Bäuerliche Eigentumsstrukturen sichern - Spekulation mit landwirtschaftlichen Flächen wirksam begrenzen
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Bäuerliche Eigentumsstrukturen sichern - Spekulation mit landwirtschaftlichen Flächen wirksam begrenzen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5497
21. Wahlperiode 21.04.2026
Antrag
der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny
Meiners, Christian Reck, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos,
Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan
Schröder, Dr. Christina Baum, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Olaf
Hilmer, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt
Kleinschmidt, Heinrich Koch, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Paul Schmidt, Martina
Uhr, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Bäuerliche Eigentumsstrukturen sichern – Spekulation mit
landwirtschaftlichen Flächen wirksam begrenzen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Eine zentrale Herausforderung für die deutschen Bauern ist der seit Jahren stark
steigende Preis für Agrarflächen. Die Kaufpreise für Ackerland haben sich in den letzten
zehn Jahren fast verdoppelt, wodurch auch die Pachtpreise erheblich gestiegen sind
(www.bmel-statistik.de/landwirtschaft/landwirtschaftliche-betriebe/pachtpreise-
undkaufwerte). Diese Entwicklung belastet insbesondere kleinere und mittelständische
Familienbetriebe stark. Für viele landwirtschaftliche Betriebe ist der Erwerb oder die
Pacht zusätzlicher Flächen wirtschaftlich kaum noch tragbar. Besonders junge
Landwirte haben dadurch erhebliche Schwierigkeiten beim Berufseinstieg,
Existenzgründungen werden erschwert oder unter Umständen ganz verhindert.
Ein zusätzlicher Engpass besteht bei den landwirtschaftlich genutzten BVVG-Flächen.
Diese Flächen werden derzeit überwiegend verpachtet, wodurch den Landwirten
langfristige Eigentumsrechte fehlen. Für eine nachhaltige Bewirtschaftung und die
Investitionssicherheit der Betriebe ist es jedoch entscheidend, dass diese Flächen aktiven
Landwirten dauerhaft in Eigentum übergehen.
Seit der Finanzkrise 2007 ist das Interesse nichtlandwirtschaftlicher Investoren an
Agrarflächen deutlich gestiegen. Agrarland wird zunehmend als Kapitalanlage genutzt,
da es stabile Wertentwicklung, vergleichsweise geringe Risiken und geringen
Arbeitsaufwand bietet. Schätzungen zufolge gehen inzwischen rund 20 bis 35 Prozent der
verkauften Agrarflächen, besonders in den neuen Bundesländern, an
außerlandwirtschaftliche Investoren (www.deutschlandfunk.de/bodenpreise-deutschland-wohnun-
gen-ackerland-immobilien-100.html). Diese Investoren nutzen dabei häufig
Anteilskäufe (sogenannte Share Deals), um bestehende Regulierungslücken auszunutzen und
teilweise Grunderwerbsteuer zu umgehen („landgrabbing“).
Agrarwirtschaftlich genutztes Land muss vorrangig in aktiver Bauernhand verbleiben.
Die bäuerlichen Familienbetriebe sichern nicht nur die Versorgung mit Lebensmitteln,
sondern sind auch ein entscheidender Bestandteil der regionalen Identität und Kultur.
Deshalb müssen die bestehenden Lücken bei der Regulierung des Bodenmarktes,
insbesondere im Bereich der Share Deals, zeitnah geschlossen werden. Ziel ist es,
Spekulationen zu begrenzen, die Markttransparenz zu erhöhen und den Zugang zu
landwirtschaftlichem Boden, auch den bisher verpachteten BVVG-Flächen, für aktive
Landwirte dauerhaft zu sichern.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Zusammenarbeit mit den Ländern im Bereich der Bodenmarktpolitik noch
weiter zu verstärken und dabei den vom Bundesministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat (BMLEH) bereits vorliegenden Maßnahmenkatalog für
eine zukunftsfähige Agrarstruktur zu berücksichtigen („Ackerland in Bauernhand
– Initiative für einen gerechten Bodenmarkt, www.bmleh.de/SharedDocs/
Downloads/DE/_Landwirtschaft/Flaechennutzung-Bodenmarkt/Ackerland-in-Bauern-
hand-Initiative.pdf?__blob=publicationFile&v=3);
2. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vorzulegen,
mit welchem die Privilegierung des mittelbaren Flächenkaufs durch
Anteilserwerb (Share Deals) erschwert wird, die derzeitige 90-Prozent-Grenze für die
Befreiung von der Grunderwerbsteuer auf 75 Prozent gesenkt und die Haltefrist von
zehn auf 15 Jahre verlängert wird;
3. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die doppelte Erhebung der
Grunderwerbsteuer bei Ausübung des Vorkaufsrechts durch Landgesellschaften abzuschaffen;
4. die Kauf- und Pachtpreise sowie die Losgrößen der landwirtschaftlich nutzbaren
BVVG-Flächen zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese Flächen, die derzeit
überwiegend nur verpachtet werden, vorrangig aktiven landwirtschaftlichen
Betrieben, insbesondere Neugründungen und jungen Landwirten, langfristig zur
Bewirtschaftung überlassen oder veräußert werden;
5. Maßnahmen zu ergreifen, um Spekulationen mit landwirtschaftlichem Boden
durch nichtlandwirtschaftliche Investoren zu begrenzen, insbesondere durch
Transparenzpflichten bei Flächenkäufen, die Stärkung wirksamer Vorkaufsrechte
für aktive Betriebe und die Festlegung von Obergrenzen für Großinvestitionen,
um den dauerhaften Zugang zu landwirtschaftlich nutzbarem Boden für aktive
Betriebe zu sichern.
Berlin, den 21. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Boden ist ein knappes und nicht vermehrbares Gut. Je knapper dieses Gut wird, desto größer wird der Wettbewerb
darum. Dabei konkurriert insbesondere der Bedarf für Siedlungs- und Verkehrsflächen mit der
landwirtschaftlichen Nutzung. Im Durchschnitt der vergangenen vier Jahre betrug die Inanspruchnahme von
Landwirtschaftsflächen durch Umwandlung in andere Nutzungsarten 117 Hektar pro Tag (www.bmleh.de/DE/themen/
landwirtschaft/flaechennutzung-und-bodenmarkt/bodenmarkt-deutschland-landwirtschaft.html). Weitere
Flächenkonkurrenz entsteht durch den Ausbau sogenannter erneuerbarer Energien wie Wind- und Solarkraft sowie den dafür
erforderlichen Ausgleichsflächen.
Zudem nutzen außerlandwirtschaftliche Investoren landwirtschaftliche Böden zunehmend als Kapitalanlage.
Viele Verpächter verstoßen gegen die Preismissbrauchsregel im Landwirtschaftspachtgesetz, insbesondere in den
intensiv bewirtschafteten Agrarregionen, da die Pachten in Neu- und Bestandsverträgen häufig weit über den
nachhaltig zu erwirtschaftenden Erträgen (Grundrente) liegen. Dadurch werden 50 bis 80 Prozent der EU-
Direktzahlungen indirekt an wohlhabende Grundeigentümer und Investoren überwälzt, die selbst nicht
landwirtschaftlich tätig sind (www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Flaechennutzung-Bodenmarkt/-
Ackerland-in-Bauernhand-Initiative.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 4). Diese Struktur reduziert die
Wirkung der Agrarförderung für die Betriebe, die die Flächen tatsächlich bewirtschaften, und erschwert insbesondere
für junge Landwirte und Betriebsneugründungen den Zugang zu landwirtschaftlichem Boden.
Seit der Finanzkrise 2007 steigt das Interesse nichtlandwirtschaftlicher Investoren an Agrarflächen weiter.
Schätzungsweise 20 bis 35 Prozent der verkauften Agrarflächen, vor allem in den neuen Bundesländern, gehen an
Investoren, während aktive Landwirte oft nicht mithalten können. Bestehende Instrumente wie das
Grundstückverkehrsgesetz oder Vorkaufsrechte können die Spekulation nur begrenzt eindämmen, da Investoren bereit sind,
Preise weit über dem Ertragswert zu zahlen (www.deutschlandfunk.de/bodenpreise-deutschland-wohnungen-
ackerland-immobilien-100.html).
Außerlandwirtschaftliche Investoren nutzen weiterhin Anteilskäufe, sogenannte Share Deals, um
Regulierungslücken auf dem Bodenmarkt auszunutzen und Steuern zu umgehen. Trotz erster Anpassungen, wie der Senkung
der Grunderwerbsteuerfreigrenze von 95 auf 90 Prozent und der Verlängerung der Haltefristen, bleibt fraglich,
ob dies ausreichend ist, um Spekulationen einzudämmen und Investoren abzuschrecken.
Ein besonderer Schwerpunkt für den Erhalt einer vielfältigen Agrarstruktur in den neuen Bundesländern liegt auf
den landwirtschaftlich nutzbaren Flächen der ehemaligen Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft
(BVVG), die derzeit überwiegend verpachtet werden. Diese Flächen sind insbesondere für junge Landwirte und
Betriebsneugründungen von zentraler Bedeutung, da sie eine Chance bieten, Betriebsgrößen zu sichern und eine
nachhaltige Bewirtschaftung zu gewährleisten. Die aktuelle Pachtpraxis erschwert vielen Betrieben jedoch den
Zugang, weshalb eine bevorzugte Vergabe an aktive Landwirte und Neugründungen notwendig ist, um die
Agrarstruktur langfristig stabil zu erhalten.
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ISSN 0722-8333
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