Generalsanierung der Strecke Nürnberg-Regensburg (Antwort zu Drs. 21/1880)
Text
Generalsanierung der Strecke Nürnberg-Regensburg (Antwort zu Drs. 21/1880)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2435
21. Wahlperiode 27.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Tarek
Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1880 –
Generalsanierung der Strecke Nürnberg–Regensburg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die DB InfraGO saniert im kommenden Jahr die Bahnstrecken zwischen
Nürnberg und Regensburg sowie zwischen Obertraubling und Passau. Dabei
handelt es sich um zwei stark frequentierte Strecken im Personenverkehr und
wichtige Korridore im internationalen Güterverkehr zwischen Südosteuropa
und den Nordseehäfen. Die geplante Generalsanierung unter einer
mehrmonatigen Vollsperrung hat aufgrund der begrenzten Schienenkapazität einerseits
und der engen wirtschaftlichen Verflechtungen andererseits enorme
Auswirkungen. Die Generalsanierung der Strecke Nürnberg–Regensburg soll im
Zeitraum vom 6. Februar bis zum 10. Juli 2026 stattfinden. Die Wirtschaft in
Ostbayern (vgl. www.ihk-niederbayern.de/fokusthemen/infrastruktur/verkehrsinfr
astruktur/schiene-sanierung-der-hochleistungskorridore-nuernberg-regensbur
g-und-obertraubling-passau-ab-2026/), die betroffenen Kommunen und
Pendler (vgl. www.donaukurier.de/nachrichten/wirtschaft/kritik-an-generalsanierun
g-der-bahnstrecke-nuernberg-regensburg-waechst-18497972) blicken dem
geplanten Vorhaben angesichts der weitreichenden Auswirkungen mit
Nervosität entgegen. Für die betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen bedeutet
die Generalsanierung einen erheblichen Eingriff in den Betrieb (vgl. www.mit
telbayerische.de/lokales/landkreis-neumarkt/einspruch-gegen-totalsperrung-de
r-bahnstrecke-bei-neumarkt-abgewiesen-18135260).
1. Welche Zustandsnoten wurden im Bereich der Generalsanierung nach
dem InfraGO-Zustandsbericht zwischen den Jahren 2021 und 2024
vergeben?
Die jeweiligen Zustandsnoten (ZN) können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Jahr 2021 2022 2023 2024
Objektgruppe ZN ZN ZN ZN
Brücken 3,2 3,0 3,0 2,9
Bahnübergänge 4,6 5,0 4,7 4,2
Gleise 3,1 2,7 2,8 2,9
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 27. Oktober 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Jahr 2021 2022 2023 2024
Stellwerke 3,7 3,3 3,6 3,3
Oberleitung 3,1 3,1 3,3 3,2
Stützwände 2,3 2,1 1,9 2,0
Weichen 3,3 3,0 3,3 3,4
Gesamt 3,2 3,0 3,2 3,1
2. Welche Sanierungsmaßnahmen wurden im Bereich der Generalsanierung
zwischen 2021 und 2024 ergriffen (bitte in geeigneten Einheiten für
jedes Gewerk angeben)?
Für den Fachbereich Personenbahnhöfe wurden nur punktuell
Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Für den Fachbereich Fahrweg können die
Maßnahmen der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Gewerk Art Menge
Gleis Gleiserneuerung (GE) 18 km
Gleis Schienenerneuerung (SE2) 36 km
Weichen Weichenerneuerung 11 Stk
Erdkörper Erneuerung 61 m
Erdkörper Erweiterung 1667 m
Erdkörper Neubau 850 m
3. Welche Zustandsnoten werden im Bereich der Generalsanierung nach
dem InfraGO-Zustandsbericht erwartet (bitte auch nach Gewerken
auflisten)?
Die DB InfraGO AG erwartet eine signifikante Verbesserung des
Streckenzustands nach Abschluss aller Sanierungsmaßnahmen vergleichbar zum Effekt
beim Pilotprojekt Frankfurt–Mannheim (Riedbahn). Dort verbesserte sich der
Netzzustand um 1,5 Noten-Punkte.
4. Welche Zustandsnoten für Ingenieurbauwerke gemäß Methodik des
Infrastrukturzustands- und Infrastrukturentwicklungsberichts werden aktuell
im Bereich der Generalsanierung jeweils vergeben?
Die Datenbank des Infrastrukturzustands- und entwicklungsberichts (IZB), die
diesem zugrunde liegt, verfügt über keine räumliche Filterfunktionen. Ziel des
IZB ist eine aggregierte, gesamthafte Betrachtung des Zustands und der
Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur. Daher verweisen wir auf den aktuellen
Bericht des Jahres 2024:
www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Finanzierung/IZB/IZB_202
4.html.
5. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Generalsanierung (inklusive
Risikopuffer)?
Die Gesamtkosten inklusive Risikopuffer werden durch die DB InfraGO AG
aktuell auf 1 376 Mio. Euro geschätzt.
6. Wie haben sich die erwarteten Kosten seit Planungsbeginn entwickelt
(spätestens seit Aufnahme des Projekts in das Großprojektportfolio, bitte
alle Zwischenstände bezüglich Kostenschätzung und Zeitpunkt nennen)?
Seitdem die DB InfraGO AG die Einzelmaßnahmen auf diesem Korridor im
Jahr 2024 zu einem Projekt gebündelt hat, ist der Kostenrahmen des Projektes
und damit der Gesamtwertumfang konstant geblieben.
7. Erfolgt eine Anpassung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
zur Finanzierung der Generalsanierung, und wenn nein, warum nicht?
Hierzu laufen aktuell die Verhandlungen zur 3. Nachtragsvereinbarung zur
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) III.
8. Sofern eine Anpassung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
erfolgt, wie lautet der Wortlaut, und wann ist die Anpassung erfolgt bzw.
wann wird sie erfolgen?
Da die Gespräche noch laufen, kann zum Wortlaut noch keine Aussage
getroffen werden. Die Vereinbarung soll zeitnah geschlossen werden.
9. Sind Verträge für Planung und Bau der Strecke DB intern sowie extern
geschlossen worden, bevor eine Anpassung der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung erfolgt ist, und in welcher Höhe sind Leistungen in
diesem Zeitraum insgesamt vergeben worden?
Die Bauhauptleistungen wurden durch die DB InfraGO AG im vierten Quartal
2025 vergeben. Aktuell bestehen hierfür Vertragsbindungen in Höhe von
445 Mio. Euro.
10. Erfolgen Sanierungsarbeiten im Rahmen der Generalsanierung zeitweise
unter nur eingleisiger Sperrung der Strecke?
Nein.
11. Wurde eine Aufrechterhaltung der Öffnung der Strecke geprüft, und was
war das Ergebnis der Prüfung?
Ja. Das Sperrkonzept wurde zwischen 29. August 2024 und 7. Februar 2025
durch die BNetzA zwischen 29. August 2024 und 7. Februar 2025 geprüft.
Alternative Sperrkonzepte hätten Bautätigkeiten über mehrere Jahre zur Folge
und würden in Summe zu deutlich höheren Beeinträchtigungen führen.
12. Welches Nutzen-Kosten-Verhältnis weist die Generalsanierung auf?
Das Ergebnis der Auswertung der Wirtschaftlichkeitsprüfung liegt noch nicht
final vor und wird zeitnah erwartet.
13. Im Vergleich zu welchem Bezugsfall wurden die Effekte der
Generalsanierung bestimmt?
Die Effekte der Sanierung werden mit dem Bezugsfall einer konventionellen
Streckensanierung über mehrere Jahre mittels „Bauen unter dem rollenden
Rad“ verglichen.
14. Welche Nutzen- und Kostenparameter wurden im Rahmen der
Wirtschaftlichkeitsprüfung erhoben, und was sind die jeweiligen Barwerte
(bitte jeweils angeben)?
Hierzu ist aktuell keine Aussage möglich, da die Auswertung der
Wirtschaftlichkeitsprüfung noch nicht abgeschlossen ist.
15. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Wirtschaftlichkeitsprüfung
durchgeführt?
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde im zweiten und dritten Quartal 2025
durchgeführt.
16. In wie viele Lose wurde das Bauvolumen aufgeteilt, und was ist der
jeweilige Inhalt sowie die Kosten der Lose?
Die wesentlichen Bauleistungen wurden in zwei Baulose (Los 1: 340 Mio.
Euro, Los 2: 105 Mio. Euro) unterteilt. Ergänzend hierzu wurde mehrere kleine
Vergaben für konstruktiven Ingenieurbau sowie Leit- und Sicherungstechnik
durchgeführt.
17. Nach welchen Kriterien erfolgte der Zuschlag für die Baulose (z. B.
Preis, Nachhaltigkeit, zeitliche Umsetzung, bitte auch Gewichtung
angeben)?
Der Zuschlag erfolgt nach Auskunft der DB InfraGO AG zu 100 Prozent nach
dem Preis.
18. Werden im Rahmen einer möglichen Finanzierungsvereinbarung bzw.
bei der Anpassung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
Angaben zu erbringenden Leistungen gemacht, und wenn ja, welche?
Ja. Es werden die zu ersetzenden und neu zu errichtenden Mengen je Gewerk
festgelegt.
19. Welche Mengen folgender Anlagen befinden sich im Bereich der
Generalsanierung:
a) Gleise (m),
b) Weichen (Anzahl),
c) Überleitstellen (Anzahl),
d) Signale (Anzahl),
e) Signalausleger (Anzahl),
f) Achszähler (Anzahl),
g) Gleismagnete inklusive Geschwindigkeitsprüfeinrichtungen
(Anzahl),
h) Linienförmige Zugbeeinflussung (LZB) (m),
i) Europäisches Zugbeeinflussungssystem (ETCS) (m),
j) Geschwindigkeitsüberwachung für NeiTech-Züge (GNT) (m),
k) Schallschutzwände (m),
l) Durchlässe (Anzahl),
m) Modulgebäude elektronisches Stellwerk (ESTW) bzw. digitales
Stellwerk (DSTW) bzw. LZB bzw. ETCS (Anzahl),
n) Bahnsteige (m),
o) Personenunterführungen (Anzahl),
p) Aufzüge bzw. Höhenfördertechnik (Anzahl),
q) Bahnsteigbeleuchtungen (Anzahl),
r) Bahnsteigdächer (m),
s) Weichenheizstationen (Anzahl),
t) Oberleitung (m),
u) Oberleitungsmasten (Anzahl),
v) Quertragwerke (Anzahl),
w) Masten (Global System for Mobile Communications – Rail (GSM-
R))?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Gewerk Aktueller
Bestand
a) Gleise (m) 226 220 m
b) Weichen (Anzahl) 175
c) Überleitstellen (Anzahl) 10
d) Signale (Anzahl) 266
e) Signalausleger (Anzahl) 100
f) Achszähler (Anzahl) 159
g) Gleismagnete inkl. Geschwindigkeitsprüfeinrichtungen
(Anzahl)
568
h) LZB (m) Keine
i) ETCS (m) Keine
j) GNT (m) 26
k) Schallschutzwände (m) 17 660 m
l) Durchlässe (Anzahl) 207
m) Modulgebäude ESTW/DSTW/LZB/ETCS (Anzahl) 9
n) Bahnsteige (Stk) 43
o) Personenunterführungen (Anzahl) 13
p) Aufzüge bzw. Höhenfördertechnik (Anzahl) 7
q) Bahnsteigbeleuchtungen (Anzahl) 43
r) Bahnsteigdächer (Stk) 7
s) Weichenheizstationen (Anzahl) 22
t) Oberleitung (m) 248 019
u) Oberleitungsmasten (Anzahl) 3359
v) Quertragwerke (Anzahl) 90
w) Masten (GSM-R) (Anzahl) 12
20. Welche Mengen der in Frage 19 aufgelisteten Anlagen werden im
Rahmen der Generalsanierung saniert bzw. ersetzt (bitte jeweils angeben)?
21. Welche Mengen der in Frage 19 aufgelisteten Anlagen werden im
Rahmen der Generalsanierung neu errichtet (bitte jeweils angeben)?
36. Welche Anpassungen im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik (z. B.
Position Achszähler, Signalstandorte) erfolgen im Rahmen der
Generalsanierung?
Die Fragen 20, 21 und 36 werden gemeinsam beantwortet.
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Gewerkeliste
Gesamtzahl
je Gewerk
davon
Ersatz
davon
Neubau
Gleise (km) 96 96
Weichen (Stk) 55 31 24
Oberleitung (km) 81 81
Durchlässe (Stk) 3 3
Stelleinheiten (Stk) 124 124
Überleitstellen (Stk) 3 3
Kabeltiefbau (km) 40 40
Brücken (qm) 125 125
Bahnsteige (Stk) – hier Mehrbedarf Investiv und Aufwand 32 32
Höhenfördertechnik (Stk) – hier Mehrbedarf Investiv und Aufwand 11 5 6
Personenunterführung (Stk) – hier Mehrbedarf Investiv und Aufwand 11 11
Bahnsteigdach (Stk) – hier Mehrbedarf Investiv und Aufwand 3 3
Rampen/ Treppen/ Zuwegung (Stk) – hier Mehrbedarf Investiv und
Aufwand
33 22 11
EG (Stk) – hier Mehrbedarf Investiv und Aufwand 8 8
Beleuchtung (Stk) – hier Mehrbedarf Investiv und Aufwand 61 61
22. Wie viele Meter Oberleitung weisen im Bereich der Generalsanierung
eine Netzzustandsnote von vier oder schlechter auf?
7 573 m Oberleitung weisen eine Netzzustandsnote von vier oder schlechter
auf.
23. Welche Stellwerke befinden sich im Bereich der Generalsanierung, und
was ist deren Netzzustandsnote jeweils (das bedeutet, dass die Stellwerke
Stellelemente steuern, die sich im Bereich der Generalsanierung
befinden; bitte jeweils auch Stellwerktyp angeben)?
Im Bereich der Sanierung befinden sich nach Auskunft der DB InfraGO AG
eine Unterzentrale (UZ) und sieben Elektronische Stellwerke (ESTW) ESTW-
A des Typs Thales L90. In Regensburg Prüfening befindet sich ein SpDrS 600
und der Bahnhof Feucht wird durch die UZ Fischbach ESTW Simis C
ferngestellt.
Nachfolgend ergänzend eine Übersicht der auswertbaren Zustandsnoten mit
Stand NZB 2024:
Innenanlage ESTW Neumarkt (ZN: 3,6)
ESTW-A Beratzhausen (ZN: 3,2)
ESTW-A Ochenbruck (ZN: 2,8)
ESTW-A Parsberg (ZN: 3,2)
ESTW-A Postbauer-Heng (ZN: 2,9)
ESTW-A Undorf (ZN: 4,1)
ESTW-A Deining (Oberpfalz) (ZN: 2,8)
ESTW-A Seubersdorf (ZN: 3,1).
24. Welche Stellwerke werden ausgetauscht, angepasst oder saniert (bitte
ergriffene Maßnahmen auflisten)?
Es werden keine Stellwerke ausgetauscht. Die bestehenden Elektronischen
Stellwerke werden im Rahmen der Sanierung modernisiert.
25. Welche Maßnahmen zum Ausbau von GSM-R werden ergriffen?
Im Rahmen der Sanierung werden sperrzeitenintensive Vorbereitungsarbeiten
für die GSM-R Anlagen durchgeführt. Hierzu zählen insbesondere Arbeiten an
den Kabelführungssystemen, sowie die Verlegung neuer LWL-Kabel. Die
Erhöhung der Leistungsfähigkeit der GSM-R Standorte wird nachgelagert
stattfinden, da nach aktuellem Planungsstand keine betrieblichen Auswirkungen zu
erwarten sind.
26. Welche vorbereitenden Maßnahmen für FRMCS (Future Railway Mobile
Communication System) werden ergriffen?
Keine.
27. Auf wie vielen Bahnsteigdächern wird im Rahmen der Generalsanierung
Photovoltaik installiert?
Keinen.
28. Welche weiteren Instandhaltungs- und Ersatzarbeiten werden
durchgeführt, die nicht von den vorherigen Fragen erfasst sind?
Diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn die komplette
Bauausführungsplanung vorliegt, was vsl. erst kurz vor Baubeginn der Fall ist.
29. Was ist der Bauablauf für die folgenden Gewerke jeweils (bitte
aufführen, welche Maßnahmen in welchem Zeitraum durchgeführt werden):
Die Bauablaufpläne befinden sich im Rahmen der Ausführungsplanung derzeit
in der Finalisierung. Folgende Planung wird vorgesehen:
a) Oberbau,
Voraussichtlich Februar bis April.
b) Leit- und Sicherungstechnik,
April bis Juli.
c) Elektrotechnik,
Oberleitung vsl. April bis Juni, Weichenheizungen Juni bis Juli.
d) Konstruktiver Ingenieurbau?
Je nach Örtlichkeit über fünf Monate verteilt.
30. Welche für die Strecke eigentlich geplanten Maßnahmen zur
Verbesserung des Zustands oder der Kapazität sind nicht umsetzbar gewesen, und
welche rechtlichen Limitationen haben die Umsetzung verhindert (bitte
jeweils aufführen)?
Die DB InfraGO AG beabsichtigt alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen,
um die Strecke in einen verlässlichen und leistungsfähigen Zustand zu
versetzten, ohne dass weitere investive Maßnahmen in den folgenden mindestens fünf
Jahren notwendig werden.
31. Was ist die aktuelle Verspätung für Züge, die im Bereich der
Generalsanierung ein- bzw. ausfahren (bitte Einbruchs- sowie
Ausbruchspünktlichkeit angeben sowie getrennt nach Schienenpersonenfernverkehr
(SPFV), Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und
Schienengüterverkehr (SGV))?
Nach Mitteilung der DB InfraGO AG bestehen derzeit folgende Verspätungen:
Schienenpersonenfernverkehr:
Regensburg Hbf–Nürnberg Hbf:
• Messstelle Regensburg Hbf 43,4 Prozent
• Messstelle Nürnberg Hbf 36,7 Prozent
Nürnberg Hbf–Regensburg Hbf:
• Messstelle Nürnberg Hbf 47,1 Prozent
• Messstelle Regensburg Hbf 41,0 Prozent
Schienenpersonennahverkehr:
Regensburg Hbf–Nürnberg Hbf:
• Messstelle Regensburg Hbf 78,1 Prozent
• Messstelle Nürnberg Hbf 78,9 Prozent
Nürnberg Hbf–Regensburg Hbf:
• Messstelle Nürnberg Hbf 76,0 Prozent
• Messstelle Regensburg Hbf 73,0 Prozent
Schienengüterverkehr: (Gesamter SGV inkl. Gelegenheitsverkehre)
Regensburg Hbf–Nürnberg Hbf:
• Messstelle Regensburg Hbf 9,8 Prozent
• Messstelle Nürnberg Hbf 10,3 Prozent
Nürnberg Hbf–Regensburg Hbf:
• Messstelle Nürnberg Hbf 8,8 Prozent
• Messstelle Regensburg Hbf 8,2 Prozent
Hierbei handelt es sich um den Datenstand Oktober 2025, Erfassungszeitraum
von Januar 2025 bis einschließlich September 2025.
32. Welche Ausweichstrecken werden im Zeitraum der Generalsanierung
genutzt?
Die DB InfraGO AG sieht die folgenden Ausweichstrecken vor:
• Nürnberg–Schwandorf–Regensburg
• Passau–Plattling–Landshut–München–Nürnberg
• Wels–Salzburg–Freilassing–München–Nürnberg
• Nürnberg–Ingolstadt–Regensburg
33. Welche Sanierungs- sowie andere Maßnahmen werden auf diesen
Ausweichstrecken vor Beginn der Generalsanierung jeweils ergriffen?
Eine umfangreiche Sanierung erfolgte zwischen Regensburg und Schwandorf
im Sommer 2024. Weitere Maßnahmen befinden sich derzeit in Umsetzung
durch die DB InfraGO AG.
34. Welche anderen Projekte (z. B. Bedarfsplanprojekte) werden aufgrund
der Generalsanierung verzögert (z. B. durch fehlende Sperrpausen)?
Keine.
35. Sofern kein ETCS im Rahmen der Generalsanierung verbaut wird und
auch nicht bereits installiert ist, wann soll der Einbau von ETCS
erfolgen, und welche vorbereitenden Maßnahmen werden im Rahmen der
Generalsanierung ergriffen (bitte auflisten)?
Im Zuge der Sanierung des Korridors Nürnberg–Regensburg werden
ausschließlich vorbereitende Maßnahmen für die Implementierung des European
Train Control Systems (ETCS) durchgeführt. Hierzu zählen beispielsweise
Kabeltiefbau, die vorbereitende Anpassung bestehender ESTW (ETCS ready)
sowie die zukunftssichere Umrüstung der Gleisfreimeldung.
Die verbleibenden Maßnahmen für die Inbetriebnahme von ETCS werden dann
in verkehrsschwachen Zeiten bzw. im Rahmen von für die Instandhaltung
bereits vorgesehenen Zeiträumen (IH-Fenstern) auf der Strecke umgesetzt.
37. Werden im Rahmen der Generalsanierungen Blockverdichtungen
vorgenommen, und wenn ja, wo (bitte genauen Standort der zusätzlichen
Signale jeweils angeben)?
Es werden Blockverdichtungen vorgenommen. Die genauen Standorte werden
derzeit in der Ausführungsplanung konkretisiert.
38. Welche kleinen und mittleren Maßnahmen sind nach den durchgeführten
eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchungen im Bereich der
Generalsanierung sinnvollerweise zu errichten?
Die Errichtung nachfolgender Maßnahmen wäre laut Untersuchungen sinnvoll:
– Überleitstelle Felsentor
– Überleitstelle Endorfmühle
– Weichentrapez südl. Parsberg
– Überleitstelle Batzhausen–Deining
– Überleitstelle Burgthann (Ochenbruck).
39. Welche kleinen und mittleren Maßnahmen werden im Rahmen der
Generalsanierung umgesetzt (bitte auflisten)?
Folgende Maßnahmen werden umgesetzt:
– Überleitstelle: Burgthann (Ochenbruck)
– Weichentrapez südl. Parsberg
– Weichenverbindung Beratzhausen.
40. An welchen Stellen der Strecke im Bereich der Generalsanierung
befinden sich Überleitmöglichkeiten (bitte alle Überleitmöglichkeiten mit
genauem Standort sowie Art der Überleitstelle: einfach inklusive
Richtungsangabe, doppelt, Trapez inklusive Richtungsangabe, angeben)?
Die Informationen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Ort Art Richtung
Regensburg Prüfening einfach Nürnberg
Undorf Bahnhof Regensburg/Nürnberg
Beratzhausen Bahnhof Regensburg/Nürnberg
Parsberg Bahnhof Regensburg/Nürnberg
Seubersdorf Bahnhof Regensburg/Nürnberg
Deining Bahnhof Regensburg/Nürnberg
Neumarkt Bahnhof Regensburg/Nürnberg
Postbauer Heng Bahnhof Regensburg/Nürnberg
Ochenbruck Bahnhof Regensburg/Nürnberg
Feucht Bahnhof Regensburg/Nürnberg
41. Welche Anpassungen an Überleitgeschwindigkeiten erfolgen an
bestehenden Überleitmöglichkeiten, und wenn keine Anpassungen erfolgen,
warum nicht?
Die DB InfraGO AG sieht eine Anpassung der Überleitgeschwindigkeit in
Parsberg vor.
42. Welche zusätzlichen Überleitmöglichkeiten werden an welchen Stellen
neu errichtet, und welche Überleitgeschwindigkeiten sind dort jeweils
vorgesehen?
Folgende Maßnahmen sieht die DB InfraGO AG vor:
– Überleitstelle Burgthann (Ochenbruck): 100 km/h
– Weichentrapez südl. Parsberg 100 km/h
– Weichenverbindung Beratzhausen.
43. In welchen Abschnitten erfolgt eine Erhöhung der Geschwindigkeit in
durchgehenden Hauptgleisen (bitte genauen Standort sowie Distanz,
Geschwindigkeit vor der Maßnahme sowie nach der Maßnahme jeweils
benennen)?
Es erfolgt keine Geschwindigkeitserhöhung.
44. Bei welchen Weichen wird die aktuelle Zweiggleisgeschwindigkeit
erhöht (bitte jeweils auflisten, ggf. auch nach Bahnhöfen gruppiert)?
Dies wird aktuell im Rahmen der Ausführungsplanung ermittelt.
45. Welche Überholgleise sollen im Rahmen der Generalsanierung neu
errichtet werden (bitte auflisten)?
Keine.
46. Welche Überholgleise sollen im Rahmen der Generalsanierung
verlängert bzw. angepasst werden (bitte auflisten)?
Keine.
47. Welche Überholgleise im Wirkungsbereich der Generalsanierung werden
nachträglich errichtet (bitte mit Zeitplan der Inbetriebnahme auflisten)?
Das 740 m Gleis in Parsberg soll im Jahr 2028 oder 2029 realisiert werden.
48. Welche Genehmigungsverfahren, wie beispielsweise Planfeststellungen
oder Plangenehmigungen, laufen aktuell im Wirkungsbereich der
Generalsanierung (bitte mit aktuellem Stand sowie Umsetzungszeitraum
auflisten)?
Für die Stationen Seubersdorf, Neumarkt, Laaber, Beratzhausen und Parsberg
wurden beim Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Nürnberg Anträge auf
Plangenehmigung durch die DB InfraGO AG eingereicht.
Station Einreichung Status
Seubersdorf 28.01.25 Eingang Stellungnahmen nach TöB Beteilung durch EBA
Neumarkt 29.07.25 TöB Beteiligung durch EBA
Laaber 18.06.25 Überarbeitung der Genehmigungsunterlagen nach Eingangsprüfung seitens
EBA.
Beratzhausen 07.05.25 Eingang Stellungnahmen nach TöB Beteilung durch EBA
Parsberg 13.05.25 Eingang Stellungnahmen nach TöB Beteilung durch EBA
49. Welche Maßnahmen für den Deutschlandtakt werden im Rahmen der
Generalsanierung umgesetzt?
50. Sollten Maßnahmen für den Deutschlandtakt im Rahmen der
Generalsanierung durchgeführt werden, werden die Deutsche Bahn und die
Bundesregierung diese Maßnahmen entsprechend kommunikativ begleiten
(z. B. durch Verwendung des Siegels „Ein Projekt für den
Deutschlandtakt“), und wenn nein, warum nicht?
51. Welche 740-m-Gleise werden im Rahmen der Generalsanierung
umgesetzt?
Die Fragen 49 bis 51 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Keine.
52. In welchem Maße wird im Rahmen der Generalsanierung Nürnberg–
Regensburg die Kapazität angehoben (bitte Änderung der Nennleistung
angeben)?
Es erfolgt keine Anhebung der Kapazität durch einen Streckenausbau.
Vielmehr kann durch ein reduziertes Störgeschehen nach der Sanierung die
Leistungsfähigkeit der Strecke angehoben werden.
53. Wie wird sich die Verspätung (z. B. Einbruch- und
Ausbruchsverspätung) durch die Maßnahmen der Generalsanierung genau entwickeln?
Durch die Sanierung sollen 80 Prozent der infrastrukturellen Störungen auf
dem betroffenen Streckenabschnitt reduziert werden. Die hieraus resultierende
Wirkung auf die Pünktlichkeit ist abhängig von der Einbruchsverspätung.
54. Welche Maßnahmen werden an welchen Bahnhöfen ergriffen (bitte für
jeden Bahnhof alle Maßnahmen auflisten)?
Die DB InfraGO AG modernisiert alle 20 Bahnhöfe zwischen Feucht und
Regensburg-Prüfening nach einem ganzheitlichen Qualitätsstandard. Dabei steht
unter anderem der barrierefreie Ausbau im Fokus.
Die Sanierungsmaßnahmen umfassen neben der Verkehrsstation (Bahnsteige
und Zugänge) auch die Empfangsgebäude sowie die Vorplätze und die
Anschlussmobilität. Die genauen Maßnahmen sind noch in Abstimmung und
sollen zeitnah kommuniziert werden.
55. Welche Bahnhöfe werden im Rahmen der Generalsanierung zu
Zukunftsbahnhöfen ausgebaut (bitte alle auflisten)?
Während der Sanierung werden sämtliche Bahnhöfe entlang der Strecke
Nürnberg – Regensburg – mit Ausnahme der Bahnhöfe in Feucht und Regensburg-
Prüfening – saniert. Die Entwicklung zu Zukunftsbahnhöfen erfolgt sukzessive
mit der Umsetzung verschiedener Maßnahmen im Bahnhofsumfeld.
56. Wie werden vor und während der Korridorsanierung die Öffentlichkeit
sowie das Parlament über die Maßnahmenumfänge und die einzelnen
Baufortschritte, Zeitpläne und Kostenentwicklungen informiert?
Hierzu sind in der 3. Nachtragsvereinbarung zur LuFV III Regelungen in
Erarbeitung.
57. Erfolgte die Entscheidung zur Generalsanierung in der nun geplanten
Form vorwiegend aufgrund betriebswirtschaftlicher Gründe, also mit
Blick auf die günstigste Variante, oder aufgrund volkswirtschaftlicher
Überlegungen, also dem angenommenen besten Nutzen und den
geringsten Gesamtfolgen für die Volkswirtschaft?
Die Entscheidung erfolgte aus betriebs- und volkswirtschaftlichen Gründen.
Der volkswirtschaftliche Nutzen wird in einer Wirtschaftlichkeitsprüfung
betrachtet.
58. Zu welchen volkswirtschaftlichen Einbußen kommt es durch die
Komplettsperrung der genannten Strecken?
Hierzu ist aktuell keine umfassende Aussage möglich, da die Auswertung der
Wirtschaftlichkeitsprüfung noch nicht abgeschlossen ist.
59. In welchem Planungsstadium befinden sich die verschiedenen
Bauabschnitte?
Alle Bauabschnitte befinden sich in der Ausführungsplanung.
60. Wie viele Güterzüge befahren im Schnitt der vergangenen fünf Jahre die
Strecke Nürnberg–Regensburg (bitte nach Abschnitten jeweils samt
Gegenrichtung aufschlüsseln)?
Die Informationen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Neumarkt:
Jahr Anzahl Züge/Tag
2019 98
2020 94
2021 107
2022 109
2023 98
2024 93
Beratzhausen:
Jahr Anzahl Züge pro Tag
2019 98
2020 94
2021 107
2022 109
2023 97
2024 93
61. In welchem Ausmaß werden während der Generalsanierung
Güterverkehre durch Gleisanschließer abgewickelt werden können?
Ziel der DB InfraGO AG ist es zwischen Montag und Samstag zwischen
Nürnberg und Neumarkt in der Regel jeweils 4 Zugpaare für die Gleisanschließer
anbieten zu können. In einzelnen kurzen Bauphasen erfolgen Einschränkungen,
bspw. durch den Einschub von Brücken.
62. Auf welchen Ausweichstrecken soll der Güterverkehr und in welchem
Umfang sichergestellt werden?
Für den Güterverkehr sieht die DB InfraGO AG folgende Umleitungsstrecken
vor:
a) Nürnberg-Schwandorf-Regensburg,
b) Nürnberg-Ingolstadt-Regensburg.
c) München-Rosenheim-Salzburg,
d) München–Landshut–Plattling.
63. Wie wird der Umleitungsverkehr mit Hinblick auf elektrifizierte und
nichtelektrifizierte Schienenstrecken sichergestellt?
Züge des Fernverkehrs werden umgeleitet, Züge des Nahverkehrs werden
durch einen Schienenersatzverkehr ersetzt. Die Nahverkehrsleistungen
zwischen Nürnberg und Regensburg via Schwandorf sollen kapazitativ verstärkt
werden. Güterverkehre werden umgeleitet. Zwischen Nürnberg und
Schwandorf stellt die DB InfraGO AG Dieseltraktionsleistungen, um auf der
nichtelektrifizierten Strecke nahräumige Umleitungsmöglichkeiten zu schaffen.
64. Kommen zur effizienten Nutzung nichtelektrifizierter
Umleitungsstrecken Dual-Mode-Streckenlokomotiven zum Einsatz, wenn ja, in
welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?
Die Auswahl des Traktionsmittels obliegt den verkehrsdurchführenden
Eisenbahnverkehrsunternehmen. Der Einsatz von Dual-Mode Lokomotiven auf den
entsprechenden Umleitstrecken ist technisch möglich.
65. Inwiefern werden Spotzüge während der Generalsanierung Güter auch
flexibel transportieren können?
Für den kurzfristigen Gelegenheitsverkehr bestehen Restkapazitäten auf
verschiedenen Umleitstrecken. Die gesetzlichen Vorgaben werden hierbei
eingehalten.
66. Ist der Bundesregierung das Verhältnis auf der Strecke Nürnberg–
Regensburg zwischen Güterfahrplan und Spotzügen in den vergangenen
fünf Jahren bekannt?
Nein.
67. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Ausmaß sich der Transport
von Gütern durch die weiträumigen Umleitungen verteuert?
Nein.
68. Mit welchen Auswirkungen auf die Auslastung des Güterverkehrs
rechnet die Bundesregierung durch die Generalsanierung?
Dem Bundesministerium für Verkehr liegen keine Informationen vor, worauf
entsprechende Rückschlüsse zu Auswirkungen auf die Auslastung gezogen
werden können.
69. Mit welcher Verlagerung von Gütern von der Schiene auf die Straße
rechnet die Bundesregierung während der Generalsanierung (bitte in
Lkw-Fahrten aufschlüsseln)?
Dem Bundesministerium für Verkehr liegen diesbezüglich keine Informationen
vor.
70. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Gewährleistung eines attraktiven
und leistungsfähigen Schienenersatzverkehrs (SEV) in der Zeit der
Vollsperrung?
Dass Schienenersatzverkehrskonzept ist erstellt. Die notwendigen Kapazitäten
an Fahrpersonalen und Fahrzeugen sind bei den rahmenvertraglich über die DB
InfraGO AG gebundenen Busunternehmen durch die
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) abgerufen. Aktuell wird insbesondere an der Umsetzung des
Haltestellenkonzeptes und der Fahrgastkommunikation gearbeitet. Der
Ersatzverkehrsfahrplan wurde Mitte Oktober 2025 im DB Navigator und
angeschlossenen Datenplattformen hinterlegt.
71. Mit wie vielen Bussen und Fahrern soll der SEV bewerkstelligt werden?
In der Spitze kommen ca. 130 Busse mit 400 Fahrern zum Einsatz.
72. Auf welchen Strecken, mit welchen Haltepunkten, in welcher Frequenz
und zu welchen Zeiten soll der SEV zweckmäßig bedient werden?
Der SEV-Fahrplan wurde durch den Aufgabenträger BEG in Abstimmung mit
den EVU und Kommunen erstellt. Er bedient alle im
Schienenpersonennahverkehr entfallenden Linien und Ortschaften/Haltestellen. Der Takt ist je Linie und
ggf. Tageszeit unterschiedlich und orientiert sich an den Bedarfen.
73. Mit welcher durchschnittlichen Fahrzeit des SEV rechnet das
Bundesministerium für Verkehr (BMV) im Vergleich zur durchschnittlichen
Reisezeit auf der Schiene?
Dies lässt sich nicht eindeutig beantworten, da es von Quelle und Ziel abhängt.
Die genauen Zeiten können seit dem 15. Oktober 2025 im DB Navigator
eingesehen werden.
74. Wer trägt die Kosten des SEV?
Die Kosten werden zu 50 Prozent durch die Länder, 40 Prozent durch den Bund
und 10 Prozent durch die DB InfraGO AG getragen.
75. Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung eine Beteiligung des
Mittelstandes bei der Bewältigung des SEV?
Die Beteiligung des Mittelstandes hat einen hohen Stellenwert.
76. Haben sich Busunternehmen aus den betroffenen Regierungsbezirken
Oberpfalz und Mittelfranken für eine Übernahme von Teilen des SEV
beworben?
Die DB InfraGO AG kann aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Angaben
zu den Bewerbern machen.
77. Kommen bei der Ausschreibung für den SEV regionale Busunternehmen
zum Zug?
Mit den Leistungen für den Schienenersatzverkehr (SEV) während der
Sanierung Nürnberg–Regensburg sind die Unternehmen deuBus und DB Regio
betraut. Die deuBus AG ist eine überwiegend von mittelständischen Unternehmen
getragene Gesellschaft mit Sitz in Landsberg am Lech. Die DB Regio AG hat
mit der DB Regio Bus Bayern eine 100 Prozenttige Tochtergesellschaft mit Sitz
in Bayern.
78. Entspricht es den Tatsachen, dass die Ausschreibung so ausgestaltet war,
dass ein Auftragnehmer nicht ausschließlich für den angebotenen
Korridor eingesetzt werden kann, sondern ggf. auch bundesweit?
Ja.
79. Inwiefern besteht bei der Planung des SEV eine Abstimmung mit den
jeweiligen Straßenbaulastträgern hinsichtlich eventuell geplanter
Straßensanierungsarbeiten auf den gedachten SEV-Strecken?
Vor Betriebsstart der Ersatzverkehre finden Abstimmungen mit den regionalen
Straßenbaulastträgern in Städten, Kommunen und mit staatlichen Bauämtern,
sowie mit der Autobahn GmbH, statt. Dies erfolgt in Abstimmung mit den
Aufgabenträgern.
80. Mit welchen Einschränkungen im Fernverkehr, besonders mit Blick auf
Österreich, rechnet das BMV im Rahmen der geplanten
Komplettsperrung?
Im Fernverkehr wird bis 13. Juni 2026 ein Teil der sonst mindestens
zweistündlichen ICE-Züge zwischen Nürnberg und Regensburg über Ingolstadt
umgeleitet. Die Fahrzeit verlängert sich um rund eine Stunde. Zusätzlich wird eine
ICE-Fahrt je Tag und Richtung von München über Landshut, Regensburg und
Passau nach Wien fahren. Der Rest der Züge beginnt/endet bereits in Nürnberg.
Zur Reise zwischen Deutschland und Österreich stehen weiterhin auch die
zweistündlichen Züge zwischen München und Wien via Salzburg zur
Verfügung.
In Regensburg, Passau und Plattling ist das Fernverkehrsangebot in dieser
Phase reduziert, in Straubing halten vorübergehend keine Fernzüge.
81. In welchem Umfang sind Zugpaare über Regensburg–Ingolstadt–
Nürnberg umleitbar?
Es werden 3 Zugpaare in Doppeltraktion (2x ICE-T) über diese Relation
umgeleitet. 1 Zugpaar des ICE-T wird in Tagesrandlage über Landshut umgeleitet
werden. Die weiteren Fahrten beginnen/enden in Nürnberg.
82. Wie ist der aktuelle Planungsstand bei Schall- und
Erschütterungsschutzmaßnahmen?
Es werden keine Maßnahmen vorgesehen.
83. Wie und wann werden betroffene Kommunen und Anwohner über die
geplanten Maßnahmen informiert?
Betroffene Kommunen und Anwohner werden regelmäßig und über
unterschiedliche Kommunikationskanäle sowie Formate durch die für die Sanierung
verantwortliche DB InfraGO AG informiert.
Betroffene Anwohner werden außerdem per Postwurf informiert, unter
anderem zu anstehenden Maßnahmen und mögliche Lärmentwicklungen.
Beispielsweise erhielten Anfang Oktober 2025 über 50 000 Haushalte entlang der
Strecke eine Postwurfsendung in der die Sanierung angekündigt und die anstehende
Infotour sowie Kontaktmöglichkeiten kommuniziert werden.
84. Inwiefern wird die Strecke im Rahmen der Generalsanierung in den
Zustand ETCS-ready versetzt?
Es ist eine vollständige Ausrüstung der Strecke mit ETCS-ready vorgesehen.
85. In welcher Form und Frequenz findet ein Austausch mit den
Verantwortlichen in Österreich, Polen und Tschechien zur geplanten
Generalsanierung statt?
Es gibt regelmäßige internationale Arbeitsrunden, im Rahmen dieser wurden
auch die Umleitmengen ermittelt und festgelegt. Insbesondere mit Österreich
finden weitere Vertiefungen statt, da während der Sanierung Nürnberg–
Regensburg hier ebenfalls Verkehre umgeleitet werden müssen (Umleitstrecke via
Salzburg). Auch um zum Beispiel für den Fall einer Havarie entsprechende
Konzepte zu erarbeiten, da Österreich ebenfalls mit Umleitverkehren betroffen
wäre.
86. Inwiefern sind Strecken in Österreich, Polen und Tschechien als
Ausweichstrecken während der Generalsanierung vorgesehen (bitte
Ausweichstrecken benennen)?
Die Umleitstrecke Wels–Salzburg–Freilassing–Rosenheim–München ist eine
Ausweichstrecke in Österreich.
87. Zieht die Bundesregierung angesichts der Beschwerde der agilis
Eisenbahngesellschaft bei der Bundesnetzagentur über die Totalsperre
Konsequenzen für Kommunikation und Prüfung von Alternativen bei künftigen
Generalsanierungen?
Die DB InfraGO AG wurde gebeten frühzeitiger in die Kommunikation
einzusteigen. Eine Prüfung alternativer Sperrpausenkonzepte obliegt der DB
InfraGO AG als Aufgabenträgerin.
88. Wie bewertet die Bundesregierung die Frage einer finanziellen
Kompensation für betroffene Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)?
Eine finanzielle Kompensation ist aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen
und den für andere Sanierungen testierten positiven Nutzen der Aanierung für
den Fern- und Güterverkehr nicht vorgesehen.
89. Inwiefern beurteilt die Bundesregierung die Risikoverteilung bei der
Generalsanierung und ihren Folgen als sinnvoll, falls ein EVU durch die
Folgen der Generalsanierung in ein Insolvenzverfahren gerät?
Dem Bundesministerium für Verkehr liegen diesbezüglich keine Informationen
vor.
90. Inwiefern ist für die Zeit der Generalsanierung des Abschnitts
Regensburg–Passau eine umsteigefreie Anbindung für Reisende, insbesondere
auch Touristinnen und Touristen, aus Linz oder Wien sichergestellt?
Eine umsteigefreie Anbindung ist nach Auskunft der DB InfraGO AG nicht
möglich. Reisende haben jedoch ab Nürnberg, Regensburg oder Ingolstadt die
Möglichkeit über München nach Wien bzw. Linz zu reisen.
91. Mit welchen Reisezeiten aus Wien Hbf, Linz Hbf und Salzburg Hbf ist
während der Generalsanierung des Abschnitts Regensburg–Passau nach
Regensburg zu rechnen?
Nach Auskunft der DB InfraGO AG sind bei gut gewählten Verbindungen die
Reisezeiten wie folgt:
– von Regensburg nach Wien: 5:27h
– von Regensburg nach Linz: 4:13h
– von Regensburg nach Salzburg: 2:57h.
92. Inwiefern gibt es Überlegungen, während der Generalsanierung des
Abschnitts Regensburg–Passau eine umsteigefreie Anbindung für Reisende,
insbesondere auch Touristinnen und Touristen, aus Österreich nach
Regensburg über Freilassing zu ermöglichen, zum Beispiel durch
Verlängerung bestehender Verbindungen österreichischer Anbieter über
München?
Dem Bundesministerium für Verkehr sind hierzu keine Überlegungen bekannt.
93. Mit welchen Reisezeiten aus Nürnberg Hbf und Neumarkt in der
Oberpfalz ist während der Generalsanierung des Abschnitts Nürnberg–
Regensburg zu rechnen?
Nach Auskunft der DB InfraGO AG ergeben sich während der Sanierung
folgende Reisezeiten:
– von Nürnberg nach Regensburg: 1:40h mit RE 40 via Schwandorf
– von Neumarkt OPf. nach Regensburg: 1:16h mit Bus RE 22.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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