Zugelassene Vertrauenswürdige Hinweisgeber in Deutschland
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Zugelassene Vertrauenswürdige Hinweisgeber in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1155
21. Wahlperiode 06.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Knuth Meyer-Soltau, Peter Bonhof, Ulrich
von Zons, Thomas Fetsch, Stefan Möller, Tobias Matthias Peterka, Gereon
Bollmann, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD
Zugelassene Vertrauenswürdige Hinweisgeber in Deutschland
Zugelassene Vertrauenswürdige Hinweisgeber, sogenannte Trusted Flagger,
sollen als Organisationen „mit besonderer Sachkenntnis und Erfahrung bei der
Identifizierung und Meldung von rechtswidrigen Inhalten“ behilflich sein und
bei der nationalen Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) der
Europäischen Union (EU) (www.dsc.bund.de/DSC/DE/4TrustedF/start.html) helfen.
Stellen die sogenannten Vertrauenswürdigen Hinweisgeber solche mutmaßlich
rechtswidrigen Inhalte in sozialen Netzwerken fest, können sie eine Meldung
an die betreffende Onlineplattform übermitteln. Diese ist verpflichtet, den
Meldungen von „Trusted Flaggern“ Vorrang vor den Meldungen anderer Nutzer
einzuräumen und unverzüglich Maßnahmen (z. B. Löschung der Inhalte,
Benachrichtigung der Polizei) zu ergreifen. Derzeit sind in Deutschland vier
Organisationen als „Trusted Flagger“ zugelassen (www.spiegel.de/netzwelt/netzpolit
ik/bundesnetzagentur-neue-trusted-flagger-gegen-hasskriminalitaet-im-netz-a-8
5403c3a-e413-42c8-aa83-465186a76448 und www.bundesnetzagentur.de/Shar
edDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/20250602_TrustedFlagger.html). Dabei
handelt es sich um den Bundesverband Onlinehandel e. V. (BVOH), die
HateAid gGmbH, die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und die
Meldestelle REspect! der Jugendstiftung Baden-Württemberg (ebd.). Der Bundesverband
Onlinehandel e. V. wurde insbesondere für seine Expertise im Bereich
gewerblicher Rechtsschutz und unlauterer Wettbewerb auf Onlinemarktplätzen
ausgewiesen (ebd.). Drei der vier Organisationen erhielten ihre Zertifizierung erst im
Juni 2025 (ebd.). Die HateAid gGmbH hat die Zertifizierung aufgrund ihrer
Erfahrungen im Umgang mit digitaler Gewalt, Betrug und Täuschung auf
sozialen Netzwerken erhalten (ebd.). Die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
(vzbv) wurde mit Blick auf ihre Arbeit zu Verbraucherrechten,
Produktsicherheit und Betrugsprävention auf Onlinemarktplätzen und Social-Media-
Plattformen zugelassen (ebd.).
Die sogenannten Trusted Flagger werden im Rahmen der nationalen
Durchsetzung des Digital Services Act eingerichtet. Die Einstufung als
„vertrauenswürdige Hinweisgeber“ nimmt in Deutschland der Digital Services Coordinator
vor, der wiederum bei der bei der Anwendung des DSA aufsichtführenden
Bundesnetzagentur angesiedelt ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Organisationen haben bisher einen Antrag auf Zulassung als
„Trusted Flagger“ gestellt, und um welche Organisationen handelt es sich
(bitte einzeln auflisten)?
2. Bei wie vielen Organisationen wurde die Zertifizierung als „Trusted
Flagger“ aus jeweils welchen Gründen abgelehnt (bitte einzeln nach
Organisation auflisten)?
3. In wie vielen Fällen läuft derzeit das Verfahren zur Zertifizierung als
„Trusted Flagger“, und wann ist gegebenenfalls mit einer Zertifizierung
zu rechnen (bitte einzeln nach Organisation auflisten)?
4. Wie viele „Trusted Flagger“ werden aus Sicht der Bundesregierung zur
nationalen Durchsetzung des DSA benötigt, und die Zertifizierung wie
vieler Organisationen strebt die Bundesregierung in welchem Zeitraum
an?
5. Nach welchen konkreten Kriterien in Bezug auf die im DSA lediglich
allgemein geforderte besondere Sachkenntnis und Kompetenz erfolgt die
Auswahl der „Trusted Flagger“, und sind diese Auswahlkriterien
veröffentlicht worden, beziehungsweise ist es beabsichtigt, dies zu tun, und
wenn nein, wie wird sichergestellt, dass die Auswahl auf einer objektiven,
nachvollziehbaren und diskriminierungsfreien Grundlage erfolgt (wenn ja,
wie und wo erfolgt die Veröffentlichung)?
6. Werden zertifizierte „Trusted Flagger“ finanziell entschädigt, und wenn ja,
in welcher Höhe und auf welcher Grundlage geschieht dies (bitte einzeln
nach Organisation und Haushaltstiteln angeben)?
7. Werden Organisationen, die sich als „Trusted Flagger“ zertifizieren lassen
wollen, finanziell entschädigt, und wenn ja, in welcher Höhe, und auf
welcher Grundlage geschieht dies (bitte einzeln nach Organisationen und
Haushaltstiteln auflisten)?
8. Wie viele und welche Beschwerden oder Hinweise zu möglichen
Fehlentscheidungen oder Missbräuchen durch „Trusted Flagger“ sind der
Bundesregierung bislang bekannt geworden?
9. Werden seitens der Bundesregierung Vorkehrungen getroffen, um
Missbrauch oder Fehlentscheidungen durch „Trusted Flagger“ zu verhindern,
insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung der Meinungsfreiheit
und die Gefahr des sogenannten Overblockings (vgl. www.heise.de/hinter
grund/Digital-Services-Act-Trusted-Flagger-und-die-Meinungsfreiheit-99
85564.html), und wenn ja, welche sind dies?
10. Wie erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit
und der Erfahrungsaustausch zwischen den deutschen „Trusted Flaggern“
und denen anderer EU-Länder (vgl. https://digital-strategy.ec.europa.eu/e
n/policies/trusted-flaggers-under-dsa)?
11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung beziehungsweise die
aufsichtführende Bundesnetzagentur, um einheitliche Meldestandards und
Qualitätsmaßstäbe unter den „Trusted Flaggern“ sicherzustellen (bitte
einzeln auflisten)?
Berlin, den 30. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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