Mögliche finanzielle Risiken für Deutschland durch die Verschuldung Frankreichs und mögliche Belastungen für die Eurozone (Antwort zu Drs. 21/5931)
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Mögliche finanzielle Risiken für Deutschland durch die Verschuldung Frankreichs und mögliche Belastungen für die Eurozone (Antwort zu Drs. 21/5931)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6205
21. Wahlperiode 28.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Zimmer, Kay Gottschalk, Hauke
Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5931 –
Mögliche finanzielle Risiken für Deutschland durch die Verschuldung Frankreichs
und mögliche Belastungen für die Eurozone
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Frankreich befindet sich seit Jahren in einer kritischen Haushaltslage. Die
Staatsverschuldung liegt mit rund 3,4 Billionen Euro (www.zeit.de/wirtschaft/
2025-10/frankreich-krise-ratingagentur-moodys-bewertung, zuletzt aufgerufen
am 18. November 2025) bzw. 115,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP)
deutlich über den Maastricht-Grenzwerten (https://de.statista.com/infografik/3
3624/entwicklung-der-staatsverschuldung-der-groessten-europaeischen-volks
wirtschaften/, zuletzt aufgerufen am 18. November 2025). Erst im
Oktober 2025 hat auch die Ratingagentur S&P die Kreditwürdigkeit Frankreichs
von AA‑/A‑1+ auf A+/A‑1 herabgesetzt (www.tagesschau.de/wirtschaft/weltw
irtschaft/frankreich-rating-kreditwuerdigkeit-100.html, zuletzt aufgerufen am
13. November 2025). Das öffentliche Defizit überschreitet mit circa 5,5
Prozent des Bruttoinlandsprodukts ebenfalls die EU-Stabilitätsregeln (www.deuts
chlandfunk.de/eu-eroeffnet-defizitverfahren-gegen-frankreich-und-sechs-weit
ere-laender-100.html, zuletzt aufgerufen am 18. November 2025). Ein
Defizitverfahren gegen Frankreich läuft bereits. Gleichzeitig steckt das Land in einer
politischen Dauerkrise: Die vielen Rücktritte der Premierminister, wiederholte
Haushaltsblockaden und die gescheiterte Vertrauensfrage im Jahr 2025 haben
die ohnehin fragile Finanzlage weiter verschärft.
Die steigenden und volatilen Risikoaufschläge auf französische Staatsanleihen
(Obligations assimilables du Trésor (OATs)) zeigen die Verunsicherung der
Märkte hinsichtlich des Vertrauens in die Schuldentragfähigkeit Frankreichs
(www.fuw.ch/frankreichs-spread-im-fokus-245721385382, zuletzt aufgerufen
am 13. November 2025). Gleichzeitig ist die französische Volkswirtschaft eng
mit der deutschen Realwirtschaft und dem europäischen Bankensektor
verflochten. Eine mögliche Vertrauens- oder Liquiditätskrise in Frankreich kann
nach Ansicht der Fragesteller einen Contagion-Effekt auslösen, der sich auf
Deutschland und auf die gesamte Eurozone negativ auswirkt. Zinserhöhungen
würden dabei die eigene Verschuldung verteuern, während
Wirtschaftsverträge ins Stocken geraten. Besonders eine Aktivierung von ESM(Europäischer
Stabilitätsmechanismus)- oder EZB(Europäische Zentralbank)-
Stabilisierungsinstrumenten (z. B. Transmission Protection Instrument (TPI)) würde
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 27. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutschland als größten Nettozahler und Hauptgarant in der Eurozone stark
belasten.
Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, den Informationsstand der
Bundesregierung zu den aktuellen Finanzrisiken Frankreichs, den potenziellen
Auswirkungen auf Deutschland sowie den bestehenden Koordinations- und
Sicherungsmechanismen innerhalb der Eurozone zu ermitteln.
1. Liegen der Bundesregierung Daten über den Refinanzierungsbedarf und
die Fälligkeitenstruktur der französischen Staatsverschuldung für die
Jahre 2025 bis 2030 vor, und wenn ja, welche?
Die französische Finanzagentur Agence France Trésor veröffentlicht monatlich
eine detaillierte Übersicht zur öffentlichen französischen
Verschuldungsstruktur. Siehe: www.aft.gouv.fr/en/bulletins-mensuels.
2. Hat sich die Bundesregierung zur Entwicklung der französischen
Zinslast im Kontext der steigenden Renditen auf französische Staatsanleihen
eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, welche?
Die Überwachung der Haushaltspolitik der EU-Mitgliedstaaten obliegt primär
der EU-Kommission. Die Bundesregierung wirkt in diesem Prozess im
Rahmen der Ratsgremien mit. Der Rat hat nach den Vorgaben von Artikel 126
AEUV für Frankreich ein übermäßiges Defizit festgestellt und Vorgaben für die
Wachstumsrate der Ausgaben vorgesehen, um das übermäßige Defizit bis 2029
unter 3 Prozent des BIP abzusenken.
3. Hat sich die Bundesregierung mit der Frage beschäftigt, welche
Auswirkungen ein möglicher Vertrauensverlust in französische Staatsanleihen
auf die Refinanzierungskosten Deutschlands und anderer Eurostaaten
hätte, und wenn ja, zu welcher Erkenntnis ist sie gelangt (bitte ggf.
Schätzung nennen)?
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an derartigen Spekulationen. In
Abstimmung mit Frankreich und weiteren Euro-Mitgliedstaaten zielt die Politik
der Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene darauf ab, das
Vertrauen in langfristig tragfähige Staatsfinanzen im Euroraum und in die Stabilität
der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zu stärken.
4. Welche aggregierten Forderungen deutscher Banken, Versicherungen
und Fonds bestehen laut den der Bundesregierung vorliegenden Daten
gegenüber französischen Staatsanleihen, Finanzinstituten und sonstigen
Schuldnern (bitte jeweils in Mrd. Euro und nach Sektoren
aufgeschlüsselt angeben)?
Für den deutschen Bankensektor bestehen laut Bafin zum Stand Dezember
2025 Forderungen gegenüber dem französischen Staat von rund 43 Mrd. Euro,
gegenüber französischen Finanzinstituten von rund 101 Mrd. Euro und
gegenüber sonstigen französischen Schuldnern von rund 197 Mrd. Euro.
Für den deutschen Versicherungssektor bestehen laut Bafin zum Stand 31.
Dezember 2025 Forderungen in Form französischer Staatsanleihen von 43 Mrd.
Euro, gegenüber französischen Finanzinstituten von 30 Mrd. Euro und
gegenüber Sonstigen von 77 Mrd. Euro.
Für den Fondssektor ergibt sich laut Bafin zum Stand Ende November 2025 ein
Exposure gegenüber französischen Staatsanleihen von rund 31 Mrd. Euro. Der
Großteil dieses Exposures entfällt mit knapp 90 Prozent auf Fonds für
institutionelle Anleger. Insgesamt verteilen sich die Bestände an französischen
Staatsanleihen auf über 1 600 Fonds.
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglichen
Kursoder Bewertungsverlusten deutscher Finanzinstitute bei einem möglichen
Zinsanstieg französischer OATs um 200 Basispunkte vor?
6. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die
Risikoeinschätzungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
und der Deutschen Bundesbank bezüglich eines möglichen Frankreich-
Stressszenarios vor?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Deutsche Bundesbank hat im Finanzstabilitätsbericht vom November 2025
die Ergebnisse von zwei Stressszenarien mit Blick auf den Anleihebestand
deutscher Banken gegenüber europäischen Staaten veröffentlicht. Demnach
würde sich in den angenommenen Szenarien das Überschusskapital verringern.
Das Überschusskapital ist das harte Kernkapital der Banken, das oberhalb der
regulatorischen Kapitalanforderungen, Kapitalpuffer und Säule-2-
Empfehlungen vorhanden ist.
7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Europäischen
Zentralbank (EZB) oder des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM)
spezielle Stresstests für Institute mit hohem Frankreich-Exposure?
Mit Stresstests prüft die europäische Bankenaufsicht ganzheitlich, wie gut
Banken gegen finanzielle und wirtschaftliche Schocks gewappnet sind. Teil dieser
Betrachtung sind auch Länderrisiken. Anhand der Ergebnisse kann die Aufsicht
Schwachstellen ermitteln und diese im aufsichtlichen Dialog frühzeitig mit den
Banken angehen. Die Europäische Zentralbank (EZB) als zuständige Behörde
für signifikante Institute innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus
(SSM) führt im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit eine Reihe thematischer
Stresstests und vorausschauender Vulnerabilitätsanalysen zu unterschiedlichen
Risikoaspekten durch. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit führt sie zudem den EU-
weiten Stresstest der European Banking Authority (EBA) durch. Hierbei
werden z. B. relevante Exposure der teilnehmenden Institute sowie
Risikokonzentrationen untersucht.
8. In welcher Höhe wäre Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung
im Falle eines möglichen Hilfsprogramms für Frankreich über den
Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) anteilig haftungs- und
kapitalbeteiligungspflichtig, und wie hoch wäre der deutsche Kapitalabruf im
Ernstfall?
Der ESM verfügt über rund 708,5 Mrd. Euro Stammkapital. Diese Summe teilt
sich auf in rund 81 Mrd. Euro eingezahltes und rund 627,5 Mrd. Euro
abrufbares Kapital. Der deutsche Finanzierungsanteil am ESM beträgt rund 26,7
Prozent. Dies entspricht rund 21,7 Mrd. Euro eingezahltem und rund 167,8 Mrd.
Euro abrufbarem Kapital. Das maximale Haftungsrisiko Deutschlands beim
ESM ist unter allen Umständen auf das in Anhang II des ESM-Vertrages
genannte Kapital von insgesamt rund 189,5 Mrd. Euro beschränkt. An
Spekulationen über mögliche Inanspruchnahmen des ESM beteiligt sich die
Bundesregierung nicht.
9. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der fiskalischen und
politischen Implikationen einer möglichen Inanspruchnahme des ESM durch
Frankreich insbesondere im Hinblick auf Deutschlands Haftungsanteil
vorgenommen, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum
nicht?
Die Bundesregierung analysiert laufend die rechtlichen, volkswirtschaftlichen
und finanzmarktpolitischen Aspekte der Eurozonen-Hilfsfazilitäten EFSF und
ESM. Das derzeitige Datenbild zeigt, dass der ESM seiner Rolle als
Stabilitätsanker für die gesamte Eurozone inklusive Frankreichs vollumfänglich gerecht
wird. An Spekulationen über mögliche Inanspruchnahmen des ESM beteiligt
sich die Bundesregierung nicht.
10. Hat sich die Bundesregierung mit der Frage beschäftigt, ob sie eine
mögliche Anwendung des Transmission Protection Instruments (TPI) der
EZB als realistisch ansieht, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche
rechtlichen Grenzen bestehen hierfür nach Auffassung der
Bundesregierung, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen über die
Notwendigkeit oder Ausgestaltung von einer möglichen Anwendung geldpolitischer
Instrumente durch die EZB.
11. Hat die Bundesregierung eine Bewertung vorgenommen betreffend
mögliche indirekte Belastungen des Bundeshaushalts infolge höherer
Eurozinsen, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Die Zinsausgabenplanung des Bundeshaushalts basiert auf bewährten
finanzmathematischen Methoden, die alle Informationen berücksichtigen, die zum
Stichtag dem Kapitalmarkt bekannt sind.
12. Hat sich die Bundesregierung mit der Frage beschäftigt, welche
makroökonomischen Rückwirkungen sie im Falle eines möglichen
ausgeprägten Wachstumsrückgangs in Frankreich (z. B. bei Schrumpfung oder
Minimalwachstum) auf die deutsche Volkswirtschaft erwartet, wenn ja, mit
welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung steht mit Frankreich in engem Austausch über die
makroökonomische Entwicklung in beiden Ländern. Die deutsch-französische
Zusammenarbeit zielt dabei auf eine nachhaltige Stärkung der
Wachstumsgrundlagen, die der gesamten Euro-Zone zugutekommt.
13. Hat die Bundesregierung bereits konkrete Maßnahmen geplant, um die
deutsche Finanzmarktstabilität im Falle eines möglichen französischen
Zahlungsschocks zu gewährleisten, wenn ja, welche, und wenn nein,
warum nicht?
Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) überwacht und diskutiert die
Risikolage und Widerstandsfähigkeit des deutschen Finanzsystems. Im AFS sind das
BMF, die Deutsche Bundesbank und die Bafin vertreten.
14. Welche finanziellen Verpflichtungen entstehen Deutschland durch die
deutsch-französische Initiative „FIVE“ für Wachstumsunternehmen, und
wie bewertet die Bundesregierung deren Risikoexposition?
Deutschland und Frankreich haben die Initiative „Financing Innovative
Ventures in Europe – FIVE“ gestartet, um den Zugang von Start-ups und Scale-ups
zu privatem Kapital zu verbessern. Dazu hat die Taskforce der FIVE-Initiative
unter der Leitung des ehemaligen Bundesfinanzministers Dr. Jörg Kukies und
des ehemaligen Gouverneurs der Banque de France Christian Noyer einen
Abschlussbericht mit Empfehlungen erarbeitet und im Januar 2026 vorgelegt. Da
es sich hierbei um Empfehlungen handelt, entstehen daraus keine unmittelbaren
Verpflichtungen. Die Bundesregierung berät aktuell über die Umsetzung der
Empfehlungen.
15. Sieht die Bundesregierung die bilaterale Zusammenarbeit im
Finanzbereich als stabilisierenden oder risikosteigernden Faktor in der aktuellen
Lage, und wenn ja, inwiefern?
Grundlage der einzigartigen bilateralen Zusammenarbeit zwischen der
Bundesregierung und der französischen Regierung ist der Elysée-Vertrag vom 22.
Januar 1963, modernisiert und erweitert durch den Vertrag von Aachen vom
22. Januar 2019. Die Zusammenarbeit erfolgt unabhängig von der jeweils
aktuellen Lage und mit dem Ziel der Förderung von Stabilität, Zusammenarbeit und
gemeinsamem Fortschritt in Europa.
16. Welche Indikatoren zieht die Bundesregierung ggf. zur Bewertung der
Schuldentragfähigkeit Frankreichs heran (z. B. Debt-to-Revenue-Ratio,
Zinsdeckung, Primärsaldo)?
Bei der Überwachung der öffentlichen Finanzen wirken EU-Kommission und
Rat nach Maßgabe der europäischen Fiskalregeln zusammen. Die
Bundesregierung nutzt in diesem Zusammenhang die von der Kommission bereitgestellten
Indikatoren. Die EU-Kommission stellt im Anhang der Frühjahrsprognose
2026, die am 21. Mai 2026 veröffentlicht wurde, umfangreiche Indikatoren für
alle Mitgliedstaaten zu Verfügung. Siehe: https://economy-finance.ec.europ
a.eu/economic-forecast-and-surveys/economic-forecasts/spring-2026-economi
c-forecast-slowdown-growth-energy-shock-drives-inflation_en.
17. Welche bisherigen Gespräche oder Abstimmungen gab es ggf. zwischen
dem Bundesministerium der Finanzen, der EZB und der französischen
Regierung zu möglichen Stabilisierungsmaßnahmen?
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen über mögliche
Stabilisierungsmaßnahmen.
18. Welche Kommunikations- und Koordinationsmechanismen bestehen
zwischen dem Bundesministerium der Finanzen, der Bundesbank, der
EZB, der BaFin und dem Bundeskanzleramt im Falle einer möglichen
akuten Frankreich-Krise?
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen über mögliche
Krisenfälle. Im Übrigen bestehen bewährte Mechanismen der Kommunikation und
Koordinierung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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