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Forschungsförderung des Bundes ressortübergreifend (Antwort zu Drs. 21/2279)

dip / drucksache 30.10.2025 · WP 21 · 21/2499 · Antwort · Original ↗

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Forschungsförderung des Bundes ressortübergreifend (Antwort zu Drs. 21/2279) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2499 21. Wahlperiode 30.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann, Nicole Höchst, Adam Balten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2279 – Forschungsförderung des Bundes ressortübergreifend V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Kernhaushalt für Forschung und Hochschule des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) beträgt im Haushaltsentwurf 2026 rund 16,5 Mrd. Euro. Dieser Etat stagniert seit Jahren um den Wert von 16 Mrd. Euro. Laut vielfacher Aussage der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär (zuletzt in der Regierungsbefragung am 8. Oktober 2025), sind jedoch auch Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie aus dem Klima- und Transformationsfonds dem Forschungsbudget des Bundes zuzurechnen. Hinzu kommt eine unüberschaubare Menge von Einzeltiteln aus den Einzelplänen anderer Ressorts wie Wirtschaft, Verteidigung oder Verkehr. Diese starke Fragmentierung der Forschungsförderung über mehrere Ressorts und Sondervermögen macht es nach Auffassung der Fragesteller schwer, zu überschauen, wie viel der Bund insgesamt in welchen Bereichen für die Forschungsförderung ausgibt. Dies kritisiert auch der Bundesrechnungshof in seiner „Information über die Entwicklung des Einzelplans 30“ zum Bundeshalt 2026 insofern, als die Verteilung von Mitteln, die im Wesentlichen demselben Zweck dienen, über mehrere Einzelpläne bzw. Ressorts nicht dem Gebot der Haushaltstransparenz entspricht (S. 12, 14 und 26). Auch die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) spricht sich in ihrem Jahresgutachten 2025 dafür aus, „in der kommenden Legislaturperiode [gemeint ist die laufende 21. Wahlperiode] die Zuständigkeiten für die F&I- Politik in einem Ministerium zu bündeln“ (www.e-fi.de/fileadmin/Assets/Guta chten/2025/EFI_Jahresgutachten_2025.pdf, S. 28). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 30. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Welche Einzeltitel, Titelgruppen oder Kapitel im Bundeshaushalt waren bzw. sind in den Haushalten 2022 bis 2026 der Forschungsförderung des Bundes zuzurechnen (bitte nach Ressort, Titel bzw. Titelgruppe, Kapitel aufschlüsseln, dazu bitte Nummer und Name nennen und Höhe der im Haushalt veranschlagten Mittel sowie innerhalb der einzelnen Positionen, bitte nach Jahren aufschlüsseln und für jedes Jahr abschließend die Gesamtsumme der Forschungsförderung über alle Ressorts und Einzelpläne nennen)? Gemäß Funktionenplan ist für die Forschungsförderung Oberfunktion 16 (Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen [ohne Wehrforschung und wehrtechnische Entwicklung, siehe Funktion 036]) einschlägig und hier insbesondere die Funktionen 164 (Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern [ohne Deutsche Forschungsgemeinschaft]) und 165 (Forschung und experimentelle Entwicklung). 2. Hält die Bundesregierung die Kritik von Bundesrechnungshof und EFI an der starken Fragmentierung der Forschungsförderung für berechtigt und nachvollziehbar (bitte begründen)? Die Bundesregierung wirkt auf eine aktive Koordination und Verzahnung von entsprechenden Aktivitäten hin, um einer Zersplitterung entgegenzuwirken und Synergiepotenziale zu heben – zum Beispiel durch eine bessere Verknüpfung von Maßnahmen im Zuge der Roadmap-Prozesse zur Hightech Agenda Deutschland. Zugleich ist die Bundesregierung überzeugt, dass es unterschiedlicher und individuell passfähiger Förderungen bedarf, um abhängig vom jeweiligen Forschungs- und Innovationskontext den unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Bedarfen der Geförderten gerecht zu werden. 3. Gedenkt die Bundesregierung, die Forschungsförderung zukünftig stärker im BMFTR zu bündeln? a) Wenn ja, in welchem Zeitrahmen, in welchem Umfang und in welcher Form soll dies geschehen? b) Wenn nein, spricht aus Sicht der Bundesregierung etwas für die derzeit geübte Praxis, insbesondere unter den Gesichtspunkten Haushaltsklarheit, Transparenz, Sparsamkeit und Effizienz (bitte erläutern)? Die Fragen 3 bis 3b werden im Zusammenhang beantwortet. Der Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 regelt die Aufgabenverteilung zwischen den Ressorts zur Umsetzung des Koalitionsvertrages. Die aktuelle Darstellung der Forschungsförderung in den jeweiligen Einzelplänen entspricht den Vorgaben des Haushaltsgrundsätzegesetzes und trägt aus Sicht der Bundesregierung den Haushaltsgrundsätzen der Haushaltsklarheit und -wahrheit angemessen Rechnung. Dies gilt auch für die Gesichtspunkte der Sparsamkeit und Effizienz. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Gibt es analog zur Forschungsförderung weitere Aufgabenfelder, bei denen die Bundesmittel auf mehrere Ressorts und Einzelpläne verteilt sind, und wenn ja, welche sind das, und wie stellt sich die Verteilung konkret dar? Gemäß § 14 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) werden die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan nach Aufgabengebieten gegliedert (Funktionenübersicht). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, wie sich die Fragmentierung von übergeordneten Aufgabenfeldern wie der Forschungsförderung auf mehrere Ressorts auswirkt a) hinsichtlich Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung? b) hinsichtlich Doppelstrukturen? c) hinsichtlich der fachlichen Expertise? d) hinsichtlich Verzögerung von Entscheidungen durch unklare Zuständigkeiten? e) hinsichtlich Bürokratiekosten? 6. Wenn Erkenntnisse zu Frage 5 nicht vorliegen, sieht die Bundesregierung Veranlassung, diese Praxis in Zukunft auf Effizienz und Wirtschaftlichkeit prüfen zu lassen? a) Wenn ja, wann, durch wen, und in welcher Form? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5 bis 6b werden im Zusammenhang beantwortet. Die Verbesserung der Effizienz der Verwaltung ist ein zentrales Anliegen des Koalitionsvertrags. Entsprechend bündelt der Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 weitere Zuständigkeiten. So wird die bisher im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und im Bundesministerium für Verkehr (BMV) verteilte Zuständigkeit für die Raumfahrt im BMFTR zusammengeführt. Für eine gelungene Forschungs- und Innovationspolitik bedarf es verschiedener Akteure. Die Hightech Agenda Deutschland schafft hierfür eine einheitliche und ressortübergreifende Konzeption. Der Bund führt fortlaufend Erfolgskontrollen und Wirtschaftlichkeitskontrollen unter Betrachtung von Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsaspekten durch. Daraus generierte Erkenntnisse – auch zu Fragen des Zusammenwirkens verschiedener Aufgabenfelder – fließen kontinuierlich in das Verwaltungshandeln des Bundes ein, ebenso wie Erkenntnisse aus einer Vielzahl von Berichten und Analysen, beispielsweise denen des Bundesrechnungshofs (BRH), des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) oder von der Bundesregierung eingerichteten Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI). Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 15 und 33 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagdrucksache 21/1232 verwiesen. 7. Welche Ursachen haben aus Sicht der Bundesregierung zu dieser starken Fragmentierung der Bundesmittel für die Forschungsförderung und gegebenenfalls weiterer Aufgabenfelder (siehe Antwort zu Frage 4) über mehrere Ressorts und Einzelpläne geführt, und welche Gründe haben aus Sicht der Bundesregierung bisher dafür gesprochen, diese Praxis beizubehalten? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 3 bis 3b und 4 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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