Umfang und Potential der Clankriminalität in Deutschland
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Umfang und Potential der Clankriminalität in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3379
21. Wahlperiode 19.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Christopher Drößler,
Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath,
Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Umfang und Potenzial der Clankriminalität in Deutschland
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird ein verschärfter
Kampf gegen Clankriminalität angekündigt (S. 83, Zeilennummer 2661 f.).
Ohne hinreichende Kenntnisse über den Umfang, die Struktur und die
Aktivitäten der Clanangehörigen ist ein solcher Kampf nach Auffassung der
Fragesteller jedoch nicht möglich.
Das Bundeskriminalamt (BKA) erlangte im Juni 2017 Kenntnis darüber, dass
die Polizeibehörde von Niedersachsen den gesamten Personenumfang der
Clans auf insgesamt 200 000 Personen schätzte (vgl. Antworten der
Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf den
Bundestagsdrucksachen 19/4287 und 19/5291).
Das Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen (NRW) identifiziert die
Clanangehörigen für das jährliche Clankriminalität Lagebild NRW auf einem
namensbasierten Ansatz, wodurch es für 2023 insgesamt 118 Clans identifiziert
hat (vgl. Clankriminalität Lagebild NRW 2023, S. 8). Neben der deutschen
Staatsangehörigkeit haben die in NRW identifizierten Clanangehörigen auch
syrische, libanesische, türkische und ungeklärte Staatsangehörigkeiten, einige
waren staatenlos (ebd., S. 12). Das LKA NRW vertritt demnach einen engen
Clanbegriff, welcher nur Angehörige von libanesisch-arabischen Clans
umfasst.
Das Lagebild Clankriminalität in Niedersachsen 2024 des Landeskriminalamtes
Niedersachsen nennt keine Clananzahl, listet jedoch die Staatsangehörigkeiten
der nichtdeutschen Tatverdächtigen auf: rumänisch, türkisch, syrisch, serbisch,
kosovarisch, libanesisch, irakisch, montenegrinisch, afghanisch, bosnisch/
herzegowinisch, bulgarisch, polnisch, albanisch, iranisch, niederländisch,
nordmazedonisch, georgisch, kroatisch, moldawisch und ukrainisch (Lagebild
Clankriminalität in Niedersachsen, S. 11). Das LKA Niedersachsen vertritt demnach
einen weiten Clanbegriff, welcher auch Angehörige von nichtarabischen Clans
umfasst.
Die Bundesregierung hat im Sommer 2019 das Kooperationsmodul „Bund-
Länder-Initiative zur Bekämpfung der Clankriminalität“ (BLICK) eingerichtet,
um ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Bekämpfung der Clankriminalität
zu ermöglichen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/1467).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Arbeitsdefinition von Clans und Clanangehörigen liegt bzw. lag
der Arbeit der sog. BLICK-Initiative des Bundes zugrunde?
2. Welche Staatsangehörigkeit und welchen Migrationshintergrund haben die
Clans, von denen nach Kenntnis der Bundesregierung die Clankriminalität
ausgeht (bitte tabellarisch auflisten)?
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die gegenwärtige
Anzahl der Familienmitglieder aller Clans in Deutschland?
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Staatsangehörigkeiten von Clanangehörigen in Deutschland (bitte Staatsangehörigkeiten
tabellarisch auflisten)?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die gegenwärtige
Anzahl der Mhallamiye-Clans in Deutschland?
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die gegenwärtige
Anzahl aller Familienmitglieder aller Mhallamiye-Clans in Deutschland?
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die gegenwärtige
Anzahl der Clans mit libanesisch-arabischer Herkunft in Deutschland?
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die gegenwärtige
Anzahl der Familienmitglieder aller Clans mit libanesisch-arabischer
Herkunft in Deutschland?
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die gegenwärtige
Anzahl der Clans mit syrischer Herkunft in Deutschland?
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die gegenwärtige
Anzahl der Familienmitglieder aller Clans mit syrischer Herkunft in
Deutschland?
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die gegenwärtige
Anzahl der Clans mit türkischer Herkunft in Deutschland?
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die gegenwärtige
Anzahl der Familienmitglieder aller Clans mit türkischer Herkunft in
Deutschland?
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die gegenwärtige
Anzahl der Clans mit afghanischer Herkunft in Deutschland?
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die gegenwärtige
Anzahl der Familienmitglieder aller Clans mit afghanischer Herkunft in
Deutschland?
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die gegenwärtige
Anzahl der Clanangehörigen in Deutschland mit deutscher
Staatsangehörigkeit und einer weiteren Staatsangehörigkeit (Doppelstaatler)?
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die gegenwärtige
Anzahl der Clanangehörigen in Deutschland mit ausländischer
Staatsangehörigkeit?
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den legalen
Waffenbesitz durch Clanangehörige?
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den illegalen
Waffenbesitz durch Clanangehörige?
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Hellfeld des
Umfangs der Bedrohung von Zeugen, Richtern, Staatsanwälten, Polizisten
und Beamten durch Clanangehörige seit 2015 (bitte jährlich
aufschlüsseln)?
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Dunkelfeld des
Umfangs der Bedrohung von Zeugen, Richtern, Staatsanwälten, Polizisten
und Beamten durch Clanangehörige seit 2015 (bitte jährlich
aufschlüsseln)?
21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von
Clanangehörigen, die derzeit vollziehbar ausreisepflichtig sind?
22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der
Ausweisungen bzw. Rückführungen von Clanangehörigen seit 2015 (bitte
jährlich aufschlüsseln)?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den
Herkunftsländern der Clanangehörigen (z. B. Libanon, Syrien, Türkei) im
Hinblick auf Rechtshilfe und Rückführungen?
24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die gegenwärtige
Anzahl der verhängten Einreisesperren gegen Clanangehörige, und wie wird
deren Einhaltung kontrolliert?
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der
Einbürgerungen von Clanangehörigen seit 2015 (bitte jährlich aufschlüsseln)?
26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die gegenwärtige
Anzahl von Clanangehörigen im Polizeidienst der Länder?
27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die gegenwärtige
Anzahl von Clanangehörigen im Polizeidienst des Bundes?
28. Findet nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Einstellung in den
Polizeidienst des Bundes eine Überprüfung dahin gehend statt, ob der
Bewerber Angehöriger eines Clans ist?
29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über geschäftliche und
personelle Verbindungen zwischen dem Clanmilieu und privaten
Sicherheitsunternehmen und Wachdiensten?
30. Erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Anmeldung eines
Gewerbes nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO; Bewachungsgewerbe) in
den Bundesländern eine Überprüfung dahin gehend statt, ob der Anmelder
Angehöriger eines Clans ist, der im Bereich der Clankriminalität
behördlich erfasst ist?
31. Ist die im Sommer 2019 eingerichtete BLICK-Initiative noch aktiv, und
wenn ja, wie viele Beamte sind für sie tätig?
32. Welche Ergebnisse hat die Tätigkeit der BLICK-Initiative von 2019 bis
2025 erbracht?
33. Wie viele Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte oder Rettungskräfte
wurden im Kontext von Einsätzen gegen Clanstrukturen in Deutschland seit
2015 registriert (bitte jährlich aufschlüsseln)?
34. Wie viele sog. Tumultlagen (Zusammenrottungen zur Störung
polizeilicher Maßnahmen oder Massenschlägereien zwischen rivalisierenden
Gruppen) wurden in Deutschland seit 2015 registriert (bitte jährlich
aufschlüsseln)?
35. In welcher Höhe wurden im Zusammenhang mit Clankriminalität in
Deutschland seit 2015 Vermögenswerte vorläufig gesichert (bitte jährlich
aufschlüsseln)?
36. In welcher Höhe wurden im Zusammenhang mit Clankriminalität in
Deutschland seit 2015 Vermögenswerte eingezogen (bitte jährlich
aufschlüsseln)?
37. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über eine Tätigkeit der
in Deutschland agierenden Clans in anderen EU-Staaten oder Drittstaaten
vor?
38. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung im Hinblick auf die
Vernetzung der Clans in Deutschland mit internationalen kriminellen
Organisationen vor?
39. Beabsichtigt die Bundesregierung die Herausgabe eines eigenen
bundesweiten Lagebildes zur Clankriminalität nach dem Vorbild der Lagebilder
von Nordrhein-Westfalen, Niedersachen und Berlin, und wenn nein,
warum nicht?
40. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einfluss von
Clanangehörigen auf politische Parteien in Deutschland, insbesondere die
Mitgliedschaft von Clanangehörigen in politischen Parteien?
41. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Abfluss von aus
Straftaten im Rahmen der Clankriminalität erlangten Geldern ins Ausland seit
2015, wenn ja, welche Höhe haben die Abflüsse, und welche Staaten sind
betroffen (bitte tabellarisch auflisten)?
Berlin, den 12. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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