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Politische und europäische Folgen der französischen Überschuldung für die Stabilität der Europäischen Union (Antwort zu Drs. 21/3122)

dip / drucksache 18.12.2025 · WP 21 · 21/3372 · Antwort · Original ↗

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Politische und europäische Folgen der französischen Überschuldung für die Stabilität der Europäischen Union (Antwort zu Drs. 21/3122) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3372 21. Wahlperiode 18.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Zimmer, Torben Braga, Gerold Otten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3122 – Politische und europäische Folgen der französischen Überschuldung für die Stabilität der Europäischen Union V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die anhaltende Überschuldung Frankreichs und die politischen Spannungen im Land wirken sich zunehmend auf die Stabilität der Europäischen Union und auf die außenpolitische Handlungsfähigkeit Europas aus. Frankreich ist – neben Deutschland – eine der tragenden Säulen der Europäischen Union und maßgeblich an der Gestaltung europäischer Wirtschafts- und Sicherheitsarchitekturen beteiligt. Analysen betonen, dass die über Jahre andauernde Überschreitung fiskalischer Grenzen Frankreichs und die damit verbundenen unkontrollierten Staatsfinanzen erhebliche Risiken für den Euroraum bergen und von der Bundesregierung bislang auffällig zurückhaltend kommentiert wurden (vgl. TableBriefings: Frankreich ist schuldensüchtig und Deutschland auffällig ruhig, 20. September 2025, https://table.media/ceo/analyse/frankreich-ist-schu ldensuechtig-und-deutschland-auffaellig-ruhig, zuletzt aufgerufen am 13. November 2025). Eine anhaltende Haushalts- und Regierungskrise in Paris kann daher nicht nur wirtschaftliche, sondern auch diplomatische, sicherheitspolitische und integrationspolitische Folgen haben. Im Kontext wachsender geopolitischer Spannungen, einer schwächelnden europäischen Wettbewerbsfähigkeit und der Notwendigkeit einer abgestimmten Außen- und Sicherheitspolitik ist die Frage zentral, inwiefern Frankreichs innere Instabilität die gemeinsame europäische Handlungsfähigkeit beeinträchtigen könnte. Verschiedene Beobachter verweisen zudem darauf, dass Frankreich angesichts einer Schuldenquote von rund 114 Prozent, einer fehlenden Reformstrategie und einer politisch geschwächten Regierung aktuell nicht über die notwendige Lösungskompetenz verfügt, um die Krise nachhaltig zu bewältigen (vgl. Cicero: „Frankreich scheint unwillig, seine Krise zu lösen“, 13. Oktober 2025, www.cicero.de/aussenpolitik/frankreich-lecornu-ma cron-unwille-die-krise-zu-loesen, zuletzt aufgerufen am 13. November 2025). Zudem stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung die deutsch-französische Kooperation im Rahmen der Europäischen Union, insbesondere bei Stabilitäts-, Verteidigungs- und Investitionsinitiativen, unter den aktuellen Bedingungen bewertet. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, die außen- und europapolitischen Implikationen der französischen Schuldenlage und politischen Instabilität zu beleuch- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ten sowie den Kenntnisstand und die Position der Bundesregierung hierzu zu erfragen.  1. Hat sich die Bundesregierung eine eigene aktuelle Auffassung gebildet zu der aktuellen Schuldenquote Frankreichs im Verhältnis zu den EU- Konvergenzkriterien, und wenn ja, welche? Übergeordnetes Ziel der europäischen Fiskalregeln ist der Erhalt der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Die haushaltspolitische Überwachung der EU- Mitgliedstaaten erfolgt durch die Europäische Kommission. Der Rat der EU- Finanzminister (ECOFIN) beschließt auf Vorschlag der Europäischen Kommission entsprechende Maßnahmen. Der ECOFIN-Rat hat im Juli 2024 festgestellt, dass in Frankreich ein übermäßiges Defizit besteht. Zur Korrektur des übermäßigen Defizits in Frankreich hat der ECOFIN-Rat im Januar 2025 einen mehrjährigen Abbaupfad mit Ausgabenobergrenzen beschlossen, der das französische Defizit bis 2029 unter 3 Prozent des BIP absenken soll. Frankreich sollte sicherstellen, dass die nominale Wachstumsrate der Nettoausgaben 2025 nicht mehr als 0,8 Prozent, 2026 nicht mehr als 1,2 Prozent, 2027 nicht mehr als 1,2 Prozent, 2028 nicht mehr als 1,2 Prozent und 2029 nicht mehr als 1,1 Prozent beträgt. Der Abbaupfad beruht auf dem von der Europäischen Kommission positiv bewerteten Pfad aus dem Finanzpolitisch-Strukturellen Plan, der von Frankreich im Herbst 2024 vorgelegt wurde. Die Europäische Kommission wird im Frühjahr 2026 für das Jahr 2025 bewerten, ob Frankreich dazu geeignete Maßnahmen ergriffen hat.  2. Welche strukturellen Ursachen (z. B. Sozialausgaben, Pensionssystem, Verteidigungsausgaben) betrachtet die Bundesregierung ggf. als maßgeblich für das hohe Defizitniveau Frankreichs? Die haushaltspolitische Überwachung der EU-Mitgliedstaaten erfolgt auf Basis von Vorschlägen der Europäischen Kommission. Die Bundesregierung äußert sich nicht zur Haushalts- und Finanzpolitik einzelner Mitgliedstaaten.  3. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung ggf. in der politischen Instabilität Frankreichs (u. a. Rücktritt des Premierministers, fehlende Parlamentsmehrheiten) auf die Finanz-, Wirtschafts- und Außenpolitik des Landes, und welche erwartet sie ggf. in Zukunft? Die Bundesregierung teilt die der Fragestellung zugrunde liegende Prämisse nicht. Die Beschlüsse des deutsch-französischen Ministerrates und des Sicherheits- und Verteidigungsrates, der am 29. August 2025 in Toulon (Frankreich) tagte, unterstreichen den engen Schulterschluss beider Länder.  4. Hat die Bundesregierung sich eine eigene aktuelle Auffassung gebildet zur Wahrscheinlichkeit eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Frankreich wegen dauerhafter Defizitüberschreitung? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Im November 2025 kam die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass mit der von der französischen Regierung vorgesehenen Haushaltsplanung im Ergebnis die Vorgaben eingehalten würden und damit das Defizitverfahren ruhe. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung nicht zu Themen außerhalb ihres Verantwortungsbereichs.  5. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu dem von der EU-Kommission genehmigten Konsolidierungspfad Frankreichs bis 2029, und wenn ja, welche? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.  6. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung ggf. der Stabilität Frankreichs für die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Europäischen Union bei?  8. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle Frankreichs in der gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik im Lichte der aktuellen innenpolitischen Spannungen in Paris? Die Fragen 6 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Frankreich ist für die Bundesregierung ein enger und beständiger Partner in der Außen- und Sicherheitspolitik. Die Stärkung der Handlungsfähigkeit in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ist eine permanente Aufgabe der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  7. Inwiefern beeinflusst die Haushaltslage Frankreichs nach Einschätzung der Bundesregierung ggf. die Umsetzung gemeinsamer EU-Projekte im Verteidigungs-, Energie- und Innovationsbereich (z. B. European Defend Fund [Europäischer Verteidigungsfonds], Permanent Structured Cooperation, Important Projects of Common European Interest)? Inwiefern sich die Haushaltslage einzelner Mitgliedstaaten auf die Umsetzung von Projekten oder Initiativen auf EU-Ebene auswirkt, hängt maßgeblich von deren jeweiligen Rahmen- und Förderungsbedingungen ab. Die Umsetzung von EU-Projekten ist im Sinne der Fragestellung nicht gefährdet.  9. Welche Folgen sieht die Bundesregierung für die deutsch-französische Kooperation in Verteidigungs-, Sicherheits- und Industriefragen (z. B. Future Combat Air System-Projekt, Main Ground Combat System- Panzerprogramm), wenn sich die wirtschaftliche Lage Frankreichs weiter verschärft? Die Bundesregierung strebt insbesondere in Verteidigungs-, Sicherheits- und Industriefragen eine enge deutsch-französische Kooperation an und befindet sich mit den französischen Partnern in einem ständigen Austausch zu allen relevanten Parametern der jeweiligen Kooperationsprojekte. 10. Welche Gespräche hat die Bundesregierung ggf. mit der französischen Regierung über wirtschaftspolitische Reformen oder finanzielle Stabilitätsmaßnahmen geführt, die Auswirkungen auf die bilaterale Zusammenarbeit haben könnten? Die Bundesregierung tauscht sich regelmäßig mit Mitgliedern der französischen Regierung zu Fragen der wirtschafts- und finanzpolitischen Zusammenarbeit und entsprechender Reformvorhaben aus. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Deutsch-Französische Wirtschaftsagenda, die auf dem diesjährigen Deutsch-Französischen Ministerrat am 29. August 2025 in Toulon (Frankreich) beschlossen wurde und die eine gemeinsame Grundlage für die laufende bilaterale wirtschafts- und finanzpolitische Zusammenarbeit schafft. 11. Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der EU- Kommission hinsichtlich einer möglichen Ausweitung fiskalischer Spielräume für Frankreich im Rahmen der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Festlegung des Pfades erfolgte, wie für alle anderen Mitgliedstaaten, auf Basis des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts. Eine Änderung des Ausgabenpfades steht derzeit nicht zur Debatte. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die außenpolitische Signalwirkung der Rating-Herabstufung Frankreichs durch Rating-Agenturen wie S&P für die Glaubwürdigkeit der Eurozone und der Europäischen Union als globaler Akteur? Die Bundesregierung kommentiert nicht die Einschätzung von Marktteilnehmern wie Ratingagenturen hinsichtlich der Kreditwürdigkeit einzelner Mitgliedstaaten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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