polradar

Zum zweiten Entlastungskabinett der Bundesregierung vom 15. Juli 2026 (Antwort zu Drs. 21/7842)

dip / drucksache 21.09.2026 · WP 21 · 21/8067 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Zum zweiten Entlastungskabinett der Bundesregierung vom 15. Juli 2026 (Antwort zu Drs. 21/7842) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8067 21. Wahlperiode 21.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7842 – Zum zweiten Entlastungskabinett der Bundesregierung vom 15. Juli 2026 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 15. Juli 2026 hat die Bundesregierung ihr sogenanntes zweites Entlastungskabinett beschlossen (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ka binett-entlastungen-2026-2446178). Die Maßnahmen dieses Entlastungskabinetts zielen auf einen spürbaren Bürokratierückbau für die Bürger, sie sind zusammengefasst im einem „Bericht über Maßnahmen zum Bürokratierückbau“ (vorgelegt auf Ausschussdrucksache 21(23)95, im folgenden „Entlastungskabinett“). Im Text heißt es, dass das erste Entlastungskabinett vom November 2025 (vgl. https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/buerokratieruec kbau/1-entlastungskabinett) zu einer Reduzierung von Erfüllungsaufwand und Bürokratiekosten in Höhe von 9,8 Mrd. Euro führe (Entlastungskabinett, S. 1). Mit den Vorhaben, die Mitte Juli 2026 beschlossen wurden, wird nach den Worten der Bundesregierung mit einer weiteren Einsparung von 600 Mio. Euro jährlich zu rechnen sein (Entlastungskabinett, S. 13). Die Fragesteller begrüßen das von der Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD proklamierte Ziel des Bürokratieabbaus ausdrücklich; sie sind der Überzeugung, dass ein entschlossener Abbau unnötiger Bürokratie Zeit, Geld und Nerven für Bürger, Unternehmen und Verwaltung sparen hilft und gleichzeitig als Zündkerze für Innovationen einer seit Jahren lahmenden Wirtschaft wirkt. Allerdings hatten sie in der Vergangenheit vermehrt den Eindruck, dass den forschen Ankündigungen der Bundesregierung zu Bürokratie und Staatsmodernisierung nur halbherzige, nicht zu Ende gedachte Taten folgten. Vor diesem Hintergrund erscheint es ihnen als unabdingbar, das vorgelegte Maßnahmenpaket besonders in Augenschein zu nehmen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 18. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie schlüsselt sich die genannte Gesamtsumme von 9,8 Mrd. Euro jährlicher Entlastung des ersten Entlastungskabinetts konkret auf die einzelnen gesetzlichen Vorhaben auf (bitte tabellarisch nach Vorhaben, Ressortverantwortung und berechnetem Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung darstellen)? Die genannte Gesamtsumme in Höhe von 9,8 Mrd. Euro jährlicher Entlastung ist ein saldierter Betrag aus den nach dem ersten Entlastungskabinett am 5. November 2025 durch beschlossene Vorhaben im Kabinett entstandene Belastungen und Entlastungen. Entlastungen aus dem zweiten Entlastungskabinett vom 15. Juli 2026 sind dabei nicht berücksichtigt. Die Summe der durch die nachfolgenden Vorhaben ausgewiesenen Entlastungen übersteigt die genannten 9,8 Mrd. Euro, da sie mit gleichzeitig entstandenen Belastungen verrechnet wurde. Eine entsprechende Übersicht ist Anlage 1* zu entnehmen.  2. Inwieweit lassen sich die genannten 9,8 Mrd. Euro nach tatsächlichen Kostenreduzierungen und nach vermiedenen Kostensteigerungen („Opportunitätskosten“) differenzieren? Bei den genannten 9,8 Mrd. Euro handelt es sich um Erfüllungsaufwand gemäß § 2 Absatz 1 NKRG. Dieser umfasst den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die durch die Befolgung einer bundesrechtlichen Vorschrift bei Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen. Nicht unter den Begriff des Erfüllungsaufwands fallen indirekte Effekte, wie z. B. kalkulatorische Kosten.  3. Für wie viele der genannten Maßnahmen des ersten Entlastungskabinetts liegt bereits ein konkretes Datum für das Inkrafttreten vor, und wann wird die volle Entlastungswirkung der 9,8 Mrd. Euro voraussichtlich erstmals statistisch im Bürokratiekostenindex (BKI) sichtbar sein? Von der in der Anlage 1 aufgeführten Vorhaben sind bislang 17 Vorhaben in Kraft getreten. Bei drei weiteren Vorhaben ist ein Datum für das Inkrafttreten angekündigt: Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung tritt im Wesentlichen am 1. Oktober 2026 in Kraft. Die gesetzlichen Regelungen für das neue digitale Führungszeugnis treten ebenso am 1. Oktober 2026 in Kraft und das Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes wird stufenweise im Jahr 2027 in Kraft treten. Der auf Bürokratiekosten entfallende Anteil der im Bericht zum Entlastungskabinett genannten Entlastung wird im aktuellen Bürokratiekostenindex sichtbar gemacht.  4. Liegen den Ländern konkrete Zusagen der Bundesregierung vor, ihre eigenen Berichts- und Dokumentationspflichten analog zu den Bundesmaßnahmen zu reduzieren, insbesondere in Bereichen, in denen der Bund lediglich Ermächtigungen erteilt? Wie im Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für Bürokratierückbau im 2. Entlastungskabinett vom 15. Juli 2026 angekündigt, wird die Bundesregierung ein Berichtsentlastungsgesetz verabschieden sowie Dokumentationspflichten reduzieren. Zudem sind in der Modernisierungsagenda föderal konkrete Rückbauziele für Bund und Länder festgehalten (https://bmds.bund.de/fil eadmin/BMDS/Dokumente/2025-12-04-mpk-staatsmodernisierung-data_CD R.pdf). Die konkrete Ausgestaltung ist Gegenstand des weiteren Verfahrens. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8067 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  5. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ein erheblicher Teil der Bürokratielast in Deutschland auf Verordnungen und Richtlinien der EU zurückgeht, und welche messbaren Erfolge konnte sie bei der Forderung nach einer 25-prozentigen Reduktion der EU- Berichtspflichten bisher erzielen? Die Bundesregierung nimmt in allen relevanten EU-Gremien (z. B. Ratsarbeitsgruppen, Antici Group Simplification, Komitologieausschüsse, Expertengruppen) eine proaktive Rolle ein, um unnötigen bürokratischen Mehraufwand frühzeitig zu vermeiden und sich unter Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards systematisch für den Rückbau von unnötiger Bürokratie in allen EU‑Dossiers einzusetzen. So hat die Bundesregierung in Verhandlungen auf europäischer Ebene in wichtigen Bereichen Erleichterungen und Entlastungen erreichen können (z. B. bei der Entwaldungsverordnung, der Nachhaltigkeitsberichterstattung, der EU‑Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) oder beim KI- Omnibus). Die bisher vorgelegten Initiativen (insbesondere die sog. Omnibus-Pakete) der EU-Kommission zeigen erste Erfolge, weitere Vorschläge müssen aber folgen. So haben sich die Staats- und Regierungschefs aller 27 EU-Mitgliedstaaten auch gerade auf Drängen der Bundesregierung bereits auf weitere Bereiche verständigt, in denen die EU-Kommission rasch konkrete Vereinfachungsvorschläge vorlegen soll. Die Bundesregierung spricht sich z. B. dafür aus, dass die EU-Kommission. im Geiste der Schlussfolgerungen zum Europäischen Rat im März 2026 insbesondere Vorschläge zur weiteren Beschleunigung und Straffung der Planungs- und Genehmigungsverfahren (z. B. für den Verkehrsbereich) vorlegen soll. Auch im Bereich Finanzdienstleistungen soll eine umfassende Überprüfung des bestehenden Regulierungsrahmens erfolgen und die EU-Kommission ein umfassendes Vereinfachungspaket vorlegen. Bei allen diesen weiteren Omnibussen und Vereinfachungsmaßahmen sind die politischen Ziele der EU und relevante Standards zu wahren. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus aktiv gegenüber der EU-Kommission und im Rat dafür ein, dass aus dem in der Mitteilung zur besseren Rechtssetzung vom 28. April 2026 („Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk“) vorgestellte EU-Aktionsplan (Regulatory Deep Cleaning) zum Bürokratierückbau schnellstmöglich konkrete Vereinfachungsvorschläge mit konkreten Zeitplänen erwachsen, etwa im Kommissions-Arbeitsprogramm 2027. Die Bundesregierung setzt sich fortwährend für die Abschaffung unnötiger Berichtspflichten auf EU-Ebene ein, da ein erheblicher Teil der geltenden Berichts- und Dokumentationspflichten auf EU-rechtlichen Vorgaben beruht. Zudem wird die Bundesregierung weiter darauf drängen, dass auf europäischer Ebene eine „One in, two out“-Regel eingeführt wird, mit der für jede neue Regelung mit Belastung („In“) in doppeltem Umfang Entlastungen („Out“) geschaffen werden sollen.  6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die angestrebten Entlastungen auf Bundesebene nicht durch eine bürokratische Übererfüllung (sogenanntes Gold-Plating) bei der Umsetzung von EU-Recht zunichtegemacht werden? Die Bundesregierung hat in der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) vereinbart, dass EU-Recht ohne bürokratische Übererfüllung umgesetzt wird. Dies wird u. a. durch eine transparente Darstellung von Be- und Entlastungen sichergestellt: In Gesetzesentwürfen der Bundesregierung werden Be- und Entlastungen durch 1:1‑Umsetzung von EU-Vorgaben getrennt von Be- und Entlastungen durch sonstiges nationales Recht dargestellt. Die Darstellung wird vom Nationalen Normenkontrollrat auf ihre Nachvollziehbarkeit und Methodengerechtigkeit überprüft und dem Gesetzentwurf der Bundesregierung beigefügt. Zudem arbeitet die Bundesregierung fortwährend daran, bestehende bürokratische Übererfüllung zurückzuführen, die bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht entstanden ist.  7. Welches Bundesministerium hat seit dem ersten Entlastungskabinett den höchsten und welches den geringsten Beitrag zum Bürokratierückbau geleistet (bitte nach Ressort und Summe der Entlastung aufschlüsseln)? Derzeit wird im Ressortkreis der Bericht der Bundesregierung zum Stand der Staatsmodernisierung 2026 erarbeitet, in dem ein Überblick über den Stand der Arbeit im Bereich der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus gegeben wird. Hierbei wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag auch über die Entwicklung des Erfüllungsaufwandes in den einzelnen Ministerien Bericht erstatten. Ein Kabinettbeschluss ist in diesem Herbst vorgesehen.  8. Wie viele der rund 25 000 Hinweise aus dem „EinfachMachen-Portal“ (vgl. https://einfach-machen.gov.de/) wurden bisher in konkrete Gesetzentwürfe oder Richtlinien überführt, und welche Ressorts sind für die Bearbeitung der verbleibenden Hinweise zuständig? Die im EinfachMachen-Portal eingehenden Meldungen werden fortlaufend ausgewertet und über ein zentrales Dashboard sowie auf Anfrage in themenspezifischen Auswertungen zur Verfügung gestellt. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) betreibt das Portal zentral und koordiniert die Auswertung. Der Umsetzungsprozess ist dabei nicht als lineare einszu-eins-Zuordnung von Meldung zu Rechtsakt angelegt: Viele Hinweise werden thematisch gebündelt und können in größere Vorhaben einfließen, andere können zu operativen Verwaltungsvereinfachungen unterhalb der Ebene von Gesetzen oder Verordnungen führen.  9. Mit welcher Zeitersparnis für Bürger, Unternehmen und Verwaltung, gemessen in kumulierten Stunden pro Jahr, rechnet die Bundesregierung bei den Maßnahmen des zweiten Entlastungskabinetts (bitte ausführen)? Die in Anlage 1 aufgeführten Vorhaben führen zu einer kumulierten Zeitersparnis für Bürgerinnen und Bürger um ca. 8.609 Mio. Stunden p. a. Zur Darstellung der Entlastungen für Unternehmen und Verwaltung wird u. a. auf Grundlage von Fallzahlen und Zeitersparnis ein Geldwert ausgewiesen. Die Entlastungen sind Anlage 1 zu entnehmen. angegeben. 10. Wann genau ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der flächendeckenden Einführung einer digitalen Überweisung vom Hausarzt an den Facharzt (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-entlas tungen-2026-2446178, Modernes Gesundheitswesen: digitaler Überweisungsschein) zu rechnen? Die elektronische Überweisung wird als Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen von der gematik GmbH bereitgestellt. Der Entwurf eines Gesetzes für Daten und Digitale Innovationen im Gesundheitswesen (Ge- DIG), Kabinettsbeschluss 15. Juli 2026, sieht die verpflichtende Nutzung der elektronischen Überweisung für niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ab dem 1. September 2029 vor, vergl. § 360a, Absatz 2, SGB V‑E. 11. Wann genau ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der flächendeckenden Einführung digitaler Beratungs- und Meldetermine für Arbeitsuchende bei der Bundesagentur für Arbeit (vgl. www.bundesregie rung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-entlastungen-2026-2446178, Digitale Arbeitsförderung) zu rechnen? Der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit hat bereits im Dezember 2021 die dauerhafte Nutzung der Videokommunikation im Rechtskreis SGB III beschlossen. Seitdem wird die Videokommunikation in den Bereichen Vermittlung und Beratung als zusätzlicher Kommunikationskanal neben der Präsenzberatung genutzt. Zudem kann die Videokommunikation auch für Gruppeninformationsveranstaltungen eingesetzt werden. Für zu beratende Personen ist die Nutzung der Videokommunikation dabei freiwillig. Voraussetzung ist, dass auf deren Seite die technischen Möglichkeiten zur Videokommunikation sowie eine E-Mail-Adresse vorhanden sind. Auch die Bundesagentur kann entscheiden, dass ein Gespräch persönlich durchzuführen ist. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung ist darüber hinaus vorgesehen, die Möglichkeit der Videokommunikation auch auf die Beratungsgespräche auszuweiten, die unverzüglich nach Eintritt der Arbeitslosigkeit durchzuführen sind. Diese sind aktuell in Präsenz durchzuführen. Damit wird auch für diese Gespräche die Nutzung von Videokommunikation als zusätzliche Möglichkeit zu einem Präsenzgespräch ermöglicht. Der Gesetzentwurf sieht ein Inkrafttreten dieser Neuregelung zum 1. April 2027 vor. 12. Was genau ist darunter zu verstehen, dass Preisauszeichnung und Verkauf loser Ware im Lebensmitteleinzelhandel „bürokratieärmer“ ausgestaltet werden sollen (vgl. Entlastungskabinett, S. 16)? Mit der geplanten Neuregelung in der Preisangabenverordnung (PAngV) soll der fortschreitenden Ausstattung der Kassen des Lebensmitteleinzelhandels mit eichrechtskonformen Waagen Rechnung getragen werden. Sie soll es erlauben, dass z. B. Obst in unverschlossenen Behältnissen bei der Preisangabe gleich behandelt wird wie lose Ware, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern einzeln in Plastiktütchen oder wiederverwendbare Netze „verpackt“ wird. Im Ergebnis kauft und bezahlt der Kunde grammgenau die Ware, die er konkret erwerben möchte. Zugleich werden weniger zusätzliche Umhüllungen zur Einhaltung der Nennfüllmenge und Sicherstellung der korrekten Gesamtpreisangabe benötigt. 13. Wann genau ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der angekündigten Abschaffung der Pflicht zur Ausgabe papierhafter Kassenbelege (vgl. Entlastungskabinett, S. 17) zu rechnen? Die Abschaffung der papierhaften Belegausgabepflicht ist mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung des Steuer- und Handelsrechts vorgesehen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch in der finalen regierungsinternen Abstimmung. 14. Was genau ist unter der angekündigten „Innovationsfreiheitsoffensive“ zum Abbau bürokratischer Hürden in der Forschungsförderung (vgl. Entlastungskabinett, S. 18) zu rechnen, und inwieweit sind hieran die Länder beteiligt, in deren Verantwortungsbereich Wissenschaft und Forschung zunächst fallen? Die Innovationsfreiheitsoffensive des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bündelt unterschiedliche Maßnahmen zum Abbau bürokratischer Hürden für Forschung und Innovation im Zuständigkeitsbereich des BMFTR in einer konsistenten Gesamtstrategie. Mit gesetzlichen Anpassungen sowie administrativen Vereinfachungen im untergesetzlichen Bereich sollen rechtssichere und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationsstandorts Deutschland nachhaltig gestärkt werden. Mit den Ländern arbeitet das BMFTR partnerschaftlich an der föderalen Modernisierungsagenda. Für Maßnahmen mit Transferbezug im Bereich des geistigen Eigentums (IP‑Strategie) trägt das Ministerium auf Bundesseite die Federführung. Darüber hinaus bringt es seine Expertise bei Vorhaben im Förderwesen, im Zuwendungsrecht sowie bei Fragen der Bundeshaushaltsordnung, des Verwaltungsverfahrensrechts und der staatlichen Resilienz ein. 15. Steht die Bundesregierung, neben der angestrebten Novelle des Baugesetzbuches (vgl. Entlastungskabinett, S. 3), im Austausch mit den Ländern, um die bestehenden Landesbauordnungen zu vereinfachen und zu straffen, mit dem Ziel einer Beschleunigung der kommunalen Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Wohnungsbau, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte ausführen)? Das Bauordnungsrecht als besonderes Rechtsgebiet fällt unter das Ordnungsrecht und damit in die Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Länder. Das BMWSB setzt sich im Rahmen seines Gaststatus in den Fachgremien der Bauministerkonferenz bei den Ländern für eine einheitliche und schnelle Umsetzung der Regelungen der Musterbauordnung in den jeweiligen Landesbauordnungen ein. In der zurückliegenden Legislaturperiode hatte eine möglichst weitgehende Angleichung der Landesbauordnungen auf Initiative des Bundes Eingang in den Maßnahmenkatalog des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ gefunden. Entsprechend war dort die „Weiterentwicklung der Musterbauordnung und weitere Harmonisierung der Landesbauordnungen“ vereinbart worden, mit dem Ziel der Erleichterung und Beschleunigung des Bauens. Aufgrund dessen und zur Umsetzung weiterer im Bündnis vereinbarter Änderungen im Bauordnungsrecht, kam es in der vergangenen Legislatur zu einer Vielzahl an Novellierungen der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen, teils mit mehreren Novellen in einer Legislaturperiode der Länder. Damit sind erleichternde Regelungen in die Musterbauordnung und die Landesbauordnungen eingeflossen, insbesondere zur Beschleunigung von Bauvorhaben, zum Bauen im Bestand, der Verfahrensfreiheit und die Ausweitung der Genehmigungsfreistellung. 16. Wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Umstellung des Führungszeugnisses für private Zwecke von der Papierform auf eine digitale Version (vgl. Entlastungskabinett, S. 11) auch die Dauer der Zustellung von der Behörde an den Bürger signifikant verkürzen? Das Digitale Führungszeugnis wird über das integrierte Nutzerkonto Bund (sogenanntes BundID-Konto) digital zugestellt. Die bislang üblichen Postlaufzeiten werden entfallen. Dies trägt erheblich zu einer insgesamt beschleunigten Erteilung der Führungszeugnisse bei und ermöglicht eine medienbruchfreie Kommunikation mit der Stelle, der das Führungszeugnis vorzulegen ist – zum Beispiel in einem Bewerbungsverfahren. Das Digitale Führungszeugnis wird dadurch einen wesentlichen Beitrag für mehr Bürgerfreundlichkeit und Entbürokratisierung leisten. Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7842 Nr. Maßnahme gemäß Teil I des Berichts der Bundesregierung über Maßnahmen zum Bürokratierückbau vom 15. Juli 2026 ff. Ressort Entlastungsvolumen Bürgerinnen und Bürger pro Jahr (Sachkosten) Entlastungsvolumen Wirtschaft pro Jahr Entlastungsvolumen Verwaltung pro Jahr 1 Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie: Vereinfachung und Rückführung der nationalen Regelungen auf EU-Recht BMWE ca. 760 Mio. Euro + 3.000 Mio. Euro (einmalig) 2 Reform der Fahrschulausbildung: Bürokratierückbau beim Führerscheinerwerb BMV ca. 768,9 Mio. Euro ca. 142,7 Mio. Euro 3 Novelle des Baugesetzbuchs: Schneller planen und einfacher Wohnungen bauen BMWSB 0,741 Mio. Euro ca. 90 Mio. Euro 4 TKG-Änderungsgesetz 2026: Mehr Tempo und weniger Bürokratie beim Netzausbau BMDS ca. 19,7 Mio. ca. 8,4 Mio. Euro 5 Erleichterungen in der öffentlichen Beschaffung BMWE ca. 4,9 Mio. Euro ca. 6,2 Mio. Euro 6 Erstes Unternehmensstatistikreformgesetz: Überprüfung und Reduzierung von Wirtschaftsstatistikpflichten BMWE ca. 9,42 Mio. Euro ca. 1,49 Mio. Euro 7 Änderung des Wärmeplanungsgesetzes: Vereinfachte Wärmeplanung für Kommunen BMWE, BMWSB ca. 3 Mio. Euro + 11 Mio. Euro (einmalig) ca. 6 Mio. Euro + ca. 35 Mio. Euro (einmalig) 8 Modernisierungsschub für die Verwaltungsgerichte: Schnellere Verfahren und weniger Aufwand für Gerichte und Bürgerinnen und Bürger BMJV ca. 2,8 Mio. Euro ca. 0,162 Mio. Euro ca. 0,7 Mio. Euro 9 Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – Umsetzung Omnibus III BMLEH ca. 3,3 Mio. Euro 10 Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts und Beschleunigung der Zustellung gerichtlicher Schriftstücke aus anderen EU-Mitgliedstaaten BMJV ca. 0,265 Mio. Euro 0,210 Mio. Euro Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7842 11 Vereinfachung und Beschleunigung der Wohngeldbearbeitung BMWSB ./. ./. ./. 12 Gebäudemodernisierungsgesetz: Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Gebäudesanierung und beim Heizungstausch BMWE ca. 5.100 Mio. Euro ca. 2.300 Mio. Euro ca. 335 Mio. Euro 13 Reform der Notfallversorgung: Schnellere Hilfe und weniger Bürokratie BMG ca. 4,65 Mio. Euro ca. 207,6 Mio. Euro 14 Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz BMAS mindestens 135 Mio. Euro 15 Digitale Identitäten: Elektronische Identifikation, Nachweise und Unterschriften einfach per Smartphone nutzen BMDS ca. 121,7 Mio. Euro 16 Digitale Reisekette: Bürokratiearme und digitale Fluggastabfertigung BMI ca. 27,2 Mio. Euro ca. 63 Mio. Euro 17 Digitalisierung der Migrationsverwaltung: Besserer Datenaustausch und effizientere Abläufe BMI ca. 17,67 Mio. Euro ca. 36,5 Mio. Euro 18 Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und im Energieverbrauchskennzeichnungsrecht BMWE ca. 44,9 Mio. Euro ca. 10 Mio. Euro 19 Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht (9. Steuerberatungsänderungsgesetz BMF ca. 10,7 Mio Euro ca. 12,6 Mio. Euro ca. 0,9 Mio. Euro 20 Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare BMJV ca. 5 Mio. Euro ca. 1,5 Mio. Euro ca. 10,7 Mio. Euro für die Länder 21 Abschaffung der nationalen PtL-Quote: Europäische Harmonisierung statt nationaler Sonderwege BMUKN ca. 10,4 Mio. Euro ca. 3,3 Mio. Euro Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7842 22 Beschleunigung und Vereinfachung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren BMUKN 6,2 Mio. Euro ca. 5,3 Mio. Euro 23 Bürokratierückbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern BMI ca. 2,1 Mio. Euro ca. 9 Mio. Euro 24 Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG): Schnellere Verfahren für Schiene, Straße und Wasserstraße BMV ca. 0,13 Mio. Euro ca. 10,3 Mio. Euro 25 Weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung BMJV ca. 1 Mio. Euro ca. 6,7 Mio. Euro 26 Erleichterung bei der Berufskraftfahrerqualifikation: Mehr Flexibilität bei Qualifikation und Führerscheinanerkennung BMV ca. 7,2 Mio. Euro 27 Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz: Bürokratieabbau und Modernisierung in der Apothekenversorgung BMG ca. 0,24 Mio. Euro ca. 5,5 Mio. Euro 28 Erweiterte Nutzung des Basisregisters: Weniger Bürokratie und effizientere Verwaltungsverfahren BMWE ca. 1,4 Mio. Euro ca. 4,2 Mio. Euro 29 Entlastungen im Energiewirtschaftsgesetz durch Anpassung des § 113c Abs. 3 EnWG BMWE ca. 5,45 Mio. Euro (einmalig) 30 Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes: Mehr Digitalisierung und weniger Verwaltungsaufwand im Straßenverkehr BMV ca. 4 Mio. Euro 31 Weniger Bürokratie im Wohnraummietrecht BMJV ca. 3,1 Mio. Euro 32 Medizinregistergesetz: Einfachere Datennutzung und weniger Bürokratie im Gesundheitswesen BMG ca. 3 Mio. Euro 33 Verwaltungsentlastung im Pass- und Ausweiswesen BMI ca. 1,45 Mio. Euro 34 Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren für rechtsberatende Berufe BMJV ca. 0,19 Mio. Euro ca. 0,77 Mio. Euro Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7842 35 Das Führungszeugnis wird digital BMJV 0,5 Mio. Euro ca. 0,44 Mio. Euro 36 Verordnung für Bürokratierückbau und Vereinfachungen in der Seeschifffahrt BMV ca. 0,18 Mio. Euro ca. 0,3 Mio. Euro ca. 0,3 Mio. Euro 37 Antragsloses Kindergeld: Weniger Bürokratie, mehr Entlastung für Familien BMF ca. 0,15 Mio. Euro 38 Ausweitung des Online-Verfahrens im Gesellschaftsrecht BMJV ca. 0,16 Mio. Euro 39 Wegfall von Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen im Schornsteinfegerhandwerk BMWE ./. ./. ./. 40 Wissenschaftsfreiheitsgesetz – Mehr Freiheit und weniger Bürokratie für Forschungseinrichtungen BMFTR ./. ./. ./. 41 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anlage und zum Betrieb von Flugplätzen BMV ./. ./. ca. 0,02 Mio. Euro 42 Modernisierung des Flaggen- und Schiffsregisterrechts – Einfachere Verfahren für Schifffahrt und Verwaltung BMV ./. ./. ./. 43 Verordnung zur Steigerung der Effizienz der nach dem Arzneimittelgesetz zuständigen Bundesoberbehörden BMG ./. ./. ./. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen