Politische Kriterien der Förderung von Gewerkschaften im In- und Ausland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1055) (Antwort zu Drs. 21/1965)
Text
Politische Kriterien der Förderung von Gewerkschaften im In- und Ausland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1055) (Antwort zu Drs. 21/1965)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2284
21. Wahlperiode 16.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, Peter Bohnhof,
Gerrit Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1965 –
Politische Kriterien der Förderung von Gewerkschaften im In- und Ausland
(Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1055)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD förderte die Bundesregierung u. a. mit Laufzeit von Juli 2024 bis März
2025 weltweit die Einrichtung einer Kompetenzstelle für Gewerkschaften zur
Förderung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten
und fördert weiterhin mit Laufzeit von November 2024 bis Dezember 2025
eine Gewerkschaft in der Automobilindustrie im Senegal (vgl. Anlage 2 auf
Bundestagsdrucksache 21/1055). Die Förderung erfolgt im Rahmen des
Globalvorhabens „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“, mit dem
erklärten Ziel, „den Übergang zu einer klimagerechten Wirtschafts- und
Lebensweise sozial gerecht zu gestalten“ (www.bmz.de/de/themen/sonderinitiative-g
ute-beschaeftigung-sozial-gerechter-wandel). Da die Evaluation derartiger
Projekte laut Bundesregierung erst zum Projektende oder nach
Projektabschluss erfolgt, ergeben sich hieraus für die Fragesteller Fragen hinsichtlich
der Ausgestaltung und Einhaltung von Förderkriterien (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 8a auf Bundestagsdrucksache 21/1055).
Zugleich fördert die Bundesregierung in Deutschland das Projekt
„Betriebliche Demokratie stärken – Rassismus und Rechtsextremismus im Betrieb
bekämpfen“, Projektträger ist hier das Bildungswerk des Deutschen
Gewerkschaftsbundes Baden-Württemberg. Das Projekt richtet sich gegen eine
konkurrierende („Pseudo-“)Gewerkschaft, die im Spektrum der politischen
Rechten verortet wird und im Automobilsektor aktiv ist: „Eine Rechte Pseudo-
Gewerkschaft ist zum Beispiel seit Jahren in Betriebsräten im Automobilsektor
vertreten. Auch der Einfluss von Verschwörungstheorien und sogenannten
»Querdenkern« macht vor unseren Betrieben nicht halt“ (https://betriebliche-d
emokratiekompetenz.de/angebot/nazis-auf-dem-weg-in-die-betriebe-und-
waswir-dagegen-tun-koennen/; abgerufen am 29. Juli 2025). Daraus ergeben sich
für die Fragesteller Fragen nach der Bedeutung der politischen Ausrichtung
von Gewerkschaften und der Verbreitung von Verschwörungstheorien für
deren Förderung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 16. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Was versteht die Bundesregierung im Sinne ihrer Förderung von
Gewerkschaften im Ausland und ihrer Förderungen von Projekten, die vor
Pseudo-Gewerkschaften warnen, unter einer Gewerkschaft, gerade auch vor
dem Hintergrund, dass die Bundesregierung auf Nachfrage der
Fragesteller nicht beantwortet hat, was sie im Kontext von im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten steuerlichen Anreizen für
Gewerkschaftsmitglieder unter einer Gewerkschaft versteht (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller hier und Antwort der Bundesregierung zu
Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/617)?
Das in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Projekt „Betriebliche
Demokratie stärken – Rassismus und Rechtsextremismus im Betrieb bekämpfen“
ist ein Projekt des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
geförderten Programms „Unsere Arbeit: Unsere Vielfalt. Initiative für
betriebliche Demokratiekompetenz“. Dieses Programm zielt darauf, Demokratie in der
Arbeitswelt zu stärken und Rassismus, Verschwörungserzählungen und
Rechtsextremismus entgegenzuwirken. Interessenvertretungen und deren originäre
Aufgaben werden über das Bundesprogramm nicht gefördert. Die geförderten
Projektträger, die entsprechende Modellprojekte im Bundesprogramm
umsetzen, widmen sich der Stärkung von Demokratiekompetenzen aller Akteurinnen
und Akteuren in der Arbeitswelt, als wirksames Mittel Rassismus und
Rechtsextremismus und Verschwörungserzählungen entgegenzuwirken. Gefördert
werden Modellprojekte. Neben Gewerkschaften/ gewerkschaftsnahen Trägern
sind Projektträger auch arbeitgebernahe und freie Träger. Insofern wird in dem
Programm keine Definition von Gewerkschaften vorgenommen.
Die Förderung von Gewerkschaften im Ausland erfolgt indirekt über die
Umsetzungspartner und Durchführungsorganisationen des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), sofern dies zur
Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs, insbesondere SDG 8)
beiträgt. Für Förderungen können auf Dauer angelegte, freiwillige
Zusammenschlüsse von Erwerbstätigen zur kollektiven Interessensvertretung in
wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten in Betracht gezogen werden.
2. Um welche Gewerkschaft in der Automobilindustrie im Senegal handelt
es sich konkret, die im Rahmen des Globalvorhabens „Gute Beschäftigung
für sozial gerechten Wandel“ gefördert wird (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Im Rahmen der Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten
Wandel“ wird die Gewerkschaft „Syndicat national des professionnels de l’
automobile moderne“ (SYNPAM) gefördert.
3. Prüft die Bundesregierung, ob von ihr geförderte Gewerkschaften im
Senegal oder in anderen Ländern außerhalb Deutschlands eine konkrete
politische oder weltanschauliche Ausrichtung erkennen lassen, um hieraus
Rückschlüsse auf die Förderwürdigkeit der Gewerkschaften zu ziehen?
Nein.
a) Wenn ja, wie laufen diese Prüfungen konkret ab, und zu welchen
Ergebnissen haben sie in Bezug auf die geförderten Projekte geführt
(vgl. Anlage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1055)?
b) Wenn nein, warum gewährt die Bundesregierung ihre Förderungen
unabhängig von solchen Prüfungen?
Die Fragen 3a und 3b werden gemeinsam beantwortet.
Die Umsetzungspartner bzw. Durchführungsorganisationen der
Bundesregierung setzen etwaige Prüfungen im Vorfeld der Zusammenarbeit selbständig und
eigenverantwortlich um.
4. Was versteht die Bundesregierung mit Blick auf ihre Förderung von
Projekten mit entsprechenden Themen im Rahmen ihrer Kooperation mit dem
Deutschen Gewerkschaftsbund bzw. mit dessen Bildungswerk unter
Verschwörungstheorien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung verweist an dieser Stelle auf die Ausarbeitung des
Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, Fachbereich WD 1. „Zum
Begriff Verschwörungstheorie“: www.bundestag.de/resource/blob/849336/0317
57752ef0dfd440bf98c31a2f0093/WD-1-010-21-pdf.pdf.
5. Prüft die Bundesregierung, ob sich von ihr geförderte Gewerkschaften im
Senegal oder in anderen Ländern außerhalb Deutschlands an der
Verbreitung von Verschwörungstheorien beteiligen, um hieraus Rückschlüsse auf
die Förderwürdigkeit der Gewerkschaften zu ziehen?
Nein.
a) Wenn ja, wie laufen diese Prüfungen konkret ab, und zu welchen
Ergebnissen haben sie in Bezug auf die geförderten Projekte geführt
(vgl. Anlage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1055)?
b) Wenn nein, warum gewährt die Bundesregierung ihre Förderungen
unabhängig von solchen Prüfungen?
Die Fragen 5a und 5b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf Antwort zu Frage 3b verwiesen.
6. Ist es Bestandteil der Gewerkschaftsförderung der Bundesregierung im
Senegal oder in anderen Ländern außerhalb Deutschlands, tatsächlichen
oder potenziellen Gewerkschaftsmitgliedern Ideologien, Ziele und
betriebspolitische Strategien von Einzelpersonen oder Gewerkschaften mit
konkreter politischer oder weltanschaulicher Ausrichtung verständlich zu
machen und Handlungsstrategien gegen deren Einfluss zu vermitteln?
Nein.
a) Wenn ja, was sind die konkreten Inhalte dieser Schulungen, und
inwieweit erfüllen sie die laut Bundesregierung bei Förderungen prinzipiell
zu berücksichtigende Chancengleichheit (www.bmz.de/resource/blob/
92884/bmz-leitlinien-evaluierung-2021.pdf; abgerufen am 29. Juli
2025, S. 8, 10)?
b) Wenn nein, warum fördert die Bundesregierung solche
gewerkschaftspolitischen Schulungen in Deutschland, aber nicht im Senegal oder in
anderen Ländern außerhalb Deutschlands (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Fragen 6a und 6b werden gemeinsam beantwortet.
Gewerkschaftliche Schulungen in Partnerländern der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit, die von der Bundesregierung gefördert werden, fokussieren
sich auf den Kernauftrag der gewerkschaftlichen Arbeit, zum Beispiel
Arbeitsbedingungen, internationale Arbeitsstandards und Arbeitsschutz.
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