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US-amerikanische Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen sowie das Zentrum Liberale Moderne in Deutschland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1070) (Antwort zu Drs. 21/1793)

dip / drucksache 29.10.2025 · WP 21 · 21/2477 · Antwort · Original ↗

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US-amerikanische Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen sowie das Zentrum Liberale Moderne in Deutschland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1070) (Antwort zu Drs. 21/1793) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2477 21. Wahlperiode 29.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Jan Wenzel Schmidt, Gerold Otten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1793 – US-amerikanische Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen sowie das Zentrum Liberale Moderne in Deutschland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1070) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1070 ergeben sich für die Fragesteller unter anderem hinsichtlich der Kombifinanzierung von Projekten durch die Bundesregierung zusammen mit der Gates Foundation mehrere Nachfragen.  1. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung darüber gebildet, wie sie den in dem von ihr geförderten Projekt o[s]tklick (Zentrum Liberale Moderne, gefördert mit über 200 000 Euro) unterstellten Antislawismus definiert, und wenn ja, bitte aufführen (vgl. www.ost-klick.de/?s=Antislawi smus sowie Anlage 1 zu der Antwort zu Frage 1 der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1070)?  2. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung die in dem von ihr geförderten Projekt o[s]tklick (Zentrum Liberale Moderne) behauptete „antiukrainische Gewalt“ sowie „anti-ukrainische Narrative“, und wenn ja, von welchen z. B. politischen, medialen und anderen Akteuren werden diese propagiert, ausgeübt bzw. legitimiert (vgl. youtube.com/shorts/W_ TCgaQptc8?embeds_referring_euri=https%3A%2F%2Fwww.ost-klic k.de%2F&source_ve_path=MjM4NTE sowie Anlage 1 zu der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/1070)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  3. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung darüber gebildet, wie sie die in dem von ihr geförderten Projekt o[s]tklick (Zentrum Liberale Moderne) unterstellte postmigrantische Gesellschaft definiert, und wenn ja, bitte aufführen (vgl. www.ost-klick.de/ueber-ostklick/kontakt/ sowie Anlage 1 zu der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/1070)? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Im Zentrum des Projekts steht vor allem die Förderung der demokratischen Konfliktfähigkeit von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie anderen Zugewanderten. Das Internet als Ort der demokratischen Debatte spielt in diesem Zusammenhang für das Projekt eine zentrale Rolle. Die Aufklärung bezüglich Desinformationsversuchen sowie extremistischen Positionen im digitalen Raum stehen im Fokus der Projektarbeit. Nach Auffassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellt das Projekt damit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dar. Darüber hinaus kommentiert die Bundesregierung die Auslegungen von spezifischen Begriffen der fachlichen Migrations- und Integrationsdebatte nicht.  4. Wurde im Rahmen des von der Bundesregierung mit über 100 000 Euro geförderten Projekts des Gustav-Stresemann-Instituts (GSI) in Niedersachsen e. V. (vgl. Anlage 1 zu der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/1070) rassismuskritische Dialogarbeit mit Polizei und Zivilgesellschaft in Deutschland und den USA auch antiweißer Rassismus thematisiert, wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht? Bei dem Projekt handelt es sich um ein Dialogformat zwischen Polizei und Zivilgesellschaft. Ziel des Projektes ist es, die Kommunikation zwischen Polizei und Zivilgesellschaft zu verbessern, Vertrauen aufzubauen und ein größeres Verständnis zu fördern. Das Projekt befasst sich mit der Bekämpfung und Thematisierung von Rassismen und Diskriminierung jeglicher Art.  5. Existiert nach Ansicht der Bundesregierung innerhalb der deutschen Polizeibehörden systematischer Rassismus, und wenn ja, bitte begründen? Nach Ansicht der Bundesregierung existiert innerhalb der deutschen Polizeibehörden kein systematischer Rassismus.  6. Welche Ziele werden in dem durch die Bundesregierung (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, über 200 Mio. Euro) und die Gates Foundation kombifinanzierten Globalvorhaben Digitale Transformation verfolgt (vgl. Anlage 2 zu den Antworten zu den Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 21/1070)? Das kombifinanzierte Globalvorhaben Digitale Transformation unterstützt Partnerländer dabei, die Chancen digitaler Transformation und ihr Potenzial für die wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder zu erschließen. Dabei berücksichtigen alle Maßnahmen auch die Risiken der Digitalisierung und versuchen diese zu minimieren.  7. Fließen weitere öffentliche Gelder in das in Frage 6 genannte Projekt, und wenn ja, in welcher Höhe, und von welchen Institutionen, für welchen Zeitraum (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)? Das Globalvorhaben (Laufzeit bis Juni 2026) erhielt seit 2020 Mittel der Europäischen Union in Höhe von knapp 40 Mio. Euro. Diese sind im Gesamtvolumen, angegeben in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 21/1070, Anlage 2) enthalten.  8. Existiert nach Ansicht der Bundesregierung ein Recht auf ein analoges Leben, und wenn ja, wie ist die Finanzierung von Projekten wie dem in Frage 6 genannten damit vereinbar (bitte begründen)? Der Bundesregierung ist keine verbindliche Definition im Sinne der Fragestellung bekannt.  9. Werden im Rahmen des von der Bundesregierung (BMZ) mit 277 Mio. Euro kofinanzierten Projekts (gemeinsam mit der Gates Foundation) „Globalvorhaben Ernährungssicherung und Resilienzstärkung“ die Forschung zu und die Produktion oder der Vertrieb von genetisch modifizierten, künstlich erzeugten Lebensmitteln gefördert, und wenn ja, bitte ausführen (vgl. Anlage 2 zu den Antworten zu den Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 21/1070)? Nein. 10. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung darüber gebildet, ob „reiche Staaten“, wie nach Ansicht von Bill Gates, „zu 100 Prozent“ auf künstliches Fleisch umsteigen sollen (wenn ja, bitte begründen und angeben, wie dies nach Ansicht der Bundesregierung erreicht werden soll, www.gq-magazin.de/lifestyle/artikel/bill-gates-isst-synthetisch-hergestell te-lebensmittel-und-erklaert-genau-warum)? Nein. 11. Geht es bei der durch das BMZ mit 5 Mio. Euro kofinanzierten Globalen Partnerschaft für Drogenpolitik und Entwicklung (zusammen mit der Open Society Foundations von George Soros) um eine Liberalisierung des Zugangs zu Drogen, und wenn ja, bitte begründen (vgl. Anlage 2 zu den Antworten zu den Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 21/1070)? Nein. 12. Fließen weitere öffentliche Gelder in das in Frage 11 genannte Projekt, und wenn ja, in welcher Höhe, und von welchen Institutionen, für welchen Zeitraum (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)? Im Jahr 2022 wurde das Vorhaben mit 80 000 Euro aus dem Bundesministerium für Gesundheit aufgestockt. 13. Wurden bei dem mit fast 100 000 Euro von der Bundesregierung geförderten Projekt des Aspen Institute „US-Delegationsreise für Wahlleiterinnen und Wahlleiter: Democracy at work – Demokratische Infrastruktur im 21. Jahrhundert“ auch die Schwachstellen des US-amerikanischen Wahlsystems und entsprechende Manipulationsmöglichkeiten angesprochen, und wenn nein, warum nicht (vgl. www.heritage.org/press/heritag e-applauds-president-trumps-order-directing-federal-government-assist-s tates-ensuring sowie Anlage 2 zu den Antworten zu den Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 21/1070)? „US Secretaries of State“ sind als oberste Wahlleiter für die Organisation und Durchführung von Wahlen in ihren Bundesstaaten in den USA zuständig. Die Gespräche fanden unter Chatham-House-Rules statt, sodass Diskussionsverläufe oder Ergebnisse nicht protokolliert wurden. 14. Haben Staatssekretäre oder Staatsminister, Mitarbeiter von Bundesministerien, Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung Abgeordnete des Deutschen Bundestages (bitte ggf. Fraktionen angeben) an Reisen im Themenbereich Klima-, Energie- und Umweltpolitik (im Rahmen der Climate Talks) teilgenommen (bitte gemäß Fragestellung aufschlüsseln, vgl. Anlage 2 zu den Antworten zu den Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 21/1070, Finanzierung des Projekts der Bertelsmann Foundation)? Im Rahmen der im Bezugsdokument genannten Zuwendung an die Bertelsmann Foundation haben nach Kenntnis der Bundesregierung keine Reisen der o. g. Personengruppen stattgefunden, stattdessen haben Mitarbeiter der Botschaft vor Ort an den in der Fragestellung genannten Veranstaltungen teilgenommen. 15. Welche Ziele in welchen Staaten werden mit der Aspen-Westbalkan- Initiative: Engagement für Fortschritt und Stabilität verfolgt (Finanzierung mit über 150 000 Euro durch die Bundesregierung, vgl. Anlage 2 zu den Antworten zu den Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 21/1070)? Ziel des Projektes „Aspen Western Balkans Initiative: Engagement for Progress and Stability“ ist es, substanziell zur Entwicklung einer stabilen und nachhaltig friedlichen Region des Westlichen Balkans (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Serbien, Nordmazedonien und Montenegro) beizutragen und die Länder der Region in ihren Transformations- und Reformbemühungen zu unterstützen. 16. Hat sich die Bundesregierung zu den folgenden Kritikpunkten gegenüber der Arbeit der Gates Foundation eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.telepolis.de/features/Falsche-Meldungen-echt e-Bedenken-Die-Gates-Millionen-der-Bundesregierung-10515921.html): a) Verfolgen von partikularen Geschäftsinteressen auf Kosten des Gemeinwohls? b) Förderung der Digitalisierung mit der Gefahr, dass ein „KI- gestützter, digitalisierter Staat“ mitsamt „dem totalitären Missbrauchspotenzial, das er birgt“, entsteht? c) mangelnde Transparenz und Rechenschaft? d) Einmischung in innere Angelegenheiten und Untergrabung der Souveränität? e) „Refeudalisierung von Politik“ durch global agierende Oligarchen? Die Fragen 16a bis 16e werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung schätzt die Bill Gates Stiftung als verlässliche Kooperationspartnerin und arbeitet dort mit ihr zusammen, wo ein Mehrwert für die Erreichung der Ziele der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und damit für die Menschen in den Partnerländern entsteht. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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