Internationalisierung der AfD und grenzüberschreitende Vernetzung mit rechtsextremen Parteien und Akteuren (Antwort zu Drs. 21/7579)
Text
Internationalisierung der AfD und grenzüberschreitende Vernetzung mit rechtsextremen Parteien und Akteuren (Antwort zu Drs. 21/7579)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7783
21. Wahlperiode 28.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schahina Gambir, Marlene
Schönberger, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7579 –
Internationalisierung der AfD und grenzüberschreitende Vernetzung mit
rechtsextremen Parteien und Akteuren
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Alternative für Deutschland (AfD) treibt ihre internationale Vernetzung
systematisch voran. Diese Internationalisierung folgt einem erkennbaren
Muster: Sie dient der Vorbereitung auf Regierungsübernahmen, der Einbindung
ausländischer Regierungsakteure in innerdeutsche Debatten und der
Anbindung an das Milieu der organisierten extremen Rechten in Europa, Russland
und den USA. (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/
rechtspopulismuswie-die-afd-ihre-internationale-vernetzung-forciert/100173543.html; www.de
utschlandfunk.de/afd-delegation-erneut-zur-vernetzung-in-den-usa-partei-spue
rt-rueckenwind-durch-neue-sicherheitsstra-100.html; www.t-online.de/nachric
hten/ausland/usa/id_100609738/musk-und-die-bundestagswahl-das-merkwuer
dige-schweigen-aus-den-usa.html)
Im Zentrum stehen drei zunehmend ineinandergreifende Achsen: nach
Österreich, in die USA und nach Russland. Die erste Achse führt nach Österreich.
Der Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD, der vom dortigen
Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist, bereitet sich nach
eigenen Angaben seit rund zwei Jahren auf eine Regierungsübernahme nach der
Landtagswahl am 6. September 2026 vor. Teil dieser Vorbereitung ist ein
organisierter Wissenstransfer mit der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ). Im
Januar 2026 reiste eine Delegation des Landesverbandes um Spitzenkandidat
Ulrich Siegmund zu einer mehrtägigen Klausurtagung nach Salzburg, um sich
nach eigener Darstellung bei der dort mitregierenden FPÖ „auf das Regieren
vorzubereiten“ (https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2026/01/16/salzbur
g-afd-fpoe-ulrich-siegmund-sachsen-anhalt/).
An der Reise nahmen auch Personen teil, die dem aufgelösten „Flügel“-
Netzwerk zuzurechnen waren. Medienberichten zufolge hat sich die AfD von der
FPÖ umfassend dazu beraten lassen, wie eine Rechtsaußen-Partei eine
Regierungsübernahme organisiert, einschließlich Strategien für den personellen
Umbau der Landesverwaltung und für den Umgang mit einem möglichen
Ausschluss aus dem Informationsverbund der Sicherheitsbehörden (https://tab
le.media/berlin/talk-of-the-town/strategie-und-personal-wie-sich-die-afd-
aufsregieren-vorbereitet).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. August 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Auch eine sächsische Delegation der AfD besuchte im Mai 2026 in Graz
Funktionäre der FPÖ (www.derstandard.de/story/3000000322501/steirische-f
poe-empfing-rechtsextremen-besuch-aus-sachsen). Bereits im Juli 2025
unterzeichneten die Berliner AfD-Fraktion und die Wiener FPÖ eine Vereinbarung,
die regelmäßigen Austausch, gemeinsame Veranstaltungen, Bürgeraustausch
und abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit in den Bereichen Sicherheit, Migration,
Bildung und Wohnen vorsieht (https://wien.orf.at/stories/3313651/). Darüber
hinaus arbeiten beide Parteien auch medial zusammen: Seit September 2024
betreiben die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) Petra Steger
(FPÖ) und Alexander Jungbluth (AfD) das gemeinsame YouTube-Format
„Jung & Patriotisch“.
Der Österreicher Martin Sellner, langjährige Führungsfigur der
rechtsextremen „Identitären Bewegung“ und zentraler Ideologe des „Remigration“-
Konzepts, tritt regelmäßig bei Veranstaltungen in Deutschland auf und ist über
personelle Netzwerke mit Strukturen verbunden, die auch am Austausch
zwischen AfD und FPÖ beteiligt sind (https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/
2026/01/16/salzburg-afd-fpoe-ulrich-siegmund-sachsen-anhalt/).
Aus der Regierungsbeteiligung der FPÖ in Österreich zieht nicht nur die AfD
mutmaßlich Lehren, auch im Sinne des Schutzes der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung können und müssen die Ereignisse in Österreich Anlass
zur Sorge und zur gewissenhaften Vorbereitung auf einen möglichen Ernstfall
sein. Dies gilt insbesondere für den Schutz sensibler, insbesondere
nachrichtendienstlicher, Informationen. So steht etwa der ehemalige Mitarbeiter des
österreichischen Bundesamts für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, im Verdacht, sensible Informationen weitergegeben
zu haben und dabei sowohl im Auftrag von Vertretern der FPÖ als auch des
russischen Spionagenetzwerks um Jan Marsalek gehandelt zu haben (https://d
ossiers.kleinezeitung.at/spionage-skandal-ott/). Ein mutmaßlicher
Auftraggeber von Egisto Ott war der ehemalige FPÖ Abgeordnete Hans Georg
Jenewein, der inzwischen Pressesprecher der AfD-Fraktion in Thüringen ist
(www.derstandard.at/story/3000000295091/hans-joerg-jenewein-ein-mann-vo
m-fach).
Die zweite Achse führt in die USA. Im Dezember 2025 reisten mindestens
rund zwei Dutzend AfD-Abgeordnete aus dem Deutschen Bundestag, dem
Europäischen Parlament und dem Landtag von Sachsen-Anhalt in die USA
www.zeit.de/politik/deutschland/2025-12/afd-abgeordnete-usa-reise-republika
ner-donald-trump; https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2025/12/12/afd-p
olitiker-reise-maga-usa-trump-reisegruppe-allianz/). Ziel waren unter anderem
die Gala des New York Young Republican Club, Treffen mit republikanischen
Kongressabgeordneten sowie Gespräche im US-Außenministerium. Der
stellvertretende Fraktionsvorsitzende Markus Frohnmaier erklärte öffentlich, die
AfD baue „stabile Partnerschaften“ mit der Republikanischen Partei und der
Trump-Administration auf; die Reise sei „ein weiterer Schritt auf dem Weg
zur politischen Wende“. Die Reisen erfolgten zumindest teilweise aus
steuerfinanzierten Mitteln. Zugleich ist bekannt, dass Jurij Kofner, Fachreferent der
AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, die Einreise in die Vereinigten Staaten
verwehrt worden ist (www.instagram.com/p/C97Q-2_sbkc/).
Die dritte Achse führt nach Russland, und sie verbindet die beiden anderen.
Bei dem St. Petersburg International Economic Forum (SPIEF) Anfang Juni
2026, das unter der Schirmherrschaft von Kremlchef Wladimir Putin steht,
traten mehrere AfD-Politiker auf, darunter der stellvertretende
Fraktionsvorsitzende und außenpolitische Sprecher Markus Frohnmaier, der energiepolitische
Sprecher Steffen Kotré, der Europaabgeordnete Petr Bystron sowie der
sächsische Landesvorsitzende Jörg Urban (www.t-online.de/nachrichten/deutschlan
d/aussenpolitik/id_101281054/wirtschaftsforum-in-sankt-petersburg-putin-zie
ht-die-afd-in-seinen-krieg.html). Nach Recherchen von Table.Briefings
versucht der Kreml gezielt, MAGA (Make America Great Again)-nahe Kräfte
wie das AfD-Lager stärker anzusprechen. Markus Frohnmaier soll dabei
offenbar als Mittler für ein geplantes trilaterales Wirtschaftsgespräch zwischen
den USA und Russland fungieren: Dabei ist die Teilnahme von Steve Witkoff
für die USA und Kirill Dmitriev für Russland vorgesehen, während Markus
Frohnmaier einen Budgetentwurf für das Format erstellen soll (https://table.m
edia/berlin/news/afd-wie-moskau-versucht-die-partei-fuer-seine-wirtschaftsbe
ziehungen-zu-nutzen).
Diese parteipolitische Vernetzung ist eingebettet in ein breiteres
transnationales Geflecht der extremen Rechten. Im September 2025 nahm der AfD-
Europaabgeordnete Petr Bystron an der Großkundgebung des britischen
Rechtsextremisten Tommy Robinson in London teil, gemeinsam mit internationalen
Akteuren wie Steve Bannon und Éric Zemmour (www.zdfheute.de/politik/ausl
and/demo-london-tommy-robinson-100.html). Im Mai 2026 verweigerten die
britischen Behörden dem AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron die
Electronic Travel Authorisation (ETA) für die Einreise in das Vereinigte Königreich.
Petr Bystron wollte wieder als Redner bei einer Demonstration des
rechtsextremen Aktivisten Tommy Robinson in London auftreten. Die britischen
Behörden begründeten die Verweigerung damit, dass Petr Bystrons Aufenthalt
dem öffentlichen Wohl nicht dienlich sei („not conducive to the public good“)
(www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101256106/afd-pol
itiker-petr-bystron-wird-einreise-nach-grossbritannien-verweigert.html).
Der jährliche sogenannte Tag der Ehre in Budapest, ein
geschichtsrevisionistisches Gedenken an den Ausbruchsversuch von Waffen‑SS und Wehrmacht im
Februar 1945, hat sich zu einem der wichtigsten Vernetzungstreffen der
militanten Neonaziszene in Europa entwickelt. Auch im Februar 2026 nahmen
daran wieder deutsche Rechtsextreme teil, darunter Angehörige der Partei „Der
III. Weg“ und der „Jungen Nationalisten“, der Jugendorganisation der Partei
„Die Heimat“ (ehemals NPD) (https://democ.de/artikel/deutsche-neonazis-in-
budapest/). An der Organisation sind Netzwerke beteiligt, die in Deutschland
verboten sind.
Aus Sicht der Fragestellenden geht es bei dieser Vernetzung nicht um
gewöhnliche internationale Parteienkontakte. Es geht um den gezielten Austausch von
Strategien für die Übernahme und den Umbau staatlicher Institutionen durch
eine in Teilen gesichert rechtsextremistische Partei, um die Einbindung
ausländischer Regierungsakteure in die politische Debatte und Willensbildung in
Deutschland und um fließende Übergänge zwischen Parlamentsparteien und
der militanten extremen Rechten. Das berührt nach Ansicht der
Fragestellenden die Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzverbundes, die Integrität von
Wahlen und die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland
langfristig und nachhaltig.
Da die AfD bundesweit als rechtsextremer Verdachtsfall durch das Bundesamt
für Verfassungsschutz geführt wird sowie verschiedene Landesverbände der
Partei durch Landesverfassungsschutzämter bereits als gesichert rechtsextrem
eingestuft sind und damit den Verfassungsschutzverbund betreffen, gehen die
Fragestellenden von der Rechtmäßigkeit der Fragen nach den internationalen
Kontakten der Partei aus.
1. Welche Verbindungen, Veranstaltungen und gemeinsamen Aktivitäten
zwischen der Alternative für Deutschland (AfD), Landesverband
Sachsen-Anhalt, und der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), die den
Austausch von Strategien und Maßnahmen im Fall einer
Regierungsübernahme der AfD vorbereiten sollen, sind der Bundesregierung
bekannt, und welche Personen steuern diesen Austausch jeweils auf
deutscher und auf österreichischer Seite (bitte alle der Bundesregierung
bekannten Aktivitäten der vergangenen zwei Jahre mit Datum, Treffort und
Teilnehmenden auflisten)?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Klausurtagung des
AfD-Landesverbandes Sachsen-Anhalt in Salzburg im Januar 2026
sowie zum Besuch einer Delegation der AfD Sachsen bei der FPÖ in Graz
im Mai 2026 vor, insbesondere zu Teilnehmenden, Gesprächspartnern
aufseiten der FPÖ und den behandelten Inhalten?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur im Juli 2025
unterzeichneten Kooperationsvereinbarung zwischen der Berliner
AfD-Fraktion und der Wiener FPÖ vor, insbesondere zu deren
konkreter Umsetzung in den Bereichen Sicherheit, Migration, Bildung
und Wohnen sowie zu bereits durchgeführten gemeinsamen
Veranstaltungen und Bürgeraustauschprogrammen?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass
die FPÖ die AfD zu Strategien für den Fall einer
Regierungsübernahme berät, insbesondere zum personellen Umbau von
Landesverwaltungen, zum Umgang mit den Sicherheitsbehörden und zur
Kommunikationsstrategie im Wahlkampf?
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Beteiligung von Personen aus dem Umfeld der rechtsextremen „Identitären
Bewegung“, insbesondere aus dem Umfeld von Martin Sellner, an
dem Austausch zwischen AfD und FPÖ vor?
d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über vergleichbare
Kontakte anderer AfD-Landesverbände oder der AfD-Bundespartei
zur FPÖ vor, etwa im Zusammenhang mit den Landtagswahlen in
Mecklenburg-Vorpommern?
Die Fragen 1, 2, a) bis d) werden im Sachzusammenhang beantwortet. Der
Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Hinsichtlich in der
Fragestellung erbetenen Informationen der konkreten Aktivitäten einzelner AfD-
Landesverbände und somit zu Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der
Länder und damit nicht in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung
fallen, erteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der föderalen Ordnung
keine Auskünfte.
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu fortbestehenden
Verbindungen des Pressesprechers der AfD-Landtagsfraktion in
Thüringen, Hans-Jörg Jenewein, ins rechtsextreme Milieu in Österreich und
einem möglichen Informationsaustausch nach Deutschland vor?
Die Bundesregierung ist zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung
der Frage aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls
nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form. So können aus der
Beantwortung der Frage, ob und welche Verbindungen einzelne ausländische Akteure
zu Mitarbeitern der AfD haben, Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand des
Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und die nachrichtendienstlichen
Methodiken und Arbeitsweisen ermöglicht werden. Dadurch kann die zukünftige
Erkenntnisgewinnung des BfV aufgrund entsprechender Abwehrstrategien
nachhaltig beeinträchtigt oder in Einzelfällen sogar unmöglich gemacht
werden.
Aus der sorgfältigen Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten
Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den
negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV
sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland ergibt sich, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Stellungnahme
zum Erkenntnisstand des BfV bezüglich etwaiger Verbindungen einzelner
ausländischer Akteure zu Mitarbeitern der AfD auch gegenüber einem begrenzten
Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso
mehr, als bei einem Bekanntwerden die gegebenenfalls betroffenen
nachrichtendienstlichen Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar
nicht mehr eingesetzt werden können. Die erbetenen Informationen berühren
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den
Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr eines möglichen Abflusses
sensibler Informationen im Falle einer Regierungsbeteiligung der AfD,
insbesondere vor dem Hintergrund der entsprechenden Vorfälle in
Österreich rund um Egisto Ott und Hans-Jörg Jenewein?
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Sachverhalten.
5. Findet zu den in den Fragen 1 bis 4 genannten Sachverhalten ein
Informationsaustausch zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und
der österreichischen Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst
(DSN) statt, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung
der Frage aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls
nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form. So können aus der
Beantwortung der Frage, ob und in welcher Form eine Zusammenarbeit zwischen
BfV und DSN stattfindet, Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand des BfV und
die nachrichtendienstlichen Methodiken und Arbeitsweisen gezogen werden.
Dies kann die zukünftige Erkenntnisgewinnung des BfV aufgrund
entsprechender Abwehrstrategien nachhaltig beeinträchtigen oder in Einzelfällen sogar
unmöglich machen.
Aus der sorgfältigen Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten
Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den
negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV
sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland ergibt sich, dass auch eine Auskunft bezüglich des
Vorliegens und/oder der Form einer Zusammenarbeit zwischen BfV und DSN nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme
über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine
Stellungnahme zum Erkenntnisstand des BfV auch gegenüber einem
begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso
mehr, als bei einem Bekanntwerden die gegebenenfalls betroffenen
nachrichtendienstlichen Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar
nicht mehr eingesetzt werden können. Die erbetenen Informationen berühren
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den
Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.
6. Welche Vorkehrungen haben die Bundesregierung und nach ihrer
Kenntnis der Verfassungsschutzverbund für den Fall getroffen, dass eine als
gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei die Regierung eines
Bundeslandes übernimmt, insbesondere mit Blick auf den
Informationsaustausch im Verfassungsschutzverbund, die Innenministerkonferenz und
den Zugang zu Verschlusssachen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
7. Welche Verbindungen, Veranstaltungen und gemeinsamen Aktivitäten
zwischen der AfD und der Republican Party in den Vereinigten Staaten
von Amerika, die den Austausch von Strategien und Maßnahmen im Fall
einer Regierungsübernahme der AfD vorbereiten sollen (vgl. www.zei
t.de/politik/deutschland/2025-12/afd-abgeordnete-usa-reise-
republikanerdonald-trump), sind der Bundesregierung bekannt, und welche Personen
steuern diesen Austausch jeweils auf deutscher und auf amerikanischer
Seite (bitte alle der Bundesregierung bekannten Aktivitäten der
vergangenen zwei Jahre mit Datum, Treffort und Teilnehmenden auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Reisen von
AfD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages, des Europäischen
Parlaments und des Landtags von Sachsen-Anhalt in die USA im Dezember
2025 vor, insbesondere zur Gala des New York Young Republican Club,
zu Treffen mit Abgeordneten des US-Kongresses und zu Gesprächen im
US-Außenministerium?
Es ist bekannt, dass Vertreter der AfD im Dezember 2025 Termine in New York
und Washington wahrgenommen haben. Das zählten auch Gespräche im
parlamentarischen Raum und im Außenministerium sowie der Besuch der Gala der
New York Young Republicans am 13. Dezember 2025. Die Abgeordneten
wurden im hierfür üblichen Rahmen von den Auslandsvertretungen in Washington
und New York unterstützt. Im Übrigen wird auf die Zuständigkeiten der
Landesbehörden für Verfassungsschutz für die entsprechenden AfD-
Landesverbände verwiesen.
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über geldwerte
Zuwendungen, Sachleistungen oder sonstige Unterstützungsleistungen aus den
USA an die AfD, ihre Teilorganisationen oder ihr nahestehende
Strukturen vor, und wie bewertet sie diese mit Blick auf das Verbot der
Annahme von Spenden von außerhalb der Europäischen Union nach § 25 des
Parteiengesetzes?
Zur ersten Teilfrage liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die
Zuständigkeit für die Parteienfinanzierung und insbesondere für die Prüfung
der Spenden liegt bei der Bundestagsverwaltung, siehe § 25 Absatz 3 und 4
Parteiengesetz.
10. Wie bewertet die Bundesregierung öffentliche
Unterstützungsbekundungen von Mitgliedern der US-Administration zugunsten der AfD, und
sieht sie darin eine Form der Einflussnahme auf die politische
Willensbildung und auf Wahlen in Deutschland?
Der Bundesregierung sind presseöffentliche Äußerungen von Mitgliedern der
US-Administration bekannt, in denen die sogenannte „Brandmauer“
beziehungsweise die Einstufung der AfD als Verdachtsfall kritisiert wurden.
Unterstützungsbekundungen zugunsten der AfD sind nicht bekannt.
11. Hat die Bundesregierung die Kontakte zwischen der US-Administration
und der AfD gegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten
thematisiert, und wenn ja, wann, auf welcher Ebene, und mit welchem Ergebnis?
Die Bundesregierung steht mit der US-Seite in laufendem Austausch zu einer
Vielzahl von bilateralen und multilateralen Themen. Zu den konkreten Inhalten
vertraulicher Gespräche mit Regierungen anderer Staaten äußert sich die
Bundesregierung grundsätzlich nicht.
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die von der AfD-
Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch am 15. Oktober 2025 in der
Sendung „Markus Lanz“ öffentlich gemachte Praxis vor, wonach sie
Informationen zu Personen, die sich für den Digital Services Act einsetzen,
an das Umfeld von US-Präsident Donald Trump und Vizepräsident
JD Vance übermittelt (www.abgeordnetenwatch.de/profile/beatrix-von-st
orch/fragen-antworten/sehr-geehrte-frau-von-storch-sie-bestaetigten-oeff
entlich-namen-von-politikerinnen-und-politikern-die-den)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hierzu vor, die über die
Medienberichterstattung hinausgehen.
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Art, Umfang und
Entwicklung der Kontakte zwischen der AfD und dem US-Unternehmer
Elon Musk vor?
Es wird nach Prüfung dieses Einzelfalls auf die Antwortverweigerung zu
Frage 3 verwiesen.
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Rolle der
Europapartei „Europa der souveränen Nationen“ (ESN) als Plattform der
internationalen Vernetzung der AfD mit rechtsextremen Parteien in
Europa vor?
a) Wie bewertet die Bundesregierung das vom Europäischen Parlament
beantragte Prüfverfahren zur Einhaltung der in Artikel 2 des Vertrags
über die Europäische Union (EUV) verankerten Werte durch die
ESN, und nach welchen rechtlichen und politischen Kriterien wird
sie ihre Haltung im Rat zu einer möglichen Entscheidung der
zuständigen EU-Aufsichtsbehörde bestimmen?
b) Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass der Rat der
Europäischen Union ebenfalls einen Antrag auf Prüfung der
Vereinbarkeit der ESN mit den Grundwerten der Europäischen Union durch
die Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen
(Authority for European Political Parties and European Political
Foundations (APPF)) stellt, nachdem das Europäische Parlament mit
Beschluss vom 7. Juli 2026 einen entsprechenden Antrag gestellt hat,
und wird sie hierzu eigene Erkenntnisse zur Frage einbringen, ob die
ESN mit den Werten nach Artikel 2 EUV vereinbar ist?
c) Inwiefern beeinflusst der Beschluss des Europäischen Parlaments
vom 7. Juli 2026, ein Prüfverfahren gegen die ESN einzuleiten, die
Einschätzung der Bundesregierung mit Blick auf die Beantragung,
ein Verbot der AfD nach Artikel 21 Absatz 2, Absatz 4 des
Grundgesetzes (GG) beim Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen?
Die Frage 14, a) bis c) werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische
Stiftungen (APPF) hat das Verfahren eingeleitet, in dem geprüft wird, ob die
Partei „Europa der Souveränen Nationen“ (ESN), gegen die Grundwerte der
EU verstößt. Dabei geht es um die Grundrechte der EU, die im Artikel 2 des
EU-Vertrages festgehalten sind: die Achtung der Menschenwürde, Freiheit,
Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschrechte
einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Das
Verfahren richtet sich nach der Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 über Statut
und Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer
Stiftungen (EUPPS‑VO).
Werden der APPF Tatsachen bekannt, die Zweifel daran aufkommen lassen,
dass eine Partei die Werte der EU einhält, unterrichtet die Behörde das
Europäische Parlament, den Rat und die Kommission darüber, Artike 13 Absatz 4
Satz 1 EUPPS‑VO. Ab dem Eingang solcher Informationen haben die drei
Organe zwei Monate Zeit für eine Entscheidung darüber, ob die APPF die
Voraussetzungen für die Eintragung im Register als europäische politische Partei
überprüfen soll, Artikel 13 Absatz 4 Satz 2 EUPPS‑VO. Diese Frist ist bereits
abgelaufen.
Das Europäische Parlament hat fristgerecht die APPF aufgefordert, eine
Überprüfung der ESN-Partei durchzuführen; eine zusätzliche Aufforderung
gegenüber der APPF durch den Rat oder die Europäische Kommission war daher
gemäß der zugrundeliegenden EU-Verordnung 2025/2445 Artikel 13 (4) nicht
mehr notwendig, um das Prüfverfahren auszulösen. Der Rat hat daher am
14. Juli 2026 eine Erklärung angenommen, in der er die Entscheidung des
Europäischen Parlaments zur Kenntnis nimmt, auf die weiteren anstehenden
Verfahrensschritte und insbesondere die Rolle der APPF hinweist und alle
Beteiligten zur Einhaltung der Grundwerte der EU aufruft. Die Bundesregierung
hat dieser Erklärung zugestimmt.
Nach Artikel 13 Absatz 1 Satz 2 EUPPS-VO unterrichtet die APPF im
nächsten Schritt die betroffene Partei unverzüglich und gibt ihr einen Monat Zeit für
die Abgabe einer Stellungnahme und mögliche Abhilfemaßnahmen.
Die APPF ist die Herrin des Verfahrens. Sie trifft ihre Entscheidung unter
Berücksichtigung der Stellungnahme des Ausschusses unabhängiger
Persönlichkeiten, Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 EUPPS‑VO. Eine Beteiligung der
Mitgliedstaaten an dem Verfahren ist in der EUPPS‑VO nicht vorgesehen.
Das durch die APPF angestoßene europarechtliche Verfahren gegen die ESN-
Partei und ein Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 des Grundgesetzes (GG)
sind aus Sicht der Bundesregierung nicht vergleichbar.
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme von
AfD-Funktionären oder AfD-Mitarbeitenden an internationalen
Vernetzungstreffen der extremen Rechten vor, insbesondere am sogenannten
Remigration Summit im Mai 2026 in Figueira da Foz und dem
„Frauenkongress“ der ESN am 28. Juni 2025. (bitte mit Datum, Ort und
Teilnehmenden auflisten)?
Vertreter der AfD nehmen regelmäßig an rechtsextremistischen und von
Rechtsextremisten besuchten internationalen Vernetzungstreffen teil. So
beteiligten sich eine Reihe von Abgeordneten der AfD sowie Funktionäre und
Mitglieder der „Generation Deutschland“ (GD) als Teilnehmende und in einem
Fall darüber hinaus als Rednerin am „Remigration Summit 2026“ in Figueira
da Foz am 30. Mai 2026. Zudem wurde eine Videobotschaft des Thüringer
AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke (MdL) abgespielt. Die Partei war jedoch
nicht an der Organisation der Veranstaltung beteiligt. Auch auf dem
„Frauenkongress“ waren hochrangige Funktionäre der AfD und GD anwesend.
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Finanzierung
solcher Vernetzungstreffen internationaler extrem rechter Organisationen
und Parteien mit AfD-Funktionären oder AfD-Mitarbeitenden vor?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Einbindung
ausländischer Referentinnen und Referenten, Beraterinnen und Berater
oder Dienstleister in die Schulungs- und Rekrutierungsstrukturen der
AfD vor, insbesondere in die „Schwarz-Rot-Gold-Akademie“?
Innerhalb der AfD werden aktuell parteiinterne Schulungszentren aufgebaut, in
denen geeignetes Personal für die Übernahme von Regierungsverantwortung
ausgebildet werden soll. Neben der Akademie „Schwarz-Rot-Gold“ auf
Bundesebene gibt es in einigen Landesverbänden vergleichbare Akademien.
Teilweise befinden sich diese derzeit im Aufbau. Im Rahmen der
Gründungsveranstaltung der „Politischen Akademie Bayern“ gab ein AfD-Funktionär an, dass
die Gründung der Akademie durch die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)
unterstützt worden sei und diese bei Bedarf auch Personal stelle.
18. Inwieweit sind die internationalen Kontakte der AfD Gegenstand der
Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, und welche
Rolle spielen sie für die Einstufung der Gesamtpartei?
a) Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt das
Gefährdungspotenzial, das sich aus der transnationalen Vernetzung der AfD mit
rechtsextremen Parteien, Bewegungen und Regierungsakteuren für die
freiheitliche demokratische Grundordnung ergibt?
b) Welche Fälle sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2024 bekannt,
in denen ausländische Staaten Politikerinnen und Politikern der AfD
oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten oder
AfD-Fraktionen die Einreise verweigert, ein Visum bzw. eine
elektronische Einreisegenehmigung versagt oder ein Einreiseverbot
ausgesprochen haben (bitte nach Person bzw. Funktion, Staat, Zeitpunkt
und – soweit bekannt – Begründung aufschlüsseln)?
c) In welchen Fällen wurde die Bundesregierung über solche
Maßnahmen ausländischer Staaten vorab informiert oder konsultiert, etwa
auf diplomatischem Weg?
d) In wie vielen Fällen haben deutsche Behörden seit dem Jahr 2024
gegenüber Politikerinnen und Politikern der AfD oder
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten oder AfD-Fraktionen
Ausreiseuntersagungen nach § 10 des Passgesetzes oder § 46 des
Aufenthaltsgesetzes ausgesprochen bzw. die Ausreise an deutschen
See- oder Flughäfen unterbunden (bitte nach Rechtsgrundlage,
Grenzübergangsstelle, Zeitpunkt und Anlass aufschlüsseln)?
Die Frage 18, a) bis d) werden im Sachzusammenhang beantwortet. Die
Beobachtung durch das BfV richtet sich nach dem gesetzlichen Auftrag aus §§ 3,
4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Tatsächliche Anhaltspunkte für
Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung können sich
dabei auch aus personellen und strukturellen Verbindungen zu Gruppierungen,
Organisationen und Einzelpersonen aus dem internationalen (rechts)
extremistischen Spektrum ergeben. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu
den in den Fragestellungen thematisierten Vorgängen vor, die über die
Medienberichterstattung hinausgehen. Insbesondere führt die Bundespolizei im Sinne
der Fragestellungen keine statistischen Erhebungen durch.
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte, Treffen
und gemeinsame Aktivitäten zwischen der AfD, ihren Funktionären oder
Mitarbeitenden und der Partei Reform UK, insbesondere ihrem
Vorsitzenden Nigel Farage, sowie der Partei Restore Britain vor (bitte mit
Datum, Ort und Teilnehmenden auflisten)?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte
zwischen der AfD, ihren Funktionären oder Mitarbeitenden und dem
britischen Rechtsextremisten Stephen Yaxley-Lennon alias Tommy
Robinson sowie den von ihm gegründeten oder gesteuerten Strukturen
vor?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme
von AfD-Funktionären, insbesondere des Europaabgeordneten Petr
Bystron, an der Kundgebung „Unite the Kingdom“ am 13.
September 2025 in London vor, und wie bewertet sie diese Teilnahme
angesichts des rechtsextremen Charakters der Veranstaltung?
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Rolle von
Elon Musk und anderer US-amerikanischer Akteure bei der
Finanzierung, Verstärkung oder Vernetzung der britischen extremen
Rechten vor, und welche Bezüge dieser Netzwerke nach Deutschland sind
ihr bekannt?
d) Findet zu grenzüberschreitenden Aktivitäten der extremen Rechten
ein strukturierter Informationsaustausch zwischen den deutschen
Sicherheitsbehörden und den zuständigen britischen Behörden statt,
und wenn ja, in welchem Format, und mit welcher Regelmäßigkeit?
Die Frage 19, a) bis d) werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung
liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, die über die
Medienberichterstattung hinausgehen. Zwischen dem BfV und den zuständigen
britischen Behörden findet ein regelmäßiger und anlassbezogener Austausch statt.
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über ein von Markus
Frohnmaier vorbereitetes trilaterales Wirtschaftsgespräch zwischen den
USA und Russland vor, an dem nach Recherchen von Table.Briefings
der US-Sondergesandte Steve Witkoff und der russische Sondergesandte
für Investitionen und Wirtschaftszusammenarbeit, Kirill Dmitriev,
teilnehmen sollen, insbesondere zu Zeitpunkt, Ort, Themen und der Rolle
Markus Frohnmaiers und der AfD-Bundestagsfraktion bei der
Organisation und Finanzierung dieses Treffens?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme von
Éric Zemmour an der Wahlparty der AfD anlässlich der
Bundestagswahl 2025 sowie über weitere Kontakte, Treffen oder gemeinsame
Aktivitäten zwischen der AfD und der französischen Partei Reconquête vor
(bitte mit Datum, Ort und Teilnehmenden auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte
zwischen der AfD, ihren Funktionären, Abgeordnetenmitarbeitenden oder
parteinahen Strukturen und Martin Sellner oder der „Identitären
Bewegung“ vor (bitte für die vergangenen zwei Jahre mit Datum, Ort und Art
des Kontakts auflisten)?
Es liegen Erkenntnisse über zahlreiche und fortwährende Kontakte und
Verbindungen zwischen der AfD und ihren Funktionären und Martin Sellner und der
„Identitären Bewegung“ vor. In Bezug auf die rechtsextremistische „Identitäre
Bewegung Deutschland“ (IBD) sind insbesondere Verbindungen zur GD zu
nennen. So nahmen beispielsweise Aktivisten der IBD an dem von der GD
organisierten „Tag der deutschen Jugend“ am 1. August 2026 in Schwerin teil.
Das diesjährige Sommerfest des rechtsextremistischen „Verlag Antaios“ am
11. Juli 2026 besuchten zahlreiche Personen von AfD, GD und IBD sowie
Martin Sellner. Der Bundessprecher der IBD und der Bundesvorsitzende der
GD nahmen dort zudem an einer Podiumsdiskussion teil. Im Rahmen z. B. von
Wahlkampfveranstaltungen werden Politiker der AfD regelmäßig auch von
Aktivisten beziehungsweise ehemaligen Aktivisten der IBD foto- und
videografisch begleitet. Martin Sellner nahm am 22. Januar 2026 in Vetschau (BB)
an einer Veranstaltung zum Thema „Remigration“ teil, bei der sich neben seiner
Person auch eine Landtagsabgeordnete der AfD aus BB aktiv in die
Diskussionen einbrachte. Am 26. Januar 2026 besuchte Martin Sellner zudem den
Landtag in Thüringen und traf sich dort mit Vertretern bzw. Abgeordneten der AfD
auf Landes- und Bundesebene.
a) Wie viele Einreisen Martin Sellners nach Deutschland sind der
Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren bekannt, bei wie vielen
davon trat er als Redner oder Referent auf, und welche aufenthalts-
und freizügigkeitsrechtlichen Maßnahmen wurden jeweils geprüft
oder ergriffen?
Martin Sellner reist regelmäßig in die Bundesrepublik Deutschland ein und aus.
Dabei tritt er regelmäßig als Redner beziehungsweise Vortragender auf
verschiedenen politischen Veranstaltungen auf, um unter anderem über sein
Konzept der „Remigration“ zu informieren und zu diskutieren. Dazu nutzt er
insbesondere sein etabliertes Format von Lesungen im Rahmen seiner seit mehreren
Jahren jährlich stattfindenden sogenannte „Lesereise“. Die Bundespolizei führt
im Sinne der Fragestellung keine statistischen Erhebungen durch.
b) Welchen Stand haben nach Kenntnis der Bundesregierung Verfahren
zur Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt
nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU gegen Martin Sellner, und wie
bewertet die Bundesregierung die bisherige verwaltungsgerichtliche
Praxis in diesen Verfahren?
Die Zuständigkeit zur Aberkennung beziehungsweise Feststellung des Verlusts
der unionsrechtlichen Freizügigkeit obliegt den zuständigen Landesbehörden.
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Beschäftigung von Personen aus dem Umfeld der „Identitären Bewegung“ in
Büros von Abgeordneten der AfD im Deutschen Bundestag, in
Landtagen oder im Europäischen Parlament vor?
d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Rolle
Martin Sellners und der „Identitären Bewegung“ als ideologische und
organisatorische Scharniere zwischen der AfD, der FPÖ und weiteren
europäischen rechtsextremen Strukturen vor, insbesondere im Kontext
des „Remigration“-Konzepts und des sogenannten Remigration
Summit?
Die Teilfragen c) und d) werden gemeinsam beantwortet. Dem BfV ist bekannt,
dass einzelne Akteure aus dem Umfeld der IB in einem
Beschäftigungsverhältnis mit Abgeordneten der AfD stehen. Martin Sellner gilt als der „Kopf“ der
deutschsprachigen Identitären Bewegung. Er und die IBD propagieren
„Remigration“ bereits seit mehreren Jahren. Die Forderung nach „Remigration“ stellt
bei der IBD inzwischen eine ihrer zentralsten Postulate dar. Der Begriff nahm
durch Sellners im März 2024 veröffentlichtes Buch „Remigration. Ein
Vorschlag“ erstmals konkrete Züge im Sinne eines Konzepts an. Sellner versucht,
sein formuliertes „Remigrationskonzept“ seither nicht nur allgemein in den
öffentlichen Diskurs, sondern speziell über Verbindungen, Kontakte und
Veranstaltungen auch über die AfD in den parteipolitischen Raum einzubringen.
Selbiges betrifft und gilt auch für dessen Verbindungen auf europäischer Ebene.
Durch die europäische Vernetzungsveranstaltung „Remigration Summit“,
welche erstmalig im Mai 2025 in Italien stattfand, soll unter Beteiligung von
Aktivisten, Influencern, Akademikern und Politikern der Begriff
„Remigration“, sein Inhalt und seine Ausgestaltung ausgebaut werden. So war in diesem
Jahr eigenen Angaben zufolge jedenfalls der Bundessprecher der IBD in die
Organisation des am 30. Mai in Portugal stattgefundenen „Remigration
Summit“ eingebunden. An der diesjährigen Veranstaltung nahmen neben Aktivisten
der IBD und einigen Vertretern der AfD und GD außerdem verschiedenste
Protagonisten und Aktivisten aus dem europäischen und internationalen rechten bis
rechtsextremistischen Spektrum teil. Die Veranstaltungsreihe bzw. diesjährige
Veranstaltung kann insofern exemplarisch als Beleg für eine (anhaltende)
internationale Vernetzung unter Beteiligung der „Identitären Bewegung“ von
politischem Vorfeld und parteipolitischen Strukturen bewertet werden.
e) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Finanzströme
zwischen Strukturen der „Identitären Bewegung“, ihren
Medienprojekten und Akteuren aus dem Umfeld der AfD oder der FPÖ vor?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass das neurechte Vorfeld, dem die IBD
zuzuordnen ist, insgesamt durch einzelne Akteure oder Strukturen der AfD
regelmäßig finanzielle Unterstützung erfährt.
23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme
deutscher Rechtsextremer am sogenannten Tag der Ehre in Budapest in
den Jahren 2025 und 2026 vor (bitte nach Jahr, beteiligten
Organisationen und ungefährer Teilnehmerzahl aus Deutschland aufschlüsseln)?
Zur Teilnehmeranzahl deutscher Rechtsextremisten im Jahr 2025 und 2026
liegen keine konkreten Zahlen vor. Grundsätzlich ist aus Erkenntnissen der
vorigen Jahre davon auszugehen, dass eine mittlere zweistellige Zahl deutscher
Rechtsextremisten daran teilgenommen hat. Es ist ebenso davon auszugehen,
dass sich am diesjährigen „Tag der Ehre“ weniger deutsche Rechtsextremisten
als in vorangegangenen Jahren beteiligt haben, da zugleich die
Hauptveranstaltungen zum 81. Jahrestag der Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkriegs
sowie der in der Szene bedeutsame „Lukov-Marsch“ in Sofia stattfanden.
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
organisatorische Rolle der Netzwerke „Blood & Honour“, das in Deutschland
seit dem Jahr 2000 verboten ist, sowie der „Hammerskins“, die in
Deutschland seit 2023 verboten sind, bei der Vorbereitung und
Durchführung des „Tags der Ehre“ vor, und inwieweit begründet die
Beteiligung deutscher Staatsangehöriger an diesen Aktivitäten im Ausland
strafrechtliche Relevanz nach § 85 des Strafgesetzbuches?
„Blood & Honour Deutschland“ nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung
keine organisatorische Rolle bei der Vorbereitung und Durchführung des in
Ungarn jährlich stattfindenden „Tag der Ehre“ ein. Der Bundesregierung liegen
Erkenntnisse über die Teilnahme deutscher Hammerskins am „Tag der Ehre“ in
Ungarn in den Jahren 2017, 2019 und 2020 vor. Erkenntnisse zu einer
organisatorischen Beteiligung liegen nicht vor.
b) Wie viele Meldeauflagen, Ausreiseuntersagungen nach § 10 des
Passgesetzes oder Beschränkungen nach § 6 Absatz 7 des Gesetzes über
die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern wurden in den
vergangenen zwei Jahren im Zusammenhang mit Reisen zum „Tag der
Ehre“ geprüft und verfügt (bitte nach Jahr und Maßnahme
aufschlüsseln)?
Die Bundespolizei untersagte 2025 im Kontext der in Rede stehenden
Veranstaltungslage insgesamt 25 deutschen Staatsangehörigen die Ausreise. Im Jahr
2026 untersagte die Bundespolizei zehn deutschen Staatsangehörigen die
Ausreise im Kontext der Veranstaltungslage.
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme
von Mitgliedern, Mitarbeitenden oder Funktionären der AfD oder ihrer
Jugendorganisation an Veranstaltungen im Umfeld des „Tags der
Ehre“ vor?
Einzelne Mitglieder der „Jungen Alternative“ nahmen an Veranstaltungen zum
„Tag der Ehre“ teil.
d) Hat die Bundesregierung die Duldung des „Tags der Ehre“ durch die
ungarischen Behörden gegenüber der ungarischen Regierung oder auf
EU-Ebene thematisiert, und wenn ja, wann, und mit welchem
Ergebnis?
Die Bundesregierung steht mit der ungarischen Regierung in laufendem
Austausch zu einer Vielzahl von bilateralen und multilateralen Themen. Zu den
konkreten Inhalten vertraulicher Gespräche mit Regierungen anderer Staaten
äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
e) Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung des „Tags der Ehre“
für die transnationale Vernetzung, Radikalisierung und Rekrutierung
innerhalb der militanten Neonazi-Szene, auch mit Blick auf die
Erkenntnisse des Verfassungsschutzberichts 2025?
Der „Tag der Ehre“ ist eine seit 1997 jährlich stattfindende Veranstaltung, mit
der des gescheiterten Ausbruchversuchs ungarischer Truppen und deutscher
Wehrmachts- und Waffen‑SS-Verbände im Februar 1945 aus der Einkesselung
durch die Rote Armee gedacht wird. Bei der Veranstaltung treten regelmäßig
rechtsextremistische Redner und Musikbands auf, die Teilnehmer tragen
teilweise SS- und Wehrmachtsuniformen. Die rechtsextremistische
Gedenkveranstaltung „Tag der Ehre“ zählt weiterhin zu den wichtigeren Auslandsterminen
für deutsche Rechtsextremisten. Durch die verschiedenen Veranstaltungen wie
Auftritte rechtsextremistischer Redner und Musikbands aus mehreren Ländern
hat sich dieser Termin zu einem zentralen internationalen Vernetzungsereignis
der rechtsextremistischen Szene entwickelt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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