Die Plattform "NikkahGram" und anschließende Fragen zu Vielehe, Islamismus und Migration
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Die Plattform "NikkahGram" und anschließende Fragen zu Vielehe, Islamismus und Migration
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1254
21. Wahlperiode 18.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Beatrix von Storch, René Springer, Jan Wenzel Schmidt,
Gereon Bollmann, Knuth Meyer-Soltau, Sascha Lensing, Peter Bohnhof,
Dr. Christoph Birghan, Ulrich von Zons, Tobias Matthias Peterka, Christoph
Grimm, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Die Plattform „NikkahGram“ und anschließende Fragen zu Vielehe, Islamismus
und Migration
Die in London ansässige und seit 2023 operierende Plattform „NikkahGram“,
die sich auf ihrer Web-Präsenz mit aktiven Nutzern auch in Deutschland
bewirbt, bietet neben der Vermittlung von – in Deutschland verbotenen –
polygamen bzw. polygynen Ehen auch die Vermittlung von jungfräulichen Frauen an
muslimische Männer an. Männliche Familienmitglieder der Nutzer sollen dabei
obligatorisch in das Dating-Verfahren in bestimmender Rolle eingebunden sein,
während geschiedene oder alleinerziehende Frauen nebenher als minderwertig
dargestellt werden. Die Plattform richtet sich nach eigener Darstellung an
Nutzer, die „Wert auf schüchterne, unberührte Ehepartner legen“ und bezeichnet
sich als „auf Jungfräulichkeit und Auslandsehen spezialisiert“. Sie verlangt von
Männern eine monatliche Gebühr und ist für jungfräuliche Frauen kostenlos
verfügbar, wobei sich als Jungfrau nur registrieren darf, wer jünger als 35 Jahre
ist, und Witwen, Frauen mit körperlichen Behinderungen oder Waisen ebenfalls
gebührenpflichtig sind. Die Betreiber nennen das Angebot „halal“, stellen die
Beratung durch islamische Scharia-Berater zur Verfügung und orientieren sich
ausdrücklich an Nutzern, die sich bewusst von westlichen Werten distanzieren.
Über soziale Medien verbreiten sie regelmäßig extreme und islamistische
Inhalte, die westliche Lebensformen und insbesondere die gesellschaftliche und
rechtliche Gleichberechtigung von Frauen offen ablehnen oder demonstrativ
verhöhnen (https://nikkahgram.com, www.nzz.ch/international/britische-datin
g-plattform-wirbt-mit-jungfrauen-und-polygamie-feministinnen-sprechen-
vonmuslimischer-manosphere-ld.1893632, www.telegraph.co.uk/news/2025/07/05/
british-website-advertising-virgin-muslim-brides/, www.bild.de/news/ausland/i
n-europa-dating-plattform-fuer-zweitfrauen-und-muslimische-jungfrauen-686b
88a698601a3392660a47).
Die Plattform wirft bei den Fragestellern Fragen auf hinsichtlich von Verstößen
gegen deutsche Rechtsnormen, insbesondere im Hinblick auf Polygamie bzw.
Polygynie und frauenfeindliche Diskriminierung sowie hinsichtlich von
islamistischer Indoktrination und Parallelstrukturen in Deutschland – gerade auch
vor dem Hintergrund der Masseneinwanderung aus vor allem arabischen
Ländern seit 2015. In Afghanistan, Pakistan, Syrien und dem Libanon ist die
Vielehe üblich, und es ist dokumentiert, dass auch im Ausland geschlossenen
Scharia-Mehrehen in Deutschland akzeptiert wurden; beispielsweise als im Jahr
2023 zwei afghanische Ortskräfte ihre Zweitfrauen mit mehreren Kinder im
Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland holen durften, wobei es sich
um von der Bundesregierung geprüfte Einzelfälle handelte (www.welt.de/vermi
schtes/article256365860/Dating-Plattform-bietet-in-Europa-muslimischen-Mae
nnern-Jungfrauen-fuer-Polygamie-an.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist der Bundesregierung die Plattform „NikkahGram“ bekannt, und wenn
ja,
a) seit wann, angesichts dessen, dass die Plattform bereits seit dem Jahr
2023 operiert?
b) welche Bundesbehörden (z. B. Bundesamt für Verfassungsschutz
[BfV], Bundeskriminalamt [BKA], Bundesministerium des Innern
[BMI]) haben sich gegebenenfalls mit der Plattform bislang befasst?
c) welche Maßnahmen wurden gegebenenfalls gegen die Verbreitung
frauenfeindlicher oder islamistischer Inhalte eingeleitet?
d) gibt es polizeiliche oder nachrichtendienstliche Erkenntnisse über die
Betreiber der Plattform?
e) liegen Erkenntnisse darüber vor, ob die Plattform von islamistischen
Gruppierungen betrieben oder unterstützt wird?
f) wird geprüft, ob und wie der Zugang zu solchen Plattformen aus
Deutschland gesperrt werden kann?
g) gibt es Beschwerden von sogenannten Trusted Flaggern nach dem
Digital Services Act gegen die Website?
h) bestehen derzeit sonstige Ermittlungen oder Prüfverfahren durch
deutsche Behörden gegen diese oder vergleichbare Plattformen?
2. Liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Erkenntnisse darüber vor
(wenn ja, welche), dass in Deutschland Plattformen betrieben werden,
a) die gezielt polygame Scharia-Ehen bzw. Partnerschaften vermitteln,
b) die Frauen qualitativ und preislich werten und kategorisieren und
c) sie abhängig machen von männlichen Familienmitgliedern sowie
d) anbieten und dafür werben, Mehrehen im Ausland zu schließen, die in
Deutschland akzeptiert werden können („Wir ermutigen Brüder, im
Ausland zu heiraten, insbesondere Zweitfrauen“, a. a. O.),
und welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung
gegebenenfalls, um die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen in
diesem Bereich sicherzustellen?
3. Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Anpassung, um Angebote aus
dem Ausland, die offen gegen deutsche Ehe- und
Gleichstellungsgrundsätze verstoßen, leichter sperren oder ahnden zu können?
4. Wie bewertet die Bundesregierung politisch die Vermittlung eines
islamistischen Eheverständnisses, das jungfräuliche Frauen idealisiert und andere
abwertet?
5. Welche staatlichen Programme bestehen gegebenenfalls, um von
islamistischen Geschlechterrollen betroffene Frauen aufzuklären und zu
unterstützen?
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bestehende rechtliche
Regelungen oder Verwaltungspraktiken, die darauf abzielen, die
Anerkennung polygamer Ehen in Deutschland zu verhindern?
7. In wie vielen Fällen seit dem Beginn der Masseneinwanderung aus vor
allem arabischen Ländern 2015
a) wurden im Ausland geschlossene polygame Ehen in Deutschland
anerkannt oder akzeptiert und
b) konnten polygame Ehepartnerinnen im Rahmen des Familiennachzugs
nach Deutschland einreisen,
etwa wie im Fall 2023 (a. a. O.; bitte nach Jahr und Herkunftsland
aufschlüsseln)?
8. Welche Maßstäbe, Leitlinien oder Kriterien werden von der
Bundesregierung bzw. nach ihrer Kenntnis bei der Akzeptanz von Scharia-Mehrehen
in Deutschland angewendet, etwa wie im Fall 2023, als im Rahmen von
von der Bundesregierung geprüften Einzelfällen zwei afghanische
Ortskräfte ihre Zweitfrauen über den Familiennachzug nach Deutschland
holen durften (a. a. O.)?
9. Wurden in diesen Fällen (Fragen 7 und 8) Ausnahmen vom Verbot der
Vielehe ausdrücklich genehmigt oder handelte es sich um ungewollte
rechtliche Lücken?
10. Welche rechtlichen oder verwaltungsinternen Maßnahmen wurden seit
Bekanntwerden solcher Fälle ergriffen, um eine Wiederholung
auszuschließen?
11. Plant die Bundesregierung gegebenenfalls Gesetzesänderungen, um das
Einschleusen polygamer Familienmodelle über den Familiennachzug
wirksam zu verhindern (bitte ausführen und begründen)?
12. Wird bei der Prüfung von Nachzugsanträgen gezielt darauf geachtet, ob es
sich um polygame Familienstrukturen handelt, und wird bei der Erteilung
von Aufenthaltstiteln oder bei Familienzusammenführungen die
Beteiligung an Scharia-Ehen oder Polygamie geprüft?
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbreitung
informeller, gegebenenfalls faktisch geduldeter polygamer Eheformen unter
Geflüchteten und Migranten aus Afghanistan, Pakistan, Syrien und dem
Libanon sowie anderen Herkunftsländern seit 2015?
14. Ergreift die Bundesregierung gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen seit
2015, um Scharia-Ehen, die gegen deutsches Recht (z. B. das Verbot der
Doppelehe nach § 1306 des Bürgerlichen Gesetzbuchs [BGB] bzw. § 172
des Strafgesetzbuchs [StGB]) verstoßen, zu identifizieren und zu ahnden,
und wenn ja, welche?
15. Gibt es spezielle Schulungen oder Handreichungen für
Ausländerbehörden und BAMF-Mitarbeiter (BAMF = Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge) zur Erkennung und Bewertung polygamer Strukturen?
16. Wurden von der Bundesregierung gegebenenfalls islamische Gemeinden
oder Moscheevereine über die rechtlichen Grundlagen in Deutschland
zum Thema Monogamie informiert oder aufgeklärt (bitte ausführen und
begründen)?
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über
islamische Eheschließungen ohne staatliche Registrierung in Deutschland, und
wie geht die Bundesregierung mit solchen informellen Ehen um?
18. Welche Risiken sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, wenn solche
Eheschließungspraktiken nicht konsequent unterbunden werden,
insbesondere im Hinblick auf gesellschaftliche Parallelstrukturen und
Gleichberechtigung?
Berlin, den 12. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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