Aktuelle Sachlage zum Thema Kinderehen in Deutschland
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Aktuelle Sachlage zum Thema Kinderehen in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/871
21. Wahlperiode 14.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Rainer Rothfuß, Achim Köhler, Rainer Galla,
Ulrich von Zons, Dr. Christoph Birghan, Knuth Meyer-Soltau, Gereon Bollmann
und der Fraktion der AfD
Aktuelle Sachlage zum Thema Kinderehen in Deutschland
In jüngerer Zeit mehren sich alarmierende Berichte über das
Zwangsverheiraten von minderjährigen Mädchen mit deutlich älteren Männern, die oft im
Heimatland der Mädchen stattfinden (www.welt.de/politik/deutschland/plus25625
9404/Zwangsehe-Vater-sagte-er-gibt-uns-drei-Bilder-und-wir-duerfen-uns-dav
on-einen-Mann-aussuchen.html). Das Bundesverfassungsgericht hatte dem
Gesetzgeber eine Frist bis spätestens 30. Juni 2024 gesetzt, um die rechtlichen
Rahmenbedingungen für im Ausland geschlossene Kinderehen neu zu regeln.
Der Deutsche Bundestag hat im Juni 2024 eine Gesetzesnovelle zur teilweisen
Anerkennung dieser Ehen – unter Auflagen wie späterer Wiederheirat und
Unterhaltsansprüchen – beschlossen (Bundestagsdrucksache 20/11367). Die Union
warnte ursprünglich vor gesetzlichen Lücken, insbesondere hinsichtlich
Kindeswohl, Erbrecht, Beratungspflichten und staatlicher Kontrolle (www.bundest
ag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw23-de-kinderehen-1006104).
Zugleich berichten Frauenrechtsorganisationen wie „Terre des Femmes“ über
einen signifikanten Anstieg der Beratungsanfragen – insbesondere vor und
während der Sommerferien, in denen junge Mädchen oftmals zur
Eheschließung ins Ausland gebracht werden sollen. So warnte „Terre des Femmes“ im
Juni 2024 in der „Bild“-Zeitung (m.bild.de/regional/berlin/gegen-kinder-
ehenwarnung-vor-zwangsheirat-in-den-sommerferien-68518d47f8b85d77b0ed
87bd) vor einem erneuten Anstieg von Kinderehen und Zwangsverheiratungen
im Zuge der bevorstehenden Reisesaison, da Betroffene durch Besuche im
Herkunftsland oder bei Verwandten besonders gefährdet seien. Das Fehlen einer
verpflichtenden Melde- oder Schutzstruktur für potenziell betroffene
Minderjährige verschärft nach Auffassung der Fragesteller die Lage zusätzlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Kinderehen sind im Ausländerzentralregister zum Stichtag
31. Dezember 2024 erfasst (bitte nach Altersgruppe unter 14 Jahre, 14 bis
15 Jahre, 16 bis 17 Jahre und Herkunftsland aufschlüsseln)?
2. Wie viele Kinderehen wurden zwischen 2016 und 2024 jährlich nach
Kenntnis der Bundesregierung registriert (bitte jeweils nach Bundesland
aufschlüsseln)?
3. Gibt es heute eine zentrale, bundesweite Erfassung von Kinderehen, und
wenn ja, seit wann, bei welcher Behörde, und mit welcher Datentiefe?
4. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Schätzungen zur
Dunkelziffer bei Kinderehen in Deutschland (z. B. basierend auf Schul‑ oder
Jugendamtmeldungen, wenn ja, bitte Methodik, Datenquellen und Zahlen
benennen)?
5. Seit wann sind im Ausland geschlossene Kinderehen mit Beteiligung
Minderjähriger in Deutschland unwirksam (bitte Zeitpunkt und rechtliche
Grundlage benennen)?
6. Wie viele Fälle von Familiennachzug von Ehefrauen, die zum Zeitpunkt
der Eheschließung minderjährig oder unter 16 Jahre alt waren, sind der
Bundesregierung bekannt?
7. Wie viele Fälle von Familiennachzug minderjähriger Mütter bzw.
minderjähriger Ehefrauen sind der Bundesregierung bekannt?
8. In welchem Alter kann eine im Ausland geschlossene Ehe aufgehoben
werden, und welche rechtsförmliche Instanz prüft dies?
9. Welche Änderungen enthielt die Gesetzesnovelle „Schutz Minderjähriger
bei Auslandsehen“ (Bundestagsdrucksache 20/11367) vom 7. Juni 2024
(bitte Rechtsfolgen durch Unterhalt, Wiederheirat, Ehefähigkeitszeugnis
etc. detailliert beschreiben)?
10. Gibt es Fristen für die Wiederheirat nach Volljährigkeit, und wenn ja, wie
sind diese gesetzlich geregelt?
11. Plant die Bundesregierung weitere Änderungen – insbesondere zur
Beratungspflicht, Kindsvaterschaft, Erbrecht und Aufnahme ins
Ausländerzentralregister (wenn ja, bitte Zeitplan und Inhalte, falls nein, eine
Begründung angeben)?
12. Wie viele Anträge zur Aufhebung von Ehepartnern im Alter von 16 bis
17 Jahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 gestellt,
und wie viele wurden genehmigt oder abgelehnt (bitte nach
Bundesländern und Jahreszahlen aufschlüsseln)?
13. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine Beratungs‑ oder
Anhörungspflicht für betroffene Minderjährige vor Wiederheirat gesetzlich
umgesetzt, und wenn ja, wer führt diese durch, und wie ist das Verfahren
gestaltet?
14. Wie viele familien- oder standesamtliche Verfahren wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung geführt, um Kinderehen im Inland für nichtig oder
aufhebbar zu erklären (bitte nach Jahreszahl und Ergebnis aufschlüsseln)?
15. Fließen Kinderehen nach Kenntnis der Bundesregierung in allgemeine
Statistiken zu Zwangsverheiratung oder Kindesmissbrauch ein, oder
werden sie separat ausgewiesen (bitte Aufschlüsselung in amtlichen
Statistiken darlegen)?
16. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig veröffentlichte
Berichte zu Kinderehen (wenn ja, bitte nach Umfang, Häufigkeit,
ausführenden Behörden bzw. Einrichtungen aufschlüsseln)?
17. Welche staatlichen Präventions‑ oder Aufklärungsprogramme zur
Bekämpfung von Kinderehen existieren seit 2015 (bitte Inhalte, Zielgruppen,
Länder, Budgets nennen)?
18. Kooperiert die Bundesregierung mit Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) wie „Terre des Femmes“ zur Kinderehenberatung (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller, wenn ja, bitte nach Partner, Inhalten, Dauer,
Umfang der finanziellen Unterstützung aufschlüsseln)?
19. Gibt es eine geplante oder bestehende Meldepflicht für Schulen,
Lehrkräfte, Jugendämter bei Verdacht auf Kinderehe (wenn ja, bitte nach Details
zur Umsetzung, Sanktionen und anonymisierten Zahlen aufschlüsseln)?
20. Wie viele Aufenthaltstitel wurden zwischen 2015 und 2025 aufgrund von
Kinderehen abgelehnt, eingeschränkt oder widerrufen (bitte Zahlen und
Gründe nennen)?
21. Gab es Ausweisungen oder Einreiseverbote bei Kinderehefällen (wenn ja,
bitte nach Zahl, Herkunftsland, Entscheidungsgrund, Datum
aufschlüsseln)?
Berlin, den 11. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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