Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063)
Text
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2908
21. Wahlperiode 26.11.2025
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Alexander Arpaschi, Adam Balten,
Carsten Becker, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger,
Hauke Finger, Boris Gamanov, Dr. Ingo Hahn, Mirco Hanker, Udo Theodor
Hemmelgarn, Stefan Henze, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Maximilian
Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler, Dr. Anna Rathert, Sergej Minich, Edgar
Naujok, Iris Nieland, Denis Pauli, Bernd Schattner, Volker Scheurell, Carina
Schießl, Manfred Schiller, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Paul Schmidt, Thomas
Stephan, Mathias Weiser, Sven Wendorf, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063 –
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
(Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026)
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Beratungen zum Bundeshaushalt 2026 haben in aller Deutlichkeit
offengelegt, dass sich die finanzielle, wirtschaftliche und strukturelle Lage der
Bundesrepublik Deutschland in rasantem Tempo verschlechtert. Der vorgelegte
Regierungsentwurf setzt die bereits hochproblematische Verschuldungspolitik der
vergangenen Jahre ungebremst fort und plant allein für das Jahr 2026 neue
Kreditaufnahmen in Höhe von rund 181,2 Mrd. Euro. Damit wird eine Entwicklung
verstetigt, die die Staatsfinanzen zunehmend destabilisiert und die finanzielle
Handlungsfähigkeit des Bundes massiv einschränkt. Die Bundesregierung setzt auf
eine fortgesetzte Ausweitung kreditfinanzierter Sondervermögen, deren
Konstruktion darauf ausgelegt ist, die geltenden Regeln der Schuldenbremse formal
zu umgehen, ohne die reale Verschuldung zu reduzieren. Diese Sondervermögen
– unter anderem für Bundeswehr, Klima- und Transformationsvorhaben sowie
Infrastruktur und Klimaneutralität – dienen lediglich der kosmetischen Entlastung
des Kernhaushalts und verschleiern die tatsächliche Höhe der jährlichen
Neuverschuldung gegenüber der Öffentlichkeit. Ein realer Mehrwert entsteht dadurch
kaum; vielmehr wird die strukturelle Krise des Bundeshaushalts kaschiert, nicht
behoben.
Die Haushaltslage droht sich in den kommenden Jahren weiter dramatisch
zuzuspitzen. Die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung zeigt, dass der
Bund zwischen 2025 und 2029 zusätzliche Schulden in Höhe von 860,1 Mrd.
Euro aufnehmen will. Die jährlichen Zinsausgaben werden sich innerhalb weniger
Jahre massiv um rd. 120 % erhöhen und bis 2029 auf über 66 Mrd. Euro
anwachsen. Insgesamt ist damit zu rechnen, dass der Bundeshaushalt im Jahr 2029 seine
gesamten Steuereinnahmen nahezu vollständig für Zinszahlungen,
Rentenzuschüsse, Pensionslasten und militärische Bereichsausgaben aufwenden muss.
Damit bliebe praktisch kein Spielraum mehr für Investitionen oder politische
Prioritätensetzung. Diese Entwicklung stellt eine schwerwiegende Bedrohung für die
Stabilität der Staatsfinanzen, für die Generationengerechtigkeit und für die
finanzielle Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland dar. Sie hat auch
massive Auswirkungen auf die Stabilität des Euroraums und der Europäischen Union.
Die Einzelplanberatungen haben zudem offenbart, dass die Bundesregierung
weder willens noch in der Lage ist, auf die zunehmende strukturelle Krise mit der
sachlich gebotenen Ausgabenkritik oder ernsthaften Konsolidierungsmaßnahmen
zu reagieren. Trotz einer angespannten Haushaltslage wurden zusätzliche
Ausgabenprogramme beschlossen und langfristig bindende
Verpflichtungsermächtigungen geschaffen, die den finanzpolitischen Spielraum künftiger Haushaltsjahre
weiter einengen. Die Regierung und auch die Regierungsfraktionen haben an
keinem Punkt erkennen lassen, dass sie bereit wäre, veraltete, ineffiziente oder
ideologisch geprägte Programme zurückzuführen oder auch nur zu überprüfen.
Vielmehr wurde in nahezu allen Ressorts an überdimensionierten, teuren und in ihrer
Wirkung zweifelhaften Programmen festgehalten, während notwendige
Strukturreformen unterblieben sind. Die Beratungen haben darüber hinaus gezeigt, dass
zahlreiche bestehende Förderstrukturen weder transparent noch zielgerichtet
wirken und oftmals seit Jahren keine überprüfbaren Ergebnisse liefern, obwohl
erhebliche Summen in sie fließen.
Besonders schwer wiegt, dass die Bundesregierung weiterhin massiv in politische
Programme investiert, die weder zu wirtschaftlichem Wachstum noch zu realen
Verbesserungen der Standortbedingungen führen. Insbesondere die
milliardenschweren klima- und transformationspolitischen Ausgaben belasten Bürger und
Wirtschaft, ohne einen messbaren Nutzen zu erzeugen. Der Klima- und
Transformationsfonds allein umfasst im Regierungsentwurf ein Ausgabevolumen von
33,1 Mrd. Euro, das durch CO2-Bepreisung, Emissionshandelserlöse und
kreditfinanzierte Mittel gespeist wird. Diese Politik entzieht Verbrauchern sowie
Unternehmen dringend benötigte Finanzmittel, erhöht die Produktionskosten und
verschärft die Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen im internationalen
Vergleich. Gleichzeitig führen die hohen Energiepreise infolge der
energiepolitischen Ausrichtung zu weiteren Belastungen für private Haushalte und die
Industrie. All diese Maßnahmen bleiben strukturell wirkungslos, da aufgrund des EU-
Emissionshandels nationale Einsparungen keine globalen Klimaeffekte erzielen
und lediglich innerdeutsche Belastungen schaffen. Weitere Milliarden unnötiger
Klimaausgaben finden sich ebenfalls im Kernhaushalt. So beabsichtigt die
Bundesregierung, wieder rund 6 Mrd. Euro für die „internationale Klimafinanzierung“
bereitzustellen.
Der Bundeshaushalt leidet darüber hinaus unter massiven strukturellen
Fehlanreizen und Ausgabendynamiken, die in den sozialen Sicherungssystemen, im
Bürgergeld und im Bereich der migrationspolitischen Leistungen besonders sichtbar
werden. Allein der Sozialetat ist auf 197,4 Mrd. Euro angewachsen, wobei der
Bürgergeldbereich mit 46,3 Mrd. Euro einen erheblichen Anteil der Ausgaben
ausmacht. Das System erzeugt Fehlanreize, die dem Arbeitsmarkt, den
öffentlichen Haushalten und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt schaden. Die
Bundesregierung hat es versäumt, diese Fehlentwicklungen zu korrigieren, obwohl
die Belastung des Bundeshaushalts durch hohen Zuzug in die Sozialsysteme seit
Jahren stetig steigt. Stattdessen setzt sie weiterhin auf ausgabenintensive
Maßnahmen, deren Wirkung fragwürdig ist und die die ohnehin enorme
Ausgabendynamik noch verstärken.
Hinzu kommt, dass sich wirtschaftliche und fiskalische Rahmenbedingungen in
Deutschland rasant verschlechtern. Die Kombination aus überbordender
Bürokratie, hohen Abgaben, steigenden Energiepreisen, wachsender internationaler
Standortkonkurrenz und sinkendem Vertrauen von Unternehmen führt zu einer
besorgniserregenden De-Industrialisierungsdynamik. Die Bundesregierung hat
bislang keine kohärente Strategie vorgelegt, um diesem Trend aktiv
entgegenzuwirken. Statt die Bedingungen für Investitionen, Wachstum und Wertschöpfung
zu verbessern, setzt sie auf konsumtive Ausgabenprogramme, die lediglich
Symptome verwalten, aber keine strukturellen Verbesserungen schaffen. Die Wirtschaft
leidet unter einer Politik, die weder planbar noch verlässlich ist und deren
fiskalische Grundlage zunehmend erodiert. Bereits jetzt zeigt sich, dass das schwache
Wirtschaftswachstum die Einnahmenseite des Bundes erheblich unter Druck
setzt, während gleichzeitig die Ausgaben weiter steigen. Die Schere zwischen
Einnahmen und Ausgaben öffnet sich damit immer weiter und verschärft sich von
Jahr zu Jahr. Diese Schere durch neue Schuldenprogramme zu schließen, wird
mittelfristig in den fiskalischen Ruin führen.
Auch europapolitisch zeigt sich ein beunruhigender Trend. Die deutschen
Zahlungen an die Europäische Union steigen weiter und sollen im Jahr 2026
47,7 Mrd. Euro erreichen, obwohl nur 12,1 Mrd. Euro als Rückflüsse nach
Deutschland zurückkehren. Der Bund trägt damit ein größeres finanzielles Risiko,
während strukturelle Reformen und Effizienzsteigerungen auf EU-Ebene
ausbleiben. Dennoch plant die Bundesregierung weder eine Reduzierung der EU-Lasten
noch eine Neupriorisierung zugunsten nationaler Kernaufgaben.
Der Bundestag stellt mit großer Sorge fest, dass die Bundesregierung weder die
Dringlichkeit der Situation erkennt noch bereit ist, die notwendigen
Konsolidierungsschritte einzuleiten. Die Entwicklung der Staatsfinanzen droht die
Bundesrepublik in eine Schuldenspirale zu führen, die sich in den kommenden Jahren
weiter beschleunigen wird. Die strukturellen Risiken – darunter die
demographische Entwicklung, die zunehmende Zinslast, die steigenden Sozialausgaben und
die wirtschaftliche Schwäche – verstärken sich gegenseitig und drohen sich zu
einem „perfekten Sturm“ zu verdichten, der die finanzielle und wirtschaftliche
Stabilität Deutschlands fundamental gefährdet.
Angesichts dieser Lage ist entschlossenes politisches Handeln zwingend
erforderlich. Ohne grundsätzliche Neuausrichtung der Finanz-, Wirtschafts- und
Haushaltspolitik wird die Bundesrepublik in den kommenden Jahren ihren
haushaltspolitischen Handlungsspielraum weitgehend verlieren. Die Zeitfenster für
Gegenmaßnahmen schließen sich rapide. Schon in wenigen Jahren könnte der Bund
faktisch nicht mehr in der Lage sein, auf wirtschaftliche Schocks,
sicherheitspolitische Herausforderungen oder soziale Problemlagen flexibel zu reagieren, weil die
strukturelle Verpflichtung der Mittel keine Spielräume mehr lässt. Die
Dringlichkeit, jetzt zu handeln, kann nicht überbetont werden: Unterbleiben tiefgreifende
Reformen, wird die finanzielle Selbstbestimmung Deutschlands schrittweise
verloren gehen – mit gravierenden Folgen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft
insgesamt.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat in den Haushaltsberatungen zum
Bundeshaushalt 2026 rund 1.100 Änderungen eingebracht, die die strukturellen Probleme
Deutschlands anpacken und einen ersten Grundstein der dringend notwendigen
Staatsreform legen. Weitere Maßnahmen, insbesondere Gesetzesänderungen,
Änderungen internationaler Verträge und Reformen der Verwaltung müssen
begleitend folgen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den Bundeshaushalt 2026 auf eine solide und generationengerechte
Grundlage zu stellen und die Ausgaben im Kernhaushalt verbindlich auf
480.311.757.000 Euro sowie die Ausgaben im kreditfinanzierten
Sondervermögen Bundeswehr auf 25.509.765.000 Euro festzusetzen, sodass die
Gesamtausgaben des Bundes insgesamt 505.821.522.000 Euro im Jahr 2026
betragen. Damit ist sicherzustellen, dass der Bund ohne zusätzliche
kreditfinanzierte Sondervermögen auskommt und die Haushaltsführung vollständig
in den Kernhaushalt zurückkehrt; das Sondervermögen Bundeswehr ist
hiervon ausgenommen;
2. die Gesamteinnahmen des Bundes im Jahr 2026 auf mindestens
444.750.757.000 Euro festzuschreiben und die Nettokreditaufnahme im
Kernhaushalt strikt auf 35.561.000.000 Euro und im
Bundeswehrsondervermögen auf 25.509.765.000 Euro zu begrenzen, sodass die gesamte
Nettokreditaufnahme des Bundes auf 61.070.765.000 Euro begrenzt ist; dies
entspricht der alten, verfassungskonformen Schuldenbremse und beweist, dass
selbst unter den aktuellen Rahmenbedingungen ein tragfähiger Haushalt
ohne Sonderschulden möglich ist;
3. ein umfassendes Entlastungsprogramm im Umfang von 54,7 Mrd. Euro
vollständig und durch Steuerrechtsänderungen verbindlich umzusetzen, um
Bürger und Unternehmen spürbar zu entlasten, Investitionen anzuregen und die
wirtschaftliche Erholung einzuleiten; das Entlastungsprogramm umfasst im
Einzelnen:
a) Senkung der Lohnsteuer um 10 Mrd. Euro, damit Arbeit wieder lohnt
und Beschäftigte mehr Netto vom Brutto erhalten;
b) Senkung der Einkommensteuer um 3 Mrd. Euro, mit Entlastungen
insbesondere für Familien, Selbstständige und mittelständische
Unternehmen;
c) Senkung der Körperschaftsteuer um 3 Mrd. Euro, um die internationale
Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen wiederherzustellen;
d) Senkung der Stromsteuer um 6,5 Mrd. Euro, um Energiepreise spürbar
zu reduzieren und Standortnachteile Deutschlands abzubauen,
e) Abschaffung des nationalen CO2-Preises (16,7 Mrd. Euro), da nationale
Klimabepreisung im Rahmen des EU-Emissionshandels keine
zusätzliche Klimawirkung entfaltet, aber Verbraucher und Industrie massiv
belastet;
f) Streichung des nationalen Emissionshandels für Unternehmen
(4,3 Mrd. Euro), um energieintensive Betriebe zu schützen und
Abwanderung ins Ausland zu verhindern;
g) Senkung der LKW-Maut um 2,25 Mrd. Euro, um Logistikkosten zu
senken und Preissteigerungen im Handel abzufedern;
h) Wiedereinführung der Agrardieselrückerstattung in Höhe von 450 Mio.
Euro, um die landwirtschaftliche Produktion zu stabilisieren und
Kostensteigerungen in der Lebensmittelversorgung zu dämpfen;
4. alle kreditfinanzierten Sondervermögen mit Ausnahme des
Sondervermögens Bundeswehr aufzulösen und ihre Aufgaben in den Kernhaushalt zu
integrieren; dies beendet die systematische Umgehung der Schuldenbremse
und stellt Transparenz über die tatsächliche Verschuldung des Bundes her;
es stellt zudem sicher, dass Investitionsausgaben tatsächlich zusätzlich sind
und nicht durch Buchungstricks in konsumtive Ausgaben verwandelt werden
können;
5. alle Ausgaben aus der Bereichsausnahme aus den laufenden Einnahmen des
Staates zu finanzieren; die Bereichsausnahme nach neuer
Schuldenbremseregel wird nicht angewandt;
6. die deutschen Beiträge an die Europäische Union substanziell zu reduzieren
und auf ein finanziell tragfähiges Maß festzusetzen; Deutschland überweist
2026 rund 47,7 Mrd. Euro an die EU, erhält aber lediglich 12,1 Mrd. Euro
zurück; diese Diskrepanz ist in der aktuellen Haushaltslage nicht vertretbar
und belastet den Bundeshaushalt überproportional;
7. sämtliche klimapolitischen Transformationsprogramme zu streichen,
einschließlich des Klima- und Transformationsfonds (KTF) mit einem
Volumen von über 33 Mrd. Euro; da nationale Klimaprojekte aufgrund des EU-
Emissionshandels keine Wirkung auf die Gesamtemissionen entfalten,
stellen diese Programme reine finanzielle Belastungen ohne Nutzen dar;
8. die Waffenlieferungen an die Ukraine im Gegenwert von 11,5 Mrd. Euro
ersatzlos zu streichen;
9. den Kompetenzzuwachs des Bundes zulasten der Länder zu stoppen und sich
wieder strikt an die verfassungsrechtliche Zuständigkeitsordnung zu halten;
der Bund hat in Bereichen wie Bildung, Soziales und Gesundheit Aufgaben
übernommen, die in Länderhoheit gehören und deren Finanzierung über den
Bundeshaushalt unzulässig ausweitet; diese Ausgaben sind mittelfristig
wieder auf die Länder zu übertragen;
10. die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fundamental zu verbessern,
insbesondere durch Senkung der Energiepreise, Verringerung der Steuer- und
Abgabenlast, Rücknahme übermäßiger Regulierung und konsequenten
Bürokratieabbau; die Bundesregierung wird aufgefordert, jede Form
ideologischer Marktsteuerung einzustellen und stattdessen marktwirtschaftliche
Dynamik zu ermöglichen;
11. ein kommunales Nothilfeprogramm in Höhe von 5 Mrd. Euro verbindlich
festzusetzen, um die unmittelbare Handlungsfähigkeit finanzschwacher
Kommunen wiederherzustellen; dieses Programm soll nicht der
bundesseitigen Wunschpolitik dienen, sondern gezielt jene Bereiche stabilisieren, in
denen Notlagen entstanden sind:
a) Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge, insbesondere bei
Kitas, Schulen, Feuerwehr, öffentlicher Sicherheit und sozialen
Pflichtleistungen;
b) Unterstützung hochverschuldeter Kommunen, die aufgrund sinkender
Steuereinnahmen und steigender Sozialausgaben ihre Aufgaben nicht
mehr erfüllen können;
c) Stärkung kommunaler Infrastruktur, insbesondere in Bereichen, die für
Bürger und Wirtschaft unverzichtbar sind wie Straßenunterhalt,
Brückensanierungen, Wasser- und Abwassernetze sowie Digitalisierung
der Verwaltung;
d) Absicherung der kommunalen Liquidität, um die zunehmende
Gefährdung durch Kassenkredite zu beenden;
e) Verpflichtung der Bundesregierung, diese Mittel ohne ideologische
Vorrangprojekte und direkt an die Kommunen über eine Anpassung der
Finanzverteilung zu übertragen, damit die Handlungsfähigkeit vor Ort
gesichert bleibt und Deutschland seine kommunale Grundstruktur nicht
verliert; die Bundesregierung muss dahingehend eine Vereinbarung mit
den Ländern treffen, die eine 100-%-Übertragung der Mittel an die
Kommunen vorsieht;
12. die Ausgaben für die parteinahen Stiftungen von 651,1 Mio. Euro auf
80 Mio. Euro zu reduzieren, um zu zeigen, dass die Politik auch bei sich
selbst spart;
13. im Einzelplan 02 (Deutscher Bundestag) folgende Anpassungen
vorzunehmen:
a) in Rücksprache mit dem Ältestenrat sind die Mittel für die Fraktionen,
die kurzfristig erheblich erhöht wurden, wieder auf ein angemessenes
Maß zu reduzieren;
b) Ausgaben sind durch eine Aufgabenkritik zu reduzieren;
c) die Ausgaben für das Deutsche Institut für Menschenrechte sind
komplett zu streichen;
d) die Ausgaben für den Ethikrat sind komplett zu streichen;
14. im Einzelplan 03 (Bundesrat) folgende Anpassungen vorzunehmen:
a) die Kosten für die Jahresnetzkarten der Bundesratsmitglieder sind auf
die Länder zu übertragen;
b) die Ausgaben für die Entwicklung eines neuen Logos sind komplett zu
streichen;
15. im Einzelplan 04 (Bundeskanzleramt) folgende Anpassungen vorzunehmen:
a) der geplante Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts ist vollständig zu
stoppen und sämtliche dafür vorgesehenen Mittel einzusparen, da
dieses Prestigeprojekt keinen erkennbaren Mehrwert für den Staat bietet;
b) die erheblichen Ausgabensteigerungen für den
Bundesnachrichtendienst – insbesondere im Bereich Bauvorhaben und struktureller
Erweiterungen – sind zurückzuführen und auf real überprüfbare Bedarfe zu
begrenzen; die Effizienz des BND ist zu erhöhen;
c) politisch einseitige oder ideologisch ausgerichtete
Beratungseinrichtungen wie die Stiftung Wissenschaft und Politik sowie der Rat für
Nachhaltige Entwicklung sind deutlich zu kürzen oder vollständig zu
streichen;
d) Programme zur gesellschaftlichen Transformation oder
Medienförderung sind zu reduzieren, da sie nicht zu den Kernaufgaben des
Kanzleramts zählen; dazu gehören die extrem hohen Ausgaben für die Deutsche
Welle, die um 175,5 Mio. Euro zu reduzieren sind;
e) die 250 Mio. Euro zur Förderung der Serienproduktion sind zu streichen
und ggf. durch ein anderes Förderinstrument wie beispielsweise
Darlehen zu ersetzen, um eine wirtschaftliche Mittelverwendung
sicherzustellen;
16. im Einzelplan 05 (Auswärtiges Amt) folgende Anpassungen vorzunehmen:
a) die Beiträge an internationale Organisationen sind substanziell zu
reduzieren, insbesondere dort, wo Mittel ineffizient eingesetzt werden und
keine klare Gegenleistung für Deutschland besteht; auf freiwillige
Zusatzbeiträge ist gänzlich zu verzichten;
b) die humanitäre Hilfe ist auf akute Nothilfen zu konzentrieren, während
langjährige Projektförderungen ohne Wirksamkeitsnachweis
zurückgeführt oder beendet werden;
c) ideologische Programme, angebliche Demokratieexportprogramme,
Gender- oder Klimaprojekte im Ausland sind zu streichen, da sie keinen
Beitrag zu deutschen Außen- und Sicherheitsinteressen leisten;
d) die humanitären Aufgaben des BMZ sind vollständig in das Auswärtige
Amt zu überführen und dort effizient zu bündeln, während
entwicklungspolitische Symbolprogramme abzuschaffen sind;
e) die vorgesehenen 18 Mio. Euro für die UNRWA sind zu streichen und
dem UNHCR zu übertragen; gleichzeitig muss die Bundesregierung
sich dafür einsetzen, dass der UNHCR in den betroffenen Gebieten
humanitäre Hilfe leisten kann, ohne mit terroristischen Organisationen in
Verbindung zu kommen;
f) die Außenpolitik des Bundes ist konsequent auf wirtschaftliche
Interessen, den Schutz deutscher Staatsbürger sowie Rohstoff- und
Energiesicherheit auszurichten;
g) insbesondere sind die Kosten unnötiger Auslandseinsätze komplett
einzusparen;
17. im Einzelplan 06 (Inneres) folgende Anpassungen vorzunehmen:
a) die Ausgaben für Migration, Integration und migrationspolitische
Förderprogramme sind drastisch zu reduzieren, da viele dieser Programme
Fehlanreize setzen und zur Überlastung des Sozialsystems beitragen;
insbesondere werden die Kosten für die Durchführung von
Integrationskursen von derzeit 953,98 Mio. auf 353,98 Mio. Euro reduziert; der
Führerschein muss in Deutschland selbst bezahlt werden; dann gilt das
auch für die Integrationskosten, um einen individuellen Anreiz für eine
erfolgreiche Integration zu legen; ebenfalls zu streichen sind die
Migrationsberatung i. H. v. 76,991 Mio. Euro;
b) die Ausgaben für Rückführungen, Grenzsicherung und Maßnahmen zur
Durchsetzung der bestehenden Rechtsordnung sind deutlich zu erhöhen
und priorisiert bereitzustellen;
c) politisch-gesellschaftliche Programme wie „gesellschaftlicher
Zusammenhalt“, interreligiöse Initiativen oder zivilgesellschaftliche
Beratungsnetzwerke sind zurückzuführen oder zu streichen; insbesondere
sind die Globalzuschüsse der politischen Stiftungen von 193,6 Mio.
Euro auf 80 Mio. Euro zu reduzieren;
d) die Sicherheitsbehörden sind effizient zu stärken, wobei eine bessere
interne Organisation Vorrang vor einem unkontrollierten
Personalaufbau hat; dennoch sind mehr Stellen für die Bundespolizei im Haushalt
2026 zu veranschlagen als bislang geplant;
e) Digitalisierungsprojekte sollen auf die Kernverwaltung fokussiert und
alle ideologischen Digitalisierungsinitiativen in den neu zu
definierenden Einzelplan 24 überführt werden;
18. im Einzelplan 07 (Justiz) folgende Anpassungen vorzunehmen:
a) das Bundesministerium der Justiz ist auf seine Kernaufgaben –
insbesondere Gesetzgebung, Rechtspflege – zu konzentrieren; internationale
Rechtshilfe wird entpriorisiert;
b) die „Stiftung Forum Recht“ ist vollständig abzuschaffen und der
geplante Neubau zweier Gebäude für die SFR in Karlsruhe und Leipzig,
deren zu erwartende Gesamtkosten bei über 140 Mio. Euro liegen, ist
sofort zu stoppen;
c) Zuschüsse an politisierte oder ideologische Organisationen wie die
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld oder verwandte Projekte sind
vollständig zu streichen;
d) die internationalen Projekte im Bereich Rechtsstaatsdialog und
Menschenrechtskooperation sind auf jene Fälle zu begrenzen, in denen
unmittelbare deutsche Interessen berührt sind;
e) die Unterstützung der Arbeit des Vereins Weimarer Republik e. V. wird
fortgesetzt;
19. im Einzelplan 09 (Wirtschaft) folgende Anpassungen vorzunehmen:
a) alle Innovations-, Transformations- und Klimaprogramme, die
marktwirtschaftliche Prozesse verzerren oder in Verbraucher- und
Unternehmensentscheidungen eingreifen, sind zu streichen;
b) Subventionen für Wasserstoff, Elektromobilität, Batterietechnologie,
grüne Transformation und staatliche Plattforminitiativen sind
zurückzuführen;
c) staatliche Beteiligungen wie jene an CureVac sind zu veräußern, und
Beteiligungsprogramme des Bundes sind unter dem Gesichtspunkt der
Wirtschaftlichkeit zurückzuführen;
d) die wirtschaftliche Zusammenarbeit aus dem BMZ ist in den EP 09 zu
überführen und auf konkrete Vorteile für deutsche Unternehmen
auszurichten;
e) Programme zur Gründerförderung, Fachkräftebildung und
mittelständischen Weiterbildung sind gezielt zu erhöhen, da sie
Wachstumspotenzial schaffen;
20. im Einzelplan 10 (Landwirtschaft) folgende Anpassungen vorzunehmen:
a) ideologisch motivierte Programme wie Ernährungsstrategie,
Tierhaltungskennzeichnung, nachhaltige Konsummuster oder
agrarökologische Transformationsprojekte sind vollständig zu streichen;
b) die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte ist zu stärken, indem
Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung um 20 Mio. Euro
erhöht und 450 Mio. Euro für die Agrardieselrückerstattung zur
Verfügung gestellt werden;
c) die Verwaltungsausgaben des BMEL sind deutlich zu reduzieren,
während Mittel für die nationale Versorgungssicherheit – etwa für
Getreidereserven – gezielt zu erhöhen sind;
d) internationale Agrarkooperationen sind auf strategische
Partnerschaften zu begrenzen und im Umfang zu reduzieren;
21. im Einzelplan 11 (Arbeit und Soziales) folgende Anpassungen
vorzunehmen:
a) das Bürgergeld ist grundlegend zu reformieren und seine Ausgaben um
Milliardenbeträge zu kürzen, indem Fehlanreize beseitigt,
Zumutbarkeitsregeln verschärft und Arbeitsaufnahme attraktiver gestaltet
werden;
b) Programme zur Arbeitsmarktintegration von Migranten sind drastisch
zu kürzen oder einzustellen, da sie geringe Wirksamkeit aufweisen und
hohe Kosten verursachen;
c) Arbeitsmarktprogramme ohne konkreten Nutzen wie „Neue Qualität
der Arbeit“ sind vollständig zu streichen;
d) die Rentenversicherung ist kurzfristig durch einen weiteren
Bundeszuschuss in Höhe von 4 Mrd. zu stabilisieren, langfristig jedoch durch
wirtschaftliches Wachstum und strukturelle Reformen tragfähig zu
halten;
e) zusätzlich sind 700 Mio. anzusetzen für die Einführung des
Juniorspardepots, das langfristig bei der Stabilisierung des Rentensystems
unterstützend wirkt;
22. im Einzelplan 12 (Verkehr) folgende Anpassungen vorzunehmen:
a) die Investitionen in die Straßeninfrastruktur – Autobahnen,
Bundesstraßen und Brücken – sind um 1,6 Mrd. Euro deutlich zu erhöhen;
zusätzlich werden ausgelagerte Projekte aus kreditfinanzierten
Sondervermögen vollständig in den Kernhaushalt zurückgeführt;
b) die Einnahmen aus der LKW-Maut sind um 2,25 Mrd. Euro zu
reduzieren und strikt zweckgebunden für den Straßenbau zu verwenden;
c) die Brückeninstandhaltung ist mit zusätzlichen 2,5 Mrd. Euro zu
stärken, ergänzt um ein nationales Kompetenzzentrum für
Brückensicherheit;
d) die Mittel für die Autobahn GmbH sind um 600 Mio. Euro zu erhöhen,
während ineffiziente Bahnzuschüsse zurückzuführen sind;
e) der Ausbau und Erhalt der Bundeswasserstraßen ist finanziell
auszubauen, da diese Verkehrswege von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung
sind;
f) Ausgaben für die Deutsche Bahn sind zu entpriorisieren bis eine
grundlegende Reform der Bahn eine wirtschaftliche Mittelverwendung
sicherstellt;
23. im Einzelplan 14 (Verteidigung) folgende Anpassungen vorzunehmen:
a) die Mittel sind konsequent auf die Landes- und Bündnisverteidigung
auszurichten und sämtliche Ausgaben zu reduzieren, die keinen
unmittelbaren Beitrag zur Einsatzbereitschaft der Bundeswehr leisten; hierzu
gehören insbesondere Teile der politisch motivierten Auslandseinsätze
sowie Programme, die nicht der Kernaufgabe der Streitkräfte dienen;
b) die Beschaffungsstrukturen sind grundlegend zu reformieren;
überteuerte, bürokratische und ineffiziente Vergabeverfahren sollen beendet
werden, um sicherzustellen, dass die vorgesehenen Mittel tatsächlich in
militärische Fähigkeiten und nicht in Verwaltung oder Fehlplanungen
fließen;
c) die stark steigenden Verwaltungs- und Personalausgaben des
Ministeriums sind deutlich zu begrenzen; diese Ausgaben binden inzwischen
erhebliche Mittel, ohne die Einsatzbereitschaft zu verbessern; Priorität
hat der Abbau überbordender Bürokratie zugunsten einer schlanken,
einsatzorientierten Struktur;
d) die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen ist strikt auf
Projekte mit nachweisbarem sicherheitspolitischen Mehrwert zu
beschränken; gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Planung stärker auf
deutsche und europäische Hersteller ausgerichtet wird, um Abhängigkeiten
von außereuropäischen Beschaffungsmärkten zu reduzieren;
e) der Gesamtumfang der Verteidigungsausgaben ist auf ein Niveau
festzusetzen, das eine effiziente und funktionsfähige Bundeswehr
ermöglicht, ohne das Haushaltsgleichgewicht zu gefährden; Investitionen in
Ausrüstung, Materialverfügbarkeit und Instandsetzung sind gegenüber
strukturell ineffizienten Verwaltungsaufwendungen zu priorisieren;
24. im Einzelplan 15 (Gesundheit) folgende Anpassungen vorzunehmen:
a) der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung ist um
4 Mrd. Euro zu erhöhen, damit versicherungsfremde Leistungen –
insbesondere die Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger – endlich
vermehrt aus Steuermitteln statt über steigende Beiträge finanziert
werden;
b) die aus dem Sondervermögen geplanten 6 Mrd. Euro
Krankenhausinvestitionen in den Kernhaushalt sind zu übernehmen, um die
Versorgung abzusichern, gleichzeitig aber eine strikte Zweckbindung
einzuführen, da der Bundesrechnungshof auf gravierende Fehlsteuerungen,
Gießkannenprinzip und Rechtsrisiken hingewiesen hat;
c) sämtliche Ausgaben für ideologisch motivierte und ineffiziente
Programme sind zu streichen, darunter Pandemiebereitschaftsverträge
(- 336,1 Mio. Euro), WHO-Projekte (- 20 Mio. Euro), internationale
Gesundheitsinitiativen (- 55,9 Mio. Euro) sowie Förderungen im
Bereich Digitalisierung ohne unmittelbare Wirkung;
d) ein Austritt aus der WHO nach amerikanischem Vorbild ist
umzusetzen, um weitere Kosten in anderen Einzelplänen zu kürzen;
e) Strukturreformen sind einzuleiten, um die Effizienz des
Gesundheitswesens zu stärken und Fehlanreize abzubauen – unter deutlicher Kritik
an der verspäteten und unzureichenden Reformpolitik des BMG;
f) die Mittelverwendung im Gesundheitsfonds ist strikt zu kontrollieren,
da laut Bundesrechnungshof eine strukturelle Deckungslücke von bis
zu 8 Mrd. Euro pro Jahr droht und ohne Reform massive
Beitragssatzsteigerungen absehbar sind;
g) Reformen im Gesundheitssektor sind zügig umzusetzen, die
insbesondere ein Basismodell für Zuwanderer vorsieht, die sich selbst der
Solidargemeinschaft durch Nichtzahlung von Beiträgen entziehen
(dänisches Modell) und weitere Reformen zur Reduktion von Ausgaben im
Krankenkassensystem vorzunehmen;
25. im Einzelplan 16 (Umwelt) folgende Anpassungen vorzunehmen:
a) die umfangreichen klimapolitischen Programme wie die Nationale
Klimaschutzinitiative, Klimaanpassungsmaßnahmen, EXI-
Umwelttechnologien und internationale Klimaprojekte sind vollständig zu
streichen, da sie auf ideologischen Vorgaben beruhen und keinen
unmittelbaren Nutzen für Versorgungssicherheit oder Wirtschaftskraft haben;
b) Förder- und Forschungsprojekte im Bereich Nachhaltigkeit,
Umweltinnovationen und ressourcenneutrale Transformation sind drastisch zu
kürzen, da diese weder essenzielle Staatsaufgaben darstellen noch
zielgerichtete Ergebnisse liefern;
c) internationale Umweltprogramme, SDG-Förderungen und globale
Nachhaltigkeitsinitiativen sind zu beenden, um Deutschlands Mittel auf
Kernaufgaben zu konzentrieren und staatliche Überdehnung zu
reduzieren;
d) das Ministerium hat sich auf die verfassungsmäßigen Kernaufgaben
Strahlenschutz, nukleare Sicherheit und technische Aufsicht zu
konzentrieren und dabei sind auch bei den Bundesbehörden Personal- und
Verwaltungskosten in erheblichem Umfang einzusparen;
26. im Einzelplan 17 (Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) folgende
Anpassungen vorzunehmen:
a) alle Programme zur Förderung von „Vielfalt“, Demokratie,
Gleichstellung, Gender-Mainstreaming und LSBTIQ-Strukturen sind vollständig
zu streichen, da sie keine staatlichen Kernaufgaben darstellen und im
dreistelligen Millionenbereich Einsparpotenzial bieten;
b) die Förderung zivilgesellschaftlicher und politischer NGOs ist
konsequent zu beenden, da staatlich finanzierte Meinungskartelle gegen das
Neutralitätsgebot verstoßen;
c) Freiwilligendienste und Engagementpolitik sind verstärkt auf
Länderoder private Träger zu übertragen, da es sich nicht um Aufgaben des
Bundes handelt;
d) Kernleistungen wie Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss
sind zu erhalten und gleichzeitig Missbrauchsmöglichkeiten –
insbesondere Zahlungen für im Ausland lebende Kinder – zu beseitigen;
e) auf zusätzliche Ausgaben im Bereich Genderpolitik und
Gleichstellungsbürokratie ist zu verzichten, da diese politisch-ideologisch
motiviert sind und keine gesamtgesellschaftliche Wirkung entfalten;
f) die 940 Mio. Euro für den Ausbau der Kindertagesbetreuung aus dem
kreditfinanzierten Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
sind in den Kernhaushalt zurückzuführen, um so unsere Kinder und
Enkel nicht durch den Bau ihrer eigenen Kitas zu verschulden; mittelfristig
müssen diese Kosten wieder von Kommunen und Ländern getragen
werden, die dafür von anderen Aufgaben entlastet werden müssen;
27. im Einzelplan 23 (Entwicklungshilfe) folgende Anpassungen vorzunehmen:
a) das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung ist vollständig und so schnell wie möglich abzuschaffen, da
es Milliardenbeträge in ineffektive Projekte, globale
Verteilungsmechanismen, Klimainitiativen und ausländische NGO-Strukturen leitet,
ohne einen Mehrwert für Deutschland zu erzielen;
b) die Ausgaben von 10,1 Mrd. Euro sind vollständig zu streichen und
lediglich 0,8 Mrd. Euro in das Auswärtige Amt für echte humanitäre Hilfe
und das Welternährungsprogramm zu überführen;
c) weitere 1,2 Mrd. Euro aus dem BMZ sind an das
Wirtschaftsministerium zu übertragen, um Rohstoffsicherung,
Infrastrukturpartnerschaften und handelsbezogene Kooperationen zu stärken;
d) alle SDG-Programme, globalen Nachhaltigkeitsinitiativen, Klimafonds
und Entwicklungshilfeprojekte ohne direkten deutschen Nutzen sind
einzustellen;
28. im Einzelplan 24 (Digitalisierung) folgende Anpassungen vorzunehmen:
a) die aus dem kreditfinanzierten Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität stammenden Digitalisierungsprojekte in relevanter Größe
sind in den Kernhaushalt zu überführen;
b) das „Geisterministerium“ ist klar zu strukturieren und auf die
tatsächliche Aufgabe der Staatsmodernisierung zu fokussieren, anstatt neue
Doppelstrukturen und unklare Kompetenzlagen zu schaffen;
c) bürokratische Digitalprojekte ohne konkrete Anwendungserfolge sind
zu streichen und stattdessen sind die technischen Grundlagen für
funktionierende Verwaltungsdigitalisierung zu stärken;
d) Haushaltsklarheit ist wiederherzustellen und digitale Investitionen sind
ausschließlich über den Kernhaushalt statt über kreditfinanzierte
Sondervermögen zu finanzieren;
29. im Einzelplan 25 (Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) folgende
Anpassungen vorzunehmen:
a) alle ideologisch motivierten Programme der nachhaltigen,
klimagerechten oder sozial-ökologischen Stadtentwicklung sind vollständig zu
streichen, da sie erhebliche Kosten verursachen und keine strukturelle
Wirkung auf den Wohnungsmarkt entfalten;
b) das Forschungszentrum für klimaneutrales Bauen sowie geförderte
Wettbewerbe im Holzbau sind vollständig abzuschaffen;
c) die Wohnraumförderung – Wohngeld, sozialer Wohnungsbau,
Baukindergeld – ist unangetastet zu lassen, gleichzeitig aber sind
Bauvorschriften zu verschlanken und ist energetische Überregulierung zu
beenden;
d) altersgerechte Umbauprogramme sind zu stärken, indem die Zuschüsse
auf 73,5 Mio. Euro erhöht werden;
e) die Investitionen aus dem Sondervermögen – darunter Familien-
Wohneigentumsförderung (82,9 Mio. Euro) und kommunale
Sportstättensanierung (213 Mio. Euro) – sind in den Kernhaushalt zu überführen;
f) die im AfD-Haushalt 2026 verfügbaren oben erwähnten
Mindereinnahmen (Steuersenkungen) sind im relevanten Maß auch für die steuerliche
Förderung von Wohneigentum zu veranschlagen und dafür ist ein
Gesetzesentwurf vorzulegen;
30. im Einzelplan 30 (Forschung und Technologie) folgende Anpassungen
vorzunehmen:
a) alle ideologischen und gesellschaftspolitischen Programme sind
vollständig zu streichen, darunter Nachhaltigkeitsforschung,
Transformationsforschung, Wissenschaftskommunikation, Agenda-2030-Projekte,
Gender-Data-Gap-Programme und Projekte im Bereich soziale
Innovationen;
b) der Fokus ist wieder auf MINT-Programme und nicht auf
Gesellschaftswissenschaften zu richten, die schon von den Ländern hinreichend
finanziert werden;
c) Partnerschaftsprogramme und global orientierte Projekte sind zu
reduzieren oder einzustellen, da der Bund Forschung für Deutschland
finanzieren soll – nicht globale Umverteilung; die internationale
Forschungskooperation bei Großforschungsprojekten sind beizubehalten;
d) Klima-, Wasserstoff- und Transformationsforschung ist drastisch zu
kürzen, da diese politisch induzierte Themen sind, die hohe Kosten
verursachen und wenig zur technologischen Souveränität beitragen;
e) die Agentur für Sprunginnovation ist abzuschaffen, da staatliche
Programme keine marktfähigen Produkte hervorbringen und die bisherigen
Ergebnisse die Kritik der AfD-Fraktion bestätigt haben;
f) die Mittel für echte Hochtechnologie – Quantenforschung, KI,
Mikroelektronik, Supercomputing, Raumfahrt – sind unangetastet zu lassen
und stattdessen ist der Fokus auf technologische Exzellenz statt
aufgesellschaftlichen Umbau zu richten;
g) durch Bürokratieabbau und Steuersenkungen ist die Neugründung von
innovativen Unternehmen wieder attraktiv zu machen und dafür sind
auch die regulatorischen Rahmenbedingungen im Finanzmarkt
anzupassen, um die marktwirtschaftliche Kapitalverfügbarkeit für Start-ups
in der Wachstumsphase sicherzustellen.
Berlin, den 24. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Der Bundeshaushalt 2026 steht in einem wirtschaftspolitisch hochkritischen Umfeld. Deutschland befindet sich
gleichzeitig in einer Rezession, einer strukturellen Wachstumsschwäche, einer Investitionskrise, einer
demografischen Belastungssituation und einer immer weiter steigenden Staatsverschuldung. Die Einnahmenbasis des
Staates erodiert, während die Ausgaben in nahezu allen Bereichen steigen. Der Bundesrechnungshof,
Wirtschaftsforschungsinstitute und internationale Organisationen weisen seit Jahren darauf hin, dass Deutschland ohne
grundlegende Kurskorrektur in eine strukturelle Finanzierungskrise steuert, die mittelfristig die Fähigkeit des Staates
zur Erfüllung seiner Kernaufgaben unterminiert.
Der Regierungsentwurf 2026 verschärft diese Entwicklung weiter. Er sieht neue Schulden von 181,5 Mrd. Euro
im Kernhaushalt sowie zusätzlich in kreditfinanzierten Sondervermögen vor. Gleichzeitig werden konsumtive
Ausgaben verstetigt und Programme, deren Wirksamkeit nicht erwiesen ist, unverändert fortgeführt. Diese
Finanzpolitik ist weder nachhaltig noch ökonomisch vertretbar. Sie erzeugt keine nachhaltenden Wachstumsimpulse
und belastet zukünftige Generationen mit langfristigen Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen.
Demgegenüber zeigt der AfD-Haushalt 2026, dass ein konsequenter wirtschaftspolitischer Kurswechsel möglich
und finanzpolitisch geboten ist. Die AfD-Fraktion begrenzt in ihrem Entwurf die Nettokreditaufnahme im
Kernhaushalt auf 35,6 Mrd. Euro und reduziert die Neuverschuldung in den Sondervermögen auf 25,5 Mrd. Euro. Die
Gesamtverschuldung des Bundes wird auf 61,1 Mrd. Euro und damit auf ein Drittel reduziert – eine
finanzpolitische Stabilisierung, die in Zeiten steigender Zinsen und wachsender globaler Unsicherheit zwingend erforderlich
ist.
Diese Konsolidierung ist kein Selbstzweck, sondern eine Voraussetzung für die langfristige Tragfähigkeit des
Sozialstaats und der öffentlichen Daseinsvorsorge. Ohne nachhaltiges Wachstum sinken die Steuereinnahmen,
steigen die Beitragssätze und geraten die öffentlichen Haushalte in eine Abwärtsspirale. Der AfD-Haushalt 2026
setzt daher durch 1.100 Änderungen im Regierungsentwurf bewusst auf entlastende, wachstumsorientierte und
angebotsseitige Maßnahmen, die die ökonomische Basis der Staatsfinanzierung stärken.
Zentral ist das Entlastungsprogramm im Umfang von 54,7 Mrd. Euro, das gezielt Anreize für Arbeit, Investitionen
und unternehmerische Tätigkeit setzt. Die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer verbessert die
Arbeitsanreize und steigert das verfügbare Einkommen der Haushalte. Dies wirkt sich positiv auf Konsum und
Sparverhalten aus – zwei Determinanten, die in einer konjunkturellen Schwächephase unmittelbare Wachstumsimpulse
erzeugen. Die Senkung der Körperschaftsteuer und der Abbau klimapolitischer Belastungen stärken Unternehmen
in ihrer Investitionstätigkeit. Dies erhöht die Kapitalintensität und die Produktivität der deutschen Wirtschaft –
zentrale Faktoren für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung. Diese Maßnahmen sind dringend notwendig,
um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft wieder zu verbessern.
Besonders bedeutsam sind die Senkung der Stromsteuer sowie die Abschaffung der nationalen CO₂-Bepreisung.
Deutschland ist eines der Länder mit den höchsten Energiepreisen weltweit. Hohe Energiepreise sind ein
Standortnachteil erster Ordnung, insbesondere für Industrie, Handwerk, Logistik und Bauwirtschaft. Die geplante
Entlastung in Höhe von über 2 Mrd. Euro reduziert Produktionskosten, erweitert betriebliche Spielräume und
verhindert De-Industrialisierungseffekte. In Verbindung mit der Reduzierung der LKW-Maut um 2,25 Mrd. Euro
werden Logistik und Transport spürbar entlastet, was sich direkt auf Verbraucherpreise und Inflationsentwicklung
auswirkt.
Ökonomisch besonders wichtig ist die zielgerichtete Reduzierung ideologischer Ausgabenprogramme, die keinen
Wachstumsbeitrag leisten – darunter klimapolitische Transformationsprojekte, internationale
Verteilungsmechanismen, gesellschaftspolitische Umerziehungsprogramme, Geschlechter- und Gleichstellungsinitiativen, sowie
Transformations- und Aktivismusförderung in Forschung und Zivilgesellschaft. Diese Programme verursachen
laut Haushaltsübersichten Milliardenkosten, ohne die Produktivität zu erhöhen oder Investitionsbedingungen zu
verbessern. Ihre Streichung ist daher ein notwendiger Schritt, um Ressourcen dorthin umzuleiten, wo sie
Wachstum erzeugen: In die Hände der privaten Unternehmer, der Familien und die Erwerbstätigen.
Der AfD-Haushalt 2026 leistet auch im Bereich der öffentlichen Investitionen einen substanziellen Beitrag zur
Stärkung der ökonomischen Basis. Die Überführung von Mitteln aus Sondervermögen in den Kernhaushalt –
insbesondere im Verkehrs-, Digital- und Wohnungsbaubereich – stellt Transparenz her, verhindert
Schattenverschuldung und verbessert die Steuerbarkeit öffentlicher Ausgaben. Gleichzeitig werden Straßen, Brücken, digitale
Netze und Wohnraumförderung gestärkt. Dies verbessert die Standortbedingungen Deutschlands, fördert private
Investitionen und hebt langfristig das Produktionspotenzial der Wirtschaft.
Besondere Bedeutung kommt der Stabilisierung der Kommunen zu. Durch die Bereitstellung eines kommunalen
Nothilfeprogramms in Höhe von 5 Mrd. Euro wird die unmittelbare Handlungsfähigkeit von Gemeinden
verbessert. Diese sind für einen Großteil der öffentlichen Investitionen verantwortlich: Straßen, Schulen, Kitas,
Daseinsvorsorge, Wohnrauminfrastruktur. Eine kommunale Investitionsschwäche wirkt unmittelbar
wachstumshemmend. Die AfD-Fraktion begegnet diesem Problem, indem sie Kommunen finanziell stärkt und gleichzeitig
strukturelle Entlastungen insbesondere bei den Aufgaben fordert. Dies verbessert die lokalen Rahmenbedingungen und
erhöht den öffentlichen Kapitalstock – ein zentraler Treiber langfristiger Produktivitätsgewinne.
Insgesamt stärkt der AfD-Haushalt 2026 die angebotsseitigen Faktoren der deutschen Volkswirtschaft. Er
reduziert Steuer- und Abgabenlasten, verbessert Investitionsbedingungen, sichert kommunale Infrastruktur, stabilisiert
die Finanzen, begrenzt die Verschuldung und fördert produktive staatliche Aufgaben. Dadurch entsteht ein
Haushalt, der nicht nur formal verfassungskonform ist, sondern ökonomisch sinnvoll, wachstumsorientiert und
generationengerecht.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, diesen Weg einzuschlagen und die notwendigen wirtschaftspolitischen
Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Staatseinnahmenbasis langfristig zu stabilisieren. Nur ein Land mit
starker Wirtschaft, niedrigen Energiekosten, belastbaren öffentlichen Finanzen und investitionsfreundlichen
Bedingungen kann die Kosten des Sozialstaats tragen, Zukunftsaufgaben bewältigen und seinen Bürgern Wohlstand
ermöglichen.
Der Bundeshaushalt 2026 wird im AfD-Entwurf im Kernhaushalt wie folgt festgesetzt:
Einnahmen Ausgaben
Einzelplan in 1.000 Euro in 1.000 Euro
01 – Bundespräsident 103 67.388
02 – Deutscher Bundestag 2.343 1.218.473
03 – Bundesrat 51 39.630
04 – Bundeskanzleramt 2.302 3.624.469
05 – Auswärtiges Amt 210.317 6.215.761
06 – Bundesministerium des Inneren 590.761 14.921.217
07 – Bundesministerium der Justiz 749.777 1.151.788
08 – Bundesministerium der Finanzen 256.284 10.523.639
09 – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 1.676.851 10.149.633
10 – Bundesministerium für Landwirtschaft 110.101 6.897.943
11 – Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1.480.921 186.923.378
12 – Bundesministerium für Verkehr 12.443.711 39.786.283
14 – Bundesministerium der Verteidigung 911.354 58.959.085
15 – Bundesministerium für Gesundheit 106.163 29.566.783
16 – Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit 1.320.886 2.091.760
17 – Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend 279.671 15.209.618
19 – Bundesverfassungsgericht 40 46.423
20 – Bundesrechnungshof 392 202.239
21 – Beauftragter für den Datenschutz und die Informationssicherheit 85 52.154
22 – Unabhängiger Kontrollrat – 14.600
23 – Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwickung –
Einnahmen Ausgaben
Einzelplan in 1.000 Euro in 1.000 Euro
24 – Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung – 2.931.700
25 – Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 196.054 7.232.800
30 – Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt 51.251 16.791.906
32 – Bundesschuld 36.928.138 34.080.712
60 – Allgemeine Finanzverwaltung 422.994.201 31.612.375
1491 – Sondervermögen Bundeswehr 25.509.765 25.509.765
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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