Erhöhung der Lebensmittelpreise zum Nachteil der Verbraucher durch hohe Pachten für Windparks (Antwort zu Drs. 21/3575)
Text
Erhöhung der Lebensmittelpreise zum Nachteil der Verbraucher durch hohe Pachten für Windparks (Antwort zu Drs. 21/3575)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3827
21. Wahlperiode 26.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Rainer Galla,
Stefan Möller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3575 –
Erhöhung der Lebensmittelpreise zum Nachteil der Verbraucher durch hohe
Pachten für Windparks
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das allgemeine Preisniveau hat sich bei Lebensmitteln in den letzten Jahren
insgesamt stark erhöht. Auch wenn die Teuerung aktuell nicht mehr so schnell
steigt, kosten Lebensmittel heute im Durchschnitt rund 30 Prozent mehr als im
Jahr 2021 (Stand: März 2025, vgl. www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebens
mittel/lebensmittelproduktion/steigende-lebensmittelpreise-fakten-ursachen-ti
pps-71788). Die Bodenpreise für landwirtschaftliche Flächen in Deutschland
sind weiterhin gestiegen, auch im Jahr 2023. Im Bundesdurchschnitt kostete
ein Hektar landwirtschaftliche Fläche im Jahr 2023 33 400 Euro, ein Anstieg
von 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (vgl. www.topagrar.com/betriebsleitun
g/news/weiterer-deutlicher-anstieg-der-bodenpreise-e-20010050.html).
Der Ausbau von Solar- und Windenergie boomt – auf Kosten von Ackerland.
Die gebotenen Pachtpreise sind zehnmal höher als „normale“ Pachtpreise.
Landwirte können das nicht mehr erwirtschaften (vgl. https://kontrafunk.radio/
de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafu
nk-aktuell-vom-11-august-2025).
„Bis 2030 sollen 80 Prozent des deutschen Stromverbrauchs durch
erneuerbare Energien gedeckt werden, doch Windräder und Solarparks werden im
großen Stil auf Agrarflächengebaut. Das treibt nicht nur die Pachtpreise
immer weiter nach oben, sondern lässt auch die noch verfügbaren Flächen für
Ackerbau und Viehzucht schrumpfen. Und Landeigentümer verpachten ihre
Flächen viel lieber an Energieunternehmen. Der Grund: Die Pachterlöse sind
um ein Vielfaches höher. Während Landwirte 2023 im Schnitt 389 Euro pro
ha für Pachtflächen zahlten, bieten Solarunternehmen derzeit zwischen 3 500
und 5 000 Euro pro ha. Für Windkraftanlagen bieten die Betreiber Pachtpreise,
die je nach Standort und Windverhältnissen zwischen 20 000 und 50 000 Euro
pro Jahr und Anlage liegen, teilweise auch deutlich höher. »Fläche ist ohnehin
eine umkämpfte Ressource« – so die klare Aussage von Antje Bruns,
Professorin für Geographie an der Universität Trier, gegenüber tagesschau.de. Die
Energiewende verschärfe die Problematik jedoch zusätzlich“ (vgl. www.agrar
heute.com/management/finanzen/goldrausch-pachtmarkt-solar-wind-pachtprei
se-hochtreiben-630615; https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politi
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
23. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
k-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-11-august-
2025).
Bereits im Jahr 2015 wurde in einem Papier, das in der eigens vom damaligen
Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL)
herausgegebenen Zeitschrift „Berichte über Landwirtschaft“ festgestellt, dass die
Windenergienutzung in Brandenburg die Bodenpreise in Brandenburg bereits im
Zeitraum von 2000 bis 2010 im Schnitt um etwa 5 Prozent erhöht hat. Darin heißt
es u. a. wie folgt: „Der Umfang der Windenergieerzeugung hat weltweit im
vergangenen Jahrzehnt rasant zugenommen und ein Ende der Entwicklung ist
nicht abzusehen. Auch in Deutschland hat sich die Zahl der installierten
Windkraftanlagen im Zeitraumzwischen den Jahren 2000 und 2014 von 9 359 auf
25 373 mehr als verdoppelt. Die kumulierte installierte Leistung hat sich in
diesem Zeitraum sogar von 6 095 auf 40 457 Megawatt versechsfacht. Einen
maßgeblichen Investitionsanreiz stellte dabei die im Erneuerbare-Energien-
Gesetz (EEG) festgelegte Einspeisevergütung für Windstrom dar. Auch wenn
die prospektierten Renditen für Windkraftanlagen aufgrund zu optimistischer
Windertragsprognosen vielerorts nicht erreicht wurden, ist weiterhin von einer
Ausdehnung von Windkraftanlagen auszugehen. Dieser Befund hat
Implikationen sowohl für die Bewertung der Windenergie als auch für das Verständnis
der Entwicklung des Bodenmarkts und die Notwendigkeit, diesen zu
regulieren. Kritik des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entzündet sich in erster Linie
an der preisverzerrenden Wirkung der Einspeisevergütung auf dem
Produktmarkt, d. h. dem Strommarkt. Auswirkungen dieser Subventionierung auf
Faktormärkte, speziell den Bodenmarkt, sind bislang nur wenig untersucht.
Eine Ausnahme bilden Analysen zur preistreibenden Wirkung der
Biogasproduktion auf den Bodenmarkt. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse lässt sich
schlussfolgern, dass die Subventionierung erneuerbarer Energien den
Bodenmarkt auch durch den Flächenbedarf der Windenergieerzeugung tangiert,
wobei hier Flächen für den Ausbau der Stromnetze noch nicht berücksichtigt
sind. Unsere Ergebnisse schwächen weiterhin ein Argument, das zur
Rechtfertigung von regulierenden Eingriffen in den Bodenmarkt herangezogen wird,
indem der vielfach als "zu hoch" empfundene Anstieg der Bodenpreise auf
einen (weiteren) "fundamentalen" Erklärungsfaktor zurückgeführt wird.
Preismindernde staatliche Eingriffe in den Bodenmarkt, wie sie aktuell diskutiert
werden, würden damit letztlich auf einen Effekt abzielen, der selbst zu einem
Teil politikinduziert ist und daher nicht als Marktversagen interpretiert werden
kann“ (vgl. https://buel.bmel.de/index.php/buel/article/view/83, S. 12/15
„Schlussfolgerungen“).
Diese im Jahr 2015 veröffentlichte Studie „analysiert die Entwicklung der
landwirtschaftlichen Bodenpreise in Brandenburg zwischen den Jahren 2000
und 2010. Neben allgemeinen preisbestimmenden Merkmalen wird dabei der
Einfluss der Windkrafterzeugung gesondert berücksichtigt. Mittels einer
Regressionsanalyse zeigt sich, dass ein signifikanter positiver Zusammenhang
zwischen dem Umfang der Windenergie und der Höhe der Kaufpreise besteht.
Die Effekte lassen sich zudem untergliedern in einen Bestands-, Zubau- sowie
einen Potenzialeffekt. Es zeigt sich, dass die Windenergienutzung in
Brandenburg die Bodenpreise im Schnitt um etwa fünf Prozent erhöht hat“ (siehe
https://buel.bmel.de/index.php/buel/article/view/83, Titelblatt/“Abstract”).
Diese Studie konzentrierte sich auf das Bundesland Brandenburg, das sich
Ende 2014 mit 3 319 Windenergieanlagen und insgesamt 5 456 Megawatt
installierter Leistung (Stand: 31. Dezember 2014) zum zweitwichtigsten
Windenergiestandort Deutschlands hinter Niedersachsen entwickelt hatte (siehe
https://buel.bmel.de/index.php/buel/article/view/83, S. 3/15). In Brandenburg
sind nach jüngsten Zahlen rund 4 100 Windräder mit 9 200 Megawatt
Gesamtleistung in Betrieb. Das Land gehört mit Niedersachsen (13 400 Megawatt)
und Schleswig-Holstein (9 200 Megawatt) weiterhin zu den Top drei. Der
Ausbau der Windenergie hat kräftig zugelegt, wie aus einem Bericht des
Fachverbands Wind und Solar hervorgeht (vgl. www.tagesspiegel.de/berlin/erneuer
bare-energien-starker-regional-nutzen-brandenburg-will-keinen-unkontrolliert
en-windkraft-ausbau-14389508.html; https://mwaek.brandenburg.de/de/winde
nergie/bb1.c.478387.de).
Presseberichten zufolge hat der Bundesverband Windenergie (BWE) bereits
im Jahr 2022 ein Konzept zur Pachthöhenbegrenzung entwickelt. Danach
sollte der fixe Pachtanteil auf maximal das 45‑Fache der landwirtschaftlichen
Pacht limitiert werden, der variable Anteil auf 0,4 Cent je Kilowattstunde. Die
Bezugsfläche würde auf Basis des vom Rotor überstrichenen Geländes
errechnet. Nach wie vor dürfte das Papier Beschlusslage des Branchenverbandes
sein, doch bisher hat es weder in der Politik noch in der Öffentlichkeit eine
nennenswerte Debatte angestoßen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMW) habe, so wird berichtet, Zweifel an der Zulässigkeit einer
Pachtbegrenzung gesät. Auf Anfrage habe ein Sprecher gegenüber der „taz“
mitgeteilt: „Über das EEG-Ausschreibungsdesign in privatwirtschaftliche
Pachtverträge einzugreifen, ist nicht möglich“ (vgl. https://taz.de/Energiewend
e-in-Deutschland/!6042371/).
„Das Problem erhält insgesamt wenig politische Aufmerksamkeit. Das jetzige
System bevorzugt vor allem jene Anbieter, die die größte Pacht erbringen
können. Lokale Arbeitsunternehmen und deren Arbeitsplätze verlieren dadurch an
Boden und Expansionsmöglichkeiten. Ganz zu schweigen von der Belastung
für die Allgemeinbevölkerung, wenn die Kosten in der laufenden
Unterhaltung von Windrad-Standort zu Windrad-Standort immer weiter zunehmen.
Ohne Fördermittel vom Bund wären derart hohe Pachten bereits nicht mehr
realisierbar“ (vgl. www.inside-digital.de/news/teure-tendenz-bei-windkraftwer
ken-sie-wird-zum-problem-fuer-alle).
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den
Zusammenhang zwischen dem Ausbau von Windkraftanlagen und der Erhöhung der
Bodenpreise vor (bitte erläutern)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor.
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den
Zusammenhang zwischen dem Ausbau von Windkraftanlagen und der Erhöhung der
Lebensmittelpreise (bitte erläutern)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor.
3. Welche Studien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015
veröffentlicht betreffend den Zusammenhang zwischen dem Ausbau von
Windkraftanlagen und der Erhöhung von Bodenpreisen?
Der Bundesregierung sind keine Studien betreffend den Zusammenhang
zwischen dem Ausbau von Windenergienutzung und der Entwicklung von
Bodenpreisen bekannt.
4. Welche Studien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015
veröffentlicht betreffend den Zusammenhang zwischen dem Ausbau von
Windkraftanlagen und der Erhöhung von Lebensmittelpreisen?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Studien vor, die den
direkten Zusammenhang zwischen dem Ausbau von Windenergieanlagen und der
Erhöhung von Lebensmittelpreisen in Deutschland untersuchen.
5. Plant die Bundesregierung, Studien in Auftrag zu geben, um einen
solchen Zusammenhang zwischen dem Ausbau von Windkraftanlagen und
Bodenpreisen bzw. Lebensmittelpreisen zu prüfen, und wenn nein,
welche Instrumente nutzt die Bundesregierung, um die Auswirkung ihrer
Energiepolitik auf Bodenpreise bzw. Lebensmittelpreise zu beobachten
bzw. überwachen (bitte erläutern)?
Die Bodenpreise (Kauf und Pacht) werden durch multiple Faktoren beeinflusst.
Neben den Bedarfsansprüchen u. a. für den Wohnungsbau und die
Infrastrukturentwicklung ist der Ausbau der erneuerbaren Energien ein weiterer Faktor.
Daher ist eine monokausale Analyse gestiegener Bodenpreise nicht möglich. Es
ist nicht geplant, solche Studien in Auftrag zu geben. Die Bundesregierung
beobachtet die Entwicklung der Bodenpreise fortlaufend.
6. Gibt es Erkenntnisse aus den Bundesländern bzw. Kommunen zu den
Bodenpreisen, die der Bundesregierung übermittelt werden könnten, ggf.
über die Zusammenarbeit mit den Ländern in der
Agrarministerkonferenz?
7. Gab es Hinweise von den jeweiligen Agrarministern der Länder bei der
Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK) vom 24. bis 26. September 2025
in Heidelberg dahin gehend, dass der Ausbau von Windkraftanlagen zu
erhöhten Boden- bzw. Lebensmittelpreisen führt (bitte erläutern)?
8. Gibt es Erkenntnisse bzw. Meldungen aus der Agrarwirtschaft bzw. von
landwirtschaftlichen Verbänden gegenüber der Bundesregierung
betreffend die Höhe der Bodenpreise (Pacht) infolge des Ausbaus von
Windkraftanlagen (bitte erläutern)?
Die Fragen 6 bis 8 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen werden in mehrjährigen
Abständen vom Statistischen Bundesamt (DESTATIS) auf Grundlage der
Agrarstrukturerhebung aus den von den Ländern gemeldeten Daten ermittelt und
statistisch aufbereitet. Eine darüberhinausgehende Analyse der
Pachtpreisentwicklung ist damit nicht verbunden.
9. Befürchtet die Bundesregierung, dass durch den Gesetzentwurf „zur
Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023 / 2413 für
Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem
Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur
Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des
Baugesetzbuchs“, der darauf abzielt, den Bau von Windenergieanlagen
zu beschleunigen, dazu führen wird, dass sich die Boden- und
Lebensmittelpreise weiter erhöhen könnten (bitte erläutern)?
Bezüglich der genannten gesetzlichen Änderungen liegen keine Hinweise vor,
dass diese Änderungen zu einer weiteren Erhöhung der Boden- und
Lebensmittelpreise führen wird.
10. Inwiefern plant die Bundesregierung ggf., insgesamt Maßnahmen
durchzuführen, um zu verhindern, dass die Bodenpreise (Pacht) für
Windkraftanlagen weiter steigen (bitte erläutern)?
11. Plant die Bundesregierung marktregulierende Eingriffe, um zu
verhindern, dass die Pachten weiter steigen bzw. um existierende Pachten zu
reduzieren?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 10 und 11 gemeinsam
beantwortet.
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die zulässige Höhe der Flächenpachten
für im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderte Anlagen zu begrenzen.
Aktuell werden hierfür mögliche Ansätze geprüft. Die Überlegungen dazu sind
noch nicht abgeschlossen.
12. Erkennt die Bundesregierung an, dass eine Doppelbelastung der
Verbraucher durch die Zahlung der EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage
(bis zu deren Abschaffung) einerseits sowie die erhöhten
Lebensmittelpreise infolge der erhöhten Pachtpreise andererseits vorlag?
Lebensmittel sind eine sehr heterogene Produktgruppe. Dies gilt insbesondere
mit Blick auf die Marktstrukturen und die Rahmenbedingungen. Daher hängt
die Preisbildung bei Lebensmitteln von vielen unterschiedlichen Faktoren ab,
einschließlich der Preisentwicklungen auf dem Weltmarkt. Die
Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen der Entwicklung von Pachtpreisen
vor dem Hintergrund der Windenergienutzung einerseits und der
Preisentwicklung bei Lebensmitteln andererseits.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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