Verkauf der Deutschen Agrar Holding an den australischen Infrastruktur-Investor Igneo Infrastructure Partners im Jahr 2023
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Verkauf der Deutschen Agrar Holding an den australischen Infrastruktur-Investor Igneo Infrastructure Partners im Jahr 2023
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2887
21. Wahlperiode 24.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ina Latendorf, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm, Marcel Bauer,
Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Agnes Conrad, Dr. Fabian Fahl,
Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing,
Aaron Valent, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Verkauf der Deutschen Agrar Holding an den australischen Infrastruktur-Investor
Igneo Infrastructure Partners im Jahr 2023
Die Deutsche Agrar Holding (DAH) bewirtschaftet rund 20 000 Hektar (ha)
landwirtschaftliche Fläche in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein und Berlin. Sie betreibt auch
Biogasanlagen mit einer Kapazität von 55 Megawatt peak (MWp) und plant u. a.
die Umwandlung von etwa 1 400 ha landwirtschaftlich genutzter Flächen in
Photovoltaik(PV)-Flächen (vgl. www.abl-ev.de/aktuelles/details/abl-kritisiert-a
usverkauf-von-kritischer-landwirtschafts-und-energie-infrastruktur-an-australis
chen-investor).
Vorheriger Eigentümer der DAH ist die „Zech-Stiftung“ mit Sitz in
Liechtenstein. Die Zech-Stiftung hatte die DAH 2016 aus der Konkursmasse der „KTG
Agrar“ für 5 Mio. Euro erworben und anschließend für 300 Mio. Euro
weiterverkauft. Der Käufer, die australische Igneo Infrastructure Partners, hat ein
Anlagevolumen von 19 Mrd. Dollar und ist eine Tochter der australischen „First
Sentier Investors“, die wiederum der „Mitsubishi UFJ Trust and Banking
Corporation“ in Japan gehört (vgl. www.bauernzeitung.de/landwirtschaft/politik/20
000-hektar-investor-aus-australien-kauft-mega-agrarholding-aus-dem-osten).
Wie die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) argumentiert, ist
es gängige Praxis, beim Erwerb von Agrarimmobilien durch juristische
Personen die Grunderwerbsteuer zu umgehen. Dafür werden zunächst nur 89,9
Prozent der Anteile erworben (vgl. dazu www.abl-nrw.de/spezialseiten/abl-artikel/
details?tx_news_pi1 Prozent5Baction%5D=detail&tx_news_pi1 Prozent5Bcon
troller%5D=News&tx_news_pi1 Prozent5Bnews%5D=7035&cHash=7ef7f0ba
7301de8d34b97b1115f6258a). Es ist weithin bekannt, dass Agrarflächen seit
der Weltfinanzkrise 2008 für internationale Investoren als Anlageobjekte
interessant sind. Seither steigen die Landpreise beständig an und versprechen eine
immer höhere Rendite. Die Möglichkeit der Stromerzeugung durch PV auf
Agrarflächen verstärkt die Renditeerwartung noch einmal erheblich. Der Verkauf
der Deutschen Agrar Holding an die australische Investmentfirma Igneo
Infrastructure Partners ist Zeugnis des durch die Kombination von PV-
Stromerzeugung und Bodenwertsteigerung erhöhten Anlageinteresses durch
internationale Investoren in einer bisher nicht bekannten Größenordnung. Die
Bundesregierung hat aus Gründen der Ernährungsvorsorge den „unmittelbaren
oder mittelbaren Erwerb einer bewirtschafteten landwirtschaftlichen Fläche von
mehr als 10 000 Hektar“ im § 55a Absatz 1 Nummer 27 der
Außenwirtschaftsverordnung (AWV) unter Genehmigungsvorbehalt gestellt.
Im Grundstücksverkehrsgesetz und im Agrarbericht der Bundesregierung von
2023 ist der „Vorrang von Landwirtinnen und Landwirten beim
Flächenerwerb“ ein wichtiges agrarstrukturelles Ziel. Kein ortsansässiger
landwirtschaftlicher Betrieb konnte bei dem Verkauf der DAH Eigentums- oder Pachtflächen
des Unternehmens übernehmen, weil sie über den geplanten Verkauf nicht
informiert waren. Der Verkäufer hat damit nach Ansicht der Fragestellenden den
freien Wettbewerb um Flächen auf dem Bodenmarkt für über 20 000 ha
ausgeschaltet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat die Bundesregierung trotz des Genehmigungsvorbehalts nach
§ 55a Absatz 1 Nummer 27 AWV auf den Verkauf einer bewirtschafteten
Fläche von mehr als 20 000 ha an Investoren aus Drittstaaten reagiert?
2. Welche Analysen lagen der Reaktion zugrunde, und welches Ergebnis
hatten diese?
3. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jetzige gesetzliche Regelung
ausreichend, um Agrarflächen für die Ernährungsvorsorge zu schützen
(bitte begründen)?
4. Hat der Investor Igneo den Kauf rechtzeitig angezeigt?
5. Hat der Investor alle erforderlichen Informationen vorgelegt?
6. Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
seinerzeit den Verkauf überhaupt geprüft?
a) Wenn ja, wann, und welche konkreten Entscheidungskriterien wurden
hier zugrunde gelegt?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Wenn das BMWE geprüft hat, wurde der mögliche Zugriff von Investoren
aus Drittstaaten in Krisenzeiten auf die Erntemengen der Flächen
bewertet, und mit welchem Ergebnis?
8. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung im Jahr 2021 in § 55a
Absatz 1 Nummer 27 AWV und in Einklang mit der EU-Verordnung
(VO) 2019/452 als Schwelle für eine mögliche Gefährdung der
Ernährungsvorsorge in Krisenzeiten 10 000 ha bewirtschaftete Fläche
eingeführt?
9. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung die Übernahme der DAH
mit 20 000 ha bewirtschafteter Fläche genehmigt, wenn nach § 55a
Absatz 1 Nummer 27 AWV ab einer Schwelle von 10 000 ha eine mögliche
Gefährdung der Ernährungsvorsorge in Krisenzeiten zu befürchten ist?
10. Ist die Genehmigung durch die Bundesregierung für die Übernahme der
DAH mit 20 000 ha bewirtschafteter Fläche durch Investoren ein
Präzedenzfall, demzufolge Übernahmen von deutschen Agrarflächen durch
Investoren zukünftig mit 20 000 ha grundsätzlich genehmigt werden?
11. Wenn das BMWE die Übernahme von 20 000 ha im Einzelfall offenbar
nicht beanstandet, ab welchem Gesamtumfang an Übernahmen von
Agrarflächen durch Investoren aus Drittstaaten sieht die Bundesregierung die
Ernährungsvorsorge in Krisenzeiten als gefährdet an?
12. Wie definiert die Bundesregierung Krisensituationen (z. B. Klimakrisen,
Finanzkrisen, politische Krisen), die Auswirkungen auf die
Ernährungsvorsorge in Deutschland haben können?
13. Führt die Bundesregierung in einem oder in mehreren ihrer
Bundesministerien ein Kumulationskataster, in welchem alle Agrarflächen registriert
werden, die Investoren aus Drittstaaten übernommen haben?
a) Wenn ja, wie viele Agrarflächen wurden seit Einführung der
Prüfschwelle für Agrarimmobilien in Deutschland und den einzelnen
Bundesländern von Investoren aus Drittstaaten übernommen?
b) Wenn nein, wann wird die Bundesregierung ein Kumulationskataster
einführen?
14. Was plant die Bundesregierung, um den Vorrang von Landwirtinnen und
Landwirten in Deutschland gegenüber ausländischen Investmentfirmen
durchzusetzen?
15. Warum wird wertvolle und knappe Agrarfläche mit bis zu 500 000 ha PV-
Anlagen bebaut, wie im Fall Igneo Infrastructure Partners, wenn
ausreichende Flächen auf Dächern, Gewerbegebieten und Infrastrukturfläche
zur Verfügung stehen, wie das Umweltbundesamt und das Bundesamt für
Naturschutz ermittelt haben (vgl. www.umweltbundesamt.de/sites/default/
files/medien/479/publikationen/texte_141-2022_umweltvertraegliche_stan
dortsteuerung_von_solar-freiflaechenanlagen.pdf; www.bfn.de/sites/defau
lt/files/2022-10/2022-eckpunkte-fuer-einen-naturvertraeglichen-ausbau-de
r-solarenergie-bfn.pdf)?
16. Inwiefern hält das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat (BMLEH) die Übernahme von über 20 000 ha Eigentums- und
Pachtflächen an den australischen Investmentfonds Igneo Infrastructure
Partners für vereinbar mit Bundesrecht (z. B. Grundstückverkehrsgesetz
[GrdstVG] und Landpachtverkehrsgesetz [LPachtVG])?
17. Wie viele Direktzahlungen haben die im Jahr 2023 erworbenen deutschen
Tochtergesellschaften von Igneo Infrastructure Partners in Australien im
Jahr 2024 erhalten?
18. Inwiefern hält die Bundesregierung es für vereinbar mit dem EU-Recht,
europäische Agrarsubventionen indirekt an australische Investmentfonds
zu zahlen?
19. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesländer, in denen die
Agrarflächen liegen, einen möglichen Preismissbrauch sowohl beim Kauf
von Eigentumsflächen als auch bei der Übernahme der Pachtflächen
geprüft (vgl. www.bauernzeitung.de/landwirtschaft/politik/20000-hektar-inv
estor-aus-australien-kauft-mega-agrarholding-aus-dem-osten)?
a) Wenn ja, welches Ergebnis hatte die Prüfung?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wie definiert die Bundesregierung Spekulation, d. h., welche Kriterien
werden dem Begriff zugrunde gelegt (z. B. Höhe der erzielten
Gewinne zwischen Kauf und Verkauf von Objekten, Länge des Vorgangs
zwischen An- und Verkauf etc.), und welche Möglichkeiten der
Rückabwicklung ergeben sich hierdurch für öffentliche Stellen?
d) Innerhalb welchen Zeitraumes prüft die Bundesregierung rückwirkend
auf Spekulation, und wann sieht sie sich veranlasst, Vorgänge, die als
Spekulation eingestuft werden, rückabzuwickeln?
20. Hält das BMLEH es laut Agrarbericht 2023 mit dem Ziel einer breiten
Eigentumsstreuung für vereinbar, bei einem australischen Eigentümer
über 20 000 ha an Eigentums- und Pachtflächen zu konzentrieren, und
was wird die Bundesregierung in Zukunft unternehmen, um derartige
Eigentumskonzentrationen zu verhindern?
21. Inwiefern hält es das BMLEH für zweckmäßig, dass seit dem Kauf der
DAH mögliche Gewinne aus den Agrarbetrieben der Igneo Infrastructure
Partners in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern
nach Australien abgeführt werden?
22. Inwiefern hat die australische Igneo Infrastructure Partners
Grunderwerbsteuer für die Agrarflächen der diversen Tochtergesellschaften
(landwirtschaftliche Betriebe) abgeführt?
a) Wenn ja, in welcher Größenordnung?
b) Wenn nein, warum nicht?
23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umgehung von Grunderwerbsteuer
beim Kauf von landwirtschaftlichen Betrieben mit Agrarflächen durch
Investmentfonds aus Drittstaaten?
24. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umgehung von Grunderwerbsteuer
beim Kauf von landwirtschaftlichen Betrieben mit Agrarflächen (Share
Deals) durch außerlandwirtschaftliche Investoren generell, und welche
Gesetzesänderungen schlägt sie hierbei vor?
25. Wird bei einem potenziellen zukünftigen Weiterverkauf der DAH durch
Igneo an einen anderen Investor aus einem Drittstaat erneut eine Prüfung
mit Bezug auf § 55a Absatz 1 Nummer 27 AWV durchgeführt oder
entfällt diese, weil bereits ggf. eine Prüfung im Jahr 2023 stattgefunden hat
(bitte begründen)?
Berlin, den 18. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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