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Politische Kriterien der Förderung von Gewerkschaften im In- und Ausland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1055) (Antwort zu Drs. 21/1965)

dip / drucksache 16.10.2025 · WP 21 · 21/2284 · Antwort · Original ↗

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Politische Kriterien der Förderung von Gewerkschaften im In- und Ausland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1055) (Antwort zu Drs. 21/1965) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2284 21. Wahlperiode 16.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1965 – Politische Kriterien der Förderung von Gewerkschaften im In- und Ausland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1055) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD förderte die Bundesregierung u. a. mit Laufzeit von Juli 2024 bis März 2025 weltweit die Einrichtung einer Kompetenzstelle für Gewerkschaften zur Förderung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten und fördert weiterhin mit Laufzeit von November 2024 bis Dezember 2025 eine Gewerkschaft in der Automobilindustrie im Senegal (vgl. Anlage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1055). Die Förderung erfolgt im Rahmen des Globalvorhabens „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“, mit dem erklärten Ziel, „den Übergang zu einer klimagerechten Wirtschafts- und Lebensweise sozial gerecht zu gestalten“ (www.bmz.de/de/themen/sonderinitiative-g ute-beschaeftigung-sozial-gerechter-wandel). Da die Evaluation derartiger Projekte laut Bundesregierung erst zum Projektende oder nach Projektabschluss erfolgt, ergeben sich hieraus für die Fragesteller Fragen hinsichtlich der Ausgestaltung und Einhaltung von Förderkriterien (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8a auf Bundestagsdrucksache 21/1055). Zugleich fördert die Bundesregierung in Deutschland das Projekt „Betriebliche Demokratie stärken – Rassismus und Rechtsextremismus im Betrieb bekämpfen“, Projektträger ist hier das Bildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes Baden-Württemberg. Das Projekt richtet sich gegen eine konkurrierende („Pseudo-“)Gewerkschaft, die im Spektrum der politischen Rechten verortet wird und im Automobilsektor aktiv ist: „Eine Rechte Pseudo- Gewerkschaft ist zum Beispiel seit Jahren in Betriebsräten im Automobilsektor vertreten. Auch der Einfluss von Verschwörungstheorien und sogenannten »Querdenkern« macht vor unseren Betrieben nicht halt“ (https://betriebliche-d emokratiekompetenz.de/angebot/nazis-auf-dem-weg-in-die-betriebe-und- waswir-dagegen-tun-koennen/; abgerufen am 29. Juli 2025). Daraus ergeben sich für die Fragesteller Fragen nach der Bedeutung der politischen Ausrichtung von Gewerkschaften und der Verbreitung von Verschwörungstheorien für deren Förderung. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 16. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Was versteht die Bundesregierung im Sinne ihrer Förderung von Gewerkschaften im Ausland und ihrer Förderungen von Projekten, die vor Pseudo-Gewerkschaften warnen, unter einer Gewerkschaft, gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung auf Nachfrage der Fragesteller nicht beantwortet hat, was sie im Kontext von im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten steuerlichen Anreizen für Gewerkschaftsmitglieder unter einer Gewerkschaft versteht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller hier und Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/617)? Das in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Projekt „Betriebliche Demokratie stärken – Rassismus und Rechtsextremismus im Betrieb bekämpfen“ ist ein Projekt des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten Programms „Unsere Arbeit: Unsere Vielfalt. Initiative für betriebliche Demokratiekompetenz“. Dieses Programm zielt darauf, Demokratie in der Arbeitswelt zu stärken und Rassismus, Verschwörungserzählungen und Rechtsextremismus entgegenzuwirken. Interessenvertretungen und deren originäre Aufgaben werden über das Bundesprogramm nicht gefördert. Die geförderten Projektträger, die entsprechende Modellprojekte im Bundesprogramm umsetzen, widmen sich der Stärkung von Demokratiekompetenzen aller Akteurinnen und Akteuren in der Arbeitswelt, als wirksames Mittel Rassismus und Rechtsextremismus und Verschwörungserzählungen entgegenzuwirken. Gefördert werden Modellprojekte. Neben Gewerkschaften/ gewerkschaftsnahen Trägern sind Projektträger auch arbeitgebernahe und freie Träger. Insofern wird in dem Programm keine Definition von Gewerkschaften vorgenommen. Die Förderung von Gewerkschaften im Ausland erfolgt indirekt über die Umsetzungspartner und Durchführungsorganisationen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), sofern dies zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs, insbesondere SDG 8) beiträgt. Für Förderungen können auf Dauer angelegte, freiwillige Zusammenschlüsse von Erwerbstätigen zur kollektiven Interessensvertretung in wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten in Betracht gezogen werden. 2. Um welche Gewerkschaft in der Automobilindustrie im Senegal handelt es sich konkret, die im Rahmen des Globalvorhabens „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“ gefördert wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Im Rahmen der Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“ wird die Gewerkschaft „Syndicat national des professionnels de l’ automobile moderne“ (SYNPAM) gefördert. 3. Prüft die Bundesregierung, ob von ihr geförderte Gewerkschaften im Senegal oder in anderen Ländern außerhalb Deutschlands eine konkrete politische oder weltanschauliche Ausrichtung erkennen lassen, um hieraus Rückschlüsse auf die Förderwürdigkeit der Gewerkschaften zu ziehen? Nein. a) Wenn ja, wie laufen diese Prüfungen konkret ab, und zu welchen Ergebnissen haben sie in Bezug auf die geförderten Projekte geführt (vgl. Anlage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1055)? b) Wenn nein, warum gewährt die Bundesregierung ihre Förderungen unabhängig von solchen Prüfungen? Die Fragen 3a und 3b werden gemeinsam beantwortet. Die Umsetzungspartner bzw. Durchführungsorganisationen der Bundesregierung setzen etwaige Prüfungen im Vorfeld der Zusammenarbeit selbständig und eigenverantwortlich um. 4. Was versteht die Bundesregierung mit Blick auf ihre Förderung von Projekten mit entsprechenden Themen im Rahmen ihrer Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund bzw. mit dessen Bildungswerk unter Verschwörungstheorien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung verweist an dieser Stelle auf die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, Fachbereich WD 1. „Zum Begriff Verschwörungstheorie“: www.bundestag.de/resource/blob/849336/0317 57752ef0dfd440bf98c31a2f0093/WD-1-010-21-pdf.pdf. 5. Prüft die Bundesregierung, ob sich von ihr geförderte Gewerkschaften im Senegal oder in anderen Ländern außerhalb Deutschlands an der Verbreitung von Verschwörungstheorien beteiligen, um hieraus Rückschlüsse auf die Förderwürdigkeit der Gewerkschaften zu ziehen? Nein. a) Wenn ja, wie laufen diese Prüfungen konkret ab, und zu welchen Ergebnissen haben sie in Bezug auf die geförderten Projekte geführt (vgl. Anlage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1055)? b) Wenn nein, warum gewährt die Bundesregierung ihre Förderungen unabhängig von solchen Prüfungen? Die Fragen 5a und 5b werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf Antwort zu Frage 3b verwiesen. 6. Ist es Bestandteil der Gewerkschaftsförderung der Bundesregierung im Senegal oder in anderen Ländern außerhalb Deutschlands, tatsächlichen oder potenziellen Gewerkschaftsmitgliedern Ideologien, Ziele und betriebspolitische Strategien von Einzelpersonen oder Gewerkschaften mit konkreter politischer oder weltanschaulicher Ausrichtung verständlich zu machen und Handlungsstrategien gegen deren Einfluss zu vermitteln? Nein. a) Wenn ja, was sind die konkreten Inhalte dieser Schulungen, und inwieweit erfüllen sie die laut Bundesregierung bei Förderungen prinzipiell zu berücksichtigende Chancengleichheit (www.bmz.de/resource/blob/ 92884/bmz-leitlinien-evaluierung-2021.pdf; abgerufen am 29. Juli 2025, S. 8, 10)? b) Wenn nein, warum fördert die Bundesregierung solche gewerkschaftspolitischen Schulungen in Deutschland, aber nicht im Senegal oder in anderen Ländern außerhalb Deutschlands (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 6a und 6b werden gemeinsam beantwortet. Gewerkschaftliche Schulungen in Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die von der Bundesregierung gefördert werden, fokussieren sich auf den Kernauftrag der gewerkschaftlichen Arbeit, zum Beispiel Arbeitsbedingungen, internationale Arbeitsstandards und Arbeitsschutz. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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