Clankriminalität, soziale Verankerung und staatliche Steuerungsfähigkeit im Kontext Organisierter Kriminalität
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Clankriminalität, soziale Verankerung und staatliche Steuerungsfähigkeit im Kontext Organisierter Kriminalität
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4718
21. Wahlperiode 17.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha Lensing, Kay Gottschalk,
Hauke Finger, Christian Douglas, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana
Zimmer, Marcel Queckemeyer, Christian Reck und der Fraktion der AfD
Clankriminalität, soziale Verankerung und staatliche Steuerungsfähigkeit im
Kontext Organisierter Kriminalität
Aktuelle Lageeinschätzungen zur Organisierten Kriminalität (OK) beschreiben
zunehmend arbeitsteilige, netzwerkartige und dienstleistungsorientierte
Strukturen, die sich flexibel an staatliche Gegenmaßnahmen anpassen (www.bka.de/
DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKrimi
nalitaet/organisiertekriminalitaet_node.html). Neben transnationalen und digital
gestützten Netzwerken treten dabei auch kriminelle Strukturen in Erscheinung,
die in besonderer Weise sozial verankert sind und familiäre, milieubezogene
oder lokale Bindungen nutzen, um ihre Aktivitäten abzusichern und
fortzuführen.
In mehreren Bundesländern wird diese Erscheinungsform unter dem Begriff
der sogenannten Clankriminalität beschrieben. Clankriminalität ist „die
Begehung von Straftaten durch Angehörige ethnisch abgeschotteter Subkulturen. Sie
ist bestimmt von verwandtschaftlichen Beziehungen, einer gemeinsamen
ethnischen Herkunft und einem hohen Maß an Abschottung der Täter, wodurch die
Tatbegehung gefördert oder die Aufklärung der Tat erschwert wird. Dies geht
einher mit einer eigenen Werteordnung und der grundsätzlichen Ablehnung der
deutschen Rechtsordnung“ (www.bundestag.de/resource/blob/908518/WD-7-0
58-22-pdf.pdf). Diese Merkmale können die Aufklärung von Straftaten
erschweren, staatliche Zuständigkeiten fragmentieren und die nachhaltige
Schwächung solcher Netzwerke besonders anspruchsvoll machen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, wie die
Bundesregierung Clankriminalität im Verhältnis zur Organisierten Kriminalität
einordnet, welche strukturellen Merkmale sie als maßgeblich betrachtet, wie
bundeseinheitlich Erkenntnisse erfasst und bewertet werden und welche
Schlussfolgerungen sie daraus für eine wirksame, rechtsstaatliche und nichtdiskriminierende
Bekämpfung zieht. Gegenstand der vorliegenden Kleinen Anfrage sind
ausschließlich aggregierte und strategische Erkenntnisse. Operative Details zu
einzelnen Ermittlungsverfahren werden ausdrücklich nicht verlangt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Arbeitsdefinition des Begriffs der Clankriminalität verwendet die
Bundesregierung, und in welchem Verhältnis steht dieses Phänomen nach
ihrer Einschätzung zur Organisierten Kriminalität und zur bandenmäßigen
Kriminalität?
2. Welche strukturellen Merkmale betrachtet die Bundesregierung als
kennzeichnend für Clankriminalität, insbesondere im Hinblick auf soziale
Verankerung, familiäre Bindungen, intergenerationelle Einbindung und
Abschottung gegenüber staatlichen Institutionen?
3. Inwieweit sieht die Bundesregierung Clankriminalität als eigenständiges
kriminalstrategisches Phänomen oder als besondere Ausprägung
organisierter krimineller Netzwerke?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu typischen Rollen-
und Funktionsverteilungen innerhalb solcher Strukturen vor, etwa in den
Bereichen Gewalt, Einschüchterung, Logistik, Finanzströme, Geldwäsche
oder Nutzung legaler Geschäftsmodelle?
5. In welchen Deliktsfeldern werden nach Kenntnis der Bundesregierung
kriminalitätsprägende Aktivitäten clankrimineller Strukturen besonders
häufig festgestellt, und welche Bedeutung misst sie diesen Deliktsfeldern für
Stabilität und Finanzierung der Netzwerke bei?
6. Welche bundeseinheitlichen Kriterien, Kategorien oder
Erfassungsstandards bestehen derzeit, um clankriminelle Strukturen vergleichbar zu
identifizieren, zu analysieren und von anderen Formen der Organisierten
Kriminalität abzugrenzen?
7. Inwieweit fließen Erkenntnisse aus Landeslagebildern und
landesspezifischen Analysen systematisch in die strategische Lagebewertung der
Bundesregierung zur Organisierten Kriminalität ein?
8. Welche Herausforderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung
aus unterschiedlichen Arbeitsdefinitionen, Erfassungspraktiken oder
Schwerpunktsetzungen der Länder für eine kohärente Bekämpfung
clankrimineller Strukturen auf Bundesebene?
9. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem Zusammenwirken
repressiver Maßnahmen und verwaltungsrechtlicher Instrumente (z. B. Gewerbe-,
Ausländer-, Waffen-, Steuer- oder Baurecht) bei der Bekämpfung
clankrimineller Strukturen bei?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit solcher
ressortübergreifenden Ansätze (vgl. Frage 9) vor, insbesondere im
Hinblick auf die nachhaltige Schwächung der betroffenen Netzwerke?
11. Welche Bedeutung kommt nach Einschätzung der Bundesregierung der
Vermögensabschöpfung und der Bekämpfung illegaler Finanzströme bei
clankriminellen Strukturen zu, und inwieweit erreichen entsprechende
Maßnahmen die steuernden oder profitierenden Akteure?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob
clankriminelle Strukturen gezielt legale Unternehmens- oder
Immobilienstrukturen nutzen, um kriminelle Aktivitäten zu verschleiern oder
abzusichern?
13. Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zur möglichen
Einbindung oder Rekrutierung von Minderjährigen im Umfeld
clankrimineller Strukturen vor, und welche besonderen Herausforderungen ergeben
sich ggf. daraus für Prävention und Strafverfolgung?
14. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung kommunale
Belastungsräume und lokale Milieustrukturen für die Verfestigung
clankrimineller Aktivitäten, und wie werden ggf. Kommunen in entsprechende
Bekämpfungsansätze eingebunden?
15. Welche bundeseinheitlichen Indikatoren oder Evaluationsansätze nutzt die
Bundesregierung ggf., um die Wirksamkeit der Bekämpfung
clankrimineller Strukturen über Fallzahlen hinaus zu bewerten?
16. Wenn bislang keine solchen bundeseinheitlichen Wirkungs- oder
Strukturindikatoren bestehen (vgl. Frage 15), beabsichtigt die Bundesregierung,
entsprechende Standards zu entwickeln, und wenn ja, mit welchem
zeitlichen Horizont?
17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen
Erfahrungen mit der Bekämpfung clankrimineller Strukturen für die
strategische Weiterentwicklung der Organisierten-Kriminalitäts-Bekämpfung
insgesamt?
18. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige
Bundeslagebilder zur Organisierten Kriminalität stärker darauf auszurichten, sozial
verankerte und familiär geprägte Netzwerkstrukturen systematisch und
vergleichbar abzubilden?
Berlin, den 16. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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