Aktivitäten von Islamistinnen und Islamisten, Salafistinnen und Salafisten sowie Dschihadistinnen und Dschihadisten in Deutschland
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Aktivitäten von Islamistinnen und Islamisten, Salafistinnen und Salafisten sowie Dschihadistinnen und Dschihadisten in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1360
21. Wahlperiode 26.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cansu Özdemir, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Violetta
Bock, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke
Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow,
David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und
der Fraktion Die Linke
Aktivitäten von Islamistinnen und Islamisten, Salafistinnen und Salafisten sowie
Dschihadistinnen und Dschihadisten in Deutschland
In Deutschland sind islamistisch, salafistisch und dschihadistisch
einzuordnende Personen, Gruppen und Strukturen aktiv. Nicht alle verfolgen die Strategie,
öffentlich aufzutreten, was jedoch deren Existenz nicht ausschließt.
Im Zusammenhang mit islamistischen Aktivitäten berichtete der
„Tagesspiegel“ am 23. Juli 2025 über Anhänger der Haiʾat Tahrir asch-Scham (HTS) in
Syrien, die vor dem Roten Rathaus in Berlin Mord- und
Vergewaltigungsdrohungen gegen die Drusen ausgesprochen und das Massaker an den Drusen in
Syrien begrüßt haben.
Der „NDR“ berichtete am 4. August 2025, dass zwei ezidische Personen aus
„mutmaßlich religiösen Gründen“ in Quickborn in Schleswig-Holstein
angegriffen worden sind und dass das Landeskriminalamt (LKA) wegen versuchten
Totschlags ermittelt.
Darüber hinaus berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ am 21. Mai 2025 von
einem 28-jährigen IS-Finanzier (IS = sog. Islamischer Staat) aus Deutschland,
der mehrere Tausend Euro an ein IS-Spendennetzwerk in der Türkei
überwiesen hat und dafür vom Frankfurter Oberlandesgericht zu einer mehrjährigen
Haftstrafe verurteilt wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen in Deutschland werden dem dschihadistischen,
salafistischen und islamistischen Spektrum zugeordnet (bitte nach Bundesland,
Geschlecht und Alter auflisten)?
a) Welcher Gruppe bzw. Organisation haben sie sich angeschlossen?
b) Wie viele von ihnen sind sog. Rückkehrerinnen und Rückkehrer?
2. Welche Organisationen, Vereine und Gruppierungen sind bundesweit im
dschihadistischen, salafistischen und islamistischen Spektrum aktiv (bitte
nach Namen und Bundesland auflisten)?
a) Wie viele Mitglieder haben diese jeweils (bitte nach Geschlecht und
Alter auflisten)?
b) Wenn Frage 2a statistisch nicht erfasst wird, welche weiteren
Informationen werden über diese Gruppen und Organisationen erfasst?
3. Wie viele Personen des dschihadistischen, salafistischen und islamistischen
Spektrums sind als „Gefährderin“ oder „Gefährder“, wie viele als
„Relevante Person“ eingestuft (bitte nach Phänomenbereich Politisch motivierte
Kriminalität [PMK], Anzahl Gefährderinnen und Gefährder sowie Anzahl
Relevanter Personen sowie Bundesland des Aufenthaltsortes auflisten)?
a) Wie viele Personen aus dem in Frage 3 genannten Spektrum gelten als
gewaltorientiert, und wenn ein Unterschied gemacht wird und es erfasst
wird, wie viele gelten als gewaltbereit (bitte tabellarisch mit
Begründung auflisten)?
b) Wie viele der Personen aus dem in Frage 3 genannten Spektrum sind
zurzeit angeklagt (bitte nach Geschlecht, Alter und Anklagepunkte
auflisten)?
c) Gegen wie viele Personen laufen Ermittlungen, ohne dass bislang
Anklage erhoben worden ist (bitte nach Geschlecht, Alter und ggf. Grund
der Ermittlung auflisten)?
d) Wie viele Personen wurden seit Januar 2020 verurteilt, und weswegen
(bitte nach Geschlecht, Alter und Organisation bzw. Gruppierung
auflisten)?
e) Wie viele Personen sind bereits verurteilt worden und sind weiterhin im
dschihadistisch-salafistischen und islamistischen Spektrum aktiv (bitte
nach Bundesland, Geschlecht, Alter und Organisation bzw. Gruppierung
auflisten)?
4. Welche neuen Strategien des Spektrums zur Anwerbung und Mobilisierung
neuer Anhängerinnen und Anhänger sind der Bundesregierung und
entsprechenden Behörden bekannt, und welche Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung und entsprechenden Behörden zu internen und externen
Weiterbildungen von Organisationen und Gruppen des Spektrums vor?
5. a) Welche Social-Media-Kanäle, Internetseiten oder Messengerdienste
sind der Bundesregierung und den entsprechenden Behörden in diesem
Zusammenhang bekannt?
b) Welche Maßnahmen ergreifen Bundesregierung und entsprechende
Behörden, um die Verbreitung dschihadistischer, salafistischer und
islamistischer Inhalte einzudämmen bzw. Gegenrede zu leisten?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und entsprechenden
Behörden über alte und neue islamistische, salafistische und dschihadistische
Netzwerke und Gruppen in Deutschland vor?
a) Welche Organisationen und Gruppen haben seit dem 7. Oktober 2023
an Bedeutung verloren, welche an Bedeutung gewonnen?
b) In welchem Bundesland und wo dort und bzw. oder auf welcher
Internetplattform sind diese aktiv?
c) Wie viele Mitglieder bzw. wie viel Reichweite haben sie jeweils?
d) Welche Organisationen und Gruppen bleiben unverändert aktiv?
e) Mit welchen weiteren Organisationen, Gruppen, Vereinen und
Strukturen und bzw. oder relevanten Einzelpersonen sind diese Gruppen und
Organisationen vernetzt?
f) Welche Erkenntnisse liegen zu einzelnen Mitgliedern vor?
7. a) Inwiefern sind Anhängerinnen und Anhänger der syrischen HTS, der
Islamischen Republik Iran und des sog. Islamischen Staates in
Deutschland organisiert?
b) Wurde die Demonstration vor dem Roten Rathaus in Berlin von
organisierten Anhängerinnen und Anhängern der HTS durchgeführt oder
nahmen welche an ihr teil?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Angriff auf zwei
ezidische Personen in Schleswig-Holstein (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) vor?
a) Inwiefern war der Täter in welchen religiösen Strukturen aktiv?
b) Wenn das Tatmotiv inzwischen bekannt ist, gab es eine religiöse
Motivation, und wenn ja, welche?
9. Welche Informationen liegen der Bundesregierung und entsprechenden
Behörden über Spendennetzwerke für den IS, die HTS und ihre Verbündeten
oder ähnliche Organisationen in der Türkei, Syrien, im Irak und in anderen
Ländern vor?
a) Ist es nach wie vor möglich, von Deutschland aus Geld an islamistische
Organisationen wie den IS zu schicken?
b) Wie viel Geld von wie vielen Spenderinnen und Spendern ist aus
Deutschland an Organisationen wie den IS überwiesen worden?
c) Inwiefern wurden Kanäle in Messengerdiensten wie Telegram
lahmgelegt, sodass keine Informationen über Spenden aus Deutschland mehr
erhältlich sind?
d) Inwiefern ist geplant, entsprechende Kanäle lahmzulegen?
Berlin, den 21. August 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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