Haushaltsführung 2024 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2024; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung i. V. m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2024
Text
Haushaltsführung 2024 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2024; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung i. V. m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2024
[Bundesrat Drucksache 242/25
06.06.25
Fz
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch das Bundesministerium
der Finanzen
Haushaltsführung 2024
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2024;
Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1
Bundeshaushaltsordnung i. V. m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz
Bundesministerium Berlin, 6. Juni 2025
der Finanzen
Parlamentarischer Staatssekretär
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4
Absatz 2 Haushaltsgesetz 2024 übersende ich die Zusammenstellung der über- und
außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im
vierten Quartal des Haushaltsjahres 2024.
Auf Bitte des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
erhält dieser eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung der
Präsidentin des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Rohde
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2024
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
Haushaltsplan 2024
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
Ausgabe
T€
1 2 3 4
05 Auswärtiges Amt
0502 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen
687 01 Hilfe für Deutsche im Ausland und für nicht vertretene Unionsbürgerinnen und
Unionsbürger in Drittstaaten ....................................................................................... 5.980 4.705
Haushaltsrechtliche Absicherung von Vorbereitungen für Rückreisen von
Deutschen und ihren Familienangehörigen im Ausland auf Grund der aktuellen
Krisensituationen in Israel, den Palästinensischen Gebieten und dem Libanon. Die
überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 4. Oktober 2024 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt
worden.
0504 Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland
687 20 Leistungen an Deutsche Auslandsschulen gemäß §§ 11 und 12 ASchulG ................. 190.000 9.000
Höhere Zahlungen an Deutsche Auslandsschulen wegen höherer Anzahl
förderberechtigter Deutscher Auslandsschulen und infolge von tarifrechtlichen
Anpassungen. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf § 7 in Verbindung mit §§ 11 und 12 des
Auslandsschulgesetz (ASchulG).
06 Bundesministerium des Innern und für Heimat
0601 Heimat, Gesellschaft und Verfassung
684 28 Beteiligung des Bundes an der Ausrichtung der Sommeruniversiade 2025 ................ 7.307 1.132
Ausgleichszahlungen auf Grund Mietaufhebungsvereinbarung mit den städtischen
Dienstleistungsbetreibern in Düsseldorf und der Neuanmietung von zusätzlichen
Hallen bei der Messe Essen.
0603 Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene
684 12 Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung .............. 1.068.000 174.533
Sicherstellung eines durchgängig ausreichenden Angebots an Integrationskursen
auf Grund starken Anstiegs von Teilnehmenden und erhöhtem Anteil
kostenbeitragsbefreiter Teilnehmender. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Oktober 2024 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
09 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität
671 11 Ausgaben und Finanzierungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer
Wandelanleihe von Northvolt durch die KfW .............................................................. 950 620.644
Zahlung fälliger Forderungen sowie Refinanzierungskosten der KfW. Die
Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf der Verwaltungs- und Freistellungsvereinbarung mit
der KfW im Northvolt-Zuweisungsgeschäft. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Dezember 2024 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
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Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
Haushaltsplan 2024
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
Ausgabe
T€
1 2 3 4
697 01 Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb und der -verwaltung
von CureVac .............................................................................................................. 1.000 425
Erstattung von Refinanzierungs- und Verwaltungskosten der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW). Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer
Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der zwischen der KfW und
dem Bund geschlossenen „Verwaltungs- und Freistellungsvereinbarung im
Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an der CureVac AG durch die
KfW (oder eine Tochtergesellschaft der KfW)“.
0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren
882 01 Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe
Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ................................................................. 679.426 37.875
Fortsetzung von Infrastrukturmaßnahmen des Landes Berlin und des
Ausbauvorhabens des Landes Niedersachsen beim Deutschen Offshore Industrie
Zentrum Cuxhaven. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Dezember 2024 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1101 Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch
und gleichartige Leistungen
632 11 Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung ..................... 11.100.000 1.300.000
Ungünstigere Entwicklung der Anzahl von Bedarfsgemeinschaften und
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie höhere durchschnittliche Kosten je
Bedarfsgemeinschaft für Unterkunft und Heizung. Die Mehrausgabe dient der
Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 46
SGB II. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums
der Finanzen vom 13. November 2024 dem Deutschen Bundestag und dem
Bundesrat mitgeteilt worden.
681 12 Bürgergeld ................................................................................................................. 26.500.000 3.200.000
Ungünstigere Entwicklung der Anzahl von Bedarfsgemeinschaften und
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer
Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 19 SGB II. Die
überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 8. November 2024 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt
worden.
1102 Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
632 01 Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung ..................................................................................................... 10.900.000 235.000
Höhere Erstattungsansprüche der Länder insbesondere auf Grund der Entwicklung
der Zahl der Leistungsbezieher. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer
Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 46a SGB XII. Die
überplanmäßigen Ausgaben sind mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 28. Oktober und 18. November 2024 dem Deutschen Bundestag
und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
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Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
Haushaltsplan 2024
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
Ausgabe
T€
1 2 3 4
636 82 Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet ........ 12.022.914 75.000
Höherer Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im
Beitrittsgebiet. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf § 287e Absatz 2 SGB VI. Die überplanmäßige
Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29.
November 2024 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF,
EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten
687 31 Beiträge an internationale Organisationen ................................................................. 26.552 176
Auswirkung der Wechselkursentwicklung auf den in Schweizer Franken zu
zahlenden Beitrag an die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) in Genf. Die
Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf der Mitgliedschaft in der ILO.
1116 Bundesamt für Soziale Sicherung
532 04 Prüfungskosten .......................................................................................................... 350 30
Höhere Erstattung auf Grund einer gestiegenen Anzahl von Prüfungsausschüssen
und höherer Auslagen auf Grund von Preissteigerungen. Die Mehrausgabe dient
der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 77
Abs. 3 Satz 2 und § 40 Abs. 6 Satz 2 Berufsbildungsgesetz.
12 Bundesministerium für Digitales und Verkehr
1216 Bundeseisenbahnvermögen
634 01 Erstattungen von Verwaltungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens ............... 5.116.980 229.440
Höhere Erstattung an das Bundeseisenbahnvermögen wegen höherer Zahlungen
infolge von tarifrechtlichen Anpassungen. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung von
Rechtsverpflichtungen. Diese beruhen auf § 3 Absatz 2 Nr. 3
Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz (BEZNG) in Verbindung mit Art. 143a
Absatz 1 S. 3 GG und in Verbindung mit § 16 Absatz 1 BEZNG. Die
überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 29. November 2024 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt
worden.
14 Bundesministerium der Verteidigung
1405 Militärische Beschaffungen
554 25 Beschaffung U-Boot Klasse 212 Common Design ..................................................... 0 595.000
Abschluss eines Vertrages über die Beschaffung von vier weiteren U-Booten
U212CD. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums
der Finanzen vom 21. November 2024 dem Deutschen Bundestag und dem
Bundesrat mitgeteilt worden.
1407 Sonstiger Betrieb der Bundeswehr
533 01 Kosten für den Betrieb des Schleusenwerkes der 4. Hafeneinfahrt in
Wilhelmshaven .......................................................................................................... 1.120 400
Höhere Erstattung auf Grund des Anstiegs der Personalkosten- und
Festmacherleistungen für den Betrieb des Schleusenwerkes der 4. Hafeneinfahrt
in Wilhelmshaven. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung.
Die Rechtsverpflichtung beruht auf vertraglichen Vereinbarungen mit dem
Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
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Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
Haushaltsplan 2024
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
Ausgabe
T€
1 2 3 4
15 Bundesministerium für Gesundheit
1513 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
428 02 Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ............................................. 2.623 197
Höhere Zahlungen infolge von tarifrechtlichen Anpassungen. Die Mehrausgabe
dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen
auf dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst vom 22. April 2023 in
Verbindung mit den Arbeitsverträgen.
1517 Robert Koch-Institut
428 02 Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ............................................. 27.561 2.248
Höhere Zahlungen infolge von tarifrechtlichen Anpassungen. Die Mehrausgabe
dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen
auf dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst vom 22. April 2023 in
Verbindung mit den Arbeitsverträgen.
17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
1701 Gesetzliche Leistungen für die Familien
636 11 Erstattung von Verwaltungskosten an die Bundesagentur für Arbeit für die
Durchführung des Bundeskindergeldgesetzes ........................................................... 170.000 24.000
Höhere Anzahl an Bearbeitungsverfahren bei den Familienkassen auf Grund
gestiegener Anzahl anspruchsberechtigter Kinder. Die Mehrausgabe dient der
Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Abs. 3
des Bundeskindergeldgesetzes in Verbindung mit der zwischen der
Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit geschlossenen Vereinbarung.
681 11 Kindergeld für Anspruchsberechtigte nach § 1 BKGG ................................................ 210.000 5.810
Höhere Zahlung auf Grund gestiegener Anzahl anspruchsberechtigter Kinder. Die
Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf dem Bundeskindergeldgesetz.
681 13 Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz.......... 2.370.000 610.000
Gestiegene Anzahl anspruchsberechtigter Kinder. Die Mehrausgabe dient der
Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 6a
Bundeskindergeldgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Oktober 2024 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
685 01 Zuweisung an die Conterganstiftung für behinderte Menschen .................................. 170.309 4.972
Erhöhung der Conterganrenten auf Grund der Rentenanpassung in der
gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 2024. Die Mehrausgabe dient der
Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem
Conterganstiftungsgesetz.
23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
2301 Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit
687 06 Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur ................................................... 1.040.200 35.000
Kurzfristige Krisenbewältigung und Minderung der Folgen der Eskalation des
Nahostkonflikts für den Libanon und der sich daraus ergebenen
Fluchtbewegungen innerhalb Libanons und nach Syrien. Die überplanmäßige
Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Oktober
2024 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
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Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
Haushaltsplan 2024
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
Ausgabe
T€
1 2 3 4
2310 Sonstige Bewilligungen
896 32 Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer ...................................................... 408.792 25.000
Unterstützung von Binnenvertriebenen, Flüchtlingen, aufnehmenden Gemeinden
im Libanon und Syrien infolge von Fluchtbewegungen auf Grund der Eskalation
des Nahostkonflikts. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Oktober 2024 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen
2501 Bau- und Wohnungswesen
632 01 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ....................................................................... 2.150.000 250.000
Erhöhtes Antrags- und Bewilligungsgeschehen bei den Wohngeldbehörden im
Ergebnis der Wohngeld-Plus-Reform 2023. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung
einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem
Wohngeldgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 29. Oktober 2024 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
893 01 Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz ..................................................... 200.000 24.000
Höhere Zahlungen für Wohnungsbauprämien. Die Mehrausgabe dient der
Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem
Wohnungsbau-Prämiengesetz.
30 Bundesministerium für Bildung und Forschung
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung
882 01 Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen in die digitale
Infrastruktur für Schulen gemäß § 2 Nr. 3 Digitalinfrastrukturgesetz (DIFG) ............... 1.250.000 310.000
Höhere Abrufe der Länder zur Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber den
Schulträgern. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule
2019 bis 2024 zwischen Bund und Ländern vom 16. Mai 2019. Die
überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 11. Dezember 2024 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt
worden.
3004 Forschung für Innovationen, Zukunftsstrategie
685 81 Gesetzliche Endlageraufwendungen (Endlagervorausleistungen und
Endlagergebühren) .................................................................................................... 100.323 8.690
Höhere Endlagervorausleistungen auf der Grundlage der Kalkulation des BMUV.
Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf der Endlagervorausleistungsverordnung sowie dem
Standortauswahlgesetz.
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Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
Haushaltsplan 2024
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
Ausgabe
T€
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60 Allgemeine Finanzverwaltung
6067 Sonstige Versorgungsausgaben
439 41 Sonstige Versorgungsleistungen an Angehörige der ehemaligen Nationalen
Volksarmee ................................................................................................................ 7.600 8.300
Höhere Erstattungsbeträge des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung
Bund wegen höherer Ausgaben nach dem Dienstbeschädigungsausgleichsgesetz.
Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf § 15 Abs. 5 des Gesetzes zur Überführung der
Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des
Beitrittsgebiets.
636 42 Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige der
ehemaligen Nationalen Volksarmee und ihre Hinterbliebenen .................................... 955.000 15.700
Höhere Erstattungsbeträge des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung
Bund auf Grund höherer Ausgaben für Rentenzahlungen. Die Mehrausgabe dient
der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 15
Abs. 1 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus
Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets.
636 43 Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige der
ehemaligen Deutschen Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs und
ihre Hinterbliebenen ................................................................................................... 852.000 26.000
Höhere Erstattungsbeträge des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung
Bund auf Grund höherer Ausgaben für Rentenzahlungen. Die Mehrausgabe dient
der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 15
Abs. 1 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus
Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets.
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2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
Haushaltsplan 2024
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
1 2 3 4
09 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
518 02 apl Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement ........................................................................................ - 1.264
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 632 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 632 T€
Abschluss einer Refinanzierungsvereinbarung mit der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben für durchzuführende brandschutztechnische Sanierung in der
Liegenschaft Unter den Eichen.
14 Bundesministerium der Verteidigung
1404 Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung
551 11 üpl Wehrtechnische Entwicklung und Erprobung ............................................................. 201.000 282.700
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 48.900 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 80.700 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 85.700 T€
Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 61.000 T€
Im Haushaltsjahr 2032 bis zu: 6.400 T€
Vertragsabschluss für die Entwicklung und Qualifizierung eines Lenkflugkörpers
zur Aktiven Selbstverteidigung von U-Booten gegen Angriffe aus der Luft. Die
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 5. Dezember 2024 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
1405 Militärische Beschaffungen
554 01 üpl Beschaffung von Sanitätsgerät sowie Erstbeschaffung der Vorräte an Arznei- und
Verbandmitteln, Brillen und sonstigem Sanitätsverbrauchsmaterial ............................ 382.200 38.847
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 38.847 T€
Vertragsabschluss zur Beschaffung von Rettungsstationen geschützt und
ungeschützt, einschließlich der flankierend erforderlichen Ausbildung. Die
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 20. November 2024 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
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Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
Haushaltsplan 2024
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
1 2 3 4
554 05 üpl Beschaffung von Fernmeldematerial .......................................................................... 68.900 30.424
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 18.992 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 11.432 T€
Abschluss des Vertrages über die "Herstellung, Lieferung, Installation und
Inbetriebnahme eines marktreifen, auf den permanenten Betrieb ausgelegten
Weltraumüberwachungsradars". Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung
ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. November 2024
dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
554 08 üpl Beschaffung von Munition .......................................................................................... 3.683.921 22.314
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2032 bis zu: 19.575 T€
Im Haushaltsjahr 2035 bis zu: 2.739 T€
Abschluss eines Vertrags zur Ergänzungsbeschaffung Lenkflugkörper Evolved
Seasparrow Missile Block 2 i.H.v. 19.575 T€ sowie zur Realisierung der 2.
Grundüberholung des Lenkflugkörpers MAW TAURUS mit Fähigkeitserhalt i.H.v.
2.739 T€. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 19.575 T€ ist mit
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 5. Dezember 2024 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
554 16 üpl Beschaffung NATO-Hubschrauber 90 ........................................................................ 35.900 56.880
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 36.976 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 12.317 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 7.587 T€
Beschaffung des Ersatzteilerstbedarfs für den NATO-Helicopter 90 in der Variante
Multi Role Fregate Helicopter. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist
mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. November 2024
dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
554 23 üpl Beschaffung Transportflugzeug C-130J (kleine Fläche) ............................................. 25.000 60.300
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 590 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 25.590 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 17.060 T€
Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 8.530 T€
Im Haushaltsjahr 2032 bis zu: 8.530 T€
Beschaffung und Einrüstung eines Selbstschutzsystems Directed Infrared Counter
Measures in das Waffensystem C-130J SUPER HERCULES. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 15. November 2024 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat
mitgeteilt worden.
- 9 -
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
Haushaltsplan 2024
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
1 2 3 4
554 25 apl Beschaffung U-Boot Klasse 212 Common Design ..................................................... - 3.969.759
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 604.791 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 362.109 T€
Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 761.570 T€
Im Haushaltsjahr 2032 bis zu: 654.961 T€
Im Haushaltsjahr 2033 bis zu: 658.393 T€
Im Haushaltsjahr 2034 bis zu: 395.413 T€
Im Haushaltsjahr 2035 bis zu: 281.888 T€
Im Haushaltsjahr 2036 bis zu: 180.145 T€
Im Haushaltsjahr 2037 bis zu: 42.634 T€
Im Haushaltsjahr 2038 bis zu: 27.855 T€
Abschluss eines Vertrages über die Beschaffung von vier weiteren U-Booten
U212CD. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 21. November 2024 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
554 34 üpl Kryptomodernisierung Bw .......................................................................................... 20.600 4.840
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 3.796 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 1.044 T€
Abschluss eines Vertrages zur Beschaffung von Multikrypto- und
Mehrbereichsschlüsselgeräten im Rahmen der Kryptomodernisierung der
Bundeswehr.
554 35 üpl German Mission Network ........................................................................................... 951.500 120.040
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 57.770 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 25.620 T€
Im Haushaltsjahr 2032 bis zu: 20.110 T€
Im Haushaltsjahr 2033 bis zu: 16.530 T€
Im Haushaltsjahr 2034 bis zu: 10 T€
Abschluss eines Vertrags zur Beschaffung von verlegefähigen Rechenzentren im
Rüstungsprogramm German Mission Network. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 5. Dezember 2024 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat
mitgeteilt worden.
- 10 -
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
Haushaltsplan 2024
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
1 2 3 4
554 38 üpl Digitalisierung Landbasierter Operationen (D-LBO) ................................................... 312.000 1.493.554
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 510.425 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 433.118 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 256.210 T€
Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 272.365 T€
Im Haushaltsjahr 2032 bis zu: 21.436 T€
Abschluss eines Vertrags zur "Integration von Führungsfunk in Plattformen
(Fahrzeuge und Funktionsräume/Kabinen) der Landstreitkräfte der Bundeswehr"
i.H.v. 844.514 T€, zur Beschaffung der „Streitkräftegemeinsamen verbundfähigen
Funkgeräteausstattungen und weiteren Führungsfunkgeräten“ i.H.v. 355.567 T€
und zur IT-Systemintegration (ISI) im Rüstungsprogramm Digitalisierung
Landbasierter Operationen i.H.v. 293.473 T€. Die überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigungen sind mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 21. und 26. November 2024 dem Deutschen Bundestag und dem
Bundesrat mitgeteilt worden.
554 83 apl Beschaffung des Waffensystems ARROW ................................................................. - 193
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 193 T€
Nationale Unterstützungsleistungen und Beschaffung von Beistellungen im
Rahmen der Realisierung des Waffensystems ARROW. Die außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 11. Oktober 2024 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat
mitgeteilt worden.
1413 Bundeswehrverwaltung, Universitäten der Bundeswehr,
Militärseelsorge usw.
532 05 apl Rechenzentrumsverbund GB BMVg .......................................................................... - 1.043.260
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 135.500 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 162.640 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 190.470 T€
Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 128.780 T€
Im Haushaltsjahr 2032 bis zu: 136.750 T€
Im Haushaltsjahr 2033 bis zu: 142.710 T€
Im Haushaltsjahr 2034 bis zu: 146.410 T€
Sicherstellung der Maßnahme Rechenzentrumsverbund GB BMVg. Die
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 29. November 2024 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
- 11 -
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
Haushaltsplan 2024
T€
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
1 2 3 4
30 Bundesministerium für Bildung und Forschung
3004 Forschung für Innovationen, Zukunftsstrategie
894 40 üpl Nachhaltigkeit, Klima, Energie - Investitionen ............................................................. 944.300 100.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 30.000 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 70.000 T€
Abschluss des Vergabeverfahrens für die Beschaffung des Forschungsschiffs
Polarstern II. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben
des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Dezember 2024 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
60 Allgemeine Finanzverwaltung
6004 Bundesimmobilienangelegenheiten
712 01 apl Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall ............................................ - 4.900
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2025 bis zu: 300 T€
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 300 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 1.500 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 1.000 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 1.000 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 500 T€
Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 200 T€
Im Haushaltsjahr 2032 bis zu: 100 T€
Fortführung der Planungen und Einleitung bauvorbereitender Maßnahmen für die
von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für den Deutschen Bundestag
durchzuführenden Baumaßnahmen Besucher- und Informationszentrum des
Deutschen Bundestages mit unterirdischer Kältezentrale vor dem
Reichstagsgebäude.
- 12 -
3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben (ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen)
Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
Haushaltsplan 2024
T€
über-/
außerplanmäßige
Ausgabe
T€
1 2 3 4
10 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
1017 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
632 01 Einrichtung und Betrieb einer zentralen Koordinierungs- und
Kommunikationsstelle (KKS) der zentralen IT-Architektur für den gesundheitlichen
Verbraucherschutz (ZITAgv) ...................................................................................... 635 0
Rundungsfehler im Rahmen der Bewirtschaftung bzw. Zahlungsabwicklung
(Mehrausgabe 400 Euro).
11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1110 Sonstige Bewilligungen
632 07 Erstattung des Bundes nach § 18 Absatz 3 AsylbLG.................................................. - 10.466
Erstattung des Bundes für Leistungen nach §§ 4 und 6 AsylbLG. Die Mehrausgabe
dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §
18 Absatz 3 AsylbLG. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es
bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung gemäß Art. 112 GG erteilt
hätte.
17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
1701 Gesetzliche Leistungen für die Familien
681 11 Kindergeld für Anspruchsberechtigte nach § 1 BKGG ................................................ 210 10.191
Höhere Zahlung auf Grund gestiegener Anzahl anspruchsberechtigter Kinder. Die
Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf dem Bundeskindergeldgesetz. Das
Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage
eines Antrages die Einwilligung gemäß Art. 112 GG erteilt hätte.
17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und
Seniorenpolitik
685 11 Zuschuss an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ........................... 10.000 200
Fehlende Einnahmebuchung in entsprechender Höhe durch Überschreiten des
letzten HKR-Buchungstags zum Jahresabschluss.
Drucksache 242/25]
Relationen
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