Islamistische, salafistische und dschihadistische Aktivitäten in Deutschland
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Islamistische, salafistische und dschihadistische Aktivitäten in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8015
21. Wahlperiode 15.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cansu Özdemir, Clara Bünger, Desiree Becker, Gökay Akbulut,
Jan van Aken, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz
Glaser, Maren Kaminski, Jan Krampe, Charlotte Antonia Neuhäuser, Lea Reisner,
Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und
der Fraktion Die Linke
Islamistische, salafistische und dschihadistische Aktivitäten in Deutschland
In Deutschland sind islamistisch, salafistisch und dschihadistisch
einzuordnende Personen, Gruppen, Organisationen und Strukturen aktiv.
Die jeweiligen Akteurinnen und Akteure nutzen dabei häufig digitale Räume
zur Verbreitung ihrer Ideologie, Rekrutierung, Vernetzung und Mobilisierung.
Insbesondere soziale Medien und Messengerdienste ermöglichen es, auch junge
Menschen unmittelbar zu erreichen und Radikalisierungsprozesse unabhängig
von klassischen Organisations- und Vereinsstrukturen zu fördern.
Onlinepropaganda richtet sich dabei gezielt an Kinder und Jugendliche. Kanäle, über die sie
verbreitet wird, sind insbesondere Instagram, TikTok, YouTube sowie
Messengerdienste wie Telegram und Discord (www.zeit.de/news/2026-04/13/islamistis
che-online-propaganda-zielt-auf-jugendliche-ab).
Gleichzeitig bestehen islamistische, salafistische und dschihadistische
Aktivitäten außerhalb des Internets fort. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage
nach der aktuellen Entwicklung des Personenpotenzials, der Strukturen und
Netzwerke sowie insbesondere nach den Veränderungen bei der Nutzung
digitaler Plattformen und Kommunikationswege.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen des dschihadistischen, salafistischen und
islamistischen Spektrums sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit als
„Gefährder*in“, wie viele als „relevante Person“ eingestuft (bitte nach
Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK), Anzahl der
Gefährderinnen und Gefährder und Anzahl relevanter Personen differenzieren)?
a) Wie haben sich diese Zahlen seit Januar 2013 entwickelt?
b) Wie viele der Personen aus dem o. g. Spektrum sind zurzeit angeklagt
(bitte nach Geschlecht, Alter und angeklagten Straftatbeständen
differenzieren)?
c) Gegen wie viele Personen laufen Ermittlungen, ohne dass bislang
Anklage erhoben worden ist (bitte nach Geschlecht, Alter und
gegebenenfalls Anlass der Ermittlung differenzieren)?
d) Wie viele Personen wurden seit September 2025 verurteilt, und
weswegen (bitte nach Geschlecht, Alter und Organisation bzw.
Gruppierung differenzieren)?
e) Wie viele Personen, die bereits einmal verurteilt wurden, sind
weiterhin im dschihadistisch-salafistischen und islamistischen Spektrum
aktiv (bitte nach Bundesland, Geschlecht, Alter und Organisation bzw.
Gruppierung differenzieren)?
2. Welche im Verfassungsschutzbericht 2025 aufgeführten islamistischen
Organisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand
laufender vereinsrechtlicher Prüfungen, und bei welchen sieht die
Bundesregierung die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot als erfüllt bzw.
möglicherweise erfüllt an?
3. Nach welchen gesetzlichen Voraussetzungen entscheidet die
Bundesregierung bzw. entscheiden die zuständigen Behörden über Maßnahmen gegen
islamistische Organisationen, und welche Voraussetzungen gelten für die
Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden?
4. Bei welchen der im Verfassungsschutzbericht 2025 genannten
islamistischen Organisationen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
personelle, finanzielle oder organisatorische Verbindungen zu ausländischen
Staaten oder ausländischen Organisationen, und inwiefern?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass sich
Personen oder Strukturen nach einem Vereinsverbot in neu gegründeten
Organisationen fortsetzen, und wie wird dies verhindert?
6. Welche Social-Media-Kanäle, Internetseiten oder Messengerdienste sind
der Bundesregierung und den entsprechenden Behörden in diesem
Zusammenhang bekannt, insbesondere vor dem Hintergrund ihrer Antworten zu
den Fragen 5a und 5b auf Bundestagsdrucksache 21/1517, aus denen
hervorgeht, dass der Bundesregierung und den zuständigen Behörden
insbesondere diejenigen Social-Media-Kanäle, Internetseiten oder
Messengerdienste bekannt seien, bei denen sie in der Vergangenheit Kenntnis von
entsprechenden problematischen Inhalten erlangt haben (bitte mindestens
zehn einschlägige Kanäle, Accounts, Gruppen, Messengerdienste und
Internetseiten namentlich benennen und jeweils angeben, welcher
Organisation, Gruppierung, Person oder welchem sonstigen Akteur diese
zuzuordnen sind und angeben, auf welcher Plattform bzw. welchem Dienst das
jeweilige Angebot betrieben wird)?
7. Welche Maßnahmen ergreifen Bundesregierung und entsprechende
Behörden, um die Verbreitung dschihadistischer, salafistischer und
islamistischer Inhalte einzudämmen bzw. Gegenrede zu leisten?
a) Welche konkreten empirischen Daten und wissenschaftlichen
Evaluierungen werden zur Auswertung der Maßnahmen zur Eindämmung von
Onlineradikalisierungsprozessen genutzt, und was sind die Ergebnisse
der Evaluierungen?
b) Wie viele islamistische Inhalte wurden seit 2018 durch die Internet
Referral Unit gemeldet bzw. seit Einführung der TCO (Terrorist
Content Online)-Verordnung durch Removal Orders des
Bundeskriminalamts (BKA) zur Löschung veranlasst, und in wie vielen Fällen wurden
die Inhalte entfernt?
c) In welchem Umfang werden gelöschte islamistische Inhalte
anschließend auf anderen Plattformen oder unter neuen Accounts erneut
verbreitet, und wie wird dieser sogenannte Reupload bei der
Erfolgskontrolle berücksichtigt?
d) Wie unterscheidet die Bundesregierung zwischen einer bloßen
Reduzierung der Sichtbarkeit islamistischer Propaganda und einer
tatsächlichen Verhinderung von Radikalisierungsprozessen?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und entsprechenden
Behörden über die Unterstützung von und Sympathien für Hamas und Hizb
Allah vor?
a) Inwiefern hat sich die Unterstützung seit ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1517 auf welche anderen
Gruppen und Organisationen verlagert?
b) Mit welchen Organisationen, Gruppen, Vereinen und Strukturen und/
oder relevanten Einzelpersonen sind diese Gruppen und
Organisationen im Inland sowie im Ausland vernetzt, und über welche Wege?
c) Welche Erkenntnisse liegen zu einzelnen Mitgliedern vor?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und entsprechenden
Behörden über die Aktivitäten der Taliban in Deutschland vor?
a) Wie viele Angehörige bzw. Anhängerinnen und Anhänger der Taliban
leben in Deutschland?
b) Inwiefern sind sie hier organisiert?
c) Welche Rolle kommt dabei nach Kenntnis der Bundesregierung den
Konsularbeamten im afghanischen Generalkonsulat in Bonn und der
afghanischen Botschaft in Berlin zu?
10. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit ihrer
Antworten zu den Fragen 9 bis 9d auf Bundestagsdrucksache 21/1517 über
Spendennetzwerke des Islamischen Staats (IS), IS‑naher Akteure, Hayat Tahrir
al-Sham (HTS) bzw. HTS-naher Strukturen und anderer dschihadistischer
Organisationen vor?
a) In wie vielen Fällen wurden seit 2025 Geldflüsse aus Deutschland an
den IS, IS‑nahe Akteure, Hamas, Hizb Allah, HTS bzw. HTS-nahe
Strukturen oder andere dschihadistische Organisationen bzw. deren
Unterstützer festgestellt, und welche Größenordnung hatten diese
Geldflüsse insgesamt?
b) In wie vielen Fällen konnten seit 2025 Geldflüsse anhand von
Kryptowährungsadressen oder anderen Zahlungsinformationen
nachvollzogen werden, und in wie vielen dieser Fälle kam es zu
Ermittlungsverfahren, Vermögenssicherstellungen oder sonstigen strafrechtlichen
Maßnahmen?
c) Wie viele Spendenaufrufe, Spendenkanäle oder sonstige Inhalte zur
Finanzierung islamistischer Organisationen und Strukturen, Gruppen
und Einzelpersonen wurden seit 2025 durch das BKA und weitere
Behörden bzw. aufgrund seiner Maßnahmen entfernt, und welcher Anteil
davon betraf welche Organisation?
d) Auf welchen Plattformen und über welche Zahlungswege finden nach
Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit schwerpunktmäßig
Spendenaufrufe zugunsten dschihadistischer Organisationen statt, und
haben sich hierbei seit 2025 wesentliche Veränderungen ergeben?
11. Plant die Bundesregierung, präventive Maßnahmen zur Verhinderung von
islamistischer Radikalisierung auszubauen, und wenn ja, welche, und wie?
12. Auf welche Evaluierungen und Ergebnisse zur Bewertung der
Maßnahmen der Bundesregierung gegen islamistische, dschihadistische und
salafistische Radikalisierung kann die Bundesregierung verweisen, und wie
bewertet sie die Ergebnisse?
13. Wie wird sichergestellt, dass das Profiling und die Beobachtung
islamistischer Akteure und Strukturen nicht zu einer pauschalen Erfassung
muslimischer bzw. islamischer Personen und Verbände führen, die nicht
islamistisch sind, und dass diese weder kriminalisiert noch in anderer Weise
nachhaltig geschädigt werden?
Berlin, den 10. September 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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