Jugendliche Intensiv- und Mehrfachtäter in deutschen Ballungsräumen
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Jugendliche Intensiv- und Mehrfachtäter in deutschen Ballungsräumen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6865
21. Wahlperiode 06.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth,
Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen
Janich, Markus Matzerath, Arne Raue, Robin Jünger, Georg Schroeter, Volker
Scheurell, Dr. Michael Blos, Edgar Naujok, Otto Strauß, Rainer Galla, Kerstin
Przygodda, Dr. Daniel Zerbin, Rocco Kever, Stefan Keuter, Boris Gamanov,
Kurt Kleinschmidt, Andreas Mayer, Martina Uhr, Jörn König, Lars Schieske,
Peter Bonhof, Erhard Brucker, Kay-Uwe Ziegler, Udo Theodor Hemmelgarn,
Adam Balten, Carina Schießl, Dr. Götz Frömming, Achim Köhler, Alexis L.
Giersch, Dr. Christina Baum, Christoph Grimm, Lukas Rehm, Marcus Bühl und
der Fraktion der AfD
Jugendliche Intensiv- und Mehrfachtäter in deutschen Ballungsräumen
Nach Erkenntnissen von Polizeibehörden, Landeskriminalämtern sowie
verschiedenen kriminalpolizeilichen Untersuchungen stellt die Entwicklung
jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter in deutschen Ballungsräumen weiterhin
eine erhebliche Herausforderung für Sicherheitsbehörden, Schulen,
Jugendämter und Justiz dar. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des
Bundeskriminalamtes (BKA) weist seit Jahren erhebliche Fallzahlen im Bereich
jugendlicher Gewaltkriminalität aus (Bundeskriminalamt, Polizeiliche
Kriminalstatistik: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Polizeiliche
Kriminalstatistik/pks_node.html). Zur gleichen Zeit verweisen
Sicherheitsbehörden verschiedener Bundesländer sowie kriminalpolizeiliche
Lageeinschätzungen auf die besondere Bedeutung jugendlicher Intensivtäter für die
Entwicklung von Gewalt-, Raub-, Waffen- und Mehrfachkriminalität
(Bundeskriminalamt, Lagebilder und Jahresberichte: www.bka.de/DE/AktuelleInformatio
nen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/lagebilder_node.html).
Mehrere Bundesländer und Großstädte führen mittlerweile spezielle
Intensivtäterprogramme (www.kurvekriegen.nrw.de/, https://jum.baden-wuerttember
g.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/neues-konzept-zum-umgan
g-mit-jungen-straftaetern-1) oder behördenübergreifende
Fallmanagementsysteme, deren Ziel die frühzeitige Identifizierung und Unterbrechung von
Gewaltkarrieren ist. Darüber hinaus weisen kriminalpolizeiliche Analysen auf
Zusammenhänge zwischen früher Mehrfachauffälligkeit, delinquenten
Gruppenstrukturen, Schulabsentismus sowie späteren Gewalt- und Intensivtäterkarrieren hin
(Bundesregierung, Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 und Dunkelfeldstudie
Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2024: www.bundesregierung.de/
bregde/aktuelles/polizeiliche-kriminalstatistik-2025-2422020).
Insbesondere Großstädte und Ballungsräume berichten seit Jahren über
wiederkehrende Intensivtäterstrukturen sowie über eine zunehmende Bedeutung
jugendlicher Mehrfach- und Gruppentäter im Bereich der Straßenkriminalität
(www.bild.de/regional/berlin/berlin-in-diesen-bezirken-leben-die-meisten-jung
en-intensivtaeter-68874f1b893b255c80daf0a9). Gleichzeitig verweisen aktuelle
kriminalpolizeiliche Lagebilder des Bundeskriminalamtes auf eine anhaltend
hohe Bedeutung von Gewalt-, Waffen- und Gruppenkriminalität im
Zusammenhang mit urbanen Brennpunktlagen sowie verfestigten Gewaltmilieus
(Bundeskriminalamt, Bundeslagebild Waffenkriminalität 2024: www.bka.de/SharedDoc
s/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Waffenkriminalit
aet/waffenkriminalitaetBundeslagebild2024.pdf). Nach Auffassung der
Fragesteller bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede bei Definition, Erfassung,
behördlicher Zusammenarbeit sowie der statistischen Bewertung
entsprechender Täterstrukturen.
Die Fragesteller sehen hierin nicht nur eine Herausforderung für die öffentliche
Sicherheit, sondern auch für die langfristige Durchsetzungsfähigkeit staatlicher
Institutionen in urbanen Brennpunktlagen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hält die Bundesregierung an den in früheren Bundestagsdrucksachen
dargestellten Definitionen jugendlicher Intensiv- oder Mehrfachtäter fest, und
wenn nein, welche Änderungen ergeben sich nach aktuellem
Erkenntnisstand (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/26793; S. 2, Bundestagsdrucksache 16/3930.pdf;
S. 380)?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung
jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter in Deutschland in den
vergangenen zehn Jahren vor?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über regionale
Schwerpunkte jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäterkriminalität vor?
4. Welche Deliktsbereiche sind nach Kenntnis der Bundesregierung
besonders häufig mit jugendlichen Intensiv- und Mehrfachtätern verbunden?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung
jugendlicher Messer- und Waffenkriminalität vor?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Gruppen- und
Jugendgewalt in urbanen Brennpunktlagen vor?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Zusammenhänge
zwischen Schulabsentismus und jugendlicher Intensivkriminalität vor?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Zusammenhänge
zwischen urbanen Brennpunktstrukturen, Problemimmobilien und
jugendlicher Mehrfachkriminalität vor?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Anteil
nichtdeutscher Tatverdächtiger im Bereich jugendlicher Intensiv- und
Mehrfachtäter vor?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
Mehrfachidentitäten oder Identitätstäuschungen im Bereich jugendlicher Intensivtäter vor?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl und
Entwicklungen von Straftaten vor, bei denen strafunmündige
Tatverdächtige beteiligt waren, insbesondere im Bereich des Taschen-, Gepäck-,
Handy- und Ladendiebstahls?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem
Umfang strafunmündige Tatverdächtige, soweit hierzu Erkenntnisse
vorliegen, im Zusammenhang mit familiären oder verwandtschaftlichen
Strukturen, gemeinsamen Meldeadressen oder gemeinschaftlich
handelnden Tätergruppierungen stehen?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Staatsangehörigkeiten, regionale Schwerpunkte sowie Deliktsbereiche
strafunmündiger Tatverdächtiger im Bereich des Taschen-, Gepäck- und
Handydiebstahls vor?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob
strafunmündige Kinder gezielt durch ältere Familienangehörige oder andere
Personen zur Begehung von Eigentumsdelikten eingesetzt werden?
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über organisierte oder
bandenmäßige Strukturen vor, bei denen strafunmündige Kinder zur
Begehung von Straftaten eingesetzt werden?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen
zwischen jugendlichen Intensivtätern und Organisierter Kriminalität vor?
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen
zwischen jugendlichen Intensivtätern und Clan-, Familien- oder sonstigen
Milieustrukturen vor?
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Bezüge
jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter zu Problemimmobilien,
Brennpunktquartieren und polizeilich bekannten Treffpunkten vor?
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Bedeutung
sozialer Medien, Messengerdienste und digitaler Gruppenstrukturen für die
Bildung und Verfestigung jugendlicher Intensiv- und
Mehrfachtätergruppen vor?
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesre gierung über Einschüchterungen
von Zeugen oder Geschädigten durch jugendliche Mehrfachtätergruppen
vor?
21. Welche Intensivtäterprogramme bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in Bund, Ländern und Großstädten?
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirksamkeit
bestehender Intensivtäterprogramme vor?
23. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über
Probleme bei der Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendämtern, Schulen und
Justiz im Zusammenhang mit jugendlichen Intensivtätern vor (www.dvj
j.de/wp-content/uploads/2026/03/breymann2012.pdf)?
24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über personelle
oder strukturelle Überlastungen von Jugendämtern und
Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit jugendlicher Intensivkriminalität vor
(Drenkhahn, Hilfe für kindliche und jugendliche Intensivtäter, FÜR 2007,
24 ff., https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2F
fpr%2F2007 Prozent2Fcont%2Ffpr.2007.24.1.htm&anchor=Y-300-Z-FP
R-B-2007-S-24-N-1)?
25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Rückfallquoten
jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter vor?
26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über sogenannte
Gewaltkarrieren jugendlicher Mehrfachtäter vor?
27. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung derzeit ggf. zur
Bekämpfung jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäterkriminalität?
28. Prüft die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich
jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter, und wenn ja, welchen?
29. Welche neuen Erkenntnisse oder Bewertungen haben sich hinsichtlich
eines bundesweiten Lagebildes zu jugendlichen Intensiv- und
Mehrfachtätern ergeben, und plant die Bundesregierung die Einführung eines solchen
Lagebildes (www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschlu
esse/07-12-07/07-12-07-Bericht%20zu%20TOP%2016.pdf?__blob=publi
cationFile&v=2; S. 6)?
30. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Entwicklung jugendlicher Gewalt- und Intensivkriminalität für die Sicherheitslage
in deutschen Ballungsräumen?
Berlin, den 2. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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