Berichte über EU-Agrar-Fördermittel in Millionenhöhe zugunsten von Unternehmen mit Verbindungen zu Drittstaaten - Konsequenzen für die Förderpolitik der EU und den deutschen Haushalt
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Berichte über EU-Agrar-Fördermittel in Millionenhöhe zugunsten von Unternehmen mit Verbindungen zu Drittstaaten - Konsequenzen für die Förderpolitik der EU und den deutschen Haushalt
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7396
21. Wahlperiode 29.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rainer Groß, Kay Gottschalk, Peter Boehringer, Iris Nieland,
Micha Fehre, Hauke Finger, Torben Braga, Christian Douglas, Jörn König,
Reinhard Mixl, Marcel Queckemeyer, Diana Zimmer, Boris Gamanov, Christoph
Grimm, Dr. Maximilian Krah, Pierre Lamely, Matthias Moosdorf, Tobias Teich und
der Fraktion der AfD
Berichte über EU-Agrarfördermittel in Millionenhöhe zugunsten von
Unternehmen mit Verbindungen zu Drittstaaten – Konsequenzen für die
Förderpolitik der Europäischen Union und den deutschen Haushalt
Nach Medienberichten vom Mai 2026 sollen Unternehmen, die der
Herrscherfamilie Al Nahyan aus Abu Dhabi bzw. dem staatlichen Investmentfonds ADQ
(Abu Dhabi Developmental Holding Company PJSC) der Vereinigten
Arabischen Emirate zugerechnet werden, in den Jahren 2019 bis 2024 EU-
Agrarfördermittel in Höhe von mehr als 71 Mio. Euro erhalten haben. Die
Mittel sollen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen
Union für landwirtschaftliche Flächen und Betriebe in Rumänien, Spanien und
Italien gezahlt worden sein. Genannt werden in diesem Zusammenhang
insbesondere der rumänische Agrarkonzern Agricost, die Unternehmensgruppe Al
Dahra sowie Beteiligungen des Fonds ADQ (www.spiegel.de/wirtschaft/eu-agr
arsubventionen-abu-dhabis-herrscherfamilie-al-nahyan-erhielt-wohl-
zahlungenin-millionenhoehe-a-506ce143-b39d-4166-9433-b2ed4fa136c5, zuletzt
abgerufen am 21. Mai 2026).
Den vorliegenden Berichten zufolge soll der Konzern Agricost in Rumänien
einen der größten Agrarbetriebe der Europäischen Union bewirtschaften und
allein im Jahr 2024 rund 10,5 Mio. Euro an EU-Direktzahlungen erhalten
haben. Die geförderten Unternehmen sollen unter anderem Futtermittel wie
Luzerne und andere Agrarprodukte produzieren, die zumindest teilweise in den
Golfraum exportiert werden.
Aus Sicht der Fragesteller wirft der Vorgang Fragen nach Zielgenauigkeit,
Transparenz und Kontrolle der EU-Agrarförderung auf. Dies gilt insbesondere
dann, wenn GAP-Mittel aus dem EU-Haushalt, an deren Finanzierung
Deutschland beteiligt ist, Unternehmen oder Beteiligungsstrukturen zugutekommen, die
wirtschaftlich von Akteuren außerhalb der Europäischen Union kontrolliert
werden. Vor diesem Hintergrund besteht bei den Fragestellern ein Interesse
daran, zu erfahren, welche Erkenntnisse der Bundesregierung gegebenenfalls
vorliegen, welche Informationen sie gegebenenfalls bei Stellen der EU bzw. der
Mitgliedstaaten angefordert hat und welche Schlussfolgerungen sie für die
künftige Ausgestaltung der GAP sowie die Berücksichtigung deutscher
Haushaltsinteressen zu ziehen gedenkt.
Nach Angaben der Europäischen Kommission müssen die Mitgliedstaaten die
Empfänger von GAP-Zahlungen veröffentlichen, wobei die Inhalte der
nationalen Empfängerwebseiten in der Verantwortung der jeweiligen Mitgliedstaaten
liegen. Für die GAP 2023 bis 2027 sieht die Europäische Kommission vor, dass
bei juristischen Personen, die einer Gruppe angehören, auch der Name der
Muttergesellschaft und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu veröffentlichen
sind (Verordnung (EU) 2021/2116, Durchführungsverordnung (EU) 2022/128).
Aus Medienrecherchen von DeSmog (www.desmog.com/2026/05/06/gulf-roya
l-family-banks-over-e70-million-in-eu-farming-funds/) wird gleichwohl
deutlich, dass bei komplexen Konzern- und Drittstaatenstrukturen die Identifikation
der letztlich wirtschaftlich Begünstigten für Öffentlichkeit und externe
Kontrolle weiterhin schwierig sein kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Seit wann hat die Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnis von den
Medienberichten, wonach Unternehmen im Einflussbereich der
Herrscherfamilie Al Nahyan bzw. des Abu‑Dhabi-Fonds ADQ EU‑Agrarfördermittel
in Millionenhöhe erhalten haben sollen, und inwieweit hält die
Bundesregierung die genannte Fördersumme von 71 Mio. Euro gegebenenfalls
für realistisch?
2. Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls
zu den in den Medien genannten Zahlungen von mehr als 71 Mio. Euro
im Zeitraum von 2019 bis 2024 vor?
3. Welche Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden haben den
Sachverhalt seit Bekanntwerden der Berichte gegebenenfalls geprüft oder
bewertet, und zu welchem Ergebnis sind sie dabei gegebenenfalls
gekommen?
4. Hat die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission, bei den
zuständigen Behörden Rumäniens, Spaniens oder Italiens oder bei sonstigen
Stellen Informationen zu dem Vorgang angefordert, und zu welchen
Erkenntnissen ist sie gegebenenfalls dabei gelangt?
5. Welche Unternehmen, Tochtergesellschaften oder
Beteiligungsgesellschaften, die mit Agricost, Al Dahra, ADQ oder sonstigen Strukturen aus
Abu Dhabi verbunden sind, sind der Bundesregierung im Zusammenhang
mit EU‑Agrarfördermitteln gegebenenfalls bekannt?
6. In welcher Höhe flossen nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2019 bis 2024 Mittel aus dem EU-Haushalt in die GAP, und wie hoch
war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der daraus an die
einzelnen Mitgliedstaaten gewährten Förderungen daran (bitte nach Jahren
und Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?
7. Welchen rechnerischen Anteil, gemessen am jeweiligen deutschen
Finanzierungsanteil am EU-Haushalt bzw. an den Eigenmitteln der EU, trug
Deutschland in den Jahren 2019 bis 2024 jeweils an der Finanzierung der
GAP?
8. Welche konkreten haushalts- und finanzpolitischen Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung daraus, dass aus dem EU-Haushalt finanzierte
Agrar-Fördermittel in erheblicher Höhe offenbar auch Unternehmen
zugutekommen können, die wirtschaftlich von Unternehmen und Staatsfonds
außerhalb der EU kontrolliert werden?
9. Auf welcher Grundlage, durch welche Behörden und in welcher Form
werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei GAP-Zahlungen an
juristische Personen systematisch die wirtschaftlich Berechtigten erfasst?
10. Welche Daten zu Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit,
Eigentümern, wirtschaftlich Berechtigten und Drittstaatenbezug müssen nach
Kenntnis der Bundesregierung nach geltendem EU-Recht bei GAP-
Zahlungen erhoben und veröffentlicht werden, und welche dieser Daten
stehen ausschließlich nationalen Behörden, der Europäischen
Kommission, dem Europäischen Rechnungshof, dem Europäischen Amt für
Betrugsbekämpfung (OLAF) oder der Europäischen Staatsanwaltschaft zur
Verfügung?
11. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Europäische Kommission, das
OLAF, die Europäische Staatsanwaltschaft oder nationale Behörden den
konkreten Sachverhalt prüfen, und wenn nein, wird sich die
Bundesregierung für eine entsprechende Prüfung einsetzen?
12. Welche Möglichkeiten bestehen nach geltendem EU-Recht, GAP-
Zahlungen zurückzufordern, wenn sich nachträglich herausstellt, dass
Angaben zu Eigentümerstrukturen, Konzernzugehörigkeit oder
Fördervoraussetzungen unvollständig oder irreführend waren?
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang
landwirtschaftlicher Flächen in der Europäischen Union und explizit in
Deutschland, die durch Unternehmen oder Staatsfonds aus Drittstaaten gehalten
oder bewirtschaftet werden?
14. Sieht die Bundesregierung Risiken für die europäische und explizit für die
deutsche Ernährungssouveränität, wenn große landwirtschaftliche Flächen
in der Europäischen Union und in Deutschland von Unternehmen und
Staatsfonds aus Drittstaaten bewirtschaftet oder kontrolliert werden?
15. Welche Reformvorschläge wird die Bundesregierung in den anstehenden
Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 und
zur künftigen GAP gegebenenfalls einbringen, um eine stärkere
Ausrichtung der Mittel auf kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe, aktive
Landwirte und regionale Versorgung sicherzustellen?
16. Hat sich die Bundesregierung zu der Tatsache, dass EU-Agrarmittel nach
den vorgenannten Berichten mittelbar zur Versorgungssicherheit eines
Drittstaates beitragen könnten, statt primär die Versorgungssicherheit
innerhalb der Europäischen Union und Deutschlands zu stärken, eine
Position erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
17. Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Bericht über
Empfängerstrukturen, wirtschaftlich Berechtigte und Drittstaatenbezüge
bei EU-Agrarfördermitteln vorlegen?
Berlin, den 3. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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