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Berichte über EU-Agrar-Fördermittel in Millionenhöhe zugunsten von Unternehmen mit Verbindungen zu Drittstaaten - Konsequenzen für die Förderpolitik der EU und den deutschen Haushalt

dip / drucksache 29.07.2026 · WP 21 · 21/7396 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Berichte über EU-Agrar-Fördermittel in Millionenhöhe zugunsten von Unternehmen mit Verbindungen zu Drittstaaten - Konsequenzen für die Förderpolitik der EU und den deutschen Haushalt Deutscher Bundestag Drucksache 21/7396 21. Wahlperiode 29.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainer Groß, Kay Gottschalk, Peter Boehringer, Iris Nieland, Micha Fehre, Hauke Finger, Torben Braga, Christian Douglas, Jörn König, Reinhard Mixl, Marcel Queckemeyer, Diana Zimmer, Boris Gamanov, Christoph Grimm, Dr. Maximilian Krah, Pierre Lamely, Matthias Moosdorf, Tobias Teich und der Fraktion der AfD Berichte über EU-Agrarfördermittel in Millionenhöhe zugunsten von Unternehmen mit Verbindungen zu Drittstaaten – Konsequenzen für die Förderpolitik der Europäischen Union und den deutschen Haushalt Nach Medienberichten vom Mai 2026 sollen Unternehmen, die der Herrscherfamilie Al Nahyan aus Abu Dhabi bzw. dem staatlichen Investmentfonds ADQ (Abu Dhabi Developmental Holding Company PJSC) der Vereinigten Arabischen Emirate zugerechnet werden, in den Jahren 2019 bis 2024 EU- Agrarfördermittel in Höhe von mehr als 71 Mio. Euro erhalten haben. Die Mittel sollen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union für landwirtschaftliche Flächen und Betriebe in Rumänien, Spanien und Italien gezahlt worden sein. Genannt werden in diesem Zusammenhang insbesondere der rumänische Agrarkonzern Agricost, die Unternehmensgruppe Al Dahra sowie Beteiligungen des Fonds ADQ (www.spiegel.de/wirtschaft/eu-agr arsubventionen-abu-dhabis-herrscherfamilie-al-nahyan-erhielt-wohl- zahlungenin-millionenhoehe-a-506ce143-b39d-4166-9433-b2ed4fa136c5, zuletzt abgerufen am 21. Mai 2026). Den vorliegenden Berichten zufolge soll der Konzern Agricost in Rumänien einen der größten Agrarbetriebe der Europäischen Union bewirtschaften und allein im Jahr 2024 rund 10,5 Mio. Euro an EU-Direktzahlungen erhalten haben. Die geförderten Unternehmen sollen unter anderem Futtermittel wie Luzerne und andere Agrarprodukte produzieren, die zumindest teilweise in den Golfraum exportiert werden. Aus Sicht der Fragesteller wirft der Vorgang Fragen nach Zielgenauigkeit, Transparenz und Kontrolle der EU-Agrarförderung auf. Dies gilt insbesondere dann, wenn GAP-Mittel aus dem EU-Haushalt, an deren Finanzierung Deutschland beteiligt ist, Unternehmen oder Beteiligungsstrukturen zugutekommen, die wirtschaftlich von Akteuren außerhalb der Europäischen Union kontrolliert werden. Vor diesem Hintergrund besteht bei den Fragestellern ein Interesse daran, zu erfahren, welche Erkenntnisse der Bundesregierung gegebenenfalls vorliegen, welche Informationen sie gegebenenfalls bei Stellen der EU bzw. der Mitgliedstaaten angefordert hat und welche Schlussfolgerungen sie für die künftige Ausgestaltung der GAP sowie die Berücksichtigung deutscher Haushaltsinteressen zu ziehen gedenkt. Nach Angaben der Europäischen Kommission müssen die Mitgliedstaaten die Empfänger von GAP-Zahlungen veröffentlichen, wobei die Inhalte der nationalen Empfängerwebseiten in der Verantwortung der jeweiligen Mitgliedstaaten liegen. Für die GAP 2023 bis 2027 sieht die Europäische Kommission vor, dass bei juristischen Personen, die einer Gruppe angehören, auch der Name der Muttergesellschaft und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu veröffentlichen sind (Verordnung (EU) 2021/2116, Durchführungsverordnung (EU) 2022/128). Aus Medienrecherchen von DeSmog (www.desmog.com/2026/05/06/gulf-roya l-family-banks-over-e70-million-in-eu-farming-funds/) wird gleichwohl deutlich, dass bei komplexen Konzern- und Drittstaatenstrukturen die Identifikation der letztlich wirtschaftlich Begünstigten für Öffentlichkeit und externe Kontrolle weiterhin schwierig sein kann. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Seit wann hat die Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnis von den Medienberichten, wonach Unternehmen im Einflussbereich der Herrscherfamilie Al Nahyan bzw. des Abu‑Dhabi-Fonds ADQ EU‑Agrarfördermittel in Millionenhöhe erhalten haben sollen, und inwieweit hält die Bundesregierung die genannte Fördersumme von 71 Mio. Euro gegebenenfalls für realistisch?  2. Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu den in den Medien genannten Zahlungen von mehr als 71 Mio. Euro im Zeitraum von 2019 bis 2024 vor?  3. Welche Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden haben den Sachverhalt seit Bekanntwerden der Berichte gegebenenfalls geprüft oder bewertet, und zu welchem Ergebnis sind sie dabei gegebenenfalls gekommen?  4. Hat die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission, bei den zuständigen Behörden Rumäniens, Spaniens oder Italiens oder bei sonstigen Stellen Informationen zu dem Vorgang angefordert, und zu welchen Erkenntnissen ist sie gegebenenfalls dabei gelangt?  5. Welche Unternehmen, Tochtergesellschaften oder Beteiligungsgesellschaften, die mit Agricost, Al Dahra, ADQ oder sonstigen Strukturen aus Abu Dhabi verbunden sind, sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit EU‑Agrarfördermitteln gegebenenfalls bekannt?  6. In welcher Höhe flossen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019 bis 2024 Mittel aus dem EU-Haushalt in die GAP, und wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der daraus an die einzelnen Mitgliedstaaten gewährten Förderungen daran (bitte nach Jahren und Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?  7. Welchen rechnerischen Anteil, gemessen am jeweiligen deutschen Finanzierungsanteil am EU-Haushalt bzw. an den Eigenmitteln der EU, trug Deutschland in den Jahren 2019 bis 2024 jeweils an der Finanzierung der GAP?  8. Welche konkreten haushalts- und finanzpolitischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass aus dem EU-Haushalt finanzierte Agrar-Fördermittel in erheblicher Höhe offenbar auch Unternehmen zugutekommen können, die wirtschaftlich von Unternehmen und Staatsfonds außerhalb der EU kontrolliert werden?  9. Auf welcher Grundlage, durch welche Behörden und in welcher Form werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei GAP-Zahlungen an juristische Personen systematisch die wirtschaftlich Berechtigten erfasst? 10. Welche Daten zu Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Eigentümern, wirtschaftlich Berechtigten und Drittstaatenbezug müssen nach Kenntnis der Bundesregierung nach geltendem EU-Recht bei GAP- Zahlungen erhoben und veröffentlicht werden, und welche dieser Daten stehen ausschließlich nationalen Behörden, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rechnungshof, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) oder der Europäischen Staatsanwaltschaft zur Verfügung? 11. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Europäische Kommission, das OLAF, die Europäische Staatsanwaltschaft oder nationale Behörden den konkreten Sachverhalt prüfen, und wenn nein, wird sich die Bundesregierung für eine entsprechende Prüfung einsetzen? 12. Welche Möglichkeiten bestehen nach geltendem EU-Recht, GAP- Zahlungen zurückzufordern, wenn sich nachträglich herausstellt, dass Angaben zu Eigentümerstrukturen, Konzernzugehörigkeit oder Fördervoraussetzungen unvollständig oder irreführend waren? 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang landwirtschaftlicher Flächen in der Europäischen Union und explizit in Deutschland, die durch Unternehmen oder Staatsfonds aus Drittstaaten gehalten oder bewirtschaftet werden? 14. Sieht die Bundesregierung Risiken für die europäische und explizit für die deutsche Ernährungssouveränität, wenn große landwirtschaftliche Flächen in der Europäischen Union und in Deutschland von Unternehmen und Staatsfonds aus Drittstaaten bewirtschaftet oder kontrolliert werden? 15. Welche Reformvorschläge wird die Bundesregierung in den anstehenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 und zur künftigen GAP gegebenenfalls einbringen, um eine stärkere Ausrichtung der Mittel auf kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe, aktive Landwirte und regionale Versorgung sicherzustellen? 16. Hat sich die Bundesregierung zu der Tatsache, dass EU-Agrarmittel nach den vorgenannten Berichten mittelbar zur Versorgungssicherheit eines Drittstaates beitragen könnten, statt primär die Versorgungssicherheit innerhalb der Europäischen Union und Deutschlands zu stärken, eine Position erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese? 17. Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Bericht über Empfängerstrukturen, wirtschaftlich Berechtigte und Drittstaatenbezüge bei EU-Agrarfördermitteln vorlegen? Berlin, den 3. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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