Geschwindigkeitsreduzierung auf der Bahnstrecke München-Buchloe und weiterer Strecken (Antwort zu Drs. 21/2644)
Text
Geschwindigkeitsreduzierung auf der Bahnstrecke München-Buchloe und weiterer Strecken (Antwort zu Drs. 21/2644)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3243
21. Wahlperiode 11.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victoria Broßart, Matthias Gastel,
Tarek Al-Wazir, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2644 –
Geschwindigkeitsreduzierung auf der Bahnstrecke München–Buchloe und
weiterer Strecken
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut öffentlicher Berichterstattung richtet die DB InfraGO in 2026 auf der
Bahnstrecke München–Buchloe (Strecke 5520) mehr als 25 Kilometer als
Langsamfahrstellen mit einer Geschwindigkeitsreduktion von 160 km/h auf
70 km/h ein (vgl. Presseartikel Allgäuer Zeitung vom 13. Oktober 2025:
„Katastrophe für die Fahrgäste“: Im Allgäu droht Bahn-Chaos; www.allgaeuer-zei
tung.de/allgaeu/bahn-schock-im-allgaeu-muenchen-buchloe-zuege-langsam-fa
hrplan-probleme-baustelle-112409475). Auch weitere Strecken im Allgäu und
bei der S-Bahn München sind betroffen. Begründet wird die Maßnahme mit
der Schonung der Infrastruktur. Aus Sicht der Fragestellenden drängt sich der
Eindruck jahrelang vernachlässigter Instandhaltung mit einem daraus
resultierenden schlechten Zustand der betroffenen Infrastruktur auf. Die
Auswirkungen auf die Fahrpläne bei flächendeckenden Langsamfahrstellen werden
beträchtlich sein.
1. Welche Streckenabschnitte der Strecke 5520 (München–Buchloe) sind
von der Geschwindigkeitsreduktion betroffen (bitte unter Angabe der
Fahrtrichtung und Streckenkilometer auflisten)?
5. Ab wann sind die Maßnahmen der Geschwindigkeitsreduzierung geplant
(bitte genauen Zeitplan mit Angabe der konkreten Baumaßnahme
angeben)?
13. Wann ist mit einer Aufhebung der Langsamfahrstellen zu rechnen?
Die Fragen 1, 5 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der DB InfraGO AG sind folgende Streckenabschnitte durch
Langsamfahrstellen (La-Stellen) betroffen:
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom
11. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
• Fahrtrichtung München–Buchloe, km 23,200–23,500,
Höchstgeschwindigkeit 40 km/h, bereits laufend bis voraussichtlich 31. Oktober 2026 wegen
Oberbaumängeln (vsl. ab 30. November 2025: Erhöhung auf 70 km/h nach
Abschluss der Hangsanierung)
• Fahrtrichtung München–Buchloe, km 23,510–25,900,
Höchstgeschwindigkeit 70 km/h, bereits laufend bis voraussichtlich 31. Oktober 2026 wegen
Oberbaumängeln
• Fahrtrichtung Buchloe–München, km 31,800–23,200,
Höchstgeschwindigkeit 70 km/h, bereits laufend bis voraussichtlich 31. Oktober 2026 wegen
Oberbaumängeln
• Fahrtrichtung Buchloe–München, km 51,000–48,300,
Höchstgeschwindigkeit 70 km/h, voraussichtlich im Zeitraum 7. Februar 2026–31. Oktober
2026 wegen Oberbaumängeln.
2. Sind der Deutschen Bahn Maßnahmen der Schweizerischen Bundesbahn
bezüglich der Fernverkehrslinie München–Zürich aufgrund der
erwartbaren Verspätung bekannt, beispielsweise die Teilung der Linie?
Nach Angaben der DB InfraGO AG werden die zusätzlichen Fahrzeitbedarfe
fahrplanerisch so umgesetzt, dass die Züge in der bisherigen Lage zwischen
Buchloe und Lindau Grenze (und Gegenrichtung) verbleiben können. Daher ist
nicht davon auszugehen, dass der Linienverlauf eingekürzt oder getrennt
werden muss.
3. Welche weiteren Bahnstrecken sind von der angekündigten
Geschwindigkeitsreduktion betroffen?
4. Welche konkreten Streckenabschnitte der weiteren betroffenen
Bahnstrecken sind von der Geschwindigkeitsreduktion betroffen (bitte unter
Angabe der Streckenkilometer und bei zweigleisigen Strecken unter Angabe
der Fahrtrichtung auflisten)?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Angaben der DB InfraGO AG sind keine weiteren Strecken von der
Geschwindigkeitsreduktion betroffen.
6. Wie wurde der Netzzustand der Strecke München–Buchloe und aller
weiterer betroffenen Bahnstrecken in den letzten Jahren bewertet (bitte
nach einzelnen Gewerken jeweils für die Jahre 2021 bis 2024
aufschlüsseln)?
Die DB InfraGO AG hat hierzu die nachfolgenden Zustandsnoten als interne
Kennzahlen mitgeteilt.
Objektgruppe 2021 2022 2023 2024
Brücken 2.1 2.1 2.1 2.1
Bahnübergänge 4.0 4.6 5.1 4.7
Gleise 3.3 3.6 3.7 3.5
Lärmschutzbauwerke --- --- --- 1.1
Stellwerke 3.9 2.4 3.3 3.4
Oberleitung 1.8 1.9 2.1 2.0
Objektgruppe 2021 2022 2023 2024
Stützwände 1.7 1.0 1.4 1.0
Weichen/Kreuzungen 3.0 3.1 3.1 3.3
7. Welche Anlagenklassen sollen aufgrund der Einrichtung der
Langsamfahrstellen geschont werden (vgl. in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannter Presseartikel)?
Nach Angaben der DB InfraGO AG resultiert die Einführung der La-Stellen
aus Mängeln am Gleisoberbau.
8. Mit welcher Zustandsnote wurden die jetzt zu schonenden
Anlagenklassen in den letzten Jahren in den betroffenen Abschnitten bewertet (bitte
jeweils für die Jahre 2021 bis 2024 angeben)?
Die DB InfraGO hat folgende Zustandsnoten Kennzahlen für die betroffenen
Anlagenklassen mitgeteilt.
• Abschnitt Puchheim–Fürstenfeldbruck (km 21,6–km 25,9):
Objektgruppe 2021 2022 2023 2024
Brücken 1.6 1.4 1,4 1.4
Gleise 3.6 4.2 4.2 4.4
Weichen/Kreuzungen 3.8 4.1 3.6 4.2
• Abschnitt Kaufering–Geltendorf (km 51–km 48,3):
Objektgruppe 2021 2022 2023 2024
Brücken 2.6 3.8 2.7 2.5
• Abschnitt Grafrath–Fürstenfeldbruck (km 31,8–km 23,2):
Objektgruppe 2021 2022 2023 2024
Brücken 2.0 2.0 1.9 1.9
Gleise 3.8 4.2 3.8 3.6
Weichen/Kreuzungen 2.7 2.6 2.3 3.9
9. Ergibt sich für die Maßnahmen eine zwingende Notwendigkeit, und
welche Konsequenzen befürchtet die Deutsche Bahn bei einer
Nichtumsetzung der Langsamfahrstellen?
10. Seit wann ist der Bundesregierung, den dazugehörigen Behörden sowie
der Deutschen Bahn der schlechte Zustand und der daraus resultierende
Sanierungsbedarf auf der Strecke München–Buchloe bekannt?
11. Warum wurden notwendige Sanierungen so lange aufgeschoben, sodass
die jetzt anstehende Geschwindigkeitsreduzierung als einzige Option
verbleibt?
Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Angaben der DB InfraGO AG ist es wegen der Mängel am Oberbau aus
Sicherheitsgründen nicht möglich, die Regelgeschwindigkeit
aufrechtzuerhalten. Entsprechende Meldungen durch den Anlagenverantwortlichen erfolgten
nach Angaben der DB InfraGO AG 2023. Bei den darauffolgenden
Regelinspektionen seien weitere deutliche Verschlechterungen festgestellt worden, die
zu den nunmehr ergriffenen Maßnahmen geführt hätten. Der hohe
Erneuerungsbedarf sowie die begrenzten, am Markt verfügbaren Bauressourcen haben
nach Angaben der DB InfraGO AG dazu geführt, dass nicht alle Strecken
bereits im Jahr 2025 erneuert werden konnten.
12. Zum jetzigen Zeitpunkt im Herbst 2025 ist der Jahresfahrplan 2026
bereits finalisiert und steht vor der Veröffentlichung, warum wurde die
Maßnahme erst im Herbst 2025, nachdem der Jahresfahrplan 2026
bereits finalisiert und veröffentlicht worden ist, angekündigt?
Nach Angaben der DB InfraGO AG wird der Jahresfahrplan unabhängig vom
aktuellen Anlagenzustand erstellt, da Mängel in der Regel kurzfristig behoben
werden. Im konkreten Fall sind jedoch weitere Schäden oder deren
Voranschreiten nicht auszuschließen, so dass Fahrzeitpuffer ab Anfang Februar 2026
eingeplant und Anpassungen des Fahrplans mit den betroffenen
Verkehrsunternehmen und der Bayrischen Eisenbahngesellschaft vereinbart wurden. Zum
detaillierten Fahrplankonzept will die DB InfraGO AG die Öffentlichkeit
umfassend informieren.
14. Wann ist eine Sanierung der betroffenen Streckenabschnitte geplant?
Nach Angaben der DB InfraGO AG erfolgt die Sanierung der betroffenen
Streckenabschnitte ab dem Jahr 2026 (Gleiserneuerungen) und wird in den
darauffolgenden Jahren fortgesetzt (2028: Weichenerneuerungen in Geltendorf und
2030: Brückenerneuerungen).
15. Ist der vor wenigen Jahren elektrifizierte Abschnitt Geltendorf–Buchloe
von der Geschwindigkeitsreduktion betroffen, und warum wurden
anstehende Instandhaltungsarbeiten nicht im Rahmen dieser Arbeiten
ausgeführt?
17. Wurde im Zuge der Elektrifizierungs- und Ausbaumaßnahmen im
Abschnitt Geltendorf–Buchloe der Oberbau saniert?
Die Fragen 15 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Angaben der DB InfraGO AG wurde der Oberbau im Abschnitt
Geltendorf–Buchloe nicht erneuert, da dies nicht Bestandteil des Projektumfangs der
Ausbaustrecke 48 gewesen sei. Ausnahme seien einzelne Teilbereiche von
Brücken im Bahnhof Kaufering (Westkopf) gewesen.
16. Welche baulichen Maßnahmen wurden neben der Elektrifizierung auf
dem Streckenabschnitt Geltendorf–Buchloe umgesetzt?
Nach Angaben der DB InfraGO AG wurden nachfolgende Maßnahmen
umgesetzt:
• 238 km Oberleitung,
• Erneuerung von zwei Verkehrsstationen (Kißlegg und Türkheim),
• Erneuerung von zwei Straßenbrücken und weiterer korrespondierender
Brückenmaßnahmen,
• Anhebung von fünf Brücken,
• zehn Gleisabsenkungen,
• 26 km Schallschutzwände,
• Bau von zwei elektronischen Stellwerken,
• Anpassungen bei acht Relaisstellwerken und
• Erneuerungen und Anpassungen bei 27 Bahnübergänge.
18. Führt die Bundesregierung die offensichtlich nicht umfassend erfolgte
Instandhaltung auf eine zu geringe Mittelausstattung der Deutschen Bahn
zurück?
Nein.
19. Führt die Bundesregierung die nicht umfassend erfolgte Instandhaltung
auf den Fehlanreiz zurück, dass der Bund hauptsächlich nur
Ersatzinvestitionen finanziert und die Deutsche Bahn damit einen Anreiz zum
Aussetzen von Instandhaltungsmaßnahmen hat?
Nein.
20. Welche Auswirkungen auf die Kenngröße des theoretischen
Fahrzeitverlusts hat die Einrichtung dieser Maßnahme?
Nach Mitteilung der DB InfraGO AG ergeben sich durch die Zugfolge der
einzelnen betroffenen Linien und langsameres Nachfahren bzw. Überholungen
folgende Fahrtzeitverluste.
Linie Strecke
Pasing–Buchloe
Strecke
Buchloe–Pasing
RB 68 München–Füssen 9 Min. 20 Min.
RB 74 München–Buchloe 9 Min. 18 Min.
RE 70/RE 76 München–Kempten–Lindau 10 Min. 16 Min.
RB 72 München–Memmingen 10 Min. 18 Min.
RE 96 München–Memmingen–Lindau 7 Min. 15 Min.
ECE L 88 München–Zürich 4 Min. 11 Min.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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