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Ergebnisse und wirtschaftliche Folgen der Klimakonferenz COP30 (Antwort zu Drs. 21/5039)

dip / drucksache 16.04.2026 · WP 21 · 21/5447 · Antwort · Original ↗

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Ergebnisse und wirtschaftliche Folgen der Klimakonferenz COP30 (Antwort zu Drs. 21/5039) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5447 21. Wahlperiode 16.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Raimond Scheirich, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5039 – Ergebnisse und wirtschaftliche Folgen der Klimakonferenz COP30 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vom 10. bis 22. November 2025 fand in Belém, Brasilien, die 30. Weltklimakonferenz statt. Die regierungstragenden Fraktionen der CDU/CSU und SPD hatten auf Bundestagsdrucksache 21/2540 klare Erwartungen an die Bundesregierung formuliert. Die Ergebnisse werden jedoch durchwachsen kommentiert. „Versprechen hochschrauben fürs Ansehen, nur eben ohne innenpolitische Substanz“, kommentiert etwa Joachim Müller-Jung von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ („Klimaschutz jenseits von 1,5 Grad“, vom 26. November 2025, www.faz.net/aktuell/wissen/erde-klima/nachlese-cop-30-der-bli ck-geht-jetzt-jenseits-der-1-5-grad-110790960.html). Wie viel innenpolitische und außenpolitische Substanz die Bundesregierung in Brasilien im Interesse Deutschlands und der Wirtschaft eingebracht hat, ist das zentrale Interesse der Fragesteller.  1. Hat die Bundesregierung im Nachgang zur Klimakonferenz COP30 eine zusammenfassende Positionierung zu den dort beschlossenen Ergebnissen erarbeitet, wenn ja, wie lautet diese Positionierung, und wie bewertet die Bundesregierung ihr eigenes diplomatisches Ergebnis im Rahmen der COP30? Die Weltklimakonferenz COP30 in Belém ist mit einstimmigen globalen Beschlüssen, unter anderem zur weltweiten Anpassung an den Klimawandel und zur Zusammenarbeit für einen sozial gerechten Klimaschutz, zu Ende gegangen. Zehn Jahre nach dem Paris Abkommen hat die COP30 damit bestätigt, dass 194 Staaten den Klimaschutz weiterführen und das Abkommen auf dem Weg zu einer dekarbonisierten Weltwirtschaft beschleunigt umsetzen wollen. Bei der Senkung der Treibhausgasemissionen sind die Ergebnisse hinter den Erwartungen Deutschlands und der Europäischen Union zurückgeblieben, die neuen Nationalen Klimaschutzziele (NDC) für das Jahr 2035, die zur COP30 eingereicht werden mussten, bringen die Welt noch nicht auf einen Pfad, um die globale Erwärmung auf 1,5°C gegenüber vorindustriellen Zeiten zu begrenzen. Die Europäische Union hat sich geschlossen und engagiert für mehr Klimaschutz eingesetzt. Deutschland engagierte sich intensiv auch in der von Bra- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 16. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. silien gestärkte Action Agenda, mit dem Ziel, die erfolgreiche Umsetzung des Paris Abkommens durch plurilaterale Koalitionen und Initiativen – u. a. zu Waldschutz, Stromnetzausbau und Industrietransformation sowie gegen Desinformation beim Klimaschutz – zu beschleunigen.  2. Inwiefern bewirkte die Bundesregierung mit Blick auf die Beschlusslage zu Bundestagsdrucksache 21/2540 vom 5. November 2025 a) die Anbindung der COP30-Aktionsagenda an den Global Stocktake (bitte Verbindlichkeitsgrad und Fundstelle im COP30-Ergebnis benennen), b) die Ausgestaltung des 300‑Mrd.-US-Dollar-Ziels (www.energiezuku nft.eu/politik/ein-schwaches-ergebnis-und-neue-hoffnung), welche verbindlichen Verpflichtungen wurden vereinbart, welche Zusagen zur Mobilisierung wurden abgegeben, und wie begründet die Bundesregierung die jeweils erreichte Verbindlichkeit (bitte Fundstellen benennen), c) den Einbezug großer Emittenten (z. B. China), wie im Bundestagsbeschluss gefordert, in die Klimafinanzierung (bitte Vereinbarungen, Beiträge bzw. Zusagen und Verbindlichkeitsgrad darstellen), d) die verursachungsgerechte und strukturelle Finanzierung des Lossand-Damage-Fonds (L&D-Fonds; bitte Vereinbarungen, Beiträge bzw. Zusagen und Verbindlichkeitsgrad darstellen)? Hinsichtlich der COP30 Aktionsagenda haben die High-Level Champions in Belém ein Fünf-Jahresprogramm für eine Globale Aktionsagenda 2026-2030 vorgestellt, dessen Ausrichtung sich an den Themen der globalen Bestandsaufnahme orientiert und u. a. darauf zielt, die Umsetzung der Ergebnisse der ersten globalen Bestandsaufnahme zu beschleunigen (vgl.: https://unfccc.int/sites/defa ult/files/resource/GCAA_2026-30.pdf). Die Vertragsparteien haben dies ausdrücklich anerkannt (vgl. § 40 der Entscheidung 1/CMA.7) und dabei auch den Bezug zur Umsetzung der nationalen Klimaziele betont. Bei der Beschlussfassung des neuen Klimafinanzierungsziels von COP29 handelt es sich um ein kollektives Ziel, das im Kontext einer globalen Anstrengung umgesetzt wird. Der Beschluss sieht vor, dass neben Industrieländern auch weitere Länder einen Beitrag leisten können. Der Fonds zum Umgang mit Verlusten und Schäden (Fund for responding to Loss and Damage – FRLD) befindet sich noch im Aufbau. Das bedeutet, dass wichtige Grundlagen für die weitere Kapitalisierung des FRLD noch erarbeitet werden müssen. Dazu zählt auch die Strategie zur Ressourcenmobilisierung sowie die Ausarbeitung des langfristigen Geschäftsmodells des Fonds. Die Bundesregierung hat bei der COP28 im Jahr 2023 100 Mio. USD für den FRLD angekündigt. Der Umrechnungswert von 92 Mio. Euro wurde im Haushaltsjahr 2024 zugesagt und mittlerweile komplett ausgezahlt. Die Beiträge weiterer Geber sind hier einsehbar: www.frld.org/pledges.  3. Tauchen zentrale Bundestagsforderungen wie „hochqualifizierte naturbasierte Projekte“ oder eine verbindliche Umsetzung von Artikel 6 des Übereinkommens von Paris im COP30-Ergebnis auf (wenn ja, inwiefern; bitte ausführlich erläutern und Fundstellen benennen)? Die Nutzung der kooperativen Ansätze unter Artikel 6 sind freiwillig gemäß dem Übereinkommen von Paris. Er regelt die freiwillige internationale Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Klimaschutzmaßnahmen. Die Verhandlungen wurden bereits auf der COP29 abgeschlossen, die Regeln stellen Anrechnung, Transparenz und Überprüfbarkeit bilateraler Transfers von Emissionsminderungszertifikaten zwischen Staaten sicher. Mit der Tropical Forest Forever Facility (TFFF) hat Brasilien zu Beginn ein zentrales Ergebnis der COP30 lanciert. Die TFFF soll nun als innovativer, internationaler Finanzierungsmechanismus eingerichtet werden, um tropische Wälder dauerhaft zu schützen. Dabei sollen in großem Umfang Investitionen aus dem privaten Sektor mobilisiert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  4. Konnte die Bundesregierung erreichen, dass die CO₂-Bepreisung oder der Emissionshandel als globaler Standard in die COP30-Ergebnisse einfließen (wenn ja, inwiefern; bitte ausführlich erläutern und Fundstellen benennen)?  5. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die CO₂- Bepreisung oder den Emissionshandel als globalen Standard auf der COP30 angenommen bzw. mit welcher Begründung abgelehnt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus für ihre Klimaaußenpolitik? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich entscheiden die Staaten selbst, welche Instrumente sie zur Klimazielerreichung nutzen wollen. Emissionshandelssysteme und CO2-Steuer sind dabei neben weiteren Maßnahmen ein effizientes und technologieoffenes Instrument, um die nationalen Klimabeiträge (National Determined Contributions, NDCs) im Rahmen des Paris Abkommens zu erfüllen. Daher war dies kein Verhandlungsthema auf COP30. Über 80 EHS und CO2-Steuern (43 CO2- Steuern und 41 EHS) wurden weltweit bereits eingeführt. Aktuell bestehen Emissionshandelssysteme, u. a. in China, Teilen der USA, Kanada, Mexiko, Australien und weitere befinden sich im Aufbau. Ein Ergebnis der COP war in diesem Zusammenhang auch die von der brasilianischen COP Präsidentschaft ins Leben gerufenen „Open Coalition for Compliance Carbon Markets“, bei der auch Deutschland die Mitgliedschaft anstrebt und die EU und China den Ko-Vorsitz einnehmen sollen, neben Brasilien.  6. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg ihrer Klimaaußenpolitik im Hinblick auf die Durchsetzung substanzieller und verbindlicher Maßnahmen großer Emittenten (z. B. China, die USA, Indien) im Rahmen der COP30 sowie in anderen einschlägigen multilateralen Foren der letzten fünf Jahre, und anhand welcher Indikatoren bzw. Belege misst sie diesen Erfolg (bitte Ziele, Indikatoren, Zeiträume und Ergebnisstand darstellen)?  7. Welche substanziellen und verbindlichen Zusagen großer Emittenten (z. B. China, die USA, Indien) zu Emissionsminderung, Klimafinanzierung oder verbindlichen Regeln konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der COP30 sowie in einschlägigen multilateralen Foren der letzten fünf Jahre erreicht werden (bitte nach Forum, Jahr, Emittent aufschlüsseln und den Verbindlichkeitsgrad benennen)? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung sieht wie die EU alle großen Emittenten in der Verantwortung, sich angemessen am globalen Klimaschutz und seiner beschleunigten Umsetzung insbesondere auch in Schwellen- und Entwicklungsländern zu beteiligen. Diese Erwartung bringt die Bundesregierung in der Verhandlungsführung bei UNFCCC im Rahmen der EU sowie in pluri- und bilateralen Gesprächsformaten regelmäßig zum Ausdruck. Die Vertragsstaaten des Übereinkommens von Paris sind verpflichtet, alle fünf Jahre neue nationale Klimaschutzbeiträge vorzulegen. Aktuell liegen 135 NDC vor, die rund 89 Prozent der globalen Emissionen abdecken, darunter das der EU, Chinas und Indiens. Dabei zeigt u. a. der NDC-Synthesebericht, der jedes Jahr vom UNFCCC- Sekretariat zur COP vorgelegt wird, dass die überwiegende Mehrheit der NDC sich an den Ergebnissen der ersten globalen Bestandsaufnahme aus Dubai orientiert, in der alle Vertragsstaaten konkrete kollektive Bemühungen zum Bekämpfen des Klimawandels geeint haben, unter anderem auch die beschleunigte Abkehr von fossilen Brennstoffen, die Verdreifachung der globalen Kapazitäten Erneuerbarer Energien und die globale Verdopplung der jährlichen Energieeffizienzrate sowie Entwaldung bis zum Jahr 2030 zu stoppen und umzukehren. Im Übrigen wird auch auf Antworten zu den Fragen 2 bis 5 verwiesen.  8. Welche politischen oder ökonomischen Argumente führt die Bundesregierung ggf. gegenüber autoritären Regimen, rohstoffreichen Staaten oder Schwellenländern an, um eine Orientierung an EU-Regulierungen zu erreichen (bitte Beispiele aus konkreten Verhandlungs- bzw. Dialogformaten benennen)?  9. Welche strategische Logik und welchen Nutzen sieht die Bundesregierung darin, dass Deutschland und die EU strengere klimabezogene Regelungen erlassen, und in welchen Staaten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung ein vergleichbares Ambitionsniveau sowie entsprechende Verpflichtungen (bitte nach Staaten und Instrumenten benennen)? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die EU hat mit dem Europäischen Klimaschutzgesetz (ECL) ihre im Paris- Abkommen geforderte Klima-Langfriststrategie vorgelegt. Darin verpflichtet sie sich, im Einklang mit dem Paris-Abkommen den Ausstoß an Treibhausgasen innerhalb der EU bis zum Jahr 2050 auf netto Null zu senken und im Anschluss negative Emissionen zu erreichen. Dies ist laut der bestverfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnis des Weltklimarats IPCC notwendig, um die globale Erwärmung langfristig auf 1,5°C über vorindustriellen Werten zu begrenzen. In der jüngsten Aktualisierung hat die EU sich zu einem Zwischenziel von 90 Prozent Emissionsminderung bis zum Jahr 2040 verpflichtet. Das 2040-Klimaziel bietet wichtige strategische langfristige Orientierung, gerade in der aktuellen, geopolitisch herausfordernden Lage. Die alle fünf Jahre verpflichtend neu vorzulegenden NDC der EU reflektieren dabei den mindestens notwendigen Pfad der Emissionsminderung entlang der Ziele im ECL. Alle Staaten sind verpflichtet, alle fünf Jahre neue angeschärfte NDC vorzulegen, die ihre dann größtmögliche Ambition darstellen und umgesetzt werden sollen sowie, darin auch die Informationen zur Klarheit, Transparenz und Verständlichkeit zu ergänzen. Die EU legt ein gemeinsames NDC der EU und ihrer 27 Mitgliedstaaten vor. Zudem sind alle Staaten verpflichtet, alle zwei Jahre nationale Transparenzberichte (BTR) hinsichtlich der Fortschritte bei der Umsetzung ihrer NDC vorzulegen. Die regelmäßige Vorlage von NDC und BTR sowie der unterliegende Politikprozess geben nationalen und internationalen Wirtschaftsakteuren Planungssicherheit für den Pfad der nationalen Dekarbonisierung. Die Ergebnisse der COP, etwa zu plurilateralen und globalen Klimaschutzmaßnahmen, wie beispielsweise im Ergebnis der ersten globalen Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2023, setzen demenentsprechend globale Signale über den Fortschritt und Pfad globaler Energiewendemaßnahmen und bekräftigen so globale Marktsignale. Sie unterstreichen den Nutzen, die globale Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen, auch um den Anpassungsbedarf an jene Folgen des Klimawandels, die nicht mehr vermieden werden können, und, die schon jetzt wirtschaftliche, sowie menschliche Kosten entfalten, so gering wie möglich zu halten. Dem steht die Unsicherheit exponentiell wachsender Kosten des Nichthandelns für Anpassung, Verluste und Schäden gegenüber, wie beispielsweise das Ausmaß der Üb erschwemmungen im Jahr 2021 im Ahrtal und in den darauf folgenden Jahren in verschiedenen deutschen Regionen. Die weltweiten Anpassungskosten sind stets zusätzlich zum Übergang zu netto-Null Emissionen und übersteigen die Kosten aktiven Handelns zur Vermeidung in vielen Fällen um ein Vielfaches. Der Weltklimarat verweist in seinem sechsten Sachstandsbericht darauf, dass die Schätzungen der globalen gesamtwirtschaftlichen Netto-Schäden nicht linear mit dem Niveau der globalen Erwärmung steigen (vgl. AR6, SPM.B.4.6). Dabei sind Entwicklungsländer in der Regel stärker betroffen. 10. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von ihrer Klima- und Energiepolitik auf die Energiepreise, Industrieproduktion und Standortattraktivität (bitte anhand der der Bundesregierung vorliegenden Projektionen bzw. Studien darstellen), und wie begründet sie diese Maßnahmen vor diesem Hintergrund? a) Wie rechtfertigt die Bundesregierung gegenüber den Bürgern Klimaregelungen (z. B. Verbote, CO₂‑Bepreisung, Sektorziele), die nach Einschätzung der Bundesregierung mit Belastungen oder Einschränkungen verbunden sind (bitte die zugrunde gelegten Belastungs- und Verteilungswirkungen quantifizieren)? b) Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung, dass Deutschland beim Klimaschutz ambitionierter als andere große Volkswirtschaften agiert, und wie rechtfertigt sie ein solches Vorgehen (bitte Vergleichsländer und Indikatoren benennen)? c) Welche erwartbaren Wohlfahrts- bzw. Wohlstandseffekte (z. B. Bruttoinlandsprodukt, reale verfügbare Einkommen, Strom- und Wärmepreise) sind nach den der Bundesregierung vorliegenden Abschätzungen mit den zentralen klimapolitischen Maßnahmen verbunden, und wie begründet die Bundesregierung diese vor dem Hintergrund der Verteilungswirkungen? 11. Sieht die Bundesregierung im Kontext ihrer Klima- und Energiepolitik ein Risiko eines Rückgangs industrieller Wertschöpfung bzw. von Standortverlagerungen (sogenannte Deindustrialisierung), wenn ja, mit welcher Arbeitsdefinition dieses Risikos arbeitet sie, welche Indikatoren und Datengrundlagen nutzt sie hierfür, welche Ergebnisse ergeben sich aus den ihr vorliegenden Analysen, und wenn nein, auf welche Analysen stützt sie diese Einschätzung? a) Welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung ggf., um Standortverlagerungen, Arbeitsplatzverluste und strukturelle Belastungen infolge klimapolitischer Vorgaben zu vermeiden oder zu begrenzen (bitte ggf. Maßnahmen, Wirkannahmen und Monitoring darlegen)? b) Wie will die Bundesregierung ggf. verhindern, dass Standortverlagerungen infolge klimapolitischer Maßnahmen zu zusätzlichen globalen Emissionen führen (Carbon Leakage), und welche Instrumente setzt sie hierfür ein? c) Erfasst die Bundesregierung Carbon Leakage durch in das Ausland abgewanderte Industrie, und wenn ja, mit welchen Methoden? d) Was unternimmt die Bundesregierung ggf., um die Erfassung von Carbon Leakage in Zukunft umfassend zu gewährleisten? e) Welche Carbon-Leakage-Effekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang festgestellt worden (bitte nach Datenquellen bzw. Studien benennen), welchen Umfang haben diese bisher, und welche Prognosen liegen der Bundesregierung für die weitere Entwicklung vor? f) Welche quantitativen Abschätzungen liegen der Bundesregierung ggf. vor, in welchem Umfang das deutsche Bruttoinlandsprodukt durch klimapolitisch bedingte Zusatzkosten und Standortverlagerungen beeinflusst wird (bitte Methodik, Szenarien und Ergebnisse angeben)? Die Fragen 10 bis 11f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die EU und die Bundesregierung verfolgen mit dem Klima- und Energierahmen in der EU einen Ansatz, der den Übergang der europäischen Wirtschaften und Gesellschaften zur Klimaneutralität mit Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsfähigkeit und auch wirtschaftlichen Nachhaltigkeit sicherstellt. Zielgenaue Instrumente wie das CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM), die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen im ETS, oder die Strompreiskompensation wirken Carbon Leakage entgegen. Die Bundesregierung sieht kein Risiko der Deindustrialisierung durch den notwendigen, im Jahr 2015 in Paris beschlossenen Übergang zu netto-Null Emissionen weltweit. Auch sind mit der Klimapolitik der Bundesregierung keine nennenswerten Belastungen oder Einschränkungen verbunden, zumal etwaige Belastungen durch verschiedene Maßnahmen kompensiert werden, z. B. durch die Rückverteilung aller Einnahmen des Emissionshandels über die Finanzierung von Förderprogramme und Entlastungsmaßnahmen des Klima- und Transformationsfonds. Darüber hinaus erwartet die Bundesregierung durch ihre Klimapolitik keine Einbußen beim Wohlstand, sondern setzt darauf, den Rahmen so zu gestalten, dass entsprechende Klimaschutz-Investitionen Wachstum und Beschäftigung unterstützen. So verantworte z. B. laut EIB die „clean-tech“- Industrie im Jahr 2025 ein Drittel des BIP-Wachstums in der EU. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 sowie 12 verwiesen. 12. Welchen quantifizierbaren globalen Klimanutzen (z. B. vermiedene Emissionen, Temperaturbeitrag, vermiedene Schadenskosten) stellt die Bundesregierung den nationalen Investitionen bzw. Aufwendungen gegenüber (bitte Bewertungsmethode, Datengrundlagen und Größenordnungen angeben)? Die Projektion der globalen Erwärmung konnte von mehr als 4 Grad vor Abschluss des Paris-Abkommens laut UNEP Emissions Gap Report auf unter 3 Grad verbessert werden. Dies ist ein Fortschritt durch den das Ziel, die globale Erwärmung langfristig auf 1,5°C zu begrenzen, in Reichweite bleibt, und damit auch noch vermieden werden kann, dass globale Kippunkte der terrestrischen Systeme unwiederbringlich überschritten werden, so wie beispielsweiseim Sonderbericht zu 1.5°C des Weltklimarats dargelegt. Weltweite Schäden durch Extremwetterereignisse beliefen sich im Jahr 2024 laut einer Studie im Auftrag vo n Swiss Re auf fast 320 Mrd. USD (knapp 280 Mrd. Euro). Demgegenüber steht der bereits erwähnte Nutzen aktiven Klimaschutzes, so schätzt beispielsweiseeine aktuelle Studie von OECD und UNEP, dass ambitionierter Klimaschutz gegenüber den prognostizierten Kosten des Nichthandelns ein Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts um bis zu 13 Prozent ermöglicht. 13. Welche alternativen Strategiemodelle (z. B. stärkerer Fokus auf Anpassung, Technologieoffenheit, internationale Industriezusammenarbeit) wurden von der Bundesregierung ggf. geprüft, welche davon wurden ggf. als unzureichend bewertet, und aus welchen Gründen (bitte jeweils Kriterien, Abwägungen und Entscheidungsstand darstellen)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 8, 9 und 11 bis 11f verwiesen. 14. Welche Lehren zieht die Bundesregierung in der Gesamtschau aus den Ergebnissen der Klimakonferenz, und in welcher Weise wird das ihre Positionierung auf EU-Ebene beeinflussen? Aus Sicht der Bundesregierung konnte in Belém vor allem mit Blick auf die Umsetzung des Paris-Abkommens Einiges erreicht werden, und die Ergebnisse standen nicht im Widerspruch zur EU-Position, die in den Ratsschlussfolgerung zur COP30 festgelegt und veröffentlicht wurde. Gleichwohl blieb das hinter den dementsprechenden Zielen zurück. Die EU-Umweltministerinnen und - minister haben hieraus den Schluss gezogen, dass die EU früher klare Prioritäten und Ergebniserwartungen setzen muss, um diese mit Partnern und auch kritischen Parteien bei UNFCCC zu adressieren. Die Bundesregierung teilt diese Ansicht. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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