Politische Kriterien der Förderung von Gewerkschaften im In- und Ausland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1055)
Text
Politische Kriterien der Förderung von Gewerkschaften im In- und Ausland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1055)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1965
21. Wahlperiode 02.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, Achim
Köhler, Johann Martel, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Ulrike Schielke-
Ziesing und der Fraktion der AfD
Politische Kriterien der Förderung von Gewerkschaften im In- und Ausland
(Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1055)
Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD förderte die Bundesregierung u. a. mit Laufzeit von Juli 2024 bis März
2025 weltweit die Einrichtung einer Kompetenzstelle für Gewerkschaften zur
Förderung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten und
fördert weiterhin mit Laufzeit von November 2024 bis Dezember 2025 eine
Gewerkschaft in der Automobilindustrie im Senegal (vgl. Anlage 2 auf
Bundestagsdrucksache 21/1055). Die Förderung erfolgt im Rahmen des
Globalvorhabens „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“, mit dem erklärten
Ziel, „den Übergang zu einer klimagerechten Wirtschafts- und Lebensweise
sozial gerecht zu gestalten“ (www.bmz.de/de/themen/sonderinitiative-gute-besch
aeftigung-sozial-gerechter-wandel). Da die Evaluation derartiger Projekte laut
Bundesregierung erst zum Projektende oder nach Projektabschluss erfolgt,
ergeben sich hieraus für die Fragesteller Fragen hinsichtlich der Ausgestaltung
und Einhaltung von Förderkriterien (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 8a auf Bundestagsdrucksache 21/1055).
Zugleich fördert die Bundesregierung in Deutschland das Projekt „Betriebliche
Demokratie stärken – Rassismus und Rechtsextremismus im Betrieb
bekämpfen“, Projektträger ist hier das Bildungswerk des Deutschen
Gewerkschaftsbundes Baden-Württemberg. Das Projekt richtet sich gegen eine konkurrierende
(„Pseudo-“)Gewerkschaft, die im Spektrum der politischen Rechten verortet
wird und im Automobilsektor aktiv ist: „Eine Rechte Pseudo-Gewerkschaft ist
zum Beispiel seit Jahren in Betriebsräten im Automobilsektor vertreten. Auch
der Einfluss von Verschwörungstheorien und sogenannten »Querdenkern«
macht vor unseren Betrieben nicht halt“ (https://betriebliche-demokratiekompet
enz.de/angebot/nazis-auf-dem-weg-in-die-betriebe-und-was-wir-dagegen-tun-k
oennen/; abgerufen am 29. Juli 2025). Daraus ergeben sich für die Fragesteller
Fragen nach der Bedeutung der politischen Ausrichtung von Gewerkschaften
und der Verbreitung von Verschwörungstheorien für deren Förderung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was versteht die Bundesregierung im Sinne ihrer Förderung von
Gewerkschaften im Ausland und ihrer Förderungen von Projekten, die vor Pseudo-
Gewerkschaften warnen, unter einer Gewerkschaft, gerade auch vor dem
Hintergrund, dass die Bundesregierung auf Nachfrage der Fragesteller nicht
beantwortet hat, was sie im Kontext von im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD angekündigten steuerlichen Anreizen für
Gewerkschaftsmitglieder unter einer Gewerkschaft versteht (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller hier und Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 21/617)?
2. Um welche Gewerkschaft in der Automobilindustrie im Senegal handelt es
sich konkret, die im Rahmen des Globalvorhabens „Gute Beschäftigung für
sozial gerechten Wandel“ gefördert wird (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
3. Prüft die Bundesregierung, ob von ihr geförderte Gewerkschaften im
Senegal oder in anderen Ländern außerhalb Deutschlands eine konkrete
politische oder weltanschauliche Ausrichtung erkennen lassen, um hieraus
Rückschlüsse auf die Förderwürdigkeit der Gewerkschaften zu ziehen?
a) Wenn ja, wie laufen diese Prüfungen konkret ab, und zu welchen
Ergebnissen haben sie in Bezug auf die geförderten Projekte geführt (vgl.
Anlage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1055)?
b) Wenn nein, warum gewährt die Bundesregierung ihre Förderungen
unabhängig von solchen Prüfungen?
4. Was versteht die Bundesregierung mit Blick auf ihre Förderung von
Projekten mit entsprechenden Themen im Rahmen ihrer Kooperation mit dem
Deutschen Gewerkschaftsbund bzw. mit dessen Bildungswerk unter
Verschwörungstheorien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
5. Prüft die Bundesregierung, ob sich von ihr geförderte Gewerkschaften im
Senegal oder in anderen Ländern außerhalb Deutschlands an der
Verbreitung von Verschwörungstheorien beteiligen, um hieraus Rückschlüsse auf
die Förderwürdigkeit der Gewerkschaften zu ziehen?
a) Wenn ja, wie laufen diese Prüfungen konkret ab, und zu welchen
Ergebnissen haben sie in Bezug auf die geförderten Projekte geführt (vgl.
Anlage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1055)?
b) Wenn nein, warum gewährt die Bundesregierung ihre Förderungen
unabhängig von solchen Prüfungen?
6. Ist es Bestandteil der Gewerkschaftsförderung der Bundesregierung im
Senegal oder in anderen Ländern außerhalb Deutschlands, tatsächlichen oder
potenziellen Gewerkschaftsmitgliedern Ideologien, Ziele und
betriebspolitische Strategien von Einzelpersonen oder Gewerkschaften mit konkreter
politischer oder weltanschaulicher Ausrichtung verständlich zu machen und
Handlungsstrategien gegen deren Einfluss zu vermitteln?
a) Wenn ja, was sind die konkreten Inhalte dieser Schulungen, und
inwieweit erfüllen sie die laut Bundesregierung bei Förderungen prinzipiell
zu berücksichtigende Chancengleichheit (www.bmz.de/resource/blob/9
2884/bmz-leitlinien-evaluierung-2021.pdf; abgerufen am 29. Juli 2025,
S. 8, 10)?
b) Wenn nein, warum fördert die Bundesregierung solche
gewerkschaftspolitischen Schulungen in Deutschland, aber nicht im Senegal oder in
anderen Ländern außerhalb Deutschlands (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Berlin, den 1. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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