Zum zweiten Entlastungskabinett der Bundesregierung vom 15. Juli 2026 (Antwort zu Drs. 21/7842)
Text
Zum zweiten Entlastungskabinett der Bundesregierung vom 15. Juli 2026 (Antwort zu Drs. 21/7842)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8067
21. Wahlperiode 21.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger,
Alexander Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7842 –
Zum zweiten Entlastungskabinett der Bundesregierung vom 15. Juli 2026
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 15. Juli 2026 hat die Bundesregierung ihr sogenanntes zweites
Entlastungskabinett beschlossen (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ka
binett-entlastungen-2026-2446178). Die Maßnahmen dieses
Entlastungskabinetts zielen auf einen spürbaren Bürokratierückbau für die Bürger, sie sind
zusammengefasst im einem „Bericht über Maßnahmen zum Bürokratierückbau“
(vorgelegt auf Ausschussdrucksache 21(23)95, im folgenden
„Entlastungskabinett“). Im Text heißt es, dass das erste Entlastungskabinett vom November
2025 (vgl. https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/buerokratieruec
kbau/1-entlastungskabinett) zu einer Reduzierung von Erfüllungsaufwand und
Bürokratiekosten in Höhe von 9,8 Mrd. Euro führe (Entlastungskabinett, S. 1).
Mit den Vorhaben, die Mitte Juli 2026 beschlossen wurden, wird nach den
Worten der Bundesregierung mit einer weiteren Einsparung von 600 Mio.
Euro jährlich zu rechnen sein (Entlastungskabinett, S. 13).
Die Fragesteller begrüßen das von der Bundesregierung bereits im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD proklamierte Ziel des
Bürokratieabbaus ausdrücklich; sie sind der Überzeugung, dass ein entschlossener Abbau
unnötiger Bürokratie Zeit, Geld und Nerven für Bürger, Unternehmen und
Verwaltung sparen hilft und gleichzeitig als Zündkerze für Innovationen einer
seit Jahren lahmenden Wirtschaft wirkt. Allerdings hatten sie in der
Vergangenheit vermehrt den Eindruck, dass den forschen Ankündigungen der
Bundesregierung zu Bürokratie und Staatsmodernisierung nur halbherzige, nicht
zu Ende gedachte Taten folgten. Vor diesem Hintergrund erscheint es ihnen als
unabdingbar, das vorgelegte Maßnahmenpaket besonders in Augenschein zu
nehmen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 18. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie schlüsselt sich die genannte Gesamtsumme von 9,8 Mrd. Euro
jährlicher Entlastung des ersten Entlastungskabinetts konkret auf die
einzelnen gesetzlichen Vorhaben auf (bitte tabellarisch nach Vorhaben,
Ressortverantwortung und berechnetem Erfüllungsaufwand für Bürger,
Wirtschaft und Verwaltung darstellen)?
Die genannte Gesamtsumme in Höhe von 9,8 Mrd. Euro jährlicher Entlastung
ist ein saldierter Betrag aus den nach dem ersten Entlastungskabinett am 5.
November 2025 durch beschlossene Vorhaben im Kabinett entstandene
Belastungen und Entlastungen. Entlastungen aus dem zweiten Entlastungskabinett vom
15. Juli 2026 sind dabei nicht berücksichtigt. Die Summe der durch die
nachfolgenden Vorhaben ausgewiesenen Entlastungen übersteigt die genannten
9,8 Mrd. Euro, da sie mit gleichzeitig entstandenen Belastungen verrechnet
wurde. Eine entsprechende Übersicht ist Anlage 1* zu entnehmen.
2. Inwieweit lassen sich die genannten 9,8 Mrd. Euro nach tatsächlichen
Kostenreduzierungen und nach vermiedenen Kostensteigerungen
(„Opportunitätskosten“) differenzieren?
Bei den genannten 9,8 Mrd. Euro handelt es sich um Erfüllungsaufwand gemäß
§ 2 Absatz 1 NKRG. Dieser umfasst den gesamten messbaren Zeitaufwand und
die Kosten, die durch die Befolgung einer bundesrechtlichen Vorschrift bei
Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung
entstehen. Nicht unter den Begriff des Erfüllungsaufwands fallen indirekte
Effekte, wie z. B. kalkulatorische Kosten.
3. Für wie viele der genannten Maßnahmen des ersten Entlastungskabinetts
liegt bereits ein konkretes Datum für das Inkrafttreten vor, und wann
wird die volle Entlastungswirkung der 9,8 Mrd. Euro voraussichtlich
erstmals statistisch im Bürokratiekostenindex (BKI) sichtbar sein?
Von der in der Anlage 1 aufgeführten Vorhaben sind bislang 17 Vorhaben in
Kraft getreten. Bei drei weiteren Vorhaben ist ein Datum für das Inkrafttreten
angekündigt: Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
tritt im Wesentlichen am 1. Oktober 2026 in Kraft. Die gesetzlichen
Regelungen für das neue digitale Führungszeugnis treten ebenso am 1. Oktober
2026 in Kraft und das Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
wird stufenweise im Jahr 2027 in Kraft treten. Der auf Bürokratiekosten
entfallende Anteil der im Bericht zum Entlastungskabinett genannten Entlastung
wird im aktuellen Bürokratiekostenindex sichtbar gemacht.
4. Liegen den Ländern konkrete Zusagen der Bundesregierung vor, ihre
eigenen Berichts- und Dokumentationspflichten analog zu den
Bundesmaßnahmen zu reduzieren, insbesondere in Bereichen, in denen der
Bund lediglich Ermächtigungen erteilt?
Wie im Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für Bürokratierückbau
im 2. Entlastungskabinett vom 15. Juli 2026 angekündigt, wird die
Bundesregierung ein Berichtsentlastungsgesetz verabschieden sowie
Dokumentationspflichten reduzieren. Zudem sind in der Modernisierungsagenda föderal
konkrete Rückbauziele für Bund und Länder festgehalten (https://bmds.bund.de/fil
eadmin/BMDS/Dokumente/2025-12-04-mpk-staatsmodernisierung-data_CD
R.pdf). Die konkrete Ausgestaltung ist Gegenstand des weiteren Verfahrens.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8067 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ein erheblicher
Teil der Bürokratielast in Deutschland auf Verordnungen und Richtlinien
der EU zurückgeht, und welche messbaren Erfolge konnte sie bei der
Forderung nach einer 25-prozentigen Reduktion der EU-
Berichtspflichten bisher erzielen?
Die Bundesregierung nimmt in allen relevanten EU-Gremien (z. B.
Ratsarbeitsgruppen, Antici Group Simplification, Komitologieausschüsse,
Expertengruppen) eine proaktive Rolle ein, um unnötigen bürokratischen Mehraufwand
frühzeitig zu vermeiden und sich unter Wahrung politischer Ziele und relevanter
Standards systematisch für den Rückbau von unnötiger Bürokratie in allen
EU‑Dossiers einzusetzen. So hat die Bundesregierung in Verhandlungen auf
europäischer Ebene in wichtigen Bereichen Erleichterungen und Entlastungen
erreichen können (z. B. bei der Entwaldungsverordnung, der
Nachhaltigkeitsberichterstattung, der EU‑Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) oder beim KI-
Omnibus).
Die bisher vorgelegten Initiativen (insbesondere die sog. Omnibus-Pakete) der
EU-Kommission zeigen erste Erfolge, weitere Vorschläge müssen aber folgen.
So haben sich die Staats- und Regierungschefs aller 27 EU-Mitgliedstaaten
auch gerade auf Drängen der Bundesregierung bereits auf weitere Bereiche
verständigt, in denen die EU-Kommission rasch konkrete
Vereinfachungsvorschläge vorlegen soll.
Die Bundesregierung spricht sich z. B. dafür aus, dass die EU-Kommission. im
Geiste der Schlussfolgerungen zum Europäischen Rat im März 2026
insbesondere Vorschläge zur weiteren Beschleunigung und Straffung der Planungs- und
Genehmigungsverfahren (z. B. für den Verkehrsbereich) vorlegen soll. Auch im
Bereich Finanzdienstleistungen soll eine umfassende Überprüfung des
bestehenden Regulierungsrahmens erfolgen und die EU-Kommission ein
umfassendes Vereinfachungspaket vorlegen. Bei allen diesen weiteren Omnibussen und
Vereinfachungsmaßahmen sind die politischen Ziele der EU und relevante
Standards zu wahren. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus aktiv
gegenüber der EU-Kommission und im Rat dafür ein, dass aus dem in der
Mitteilung zur besseren Rechtssetzung vom 28. April 2026 („Ein einfacheres,
klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk“) vorgestellte EU-Aktionsplan
(Regulatory Deep Cleaning) zum Bürokratierückbau schnellstmöglich konkrete
Vereinfachungsvorschläge mit konkreten Zeitplänen erwachsen, etwa im
Kommissions-Arbeitsprogramm 2027.
Die Bundesregierung setzt sich fortwährend für die Abschaffung unnötiger
Berichtspflichten auf EU-Ebene ein, da ein erheblicher Teil der geltenden
Berichts- und Dokumentationspflichten auf EU-rechtlichen Vorgaben beruht.
Zudem wird die Bundesregierung weiter darauf drängen, dass auf europäischer
Ebene eine „One in, two out“-Regel eingeführt wird, mit der für jede neue
Regelung mit Belastung („In“) in doppeltem Umfang Entlastungen („Out“)
geschaffen werden sollen.
6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die angestrebten
Entlastungen auf Bundesebene nicht durch eine bürokratische Übererfüllung
(sogenanntes Gold-Plating) bei der Umsetzung von EU-Recht
zunichtegemacht werden?
Die Bundesregierung hat in der Modernisierungsagenda für Staat und
Verwaltung (Bund) vereinbart, dass EU-Recht ohne bürokratische Übererfüllung
umgesetzt wird. Dies wird u. a. durch eine transparente Darstellung von Be- und
Entlastungen sichergestellt: In Gesetzesentwürfen der Bundesregierung werden
Be- und Entlastungen durch 1:1‑Umsetzung von EU-Vorgaben getrennt von
Be- und Entlastungen durch sonstiges nationales Recht dargestellt. Die
Darstellung wird vom Nationalen Normenkontrollrat auf ihre Nachvollziehbarkeit und
Methodengerechtigkeit überprüft und dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
beigefügt.
Zudem arbeitet die Bundesregierung fortwährend daran, bestehende
bürokratische Übererfüllung zurückzuführen, die bei der Umsetzung von EU-Recht in
nationales Recht entstanden ist.
7. Welches Bundesministerium hat seit dem ersten Entlastungskabinett den
höchsten und welches den geringsten Beitrag zum Bürokratierückbau
geleistet (bitte nach Ressort und Summe der Entlastung aufschlüsseln)?
Derzeit wird im Ressortkreis der Bericht der Bundesregierung zum Stand der
Staatsmodernisierung 2026 erarbeitet, in dem ein Überblick über den Stand der
Arbeit im Bereich der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus
gegeben wird. Hierbei wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag auch
über die Entwicklung des Erfüllungsaufwandes in den einzelnen Ministerien
Bericht erstatten. Ein Kabinettbeschluss ist in diesem Herbst vorgesehen.
8. Wie viele der rund 25 000 Hinweise aus dem „EinfachMachen-Portal“
(vgl. https://einfach-machen.gov.de/) wurden bisher in konkrete
Gesetzentwürfe oder Richtlinien überführt, und welche Ressorts sind für die
Bearbeitung der verbleibenden Hinweise zuständig?
Die im EinfachMachen-Portal eingehenden Meldungen werden fortlaufend
ausgewertet und über ein zentrales Dashboard sowie auf Anfrage in
themenspezifischen Auswertungen zur Verfügung gestellt. Das Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) betreibt das Portal zentral und
koordiniert die Auswertung. Der Umsetzungsprozess ist dabei nicht als lineare
einszu-eins-Zuordnung von Meldung zu Rechtsakt angelegt: Viele Hinweise
werden thematisch gebündelt und können in größere Vorhaben einfließen, andere
können zu operativen Verwaltungsvereinfachungen unterhalb der Ebene von
Gesetzen oder Verordnungen führen.
9. Mit welcher Zeitersparnis für Bürger, Unternehmen und Verwaltung,
gemessen in kumulierten Stunden pro Jahr, rechnet die Bundesregierung
bei den Maßnahmen des zweiten Entlastungskabinetts (bitte ausführen)?
Die in Anlage 1 aufgeführten Vorhaben führen zu einer kumulierten
Zeitersparnis für Bürgerinnen und Bürger um ca. 8.609 Mio. Stunden p. a. Zur
Darstellung der Entlastungen für Unternehmen und Verwaltung wird u. a. auf
Grundlage von Fallzahlen und Zeitersparnis ein Geldwert ausgewiesen. Die
Entlastungen sind Anlage 1 zu entnehmen. angegeben.
10. Wann genau ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der
flächendeckenden Einführung einer digitalen Überweisung vom Hausarzt an den
Facharzt (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-entlas
tungen-2026-2446178, Modernes Gesundheitswesen: digitaler
Überweisungsschein) zu rechnen?
Die elektronische Überweisung wird als Anwendung der Telematikinfrastruktur
(TI) im Gesundheitswesen von der gematik GmbH bereitgestellt. Der Entwurf
eines Gesetzes für Daten und Digitale Innovationen im Gesundheitswesen (Ge-
DIG), Kabinettsbeschluss 15. Juli 2026, sieht die verpflichtende Nutzung der
elektronischen Überweisung für niedergelassene Vertragsärztinnen und
Vertragsärzte ab dem 1. September 2029 vor, vergl. § 360a, Absatz 2, SGB V‑E.
11. Wann genau ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der
flächendeckenden Einführung digitaler Beratungs- und Meldetermine für
Arbeitsuchende bei der Bundesagentur für Arbeit (vgl. www.bundesregie
rung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-entlastungen-2026-2446178, Digitale
Arbeitsförderung) zu rechnen?
Der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit hat bereits im Dezember 2021 die
dauerhafte Nutzung der Videokommunikation im Rechtskreis SGB III
beschlossen. Seitdem wird die Videokommunikation in den Bereichen
Vermittlung und Beratung als zusätzlicher Kommunikationskanal neben der
Präsenzberatung genutzt. Zudem kann die Videokommunikation auch für
Gruppeninformationsveranstaltungen eingesetzt werden. Für zu beratende Personen ist die
Nutzung der Videokommunikation dabei freiwillig. Voraussetzung ist, dass auf
deren Seite die technischen Möglichkeiten zur Videokommunikation sowie eine
E-Mail-Adresse vorhanden sind. Auch die Bundesagentur kann entscheiden,
dass ein Gespräch persönlich durchzuführen ist.
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur
Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung ist darüber hinaus vorgesehen,
die Möglichkeit der Videokommunikation auch auf die Beratungsgespräche
auszuweiten, die unverzüglich nach Eintritt der Arbeitslosigkeit durchzuführen
sind. Diese sind aktuell in Präsenz durchzuführen. Damit wird auch für diese
Gespräche die Nutzung von Videokommunikation als zusätzliche Möglichkeit
zu einem Präsenzgespräch ermöglicht. Der Gesetzentwurf sieht ein
Inkrafttreten dieser Neuregelung zum 1. April 2027 vor.
12. Was genau ist darunter zu verstehen, dass Preisauszeichnung und
Verkauf loser Ware im Lebensmitteleinzelhandel „bürokratieärmer“
ausgestaltet werden sollen (vgl. Entlastungskabinett, S. 16)?
Mit der geplanten Neuregelung in der Preisangabenverordnung (PAngV) soll
der fortschreitenden Ausstattung der Kassen des Lebensmitteleinzelhandels mit
eichrechtskonformen Waagen Rechnung getragen werden. Sie soll es erlauben,
dass z. B. Obst in unverschlossenen Behältnissen bei der Preisangabe gleich
behandelt wird wie lose Ware, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern
einzeln in Plastiktütchen oder wiederverwendbare Netze „verpackt“ wird. Im
Ergebnis kauft und bezahlt der Kunde grammgenau die Ware, die er konkret
erwerben möchte. Zugleich werden weniger zusätzliche Umhüllungen zur
Einhaltung der Nennfüllmenge und Sicherstellung der korrekten
Gesamtpreisangabe benötigt.
13. Wann genau ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der
angekündigten Abschaffung der Pflicht zur Ausgabe papierhafter
Kassenbelege (vgl. Entlastungskabinett, S. 17) zu rechnen?
Die Abschaffung der papierhaften Belegausgabepflicht ist mit dem Entwurf
eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von
Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung des Steuer- und
Handelsrechts vorgesehen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch in der finalen
regierungsinternen Abstimmung.
14. Was genau ist unter der angekündigten „Innovationsfreiheitsoffensive“
zum Abbau bürokratischer Hürden in der Forschungsförderung (vgl.
Entlastungskabinett, S. 18) zu rechnen, und inwieweit sind hieran die Länder
beteiligt, in deren Verantwortungsbereich Wissenschaft und Forschung
zunächst fallen?
Die Innovationsfreiheitsoffensive des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bündelt unterschiedliche Maßnahmen
zum Abbau bürokratischer Hürden für Forschung und Innovation im
Zuständigkeitsbereich des BMFTR in einer konsistenten Gesamtstrategie. Mit
gesetzlichen Anpassungen sowie administrativen Vereinfachungen im
untergesetzlichen Bereich sollen rechtssichere und innovationsfreundliche
Rahmenbedingungen geschaffen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des
Wissenschafts- und Innovationsstandorts Deutschland nachhaltig gestärkt werden.
Mit den Ländern arbeitet das BMFTR partnerschaftlich an der föderalen
Modernisierungsagenda. Für Maßnahmen mit Transferbezug im Bereich des
geistigen Eigentums (IP‑Strategie) trägt das Ministerium auf Bundesseite die
Federführung. Darüber hinaus bringt es seine Expertise bei Vorhaben im
Förderwesen, im Zuwendungsrecht sowie bei Fragen der Bundeshaushaltsordnung, des
Verwaltungsverfahrensrechts und der staatlichen Resilienz ein.
15. Steht die Bundesregierung, neben der angestrebten Novelle des
Baugesetzbuches (vgl. Entlastungskabinett, S. 3), im Austausch mit den
Ländern, um die bestehenden Landesbauordnungen zu vereinfachen und zu
straffen, mit dem Ziel einer Beschleunigung der kommunalen Planungs-
und Genehmigungsverfahren für den Wohnungsbau, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis (bitte ausführen)?
Das Bauordnungsrecht als besonderes Rechtsgebiet fällt unter das
Ordnungsrecht und damit in die Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Länder. Das
BMWSB setzt sich im Rahmen seines Gaststatus in den Fachgremien der
Bauministerkonferenz bei den Ländern für eine einheitliche und schnelle
Umsetzung der Regelungen der Musterbauordnung in den jeweiligen
Landesbauordnungen ein.
In der zurückliegenden Legislaturperiode hatte eine möglichst weitgehende
Angleichung der Landesbauordnungen auf Initiative des Bundes Eingang in den
Maßnahmenkatalog des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ gefunden.
Entsprechend war dort die „Weiterentwicklung der Musterbauordnung und weitere
Harmonisierung der Landesbauordnungen“ vereinbart worden, mit dem Ziel
der Erleichterung und Beschleunigung des Bauens.
Aufgrund dessen und zur Umsetzung weiterer im Bündnis vereinbarter
Änderungen im Bauordnungsrecht, kam es in der vergangenen Legislatur zu einer
Vielzahl an Novellierungen der Musterbauordnung und der
Landesbauordnungen, teils mit mehreren Novellen in einer Legislaturperiode der Länder. Damit
sind erleichternde Regelungen in die Musterbauordnung und die
Landesbauordnungen eingeflossen, insbesondere zur Beschleunigung von
Bauvorhaben, zum Bauen im Bestand, der Verfahrensfreiheit und die Ausweitung der
Genehmigungsfreistellung.
16. Wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Umstellung
des Führungszeugnisses für private Zwecke von der Papierform auf eine
digitale Version (vgl. Entlastungskabinett, S. 11) auch die Dauer der
Zustellung von der Behörde an den Bürger signifikant verkürzen?
Das Digitale Führungszeugnis wird über das integrierte Nutzerkonto Bund
(sogenanntes BundID-Konto) digital zugestellt. Die bislang üblichen
Postlaufzeiten werden entfallen. Dies trägt erheblich zu einer insgesamt beschleunigten
Erteilung der Führungszeugnisse bei und ermöglicht eine medienbruchfreie
Kommunikation mit der Stelle, der das Führungszeugnis vorzulegen ist – zum
Beispiel in einem Bewerbungsverfahren. Das Digitale Führungszeugnis wird
dadurch einen wesentlichen Beitrag für mehr Bürgerfreundlichkeit und
Entbürokratisierung leisten.
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7842
Nr.
Maßnahme gemäß Teil I des Berichts der Bundesregierung
über Maßnahmen zum Bürokratierückbau vom 15. Juli 2026
ff.
Ressort
Entlastungsvolumen
Bürgerinnen und
Bürger pro Jahr
(Sachkosten)
Entlastungsvolumen
Wirtschaft pro Jahr
Entlastungsvolumen
Verwaltung pro Jahr
1
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der
Energieeffizienzrichtlinie: Vereinfachung und Rückführung
der nationalen Regelungen auf EU-Recht
BMWE
ca. 760 Mio. Euro
+ 3.000 Mio. Euro
(einmalig)
2
Reform der Fahrschulausbildung: Bürokratierückbau beim
Führerscheinerwerb
BMV ca. 768,9 Mio. Euro ca. 142,7 Mio. Euro
3
Novelle des Baugesetzbuchs: Schneller planen und einfacher
Wohnungen bauen
BMWSB 0,741 Mio. Euro ca. 90 Mio. Euro
4 TKG-Änderungsgesetz 2026: Mehr Tempo und weniger
Bürokratie beim Netzausbau BMDS ca. 19,7 Mio. ca. 8,4 Mio. Euro
5 Erleichterungen in der öffentlichen Beschaffung BMWE ca. 4,9 Mio. Euro ca. 6,2 Mio. Euro
6 Erstes Unternehmensstatistikreformgesetz: Überprüfung
und Reduzierung von Wirtschaftsstatistikpflichten
BMWE ca. 9,42 Mio. Euro ca. 1,49 Mio. Euro
7 Änderung des Wärmeplanungsgesetzes: Vereinfachte
Wärmeplanung für Kommunen
BMWE,
BMWSB
ca. 3 Mio. Euro
+ 11 Mio. Euro
(einmalig)
ca. 6 Mio. Euro
+ ca. 35 Mio. Euro
(einmalig)
8
Modernisierungsschub für die Verwaltungsgerichte:
Schnellere Verfahren und weniger Aufwand für Gerichte und
Bürgerinnen und Bürger
BMJV ca. 2,8 Mio. Euro ca. 0,162 Mio. Euro ca. 0,7 Mio. Euro
9 Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) –
Umsetzung Omnibus III BMLEH ca. 3,3 Mio. Euro
10
Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts und
Beschleunigung der Zustellung gerichtlicher Schriftstücke
aus anderen EU-Mitgliedstaaten
BMJV ca. 0,265 Mio. Euro 0,210 Mio. Euro
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7842
11
Vereinfachung und Beschleunigung der
Wohngeldbearbeitung
BMWSB ./. ./. ./.
12
Gebäudemodernisierungsgesetz: Technologieoffenheit und
Flexibilität bei der Gebäudesanierung und beim
Heizungstausch
BMWE ca. 5.100 Mio. Euro ca. 2.300 Mio. Euro ca. 335 Mio. Euro
13 Reform der Notfallversorgung: Schnellere Hilfe und weniger
Bürokratie
BMG ca. 4,65 Mio. Euro ca. 207,6 Mio. Euro
14 Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz BMAS
mindestens 135 Mio.
Euro
15 Digitale Identitäten: Elektronische Identifikation, Nachweise
und Unterschriften einfach per Smartphone nutzen
BMDS ca. 121,7 Mio. Euro
16 Digitale Reisekette: Bürokratiearme und digitale
Fluggastabfertigung BMI ca. 27,2 Mio. Euro ca. 63 Mio. Euro
17 Digitalisierung der Migrationsverwaltung: Besserer
Datenaustausch und effizientere Abläufe BMI ca. 17,67 Mio. Euro ca. 36,5 Mio. Euro
18
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der
Gewerbeordnung und im
Energieverbrauchskennzeichnungsrecht
BMWE ca. 44,9 Mio. Euro ca. 10 Mio. Euro
19
Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im
Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht (9.
Steuerberatungsänderungsgesetz
BMF ca. 10,7 Mio Euro ca. 12,6 Mio. Euro ca. 0,9 Mio. Euro
20
Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Vollzugs von
Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von
notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen
der Notare
BMJV ca. 5 Mio. Euro ca. 1,5 Mio. Euro ca. 10,7 Mio. Euro
für die Länder
21 Abschaffung der nationalen PtL-Quote: Europäische
Harmonisierung statt nationaler Sonderwege BMUKN ca. 10,4 Mio. Euro ca. 3,3 Mio. Euro
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7842
22
Beschleunigung und Vereinfachung
immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren
BMUKN 6,2 Mio. Euro ca. 5,3 Mio. Euro
23
Bürokratierückbau im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums des Innern
BMI ca. 2,1 Mio. Euro ca. 9 Mio. Euro
24
Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG): Schnellere Verfahren
für Schiene, Straße und Wasserstraße
BMV ca. 0,13 Mio. Euro ca. 10,3 Mio. Euro
25 Weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung BMJV ca. 1 Mio. Euro ca. 6,7 Mio. Euro
26
Erleichterung bei der Berufskraftfahrerqualifikation: Mehr
Flexibilität bei Qualifikation und Führerscheinanerkennung
BMV ca. 7,2 Mio. Euro
27
Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz:
Bürokratieabbau und Modernisierung in der
Apothekenversorgung
BMG ca. 0,24 Mio. Euro ca. 5,5 Mio. Euro
28 Erweiterte Nutzung des Basisregisters: Weniger Bürokratie
und effizientere Verwaltungsverfahren BMWE ca. 1,4 Mio. Euro ca. 4,2 Mio. Euro
29
Entlastungen im Energiewirtschaftsgesetz durch Anpassung
des § 113c Abs. 3 EnWG BMWE
ca. 5,45 Mio. Euro
(einmalig)
30
Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes:
Mehr Digitalisierung und weniger Verwaltungsaufwand im
Straßenverkehr
BMV ca. 4 Mio. Euro
31 Weniger Bürokratie im Wohnraummietrecht BMJV ca. 3,1 Mio. Euro
32 Medizinregistergesetz: Einfachere Datennutzung und weniger
Bürokratie im Gesundheitswesen BMG ca. 3 Mio. Euro
33 Verwaltungsentlastung im Pass- und Ausweiswesen BMI ca. 1,45 Mio. Euro
34 Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren für
rechtsberatende Berufe BMJV ca. 0,19 Mio. Euro ca. 0,77 Mio. Euro
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7842
35 Das Führungszeugnis wird digital BMJV 0,5 Mio. Euro ca. 0,44 Mio. Euro
36
Verordnung für Bürokratierückbau und Vereinfachungen in
der Seeschifffahrt
BMV ca. 0,18 Mio. Euro ca. 0,3 Mio. Euro ca. 0,3 Mio. Euro
37
Antragsloses Kindergeld: Weniger Bürokratie, mehr
Entlastung für Familien
BMF ca. 0,15 Mio. Euro
38 Ausweitung des Online-Verfahrens im Gesellschaftsrecht BMJV ca. 0,16 Mio. Euro
39
Wegfall von Meldepflichten bei grenzüberschreitenden
Dienstleistungen im Schornsteinfegerhandwerk
BMWE ./. ./. ./.
40
Wissenschaftsfreiheitsgesetz – Mehr Freiheit und weniger
Bürokratie für Forschungseinrichtungen BMFTR ./. ./. ./.
41 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anlage und zum
Betrieb von Flugplätzen BMV ./. ./. ca. 0,02 Mio. Euro
42 Modernisierung des Flaggen- und Schiffsregisterrechts –
Einfachere Verfahren für Schifffahrt und Verwaltung BMV ./. ./. ./.
43 Verordnung zur Steigerung der Effizienz der nach dem
Arzneimittelgesetz zuständigen Bundesoberbehörden BMG ./. ./. ./.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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