Forschungsförderung des Bundes ressortübergreifend (Antwort zu Drs. 21/2279)
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Forschungsförderung des Bundes ressortübergreifend (Antwort zu Drs. 21/2279)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2499
21. Wahlperiode 30.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann, Nicole Höchst,
Adam Balten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2279 –
Forschungsförderung des Bundes ressortübergreifend
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Kernhaushalt für Forschung und Hochschule des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) beträgt im
Haushaltsentwurf 2026 rund 16,5 Mrd. Euro. Dieser Etat stagniert seit Jahren um den Wert
von 16 Mrd. Euro.
Laut vielfacher Aussage der Bundesministerin für Forschung, Technologie
und Raumfahrt, Dorothee Bär (zuletzt in der Regierungsbefragung am
8. Oktober 2025), sind jedoch auch Mittel aus dem Sondervermögen für
Infrastruktur und Klimaneutralität sowie aus dem Klima- und
Transformationsfonds dem Forschungsbudget des Bundes zuzurechnen.
Hinzu kommt eine unüberschaubare Menge von Einzeltiteln aus den
Einzelplänen anderer Ressorts wie Wirtschaft, Verteidigung oder Verkehr.
Diese starke Fragmentierung der Forschungsförderung über mehrere Ressorts
und Sondervermögen macht es nach Auffassung der Fragesteller schwer, zu
überschauen, wie viel der Bund insgesamt in welchen Bereichen für die
Forschungsförderung ausgibt.
Dies kritisiert auch der Bundesrechnungshof in seiner „Information über die
Entwicklung des Einzelplans 30“ zum Bundeshalt 2026 insofern, als die
Verteilung von Mitteln, die im Wesentlichen demselben Zweck dienen, über
mehrere Einzelpläne bzw. Ressorts nicht dem Gebot der Haushaltstransparenz
entspricht (S. 12, 14 und 26).
Auch die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) spricht sich in
ihrem Jahresgutachten 2025 dafür aus, „in der kommenden Legislaturperiode
[gemeint ist die laufende 21. Wahlperiode] die Zuständigkeiten für die F&I-
Politik in einem Ministerium zu bündeln“ (www.e-fi.de/fileadmin/Assets/Guta
chten/2025/EFI_Jahresgutachten_2025.pdf, S. 28).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 30. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Einzeltitel, Titelgruppen oder Kapitel im Bundeshaushalt waren
bzw. sind in den Haushalten 2022 bis 2026 der Forschungsförderung des
Bundes zuzurechnen (bitte nach Ressort, Titel bzw. Titelgruppe, Kapitel
aufschlüsseln, dazu bitte Nummer und Name nennen und Höhe der im
Haushalt veranschlagten Mittel sowie innerhalb der einzelnen Positionen,
bitte nach Jahren aufschlüsseln und für jedes Jahr abschließend die
Gesamtsumme der Forschungsförderung über alle Ressorts und Einzelpläne
nennen)?
Gemäß Funktionenplan ist für die Forschungsförderung Oberfunktion 16
(Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen [ohne
Wehrforschung und wehrtechnische Entwicklung, siehe Funktion 036]) einschlägig und
hier insbesondere die Funktionen 164 (Gemeinsame Forschungsförderung von
Bund und Ländern [ohne Deutsche Forschungsgemeinschaft]) und 165
(Forschung und experimentelle Entwicklung).
2. Hält die Bundesregierung die Kritik von Bundesrechnungshof und EFI an
der starken Fragmentierung der Forschungsförderung für berechtigt und
nachvollziehbar (bitte begründen)?
Die Bundesregierung wirkt auf eine aktive Koordination und Verzahnung von
entsprechenden Aktivitäten hin, um einer Zersplitterung entgegenzuwirken und
Synergiepotenziale zu heben – zum Beispiel durch eine bessere Verknüpfung
von Maßnahmen im Zuge der Roadmap-Prozesse zur Hightech Agenda
Deutschland. Zugleich ist die Bundesregierung überzeugt, dass es
unterschiedlicher und individuell passfähiger Förderungen bedarf, um abhängig vom
jeweiligen Forschungs- und Innovationskontext den unterschiedlichen
Rahmenbedingungen und Bedarfen der Geförderten gerecht zu werden.
3. Gedenkt die Bundesregierung, die Forschungsförderung zukünftig stärker
im BMFTR zu bündeln?
a) Wenn ja, in welchem Zeitrahmen, in welchem Umfang und in welcher
Form soll dies geschehen?
b) Wenn nein, spricht aus Sicht der Bundesregierung etwas für die derzeit
geübte Praxis, insbesondere unter den Gesichtspunkten
Haushaltsklarheit, Transparenz, Sparsamkeit und Effizienz (bitte erläutern)?
Die Fragen 3 bis 3b werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 regelt die
Aufgabenverteilung zwischen den Ressorts zur Umsetzung des Koalitionsvertrages.
Die aktuelle Darstellung der Forschungsförderung in den jeweiligen
Einzelplänen entspricht den Vorgaben des Haushaltsgrundsätzegesetzes und trägt aus
Sicht der Bundesregierung den Haushaltsgrundsätzen der Haushaltsklarheit und
-wahrheit angemessen Rechnung. Dies gilt auch für die Gesichtspunkte der
Sparsamkeit und Effizienz.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Gibt es analog zur Forschungsförderung weitere Aufgabenfelder, bei
denen die Bundesmittel auf mehrere Ressorts und Einzelpläne verteilt
sind, und wenn ja, welche sind das, und wie stellt sich die Verteilung
konkret dar?
Gemäß § 14 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) werden die Einnahmen und
Ausgaben im Haushaltsplan nach Aufgabengebieten gegliedert
(Funktionenübersicht). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
5. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, wie sich die
Fragmentierung von übergeordneten Aufgabenfeldern wie der
Forschungsförderung auf mehrere Ressorts auswirkt
a) hinsichtlich Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung?
b) hinsichtlich Doppelstrukturen?
c) hinsichtlich der fachlichen Expertise?
d) hinsichtlich Verzögerung von Entscheidungen durch unklare
Zuständigkeiten?
e) hinsichtlich Bürokratiekosten?
6. Wenn Erkenntnisse zu Frage 5 nicht vorliegen, sieht die Bundesregierung
Veranlassung, diese Praxis in Zukunft auf Effizienz und Wirtschaftlichkeit
prüfen zu lassen?
a) Wenn ja, wann, durch wen, und in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 6b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Verbesserung der Effizienz der Verwaltung ist ein zentrales Anliegen des
Koalitionsvertrags. Entsprechend bündelt der Organisationserlass des
Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 weitere Zuständigkeiten. So wird die bisher im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und im
Bundesministerium für Verkehr (BMV) verteilte Zuständigkeit für die Raumfahrt im BMFTR
zusammengeführt. Für eine gelungene Forschungs- und Innovationspolitik
bedarf es verschiedener Akteure. Die Hightech Agenda Deutschland schafft
hierfür eine einheitliche und ressortübergreifende Konzeption.
Der Bund führt fortlaufend Erfolgskontrollen und Wirtschaftlichkeitskontrollen
unter Betrachtung von Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsaspekten durch.
Daraus generierte Erkenntnisse – auch zu Fragen des Zusammenwirkens
verschiedener Aufgabenfelder – fließen kontinuierlich in das Verwaltungshandeln des
Bundes ein, ebenso wie Erkenntnisse aus einer Vielzahl von Berichten und
Analysen, beispielsweise denen des Bundesrechnungshofs (BRH), des
Nationalen Normenkontrollrats (NKR) oder von der Bundesregierung eingerichteten
Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI).
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 15 und
33 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagdrucksache 21/1232 verwiesen.
7. Welche Ursachen haben aus Sicht der Bundesregierung zu dieser starken
Fragmentierung der Bundesmittel für die Forschungsförderung und
gegebenenfalls weiterer Aufgabenfelder (siehe Antwort zu Frage 4) über
mehrere Ressorts und Einzelpläne geführt, und welche Gründe haben aus Sicht
der Bundesregierung bisher dafür gesprochen, diese Praxis beizubehalten?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 3 bis 3b und 4 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]
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