Aussagen der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan, zu der Berichterstattung über die Kandidatin für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf (Antwort zu Drs. 21/2354)
Text
Aussagen der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan, zu der Berichterstattung über die Kandidatin für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf (Antwort zu Drs. 21/2354)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2568
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Matzerath
und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2354 –
Aussagen der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Reem Alabali Radovan, zu der Berichterstattung über die
Kandidatin für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Frauke
Brosius-Gersdorf
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mehrere Mitglieder der Bundesregierung äußerten sich unlängst öffentlich
zum Fall Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, die Kandidatin für ein Richteramt
am Bundesverfassungsgericht war und später ihre Kandidatur nach
öffentlichen Diskussionen zurückzog.
Unter anderem äußerte sich die Bundesministerin für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan, auf dem Portal
„Instagram“ zum Fall Brosius-Gersdorf.
In der Beschreibung ihres Profils auf „Instagram“ schreibt Reem Alabali
Radovan: „Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung @bmz_bund“ (www.instagram.com/reem.alabaliradovan).
Regelmäßig verbreitet Reem Alabali Radovan dort Beiträge als „Ministerin“
und veröffentlicht auch Beiträge gemeinsam mit dem Profil „bmz_bund“
(www.instagram.com/bmz_bund/) des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ; www.instagram.com/p/DNShEc6t
IxM/, www.instagram.com/p/DNGN8p0tZ92/, www.instagram.com/p/DMpv_
hStCKQ/, www.instagram.com/p/DMmnbCgtYFO/, www.instagram.com/p/D
MkQUwKNVrc/).
Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan behauptete, es hätte im
Fall der Kandidatur von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf „politische
Stimmungsmache“ und „verzerrte Debatten“ gegeben (Beitrag der
Bundesministerin vom 7. August 2025, www.instagram.com/reem.alabaliradovan/p/DNDvv
CTt1q7).
Die Fragesteller interessieren sich dabei insbesondere dafür, wie die
Bundesministerin Reem Alabali Radovan eine „Stimmungsmache“ von
journalistischer Berichterstattung abgrenze, die nach Ansicht der Bundesministerin
keine „Stimmungsmache“ darstelle.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 4. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Reem Alabali Radovan bewertete ferner die „fachliche Kompetenz“ von Prof.
Dr. Frauke Brosius-Gersdorf und nannte sie eine „herausragende
Persönlichkeit“ ebd.). Die Fragesteller interessieren sich daher dafür, ob und welche
Primärquellen die Bundesministerin Reem Alabali Radovan von der Juristin
Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf gelesen und kritisch gewürdigt hat, die
Reem Alabali Radovan zu ihrer Annahme hat gelangen lassen.
Weiter schreibt Reem Alabali Radovan, Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf sei
Ziel einer „Hetzkampagne“ gewesen. Die Fragesteller interessieren sich dabei
vor allem für die Frage, ob die Bundesministerin den Begriff ausreichend klar
definieren kann, sodass die Subsumtion nach objektiven Kriterien
nachvollzogen und geprüft werden kann.
Bundesministerin Reem Alabali Radovan schrieb am 7. August 2025 auf
Instagram im Wortlaut: „Die Entscheidung von Prof. Frauke Brosius-
Gersdorf, ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zurückzuziehen, ist
kein ‚normaler‘ Schritt in einem demokratischen Verfahren. Sie ist das
Ergebnis politischer Stimmungsmache, verzerrter Debatten und einer Kultur, in der
Menschen mit Haltung und fachlicher Kompetenz öffentlich diskreditiert
werden“.
Und weiter: „Diese Eskalation offenbart ein ernstes Problem: Wenn
herausragende Persönlichkeiten zur Zielscheibe von Hetzkampagnen werden, leidet
das Vertrauen in unsere Institutionen. Und ja – Frauen, die klar Position
beziehen, trifft es dabei besonders häufig und besonders hart“.
Bundesministerin Reem Alabali Radovan weiter: „Ich bin überzeugt: Brosius-
Gersdorf war fachlich hervorragend geeignet. Ihr Rückzug ist sehr
bedauerlich – aber angesichts der persönlichen Anfeindungen und der unsachlichen
Debatten der letzten Wochen nachvollziehbar. Wir als SPD haben ihre
Nominierung aus voller Überzeugung getragen – und wir haben ihr bis zuletzt den
Rücken gestärkt.
Dass sie am Ende keine andere Möglichkeit mehr sah, als sich selbst
zurückzuziehen, um Schaden vom Verfassungsgericht abzuwenden, ist beschämend –
für die politische Debatte, aber auch für den Zustand unserer demokratischen
Kultur. Die persönlichen Angriffe, denen sie ausgesetzt war, überschreiten
jede Grenze fairer politischer Debatte.
Die Art und Weise, wie dieses Verfahren politisch beschädigt wurde,
hinterlässt Spuren – auch am Ansehen unseres höchsten Gerichts. Wer aus
kurzfristigem Kalkül das Vertrauen in Institutionen untergräbt, gefährdet weit mehr
als eine Personalie.
Diese Entwicklung macht mir Sorgen. Sie sollte uns allen zu denken geben“
(ebd.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Fragesteller beziehen sich auf Äußerungen der Bundesministerin Reem
Alabali Radovan zum Fall Frauke Brosius-Gersdorf, die sie auf ihrem privaten
Instagram-Account (www.instagram.com/reem.alabaliradovan) getroffen hat.
Dieser Account wird nicht vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) betrieben. Die Bundesregierung bewertet
Äußerungen von Bundesministerinnen und Bundesministern und
Staatssekretärinnen und Staatssekretären auf ihren privaten Accounts nicht.
Durch Übernahme eines Regierungsamtes geben die jeweiligen Amtsinhaber –
so auch die Bundesministerin Reem Alabali Radovan – ihre
verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte nicht auf. Ihnen bleibt es weiterhin unbenommen,
sich – gedeckt durch die Meinungsfreiheit – auch privat zu äußern und so
weiter am politischen Meinungsaustausch teilzunehmen. Das hat auch das
Bundesverfassungsgericht bestätigt (siehe dazu auch die Vorbemerkung der
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 19/21163). Allein durch die bloße Nennung des
Amtes in der jeweiligen Bezeichnung wird der Account des Amtsinhabers bzw.
der Amtsinhaberin nicht automatisch zu einem offiziellen Angebot des
jeweiligen Ressorts.
1. Was versteht die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung, Reem Alabali Radovan, unter dem Begriff „politische
Stimmungsmache“, den sie im Zusammenhang mit der Rückziehung der
Kandidatur von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf verwendet hat (Zitat,
siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Welche konkreten Einzelhandlungen oder Aussagen stuft die
Bundesministerin Reem Alabali Radovan im Fall Brosius-Gersdorf als
„politische Stimmungsmache“ ein (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller;
bitte einzeln auflisten und Akteuren zuordnen)?
3. Nach welchen objektiven Kriterien bestimmt die Bundesministerin Reem
Alabali Radovan, wann eine Debatte als „verzerrt“ zu bezeichnen ist, wie
von ihr im genannten Kontext getan (Zitat, siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
4. Meinte Bundesministerin Reem Alabali Radovan mit der Bemerkung,
die Debatte sei „verzerrt“, die Berichterstattung des ZDF, bei der das
ZDF Falschaussagen über die Berichterstattung von Apollo News
verbreitete, wobei das ZDF später deswegen eine Unterlassungserklärung
abgab (www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/zd
f-korrigiert-brosius-gersdorf-bericht-ueber-apollo-news-110618353.html;
www.welt.de/politik/deutschland/article688b86444ab4754741bfa083/Br
osius-Gersdorf-ZDF-aendert-Heute-Journal-Beitrag-zu-Richter-Kandidat
in.html)?
5. Was konkret war nach Ansicht der Bundesministerin Reem Alabali
Radovan an der Debatte „verzerrt“, und wie hätte ihrer Ansicht nach die
Debatte richtigerweise ablaufen müssen?
6. Kann Bundesministerin Reem Alabali Radovan konkrete falsche
Tatsachenbehauptungen betreffend Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, die von
Medien des rechten oder linken Spektrums verbreitet wurden, benennen?
a) Wenn ja, welche sind das (bitte Zitat der falschen
Tatsachenbehauptung mit Quelle sowie die wahren Tatsachen angeben)?
b) Wenn ja, warum hat die Bundesministerin dann nicht konkrete
falsche Tatsachenbehauptungen öffentlich benannt?
c) Wenn nein, hält die Bundesministerin Reem Alabali Radovan die
Intensität ihrer Kritik („kein normaler Schritt“, „Hetzkampagne“,
„beschämend“; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) dann trotzdem für
gerechtfertigt?
7. Hat die Bundesministerin Reem Alabali Radovan Aufsätze oder sonstige
Veröffentlichungen in Textform, die Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf
verfasst hat, persönlich gelesen, und ist Reem Alabali Radovan nach der
kritischen Würdigung der Primärquellen von der „hervorragenden
fachlichen Eignung überzeugt“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche Texte waren das?
b) Wenn nein, hält die Bundesministerin Reem Alabali Radovan es
dann trotzdem für angemessen, die „fachliche Eignung“ als
„hervorragend“ zu bewerten, und wenn ja, warum?
c) Beruht die Bewertung der „fachlichen Eignung“ von Prof. Dr. Frauke
Brosius-Gersdorf als „hervorragend“ auf einer sonstigen fachlichen
Grundlage, wenn ja, auf welcher, und mit welcher Methodik hat die
Bundesministerin Reem Alabali Radovan die Bewertung
vorgenommen?
8. Was versteht die Bundesministerin Reem Alabali Radovan unter dem
Begriff „Hetzkampagne“, den sie im Zusammenhang mit Prof.
Dr. Frauke Brosius-Gersdorf verwendete (Zitat, siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
9. Kann die Bundesministerin Reem Alabali Radovan konkrete, belegbare
Handlungen oder koordinierte Aktionen benennen, die nach Auffassung
der Bundesministerin unter die in Frage 8 erfragte Definition einer
„Hetzkampagne“ fallen?
a) Wenn ja, welche waren das (bitte unter Angabe von Akteuren,
Datum, Plattform und Inhalt benennen)?
b) Wenn nein, wie rechtfertigt die Bundesministerin dann ihre
Bewertung?
10. Stützt die Bundesministerin Reem Alabali Radovan ihre Aussage,
„Frauen, die klar Position beziehen, [wären] […] besonders häufig und
besonders hart von Hetzkampagnen betroffen“ auf bestimmte empirische
Daten oder wissenschaftliche Studien (Zitat, siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Wenn ja, auf welche?
b) Wenn ja, wie wurden in diesen Studien „klare Positionen“
operationalisiert und von anderen Äußerungen abgegrenzt?
c) Wenn ja, wie wurden die Begriffe „besonders häufig“ und
„besonders hart“ in diesen Studien quantifiziert und gemessen?
11. Welche konkreten Debattenbeiträge und welche einzelnen Aussagen
darin hält die Bundesministerin Reem Alabali Radovan für „unsachlich“
(Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
12. Hält die Bundesministerin Reem Alabali Radovan auch die Debatte um
die Einhaltung wissenschaftlicher Standards in Bezug auf die
Dissertation von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf für „unsachlich“?
13. Worin sieht die Bundesministerin Reem Alabali Radovan exakt den
kausalen Zusammenhang („um Schaden vom Verfassungsgericht
abzuwenden“), der Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf laut ihrer Aussage zur
Rückziehung bewog, und wie wird dieser belegt (Zitat, siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
14. Welche konkreten „persönlichen Angriffe“ gegen Prof. Dr. Frauke
Brosius-Gersdorf (bitte Wortlaut, Urheber, Datum, Verbreitungskanal
angeben) stuft die Bundesministerin Reem Alabali Radovan als
Grenzüberschreitung „fairer politischer Debatte“ ein (Zitat, siehe Vorbemerkung
der Fragesteller)?
15. Liegen Bundesministerin Reem Alabali Radovan Belege oder Indizien
vor, die zeigen, dass die „persönlichen Angriffe“, denen Prof. Dr. Frauke
Brosius-Gersdorf ausgesetzt gewesen sein soll, in ihrer Intensität die
Angriffe gegen politische Bewerber aus dem konservativen, rechten oder
libertären politischen Spektrum übertrafen, und wenn ja, welche sind das?
16. Inwiefern und mit welchen konkreten Maßnahmen oder Aussagen
welcher konkret benennbaren Akteure wurde laut Bundesministerin Reem
Alabali Radovan „das Verfahren [der Wahl von Richtern an das
Bundesverfassungsgericht] politisch beschädigt“ (Zitat, siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
17. Welche messbaren Indikatoren oder konkreten Vorfälle belegen nach
Auffassung der Bundesministerin Reem Alabali Radovan eine
„Beschädigung“ des „Ansehens unseres höchsten Gerichts“ durch den Vorgang
um Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf (Zitat, siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
18. Kann die Bundesministerin Reem Alabali Radovan ein konkretes Maß an
„Ansehen unseres höchsten Gerichts“ benennen, das diesem
richtigerweise zuzukommen hat?
19. Sollte sich das „Ansehen unseres höchsten Gerichts“ nach Ansicht der
Bundesministerin Reem Alabali Radovan in Anhängigkeit von den dort
konkret ergangenen Handlungen und Entscheidungen ergeben oder sollte
es davon unabhängig sein?
20. Kann die Bundesministerin Reem Alabali Radovan das richtige Maß von
„Vertrauen in Institutionen“ benennen, dass deutsche Bürger in
„Institutionen“ haben sollten?
21. Begrüßt es die Bundesministerin Reem Alabali Radovan, wenn deutsche
Bürger Entscheidungen der „Institutionen“ (Zitat, siehe Vorbemerkung
der Fragesteller) gründlich prüfen und gegebenenfalls öffentlich und
deutlich kritisieren?
Die Fragen 1 bis 21 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
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