US-amerikanische Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen sowie das Zentrum Liberale Moderne in Deutschland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1070) (Antwort zu Drs. 21/1793)
Text
US-amerikanische Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen sowie das Zentrum Liberale Moderne in Deutschland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1070) (Antwort zu Drs. 21/1793)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2477
21. Wahlperiode 29.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Jan Wenzel
Schmidt, Gerold Otten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1793 –
US-amerikanische Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen sowie das
Zentrum Liberale Moderne in Deutschland
(Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1070)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1070 ergeben sich für die Fragesteller unter anderem
hinsichtlich der Kombifinanzierung von Projekten durch die Bundesregierung
zusammen mit der Gates Foundation mehrere Nachfragen.
1. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung darüber gebildet, wie sie
den in dem von ihr geförderten Projekt o[s]tklick (Zentrum Liberale
Moderne, gefördert mit über 200 000 Euro) unterstellten Antislawismus
definiert, und wenn ja, bitte aufführen (vgl. www.ost-klick.de/?s=Antislawi
smus sowie Anlage 1 zu der Antwort zu Frage 1 der in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1070)?
2. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung die in dem von ihr
geförderten Projekt o[s]tklick (Zentrum Liberale Moderne) behauptete
„antiukrainische Gewalt“ sowie „anti-ukrainische Narrative“, und wenn ja,
von welchen z. B. politischen, medialen und anderen Akteuren werden
diese propagiert, ausgeübt bzw. legitimiert (vgl. youtube.com/shorts/W_
TCgaQptc8?embeds_referring_euri=https%3A%2F%2Fwww.ost-klic
k.de%2F&source_ve_path=MjM4NTE sowie Anlage 1 zu der Antwort
zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/1070)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung darüber gebildet, wie sie
die in dem von ihr geförderten Projekt o[s]tklick (Zentrum Liberale
Moderne) unterstellte postmigrantische Gesellschaft definiert, und wenn ja,
bitte aufführen (vgl. www.ost-klick.de/ueber-ostklick/kontakt/ sowie
Anlage 1 zu der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache
21/1070)?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Im Zentrum des Projekts steht vor allem die Förderung der demokratischen
Konfliktfähigkeit von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie anderen
Zugewanderten. Das Internet als Ort der demokratischen Debatte spielt in
diesem Zusammenhang für das Projekt eine zentrale Rolle. Die Aufklärung
bezüglich Desinformationsversuchen sowie extremistischen Positionen im digitalen
Raum stehen im Fokus der Projektarbeit. Nach Auffassung des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge stellt das Projekt damit einen wesentlichen
Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dar.
Darüber hinaus kommentiert die Bundesregierung die Auslegungen von
spezifischen Begriffen der fachlichen Migrations- und Integrationsdebatte nicht.
4. Wurde im Rahmen des von der Bundesregierung mit über 100 000 Euro
geförderten Projekts des Gustav-Stresemann-Instituts (GSI) in
Niedersachsen e. V. (vgl. Anlage 1 zu der Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 21/1070) rassismuskritische Dialogarbeit mit Polizei und
Zivilgesellschaft in Deutschland und den USA auch antiweißer
Rassismus thematisiert, wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, warum
nicht?
Bei dem Projekt handelt es sich um ein Dialogformat zwischen Polizei und
Zivilgesellschaft. Ziel des Projektes ist es, die Kommunikation zwischen
Polizei und Zivilgesellschaft zu verbessern, Vertrauen aufzubauen und ein größeres
Verständnis zu fördern. Das Projekt befasst sich mit der Bekämpfung und
Thematisierung von Rassismen und Diskriminierung jeglicher Art.
5. Existiert nach Ansicht der Bundesregierung innerhalb der deutschen
Polizeibehörden systematischer Rassismus, und wenn ja, bitte begründen?
Nach Ansicht der Bundesregierung existiert innerhalb der deutschen
Polizeibehörden kein systematischer Rassismus.
6. Welche Ziele werden in dem durch die Bundesregierung
(Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, über
200 Mio. Euro) und die Gates Foundation kombifinanzierten
Globalvorhaben Digitale Transformation verfolgt (vgl. Anlage 2 zu den Antworten
zu den Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 21/1070)?
Das kombifinanzierte Globalvorhaben Digitale Transformation unterstützt
Partnerländer dabei, die Chancen digitaler Transformation und ihr Potenzial für die
wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder zu erschließen. Dabei
berücksichtigen alle Maßnahmen auch die Risiken der Digitalisierung und versuchen diese
zu minimieren.
7. Fließen weitere öffentliche Gelder in das in Frage 6 genannte Projekt,
und wenn ja, in welcher Höhe, und von welchen Institutionen, für
welchen Zeitraum (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)?
Das Globalvorhaben (Laufzeit bis Juni 2026) erhielt seit 2020 Mittel der
Europäischen Union in Höhe von knapp 40 Mio. Euro. Diese sind im
Gesamtvolumen, angegeben in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 21/1070, Anlage 2) enthalten.
8. Existiert nach Ansicht der Bundesregierung ein Recht auf ein analoges
Leben, und wenn ja, wie ist die Finanzierung von Projekten wie dem in
Frage 6 genannten damit vereinbar (bitte begründen)?
Der Bundesregierung ist keine verbindliche Definition im Sinne der
Fragestellung bekannt.
9. Werden im Rahmen des von der Bundesregierung (BMZ) mit 277 Mio.
Euro kofinanzierten Projekts (gemeinsam mit der Gates Foundation)
„Globalvorhaben Ernährungssicherung und Resilienzstärkung“ die
Forschung zu und die Produktion oder der Vertrieb von genetisch
modifizierten, künstlich erzeugten Lebensmitteln gefördert, und wenn ja, bitte
ausführen (vgl. Anlage 2 zu den Antworten zu den Fragen 2 und 3 auf
Bundestagsdrucksache 21/1070)?
Nein.
10. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung darüber gebildet, ob
„reiche Staaten“, wie nach Ansicht von Bill Gates, „zu 100 Prozent“ auf
künstliches Fleisch umsteigen sollen (wenn ja, bitte begründen und
angeben, wie dies nach Ansicht der Bundesregierung erreicht werden soll,
www.gq-magazin.de/lifestyle/artikel/bill-gates-isst-synthetisch-hergestell
te-lebensmittel-und-erklaert-genau-warum)?
Nein.
11. Geht es bei der durch das BMZ mit 5 Mio. Euro kofinanzierten Globalen
Partnerschaft für Drogenpolitik und Entwicklung (zusammen mit der
Open Society Foundations von George Soros) um eine Liberalisierung
des Zugangs zu Drogen, und wenn ja, bitte begründen (vgl. Anlage 2 zu
den Antworten zu den Fragen 2 und 3 auf
Bundestagsdrucksache 21/1070)?
Nein.
12. Fließen weitere öffentliche Gelder in das in Frage 11 genannte Projekt,
und wenn ja, in welcher Höhe, und von welchen Institutionen, für
welchen Zeitraum (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)?
Im Jahr 2022 wurde das Vorhaben mit 80 000 Euro aus dem
Bundesministerium für Gesundheit aufgestockt.
13. Wurden bei dem mit fast 100 000 Euro von der Bundesregierung
geförderten Projekt des Aspen Institute „US-Delegationsreise für
Wahlleiterinnen und Wahlleiter: Democracy at work – Demokratische Infrastruktur
im 21. Jahrhundert“ auch die Schwachstellen des US-amerikanischen
Wahlsystems und entsprechende Manipulationsmöglichkeiten
angesprochen, und wenn nein, warum nicht (vgl. www.heritage.org/press/heritag
e-applauds-president-trumps-order-directing-federal-government-assist-s
tates-ensuring sowie Anlage 2 zu den Antworten zu den Fragen 2 und 3
auf Bundestagsdrucksache 21/1070)?
„US Secretaries of State“ sind als oberste Wahlleiter für die Organisation und
Durchführung von Wahlen in ihren Bundesstaaten in den USA zuständig. Die
Gespräche fanden unter Chatham-House-Rules statt, sodass
Diskussionsverläufe oder Ergebnisse nicht protokolliert wurden.
14. Haben Staatssekretäre oder Staatsminister, Mitarbeiter von
Bundesministerien, Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung
Abgeordnete des Deutschen Bundestages (bitte ggf. Fraktionen angeben) an
Reisen im Themenbereich Klima-, Energie- und Umweltpolitik (im
Rahmen der Climate Talks) teilgenommen (bitte gemäß Fragestellung
aufschlüsseln, vgl. Anlage 2 zu den Antworten zu den Fragen 2 und 3 auf
Bundestagsdrucksache 21/1070, Finanzierung des Projekts der
Bertelsmann Foundation)?
Im Rahmen der im Bezugsdokument genannten Zuwendung an die
Bertelsmann Foundation haben nach Kenntnis der Bundesregierung keine Reisen der
o. g. Personengruppen stattgefunden, stattdessen haben Mitarbeiter der
Botschaft vor Ort an den in der Fragestellung genannten Veranstaltungen
teilgenommen.
15. Welche Ziele in welchen Staaten werden mit der Aspen-Westbalkan-
Initiative: Engagement für Fortschritt und Stabilität verfolgt (Finanzierung
mit über 150 000 Euro durch die Bundesregierung, vgl. Anlage 2 zu den
Antworten zu den Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 21/1070)?
Ziel des Projektes „Aspen Western Balkans Initiative: Engagement for Progress
and Stability“ ist es, substanziell zur Entwicklung einer stabilen und nachhaltig
friedlichen Region des Westlichen Balkans (Albanien, Bosnien und
Herzegowina, Kosovo, Serbien, Nordmazedonien und Montenegro) beizutragen und die
Länder der Region in ihren Transformations- und Reformbemühungen zu
unterstützen.
16. Hat sich die Bundesregierung zu den folgenden Kritikpunkten gegenüber
der Arbeit der Gates Foundation eine Auffassung gebildet, und wenn ja,
wie lautet diese (vgl. www.telepolis.de/features/Falsche-Meldungen-echt
e-Bedenken-Die-Gates-Millionen-der-Bundesregierung-10515921.html):
a) Verfolgen von partikularen Geschäftsinteressen auf Kosten des
Gemeinwohls?
b) Förderung der Digitalisierung mit der Gefahr, dass ein „KI-
gestützter, digitalisierter Staat“ mitsamt „dem totalitären
Missbrauchspotenzial, das er birgt“, entsteht?
c) mangelnde Transparenz und Rechenschaft?
d) Einmischung in innere Angelegenheiten und Untergrabung der
Souveränität?
e) „Refeudalisierung von Politik“ durch global agierende Oligarchen?
Die Fragen 16a bis 16e werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung schätzt die Bill Gates Stiftung als verlässliche
Kooperationspartnerin und arbeitet dort mit ihr zusammen, wo ein Mehrwert für die
Erreichung der Ziele der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und damit für
die Menschen in den Partnerländern entsteht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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