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Generalsanierung der Strecke Obertraubling-Passau (Antwort zu Drs. 21/4357)

dip / drucksache 20.04.2026 · WP 21 · 21/5575 · Antwort · Original ↗

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Generalsanierung der Strecke Obertraubling-Passau (Antwort zu Drs. 21/4357) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5575 21. Wahlperiode 20.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Victoria Broßart, Tarek Al-Wazir, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4357 – Generalsanierung der Strecke Obertraubling–Passau V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die anstehende Generalsanierung der Strecke Obertraubling–Passau soll den Infrastrukturzustand der Strecke deutlich verbessern. Generalsanierungen gehen mit erheblichen Eingriffen in die alltägliche Mobilität von Menschen einher, dazu auch mit erheblichen Auswirkungen auf den Güterverkehr. Dazu werden beträchtliche Haushaltsmittel des Bundes investiert. Es ist daher aus Sicht der Fragestellenden notwendig, die Maßnahme als Bund eng zu begleiten und, sofern notwendig, steuernd einzugreifen.  1. Welche Zustandsnoten wurden im Bereich der Generalsanierung gemäß dem DB-InfraGO-Zustandsbericht (DB = Deutsche Bahn) zwischen den Jahren 2021 und 2025 vergeben? Bei der Netzzustandsnote handelt es sich um eine interne Kennzahl der DB InfraGO AG, deren Herleitung und Systematik das Bundesministerium für Verkehr (BMV) bislang nicht validieren kann und die daher für die Bewertung des Netzzustandes durch das BMV keine Anwendung findet. Die folgende Zustandsnoten wurden im Bereich der Korridorsanierung zwischen den Jahren 2021 und 2024 durch die DB InfraGO AG vergeben. Für 2025 liegen noch keine Daten vor. 2021: 3,2 2022: 3,4 2023: 3,2 2024: 3,5 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 17. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Welche Zustandsnoten wurden für jede Anlagenklasse im Bereich der Generalsanierung gemäß dem DB-InfraGO-Zustandsbericht zwischen den Jahren 2021 und 2025 jeweils vergeben? Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Zustandsnoten wurden durch die DB InfraGO AG zwischen 2021 und 2024 vergeben. Für 2025 liegen noch keine Daten vor. Jahr Gleise Weichen BÜ Stellwerke Brücken Durchlässe Weichenheizanlagen Lärmschutzbauwerke Oberleitung Stützbauwerke 2021 3,6 3,0 5,4 3,8 2,7 nv nv nv 3,0 2,6 2022 3,5 2,9 5,5 3,7 2,7 nv nv nv 3,1 3,3 2023 3,3 3,4 5,3 4,2 2,7 nv nv nv 3,0 2,6 2024 3,6 3,2 4,5 4,7 2,7 3,8 3,5 1,2 2,9 3,2  3. Welche Sanierungsmaßnahmen wurden im Bereich der Generalsanierung zwischen 2021 und 2025 ergriffen (bitte in geeigneten Einheiten für jedes Gewerk angeben)? Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Sanierungsmaßnahmen wurden durch die DB InfraGO AG im Bereich der Korridorsanierung zwischen 2021 und 2025 ergriffen. Gewerk Einheit 2021 2022 2023 2024 2025 Gleise km 6,0 1,5 12,5 7,0 7,5 Weichen Stück 7 0 0 16 0 Brücken m2 150 0 0 0 0 Darüber hinaus wurde an der Station Sünching der Mittelbahnsteig mit Personenunterführung und Aufzügen barrierefrei ausgebaut (Nutzungsaufnahme 2024).  4. Welche Zustandsnoten für Ingenieurbauwerke gemäß der Methodik des Infrastrukturzustands- und -entwicklungsberichts (IZB) werden aktuell im Bereich der Generalsanierung jeweils vergeben (bitte für jede Anlagenklasse auflisten)? Auf Grundlage des Infrastrukturkatasters (ISK) 2024 mit Datenstand 30. November 2024 werden folgende Zustandsnoten durch die DB InfraGO AG vergeben: • Tunnel (Basis: Stückliste Tunnel; Anzahl: 0): auf der Strecke sind keine Tunnel vorhanden. • Brücken (Basis: Stückliste Brücken; Anzahl: 95): 1,96 • Stützbauwerke (Basis: Stückliste Stützbauwerke; Anzahl: 25): 1,91  5. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Generalsanierung (inklusive Risikopuffer), und wie hoch sind die von der Deutschen Bahn AG vorgesehenen Eigenmittel? Die Gesamtkosten inklusive eines Risikopuffers belaufen sich auf rund 1,3 Mrd. Euro, wovon etwa 150 Mio. Euro Eigenmittel sind.  6. Wie haben sich die erwarteten Kosten seit Planungsbeginn entwickelt (spätestens seit Aufnahme des Projekts in das Großprojekt-Portfolio; bitte alle Zwischenstände bezüglich Kostenschätzung und Zeitpunkt nennen)? Die Gesamtkosten sind konstant geblieben.  7. Erfolgen Sanierungsarbeiten im Rahmen der Generalsanierung zeitweise unter nur eingleisiger Sperrung der Strecke, und wenn ja, wie verteilen sich die Sperrzeiten auf eingleisige Sperrungen und Totalsperrungen? Ja, für den grenzübergreifenden Güterverkehr wurde für die Korridorsanierung der Strecke Obertraubling–Passau ein Sperrpausenkonzept mit Wechsel zwischen eingleisiger Sperrung und Vollsperrung im Abschnitt Plattling–Passau entwickelt: 14. Juni 2026 21:00 Uhr bis 10. Juli 2026 21:00 Uhr Totalsperrung   10. Juli 2026 21:00 Uhr bis 20. September 2026 21:00 Uhr Eingleisige Sperrung   20. September 2026 21:00 Uhr bis 12. Dezember 2026 23:59 Uhr Totalsperrung  8. Wurde eine Aufrechterhaltung der Öffnung der Strecke geprüft, und was war das Ergebnis der Prüfung? Alternative Konzepte (z. B. Bauen unter rollendem Rad) hätten Bautätigkeiten über mehrere Jahre zur Folge und würden in Summe zu deutlich höheren verkehrlichen Beeinträchtigungen führen.  9. Welches Nutzen-Kosten-Verhältnis weist die Generalsanierung auf? 10. Welche Nutzen- und Kostenparameter wurden im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung erhoben, und was sind die jeweiligen Barwerte (bitte jeweils angeben)? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde ein Kostenvergleich und ein Vergleich der verkehrlichen Effekte durchgeführt. Im Ergebnis des Kostenvergleichs ist die Korridorsanierung rund 16,5 Mio. Euro wirtschaftlicher als der Weiterführungsfall. Hinsichtlich des Vergleichs der verkehrlichen Effekte wird ein Nutzen der Korridorsanierung von rund 127 Mio. Euro ausgewiesen. 11. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt? Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde seitens der DB InfraGO AG im zweiten und dritten Quartal 2025 erstellt. Die Durchsicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung und die anschließende Bestätigung der Wirtschaftlichkeit seitens des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) erfolgte im vierten Quartal 2025. 12. In wie viele Lose wurde das Bauvolumen aufgeteilt, und aus welchen Maßnahmen setzen sich diese jeweils zusammen (bitte inklusive der jeweiligen Kosten angeben)? Die DB InfraGO AG hat das Bauvolumen in mehrere Lose aufgeteilt: • Zwei Baulose (Oberbau, Konstruktiver Ingenieurbau) nach Streckenunterteilung (Los 1 und 2 jeweils unter 150 Mio. Euro), • sieben Lose für Oberleitungsarbeiten, • separate Vergabe der Leit- und Sicherungstechnik, • separate Vergabe der Verkehrsstationen. 13. In welchem Planungsstadium befinden sich die verschiedenen Bauabschnitte jeweils? Aktuell befinden sich beide Bauabschnitte in der Erstellung der Ausführungsplanung und Finalisierung der Bauablaufplanung. 14. Welche Mengen folgender Anlagen befinden sich im Bereich der Generalsanierung a) Gleise (Meter [m]), b) Weichen (Anzahl), c) Überleitstellen (Anzahl), d) Signale (Anzahl), e) Signalausleger (Anzahl), f) Achszähler (Anzahl), g) Gleismagnete inklusive Geschwindigkeitsprüfeinrichtungen (Anzahl), h) Heißläuferortungsanlagen (Anzahl), i) Bahnübergänge (Anzahl), j) Linienförmige Zugbeeinflussung (LZB; m), k) Europäisches Zugbeeinflussungssystem (ETCS; m), l) Geschwindigkeitsüberwachung für NeiTech-Züge (GNT; m), m) Schallschutzwände (m), n) Durchlässe (Anzahl), o) Modulgebäude elektronisches Stellwerk (ESTW) bzw. digitales Stellwerk (DSTW) bzw. LZB bzw. ETCS (Anzahl), p) Bahnsteige (m), q) Personenunterführungen (Anzahl), r) Aufzüge bzw. Höhenfördertechnik (Anzahl), s) Bahnsteigbeleuchtungen (Anzahl), t) Bahnsteigdächer (m), u) Weichenheizstationen (Anzahl), v) Oberleitung (m), w) Oberleitungsmasten (Anzahl), x) Quertragwerke (Anzahl,) y) GSM-R-Masten (GSM-R = Global System for Mobile Communications – Rail; Anzahl), z) Brücken (qm), aa) Tunnel (m)? Die Mengen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Anlage Bestand (Stand 09.03.2026) Gleise (m) 224.071 Weichen (Anzahl) 145 Überleitstellen (Anzahl) 1 Signale (Anzahl) 978 Signalausleger (Anzahl) 3 Achszähler (Anzahl) 211 Gleismagnete inkl. Geschwindigkeitsprüfeinrichtungen (Anzahl) 450 Heißläuferortungsanlagen (Anzahl) 5 Bahnübergänge (Anzahl) 1 LZB (m) 0 ETCS (m) 0 GNT (m) 74.000 Schallschutzwände (m) 7.744 Durchlässe (Anzahl) 132 Modulgebäude ESTW/DSTW/LZB/ETCS (Anzahl) 12 Bahnsteige (Anzahl) 17 Personenunterführungen (Anzahl) 6 Aufzüge bzw. Höhenfördertechnik (Anzahl) 12 Bahnsteigbeleuchtungen (Anzahl) 17 Bahnsteigdächer (Anzahl) 9 Weichenheizstationen (Anzahl) 22 Oberleitung (m) 289.846 Oberleitungsmasten (Anzahl) 3138 Quertragwerke (Anzahl) 703 GSM-R-Masten (Anzahl) 9 Brücken (qm) 17.039 Tunnel (m) 0 15. Welche Mengen der in Frage 14 aufgelisteten Anlagen werden im Rahmen der Generalsanierung saniert bzw. ersetzt (bitte jeweils angeben)? 16. Welche Mengen der in Frage 14 aufgelisteten Anlagen werden im Rahmen der Generalsanierung neu errichtet (bitte jeweils angeben)? 32. Welche Anpassungen im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik (z. B. Position Achszähler, Signalstandorte) erfolgen im Rahmen der Generalsanierung? Die Fragen 15, 16 und 32 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Gewerkeliste Gesamt Davon Ersatz Davon Neubau Gleise (km) 116 116 0 Weichen (Stk) 94 64 30 Gewerkeliste Gesamt Davon Ersatz Davon Neubau Oberleitung (km) 60 60 0 Durchlässe (Stk) 2 2 0 Bahnübergänge (Stk) 1 1 0 Stelleinheiten (Stk) 398 0 398 Balisen (Stk) 0 0 0 Überleitstellen (Stk) 6 0 6 Schallschutzwand (km) 0 0 0 Brücken (Stk) 1 0 1 Bahnsteige (Stk) 12 12 0 Höhenfördertechnik (Stk) 11 6 5 Personenunterführung (Stk) 4 3 1 Bahnsteigdach (Stk) 5 4 1 Rampen/Treppen/Zuwegung (Stk) 11 8 3 Beleuchtung (Stk) 6 6 0 Empfangsgebäude (Stk) 4 4 0 17. Wie viele Meter Oberleitung weisen im Bereich der Generalsanierung eine Netzzustandsnote von vier oder schlechter auf? Rund 29 km Oberleitung weisen im Bereich der Generalsanierung eine Netzzustandsnote von vier oder schlechter auf. 18. Welche Stellwerke befinden sich im Bereich der Generalsanierung, und was ist deren Netzzustandsnote jeweils (das bedeutet, dass die Stellwerke Stelleinheiten steuern, die sich im Bereich der Generalsanierung befinden; bitte jeweils den Stellwerktyp angeben)? 19. Welche Stellwerke im Bereich der Generalsanierung werden ausgetauscht, angepasst oder saniert (bitte jeweils den Stellwerkstyp und die ergriffenen Maßnahmen bzw. dir neue Stellwerksbauform angeben)? Bei den Angaben zu den Fragen 18 und 19 handelt es sich aus Gründen der öffentlichen Sicherheit um schutzbedürftige Informationen der DB InfraGO AG, die nicht veröffentlicht werden können. Durch die Offenlegung der Informationen würde ein Sicherheitsrisiko entstehen, weil dadurch gezielte Sabotagen und Angriffe auf diese Infrastrukturen ermöglicht würden. Die erbetenen Informationen können nach sorgfältiger Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestages aus Gründen des Staatswohls der Bundesrepublik Deutschland nur unter Geheimschutzbedingungen zur Verfügung gestellt werden. Die schutzwürdigen Daten sind daher als „VS-Vertraulich“ eingestuft werden entsprechend in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsicht hinterlegt.* 20. Welche Maßnahmen zum Ausbau von GSM-R werden ergriffen? 21. Welche vorbereitenden Maßnahmen für das Future Railway Mobile Communication System (FRMCS) werden ergriffen? Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. * Das Bundesministerium für Verkehr hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Es sind durch die DB InfraGO AG keine Maßnahmen vorgesehen. 22. Wie viele Bahnübergänge im Bereich der Generalsanierung werden jeweils aufgelassen und durch Überführungen bzw. Unterführungen ersetzt sowie aufgelassen ohne Ersatz (bitte jeweils auflisten)? Im Bereich der Korridorsanierung befindet sich noch ein Bahnübergang (BÜ) in Mangolding. Zur Auflassung dieses BÜ plant die Gemeinde eine Ortsumfahrung. 23. Welche weiteren Instandhaltungs- und Ersatzarbeiten werden im Bereich der Generalsanierungen durchgeführt, die nicht von den vorherigen Fragen erfasst sind? Die DB InfraGO AG sieht neben Instandhaltung und Wartung/Inspektionen an den Anlagen, die nicht erneuert werden, auch eine Untergrundertüchtigung einer Moorstelle nahe Osterhofen vor. 24. Was ist die aktuelle Pünktlichkeitsquote für Züge, die in den Bereich der Generalsanierung ein- bzw. ausfahren (bitte Einbruchs- sowie Ausbruchspünktlichkeit sowie getrennt nach Schienenpersonenfernverkehr [SPFV], Schienenpersonennahverkehr [SPNV] und Schienengüterverkehr [SGV] angeben)? Passau–Obertraubling 2025 Beginn in Prozent Ende in Prozent Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 95,3 82,9 Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) 53,7 66,6 Schienengüterverkehr (SGV) 6,2 9,1 Obertraubling–Passau 2025 Beginn in Prozent Ende in Prozent Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 65,0 75,8 Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) 36,9 33,1 Schienengüterverkehr (SGV) 2,9 9,3 25. Welche Ausweichstrecken werden im Zeitraum der Generalsanierung genutzt (bitte nach Verkehrsarten SPFV, SPNV und SGV und unter Angabe der Elektrifizierung der Ausweichstrecken angeben)? Der Nahverkehr wird durch Ersatzverkehr mit Bussen ersetzt. Der Schienenpersonenfernverkehr wird durch zusätzliche Verkehre auf der Achse München– Wien via Salzburg sowie Simbach verstärkt. Für den Schienengüterverkehr stehen im Wesentlichen Umleitungsroute über Salzburg–Rosenheim–München sowie Kufstein–Rosenheim–München zur Verfügung. Während der Phase von Juli bis September werden zudem Güterzüge durch den in diesem Zeitpunkt eingleisig für den Güterverkehr befahrbaren Abschnitt von Passau bis Plattling und weiter über Landshut nach München oder Regensburg geführt. 26. Welche regulären Fernverkehrs- oder Nahverkehrsangebote auf den Ausweichstrecken werden für die Zeit der Generalsanierung zugunsten von Umleiterverkehren gestrichen, in der Häufigkeit vermindert oder im Routenverlauf angepasst (bitte die Relation und die vorgenommene Anpassung nennen)? Die nachstehend einzeln aufgelisteten Anpassungen im Schienenverkehr sind durch die DB InfraGO AG in die Fahrplanmedien eingearbeitet und z. B. im DB Navigator seit Oktober 2025 veröffentlicht. Änderungen im Fernverkehr: Im Fernverkehr entfällt die reguläre zweistündliche ICE-Linie im Abschnitt Nürnberg/Regensburg–Passau–Wien. Zur Entlastung der Umleitungsrouten werden alle Fernzüge zwischen Nürnberg und München bzw. zwischen München und Salzburg in dieser Phase langsamer fahren. Die Fahrzeiten verlängern sich um bis zu 15 Minuten. Zur Kompensation der Fahrzeitverlängerung entfallen in der zweistündlichen ICE-Linie zwischen München und Salzburg die Halte Prien am Chiemsee sowie München Ost weitgehend. Änderungen im Regionalverkehr: Änderungen Zeitraum 14. Juni 2026 bis 11. Juli 2026 Linie Verlauf Änderung RE 3 München Hbf– Freising–Landshut– Plattling–Passau • Der RE 3 zwischen Landau und Passau entfällt. • Es fährt Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Landau und Passau. • In Landau besteht Anschluss an den RE 3 nach München. RB 35 Plattling– Deggendorf–Bay. Eisenstein • Die RB 35 zwischen Plattling und Deggendorf entfällt. Es besteht Ersatzverkehr mit Bussen. • Anschluss in Deggendorf an RB 35 nach Bayerisch Eisenstein. • Anschluss in Landau an RE 3 nach Landshut und München. RB 54 Kufstein– Rosenheim–München Hbf • Zwischen Rosenheim und München Hauptbahnhof besteht ein Zwei‑Stunden-Takt. • Es fährt stündlich Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Grafing und Rosenheim. • Zu den Stunden, in denen der RE 54 ausfällt, hält die RE 5 zusätzlich in Grafing. • In Grafing besteht Anschluss an den Hauptbahnhof München. Linie Verlauf Änderung Alternative Verbindungen, ohne Einsatz von Bussen RE 1 München Hbf–Ingolstadt Hbf–Nürnberg • Zwischen München Hbf und Ingolstadt Hbf besteht unter der Woche ein Zwei‑Stunden-Takt. • Die verkehrenden Linien S 2 und RB 16 stellen mindestens abschnittsweise alternative Verbindungen dar. RB 40 München Hbf–München Ost–Mühldorf (Inn) • Der Regionalzug zwischen München Hbf und München Ost entfällt. • Die verkehrenden S-Bahnen stellen alternative Verbindungen dar. RB 45 Mühldorf (Inn)– Garching– Freilassing–Salzburg • Die RB 45 zwischen Freilassing und Salzburg entfällt. • Die S 3 (ÖBB) wie auch die Linie RE 5 stellen alternative Verbindungen dar. RB 48 München Hbf–Grafing Bf–Wasserburg • Die RB 48 fährt erst ab Grafing Bahnhof.  RB 13 Augsburg Hbf– Friedberg–Ingolstadt Hbf • Zwischen Augsburg Hbf und Friedberg verkehrt unter der Woche ein 30‑Minuten-Takt. RB 87 Donauwörth– Meitingen–Augsburg Hbf– München Hbf • Die Hauptverkehrszeit- Verstärker zwischen Augsburg und Donauwörth entfallen. • Zusätzlich entfallen unter der Woche die Züge, die nur zwischen Augsburg und Meitingen fahren. Die Stundenverbindungen zwischen Augsburg und Donauwörth verkehren weiterhin. RE 5 Salzburg– Freilassing–Traunstein– Rosenheim–München • Zwischen Traunstein und München entfallen die Verstärker in der Hauptverkehrszeit. • Alle zwei Stunden, versetzt zum fahrenden RB 54, hält der Zug zusätzlich in Grafing Bahnhof. Änderungen Zeitraum 11.07.26 bis 20.09.26 RB 32 Neufahrn (Niederb.)– Geiselhöring–Straubing– Bogen • Die RB 32 zwischen Geiselhöring und Bogen entfällt. Es fährt Ersatzverkehr mit Bussen. RE 3 München Hbf– Landshut– Dingolfing–Plattling–Passau • Der RE 3 fährt unter der Woche zwischen München Hbf und Dingolfing zweistündlich. Samstag und Sonntag fährt der Zug zwischen München Hbf und Plattling ebenso zweistündlich. In Dingolfing, bzw. Plattling gibt es Anschluss an den RB 3. • Zwischen Landshut Hbf und Passau Hbf fährt täglich in den Taktlücken Ersatzverkehr mit Bussen. • Zwischen Dingolfing (Mo–Fr), bzw. Plattling (Sa+So) und Passau fährt Ersatzverkehr mit Bussen. RB 3 • Die RB 3 fährt unter der Woche zwischen München Hbf und Dingolfing zweistündlich. Samstag und Sonntag fährt der Zug zwischen München Hbf und Plattling ebenso zweistündlich. In Dingolfing, bzw. Plattling gibt es Anschluss an den RE 3. RB 54 Kufstein– Rosenheim–München Hbf • Für den RB 54 zwischen Rosenheim und München Hauptbahnhof besteht ein Zwei‑Stunden-Takt. • Es fährt stündlich Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Grafing und Rosenheim. • Zu den Stunden, in denen der RE 54 ausfällt, hält die RE 5 zusätzlich in Grafing. • In Grafing besteht Anschluss an die S 6. Alternative Verbindungen, ohne Einsatz von Bussen RB 33 München Hbf– Freising–Landshut • Unter der Woche verkehren drei Zugpaare. Samstag und Sonntag entfällt die Verbindung. • Bedienung aller Halte im Abschnitt Freising–Landshut durch Zusatzhalte der Linie RE 22. RE 1 München Hbf–Ingolstadt Hbf–Nürnberg • Zwischen München Hbf und Ingolstadt Hbf besteht unter der Woche ein Zwei-Stunden-Takt. • Die verkehrenden Linien S 2 und RB 16 stellen mindestens abschnittsweise alternative Verbindungen dar. RB 40 München Hbf–München Ost–Mühldorf (Inn) • Die Verbindung zwischen München Hbf und München Ost entfällt. • Die S-Bahnen stellen alternative Verbindungen dar. RB 45 Mühldorf (Inn)– Garching– Freilassing–Salzburg • Die RB 45 zwischen Freilassing und Salzburg entfällt. • Die S 3 (ÖBB) wie auch die Linie RE 5 stellen alternative Verbindungen dar. RB 48 München Hbf–Grafing Bf–Wasserburg • Die RB 48 fährt erst ab Grafing Bahnhof.  RB 13 Augsburg Hbf– Friedberg–Ingolstadt Hbf • Zwischen Augsburg Hbf und Friedberg verkehrt unter der Woche ein 30-Minuten-Takt. RB 87 Donauwörth– Meitingen–Augsburg Hbf– München Hbf • Die Hauptverkehrszeit- Verstärker zwischen Augsburg und Donauwörth entfallen. • Zusätzlich entfallen unter der Woche die Züge, die nur zwischen Augsburg und Meitingen fahren. Die Stundenverbindungen zwischen Augsburg und Donauwörth verkehren weiterhin. RE 5 Salzburg– Freilassing–Traunstein– Rosenheim–München • Zwischen Traunstein und München entfallen die Verstärker in der Hauptverkehrszeit. • Alle zwei Stunden, versetzt zum fahrenden RB 54, hält der Zug zusätzlich in Grafing Bahnhof. Änderungen Zeitraum 20. September 2026 bis 12. Dezember 2026 RB 32 Neufahrn (Niederb.)– Geiselhöring– Straubing–Bogen • Die RB 32 zwischen Geiselhöring und Bogen entfällt. Es besteht Ersatzverkehr mit Bussen. RE 3 München Hbf– Landshut– Dingolfing–Plattling–Passau • Der RE 3 zwischen Plattling und Passau entfällt. Es besteht Ersatzverkehr mit Bussen. • Anschluss in Plattling an den RE 3. RB 3 • Die RB 3 zwischen Plattling und Passau entfällt. Es fährt Ersatzverkehr mit Bussen. RB 54 Kufstein– Rosenheim–München Hbf • Der RB 54 zwischen Rosenheim und München Hauptbahnhof besteht ein Zwei‑Stunden-Takt. • Es fährt stündlich Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Grafing und Rosenheim. • Zu den Stunden, in denen der RE 54 ausfällt, hält die RE 5 zusätzlich in Grafing. • In Grafing besteht Anschluss an die S 6. Alternative Verbindungen, ohne Einsatz von Bussen RE 1 München Hbf–Ingolstadt Hbf–Nürnberg • Unter der Woche besteht ein Zwei‑Stunden-Takt zwischen München Hbf und Ingolstadt Hbf. • Die verkehrenden Linien S 2 und RB 16 stellen mindestens abschnittsweise alternative Verbindungen dar. RB 40 München Hbf–München Ost–Mühldorf (Inn) • Die RB 40 zwischen München Hbf und München Ost entfällt. • Die verkehrenden S-Bahnen stellen alternative Verbindungen dar. RB 45 Mühldorf (Inn)– Garching– Freilassing–Salzburg • Die RB 45 zwischen Freilassing und Salzburg entfällt. • Die S 3 (ÖBB) wie auch die Linie RE 5 stellen alternative Verbindungen dar. RB 48 München Hbf–Grafing Bf–Wasserburg • Die RB 48 fährt erst ab Grafing Bahnhof.  RB 13 Augsburg Hbf– Friedberg–Ingolstadt Hbf • Zwischen Augsburg Hbf und Friedberg verkehrt unter der Woche ein 30‑Minuten-Takt. RB 87 Donauwörth– Meitingen–Augsburg Hbf– München Hbf • Die Hauptverkehrszeit- Verstärker zwischen Augsburg und Donauwörth entfallen. • Zusätzlich entfallen unter der Woche die Züge, die nur zwischen Augsburg und Meitingen fahren. • Die Stundenverbindungen zwischen Augsburg und Donauwörth verkehren weiterhin. RE 5 Salzburg– Freilassing–Traunstein– Rosenheim–München • Zwischen Traunstein und München entfallen die Verstärker in der Hauptverkehrszeit. • Alle zwei Stunden, versetzt zum fahrenden RB 54, hält der Zug zusätzlich in Grafing Bahnhof. 27. Welche Sanierungs- sowie anderen Maßnahmen werden auf diesen Ausweichstrecken vor Beginn der Generalsanierung jeweils ergriffen (bitte für jede Strecke jeweils und auch Instandhaltungsmaßnahmen sowie Gesamtkosten angeben)? Die vorbereitenden Maßnahmen auf den Umleiterstrecken konzentrieren sich auf die am höchsten belasteten Strecken. Die investiven Maßnahmen werden nachfolgend nach Strecke aufgeschlüsselt. Zu den vorbereitenden Instandhaltungsmaßnahmen zählen mehr als 1.100 Aufträge unterschiedlichen Umfangs, weswegen diese für alle Strecken zusammengefasst aufgelistet werden. Die Gesamtkosten für Investitionen und Instandhaltung (exklusive Inspektion und Wartung) belaufen sich auf ca. 250 Mio. Euro. Investive Maßnahmen auf der Relation München–Ingolstadt–Treuchtlingen • 38 km Gleise • 2 km Oberleitungserneuerung • Erneuerung eines Stellwerks • Erneuerung einer Brücke • Weitere Gewerke Investive Maßnahmen auf der Relation München–Rosenheim–Salzburg • 29 km Gleise • Erneuerung einer Brücke • Weitere Gewerke Investive Maßnahmen auf der Relation München–Augsburg–Donauwörth– Treuchtlingen • 7 km Gleise • Erneuerung von neun Weichen • 9 km Oberleitungserneuerung • Erneuerung einer Brücke • Weitere Gewerke Investive Maßnahmen auf der Relation Nürnberg–Treuchtlingen • 45 km Gleise • Erneuerung von 8 Weichen • 1 km Oberleitungserneuerung • Weitere Gewerke Ergänzend wurden folgende Instandhaltungsmaßnahmen vorgenommen: • 17,1 km Schwellenwechsel • Vegetationsarbeiten (unterschiedliche Verfahren) von circa 270 Maßnahmen • Instandsetzung von Brücken: 60 circa. (unterschiedliche Verfahren) • Ersatzschienenwechsel: circa 400 Stück • Sowie ein umfangreiches präventives Schleifprogramm und maschinelle Durcharbeitung (unterschiedliche Verfahren) von Gleisen (ca. 160 km) und Weichen (96 Stk.) 28. Welche Maßnahmen wären nach dem zu erstellenden Bericht für temporär überlastete Schienenwege auf den Umleitungsstrecken jeweils sinnvoll gewesen, und konnten diese jeweils umgesetzt werden (bitte Umsetzungsstand und Kosten bzw. Verhinderungsgrund angeben)? Für diese Korridorsanierung sind im Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität (PEK) keine kapazitätssteigernden Maßnahmen auf den Umleitungsstrecken vorgesehen. 29. Werden alle vorbereitenden Maßnahmen nach aktuellem Stand rechtzeitig abgeschlossen, und wenn nein, wie wird sichergestellt, dass die Generalsanierung nicht in Verzug gerät und zum geplanten Ende der Totalsperrung in Betrieb genommen werden kann? Nach aktuellem Stand verlaufen die vorbereitenden Maßnahmen planmäßig. Die Inbetriebnahme ist so strukturiert, dass alle betriebsnotwendigen Funktionen zum Ende der Totalsperrung gesichert bereitstehen. 30. Welche anderen Projekte (z. B. Bedarfsplanprojekte) werden aufgrund der Generalsanierung verzögert (z. B. durch fehlende Sperrpausen)? Es werden keine anderen Projekte verzögert. 31. Sofern kein ETCS im Rahmen der Generalsanierung verbaut wird und nicht bereits installiert ist, wann ist eine Ausrüstung der Strecke im Bereich der Generalsanierung mit ETCS vorgesehen, und welche Ausrüstungsform (meint Level sowie ob mit Signalen oder ohne Signale) ist dabei anvisiert (bitte in die einzelnen Streckenabschnitte, sofern hier Unterschiede bestehen, aufschlüsseln)? Im Zeitraum der Korridorsanierung werden die Stellwerke entlang der Strecke auf Elektronischen Stellwerken (ESTW)-Technologie umgerüstet und bestehende ESTW hochgerüstet, um die notwendigen technischen Voraussetzungen für den Einsatz von ETCS zu schaffen. Zudem werden vorbereitende Baumaßnahmen durchgeführt, unter anderem Kabeltiefbauarbeiten und Gleisquerungen für eine Verkabelung der Signaltechnik auf Glasfaserbasis. In einer zweiten Baustufe findet 2030 die Ausrüstung mit ETCS statt. Durch die Umsetzung von sperrzeitintensiven Maßnahmen im Rahmen der Korridorsanierung soll der Sperrzeitbedarf für die nachgelagerte ETCS-Ausrüstung auf ein Minimum reduziert werden. 33. Welche vorbereitenden Maßnahmen für die spätere ETCS-Ausrüstung (ETCS-Ready-Maßnahmen) werden im Rahmen der Generalsanierung ergriffen (bitte auflisten)? Es ist der Bau von ESTW vorgesehen. 34. Welche Anlagen im Bereich der Generalsanierung werden nicht durch das Projekt in den ETCS-Ready-Zielzustand versetzt, und wodurch begründet sich das? Sämtliche LST-Planungen setzen auf den Vorgaben für die ETCS-ready Ausrüstung auf. 35. Werden die neu errichteten Signale für die Ausrüstung von ETCS Level 2 mit Signalen vorbereitet (beispielsweise Platz für NE14-Tafel, Dunkelschaltung), und wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der Korridorsanierungen werden ETCS-ready Signalmasten neu aufgestellt. Die vorhandenen Signalmasten sind geprüft und bereits ETCS- ready. 36. Mit welchen Zugsicherungssystemen, Stellwerksbauformen und Funktechnologien sowie darauf aufbauenden Vorrichtungen für den digitalisierten Zugbetrieb (beispielsweise integriertes Leit- und Bediensystem [iLBS] oder Advanced Protection System [APS]) soll die Strecke im Bereich der Generalsanierung im Zielzustand ausgerüstet sein, wann soll dieser Zielzustand erreicht werden, und inwieweit wird dadurch der ERTMS-Standard (ERTMS = European Rail Traffic Management System) erfüllt? Die Strecke soll mit ETCS Level 2 mit Signalen, ESTW-Z (Elektronisches Stellwerke – Zentrale)/ESTW‑A (Elektronisches Stellwerk – ausgelagerter Stellwerksrechner) und GSM‑R mit Ausblick auf FRMCS ausgerüstet werden. Die Inbetriebnahme für ETCS im Projekt Passau-Nürnberg ist für 2030 geplant. 37. Wie viele Bahnübergänge im Bereich der Generalsanierung werden so umgerüstet, dass sie dem Zielzustand ETCS-Ready entsprechen, und wie viele der Bahnübergänge entsprechen bereits diesem Zustand? Aktuell ist der Bahnübergang Mangolding nicht ETCS-Ready und wird im Rahmen der Korridorsanierung auch nicht hochgerüstet, da der Bahnübergang vor einem Einbau von ETCS aufgelassen werden soll. 38. Werden im Rahmen der Generalsanierung Blockverdichtungen vorgenommen, und wenn ja, wo (bitte genauen Standort der zusätzlichen Signale jeweils angeben)? Es sind Blockverdichtungen geplant. Die genauen Standorte werden derzeit in der Ausführungsplanung konkretisiert. 39. Welche kleinen und mittleren Maßnahmen sind nach den durchgeführten eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchungen im Bereich der Generalsanierung sinnvollerweise zu errichten? Nach Angaben der DB InfraGO AG konnten folgende Maßnahmen identifiziert werden: • Überleitstelle Einöd • Überleitstelle Langenisarhofen • Überleitstelle und Weichenverbindung Amselfing • Überleitstelle Stephansposching • Überleitstelle Sengkofen • Überleitstelle Rinkam • 740 m Gleis in Amselfing • 740 m Gleis in Schafhöfen • 740 m Gleis in Mangolding. 40. Welche kleinen und mittleren Maßnahmen werden im Rahmen der Generalsanierung umgesetzt (bitte auflisten)? Die DB InfraGO AG sieht die Umsetzung der folgenden Maßnahmen vor: • Überleitstelle Einöd • Überleitstelle Langenisarhofen • Überleitstelle Stephansposching • Überleitstelle und Weichenverbindung Amselfing • Überleitstelle Rinkam • Überleitstelle Sengkofen. 41. An welchen Stellen der Strecke im Bereich der Generalsanierung befinden sich Überleitmöglichkeiten (bitte alle Überleitmöglichkeiten mit genauem Standort sowie Art der Überleitstelle: einfach inklusive Richtungsangabe, doppelt, Trapez inklusive Richtungsangabe angeben)? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Ort Art Richtung Passau Bahnhof Obertraubling/ Grenze Schalding Bahnhof Passau/Obertraubling Sandbach Bahnhof Passau/Obertraubling Vilshofen Bahnhof Passau/Obertraubling Girching Überleitstelle (bestehend) Passau/Obertraubling Osterhofen Bahnhof Passau/Obertraubling Plattling Bahnhof Passau/Obertraubling Straßkirchen Bahnhof Passau/Obertraubling Straubing Bahnhof Passau/Obertraubling Radldorf Bahnhof Passau/Obertraubling Sünching Bahnhof Passau/Obertraubling Mangolding Bahnhof Passau/Obertraubling Obertraubling Bahnhof Passau/Regensburg 42. Welche Anpassung der Überleitgeschwindigkeiten erfolgen an bestehenden Überleitmöglichkeiten, und wenn keine Anpassung erfolgt, warum nicht? An bestehenden Überleitmöglichkeiten wird bei der Weichenverbindung in Sandbach (W1-2) die Geschwindigkeit in Folge einer Erneuerung auf eine größere Weichenform angepasst. 43. Welche zusätzlichen Überleitmöglichkeiten werden an welchen Stellen neu errichtet, und welche Überleitgeschwindigkeiten sind dort jeweils vorgesehen? Folgende Maßnahmen sieht die DB InfraGO AG vor: • Überleitstelle Einöd: 100 km/h • Überleitstelle Langenisarhofen: 100 km/h • Überleitstelle Stephansposching: 100 km/h • Überleitstelle und Weichenverbindung Amselfing: 100 km/h • Überleitstelle Rinkam: 100 km/h • Überleitstelle Sengkofen: 100 km/h • Weichenverbindung in Sandbach: 100 km/h • Weichenverbindung im Bf Radldorf zwischen Gleis 2 und Gleis 3: 60 km/h • zwei neue Weichenverbindungen im östlichen Kopf des Bf Straubing: erste Weichenverbindung: 100 km/h zweite Weichenverbindung: 60 km/h. 44. In welchen Abschnitten erfolgt eine Erhöhung der Geschwindigkeit in durchgehenden Hauptgleisen (bitte genauen Standort sowie Distanz, Geschwindigkeit vor der Maßnahme sowie nach der Maßnahme jeweils benennen)? Es ist keine Erhöhung der Geschwindigkeit in den durchgehenden Hauptgleisen vorgesehen. 45. Bei welchen Weichen wird die aktuelle Zweiggleisgeschwindigkeit erhöht (bitte jeweils unter Nennung der Zweiggleisgeschwindigkeit vor und nach der Maßnahme auflisten, ggf. auch nach Bahnhöfen gruppieren)? Im Bereich Sandbach ist der Umbau der Weichen 1 und 2 auf größeren Weichenformen vorgesehen. Das Zweiggleis wurde bis jetzt mit 50 km/h befahren, nach dem Umbau darf mit 100 km/h befahren werden. 46. Welche Überholgleise sollen im Rahmen der Generalsanierung neu errichtet werden (bitte unter Angabe des genauen Standorts auflisten)? Es werden keine neuen Überholgleise im Rahmen der Generalsanierung gebaut. 47. Welche Überholgleise sollen im Rahmen der Generalsanierung verlängert bzw. angepasst werden (bitte unter Angabe des genauen Standorts auflisten)? In Osterhofen ist für Gleis 4 eine Vergrößerung der Nutzlänge auf bis zu 740 m geplant ebenso für Gleis 3 in Sandbach. Ebenso wird Gleis 12 in Plattling verlängert. 48. Welche Überholgleise im Bereich der Generalsanierung werden neu errichtet (bitte unter Angabe des genauen Standorts mit Zeitpunkt der Inbetriebnahme auflisten)? Keine. 49. Welche Genehmigungsverfahren, wie beispielsweise Planfeststellungen oder Plangenehmigungen, laufen aktuell im Wirkungsbereich der Generalsanierung (bitte unter Nennung des aktuellen Standes sowie Umsetzungszeitraums auflisten) Die Plangenehmigungen für die Verkehrsstationen Plattling, Osterhofen, Radldorf und Straßkirchen liegen bereits vor. Für die Eisenbahnüberquerung Straubing wurde die Planfeststellung am 18. Oktober 2024 abgeschlossen, der Brückeneinschub erfolgt voraussichtlich im Juli 2026. 50. Welche Maßnahmen für den Deutschlandtakt werden im Rahmen der Generalsanierung umgesetzt? Es sind keine Maßnahmen geplant. 51. Welche 740-m-Gleise werden im Rahmen der Generalsanierung umgesetzt (bitte unter Angabe des genauen Standorts auflisten)? 740-m-Gleise können aufgrund der erforderlichen Planrechtserfordernisse nicht während der Korridorsanierung umgesetzt werden. 52. In welchem Maße wird im Rahmen der Generalsanierung die Kapazität angehoben (bitte Änderung der Nennleistung angeben)? Durch die Verbesserung des Infrastrukturzustands im Rahmen der Korridorsanierung werden Infrastrukturmängel reduziert, was zu einer Steigerung der Leistungsfähigkeit der Strecke im Vergleich zum Status quo führt, da weniger infrastrukturbedingte Störungen zu erwarten sind. 53. Welche Maßnahmen werden an welchen Bahnhöfen ergriffen (bitte für jeden Bahnhof alle Maßnahmen auflisten)? Die DB InfraGO AG modernisiert acht Bahnhöfe zwischen Obertraubling und Passau nach einem ganzheitlichen Qualitätsstandard. Dabei steht unter anderem der barrierefreie Ausbau im Fokus. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen neben der Verkehrsstation (Bahnsteige und Zugänge) auch die Empfangsgebäude sowie die Vorplätze und die Anschlussmobilität. Die genauen Maßnahmen sind noch in Abstimmung. 54. Welche Bahnhöfe werden im Rahmen der Generalsanierung zu Zukunftsbahnhöfe ausgebaut und welche der umgesetzten Maßnahmen sind dafür ursächlich, dass der jeweilige Bahnhof als Zukunftsbahnhof klassifiziert werden kann (bitte alle auflisten)? Während der Sanierung werden die Bahnhöfe entlang der Strecke Obertraubling–Passau saniert. Passau ist bereits barrierefrei, daher finden dort keine Maßnahmen statt. Der Ausbau nach dem Zielbild im Handbuch Zukunftsbahnhöfe (ZKB) erfolgt sukzessive mit der Umsetzung verschiedener Maßnahmen im Bahnhofsumfeld. Durch den Abschluss der geplanten Maßnahmen und nachlaufenden Leistungen, insbesondere im Umfeld (BE-Flächen usw.), werden die Sollstandards entlang des Qualitätsstandards ZKB entwickelt. 55. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Gewährleistung eines attraktiven und leistungsfähigen Schienenersatzverkehrs (SEV) in der Zeit der Totalsperrung? Die Details des Verkehrskonzepts für den Schienenpersonennahverkehr wurden durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) gemeinsam mit den beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen und der DB InfraGO AG erarbeitet und sind ab dem 25. März 2026 in den Auskunftssystemen sichtbar. Der SEV wird von den Unternehmen Deu.mobil, go.on und DB SEV GmbH erbracht. 56. Mit wie vielen Bussen und Fahrerinnen und Fahrern soll der SEV bewerkstelligt werden? Es kommen bis zu 100 Busse mit ca. 300 Fahrerinnen und Fahrern zum Einsatz. 57. Bei wie vielen dieser Busse für den SEV handelt es sich um Gelenkbusse? Es werden ca. 50 Gelenkbusse zum Einsatz kommen. 58. Wie viele Busse werden als Reserve vorgehalten, um defekte Fahrzeuge zu ersetzen, und wo werden diese vorgehalten? Die Busunternehmen sind verpflichtet eine ausreichend Fahrzeuge und Personal zur Absicherung des Betriebes einzuplanen und vorzuhalten. 59. Welchen Antrieb besitzen die SEV-Busse? a) Wie viele Busse sind batterieelektrisch? b) Wie viele Busse fahren mit Diesel? c) Wie viele Busse nutzen eine Brennstoffzelle? d) Wie viele Busse werden mit Recycling-Diesel (HVO 100) betankt? Die Fragen 59 bis 59d werden zusammen beantwortet. Alle eingesetzten Busse sind mit Dieselantrieben ausgestattet. Darüber hinaus liegen dem Bundesministerium für Verkehr keine weiteren Informationen vor. 60. Welche Linien für den SEV sind geplant? Die Liniennetzpläne der unterschiedlichen Phasen sind seit dem 25. März 2026 auf der Seite der BEG abrufbar. 61. In welcher Taktung und mit wie vielen Bussen im Konvoi pro Takt werden die SEV-Linien gefahren? Die Taktung kann den Liniennetzplänen entnommen werden. 62. Wie wird die Barrierefreiheit des SEV sichergestellt? Die Ersatzverkehrsbusse im Regionalverkehr werden barrierefrei sein. Die Niederflurbusse sind absenkbar und verfügen über eine Klapprampe. Nach Berücksichtigung der Haltestelleninfrastruktur wird der Busfahrer beim Ein- und Ausstieg unterstützen. Reisende mit Mobilitätseinschränkungen steht der Mobilitätsservice der Bahn zur Verfügung. 63. Wie werden die Kommunen dabei unterstützt, ausreichende Haltemöglichkeiten für die SEV-Busse an den geplanten SEV-Haltestellen sicherzustellen, und wie werden die Kommunen dabei unterstützt, diese SEV- Haltestellen barrierefrei zu gestalten? Die Auswahl der Haltestellen erfolgt möglichst frühzeitig in enger Abstimmung mit den betroffenen Kommunen und orientiert sich grundsätzlich an vorhandenen, barrierefreien Bestandshaltestellen. Vorgaben zu Linienführung und Fahrzeiten sowie begrenzte Kapazitäten durch den lokalen Busverkehr können jedoch dazu führen, dass alternative Standorte gewählt werden müssen. Bei der Standortwahl wird insbesondere auf eine stufenfreie Erreichbarkeit sowie auf geeignete Bordhöhen geachtet, damit Niederflurbusse ihre Einstiegsklappe ausfahren und ein barrierefreier Einstieg gewährleistet werden kann. Sofern die örtliche Infrastruktur dies noch nicht vollständig ermöglicht, erfolgen Abstimmungen mit den Kommunen und ggf. Unterstützung bei notwendigen Anpassungen, etwa durch kleinere bauliche Maßnahmen wie das Absenken von Bordsteinen. 64. Wo werden Ruheräume und Toiletten für die Fahrerinnen und Fahrer der SEV-Busse vorgesehen, und wer ist für den Betrieb dieser zuständig? Ruheräume, Pausenflächen und WCs liegen in der Zuständigkeit der eingesetzten Busunternehmen. Diese kümmern sich ebenfalls um den Unterhalt. 65. Was ist der Bauablauf für die folgenden Gewerke jeweils (bitte aufführen, welche Maßnahmen in welchem Zeitraum durchgeführt werden) a) Oberbau, b) Leit- und Sicherungstechnik, c) Oberleitungen, d) Telekommunikation, e) Elektrische Energieanlagen (50 Hertz [Hz]), f) Konstruktiver Ingenieurbau? Der Bauablauf einer Generalsanierung folgt einer technologisch bedingten Reihenfolge, die grundsätzlich mit dem Rückbau der Altanlagen beginnt und anschließend phasenweise die verschiedenen Gewerke integriert. Zunächst liegt der Fokus primär auf Erneuerung von Gleisen, Weichen und dem Kabeltiefbau sowie Gründungsarbeiten für Schallschutzwände und Masten. Parallel dazu oder leicht zeitversetzt erfolgt der Aufbau der Oberleitungsanlagen, wobei nach dem Stellen der neuen Masten der Fahrdraht gezogen wird. In verschiedenen Abschnitten können diese Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden. Dieser Ablauf kann sich im Projektverlauf verändern, wenn einzelne Maßnahmen früher oder später beendet werden und sich der Zeitplan der folgenden Maßnahmen entsprechend ändern. Die Arbeiten am konstruktiven Ingenieurbau, wie etwa an Brücken, Durchlässen oder Stützwänden, werden je nach örtlicher Gegebenheit und Notwendigkeit flexibel in den gesamten Bauablauf eingetaktet. In der zweiten Projekthälfte intensivieren sich die Maßnahmen an der Leit- und Sicherungstechnik sowie der Telekommunikation, wobei die Montage von Signalen und die Verkabelung voranschreiten, sobald der Tiefbau dies zulässt. Spezifische Komponenten wie ETCS-Balisen können erst im letzten Drittel der Sanierungszeit installiert werden, da hierfür der Oberbau zwingend fertiggestellt sein muss. Gegen Ende der Maßnahme erfolgen die Finalisierung der elektrischen Energieanlagen, wie beispielsweise die Installation von Weichenheizungen, sowie die abschließenden Abnahmen und Testfahrten vor der Wiederinbetriebnahme der Gesamtstrecke. Arbeiten an den Verkehrsstationen und Bahnsteigen laufen in der Regel kontinuierlich über die gesamte Dauer der Sperrung, um die Fertigstellung aller Reisendenanlagen pünktlich zur Wiedereröffnung zu gewährleisten. 66. Welche für den Bereich der Generalsanierung geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands oder der Kapazität sind nicht umsetzbar gewesen, und welche rechtlichen Limitationen haben die Umsetzung verhindert (bitte jeweils aufführen)? Der Einbau einer zusätzlichen Weichenverbindung am östlichen Kopf des Bahnhofes Osterhofen lässt sich mit dem Bauablaufplan der Moorstelle nicht einigen. Aufgrund der Sperrpausenkonzeption ist der Einbau der Eisenbahnüberquerung Vilshofen-Kreppe aus logistischen Gründen ausgeschlossen. Der Neubau des Überholgleises in Amselfing konnte wegen fehlenden Baurechts nicht weiterverfolgt werden. Der Bahnhof wurde jedoch so geplant, um den späteren Einbau mit begrenzten Auswirkungen auf den Betrieb zu ermöglichen. 67. Wie viele infrastrukturbedingte Störungen gab es in den letzten fünf Jahren jeweils im Bereich der Generalsanierung (bitte jeweils in Stellwerksanlage, Signale, Weichen, Zugfunk, Oberbau, Kabel, Oberleitung und Zugsicherung unterteilen)? 2023 2024 2025 bis 28.02.2026 Stromversorgungsanlagen 6 4 11 Telekommunikationsanlagen 5 6 1 1 Fahrbahn 15 21 24 2 Bahnübergangssicherungsanlagen 3 6 10 3 Anlagen Leit- und Sicherungstechnik 380 314 313 59 Weichen 50 41 49 11 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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