Schiffsrecycling in Deutschland
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Schiffsrecycling in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1582
21. Wahlperiode 10.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Müller, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Linda Heitmann,
Lisa Badum, Harald Ebner, Steffi Lemke, Julia Schneider, Dr. Sandra Detzer,
Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Schiffsrecycling in Deutschland
„Schiffsrecycling befindet sich in Deutschland noch in der Anfangsphase.
Entsprechende regulatorische Rahmenbedingungen und Genehmigungsverfahren
für Abwrackeinrichtungen müssen sich noch etablieren“, so heißt es in der
Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (Bundestagsdrucksache 20/14090),
welche die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD pragmatisch umsetzen möchte. Schiffsrecycling in Deutschland bietet
neben den vielfältigen Vorteilen für Umwelt und Rohstoffversorgung auch für
die deutschen Werften vielfältige Chancen. So kann ein mögliches
Zusatzgeschäft die Unternehmen breiter aufstellen und zur Wiederverwertung von
Materialien und der Ressourcenschonung beitragen.
In Deutschland gibt es erst seit Mai 2025 eine einzige Werft, die Emder Werft
und Dock GmbH (EWD) als Muttergesellschaft der EWD Benli Recycling
GmbH, welche die notwendige Genehmigung für Schiffsrecycling erhalten hat.
Schon seit Jahren bemühen sich immer wieder Unternehmen um eine
Genehmigung, bislang jedoch meistens erfolglos. Hindernisse sind neben vielfältigen
Vorschriften und Zuständigkeiten langwierige und für die Antragsteller häufig
nicht planbare, teure und aufwendige Genehmigungsverfahren. Aktuell
befindet sich ein Referentenentwurf des Gesetzes „zur Umsetzung der
RL 2024/1785 zur Änderung der RL 2010/75/EU über Industrieemissionen“ in
Verbindung mit Änderungen an der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung
(4. BImSchV), in der u. a. die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von
Industrieanlagen geregelt wird, in der Länder- und Verbändeanhörung. Auch
dieses Gesetz und seine Verordnungen haben Auswirkungen auf die
Genehmigungspraxis der Bundesländer für das Schiffsrecycling.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie unterstützt die Bundesregierung das Schiffsrecycling in Deutschland?
2. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um, wie im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, das
konsequente Recycling von Stahlschrott als Beitrag zur Dekarbonisierung zu
unterstützen, und welche konkreten Maßnahmen und Regelungen sind
dabei für den maritimen Bereich geplant?
3. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um das Zulassungsregime
für Schiffsrecyclingbetriebe zu verschlanken, wie in der nationalen
Kreislaufwirtschaftsstrategie beschrieben?
4. Inwiefern betrachtet die Bundesregierung das Schiffsrecycling bzw. die
Demontage von Schiffskörpern als strategisch erforderlich, um
hierzulande in zusätzlichem Maße Zugriff auf Stahl und weitere wichtige Rohstoffe
zu erhalten, und welche Maßnahmen ergreift sie, um ggf. dieses
strategische Ziel schrittweise umzusetzen und weiterzuverfolgen?
5. Aus welchen Gründen lässt die Bundesregierung die Schnellboote der
deutschen Marine in der Türkei recyceln und nicht in Anlagen auf dem
Gebiet der Europäischen Union (vgl. https://defence-network.com/letzte-d
eutsche-schnellboote-verschrottung/)?
6. Unter welchen Bedingungen würde die Bundesregierung verstärkt ihre
eigenen zivilen und militärischen Schiffe nach ihrer Verwendung in
Deutschland bzw. in Anlagen auf dem Gebiet der Europäischen Union
recyceln, und durch welche Maßnahmen trägt sie dazu bei, dass dies
bereits in naher Zukunft ermöglicht wird?
7. Welche geostrategischen und industriepolitischen Risiken sieht die
Bundesregierung darin, dass ausgediente Schiffe bisher zum größten Teil im
außereuropäischen Ausland recycelt werden, und was unternimmt sie
konkret, um Wertschöpfung, strategisch wichtige Rohstoffe und
technologische Kompetenz im Bereich Schiffsrecycling in Deutschland zu sichern?
8. Auf welche Dauer ist die Förderung durch das Zentrale
Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) für das Innovationsnetzwerk ShipRec
vorgesehen, und soll es eine Anschlussförderung geben?
9. Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung im Zuge der
Umsetzung des sogenannten Hongkong-Übereinkommens über das sichere
und umweltgerechte Recycling von Schiffen, um u. a. den
Ratifizierungsprozess international, aber auch innerhalb der Europäischen Union zu
beschleunigen (siehe wwwcdn.imo.org/localresources/en/About/Convention
s/StatusOfConventions/List%20of%20the%20Conventions%20and%20th
e i r%20amendmen t s .pdf, wo ersichtlich ist, dass z. B. Zypern die
Hongkong-Konvention noch nicht ratifiziert hat), und sieht die
Bundesregierung die Notwendigkeit einer Fortentwicklung der Hongkong-
Konvention, um dadurch insbesondere in südasiatischen
Demontagebetrieben bessere Umwelt- und Arbeitsschutz sowie auf internationaler
Ebene fairere Wettbewerbsbedingungen beim Schiffsrecycling zu
erreichen?
10. Inwieweit verfolgt die Bundesregierung die Absicht, die Zulassung von
Unternehmen für das Recycling von Schiffen zu beschleunigen und zu
vereinfachen, und wenn ja, welche Vereinfachungen sind konkret geplant?
11. Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für erforderlich,
Demontage von Schiffen nicht durch Regelung in der bisherigen
Genehmigung für Industrieanlagen nach der 4. BImSchV Anhang 1 Punkt 3.18
abzudecken, wenn Schiffe bereits jetzt über diese Genehmigung repariert
und damit zu großen Teilen (z. B. zu 70 Prozent oder mehr des
bearbeitenden Schiffes im Falle von Modernisierungsmaßnahmen) fachgerecht
verwertet werden dürfen?
12. Wie begründet die Bundesregierung die aktuelle Formulierung im
Referentenentwurf unter dem neuen Punkt (4. BImSchV Anhang 1) „8.4.3 –
Behandlung von Schiffen, Booten und Schwimmkörpern aus der Binnen-
und Seeschifffahrt, die Abfall sind, mit einer wöchentlichen
Durchsatzkapazität von“ und „8.4.3.1 – 10 Tonnen oder mehr“?
13. Warum wurde diese in Frage 12 benannte Schwelle auf 10 Tonnen
Durchsatz pro Woche gesetzt, von welchen Schiffsgrößen geht die
Bundesregierung mit dieser Schwelle aus, und welchem Wert entspricht diese
Schwelle in der in der Branche üblichen Einheit Bruttoraumzahl?
14. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um für
Werften und andere Unternehmen die notwendigen Genehmigungen für das
Schiffsrecycling zu vereinfachen, zu vereinheitlichen und zu
beschleunigen?
Berlin, den 2. September 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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