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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063)

dip / drucksache 26.11.2025 · WP 21 · 21/2908 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2908 21. Wahlperiode 26.11.2025 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Alexander Arpaschi, Adam Balten, Carsten Becker, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Boris Gamanov, Dr. Ingo Hahn, Mirco Hanker, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler, Dr. Anna Rathert, Sergej Minich, Edgar Naujok, Iris Nieland, Denis Pauli, Bernd Schattner, Volker Scheurell, Carina Schießl, Manfred Schiller, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Paul Schmidt, Thomas Stephan, Mathias Weiser, Sven Wendorf, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063 – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026) Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Beratungen zum Bundeshaushalt 2026 haben in aller Deutlichkeit offengelegt, dass sich die finanzielle, wirtschaftliche und strukturelle Lage der Bundesrepublik Deutschland in rasantem Tempo verschlechtert. Der vorgelegte Regierungsentwurf setzt die bereits hochproblematische Verschuldungspolitik der vergangenen Jahre ungebremst fort und plant allein für das Jahr 2026 neue Kreditaufnahmen in Höhe von rund 181,2 Mrd. Euro. Damit wird eine Entwicklung verstetigt, die die Staatsfinanzen zunehmend destabilisiert und die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes massiv einschränkt. Die Bundesregierung setzt auf eine fortgesetzte Ausweitung kreditfinanzierter Sondervermögen, deren Konstruktion darauf ausgelegt ist, die geltenden Regeln der Schuldenbremse formal zu umgehen, ohne die reale Verschuldung zu reduzieren. Diese Sondervermögen – unter anderem für Bundeswehr, Klima- und Transformationsvorhaben sowie Infrastruktur und Klimaneutralität – dienen lediglich der kosmetischen Entlastung des Kernhaushalts und verschleiern die tatsächliche Höhe der jährlichen Neuverschuldung gegenüber der Öffentlichkeit. Ein realer Mehrwert entsteht dadurch kaum; vielmehr wird die strukturelle Krise des Bundeshaushalts kaschiert, nicht behoben. Die Haushaltslage droht sich in den kommenden Jahren weiter dramatisch zuzuspitzen. Die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung zeigt, dass der Bund zwischen 2025 und 2029 zusätzliche Schulden in Höhe von 860,1 Mrd. Euro aufnehmen will. Die jährlichen Zinsausgaben werden sich innerhalb weniger Jahre massiv um rd. 120 % erhöhen und bis 2029 auf über 66 Mrd. Euro anwachsen. Insgesamt ist damit zu rechnen, dass der Bundeshaushalt im Jahr 2029 seine gesamten Steuereinnahmen nahezu vollständig für Zinszahlungen, Rentenzuschüsse, Pensionslasten und militärische Bereichsausgaben aufwenden muss. Damit bliebe praktisch kein Spielraum mehr für Investitionen oder politische Prioritätensetzung. Diese Entwicklung stellt eine schwerwiegende Bedrohung für die Stabilität der Staatsfinanzen, für die Generationengerechtigkeit und für die finanzielle Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland dar. Sie hat auch massive Auswirkungen auf die Stabilität des Euroraums und der Europäischen Union. Die Einzelplanberatungen haben zudem offenbart, dass die Bundesregierung weder willens noch in der Lage ist, auf die zunehmende strukturelle Krise mit der sachlich gebotenen Ausgabenkritik oder ernsthaften Konsolidierungsmaßnahmen zu reagieren. Trotz einer angespannten Haushaltslage wurden zusätzliche Ausgabenprogramme beschlossen und langfristig bindende Verpflichtungsermächtigungen geschaffen, die den finanzpolitischen Spielraum künftiger Haushaltsjahre weiter einengen. Die Regierung und auch die Regierungsfraktionen haben an keinem Punkt erkennen lassen, dass sie bereit wäre, veraltete, ineffiziente oder ideologisch geprägte Programme zurückzuführen oder auch nur zu überprüfen. Vielmehr wurde in nahezu allen Ressorts an überdimensionierten, teuren und in ihrer Wirkung zweifelhaften Programmen festgehalten, während notwendige Strukturreformen unterblieben sind. Die Beratungen haben darüber hinaus gezeigt, dass zahlreiche bestehende Förderstrukturen weder transparent noch zielgerichtet wirken und oftmals seit Jahren keine überprüfbaren Ergebnisse liefern, obwohl erhebliche Summen in sie fließen. Besonders schwer wiegt, dass die Bundesregierung weiterhin massiv in politische Programme investiert, die weder zu wirtschaftlichem Wachstum noch zu realen Verbesserungen der Standortbedingungen führen. Insbesondere die milliardenschweren klima- und transformationspolitischen Ausgaben belasten Bürger und Wirtschaft, ohne einen messbaren Nutzen zu erzeugen. Der Klima- und Transformationsfonds allein umfasst im Regierungsentwurf ein Ausgabevolumen von 33,1 Mrd. Euro, das durch CO2-Bepreisung, Emissionshandelserlöse und kreditfinanzierte Mittel gespeist wird. Diese Politik entzieht Verbrauchern sowie Unternehmen dringend benötigte Finanzmittel, erhöht die Produktionskosten und verschärft die Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich. Gleichzeitig führen die hohen Energiepreise infolge der energiepolitischen Ausrichtung zu weiteren Belastungen für private Haushalte und die Industrie. All diese Maßnahmen bleiben strukturell wirkungslos, da aufgrund des EU- Emissionshandels nationale Einsparungen keine globalen Klimaeffekte erzielen und lediglich innerdeutsche Belastungen schaffen. Weitere Milliarden unnötiger Klimaausgaben finden sich ebenfalls im Kernhaushalt. So beabsichtigt die Bundesregierung, wieder rund 6 Mrd. Euro für die „internationale Klimafinanzierung“ bereitzustellen. Der Bundeshaushalt leidet darüber hinaus unter massiven strukturellen Fehlanreizen und Ausgabendynamiken, die in den sozialen Sicherungssystemen, im Bürgergeld und im Bereich der migrationspolitischen Leistungen besonders sichtbar werden. Allein der Sozialetat ist auf 197,4 Mrd. Euro angewachsen, wobei der Bürgergeldbereich mit 46,3 Mrd. Euro einen erheblichen Anteil der Ausgaben ausmacht. Das System erzeugt Fehlanreize, die dem Arbeitsmarkt, den öffentlichen Haushalten und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt schaden. Die Bundesregierung hat es versäumt, diese Fehlentwicklungen zu korrigieren, obwohl die Belastung des Bundeshaushalts durch hohen Zuzug in die Sozialsysteme seit Jahren stetig steigt. Stattdessen setzt sie weiterhin auf ausgabenintensive Maßnahmen, deren Wirkung fragwürdig ist und die die ohnehin enorme Ausgabendynamik noch verstärken. Hinzu kommt, dass sich wirtschaftliche und fiskalische Rahmenbedingungen in Deutschland rasant verschlechtern. Die Kombination aus überbordender Bürokratie, hohen Abgaben, steigenden Energiepreisen, wachsender internationaler Standortkonkurrenz und sinkendem Vertrauen von Unternehmen führt zu einer besorgniserregenden De-Industrialisierungsdynamik. Die Bundesregierung hat bislang keine kohärente Strategie vorgelegt, um diesem Trend aktiv entgegenzuwirken. Statt die Bedingungen für Investitionen, Wachstum und Wertschöpfung zu verbessern, setzt sie auf konsumtive Ausgabenprogramme, die lediglich Symptome verwalten, aber keine strukturellen Verbesserungen schaffen. Die Wirtschaft leidet unter einer Politik, die weder planbar noch verlässlich ist und deren fiskalische Grundlage zunehmend erodiert. Bereits jetzt zeigt sich, dass das schwache Wirtschaftswachstum die Einnahmenseite des Bundes erheblich unter Druck setzt, während gleichzeitig die Ausgaben weiter steigen. Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben öffnet sich damit immer weiter und verschärft sich von Jahr zu Jahr. Diese Schere durch neue Schuldenprogramme zu schließen, wird mittelfristig in den fiskalischen Ruin führen. Auch europapolitisch zeigt sich ein beunruhigender Trend. Die deutschen Zahlungen an die Europäische Union steigen weiter und sollen im Jahr 2026 47,7 Mrd. Euro erreichen, obwohl nur 12,1 Mrd. Euro als Rückflüsse nach Deutschland zurückkehren. Der Bund trägt damit ein größeres finanzielles Risiko, während strukturelle Reformen und Effizienzsteigerungen auf EU-Ebene ausbleiben. Dennoch plant die Bundesregierung weder eine Reduzierung der EU-Lasten noch eine Neupriorisierung zugunsten nationaler Kernaufgaben. Der Bundestag stellt mit großer Sorge fest, dass die Bundesregierung weder die Dringlichkeit der Situation erkennt noch bereit ist, die notwendigen Konsolidierungsschritte einzuleiten. Die Entwicklung der Staatsfinanzen droht die Bundesrepublik in eine Schuldenspirale zu führen, die sich in den kommenden Jahren weiter beschleunigen wird. Die strukturellen Risiken – darunter die demographische Entwicklung, die zunehmende Zinslast, die steigenden Sozialausgaben und die wirtschaftliche Schwäche – verstärken sich gegenseitig und drohen sich zu einem „perfekten Sturm“ zu verdichten, der die finanzielle und wirtschaftliche Stabilität Deutschlands fundamental gefährdet. Angesichts dieser Lage ist entschlossenes politisches Handeln zwingend erforderlich. Ohne grundsätzliche Neuausrichtung der Finanz-, Wirtschafts- und Haushaltspolitik wird die Bundesrepublik in den kommenden Jahren ihren haushaltspolitischen Handlungsspielraum weitgehend verlieren. Die Zeitfenster für Gegenmaßnahmen schließen sich rapide. Schon in wenigen Jahren könnte der Bund faktisch nicht mehr in der Lage sein, auf wirtschaftliche Schocks, sicherheitspolitische Herausforderungen oder soziale Problemlagen flexibel zu reagieren, weil die strukturelle Verpflichtung der Mittel keine Spielräume mehr lässt. Die Dringlichkeit, jetzt zu handeln, kann nicht überbetont werden: Unterbleiben tiefgreifende Reformen, wird die finanzielle Selbstbestimmung Deutschlands schrittweise verloren gehen – mit gravierenden Folgen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt. Die AfD-Bundestagsfraktion hat in den Haushaltsberatungen zum Bundeshaushalt 2026 rund 1.100 Änderungen eingebracht, die die strukturellen Probleme Deutschlands anpacken und einen ersten Grundstein der dringend notwendigen Staatsreform legen. Weitere Maßnahmen, insbesondere Gesetzesänderungen, Änderungen internationaler Verträge und Reformen der Verwaltung müssen begleitend folgen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. den Bundeshaushalt 2026 auf eine solide und generationengerechte Grundlage zu stellen und die Ausgaben im Kernhaushalt verbindlich auf 480.311.757.000 Euro sowie die Ausgaben im kreditfinanzierten Sondervermögen Bundeswehr auf 25.509.765.000 Euro festzusetzen, sodass die Gesamtausgaben des Bundes insgesamt 505.821.522.000 Euro im Jahr 2026 betragen. Damit ist sicherzustellen, dass der Bund ohne zusätzliche kreditfinanzierte Sondervermögen auskommt und die Haushaltsführung vollständig in den Kernhaushalt zurückkehrt; das Sondervermögen Bundeswehr ist hiervon ausgenommen; 2. die Gesamteinnahmen des Bundes im Jahr 2026 auf mindestens 444.750.757.000 Euro festzuschreiben und die Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt strikt auf 35.561.000.000 Euro und im Bundeswehrsondervermögen auf 25.509.765.000 Euro zu begrenzen, sodass die gesamte Nettokreditaufnahme des Bundes auf 61.070.765.000 Euro begrenzt ist; dies entspricht der alten, verfassungskonformen Schuldenbremse und beweist, dass selbst unter den aktuellen Rahmenbedingungen ein tragfähiger Haushalt ohne Sonderschulden möglich ist; 3. ein umfassendes Entlastungsprogramm im Umfang von 54,7 Mrd. Euro vollständig und durch Steuerrechtsänderungen verbindlich umzusetzen, um Bürger und Unternehmen spürbar zu entlasten, Investitionen anzuregen und die wirtschaftliche Erholung einzuleiten; das Entlastungsprogramm umfasst im Einzelnen: a) Senkung der Lohnsteuer um 10 Mrd. Euro, damit Arbeit wieder lohnt und Beschäftigte mehr Netto vom Brutto erhalten; b) Senkung der Einkommensteuer um 3 Mrd. Euro, mit Entlastungen insbesondere für Familien, Selbstständige und mittelständische Unternehmen; c) Senkung der Körperschaftsteuer um 3 Mrd. Euro, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen wiederherzustellen; d) Senkung der Stromsteuer um 6,5 Mrd. Euro, um Energiepreise spürbar zu reduzieren und Standortnachteile Deutschlands abzubauen, e) Abschaffung des nationalen CO2-Preises (16,7 Mrd. Euro), da nationale Klimabepreisung im Rahmen des EU-Emissionshandels keine zusätzliche Klimawirkung entfaltet, aber Verbraucher und Industrie massiv belastet; f) Streichung des nationalen Emissionshandels für Unternehmen (4,3 Mrd. Euro), um energieintensive Betriebe zu schützen und Abwanderung ins Ausland zu verhindern; g) Senkung der LKW-Maut um 2,25 Mrd. Euro, um Logistikkosten zu senken und Preissteigerungen im Handel abzufedern; h) Wiedereinführung der Agrardieselrückerstattung in Höhe von 450 Mio. Euro, um die landwirtschaftliche Produktion zu stabilisieren und Kostensteigerungen in der Lebensmittelversorgung zu dämpfen; 4. alle kreditfinanzierten Sondervermögen mit Ausnahme des Sondervermögens Bundeswehr aufzulösen und ihre Aufgaben in den Kernhaushalt zu integrieren; dies beendet die systematische Umgehung der Schuldenbremse und stellt Transparenz über die tatsächliche Verschuldung des Bundes her; es stellt zudem sicher, dass Investitionsausgaben tatsächlich zusätzlich sind und nicht durch Buchungstricks in konsumtive Ausgaben verwandelt werden können; 5. alle Ausgaben aus der Bereichsausnahme aus den laufenden Einnahmen des Staates zu finanzieren; die Bereichsausnahme nach neuer Schuldenbremseregel wird nicht angewandt; 6. die deutschen Beiträge an die Europäische Union substanziell zu reduzieren und auf ein finanziell tragfähiges Maß festzusetzen; Deutschland überweist 2026 rund 47,7 Mrd. Euro an die EU, erhält aber lediglich 12,1 Mrd. Euro zurück; diese Diskrepanz ist in der aktuellen Haushaltslage nicht vertretbar und belastet den Bundeshaushalt überproportional; 7. sämtliche klimapolitischen Transformationsprogramme zu streichen, einschließlich des Klima- und Transformationsfonds (KTF) mit einem Volumen von über 33 Mrd. Euro; da nationale Klimaprojekte aufgrund des EU- Emissionshandels keine Wirkung auf die Gesamtemissionen entfalten, stellen diese Programme reine finanzielle Belastungen ohne Nutzen dar; 8. die Waffenlieferungen an die Ukraine im Gegenwert von 11,5 Mrd. Euro ersatzlos zu streichen; 9. den Kompetenzzuwachs des Bundes zulasten der Länder zu stoppen und sich wieder strikt an die verfassungsrechtliche Zuständigkeitsordnung zu halten; der Bund hat in Bereichen wie Bildung, Soziales und Gesundheit Aufgaben übernommen, die in Länderhoheit gehören und deren Finanzierung über den Bundeshaushalt unzulässig ausweitet; diese Ausgaben sind mittelfristig wieder auf die Länder zu übertragen; 10. die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fundamental zu verbessern, insbesondere durch Senkung der Energiepreise, Verringerung der Steuer- und Abgabenlast, Rücknahme übermäßiger Regulierung und konsequenten Bürokratieabbau; die Bundesregierung wird aufgefordert, jede Form ideologischer Marktsteuerung einzustellen und stattdessen marktwirtschaftliche Dynamik zu ermöglichen; 11. ein kommunales Nothilfeprogramm in Höhe von 5 Mrd. Euro verbindlich festzusetzen, um die unmittelbare Handlungsfähigkeit finanzschwacher Kommunen wiederherzustellen; dieses Programm soll nicht der bundesseitigen Wunschpolitik dienen, sondern gezielt jene Bereiche stabilisieren, in denen Notlagen entstanden sind: a) Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge, insbesondere bei Kitas, Schulen, Feuerwehr, öffentlicher Sicherheit und sozialen Pflichtleistungen; b) Unterstützung hochverschuldeter Kommunen, die aufgrund sinkender Steuereinnahmen und steigender Sozialausgaben ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können; c) Stärkung kommunaler Infrastruktur, insbesondere in Bereichen, die für Bürger und Wirtschaft unverzichtbar sind wie Straßenunterhalt, Brückensanierungen, Wasser- und Abwassernetze sowie Digitalisierung der Verwaltung; d) Absicherung der kommunalen Liquidität, um die zunehmende Gefährdung durch Kassenkredite zu beenden; e) Verpflichtung der Bundesregierung, diese Mittel ohne ideologische Vorrangprojekte und direkt an die Kommunen über eine Anpassung der Finanzverteilung zu übertragen, damit die Handlungsfähigkeit vor Ort gesichert bleibt und Deutschland seine kommunale Grundstruktur nicht verliert; die Bundesregierung muss dahingehend eine Vereinbarung mit den Ländern treffen, die eine 100-%-Übertragung der Mittel an die Kommunen vorsieht; 12. die Ausgaben für die parteinahen Stiftungen von 651,1 Mio. Euro auf 80 Mio. Euro zu reduzieren, um zu zeigen, dass die Politik auch bei sich selbst spart; 13. im Einzelplan 02 (Deutscher Bundestag) folgende Anpassungen vorzunehmen: a) in Rücksprache mit dem Ältestenrat sind die Mittel für die Fraktionen, die kurzfristig erheblich erhöht wurden, wieder auf ein angemessenes Maß zu reduzieren; b) Ausgaben sind durch eine Aufgabenkritik zu reduzieren; c) die Ausgaben für das Deutsche Institut für Menschenrechte sind komplett zu streichen; d) die Ausgaben für den Ethikrat sind komplett zu streichen; 14. im Einzelplan 03 (Bundesrat) folgende Anpassungen vorzunehmen: a) die Kosten für die Jahresnetzkarten der Bundesratsmitglieder sind auf die Länder zu übertragen; b) die Ausgaben für die Entwicklung eines neuen Logos sind komplett zu streichen; 15. im Einzelplan 04 (Bundeskanzleramt) folgende Anpassungen vorzunehmen: a) der geplante Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts ist vollständig zu stoppen und sämtliche dafür vorgesehenen Mittel einzusparen, da dieses Prestigeprojekt keinen erkennbaren Mehrwert für den Staat bietet; b) die erheblichen Ausgabensteigerungen für den Bundesnachrichtendienst – insbesondere im Bereich Bauvorhaben und struktureller Erweiterungen – sind zurückzuführen und auf real überprüfbare Bedarfe zu begrenzen; die Effizienz des BND ist zu erhöhen; c) politisch einseitige oder ideologisch ausgerichtete Beratungseinrichtungen wie die Stiftung Wissenschaft und Politik sowie der Rat für Nachhaltige Entwicklung sind deutlich zu kürzen oder vollständig zu streichen; d) Programme zur gesellschaftlichen Transformation oder Medienförderung sind zu reduzieren, da sie nicht zu den Kernaufgaben des Kanzleramts zählen; dazu gehören die extrem hohen Ausgaben für die Deutsche Welle, die um 175,5 Mio. Euro zu reduzieren sind; e) die 250 Mio. Euro zur Förderung der Serienproduktion sind zu streichen und ggf. durch ein anderes Förderinstrument wie beispielsweise Darlehen zu ersetzen, um eine wirtschaftliche Mittelverwendung sicherzustellen; 16. im Einzelplan 05 (Auswärtiges Amt) folgende Anpassungen vorzunehmen: a) die Beiträge an internationale Organisationen sind substanziell zu reduzieren, insbesondere dort, wo Mittel ineffizient eingesetzt werden und keine klare Gegenleistung für Deutschland besteht; auf freiwillige Zusatzbeiträge ist gänzlich zu verzichten; b) die humanitäre Hilfe ist auf akute Nothilfen zu konzentrieren, während langjährige Projektförderungen ohne Wirksamkeitsnachweis zurückgeführt oder beendet werden; c) ideologische Programme, angebliche Demokratieexportprogramme, Gender- oder Klimaprojekte im Ausland sind zu streichen, da sie keinen Beitrag zu deutschen Außen- und Sicherheitsinteressen leisten; d) die humanitären Aufgaben des BMZ sind vollständig in das Auswärtige Amt zu überführen und dort effizient zu bündeln, während entwicklungspolitische Symbolprogramme abzuschaffen sind; e) die vorgesehenen 18 Mio. Euro für die UNRWA sind zu streichen und dem UNHCR zu übertragen; gleichzeitig muss die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass der UNHCR in den betroffenen Gebieten humanitäre Hilfe leisten kann, ohne mit terroristischen Organisationen in Verbindung zu kommen; f) die Außenpolitik des Bundes ist konsequent auf wirtschaftliche Interessen, den Schutz deutscher Staatsbürger sowie Rohstoff- und Energiesicherheit auszurichten; g) insbesondere sind die Kosten unnötiger Auslandseinsätze komplett einzusparen; 17. im Einzelplan 06 (Inneres) folgende Anpassungen vorzunehmen: a) die Ausgaben für Migration, Integration und migrationspolitische Förderprogramme sind drastisch zu reduzieren, da viele dieser Programme Fehlanreize setzen und zur Überlastung des Sozialsystems beitragen; insbesondere werden die Kosten für die Durchführung von Integrationskursen von derzeit 953,98 Mio. auf 353,98 Mio. Euro reduziert; der Führerschein muss in Deutschland selbst bezahlt werden; dann gilt das auch für die Integrationskosten, um einen individuellen Anreiz für eine erfolgreiche Integration zu legen; ebenfalls zu streichen sind die Migrationsberatung i. H. v. 76,991 Mio. Euro; b) die Ausgaben für Rückführungen, Grenzsicherung und Maßnahmen zur Durchsetzung der bestehenden Rechtsordnung sind deutlich zu erhöhen und priorisiert bereitzustellen; c) politisch-gesellschaftliche Programme wie „gesellschaftlicher Zusammenhalt“, interreligiöse Initiativen oder zivilgesellschaftliche Beratungsnetzwerke sind zurückzuführen oder zu streichen; insbesondere sind die Globalzuschüsse der politischen Stiftungen von 193,6 Mio. Euro auf 80 Mio. Euro zu reduzieren; d) die Sicherheitsbehörden sind effizient zu stärken, wobei eine bessere interne Organisation Vorrang vor einem unkontrollierten Personalaufbau hat; dennoch sind mehr Stellen für die Bundespolizei im Haushalt 2026 zu veranschlagen als bislang geplant; e) Digitalisierungsprojekte sollen auf die Kernverwaltung fokussiert und alle ideologischen Digitalisierungsinitiativen in den neu zu definierenden Einzelplan 24 überführt werden; 18. im Einzelplan 07 (Justiz) folgende Anpassungen vorzunehmen: a) das Bundesministerium der Justiz ist auf seine Kernaufgaben – insbesondere Gesetzgebung, Rechtspflege – zu konzentrieren; internationale Rechtshilfe wird entpriorisiert; b) die „Stiftung Forum Recht“ ist vollständig abzuschaffen und der geplante Neubau zweier Gebäude für die SFR in Karlsruhe und Leipzig, deren zu erwartende Gesamtkosten bei über 140 Mio. Euro liegen, ist sofort zu stoppen; c) Zuschüsse an politisierte oder ideologische Organisationen wie die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld oder verwandte Projekte sind vollständig zu streichen; d) die internationalen Projekte im Bereich Rechtsstaatsdialog und Menschenrechtskooperation sind auf jene Fälle zu begrenzen, in denen unmittelbare deutsche Interessen berührt sind; e) die Unterstützung der Arbeit des Vereins Weimarer Republik e. V. wird fortgesetzt; 19. im Einzelplan 09 (Wirtschaft) folgende Anpassungen vorzunehmen: a) alle Innovations-, Transformations- und Klimaprogramme, die marktwirtschaftliche Prozesse verzerren oder in Verbraucher- und Unternehmensentscheidungen eingreifen, sind zu streichen; b) Subventionen für Wasserstoff, Elektromobilität, Batterietechnologie, grüne Transformation und staatliche Plattforminitiativen sind zurückzuführen; c) staatliche Beteiligungen wie jene an CureVac sind zu veräußern, und Beteiligungsprogramme des Bundes sind unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit zurückzuführen; d) die wirtschaftliche Zusammenarbeit aus dem BMZ ist in den EP 09 zu überführen und auf konkrete Vorteile für deutsche Unternehmen auszurichten; e) Programme zur Gründerförderung, Fachkräftebildung und mittelständischen Weiterbildung sind gezielt zu erhöhen, da sie Wachstumspotenzial schaffen; 20. im Einzelplan 10 (Landwirtschaft) folgende Anpassungen vorzunehmen: a) ideologisch motivierte Programme wie Ernährungsstrategie, Tierhaltungskennzeichnung, nachhaltige Konsummuster oder agrarökologische Transformationsprojekte sind vollständig zu streichen; b) die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte ist zu stärken, indem Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung um 20 Mio. Euro erhöht und 450 Mio. Euro für die Agrardieselrückerstattung zur Verfügung gestellt werden; c) die Verwaltungsausgaben des BMEL sind deutlich zu reduzieren, während Mittel für die nationale Versorgungssicherheit – etwa für Getreidereserven – gezielt zu erhöhen sind; d) internationale Agrarkooperationen sind auf strategische Partnerschaften zu begrenzen und im Umfang zu reduzieren; 21. im Einzelplan 11 (Arbeit und Soziales) folgende Anpassungen vorzunehmen: a) das Bürgergeld ist grundlegend zu reformieren und seine Ausgaben um Milliardenbeträge zu kürzen, indem Fehlanreize beseitigt, Zumutbarkeitsregeln verschärft und Arbeitsaufnahme attraktiver gestaltet werden; b) Programme zur Arbeitsmarktintegration von Migranten sind drastisch zu kürzen oder einzustellen, da sie geringe Wirksamkeit aufweisen und hohe Kosten verursachen; c) Arbeitsmarktprogramme ohne konkreten Nutzen wie „Neue Qualität der Arbeit“ sind vollständig zu streichen; d) die Rentenversicherung ist kurzfristig durch einen weiteren Bundeszuschuss in Höhe von 4 Mrd. zu stabilisieren, langfristig jedoch durch wirtschaftliches Wachstum und strukturelle Reformen tragfähig zu halten; e) zusätzlich sind 700 Mio. anzusetzen für die Einführung des Juniorspardepots, das langfristig bei der Stabilisierung des Rentensystems unterstützend wirkt; 22. im Einzelplan 12 (Verkehr) folgende Anpassungen vorzunehmen: a) die Investitionen in die Straßeninfrastruktur – Autobahnen, Bundesstraßen und Brücken – sind um 1,6 Mrd. Euro deutlich zu erhöhen; zusätzlich werden ausgelagerte Projekte aus kreditfinanzierten Sondervermögen vollständig in den Kernhaushalt zurückgeführt; b) die Einnahmen aus der LKW-Maut sind um 2,25 Mrd. Euro zu reduzieren und strikt zweckgebunden für den Straßenbau zu verwenden; c) die Brückeninstandhaltung ist mit zusätzlichen 2,5 Mrd. Euro zu stärken, ergänzt um ein nationales Kompetenzzentrum für Brückensicherheit; d) die Mittel für die Autobahn GmbH sind um 600 Mio. Euro zu erhöhen, während ineffiziente Bahnzuschüsse zurückzuführen sind; e) der Ausbau und Erhalt der Bundeswasserstraßen ist finanziell auszubauen, da diese Verkehrswege von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung sind; f) Ausgaben für die Deutsche Bahn sind zu entpriorisieren bis eine grundlegende Reform der Bahn eine wirtschaftliche Mittelverwendung sicherstellt; 23. im Einzelplan 14 (Verteidigung) folgende Anpassungen vorzunehmen: a) die Mittel sind konsequent auf die Landes- und Bündnisverteidigung auszurichten und sämtliche Ausgaben zu reduzieren, die keinen unmittelbaren Beitrag zur Einsatzbereitschaft der Bundeswehr leisten; hierzu gehören insbesondere Teile der politisch motivierten Auslandseinsätze sowie Programme, die nicht der Kernaufgabe der Streitkräfte dienen; b) die Beschaffungsstrukturen sind grundlegend zu reformieren; überteuerte, bürokratische und ineffiziente Vergabeverfahren sollen beendet werden, um sicherzustellen, dass die vorgesehenen Mittel tatsächlich in militärische Fähigkeiten und nicht in Verwaltung oder Fehlplanungen fließen; c) die stark steigenden Verwaltungs- und Personalausgaben des Ministeriums sind deutlich zu begrenzen; diese Ausgaben binden inzwischen erhebliche Mittel, ohne die Einsatzbereitschaft zu verbessern; Priorität hat der Abbau überbordender Bürokratie zugunsten einer schlanken, einsatzorientierten Struktur; d) die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen ist strikt auf Projekte mit nachweisbarem sicherheitspolitischen Mehrwert zu beschränken; gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Planung stärker auf deutsche und europäische Hersteller ausgerichtet wird, um Abhängigkeiten von außereuropäischen Beschaffungsmärkten zu reduzieren; e) der Gesamtumfang der Verteidigungsausgaben ist auf ein Niveau festzusetzen, das eine effiziente und funktionsfähige Bundeswehr ermöglicht, ohne das Haushaltsgleichgewicht zu gefährden; Investitionen in Ausrüstung, Materialverfügbarkeit und Instandsetzung sind gegenüber strukturell ineffizienten Verwaltungsaufwendungen zu priorisieren; 24. im Einzelplan 15 (Gesundheit) folgende Anpassungen vorzunehmen: a) der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung ist um 4 Mrd. Euro zu erhöhen, damit versicherungsfremde Leistungen – insbesondere die Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger – endlich vermehrt aus Steuermitteln statt über steigende Beiträge finanziert werden; b) die aus dem Sondervermögen geplanten 6 Mrd. Euro Krankenhausinvestitionen in den Kernhaushalt sind zu übernehmen, um die Versorgung abzusichern, gleichzeitig aber eine strikte Zweckbindung einzuführen, da der Bundesrechnungshof auf gravierende Fehlsteuerungen, Gießkannenprinzip und Rechtsrisiken hingewiesen hat; c) sämtliche Ausgaben für ideologisch motivierte und ineffiziente Programme sind zu streichen, darunter Pandemiebereitschaftsverträge (- 336,1 Mio. Euro), WHO-Projekte (- 20 Mio. Euro), internationale Gesundheitsinitiativen (- 55,9 Mio. Euro) sowie Förderungen im Bereich Digitalisierung ohne unmittelbare Wirkung; d) ein Austritt aus der WHO nach amerikanischem Vorbild ist umzusetzen, um weitere Kosten in anderen Einzelplänen zu kürzen; e) Strukturreformen sind einzuleiten, um die Effizienz des Gesundheitswesens zu stärken und Fehlanreize abzubauen – unter deutlicher Kritik an der verspäteten und unzureichenden Reformpolitik des BMG; f) die Mittelverwendung im Gesundheitsfonds ist strikt zu kontrollieren, da laut Bundesrechnungshof eine strukturelle Deckungslücke von bis zu 8 Mrd. Euro pro Jahr droht und ohne Reform massive Beitragssatzsteigerungen absehbar sind; g) Reformen im Gesundheitssektor sind zügig umzusetzen, die insbesondere ein Basismodell für Zuwanderer vorsieht, die sich selbst der Solidargemeinschaft durch Nichtzahlung von Beiträgen entziehen (dänisches Modell) und weitere Reformen zur Reduktion von Ausgaben im Krankenkassensystem vorzunehmen; 25. im Einzelplan 16 (Umwelt) folgende Anpassungen vorzunehmen: a) die umfangreichen klimapolitischen Programme wie die Nationale Klimaschutzinitiative, Klimaanpassungsmaßnahmen, EXI- Umwelttechnologien und internationale Klimaprojekte sind vollständig zu streichen, da sie auf ideologischen Vorgaben beruhen und keinen unmittelbaren Nutzen für Versorgungssicherheit oder Wirtschaftskraft haben; b) Förder- und Forschungsprojekte im Bereich Nachhaltigkeit, Umweltinnovationen und ressourcenneutrale Transformation sind drastisch zu kürzen, da diese weder essenzielle Staatsaufgaben darstellen noch zielgerichtete Ergebnisse liefern; c) internationale Umweltprogramme, SDG-Förderungen und globale Nachhaltigkeitsinitiativen sind zu beenden, um Deutschlands Mittel auf Kernaufgaben zu konzentrieren und staatliche Überdehnung zu reduzieren; d) das Ministerium hat sich auf die verfassungsmäßigen Kernaufgaben Strahlenschutz, nukleare Sicherheit und technische Aufsicht zu konzentrieren und dabei sind auch bei den Bundesbehörden Personal- und Verwaltungskosten in erheblichem Umfang einzusparen; 26. im Einzelplan 17 (Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) folgende Anpassungen vorzunehmen: a) alle Programme zur Förderung von „Vielfalt“, Demokratie, Gleichstellung, Gender-Mainstreaming und LSBTIQ-Strukturen sind vollständig zu streichen, da sie keine staatlichen Kernaufgaben darstellen und im dreistelligen Millionenbereich Einsparpotenzial bieten; b) die Förderung zivilgesellschaftlicher und politischer NGOs ist konsequent zu beenden, da staatlich finanzierte Meinungskartelle gegen das Neutralitätsgebot verstoßen; c) Freiwilligendienste und Engagementpolitik sind verstärkt auf Länderoder private Träger zu übertragen, da es sich nicht um Aufgaben des Bundes handelt; d) Kernleistungen wie Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss sind zu erhalten und gleichzeitig Missbrauchsmöglichkeiten – insbesondere Zahlungen für im Ausland lebende Kinder – zu beseitigen; e) auf zusätzliche Ausgaben im Bereich Genderpolitik und Gleichstellungsbürokratie ist zu verzichten, da diese politisch-ideologisch motiviert sind und keine gesamtgesellschaftliche Wirkung entfalten; f) die 940 Mio. Euro für den Ausbau der Kindertagesbetreuung aus dem kreditfinanzierten Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sind in den Kernhaushalt zurückzuführen, um so unsere Kinder und Enkel nicht durch den Bau ihrer eigenen Kitas zu verschulden; mittelfristig müssen diese Kosten wieder von Kommunen und Ländern getragen werden, die dafür von anderen Aufgaben entlastet werden müssen; 27. im Einzelplan 23 (Entwicklungshilfe) folgende Anpassungen vorzunehmen: a) das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist vollständig und so schnell wie möglich abzuschaffen, da es Milliardenbeträge in ineffektive Projekte, globale Verteilungsmechanismen, Klimainitiativen und ausländische NGO-Strukturen leitet, ohne einen Mehrwert für Deutschland zu erzielen; b) die Ausgaben von 10,1 Mrd. Euro sind vollständig zu streichen und lediglich 0,8 Mrd. Euro in das Auswärtige Amt für echte humanitäre Hilfe und das Welternährungsprogramm zu überführen; c) weitere 1,2 Mrd. Euro aus dem BMZ sind an das Wirtschaftsministerium zu übertragen, um Rohstoffsicherung, Infrastrukturpartnerschaften und handelsbezogene Kooperationen zu stärken; d) alle SDG-Programme, globalen Nachhaltigkeitsinitiativen, Klimafonds und Entwicklungshilfeprojekte ohne direkten deutschen Nutzen sind einzustellen; 28. im Einzelplan 24 (Digitalisierung) folgende Anpassungen vorzunehmen: a) die aus dem kreditfinanzierten Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität stammenden Digitalisierungsprojekte in relevanter Größe sind in den Kernhaushalt zu überführen; b) das „Geisterministerium“ ist klar zu strukturieren und auf die tatsächliche Aufgabe der Staatsmodernisierung zu fokussieren, anstatt neue Doppelstrukturen und unklare Kompetenzlagen zu schaffen; c) bürokratische Digitalprojekte ohne konkrete Anwendungserfolge sind zu streichen und stattdessen sind die technischen Grundlagen für funktionierende Verwaltungsdigitalisierung zu stärken; d) Haushaltsklarheit ist wiederherzustellen und digitale Investitionen sind ausschließlich über den Kernhaushalt statt über kreditfinanzierte Sondervermögen zu finanzieren; 29. im Einzelplan 25 (Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) folgende Anpassungen vorzunehmen: a) alle ideologisch motivierten Programme der nachhaltigen, klimagerechten oder sozial-ökologischen Stadtentwicklung sind vollständig zu streichen, da sie erhebliche Kosten verursachen und keine strukturelle Wirkung auf den Wohnungsmarkt entfalten; b) das Forschungszentrum für klimaneutrales Bauen sowie geförderte Wettbewerbe im Holzbau sind vollständig abzuschaffen; c) die Wohnraumförderung – Wohngeld, sozialer Wohnungsbau, Baukindergeld – ist unangetastet zu lassen, gleichzeitig aber sind Bauvorschriften zu verschlanken und ist energetische Überregulierung zu beenden; d) altersgerechte Umbauprogramme sind zu stärken, indem die Zuschüsse auf 73,5 Mio. Euro erhöht werden; e) die Investitionen aus dem Sondervermögen – darunter Familien- Wohneigentumsförderung (82,9 Mio. Euro) und kommunale Sportstättensanierung (213 Mio. Euro) – sind in den Kernhaushalt zu überführen; f) die im AfD-Haushalt 2026 verfügbaren oben erwähnten Mindereinnahmen (Steuersenkungen) sind im relevanten Maß auch für die steuerliche Förderung von Wohneigentum zu veranschlagen und dafür ist ein Gesetzesentwurf vorzulegen; 30. im Einzelplan 30 (Forschung und Technologie) folgende Anpassungen vorzunehmen: a) alle ideologischen und gesellschaftspolitischen Programme sind vollständig zu streichen, darunter Nachhaltigkeitsforschung, Transformationsforschung, Wissenschaftskommunikation, Agenda-2030-Projekte, Gender-Data-Gap-Programme und Projekte im Bereich soziale Innovationen; b) der Fokus ist wieder auf MINT-Programme und nicht auf Gesellschaftswissenschaften zu richten, die schon von den Ländern hinreichend finanziert werden; c) Partnerschaftsprogramme und global orientierte Projekte sind zu reduzieren oder einzustellen, da der Bund Forschung für Deutschland finanzieren soll – nicht globale Umverteilung; die internationale Forschungskooperation bei Großforschungsprojekten sind beizubehalten; d) Klima-, Wasserstoff- und Transformationsforschung ist drastisch zu kürzen, da diese politisch induzierte Themen sind, die hohe Kosten verursachen und wenig zur technologischen Souveränität beitragen; e) die Agentur für Sprunginnovation ist abzuschaffen, da staatliche Programme keine marktfähigen Produkte hervorbringen und die bisherigen Ergebnisse die Kritik der AfD-Fraktion bestätigt haben; f) die Mittel für echte Hochtechnologie – Quantenforschung, KI, Mikroelektronik, Supercomputing, Raumfahrt – sind unangetastet zu lassen und stattdessen ist der Fokus auf technologische Exzellenz statt aufgesellschaftlichen Umbau zu richten; g) durch Bürokratieabbau und Steuersenkungen ist die Neugründung von innovativen Unternehmen wieder attraktiv zu machen und dafür sind auch die regulatorischen Rahmenbedingungen im Finanzmarkt anzupassen, um die marktwirtschaftliche Kapitalverfügbarkeit für Start-ups in der Wachstumsphase sicherzustellen. Berlin, den 24. November 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Der Bundeshaushalt 2026 steht in einem wirtschaftspolitisch hochkritischen Umfeld. Deutschland befindet sich gleichzeitig in einer Rezession, einer strukturellen Wachstumsschwäche, einer Investitionskrise, einer demografischen Belastungssituation und einer immer weiter steigenden Staatsverschuldung. Die Einnahmenbasis des Staates erodiert, während die Ausgaben in nahezu allen Bereichen steigen. Der Bundesrechnungshof, Wirtschaftsforschungsinstitute und internationale Organisationen weisen seit Jahren darauf hin, dass Deutschland ohne grundlegende Kurskorrektur in eine strukturelle Finanzierungskrise steuert, die mittelfristig die Fähigkeit des Staates zur Erfüllung seiner Kernaufgaben unterminiert. Der Regierungsentwurf 2026 verschärft diese Entwicklung weiter. Er sieht neue Schulden von 181,5 Mrd. Euro im Kernhaushalt sowie zusätzlich in kreditfinanzierten Sondervermögen vor. Gleichzeitig werden konsumtive Ausgaben verstetigt und Programme, deren Wirksamkeit nicht erwiesen ist, unverändert fortgeführt. Diese Finanzpolitik ist weder nachhaltig noch ökonomisch vertretbar. Sie erzeugt keine nachhaltenden Wachstumsimpulse und belastet zukünftige Generationen mit langfristigen Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen. Demgegenüber zeigt der AfD-Haushalt 2026, dass ein konsequenter wirtschaftspolitischer Kurswechsel möglich und finanzpolitisch geboten ist. Die AfD-Fraktion begrenzt in ihrem Entwurf die Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt auf 35,6 Mrd. Euro und reduziert die Neuverschuldung in den Sondervermögen auf 25,5 Mrd. Euro. Die Gesamtverschuldung des Bundes wird auf 61,1 Mrd. Euro und damit auf ein Drittel reduziert – eine finanzpolitische Stabilisierung, die in Zeiten steigender Zinsen und wachsender globaler Unsicherheit zwingend erforderlich ist. Diese Konsolidierung ist kein Selbstzweck, sondern eine Voraussetzung für die langfristige Tragfähigkeit des Sozialstaats und der öffentlichen Daseinsvorsorge. Ohne nachhaltiges Wachstum sinken die Steuereinnahmen, steigen die Beitragssätze und geraten die öffentlichen Haushalte in eine Abwärtsspirale. Der AfD-Haushalt 2026 setzt daher durch 1.100 Änderungen im Regierungsentwurf bewusst auf entlastende, wachstumsorientierte und angebotsseitige Maßnahmen, die die ökonomische Basis der Staatsfinanzierung stärken. Zentral ist das Entlastungsprogramm im Umfang von 54,7 Mrd. Euro, das gezielt Anreize für Arbeit, Investitionen und unternehmerische Tätigkeit setzt. Die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer verbessert die Arbeitsanreize und steigert das verfügbare Einkommen der Haushalte. Dies wirkt sich positiv auf Konsum und Sparverhalten aus – zwei Determinanten, die in einer konjunkturellen Schwächephase unmittelbare Wachstumsimpulse erzeugen. Die Senkung der Körperschaftsteuer und der Abbau klimapolitischer Belastungen stärken Unternehmen in ihrer Investitionstätigkeit. Dies erhöht die Kapitalintensität und die Produktivität der deutschen Wirtschaft – zentrale Faktoren für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung. Diese Maßnahmen sind dringend notwendig, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft wieder zu verbessern. Besonders bedeutsam sind die Senkung der Stromsteuer sowie die Abschaffung der nationalen CO₂-Bepreisung. Deutschland ist eines der Länder mit den höchsten Energiepreisen weltweit. Hohe Energiepreise sind ein Standortnachteil erster Ordnung, insbesondere für Industrie, Handwerk, Logistik und Bauwirtschaft. Die geplante Entlastung in Höhe von über 2 Mrd. Euro reduziert Produktionskosten, erweitert betriebliche Spielräume und verhindert De-Industrialisierungseffekte. In Verbindung mit der Reduzierung der LKW-Maut um 2,25 Mrd. Euro werden Logistik und Transport spürbar entlastet, was sich direkt auf Verbraucherpreise und Inflationsentwicklung auswirkt. Ökonomisch besonders wichtig ist die zielgerichtete Reduzierung ideologischer Ausgabenprogramme, die keinen Wachstumsbeitrag leisten – darunter klimapolitische Transformationsprojekte, internationale Verteilungsmechanismen, gesellschaftspolitische Umerziehungsprogramme, Geschlechter- und Gleichstellungsinitiativen, sowie Transformations- und Aktivismusförderung in Forschung und Zivilgesellschaft. Diese Programme verursachen laut Haushaltsübersichten Milliardenkosten, ohne die Produktivität zu erhöhen oder Investitionsbedingungen zu verbessern. Ihre Streichung ist daher ein notwendiger Schritt, um Ressourcen dorthin umzuleiten, wo sie Wachstum erzeugen: In die Hände der privaten Unternehmer, der Familien und die Erwerbstätigen. Der AfD-Haushalt 2026 leistet auch im Bereich der öffentlichen Investitionen einen substanziellen Beitrag zur Stärkung der ökonomischen Basis. Die Überführung von Mitteln aus Sondervermögen in den Kernhaushalt – insbesondere im Verkehrs-, Digital- und Wohnungsbaubereich – stellt Transparenz her, verhindert Schattenverschuldung und verbessert die Steuerbarkeit öffentlicher Ausgaben. Gleichzeitig werden Straßen, Brücken, digitale Netze und Wohnraumförderung gestärkt. Dies verbessert die Standortbedingungen Deutschlands, fördert private Investitionen und hebt langfristig das Produktionspotenzial der Wirtschaft. Besondere Bedeutung kommt der Stabilisierung der Kommunen zu. Durch die Bereitstellung eines kommunalen Nothilfeprogramms in Höhe von 5 Mrd. Euro wird die unmittelbare Handlungsfähigkeit von Gemeinden verbessert. Diese sind für einen Großteil der öffentlichen Investitionen verantwortlich: Straßen, Schulen, Kitas, Daseinsvorsorge, Wohnrauminfrastruktur. Eine kommunale Investitionsschwäche wirkt unmittelbar wachstumshemmend. Die AfD-Fraktion begegnet diesem Problem, indem sie Kommunen finanziell stärkt und gleichzeitig strukturelle Entlastungen insbesondere bei den Aufgaben fordert. Dies verbessert die lokalen Rahmenbedingungen und erhöht den öffentlichen Kapitalstock – ein zentraler Treiber langfristiger Produktivitätsgewinne. Insgesamt stärkt der AfD-Haushalt 2026 die angebotsseitigen Faktoren der deutschen Volkswirtschaft. Er reduziert Steuer- und Abgabenlasten, verbessert Investitionsbedingungen, sichert kommunale Infrastruktur, stabilisiert die Finanzen, begrenzt die Verschuldung und fördert produktive staatliche Aufgaben. Dadurch entsteht ein Haushalt, der nicht nur formal verfassungskonform ist, sondern ökonomisch sinnvoll, wachstumsorientiert und generationengerecht. Die Bundesregierung wird aufgefordert, diesen Weg einzuschlagen und die notwendigen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Staatseinnahmenbasis langfristig zu stabilisieren. Nur ein Land mit starker Wirtschaft, niedrigen Energiekosten, belastbaren öffentlichen Finanzen und investitionsfreundlichen Bedingungen kann die Kosten des Sozialstaats tragen, Zukunftsaufgaben bewältigen und seinen Bürgern Wohlstand ermöglichen. Der Bundeshaushalt 2026 wird im AfD-Entwurf im Kernhaushalt wie folgt festgesetzt: Einnahmen Ausgaben Einzelplan in 1.000 Euro in 1.000 Euro 01 – Bundespräsident 103 67.388 02 – Deutscher Bundestag 2.343 1.218.473 03 – Bundesrat 51 39.630 04 – Bundeskanzleramt 2.302 3.624.469 05 – Auswärtiges Amt 210.317 6.215.761 06 – Bundesministerium des Inneren 590.761 14.921.217 07 – Bundesministerium der Justiz 749.777 1.151.788 08 – Bundesministerium der Finanzen 256.284 10.523.639 09 – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 1.676.851 10.149.633 10 – Bundesministerium für Landwirtschaft 110.101 6.897.943 11 – Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1.480.921 186.923.378 12 – Bundesministerium für Verkehr 12.443.711 39.786.283 14 – Bundesministerium der Verteidigung 911.354 58.959.085 15 – Bundesministerium für Gesundheit 106.163 29.566.783 16 – Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 1.320.886 2.091.760 17 – Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 279.671 15.209.618 19 – Bundesverfassungsgericht 40 46.423 20 – Bundesrechnungshof 392 202.239 21 – Beauftragter für den Datenschutz und die Informationssicherheit 85 52.154 22 – Unabhängiger Kontrollrat – 14.600 23 – Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwickung – Einnahmen Ausgaben Einzelplan in 1.000 Euro in 1.000 Euro 24 – Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung – 2.931.700 25 – Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 196.054 7.232.800 30 – Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt 51.251 16.791.906 32 – Bundesschuld 36.928.138 34.080.712 60 – Allgemeine Finanzverwaltung 422.994.201 31.612.375 1491 – Sondervermögen Bundeswehr 25.509.765 25.509.765 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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