßigkeit zu schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche direkten und indirekten Kosten sind der Bundesrepublik
Deutschland seit Inkrafttreten des Vertrags von Aachen insgesamt entstanden
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
2. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind an der
Umsetzung des Vertrags beteiligt, und in welchem Umfang sind dort
jeweils Haushaltsmittel gebunden?
3. Aus welchen Einzelplänen des Bundeshaushalts werden Maßnahmen im
Rahmen des Vertrags von Aachen finanziert?
4. Welche neuen Institutionen, Gremien oder Koordinierungsstellen wurden
seit 2019 im Zusammenhang mit dem Vertrag von Aachen geschaffen,
und welche laufenden Kosten verursachen diese jeweils?
5. Wie hoch sind die jährlichen Personalkosten, die durch den Vertrag von
Aachen entstanden sind (z. B. durch Abordnungen, neue Stellen oder
Projektpersonal)?
6. Welche Projekt- und Fördermittel wurden seit 2019 im Rahmen des
Vertrags von Aachen vergeben, und wie verteilen sich diese auf einzelne
Politikfelder (z. B. Bildung, Verteidigung, Wirtschaft, Kultur)?
7. In welchem Umfang beteiligen sich die Bundesländer oder Kommunen
finanziell an Maßnahmen, die aus dem Vertrag von Aachen resultieren?
8. In welchem Umfang erfolgt ggf. eine Kofinanzierung durch EU-Mittel,
und welche nationalen Mittel sind jeweils erforderlich?
9. Wie haben sich die Gesamtausgaben für Maßnahmen im Rahmen des
Vertrags von Aachen seit seinem Inkrafttreten entwickelt?
10. Welche konkret messbaren Erfolge oder Einsparungen führt die
Bundesregierung auf die Umsetzung des Vertrags von Aachen zurück?
11. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung den Erfolg und die
Zweckmäßigkeit der im Vertrag von Aachen vorgesehenen
Kooperationsformate?
12. Welche Maßnahmen oder Projekte wurden im Rahmen des Vertrags von
Aachen seit 2019 nicht oder nur teilweise umgesetzt, obwohl dafür
Haushaltsmittel bereitgestellt wurden?
13. Sieht die Bundesregierung Bereiche, in denen der Vertrag von Aachen
Doppelstrukturen zu bestehenden bilateralen oder EU-Formaten erzeugt?
14. Welche Einsparpotenziale sieht die Bundesregierung ggf. bei der
Umsetzung des Vertrags von Aachen, insbesondere vor dem Hintergrund der
Haushaltskonsolidierung?
15. Plant die Bundesregierung eine umfassende Kosten-Nutzen-Evaluierung
des Vertrags von Aachen, und wenn ja, wann?
Berlin, den 14. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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