Erhöhung der Lebensmittelpreise zum Nachteil der Verbraucher durch hohe Pachten für Windparks
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Erhöhung der Lebensmittelpreise zum Nachteil der Verbraucher durch hohe Pachten für Windparks
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3575
21. Wahlperiode 13.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Rainer Galla, Stefan Möller, Stephan
Brandner, Knuth Meyer-Soltau, Ulrich von Zons, Thomas Fetsch, Dr. Christian
Birghan und der Fraktion der AfD
Erhöhung der Lebensmittelpreise zum Nachteil der Verbraucher durch hohe
Pachten für Windparks
Das allgemeine Preisniveau hat sich bei Lebensmitteln in den letzten Jahren
insgesamt stark erhöht. Auch wenn die Teuerung aktuell nicht mehr so schnell
steigt, kosten Lebensmittel heute im Durchschnitt rund 30 Prozent mehr als im
Jahr 2021 (Stand: März 2025, vgl. www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebens
mittel/lebensmittelproduktion/steigende-lebensmittelpreise-fakten-ursachen-tip
ps-71788). Die Bodenpreise für landwirtschaftliche Flächen in Deutschland
sind weiterhin gestiegen, auch im Jahr 2023. Im Bundesdurchschnitt kostete ein
Hektar landwirtschaftliche Fläche im Jahr 2023 33 400 Euro, ein Anstieg von
5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (vgl. www.topagrar.com/betriebsleitung/new
s/weiterer-deutlicher-anstieg-der-bodenpreise-e-20010050.html).
Der Ausbau von Solar- und Windenergie boomt – auf Kosten von Ackerland.
Die gebotenen Pachtpreise sind zehnmal höher als „normale“ Pachtpreise.
Landwirte können das nicht mehr erwirtschaften (vgl. https://kontrafunk.radio/
de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafu
nk-aktuell-vom-11-august-2025).
„Bis 2030 sollen 80 Prozent des deutschen Stromverbrauchs durch erneuerbare
Energien gedeckt werden, doch Windräder und Solarparks werden im großen
Stil auf Agrarflächengebaut. Das treibt nicht nur die Pachtpreise immer weiter
nach oben, sondern lässt auch die noch verfügbaren Flächen für Ackerbau und
Viehzucht schrumpfen. Und Landeigentümer verpachten ihre Flächen viel
lieber an Energieunternehmen. Der Grund: Die Pachterlöse sind um ein
Vielfaches höher. Während Landwirte 2023 im Schnitt 389 Euro pro ha für
Pachtflächen zahlten, bieten Solarunternehmen derzeit zwischen 3 500 und 5 000 Euro
pro ha. Für Windkraftanlagen bieten die Betreiber Pachtpreise, die je nach
Standort und Windverhältnissen zwischen 20 000 und 50 000 Euro pro Jahr
und Anlage liegen, teilweise auch deutlich höher. »Fläche ist ohnehin eine
umkämpfte Ressource« – so die klare Aussage von Antje Bruns, Professorin für
Geographie an der Universität Trier, gegenüber tagesschau.de. Die
Energiewende verschärfe die Problematik jedoch zusätzlich“ (vgl. www.agrarheute.com/m
anagement/finanzen/goldrausch-pachtmarkt-solar-wind-pachtpreise-hochtreibe
n-630615; https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgesc
hehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-11-august-2025).
Bereits im Jahr 2015 wurde in einem Papier, das in der eigens vom damaligen
Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL)
herausgegebenen Zeitschrift „Berichte über Landwirtschaft“ festgestellt, dass die
Windenergienutzung in Brandenburg die Bodenpreise in Brandenburg bereits im
Zeitraum von 2000 bis 2010 im Schnitt um etwa 5 Prozent erhöht hat. Darin heißt
es u. a. wie folgt: „Der Umfang der Windenergieerzeugung hat weltweit im
vergangenen Jahrzehnt rasant zugenommen und ein Ende der Entwicklung ist
nicht abzusehen. Auch in Deutschland hat sich die Zahl der installierten
Windkraftanlagen im Zeitraumzwischen den Jahren 2000 und 2014 von 9 359 auf
25 373 mehr als verdoppelt. Die kumulierte installierte Leistung hat sich in
diesem Zeitraum sogar von 6 095 auf 40 457 Megawatt versechsfacht. Einen
maßgeblichen Investitionsanreiz stellte dabei die im Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) festgelegte Einspeisevergütung für Windstrom dar. Auch wenn die
prospektierten Renditen für Windkraftanlagen aufgrund zu optimistischer
Windertragsprognosen vielerorts nicht erreicht wurden, ist weiterhin von einer
Ausdehnung von Windkraftanlagen auszugehen. Dieser Befund hat Implikationen
sowohl für die Bewertung der Windenergie als auch für das Verständnis der
Entwicklung des Bodenmarkts und die Notwendigkeit, diesen zu regulieren. Kritik
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entzündet sich in erster Linie an der
preisverzerrenden Wirkung der Einspeisevergütung auf dem Produktmarkt, d. h.
dem Strommarkt. Auswirkungen dieser Subventionierung auf Faktormärkte,
speziell den Bodenmarkt, sind bislang nur wenig untersucht. Eine Ausnahme
bilden Analysen zur preistreibenden Wirkung der Biogasproduktion auf den
Bodenmarkt. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse lässt sich schlussfolgern,
dass die Subventionierung erneuerbarer Energien den Bodenmarkt auch durch
den Flächenbedarf der Windenergieerzeugung tangiert, wobei hier Flächen für
den Ausbau der Stromnetze noch nicht berücksichtigt sind. Unsere Ergebnisse
schwächen weiterhin ein Argument, das zur Rechtfertigung von regulierenden
Eingriffen in den Bodenmarkt herangezogen wird, indem der vielfach als "zu
hoch" empfundene Anstieg der Bodenpreise auf einen (weiteren)
"fundamentalen" Erklärungsfaktor zurückgeführt wird. Preismindernde staatliche Eingriffe
in den Bodenmarkt, wie sie aktuell diskutiert werden, würden damit letztlich
auf einen Effekt abzielen, der selbst zu einem Teil politikinduziert ist und daher
nicht als Marktversagen interpretiert werden kann“ (vgl. https://buel.bmel.de/in
dex.php/buel/article/view/83, S. 12/15 „Schlussfolgerungen“).
Diese im Jahr 2015 veröffentlichte Studie „analysiert die Entwicklung der
landwirtschaftlichen Bodenpreise in Brandenburg zwischen den Jahren 2000 und
2010. Neben allgemeinen preisbestimmenden Merkmalen wird dabei der
Einfluss der Windkrafterzeugung gesondert berücksichtigt. Mittels einer
Regressionsanalyse zeigt sich, dass ein signifikanter positiver Zusammenhang zwischen
dem Umfang der Windenergie und der Höhe der Kaufpreise besteht. Die
Effekte lassen sich zudem untergliedern in einen Bestands-, Zubau- sowie einen
Potenzialeffekt. Es zeigt sich, dass die Windenergienutzung in Brandenburg die
Bodenpreise im Schnitt um etwa fünf Prozent erhöht hat“ (siehe https://buel.bm
el.de/index.php/buel/article/view/83, Titelblatt/“Abstract”). Diese Studie
konzentrierte sich auf das Bundesland Brandenburg, das sich Ende 2014 mit 3 319
Windenergieanlagen und insgesamt 5 456 Megawatt installierter Leistung
(Stand: 31. Dezember 2014) zum zweitwichtigsten Windenergiestandort
Deutschlands hinter Niedersachsen entwickelt hatte (siehe https://buel.bmel.de/
index.php/buel/article/view/83, S. 3/15). In Brandenburg sind nach jüngsten
Zahlen rund 4 100 Windräder mit 9 200 Megawatt Gesamtleistung in Betrieb.
Das Land gehört mit Niedersachsen (13 400 Megawatt) und Schleswig-
Holstein (9 200 Megawatt) weiterhin zu den Top drei. Der Ausbau der
Windenergie hat kräftig zugelegt, wie aus einem Bericht des Fachverbands Wind und
Solar hervorgeht (vgl. www.tagesspiegel.de/berlin/erneuerbare-energien-starke
r-regional-nutzen-brandenburg-will-keinen-unkontrollierten-windkraft-ausbau-
14389508.html; https://mwaek.brandenburg.de/de/windenergie/bb1.c.47838
7.de).
Presseberichten zufolge hat der Bundesverband Windenergie (BWE) bereits im
Jahr 2022 ein Konzept zur Pachthöhenbegrenzung entwickelt. Danach sollte
der fixe Pachtanteil auf maximal das 45‑Fache der landwirtschaftlichen Pacht
limitiert werden, der variable Anteil auf 0,4 Cent je Kilowattstunde. Die
Bezugsfläche würde auf Basis des vom Rotor überstrichenen Geländes errechnet.
Nach wie vor dürfte das Papier Beschlusslage des Branchenverbandes sein,
doch bisher hat es weder in der Politik noch in der Öffentlichkeit eine
nennenswerte Debatte angestoßen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMW) habe, so wird berichtet, Zweifel an der Zulässigkeit einer
Pachtbegrenzung gesät. Auf Anfrage habe ein Sprecher gegenüber der „taz“ mitgeteilt:
„Über das EEG-Ausschreibungsdesign in privatwirtschaftliche Pachtverträge
einzugreifen, ist nicht möglich“ (vgl. https://taz.de/Energiewende-in-Deutschla
nd/!6042371/).
„Das Problem erhält insgesamt wenig politische Aufmerksamkeit. Das jetzige
System bevorzugt vor allem jene Anbieter, die die größte Pacht erbringen
können. Lokale Arbeitsunternehmen und deren Arbeitsplätze verlieren dadurch an
Boden und Expansionsmöglichkeiten. Ganz zu schweigen von der Belastung
für die Allgemeinbevölkerung, wenn die Kosten in der laufenden Unterhaltung
von Windrad-Standort zu Windrad-Standort immer weiter zunehmen. Ohne
Fördermittel vom Bund wären derart hohe Pachten bereits nicht mehr
realisierbar“ (vgl. www.inside-digital.de/news/teure-tendenz-bei-windkraftwerken-
siewird-zum-problem-fuer-alle).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den
Zusammenhang zwischen dem Ausbau von Windkraftanlagen und der Erhöhung der
Bodenpreise vor (bitte erläutern)?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den
Zusammenhang zwischen dem Ausbau von Windkraftanlagen und der Erhöhung der
Lebensmittelpreise (bitte erläutern)?
3. Welche Studien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015
veröffentlicht betreffend den Zusammenhang zwischen dem Ausbau von
Windkraftanlagen und der Erhöhung von Bodenpreisen?
4. Welche Studien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015
veröffentlicht betreffend den Zusammenhang zwischen dem Ausbau von
Windkraftanlagen und der Erhöhung von Lebensmittelpreisen?
5. Plant die Bundesregierung, Studien in Auftrag zu geben, um einen solchen
Zusammenhang zwischen dem Ausbau von Windkraftanlagen und
Bodenpreisen bzw. Lebensmittelpreisen zu prüfen, und wenn nein, welche
Instrumente nutzt die Bundesregierung, um die Auswirkung ihrer
Energiepolitik auf Bodenpreise bzw. Lebensmittelpreise zu beobachten bzw.
überwachen (bitte erläutern)?
6. Gibt es Erkenntnisse aus den Bundesländern bzw. Kommunen zu den
Bodenpreisen, die der Bundesregierung übermittelt werden könnten, ggf.
über die Zusammenarbeit mit den Ländern in der
Agrarministerkonferenz?
7. Gab es Hinweise von den jeweiligen Agrarministern der Länder bei der
Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK) vom 24. bis 26. September 2025
in Heidelberg dahin gehend, dass der Ausbau von Windkraftanlagen zu
erhöhten Boden- bzw. Lebensmittelpreisen führt (bitte erläutern)?
8. Gibt es Erkenntnisse bzw. Meldungen aus der Agrarwirtschaft bzw. von
landwirtschaftlichen Verbänden gegenüber der Bundesregierung
betreffend die Höhe der Bodenpreise (Pacht) infolge des Ausbaus von
Windkraftanlagen (bitte erläutern)?
9. Befürchtet die Bundesregierung, dass durch den Gesetzentwurf „zur
Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023 / 2413 für
Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem
Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur
Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des
Baugesetzbuchs“, der darauf abzielt, den Bau von Windenergieanlagen zu
beschleunigen, dazu führen wird, dass sich die Boden- und
Lebensmittelpreise weiter erhöhen könnten (bitte erläutern)?
10. Inwiefern plant die Bundesregierung ggf., insgesamt Maßnahmen
durchzuführen, um zu verhindern, dass die Bodenpreise (Pacht) für
Windkraftanlagen weiter steigen (bitte erläutern)?
11. Plant die Bundesregierung marktregulierende Eingriffe, um zu verhindern,
dass die Pachten weiter steigen bzw. um existierende Pachten zu
reduzieren?
12. Erkennt die Bundesregierung an, dass eine Doppelbelastung der
Verbraucher durch die Zahlung der EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage
(bis zu deren Abschaffung) einerseits sowie die erhöhten
Lebensmittelpreise infolge der erhöhten Pachtpreise andererseits vorlag?
Berlin, den 7. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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