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Mögliche finanzielle Risiken für Deutschland durch die Verschuldung Frankreichs und mögliche Belastungen für die Eurozone (Antwort zu Drs. 21/5931)

dip / drucksache 28.05.2026 · WP 21 · 21/6205 · Antwort · Original ↗

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Mögliche finanzielle Risiken für Deutschland durch die Verschuldung Frankreichs und mögliche Belastungen für die Eurozone (Antwort zu Drs. 21/5931) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6205 21. Wahlperiode 28.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Zimmer, Kay Gottschalk, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5931 – Mögliche finanzielle Risiken für Deutschland durch die Verschuldung Frankreichs und mögliche Belastungen für die Eurozone V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Frankreich befindet sich seit Jahren in einer kritischen Haushaltslage. Die Staatsverschuldung liegt mit rund 3,4 Billionen Euro (www.zeit.de/wirtschaft/ 2025-10/frankreich-krise-ratingagentur-moodys-bewertung, zuletzt aufgerufen am 18. November 2025) bzw. 115,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) deutlich über den Maastricht-Grenzwerten (https://de.statista.com/infografik/3 3624/entwicklung-der-staatsverschuldung-der-groessten-europaeischen-volks wirtschaften/, zuletzt aufgerufen am 18. November 2025). Erst im Oktober 2025 hat auch die Ratingagentur S&P die Kreditwürdigkeit Frankreichs von AA‑/A‑1+ auf A+/A‑1 herabgesetzt (www.tagesschau.de/wirtschaft/weltw irtschaft/frankreich-rating-kreditwuerdigkeit-100.html, zuletzt aufgerufen am 13. November 2025). Das öffentliche Defizit überschreitet mit circa 5,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ebenfalls die EU-Stabilitätsregeln (www.deuts chlandfunk.de/eu-eroeffnet-defizitverfahren-gegen-frankreich-und-sechs-weit ere-laender-100.html, zuletzt aufgerufen am 18. November 2025). Ein Defizitverfahren gegen Frankreich läuft bereits. Gleichzeitig steckt das Land in einer politischen Dauerkrise: Die vielen Rücktritte der Premierminister, wiederholte Haushaltsblockaden und die gescheiterte Vertrauensfrage im Jahr 2025 haben die ohnehin fragile Finanzlage weiter verschärft. Die steigenden und volatilen Risikoaufschläge auf französische Staatsanleihen (Obligations assimilables du Trésor (OATs)) zeigen die Verunsicherung der Märkte hinsichtlich des Vertrauens in die Schuldentragfähigkeit Frankreichs (www.fuw.ch/frankreichs-spread-im-fokus-245721385382, zuletzt aufgerufen am 13. November 2025). Gleichzeitig ist die französische Volkswirtschaft eng mit der deutschen Realwirtschaft und dem europäischen Bankensektor verflochten. Eine mögliche Vertrauens- oder Liquiditätskrise in Frankreich kann nach Ansicht der Fragesteller einen Contagion-Effekt auslösen, der sich auf Deutschland und auf die gesamte Eurozone negativ auswirkt. Zinserhöhungen würden dabei die eigene Verschuldung verteuern, während Wirtschaftsverträge ins Stocken geraten. Besonders eine Aktivierung von ESM(Europäischer Stabilitätsmechanismus)- oder EZB(Europäische Zentralbank)- Stabilisierungsinstrumenten (z. B. Transmission Protection Instrument (TPI)) würde Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutschland als größten Nettozahler und Hauptgarant in der Eurozone stark belasten. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, den Informationsstand der Bundesregierung zu den aktuellen Finanzrisiken Frankreichs, den potenziellen Auswirkungen auf Deutschland sowie den bestehenden Koordinations- und Sicherungsmechanismen innerhalb der Eurozone zu ermitteln.  1. Liegen der Bundesregierung Daten über den Refinanzierungsbedarf und die Fälligkeitenstruktur der französischen Staatsverschuldung für die Jahre 2025 bis 2030 vor, und wenn ja, welche? Die französische Finanzagentur Agence France Trésor veröffentlicht monatlich eine detaillierte Übersicht zur öffentlichen französischen Verschuldungsstruktur. Siehe: www.aft.gouv.fr/en/bulletins-mensuels.  2. Hat sich die Bundesregierung zur Entwicklung der französischen Zinslast im Kontext der steigenden Renditen auf französische Staatsanleihen eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, welche? Die Überwachung der Haushaltspolitik der EU-Mitgliedstaaten obliegt primär der EU-Kommission. Die Bundesregierung wirkt in diesem Prozess im Rahmen der Ratsgremien mit. Der Rat hat nach den Vorgaben von Artikel 126 AEUV für Frankreich ein übermäßiges Defizit festgestellt und Vorgaben für die Wachstumsrate der Ausgaben vorgesehen, um das übermäßige Defizit bis 2029 unter 3 Prozent des BIP abzusenken.  3. Hat sich die Bundesregierung mit der Frage beschäftigt, welche Auswirkungen ein möglicher Vertrauensverlust in französische Staatsanleihen auf die Refinanzierungskosten Deutschlands und anderer Eurostaaten hätte, und wenn ja, zu welcher Erkenntnis ist sie gelangt (bitte ggf. Schätzung nennen)? Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an derartigen Spekulationen. In Abstimmung mit Frankreich und weiteren Euro-Mitgliedstaaten zielt die Politik der Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene darauf ab, das Vertrauen in langfristig tragfähige Staatsfinanzen im Euroraum und in die Stabilität der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zu stärken.  4. Welche aggregierten Forderungen deutscher Banken, Versicherungen und Fonds bestehen laut den der Bundesregierung vorliegenden Daten gegenüber französischen Staatsanleihen, Finanzinstituten und sonstigen Schuldnern (bitte jeweils in Mrd. Euro und nach Sektoren aufgeschlüsselt angeben)? Für den deutschen Bankensektor bestehen laut Bafin zum Stand Dezember 2025 Forderungen gegenüber dem französischen Staat von rund 43 Mrd. Euro, gegenüber französischen Finanzinstituten von rund 101 Mrd. Euro und gegenüber sonstigen französischen Schuldnern von rund 197 Mrd. Euro. Für den deutschen Versicherungssektor bestehen laut Bafin zum Stand 31. Dezember 2025 Forderungen in Form französischer Staatsanleihen von 43 Mrd. Euro, gegenüber französischen Finanzinstituten von 30 Mrd. Euro und gegenüber Sonstigen von 77 Mrd. Euro. Für den Fondssektor ergibt sich laut Bafin zum Stand Ende November 2025 ein Exposure gegenüber französischen Staatsanleihen von rund 31 Mrd. Euro. Der Großteil dieses Exposures entfällt mit knapp 90 Prozent auf Fonds für institutionelle Anleger. Insgesamt verteilen sich die Bestände an französischen Staatsanleihen auf über 1 600 Fonds.  5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglichen Kursoder Bewertungsverlusten deutscher Finanzinstitute bei einem möglichen Zinsanstieg französischer OATs um 200 Basispunkte vor?  6. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Risikoeinschätzungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank bezüglich eines möglichen Frankreich- Stressszenarios vor? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Deutsche Bundesbank hat im Finanzstabilitätsbericht vom November 2025 die Ergebnisse von zwei Stressszenarien mit Blick auf den Anleihebestand deutscher Banken gegenüber europäischen Staaten veröffentlicht. Demnach würde sich in den angenommenen Szenarien das Überschusskapital verringern. Das Überschusskapital ist das harte Kernkapital der Banken, das oberhalb der regulatorischen Kapitalanforderungen, Kapitalpuffer und Säule-2- Empfehlungen vorhanden ist.  7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Europäischen Zentralbank (EZB) oder des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) spezielle Stresstests für Institute mit hohem Frankreich-Exposure? Mit Stresstests prüft die europäische Bankenaufsicht ganzheitlich, wie gut Banken gegen finanzielle und wirtschaftliche Schocks gewappnet sind. Teil dieser Betrachtung sind auch Länderrisiken. Anhand der Ergebnisse kann die Aufsicht Schwachstellen ermitteln und diese im aufsichtlichen Dialog frühzeitig mit den Banken angehen. Die Europäische Zentralbank (EZB) als zuständige Behörde für signifikante Institute innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) führt im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit eine Reihe thematischer Stresstests und vorausschauender Vulnerabilitätsanalysen zu unterschiedlichen Risikoaspekten durch. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit führt sie zudem den EU- weiten Stresstest der European Banking Authority (EBA) durch. Hierbei werden z. B. relevante Exposure der teilnehmenden Institute sowie Risikokonzentrationen untersucht.  8. In welcher Höhe wäre Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle eines möglichen Hilfsprogramms für Frankreich über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) anteilig haftungs- und kapitalbeteiligungspflichtig, und wie hoch wäre der deutsche Kapitalabruf im Ernstfall? Der ESM verfügt über rund 708,5 Mrd. Euro Stammkapital. Diese Summe teilt sich auf in rund 81 Mrd. Euro eingezahltes und rund 627,5 Mrd. Euro abrufbares Kapital. Der deutsche Finanzierungsanteil am ESM beträgt rund 26,7 Prozent. Dies entspricht rund 21,7 Mrd. Euro eingezahltem und rund 167,8 Mrd. Euro abrufbarem Kapital. Das maximale Haftungsrisiko Deutschlands beim ESM ist unter allen Umständen auf das in Anhang II des ESM-Vertrages genannte Kapital von insgesamt rund 189,5 Mrd. Euro beschränkt. An Spekulationen über mögliche Inanspruchnahmen des ESM beteiligt sich die Bundesregierung nicht.  9. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der fiskalischen und politischen Implikationen einer möglichen Inanspruchnahme des ESM durch Frankreich insbesondere im Hinblick auf Deutschlands Haftungsanteil vorgenommen, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung analysiert laufend die rechtlichen, volkswirtschaftlichen und finanzmarktpolitischen Aspekte der Eurozonen-Hilfsfazilitäten EFSF und ESM. Das derzeitige Datenbild zeigt, dass der ESM seiner Rolle als Stabilitätsanker für die gesamte Eurozone inklusive Frankreichs vollumfänglich gerecht wird. An Spekulationen über mögliche Inanspruchnahmen des ESM beteiligt sich die Bundesregierung nicht. 10. Hat sich die Bundesregierung mit der Frage beschäftigt, ob sie eine mögliche Anwendung des Transmission Protection Instruments (TPI) der EZB als realistisch ansieht, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche rechtlichen Grenzen bestehen hierfür nach Auffassung der Bundesregierung, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen über die Notwendigkeit oder Ausgestaltung von einer möglichen Anwendung geldpolitischer Instrumente durch die EZB. 11. Hat die Bundesregierung eine Bewertung vorgenommen betreffend mögliche indirekte Belastungen des Bundeshaushalts infolge höherer Eurozinsen, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Die Zinsausgabenplanung des Bundeshaushalts basiert auf bewährten finanzmathematischen Methoden, die alle Informationen berücksichtigen, die zum Stichtag dem Kapitalmarkt bekannt sind. 12. Hat sich die Bundesregierung mit der Frage beschäftigt, welche makroökonomischen Rückwirkungen sie im Falle eines möglichen ausgeprägten Wachstumsrückgangs in Frankreich (z. B. bei Schrumpfung oder Minimalwachstum) auf die deutsche Volkswirtschaft erwartet, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung steht mit Frankreich in engem Austausch über die makroökonomische Entwicklung in beiden Ländern. Die deutsch-französische Zusammenarbeit zielt dabei auf eine nachhaltige Stärkung der Wachstumsgrundlagen, die der gesamten Euro-Zone zugutekommt. 13. Hat die Bundesregierung bereits konkrete Maßnahmen geplant, um die deutsche Finanzmarktstabilität im Falle eines möglichen französischen Zahlungsschocks zu gewährleisten, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) überwacht und diskutiert die Risikolage und Widerstandsfähigkeit des deutschen Finanzsystems. Im AFS sind das BMF, die Deutsche Bundesbank und die Bafin vertreten. 14. Welche finanziellen Verpflichtungen entstehen Deutschland durch die deutsch-französische Initiative „FIVE“ für Wachstumsunternehmen, und wie bewertet die Bundesregierung deren Risikoexposition? Deutschland und Frankreich haben die Initiative „Financing Innovative Ventures in Europe – FIVE“ gestartet, um den Zugang von Start-ups und Scale-ups zu privatem Kapital zu verbessern. Dazu hat die Taskforce der FIVE-Initiative unter der Leitung des ehemaligen Bundesfinanzministers Dr. Jörg Kukies und des ehemaligen Gouverneurs der Banque de France Christian Noyer einen Abschlussbericht mit Empfehlungen erarbeitet und im Januar 2026 vorgelegt. Da es sich hierbei um Empfehlungen handelt, entstehen daraus keine unmittelbaren Verpflichtungen. Die Bundesregierung berät aktuell über die Umsetzung der Empfehlungen. 15. Sieht die Bundesregierung die bilaterale Zusammenarbeit im Finanzbereich als stabilisierenden oder risikosteigernden Faktor in der aktuellen Lage, und wenn ja, inwiefern? Grundlage der einzigartigen bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und der französischen Regierung ist der Elysée-Vertrag vom 22. Januar 1963, modernisiert und erweitert durch den Vertrag von Aachen vom 22. Januar 2019. Die Zusammenarbeit erfolgt unabhängig von der jeweils aktuellen Lage und mit dem Ziel der Förderung von Stabilität, Zusammenarbeit und gemeinsamem Fortschritt in Europa. 16. Welche Indikatoren zieht die Bundesregierung ggf. zur Bewertung der Schuldentragfähigkeit Frankreichs heran (z. B. Debt-to-Revenue-Ratio, Zinsdeckung, Primärsaldo)? Bei der Überwachung der öffentlichen Finanzen wirken EU-Kommission und Rat nach Maßgabe der europäischen Fiskalregeln zusammen. Die Bundesregierung nutzt in diesem Zusammenhang die von der Kommission bereitgestellten Indikatoren. Die EU-Kommission stellt im Anhang der Frühjahrsprognose 2026, die am 21. Mai 2026 veröffentlicht wurde, umfangreiche Indikatoren für alle Mitgliedstaaten zu Verfügung. Siehe: https://economy-finance.ec.europ a.eu/economic-forecast-and-surveys/economic-forecasts/spring-2026-economi c-forecast-slowdown-growth-energy-shock-drives-inflation_en. 17. Welche bisherigen Gespräche oder Abstimmungen gab es ggf. zwischen dem Bundesministerium der Finanzen, der EZB und der französischen Regierung zu möglichen Stabilisierungsmaßnahmen? Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen über mögliche Stabilisierungsmaßnahmen. 18. Welche Kommunikations- und Koordinationsmechanismen bestehen zwischen dem Bundesministerium der Finanzen, der Bundesbank, der EZB, der BaFin und dem Bundeskanzleramt im Falle einer möglichen akuten Frankreich-Krise? Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen über mögliche Krisenfälle. Im Übrigen bestehen bewährte Mechanismen der Kommunikation und Koordinierung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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