Ergebnisse und wirtschaftliche Folgen der Klimakonferenz COP30 (Antwort zu Drs. 21/5039)
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Ergebnisse und wirtschaftliche Folgen der Klimakonferenz COP30 (Antwort zu Drs. 21/5039)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5447
21. Wahlperiode 16.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Raimond Scheirich, Leif-Erik Holm,
Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5039 –
Ergebnisse und wirtschaftliche Folgen der Klimakonferenz COP30
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vom 10. bis 22. November 2025 fand in Belém, Brasilien, die 30.
Weltklimakonferenz statt. Die regierungstragenden Fraktionen der CDU/CSU und SPD
hatten auf Bundestagsdrucksache 21/2540 klare Erwartungen an die
Bundesregierung formuliert. Die Ergebnisse werden jedoch durchwachsen
kommentiert. „Versprechen hochschrauben fürs Ansehen, nur eben ohne
innenpolitische Substanz“, kommentiert etwa Joachim Müller-Jung von der „Frankfurter
Allgemeinen Zeitung“ („Klimaschutz jenseits von 1,5 Grad“, vom 26.
November 2025, www.faz.net/aktuell/wissen/erde-klima/nachlese-cop-30-der-bli
ck-geht-jetzt-jenseits-der-1-5-grad-110790960.html). Wie viel innenpolitische
und außenpolitische Substanz die Bundesregierung in Brasilien im Interesse
Deutschlands und der Wirtschaft eingebracht hat, ist das zentrale Interesse der
Fragesteller.
1. Hat die Bundesregierung im Nachgang zur Klimakonferenz COP30 eine
zusammenfassende Positionierung zu den dort beschlossenen
Ergebnissen erarbeitet, wenn ja, wie lautet diese Positionierung, und wie bewertet
die Bundesregierung ihr eigenes diplomatisches Ergebnis im Rahmen der
COP30?
Die Weltklimakonferenz COP30 in Belém ist mit einstimmigen globalen
Beschlüssen, unter anderem zur weltweiten Anpassung an den Klimawandel und
zur Zusammenarbeit für einen sozial gerechten Klimaschutz, zu Ende
gegangen. Zehn Jahre nach dem Paris Abkommen hat die COP30 damit bestätigt,
dass 194 Staaten den Klimaschutz weiterführen und das Abkommen auf dem
Weg zu einer dekarbonisierten Weltwirtschaft beschleunigt umsetzen wollen.
Bei der Senkung der Treibhausgasemissionen sind die Ergebnisse hinter den
Erwartungen Deutschlands und der Europäischen Union zurückgeblieben, die
neuen Nationalen Klimaschutzziele (NDC) für das Jahr 2035, die zur COP30
eingereicht werden mussten, bringen die Welt noch nicht auf einen Pfad, um
die globale Erwärmung auf 1,5°C gegenüber vorindustriellen Zeiten zu
begrenzen. Die Europäische Union hat sich geschlossen und engagiert für mehr
Klimaschutz eingesetzt. Deutschland engagierte sich intensiv auch in der von Bra-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 16. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
silien gestärkte Action Agenda, mit dem Ziel, die erfolgreiche Umsetzung des
Paris Abkommens durch plurilaterale Koalitionen und Initiativen – u. a. zu
Waldschutz, Stromnetzausbau und Industrietransformation sowie gegen
Desinformation beim Klimaschutz – zu beschleunigen.
2. Inwiefern bewirkte die Bundesregierung mit Blick auf die Beschlusslage
zu Bundestagsdrucksache 21/2540 vom 5. November 2025
a) die Anbindung der COP30-Aktionsagenda an den Global Stocktake
(bitte Verbindlichkeitsgrad und Fundstelle im COP30-Ergebnis
benennen),
b) die Ausgestaltung des 300‑Mrd.-US-Dollar-Ziels (www.energiezuku
nft.eu/politik/ein-schwaches-ergebnis-und-neue-hoffnung), welche
verbindlichen Verpflichtungen wurden vereinbart, welche Zusagen
zur Mobilisierung wurden abgegeben, und wie begründet die
Bundesregierung die jeweils erreichte Verbindlichkeit (bitte Fundstellen
benennen),
c) den Einbezug großer Emittenten (z. B. China), wie im
Bundestagsbeschluss gefordert, in die Klimafinanzierung (bitte Vereinbarungen,
Beiträge bzw. Zusagen und Verbindlichkeitsgrad darstellen),
d) die verursachungsgerechte und strukturelle Finanzierung des
Lossand-Damage-Fonds (L&D-Fonds; bitte Vereinbarungen, Beiträge
bzw. Zusagen und Verbindlichkeitsgrad darstellen)?
Hinsichtlich der COP30 Aktionsagenda haben die High-Level Champions in
Belém ein Fünf-Jahresprogramm für eine Globale Aktionsagenda 2026-2030
vorgestellt, dessen Ausrichtung sich an den Themen der globalen
Bestandsaufnahme orientiert und u. a. darauf zielt, die Umsetzung der Ergebnisse der ersten
globalen Bestandsaufnahme zu beschleunigen (vgl.: https://unfccc.int/sites/defa
ult/files/resource/GCAA_2026-30.pdf). Die Vertragsparteien haben dies
ausdrücklich anerkannt (vgl. § 40 der Entscheidung 1/CMA.7) und dabei auch den
Bezug zur Umsetzung der nationalen Klimaziele betont.
Bei der Beschlussfassung des neuen Klimafinanzierungsziels von COP29
handelt es sich um ein kollektives Ziel, das im Kontext einer globalen Anstrengung
umgesetzt wird. Der Beschluss sieht vor, dass neben Industrieländern auch
weitere Länder einen Beitrag leisten können.
Der Fonds zum Umgang mit Verlusten und Schäden (Fund for responding to
Loss and Damage – FRLD) befindet sich noch im Aufbau. Das bedeutet, dass
wichtige Grundlagen für die weitere Kapitalisierung des FRLD noch erarbeitet
werden müssen. Dazu zählt auch die Strategie zur Ressourcenmobilisierung
sowie die Ausarbeitung des langfristigen Geschäftsmodells des Fonds. Die
Bundesregierung hat bei der COP28 im Jahr 2023 100 Mio. USD für den FRLD
angekündigt. Der Umrechnungswert von 92 Mio. Euro wurde im Haushaltsjahr
2024 zugesagt und mittlerweile komplett ausgezahlt. Die Beiträge weiterer
Geber sind hier einsehbar: www.frld.org/pledges.
3. Tauchen zentrale Bundestagsforderungen wie „hochqualifizierte
naturbasierte Projekte“ oder eine verbindliche Umsetzung von Artikel 6 des
Übereinkommens von Paris im COP30-Ergebnis auf (wenn ja, inwiefern;
bitte ausführlich erläutern und Fundstellen benennen)?
Die Nutzung der kooperativen Ansätze unter Artikel 6 sind freiwillig gemäß
dem Übereinkommen von Paris. Er regelt die freiwillige internationale
Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Klimaschutzmaßnahmen. Die
Verhandlungen wurden bereits auf der COP29 abgeschlossen, die Regeln stellen
Anrechnung, Transparenz und Überprüfbarkeit bilateraler Transfers von
Emissionsminderungszertifikaten zwischen Staaten sicher. Mit der Tropical Forest
Forever Facility (TFFF) hat Brasilien zu Beginn ein zentrales Ergebnis der
COP30 lanciert. Die TFFF soll nun als innovativer, internationaler
Finanzierungsmechanismus eingerichtet werden, um tropische Wälder dauerhaft zu
schützen. Dabei sollen in großem Umfang Investitionen aus dem privaten
Sektor mobilisiert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Konnte die Bundesregierung erreichen, dass die CO₂-Bepreisung oder
der Emissionshandel als globaler Standard in die COP30-Ergebnisse
einfließen (wenn ja, inwiefern; bitte ausführlich erläutern und Fundstellen
benennen)?
5. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die CO₂-
Bepreisung oder den Emissionshandel als globalen Standard auf der COP30
angenommen bzw. mit welcher Begründung abgelehnt, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus für ihre
Klimaaußenpolitik?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Grundsätzlich entscheiden die Staaten selbst, welche Instrumente sie zur
Klimazielerreichung nutzen wollen. Emissionshandelssysteme und CO2-Steuer
sind dabei neben weiteren Maßnahmen ein effizientes und technologieoffenes
Instrument, um die nationalen Klimabeiträge (National Determined
Contributions, NDCs) im Rahmen des Paris Abkommens zu erfüllen. Daher war dies kein
Verhandlungsthema auf COP30. Über 80 EHS und CO2-Steuern (43 CO2-
Steuern und 41 EHS) wurden weltweit bereits eingeführt. Aktuell bestehen
Emissionshandelssysteme, u. a. in China, Teilen der USA, Kanada, Mexiko,
Australien und weitere befinden sich im Aufbau. Ein Ergebnis der COP war in diesem
Zusammenhang auch die von der brasilianischen COP Präsidentschaft ins
Leben gerufenen „Open Coalition for Compliance Carbon Markets“, bei der auch
Deutschland die Mitgliedschaft anstrebt und die EU und China den Ko-Vorsitz
einnehmen sollen, neben Brasilien.
6. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg ihrer Klimaaußenpolitik
im Hinblick auf die Durchsetzung substanzieller und verbindlicher
Maßnahmen großer Emittenten (z. B. China, die USA, Indien) im Rahmen
der COP30 sowie in anderen einschlägigen multilateralen Foren der
letzten fünf Jahre, und anhand welcher Indikatoren bzw. Belege misst sie
diesen Erfolg (bitte Ziele, Indikatoren, Zeiträume und Ergebnisstand
darstellen)?
7. Welche substanziellen und verbindlichen Zusagen großer Emittenten
(z. B. China, die USA, Indien) zu Emissionsminderung,
Klimafinanzierung oder verbindlichen Regeln konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen der COP30 sowie in einschlägigen multilateralen Foren
der letzten fünf Jahre erreicht werden (bitte nach Forum, Jahr, Emittent
aufschlüsseln und den Verbindlichkeitsgrad benennen)?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung sieht wie die EU alle großen Emittenten in der
Verantwortung, sich angemessen am globalen Klimaschutz und seiner beschleunigten
Umsetzung insbesondere auch in Schwellen- und Entwicklungsländern zu
beteiligen. Diese Erwartung bringt die Bundesregierung in der
Verhandlungsführung bei UNFCCC im Rahmen der EU sowie in pluri- und bilateralen
Gesprächsformaten regelmäßig zum Ausdruck. Die Vertragsstaaten des
Übereinkommens von Paris sind verpflichtet, alle fünf Jahre neue nationale
Klimaschutzbeiträge vorzulegen. Aktuell liegen 135 NDC vor, die rund 89 Prozent
der globalen Emissionen abdecken, darunter das der EU, Chinas und Indiens.
Dabei zeigt u. a. der NDC-Synthesebericht, der jedes Jahr vom UNFCCC-
Sekretariat zur COP vorgelegt wird, dass die überwiegende Mehrheit der NDC sich
an den Ergebnissen der ersten globalen Bestandsaufnahme aus Dubai orientiert,
in der alle Vertragsstaaten konkrete kollektive Bemühungen zum Bekämpfen
des Klimawandels geeint haben, unter anderem auch die beschleunigte Abkehr
von fossilen Brennstoffen, die Verdreifachung der globalen Kapazitäten
Erneuerbarer Energien und die globale Verdopplung der jährlichen
Energieeffizienzrate sowie Entwaldung bis zum Jahr 2030 zu stoppen und umzukehren. Im
Übrigen wird auch auf Antworten zu den Fragen 2 bis 5 verwiesen.
8. Welche politischen oder ökonomischen Argumente führt die
Bundesregierung ggf. gegenüber autoritären Regimen, rohstoffreichen Staaten
oder Schwellenländern an, um eine Orientierung an EU-Regulierungen
zu erreichen (bitte Beispiele aus konkreten Verhandlungs- bzw.
Dialogformaten benennen)?
9. Welche strategische Logik und welchen Nutzen sieht die
Bundesregierung darin, dass Deutschland und die EU strengere klimabezogene
Regelungen erlassen, und in welchen Staaten bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung ein vergleichbares Ambitionsniveau sowie
entsprechende Verpflichtungen (bitte nach Staaten und Instrumenten benennen)?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die EU hat mit dem Europäischen Klimaschutzgesetz (ECL) ihre im Paris-
Abkommen geforderte Klima-Langfriststrategie vorgelegt. Darin verpflichtet sie
sich, im Einklang mit dem Paris-Abkommen den Ausstoß an Treibhausgasen
innerhalb der EU bis zum Jahr 2050 auf netto Null zu senken und im Anschluss
negative Emissionen zu erreichen. Dies ist laut der bestverfügbaren
wissenschaftlichen Erkenntnis des Weltklimarats IPCC notwendig, um die globale
Erwärmung langfristig auf 1,5°C über vorindustriellen Werten zu begrenzen. In
der jüngsten Aktualisierung hat die EU sich zu einem Zwischenziel von 90
Prozent Emissionsminderung bis zum Jahr 2040 verpflichtet. Das 2040-Klimaziel
bietet wichtige strategische langfristige Orientierung, gerade in der aktuellen,
geopolitisch herausfordernden Lage. Die alle fünf Jahre verpflichtend neu
vorzulegenden NDC der EU reflektieren dabei den mindestens notwendigen Pfad
der Emissionsminderung entlang der Ziele im ECL. Alle Staaten sind
verpflichtet, alle fünf Jahre neue angeschärfte NDC vorzulegen, die ihre dann
größtmögliche Ambition darstellen und umgesetzt werden sollen sowie, darin auch die
Informationen zur Klarheit, Transparenz und Verständlichkeit zu ergänzen. Die
EU legt ein gemeinsames NDC der EU und ihrer 27 Mitgliedstaaten vor.
Zudem sind alle Staaten verpflichtet, alle zwei Jahre nationale
Transparenzberichte (BTR) hinsichtlich der Fortschritte bei der Umsetzung ihrer NDC
vorzulegen. Die regelmäßige Vorlage von NDC und BTR sowie der unterliegende
Politikprozess geben nationalen und internationalen Wirtschaftsakteuren
Planungssicherheit für den Pfad der nationalen Dekarbonisierung. Die Ergebnisse der
COP, etwa zu plurilateralen und globalen Klimaschutzmaßnahmen, wie
beispielsweise im Ergebnis der ersten globalen Bestandsaufnahme aus dem Jahr
2023, setzen demenentsprechend globale Signale über den Fortschritt und Pfad
globaler Energiewendemaßnahmen und bekräftigen so globale Marktsignale.
Sie unterstreichen den Nutzen, die globale Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen,
auch um den Anpassungsbedarf an jene Folgen des Klimawandels, die nicht
mehr vermieden werden können, und, die schon jetzt wirtschaftliche, sowie
menschliche Kosten entfalten, so gering wie möglich zu halten. Dem steht die
Unsicherheit exponentiell wachsender Kosten des Nichthandelns für
Anpassung, Verluste und Schäden gegenüber, wie beispielsweise das Ausmaß der Üb
erschwemmungen im Jahr 2021 im Ahrtal und in den darauf folgenden Jahren
in verschiedenen deutschen Regionen. Die weltweiten Anpassungskosten sind
stets zusätzlich zum Übergang zu netto-Null Emissionen und übersteigen die
Kosten aktiven Handelns zur Vermeidung in vielen Fällen um ein Vielfaches.
Der Weltklimarat verweist in seinem sechsten Sachstandsbericht darauf, dass
die Schätzungen der globalen gesamtwirtschaftlichen Netto-Schäden nicht
linear mit dem Niveau der globalen Erwärmung steigen (vgl. AR6, SPM.B.4.6).
Dabei sind Entwicklungsländer in der Regel stärker betroffen.
10. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von ihrer Klima-
und Energiepolitik auf die Energiepreise, Industrieproduktion und
Standortattraktivität (bitte anhand der der Bundesregierung vorliegenden
Projektionen bzw. Studien darstellen), und wie begründet sie diese
Maßnahmen vor diesem Hintergrund?
a) Wie rechtfertigt die Bundesregierung gegenüber den Bürgern
Klimaregelungen (z. B. Verbote, CO₂‑Bepreisung, Sektorziele), die nach
Einschätzung der Bundesregierung mit Belastungen oder
Einschränkungen verbunden sind (bitte die zugrunde gelegten Belastungs- und
Verteilungswirkungen quantifizieren)?
b) Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung, dass
Deutschland beim Klimaschutz ambitionierter als andere große
Volkswirtschaften agiert, und wie rechtfertigt sie ein solches
Vorgehen (bitte Vergleichsländer und Indikatoren benennen)?
c) Welche erwartbaren Wohlfahrts- bzw. Wohlstandseffekte (z. B.
Bruttoinlandsprodukt, reale verfügbare Einkommen, Strom- und
Wärmepreise) sind nach den der Bundesregierung vorliegenden
Abschätzungen mit den zentralen klimapolitischen Maßnahmen verbunden, und
wie begründet die Bundesregierung diese vor dem Hintergrund der
Verteilungswirkungen?
11. Sieht die Bundesregierung im Kontext ihrer Klima- und Energiepolitik
ein Risiko eines Rückgangs industrieller Wertschöpfung bzw. von
Standortverlagerungen (sogenannte Deindustrialisierung), wenn ja, mit
welcher Arbeitsdefinition dieses Risikos arbeitet sie, welche Indikatoren und
Datengrundlagen nutzt sie hierfür, welche Ergebnisse ergeben sich aus
den ihr vorliegenden Analysen, und wenn nein, auf welche Analysen
stützt sie diese Einschätzung?
a) Welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung ggf.,
um Standortverlagerungen, Arbeitsplatzverluste und strukturelle
Belastungen infolge klimapolitischer Vorgaben zu vermeiden oder zu
begrenzen (bitte ggf. Maßnahmen, Wirkannahmen und Monitoring
darlegen)?
b) Wie will die Bundesregierung ggf. verhindern, dass
Standortverlagerungen infolge klimapolitischer Maßnahmen zu zusätzlichen
globalen Emissionen führen (Carbon Leakage), und welche Instrumente
setzt sie hierfür ein?
c) Erfasst die Bundesregierung Carbon Leakage durch in das Ausland
abgewanderte Industrie, und wenn ja, mit welchen Methoden?
d) Was unternimmt die Bundesregierung ggf., um die Erfassung von
Carbon Leakage in Zukunft umfassend zu gewährleisten?
e) Welche Carbon-Leakage-Effekte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang festgestellt worden (bitte nach Datenquellen bzw.
Studien benennen), welchen Umfang haben diese bisher, und welche
Prognosen liegen der Bundesregierung für die weitere Entwicklung
vor?
f) Welche quantitativen Abschätzungen liegen der Bundesregierung
ggf. vor, in welchem Umfang das deutsche Bruttoinlandsprodukt
durch klimapolitisch bedingte Zusatzkosten und
Standortverlagerungen beeinflusst wird (bitte Methodik, Szenarien und Ergebnisse
angeben)?
Die Fragen 10 bis 11f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die EU und die Bundesregierung verfolgen mit dem Klima- und
Energierahmen in der EU einen Ansatz, der den Übergang der europäischen Wirtschaften
und Gesellschaften zur Klimaneutralität mit Wettbewerbsfähigkeit,
Innovationsfähigkeit und auch wirtschaftlichen Nachhaltigkeit sicherstellt. Zielgenaue
Instrumente wie das CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment
Mechanism – CBAM), die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen
im ETS, oder die Strompreiskompensation wirken Carbon Leakage entgegen.
Die Bundesregierung sieht kein Risiko der Deindustrialisierung durch den
notwendigen, im Jahr 2015 in Paris beschlossenen Übergang zu netto-Null
Emissionen weltweit. Auch sind mit der Klimapolitik der Bundesregierung keine
nennenswerten Belastungen oder Einschränkungen verbunden, zumal etwaige
Belastungen durch verschiedene Maßnahmen kompensiert werden, z. B. durch
die Rückverteilung aller Einnahmen des Emissionshandels über die
Finanzierung von Förderprogramme und Entlastungsmaßnahmen des Klima- und
Transformationsfonds. Darüber hinaus erwartet die Bundesregierung durch ihre
Klimapolitik keine Einbußen beim Wohlstand, sondern setzt darauf, den Rahmen
so zu gestalten, dass entsprechende Klimaschutz-Investitionen Wachstum und
Beschäftigung unterstützen. So verantworte z. B. laut EIB die „clean-tech“-
Industrie im Jahr 2025 ein Drittel des BIP-Wachstums in der EU.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 sowie 12 verwiesen.
12. Welchen quantifizierbaren globalen Klimanutzen (z. B. vermiedene
Emissionen, Temperaturbeitrag, vermiedene Schadenskosten) stellt die
Bundesregierung den nationalen Investitionen bzw. Aufwendungen
gegenüber (bitte Bewertungsmethode, Datengrundlagen und
Größenordnungen angeben)?
Die Projektion der globalen Erwärmung konnte von mehr als 4 Grad vor
Abschluss des Paris-Abkommens laut UNEP Emissions Gap Report auf unter 3
Grad verbessert werden. Dies ist ein Fortschritt durch den das Ziel, die globale
Erwärmung langfristig auf 1,5°C zu begrenzen, in Reichweite bleibt, und damit
auch noch vermieden werden kann, dass globale Kippunkte der terrestrischen
Systeme unwiederbringlich überschritten werden, so wie beispielsweiseim
Sonderbericht zu 1.5°C des Weltklimarats dargelegt. Weltweite Schäden durch
Extremwetterereignisse beliefen sich im Jahr 2024 laut einer Studie im Auftrag vo
n Swiss Re auf fast 320 Mrd. USD (knapp 280 Mrd. Euro). Demgegenüber
steht der bereits erwähnte Nutzen aktiven Klimaschutzes, so schätzt
beispielsweiseeine aktuelle Studie von OECD und UNEP, dass ambitionierter
Klimaschutz gegenüber den prognostizierten Kosten des Nichthandelns ein
Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts um bis zu 13 Prozent ermöglicht.
13. Welche alternativen Strategiemodelle (z. B. stärkerer Fokus auf
Anpassung, Technologieoffenheit, internationale Industriezusammenarbeit)
wurden von der Bundesregierung ggf. geprüft, welche davon wurden
ggf. als unzureichend bewertet, und aus welchen Gründen (bitte jeweils
Kriterien, Abwägungen und Entscheidungsstand darstellen)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 8, 9 und 11 bis 11f verwiesen.
14. Welche Lehren zieht die Bundesregierung in der Gesamtschau aus den
Ergebnissen der Klimakonferenz, und in welcher Weise wird das ihre
Positionierung auf EU-Ebene beeinflussen?
Aus Sicht der Bundesregierung konnte in Belém vor allem mit Blick auf die
Umsetzung des Paris-Abkommens Einiges erreicht werden, und die Ergebnisse
standen nicht im Widerspruch zur EU-Position, die in den Ratsschlussfolgerung
zur COP30 festgelegt und veröffentlicht wurde. Gleichwohl blieb das hinter
den dementsprechenden Zielen zurück. Die EU-Umweltministerinnen und -
minister haben hieraus den Schluss gezogen, dass die EU früher klare Prioritäten
und Ergebniserwartungen setzen muss, um diese mit Partnern und auch
kritischen Parteien bei UNFCCC zu adressieren. Die Bundesregierung teilt diese
Ansicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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