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Internationalisierung der AfD und grenzüberschreitende Vernetzung mit rechtsextremen Parteien und Akteuren (Antwort zu Drs. 21/7579)

dip / drucksache 28.08.2026 · WP 21 · 21/7783 · Antwort · Original ↗

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Internationalisierung der AfD und grenzüberschreitende Vernetzung mit rechtsextremen Parteien und Akteuren (Antwort zu Drs. 21/7579) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7783 21. Wahlperiode 28.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schahina Gambir, Marlene Schönberger, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/7579 – Internationalisierung der AfD und grenzüberschreitende Vernetzung mit rechtsextremen Parteien und Akteuren V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Alternative für Deutschland (AfD) treibt ihre internationale Vernetzung systematisch voran. Diese Internationalisierung folgt einem erkennbaren Muster: Sie dient der Vorbereitung auf Regierungsübernahmen, der Einbindung ausländischer Regierungsakteure in innerdeutsche Debatten und der Anbindung an das Milieu der organisierten extremen Rechten in Europa, Russland und den USA. (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ rechtspopulismuswie-die-afd-ihre-internationale-vernetzung-forciert/100173543.html; www.de utschlandfunk.de/afd-delegation-erneut-zur-vernetzung-in-den-usa-partei-spue rt-rueckenwind-durch-neue-sicherheitsstra-100.html; www.t-online.de/nachric hten/ausland/usa/id_100609738/musk-und-die-bundestagswahl-das-merkwuer dige-schweigen-aus-den-usa.html) Im Zentrum stehen drei zunehmend ineinandergreifende Achsen: nach Österreich, in die USA und nach Russland. Die erste Achse führt nach Österreich. Der Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD, der vom dortigen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist, bereitet sich nach eigenen Angaben seit rund zwei Jahren auf eine Regierungsübernahme nach der Landtagswahl am 6. September 2026 vor. Teil dieser Vorbereitung ist ein organisierter Wissenstransfer mit der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ). Im Januar 2026 reiste eine Delegation des Landesverbandes um Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zu einer mehrtägigen Klausurtagung nach Salzburg, um sich nach eigener Darstellung bei der dort mitregierenden FPÖ „auf das Regieren vorzubereiten“ (https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2026/01/16/salzbur g-afd-fpoe-ulrich-siegmund-sachsen-anhalt/). An der Reise nahmen auch Personen teil, die dem aufgelösten „Flügel“- Netzwerk zuzurechnen waren. Medienberichten zufolge hat sich die AfD von der FPÖ umfassend dazu beraten lassen, wie eine Rechtsaußen-Partei eine Regierungsübernahme organisiert, einschließlich Strategien für den personellen Umbau der Landesverwaltung und für den Umgang mit einem möglichen Ausschluss aus dem Informationsverbund der Sicherheitsbehörden (https://tab le.media/berlin/talk-of-the-town/strategie-und-personal-wie-sich-die-afd- aufsregieren-vorbereitet). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Auch eine sächsische Delegation der AfD besuchte im Mai 2026 in Graz Funktionäre der FPÖ (www.derstandard.de/story/3000000322501/steirische-f poe-empfing-rechtsextremen-besuch-aus-sachsen). Bereits im Juli 2025 unterzeichneten die Berliner AfD-Fraktion und die Wiener FPÖ eine Vereinbarung, die regelmäßigen Austausch, gemeinsame Veranstaltungen, Bürgeraustausch und abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit in den Bereichen Sicherheit, Migration, Bildung und Wohnen vorsieht (https://wien.orf.at/stories/3313651/). Darüber hinaus arbeiten beide Parteien auch medial zusammen: Seit September 2024 betreiben die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) Petra Steger (FPÖ) und Alexander Jungbluth (AfD) das gemeinsame YouTube-Format „Jung & Patriotisch“. Der Österreicher Martin Sellner, langjährige Führungsfigur der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ und zentraler Ideologe des „Remigration“- Konzepts, tritt regelmäßig bei Veranstaltungen in Deutschland auf und ist über personelle Netzwerke mit Strukturen verbunden, die auch am Austausch zwischen AfD und FPÖ beteiligt sind (https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/ 2026/01/16/salzburg-afd-fpoe-ulrich-siegmund-sachsen-anhalt/). Aus der Regierungsbeteiligung der FPÖ in Österreich zieht nicht nur die AfD mutmaßlich Lehren, auch im Sinne des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung können und müssen die Ereignisse in Österreich Anlass zur Sorge und zur gewissenhaften Vorbereitung auf einen möglichen Ernstfall sein. Dies gilt insbesondere für den Schutz sensibler, insbesondere nachrichtendienstlicher, Informationen. So steht etwa der ehemalige Mitarbeiter des österreichischen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, im Verdacht, sensible Informationen weitergegeben zu haben und dabei sowohl im Auftrag von Vertretern der FPÖ als auch des russischen Spionagenetzwerks um Jan Marsalek gehandelt zu haben (https://d ossiers.kleinezeitung.at/spionage-skandal-ott/). Ein mutmaßlicher Auftraggeber von Egisto Ott war der ehemalige FPÖ Abgeordnete Hans Georg Jenewein, der inzwischen Pressesprecher der AfD-Fraktion in Thüringen ist (www.derstandard.at/story/3000000295091/hans-joerg-jenewein-ein-mann-vo m-fach). Die zweite Achse führt in die USA. Im Dezember 2025 reisten mindestens rund zwei Dutzend AfD-Abgeordnete aus dem Deutschen Bundestag, dem Europäischen Parlament und dem Landtag von Sachsen-Anhalt in die USA www.zeit.de/politik/deutschland/2025-12/afd-abgeordnete-usa-reise-republika ner-donald-trump; https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2025/12/12/afd-p olitiker-reise-maga-usa-trump-reisegruppe-allianz/). Ziel waren unter anderem die Gala des New York Young Republican Club, Treffen mit republikanischen Kongressabgeordneten sowie Gespräche im US-Außenministerium. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Markus Frohnmaier erklärte öffentlich, die AfD baue „stabile Partnerschaften“ mit der Republikanischen Partei und der Trump-Administration auf; die Reise sei „ein weiterer Schritt auf dem Weg zur politischen Wende“. Die Reisen erfolgten zumindest teilweise aus steuerfinanzierten Mitteln. Zugleich ist bekannt, dass Jurij Kofner, Fachreferent der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, die Einreise in die Vereinigten Staaten verwehrt worden ist (www.instagram.com/p/C97Q-2_sbkc/). Die dritte Achse führt nach Russland, und sie verbindet die beiden anderen. Bei dem St. Petersburg International Economic Forum (SPIEF) Anfang Juni 2026, das unter der Schirmherrschaft von Kremlchef Wladimir Putin steht, traten mehrere AfD-Politiker auf, darunter der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und außenpolitische Sprecher Markus Frohnmaier, der energiepolitische Sprecher Steffen Kotré, der Europaabgeordnete Petr Bystron sowie der sächsische Landesvorsitzende Jörg Urban (www.t-online.de/nachrichten/deutschlan d/aussenpolitik/id_101281054/wirtschaftsforum-in-sankt-petersburg-putin-zie ht-die-afd-in-seinen-krieg.html). Nach Recherchen von Table.Briefings versucht der Kreml gezielt, MAGA (Make America Great Again)-nahe Kräfte wie das AfD-Lager stärker anzusprechen. Markus Frohnmaier soll dabei offenbar als Mittler für ein geplantes trilaterales Wirtschaftsgespräch zwischen den USA und Russland fungieren: Dabei ist die Teilnahme von Steve Witkoff für die USA und Kirill Dmitriev für Russland vorgesehen, während Markus Frohnmaier einen Budgetentwurf für das Format erstellen soll (https://table.m edia/berlin/news/afd-wie-moskau-versucht-die-partei-fuer-seine-wirtschaftsbe ziehungen-zu-nutzen). Diese parteipolitische Vernetzung ist eingebettet in ein breiteres transnationales Geflecht der extremen Rechten. Im September 2025 nahm der AfD- Europaabgeordnete Petr Bystron an der Großkundgebung des britischen Rechtsextremisten Tommy Robinson in London teil, gemeinsam mit internationalen Akteuren wie Steve Bannon und Éric Zemmour (www.zdfheute.de/politik/ausl and/demo-london-tommy-robinson-100.html). Im Mai 2026 verweigerten die britischen Behörden dem AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron die Electronic Travel Authorisation (ETA) für die Einreise in das Vereinigte Königreich. Petr Bystron wollte wieder als Redner bei einer Demonstration des rechtsextremen Aktivisten Tommy Robinson in London auftreten. Die britischen Behörden begründeten die Verweigerung damit, dass Petr Bystrons Aufenthalt dem öffentlichen Wohl nicht dienlich sei („not conducive to the public good“) (www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101256106/afd-pol itiker-petr-bystron-wird-einreise-nach-grossbritannien-verweigert.html). Der jährliche sogenannte Tag der Ehre in Budapest, ein geschichtsrevisionistisches Gedenken an den Ausbruchsversuch von Waffen‑SS und Wehrmacht im Februar 1945, hat sich zu einem der wichtigsten Vernetzungstreffen der militanten Neonaziszene in Europa entwickelt. Auch im Februar 2026 nahmen daran wieder deutsche Rechtsextreme teil, darunter Angehörige der Partei „Der III. Weg“ und der „Jungen Nationalisten“, der Jugendorganisation der Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD) (https://democ.de/artikel/deutsche-neonazis-in- budapest/). An der Organisation sind Netzwerke beteiligt, die in Deutschland verboten sind. Aus Sicht der Fragestellenden geht es bei dieser Vernetzung nicht um gewöhnliche internationale Parteienkontakte. Es geht um den gezielten Austausch von Strategien für die Übernahme und den Umbau staatlicher Institutionen durch eine in Teilen gesichert rechtsextremistische Partei, um die Einbindung ausländischer Regierungsakteure in die politische Debatte und Willensbildung in Deutschland und um fließende Übergänge zwischen Parlamentsparteien und der militanten extremen Rechten. Das berührt nach Ansicht der Fragestellenden die Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzverbundes, die Integrität von Wahlen und die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland langfristig und nachhaltig. Da die AfD bundesweit als rechtsextremer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geführt wird sowie verschiedene Landesverbände der Partei durch Landesverfassungsschutzämter bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft sind und damit den Verfassungsschutzverbund betreffen, gehen die Fragestellenden von der Rechtmäßigkeit der Fragen nach den internationalen Kontakten der Partei aus.  1. Welche Verbindungen, Veranstaltungen und gemeinsamen Aktivitäten zwischen der Alternative für Deutschland (AfD), Landesverband Sachsen-Anhalt, und der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), die den Austausch von Strategien und Maßnahmen im Fall einer Regierungsübernahme der AfD vorbereiten sollen, sind der Bundesregierung bekannt, und welche Personen steuern diesen Austausch jeweils auf deutscher und auf österreichischer Seite (bitte alle der Bundesregierung bekannten Aktivitäten der vergangenen zwei Jahre mit Datum, Treffort und Teilnehmenden auflisten)?  2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Klausurtagung des AfD-Landesverbandes Sachsen-Anhalt in Salzburg im Januar 2026 sowie zum Besuch einer Delegation der AfD Sachsen bei der FPÖ in Graz im Mai 2026 vor, insbesondere zu Teilnehmenden, Gesprächspartnern aufseiten der FPÖ und den behandelten Inhalten? a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur im Juli 2025 unterzeichneten Kooperationsvereinbarung zwischen der Berliner AfD-Fraktion und der Wiener FPÖ vor, insbesondere zu deren konkreter Umsetzung in den Bereichen Sicherheit, Migration, Bildung und Wohnen sowie zu bereits durchgeführten gemeinsamen Veranstaltungen und Bürgeraustauschprogrammen? b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass die FPÖ die AfD zu Strategien für den Fall einer Regierungsübernahme berät, insbesondere zum personellen Umbau von Landesverwaltungen, zum Umgang mit den Sicherheitsbehörden und zur Kommunikationsstrategie im Wahlkampf? c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Beteiligung von Personen aus dem Umfeld der rechtsextremen „Identitären Bewegung“, insbesondere aus dem Umfeld von Martin Sellner, an dem Austausch zwischen AfD und FPÖ vor? d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über vergleichbare Kontakte anderer AfD-Landesverbände oder der AfD-Bundespartei zur FPÖ vor, etwa im Zusammenhang mit den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern? Die Fragen 1, 2, a) bis d) werden im Sachzusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Hinsichtlich in der Fragestellung erbetenen Informationen der konkreten Aktivitäten einzelner AfD- Landesverbände und somit zu Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Länder und damit nicht in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fallen, erteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der föderalen Ordnung keine Auskünfte.  3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu fortbestehenden Verbindungen des Pressesprechers der AfD-Landtagsfraktion in Thüringen, Hans-Jörg Jenewein, ins rechtsextreme Milieu in Österreich und einem möglichen Informationsaustausch nach Deutschland vor? Die Bundesregierung ist zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form. So können aus der Beantwortung der Frage, ob und welche Verbindungen einzelne ausländische Akteure zu Mitarbeitern der AfD haben, Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und die nachrichtendienstlichen Methodiken und Arbeitsweisen ermöglicht werden. Dadurch kann die zukünftige Erkenntnisgewinnung des BfV aufgrund entsprechender Abwehrstrategien nachhaltig beeinträchtigt oder in Einzelfällen sogar unmöglich gemacht werden. Aus der sorgfältigen Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Stellungnahme zum Erkenntnisstand des BfV bezüglich etwaiger Verbindungen einzelner ausländischer Akteure zu Mitarbeitern der AfD auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei einem Bekanntwerden die gegebenenfalls betroffenen nachrichtendienstlichen Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden können. Die erbetenen Informationen berühren derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.  4. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr eines möglichen Abflusses sensibler Informationen im Falle einer Regierungsbeteiligung der AfD, insbesondere vor dem Hintergrund der entsprechenden Vorfälle in Österreich rund um Egisto Ott und Hans-Jörg Jenewein? Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Sachverhalten.  5. Findet zu den in den Fragen 1 bis 4 genannten Sachverhalten ein Informationsaustausch zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und der österreichischen Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) statt, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung ist zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form. So können aus der Beantwortung der Frage, ob und in welcher Form eine Zusammenarbeit zwischen BfV und DSN stattfindet, Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand des BfV und die nachrichtendienstlichen Methodiken und Arbeitsweisen gezogen werden. Dies kann die zukünftige Erkenntnisgewinnung des BfV aufgrund entsprechender Abwehrstrategien nachhaltig beeinträchtigen oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Aus der sorgfältigen Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich, dass auch eine Auskunft bezüglich des Vorliegens und/oder der Form einer Zusammenarbeit zwischen BfV und DSN nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Stellungnahme zum Erkenntnisstand des BfV auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei einem Bekanntwerden die gegebenenfalls betroffenen nachrichtendienstlichen Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden können. Die erbetenen Informationen berühren derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.  6. Welche Vorkehrungen haben die Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis der Verfassungsschutzverbund für den Fall getroffen, dass eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei die Regierung eines Bundeslandes übernimmt, insbesondere mit Blick auf den Informationsaustausch im Verfassungsschutzverbund, die Innenministerkonferenz und den Zugang zu Verschlusssachen? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.  7. Welche Verbindungen, Veranstaltungen und gemeinsamen Aktivitäten zwischen der AfD und der Republican Party in den Vereinigten Staaten von Amerika, die den Austausch von Strategien und Maßnahmen im Fall einer Regierungsübernahme der AfD vorbereiten sollen (vgl. www.zei t.de/politik/deutschland/2025-12/afd-abgeordnete-usa-reise- republikanerdonald-trump), sind der Bundesregierung bekannt, und welche Personen steuern diesen Austausch jeweils auf deutscher und auf amerikanischer Seite (bitte alle der Bundesregierung bekannten Aktivitäten der vergangenen zwei Jahre mit Datum, Treffort und Teilnehmenden auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.  8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Reisen von AfD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlaments und des Landtags von Sachsen-Anhalt in die USA im Dezember 2025 vor, insbesondere zur Gala des New York Young Republican Club, zu Treffen mit Abgeordneten des US-Kongresses und zu Gesprächen im US-Außenministerium? Es ist bekannt, dass Vertreter der AfD im Dezember 2025 Termine in New York und Washington wahrgenommen haben. Das zählten auch Gespräche im parlamentarischen Raum und im Außenministerium sowie der Besuch der Gala der New York Young Republicans am 13. Dezember 2025. Die Abgeordneten wurden im hierfür üblichen Rahmen von den Auslandsvertretungen in Washington und New York unterstützt. Im Übrigen wird auf die Zuständigkeiten der Landesbehörden für Verfassungsschutz für die entsprechenden AfD- Landesverbände verwiesen.  9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über geldwerte Zuwendungen, Sachleistungen oder sonstige Unterstützungsleistungen aus den USA an die AfD, ihre Teilorganisationen oder ihr nahestehende Strukturen vor, und wie bewertet sie diese mit Blick auf das Verbot der Annahme von Spenden von außerhalb der Europäischen Union nach § 25 des Parteiengesetzes? Zur ersten Teilfrage liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit für die Parteienfinanzierung und insbesondere für die Prüfung der Spenden liegt bei der Bundestagsverwaltung, siehe § 25 Absatz 3 und 4 Parteiengesetz. 10. Wie bewertet die Bundesregierung öffentliche Unterstützungsbekundungen von Mitgliedern der US-Administration zugunsten der AfD, und sieht sie darin eine Form der Einflussnahme auf die politische Willensbildung und auf Wahlen in Deutschland? Der Bundesregierung sind presseöffentliche Äußerungen von Mitgliedern der US-Administration bekannt, in denen die sogenannte „Brandmauer“ beziehungsweise die Einstufung der AfD als Verdachtsfall kritisiert wurden. Unterstützungsbekundungen zugunsten der AfD sind nicht bekannt. 11. Hat die Bundesregierung die Kontakte zwischen der US-Administration und der AfD gegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten thematisiert, und wenn ja, wann, auf welcher Ebene, und mit welchem Ergebnis? Die Bundesregierung steht mit der US-Seite in laufendem Austausch zu einer Vielzahl von bilateralen und multilateralen Themen. Zu den konkreten Inhalten vertraulicher Gespräche mit Regierungen anderer Staaten äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die von der AfD- Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch am 15. Oktober 2025 in der Sendung „Markus Lanz“ öffentlich gemachte Praxis vor, wonach sie Informationen zu Personen, die sich für den Digital Services Act einsetzen, an das Umfeld von US-Präsident Donald Trump und Vizepräsident JD Vance übermittelt (www.abgeordnetenwatch.de/profile/beatrix-von-st orch/fragen-antworten/sehr-geehrte-frau-von-storch-sie-bestaetigten-oeff entlich-namen-von-politikerinnen-und-politikern-die-den)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hierzu vor, die über die Medienberichterstattung hinausgehen. 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Art, Umfang und Entwicklung der Kontakte zwischen der AfD und dem US-Unternehmer Elon Musk vor? Es wird nach Prüfung dieses Einzelfalls auf die Antwortverweigerung zu Frage 3 verwiesen. 14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Rolle der Europapartei „Europa der souveränen Nationen“ (ESN) als Plattform der internationalen Vernetzung der AfD mit rechtsextremen Parteien in Europa vor? a) Wie bewertet die Bundesregierung das vom Europäischen Parlament beantragte Prüfverfahren zur Einhaltung der in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerten Werte durch die ESN, und nach welchen rechtlichen und politischen Kriterien wird sie ihre Haltung im Rat zu einer möglichen Entscheidung der zuständigen EU-Aufsichtsbehörde bestimmen? b) Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass der Rat der Europäischen Union ebenfalls einen Antrag auf Prüfung der Vereinbarkeit der ESN mit den Grundwerten der Europäischen Union durch die Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen (Authority for European Political Parties and European Political Foundations (APPF)) stellt, nachdem das Europäische Parlament mit Beschluss vom 7. Juli 2026 einen entsprechenden Antrag gestellt hat, und wird sie hierzu eigene Erkenntnisse zur Frage einbringen, ob die ESN mit den Werten nach Artikel 2 EUV vereinbar ist? c) Inwiefern beeinflusst der Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2026, ein Prüfverfahren gegen die ESN einzuleiten, die Einschätzung der Bundesregierung mit Blick auf die Beantragung, ein Verbot der AfD nach Artikel 21 Absatz 2, Absatz 4 des Grundgesetzes (GG) beim Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen? Die Frage 14, a) bis c) werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen (APPF) hat das Verfahren eingeleitet, in dem geprüft wird, ob die Partei „Europa der Souveränen Nationen“ (ESN), gegen die Grundwerte der EU verstößt. Dabei geht es um die Grundrechte der EU, die im Artikel 2 des EU-Vertrages festgehalten sind: die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Das Verfahren richtet sich nach der Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 über Statut und Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (EUPPS‑VO). Werden der APPF Tatsachen bekannt, die Zweifel daran aufkommen lassen, dass eine Partei die Werte der EU einhält, unterrichtet die Behörde das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission darüber, Artike 13 Absatz 4 Satz 1 EUPPS‑VO. Ab dem Eingang solcher Informationen haben die drei Organe zwei Monate Zeit für eine Entscheidung darüber, ob die APPF die Voraussetzungen für die Eintragung im Register als europäische politische Partei überprüfen soll, Artikel 13 Absatz 4 Satz 2 EUPPS‑VO. Diese Frist ist bereits abgelaufen. Das Europäische Parlament hat fristgerecht die APPF aufgefordert, eine Überprüfung der ESN-Partei durchzuführen; eine zusätzliche Aufforderung gegenüber der APPF durch den Rat oder die Europäische Kommission war daher gemäß der zugrundeliegenden EU-Verordnung 2025/2445 Artikel 13 (4) nicht mehr notwendig, um das Prüfverfahren auszulösen. Der Rat hat daher am 14. Juli 2026 eine Erklärung angenommen, in der er die Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Kenntnis nimmt, auf die weiteren anstehenden Verfahrensschritte und insbesondere die Rolle der APPF hinweist und alle Beteiligten zur Einhaltung der Grundwerte der EU aufruft. Die Bundesregierung hat dieser Erklärung zugestimmt. Nach Artikel 13 Absatz 1 Satz 2 EUPPS-VO unterrichtet die APPF im nächsten Schritt die betroffene Partei unverzüglich und gibt ihr einen Monat Zeit für die Abgabe einer Stellungnahme und mögliche Abhilfemaßnahmen. Die APPF ist die Herrin des Verfahrens. Sie trifft ihre Entscheidung unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten, Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 EUPPS‑VO. Eine Beteiligung der Mitgliedstaaten an dem Verfahren ist in der EUPPS‑VO nicht vorgesehen. Das durch die APPF angestoßene europarechtliche Verfahren gegen die ESN- Partei und ein Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 des Grundgesetzes (GG) sind aus Sicht der Bundesregierung nicht vergleichbar. 15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme von AfD-Funktionären oder AfD-Mitarbeitenden an internationalen Vernetzungstreffen der extremen Rechten vor, insbesondere am sogenannten Remigration Summit im Mai 2026 in Figueira da Foz und dem „Frauenkongress“ der ESN am 28. Juni 2025. (bitte mit Datum, Ort und Teilnehmenden auflisten)? Vertreter der AfD nehmen regelmäßig an rechtsextremistischen und von Rechtsextremisten besuchten internationalen Vernetzungstreffen teil. So beteiligten sich eine Reihe von Abgeordneten der AfD sowie Funktionäre und Mitglieder der „Generation Deutschland“ (GD) als Teilnehmende und in einem Fall darüber hinaus als Rednerin am „Remigration Summit 2026“ in Figueira da Foz am 30. Mai 2026. Zudem wurde eine Videobotschaft des Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke (MdL) abgespielt. Die Partei war jedoch nicht an der Organisation der Veranstaltung beteiligt. Auch auf dem „Frauenkongress“ waren hochrangige Funktionäre der AfD und GD anwesend. 16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Finanzierung solcher Vernetzungstreffen internationaler extrem rechter Organisationen und Parteien mit AfD-Funktionären oder AfD-Mitarbeitenden vor? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Einbindung ausländischer Referentinnen und Referenten, Beraterinnen und Berater oder Dienstleister in die Schulungs- und Rekrutierungsstrukturen der AfD vor, insbesondere in die „Schwarz-Rot-Gold-Akademie“? Innerhalb der AfD werden aktuell parteiinterne Schulungszentren aufgebaut, in denen geeignetes Personal für die Übernahme von Regierungsverantwortung ausgebildet werden soll. Neben der Akademie „Schwarz-Rot-Gold“ auf Bundesebene gibt es in einigen Landesverbänden vergleichbare Akademien. Teilweise befinden sich diese derzeit im Aufbau. Im Rahmen der Gründungsveranstaltung der „Politischen Akademie Bayern“ gab ein AfD-Funktionär an, dass die Gründung der Akademie durch die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) unterstützt worden sei und diese bei Bedarf auch Personal stelle. 18. Inwieweit sind die internationalen Kontakte der AfD Gegenstand der Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, und welche Rolle spielen sie für die Einstufung der Gesamtpartei? a) Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt das Gefährdungspotenzial, das sich aus der transnationalen Vernetzung der AfD mit rechtsextremen Parteien, Bewegungen und Regierungsakteuren für die freiheitliche demokratische Grundordnung ergibt? b) Welche Fälle sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2024 bekannt, in denen ausländische Staaten Politikerinnen und Politikern der AfD oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten oder AfD-Fraktionen die Einreise verweigert, ein Visum bzw. eine elektronische Einreisegenehmigung versagt oder ein Einreiseverbot ausgesprochen haben (bitte nach Person bzw. Funktion, Staat, Zeitpunkt und – soweit bekannt – Begründung aufschlüsseln)? c) In welchen Fällen wurde die Bundesregierung über solche Maßnahmen ausländischer Staaten vorab informiert oder konsultiert, etwa auf diplomatischem Weg? d) In wie vielen Fällen haben deutsche Behörden seit dem Jahr 2024 gegenüber Politikerinnen und Politikern der AfD oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten oder AfD-Fraktionen Ausreiseuntersagungen nach § 10 des Passgesetzes oder § 46 des Aufenthaltsgesetzes ausgesprochen bzw. die Ausreise an deutschen See- oder Flughäfen unterbunden (bitte nach Rechtsgrundlage, Grenzübergangsstelle, Zeitpunkt und Anlass aufschlüsseln)? Die Frage 18, a) bis d) werden im Sachzusammenhang beantwortet. Die Beobachtung durch das BfV richtet sich nach dem gesetzlichen Auftrag aus §§ 3, 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung können sich dabei auch aus personellen und strukturellen Verbindungen zu Gruppierungen, Organisationen und Einzelpersonen aus dem internationalen (rechts) extremistischen Spektrum ergeben. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu den in den Fragestellungen thematisierten Vorgängen vor, die über die Medienberichterstattung hinausgehen. Insbesondere führt die Bundespolizei im Sinne der Fragestellungen keine statistischen Erhebungen durch. 19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte, Treffen und gemeinsame Aktivitäten zwischen der AfD, ihren Funktionären oder Mitarbeitenden und der Partei Reform UK, insbesondere ihrem Vorsitzenden Nigel Farage, sowie der Partei Restore Britain vor (bitte mit Datum, Ort und Teilnehmenden auflisten)? a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte zwischen der AfD, ihren Funktionären oder Mitarbeitenden und dem britischen Rechtsextremisten Stephen Yaxley-Lennon alias Tommy Robinson sowie den von ihm gegründeten oder gesteuerten Strukturen vor? b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme von AfD-Funktionären, insbesondere des Europaabgeordneten Petr Bystron, an der Kundgebung „Unite the Kingdom“ am 13. September 2025 in London vor, und wie bewertet sie diese Teilnahme angesichts des rechtsextremen Charakters der Veranstaltung? c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Rolle von Elon Musk und anderer US-amerikanischer Akteure bei der Finanzierung, Verstärkung oder Vernetzung der britischen extremen Rechten vor, und welche Bezüge dieser Netzwerke nach Deutschland sind ihr bekannt? d) Findet zu grenzüberschreitenden Aktivitäten der extremen Rechten ein strukturierter Informationsaustausch zwischen den deutschen Sicherheitsbehörden und den zuständigen britischen Behörden statt, und wenn ja, in welchem Format, und mit welcher Regelmäßigkeit? Die Frage 19, a) bis d) werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, die über die Medienberichterstattung hinausgehen. Zwischen dem BfV und den zuständigen britischen Behörden findet ein regelmäßiger und anlassbezogener Austausch statt. 20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über ein von Markus Frohnmaier vorbereitetes trilaterales Wirtschaftsgespräch zwischen den USA und Russland vor, an dem nach Recherchen von Table.Briefings der US-Sondergesandte Steve Witkoff und der russische Sondergesandte für Investitionen und Wirtschaftszusammenarbeit, Kirill Dmitriev, teilnehmen sollen, insbesondere zu Zeitpunkt, Ort, Themen und der Rolle Markus Frohnmaiers und der AfD-Bundestagsfraktion bei der Organisation und Finanzierung dieses Treffens? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme von Éric Zemmour an der Wahlparty der AfD anlässlich der Bundestagswahl 2025 sowie über weitere Kontakte, Treffen oder gemeinsame Aktivitäten zwischen der AfD und der französischen Partei Reconquête vor (bitte mit Datum, Ort und Teilnehmenden auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte zwischen der AfD, ihren Funktionären, Abgeordnetenmitarbeitenden oder parteinahen Strukturen und Martin Sellner oder der „Identitären Bewegung“ vor (bitte für die vergangenen zwei Jahre mit Datum, Ort und Art des Kontakts auflisten)? Es liegen Erkenntnisse über zahlreiche und fortwährende Kontakte und Verbindungen zwischen der AfD und ihren Funktionären und Martin Sellner und der „Identitären Bewegung“ vor. In Bezug auf die rechtsextremistische „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) sind insbesondere Verbindungen zur GD zu nennen. So nahmen beispielsweise Aktivisten der IBD an dem von der GD organisierten „Tag der deutschen Jugend“ am 1. August 2026 in Schwerin teil. Das diesjährige Sommerfest des rechtsextremistischen „Verlag Antaios“ am 11. Juli 2026 besuchten zahlreiche Personen von AfD, GD und IBD sowie Martin Sellner. Der Bundessprecher der IBD und der Bundesvorsitzende der GD nahmen dort zudem an einer Podiumsdiskussion teil. Im Rahmen z. B. von Wahlkampfveranstaltungen werden Politiker der AfD regelmäßig auch von Aktivisten beziehungsweise ehemaligen Aktivisten der IBD foto- und videografisch begleitet. Martin Sellner nahm am 22. Januar 2026 in Vetschau (BB) an einer Veranstaltung zum Thema „Remigration“ teil, bei der sich neben seiner Person auch eine Landtagsabgeordnete der AfD aus BB aktiv in die Diskussionen einbrachte. Am 26. Januar 2026 besuchte Martin Sellner zudem den Landtag in Thüringen und traf sich dort mit Vertretern bzw. Abgeordneten der AfD auf Landes- und Bundesebene. a) Wie viele Einreisen Martin Sellners nach Deutschland sind der Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren bekannt, bei wie vielen davon trat er als Redner oder Referent auf, und welche aufenthalts- und freizügigkeitsrechtlichen Maßnahmen wurden jeweils geprüft oder ergriffen? Martin Sellner reist regelmäßig in die Bundesrepublik Deutschland ein und aus. Dabei tritt er regelmäßig als Redner beziehungsweise Vortragender auf verschiedenen politischen Veranstaltungen auf, um unter anderem über sein Konzept der „Remigration“ zu informieren und zu diskutieren. Dazu nutzt er insbesondere sein etabliertes Format von Lesungen im Rahmen seiner seit mehreren Jahren jährlich stattfindenden sogenannte „Lesereise“. Die Bundespolizei führt im Sinne der Fragestellung keine statistischen Erhebungen durch. b) Welchen Stand haben nach Kenntnis der Bundesregierung Verfahren zur Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU gegen Martin Sellner, und wie bewertet die Bundesregierung die bisherige verwaltungsgerichtliche Praxis in diesen Verfahren? Die Zuständigkeit zur Aberkennung beziehungsweise Feststellung des Verlusts der unionsrechtlichen Freizügigkeit obliegt den zuständigen Landesbehörden. c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Beschäftigung von Personen aus dem Umfeld der „Identitären Bewegung“ in Büros von Abgeordneten der AfD im Deutschen Bundestag, in Landtagen oder im Europäischen Parlament vor? d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Rolle Martin Sellners und der „Identitären Bewegung“ als ideologische und organisatorische Scharniere zwischen der AfD, der FPÖ und weiteren europäischen rechtsextremen Strukturen vor, insbesondere im Kontext des „Remigration“-Konzepts und des sogenannten Remigration Summit? Die Teilfragen c) und d) werden gemeinsam beantwortet. Dem BfV ist bekannt, dass einzelne Akteure aus dem Umfeld der IB in einem Beschäftigungsverhältnis mit Abgeordneten der AfD stehen. Martin Sellner gilt als der „Kopf“ der deutschsprachigen Identitären Bewegung. Er und die IBD propagieren „Remigration“ bereits seit mehreren Jahren. Die Forderung nach „Remigration“ stellt bei der IBD inzwischen eine ihrer zentralsten Postulate dar. Der Begriff nahm durch Sellners im März 2024 veröffentlichtes Buch „Remigration. Ein Vorschlag“ erstmals konkrete Züge im Sinne eines Konzepts an. Sellner versucht, sein formuliertes „Remigrationskonzept“ seither nicht nur allgemein in den öffentlichen Diskurs, sondern speziell über Verbindungen, Kontakte und Veranstaltungen auch über die AfD in den parteipolitischen Raum einzubringen. Selbiges betrifft und gilt auch für dessen Verbindungen auf europäischer Ebene. Durch die europäische Vernetzungsveranstaltung „Remigration Summit“, welche erstmalig im Mai 2025 in Italien stattfand, soll unter Beteiligung von Aktivisten, Influencern, Akademikern und Politikern der Begriff „Remigration“, sein Inhalt und seine Ausgestaltung ausgebaut werden. So war in diesem Jahr eigenen Angaben zufolge jedenfalls der Bundessprecher der IBD in die Organisation des am 30. Mai in Portugal stattgefundenen „Remigration Summit“ eingebunden. An der diesjährigen Veranstaltung nahmen neben Aktivisten der IBD und einigen Vertretern der AfD und GD außerdem verschiedenste Protagonisten und Aktivisten aus dem europäischen und internationalen rechten bis rechtsextremistischen Spektrum teil. Die Veranstaltungsreihe bzw. diesjährige Veranstaltung kann insofern exemplarisch als Beleg für eine (anhaltende) internationale Vernetzung unter Beteiligung der „Identitären Bewegung“ von politischem Vorfeld und parteipolitischen Strukturen bewertet werden. e) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Finanzströme zwischen Strukturen der „Identitären Bewegung“, ihren Medienprojekten und Akteuren aus dem Umfeld der AfD oder der FPÖ vor? Der Bundesregierung ist bekannt, dass das neurechte Vorfeld, dem die IBD zuzuordnen ist, insgesamt durch einzelne Akteure oder Strukturen der AfD regelmäßig finanzielle Unterstützung erfährt. 23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme deutscher Rechtsextremer am sogenannten Tag der Ehre in Budapest in den Jahren 2025 und 2026 vor (bitte nach Jahr, beteiligten Organisationen und ungefährer Teilnehmerzahl aus Deutschland aufschlüsseln)? Zur Teilnehmeranzahl deutscher Rechtsextremisten im Jahr 2025 und 2026 liegen keine konkreten Zahlen vor. Grundsätzlich ist aus Erkenntnissen der vorigen Jahre davon auszugehen, dass eine mittlere zweistellige Zahl deutscher Rechtsextremisten daran teilgenommen hat. Es ist ebenso davon auszugehen, dass sich am diesjährigen „Tag der Ehre“ weniger deutsche Rechtsextremisten als in vorangegangenen Jahren beteiligt haben, da zugleich die Hauptveranstaltungen zum 81. Jahrestag der Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkriegs sowie der in der Szene bedeutsame „Lukov-Marsch“ in Sofia stattfanden. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die organisatorische Rolle der Netzwerke „Blood & Honour“, das in Deutschland seit dem Jahr 2000 verboten ist, sowie der „Hammerskins“, die in Deutschland seit 2023 verboten sind, bei der Vorbereitung und Durchführung des „Tags der Ehre“ vor, und inwieweit begründet die Beteiligung deutscher Staatsangehöriger an diesen Aktivitäten im Ausland strafrechtliche Relevanz nach § 85 des Strafgesetzbuches? „Blood & Honour Deutschland“ nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung keine organisatorische Rolle bei der Vorbereitung und Durchführung des in Ungarn jährlich stattfindenden „Tag der Ehre“ ein. Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse über die Teilnahme deutscher Hammerskins am „Tag der Ehre“ in Ungarn in den Jahren 2017, 2019 und 2020 vor. Erkenntnisse zu einer organisatorischen Beteiligung liegen nicht vor. b) Wie viele Meldeauflagen, Ausreiseuntersagungen nach § 10 des Passgesetzes oder Beschränkungen nach § 6 Absatz 7 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern wurden in den vergangenen zwei Jahren im Zusammenhang mit Reisen zum „Tag der Ehre“ geprüft und verfügt (bitte nach Jahr und Maßnahme aufschlüsseln)? Die Bundespolizei untersagte 2025 im Kontext der in Rede stehenden Veranstaltungslage insgesamt 25 deutschen Staatsangehörigen die Ausreise. Im Jahr 2026 untersagte die Bundespolizei zehn deutschen Staatsangehörigen die Ausreise im Kontext der Veranstaltungslage. c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme von Mitgliedern, Mitarbeitenden oder Funktionären der AfD oder ihrer Jugendorganisation an Veranstaltungen im Umfeld des „Tags der Ehre“ vor? Einzelne Mitglieder der „Jungen Alternative“ nahmen an Veranstaltungen zum „Tag der Ehre“ teil. d) Hat die Bundesregierung die Duldung des „Tags der Ehre“ durch die ungarischen Behörden gegenüber der ungarischen Regierung oder auf EU-Ebene thematisiert, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis? Die Bundesregierung steht mit der ungarischen Regierung in laufendem Austausch zu einer Vielzahl von bilateralen und multilateralen Themen. Zu den konkreten Inhalten vertraulicher Gespräche mit Regierungen anderer Staaten äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. e) Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung des „Tags der Ehre“ für die transnationale Vernetzung, Radikalisierung und Rekrutierung innerhalb der militanten Neonazi-Szene, auch mit Blick auf die Erkenntnisse des Verfassungsschutzberichts 2025? Der „Tag der Ehre“ ist eine seit 1997 jährlich stattfindende Veranstaltung, mit der des gescheiterten Ausbruchversuchs ungarischer Truppen und deutscher Wehrmachts- und Waffen‑SS-Verbände im Februar 1945 aus der Einkesselung durch die Rote Armee gedacht wird. Bei der Veranstaltung treten regelmäßig rechtsextremistische Redner und Musikbands auf, die Teilnehmer tragen teilweise SS- und Wehrmachtsuniformen. Die rechtsextremistische Gedenkveranstaltung „Tag der Ehre“ zählt weiterhin zu den wichtigeren Auslandsterminen für deutsche Rechtsextremisten. Durch die verschiedenen Veranstaltungen wie Auftritte rechtsextremistischer Redner und Musikbands aus mehreren Ländern hat sich dieser Termin zu einem zentralen internationalen Vernetzungsereignis der rechtsextremistischen Szene entwickelt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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