Politische und europäische Folgen der französischen Überschuldung für die Stabilität der Europäischen Union (Antwort zu Drs. 21/3122)
Text
Politische und europäische Folgen der französischen Überschuldung für die Stabilität der Europäischen Union (Antwort zu Drs. 21/3122)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3372
21. Wahlperiode 18.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Zimmer, Torben Braga, Gerold
Otten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3122 –
Politische und europäische Folgen der französischen Überschuldung für die
Stabilität der Europäischen Union
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die anhaltende Überschuldung Frankreichs und die politischen Spannungen
im Land wirken sich zunehmend auf die Stabilität der Europäischen Union
und auf die außenpolitische Handlungsfähigkeit Europas aus. Frankreich ist –
neben Deutschland – eine der tragenden Säulen der Europäischen Union und
maßgeblich an der Gestaltung europäischer Wirtschafts- und
Sicherheitsarchitekturen beteiligt. Analysen betonen, dass die über Jahre andauernde
Überschreitung fiskalischer Grenzen Frankreichs und die damit verbundenen
unkontrollierten Staatsfinanzen erhebliche Risiken für den Euroraum bergen und
von der Bundesregierung bislang auffällig zurückhaltend kommentiert wurden
(vgl. TableBriefings: Frankreich ist schuldensüchtig und Deutschland auffällig
ruhig, 20. September 2025, https://table.media/ceo/analyse/frankreich-ist-schu
ldensuechtig-und-deutschland-auffaellig-ruhig, zuletzt aufgerufen am
13. November 2025). Eine anhaltende Haushalts- und Regierungskrise in Paris
kann daher nicht nur wirtschaftliche, sondern auch diplomatische,
sicherheitspolitische und integrationspolitische Folgen haben.
Im Kontext wachsender geopolitischer Spannungen, einer schwächelnden
europäischen Wettbewerbsfähigkeit und der Notwendigkeit einer
abgestimmten Außen- und Sicherheitspolitik ist die Frage zentral, inwiefern Frankreichs
innere Instabilität die gemeinsame europäische Handlungsfähigkeit
beeinträchtigen könnte. Verschiedene Beobachter verweisen zudem darauf, dass
Frankreich angesichts einer Schuldenquote von rund 114 Prozent, einer
fehlenden Reformstrategie und einer politisch geschwächten Regierung aktuell
nicht über die notwendige Lösungskompetenz verfügt, um die Krise
nachhaltig zu bewältigen (vgl. Cicero: „Frankreich scheint unwillig, seine Krise zu
lösen“, 13. Oktober 2025, www.cicero.de/aussenpolitik/frankreich-lecornu-ma
cron-unwille-die-krise-zu-loesen, zuletzt aufgerufen am 13. November 2025).
Zudem stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung die deutsch-französische
Kooperation im Rahmen der Europäischen Union, insbesondere bei
Stabilitäts-, Verteidigungs- und Investitionsinitiativen, unter den aktuellen
Bedingungen bewertet.
Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, die außen- und europapolitischen
Implikationen der französischen Schuldenlage und politischen Instabilität zu beleuch-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ten sowie den Kenntnisstand und die Position der Bundesregierung hierzu zu
erfragen.
1. Hat sich die Bundesregierung eine eigene aktuelle Auffassung gebildet
zu der aktuellen Schuldenquote Frankreichs im Verhältnis zu den EU-
Konvergenzkriterien, und wenn ja, welche?
Übergeordnetes Ziel der europäischen Fiskalregeln ist der Erhalt der
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Die haushaltspolitische Überwachung der EU-
Mitgliedstaaten erfolgt durch die Europäische Kommission. Der Rat der EU-
Finanzminister (ECOFIN) beschließt auf Vorschlag der Europäischen
Kommission entsprechende Maßnahmen. Der ECOFIN-Rat hat im Juli 2024
festgestellt, dass in Frankreich ein übermäßiges Defizit besteht. Zur Korrektur des
übermäßigen Defizits in Frankreich hat der ECOFIN-Rat im Januar 2025 einen
mehrjährigen Abbaupfad mit Ausgabenobergrenzen beschlossen, der das
französische Defizit bis 2029 unter 3 Prozent des BIP absenken soll. Frankreich
sollte sicherstellen, dass die nominale Wachstumsrate der Nettoausgaben 2025
nicht mehr als 0,8 Prozent, 2026 nicht mehr als 1,2 Prozent, 2027 nicht mehr
als 1,2 Prozent, 2028 nicht mehr als 1,2 Prozent und 2029 nicht mehr als
1,1 Prozent beträgt. Der Abbaupfad beruht auf dem von der Europäischen
Kommission positiv bewerteten Pfad aus dem Finanzpolitisch-Strukturellen
Plan, der von Frankreich im Herbst 2024 vorgelegt wurde. Die Europäische
Kommission wird im Frühjahr 2026 für das Jahr 2025 bewerten, ob Frankreich
dazu geeignete Maßnahmen ergriffen hat.
2. Welche strukturellen Ursachen (z. B. Sozialausgaben, Pensionssystem,
Verteidigungsausgaben) betrachtet die Bundesregierung ggf. als
maßgeblich für das hohe Defizitniveau Frankreichs?
Die haushaltspolitische Überwachung der EU-Mitgliedstaaten erfolgt auf Basis
von Vorschlägen der Europäischen Kommission. Die Bundesregierung äußert
sich nicht zur Haushalts- und Finanzpolitik einzelner Mitgliedstaaten.
3. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung ggf. in der politischen
Instabilität Frankreichs (u. a. Rücktritt des Premierministers, fehlende
Parlamentsmehrheiten) auf die Finanz-, Wirtschafts- und Außenpolitik
des Landes, und welche erwartet sie ggf. in Zukunft?
Die Bundesregierung teilt die der Fragestellung zugrunde liegende Prämisse
nicht. Die Beschlüsse des deutsch-französischen Ministerrates und des
Sicherheits- und Verteidigungsrates, der am 29. August 2025 in Toulon (Frankreich)
tagte, unterstreichen den engen Schulterschluss beider Länder.
4. Hat die Bundesregierung sich eine eigene aktuelle Auffassung gebildet
zur Wahrscheinlichkeit eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen
Frankreich wegen dauerhafter Defizitüberschreitung?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Im November 2025 kam die
Europäische Kommission zu dem Schluss, dass mit der von der französischen
Regierung vorgesehenen Haushaltsplanung im Ergebnis die Vorgaben eingehalten
würden und damit das Defizitverfahren ruhe. Darüber hinaus äußert sich die
Bundesregierung nicht zu Themen außerhalb ihres Verantwortungsbereichs.
5. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu dem
von der EU-Kommission genehmigten Konsolidierungspfad Frankreichs
bis 2029, und wenn ja, welche?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
6. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung ggf. der Stabilität
Frankreichs für die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der
Europäischen Union bei?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle Frankreichs in der
gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik im Lichte der
aktuellen innenpolitischen Spannungen in Paris?
Die Fragen 6 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Frankreich ist für die Bundesregierung ein enger und beständiger Partner in der
Außen- und Sicherheitspolitik. Die Stärkung der Handlungsfähigkeit in der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ist eine permanente
Aufgabe der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Des Weiteren wird auf die Antwort zu
Frage 3 verwiesen.
7. Inwiefern beeinflusst die Haushaltslage Frankreichs nach Einschätzung
der Bundesregierung ggf. die Umsetzung gemeinsamer EU-Projekte im
Verteidigungs-, Energie- und Innovationsbereich (z. B. European Defend
Fund [Europäischer Verteidigungsfonds], Permanent Structured
Cooperation, Important Projects of Common European Interest)?
Inwiefern sich die Haushaltslage einzelner Mitgliedstaaten auf die Umsetzung
von Projekten oder Initiativen auf EU-Ebene auswirkt, hängt maßgeblich von
deren jeweiligen Rahmen- und Förderungsbedingungen ab. Die Umsetzung von
EU-Projekten ist im Sinne der Fragestellung nicht gefährdet.
9. Welche Folgen sieht die Bundesregierung für die deutsch-französische
Kooperation in Verteidigungs-, Sicherheits- und Industriefragen (z. B.
Future Combat Air System-Projekt, Main Ground Combat System-
Panzerprogramm), wenn sich die wirtschaftliche Lage Frankreichs weiter
verschärft?
Die Bundesregierung strebt insbesondere in Verteidigungs-, Sicherheits- und
Industriefragen eine enge deutsch-französische Kooperation an und befindet
sich mit den französischen Partnern in einem ständigen Austausch zu allen
relevanten Parametern der jeweiligen Kooperationsprojekte.
10. Welche Gespräche hat die Bundesregierung ggf. mit der französischen
Regierung über wirtschaftspolitische Reformen oder finanzielle
Stabilitätsmaßnahmen geführt, die Auswirkungen auf die bilaterale
Zusammenarbeit haben könnten?
Die Bundesregierung tauscht sich regelmäßig mit Mitgliedern der
französischen Regierung zu Fragen der wirtschafts- und finanzpolitischen
Zusammenarbeit und entsprechender Reformvorhaben aus. Die Bundesregierung verweist
in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Deutsch-Französische
Wirtschaftsagenda, die auf dem diesjährigen Deutsch-Französischen Ministerrat am
29. August 2025 in Toulon (Frankreich) beschlossen wurde und die eine
gemeinsame Grundlage für die laufende bilaterale wirtschafts- und
finanzpolitische Zusammenarbeit schafft.
11. Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der EU-
Kommission hinsichtlich einer möglichen Ausweitung fiskalischer
Spielräume für Frankreich im Rahmen der Reform des Stabilitäts- und
Wachstumspakts?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Festlegung des Pfades
erfolgte, wie für alle anderen Mitgliedstaaten, auf Basis des reformierten Stabilitäts-
und Wachstumspakts. Eine Änderung des Ausgabenpfades steht derzeit nicht
zur Debatte.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die außenpolitische Signalwirkung
der Rating-Herabstufung Frankreichs durch Rating-Agenturen wie S&P
für die Glaubwürdigkeit der Eurozone und der Europäischen Union als
globaler Akteur?
Die Bundesregierung kommentiert nicht die Einschätzung von
Marktteilnehmern wie Ratingagenturen hinsichtlich der Kreditwürdigkeit einzelner
Mitgliedstaaten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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