Umgang der Bundesregierung mit der kommunalen Finanzkrise
Text
Umgang der Bundesregierung mit der kommunalen Finanzkrise
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6385
21. Wahlperiode 11.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karoline Otte, Sylvia Rietenberg, Julia Schneider,
Hanna Steinmüller, Kassem Taher Saleh, Mayra Vriesema, Dr. Alaa
Alhamwi, Stefan Schmidt, Dr. Sebastian Schäfer, Dr. Armin Grau und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umgang der Bundesregierung mit der kommunalen Finanzkrise
Die finanzielle Situation vieler Kommunen in Deutschland hat sich in den
letzten Jahren deutlich verschlechtert und die Lage erreicht ein dramatisches
Ausmaß. Die kommunalen Spitzenverbände warnen in ihrer Stellungnahme zum
Fachgespräch des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und
Kommunen „Kommunalfinanzen“ eindringlich vor den Folgen der
kommunalen Finanzierungskrise und sehen die Handlungsfähigkeit der Kommunen
massiv gefährdet (www.bundestag.de/resource/blob/1157198/Stellungnahme-SV-k
ommunale-Spitzenverbaende-.pdf).
Laut Prognosen wird das Defizit der Kommunen bis 2028 voraussichtlich auf
36,1 Mrd. Euro anwachsen. Diese Entwicklung ist alarmierend – besonders vor
dem Hintergrund der enormen Investitionsrückstände der kommunalen
Infrastruktur und der Investitionsbedarfe für essenzielle gesamtgesellschaftliche
Herausforderungen wie das Erreichen von Klimaneutralität und die Anpassung an
den Klimawandel. Die realen kommunalen Investitionen sinken seit 2020
(www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokume
nte-KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf). Schätzungen
gehen davon aus, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) mittelfristig
um 1 Prozent einbrechen könnte, falls die Kommunen tatsächlich zur
vollumfänglichen Sparpolitik gezwungen werden und auf Ausgaben in Höhe von
0,7 Prozent des BIP verzichten. Expertinnen und Experten sehen hierbei eine
Entlastung der Kommunen durch Bund und Länder als essenzielle Maßnahme
um dieses Szenario abzuwenden (www.surplusmagazin.de/achimtruger-finanzk
rise-kommunen-bedroht-wirtschaft-und-demokratie/).
Die ernste Lage findet auch Niederschlag in den Berichten internationaler
Ratingagenturen. So erwähnt der S&P Global Ratings Research Update vom
24. April 2026 zur Bundesrepublik Deutschland die Herausforderungen im
Zusammenhang mit den Kommunalfinanzen explizit (www.deutsche-finanzagentu
r.de/fileadmin/user_upload/Finanzagentur/pdf/ratingberichte/20260424_S_P_R
atings_Research_Update.pdf). Dies wirft die Frage auf, inwieweit die
kommunalen Finanzierungsprobleme und eine drohende Überschuldung einzelner
Kommunen nicht nur deren eigene Handlungsfähigkeit, sondern auch die
gesamtstaatliche Bonität und damit die Kreditwürdigkeit der Bundesrepublik
Deutschland negativ beeinflussen können. Solche sogenannten Spill-over-
Effekte spielten bereits in der Finanzkrise 2008 insoweit eine Rolle, als infolge
von Finanzmarkt-, Banken- und Wirtschaftskrise Steuerausfälle auch die
kommunalen Haushalte belasteten und Städte und Gemeinden auf zusätzliche
Kassenkredite angewiesen waren, um ihre laufenden Haushalte zu finanzieren und
Investitionsspielräume zu erhalten. In den Folgejahren waren neben teuren
staatlichen Bankenrettungen auch Privatisierungs- sowie
Entschuldungsprogramme für viele kommunale Haushalte notwendig (vgl. www.blaetter.de/ausg
abe/2012/august/der-ruin-der-kommunen-ausverkauft-und-totgespart).
Somit hat sich eine nachträglich reagierende Politik als wirtschaftsschädlicher
erwiesen als eine vorausschauende Finanzierung, die den Kommunen
Handlungsspielräume ermöglicht, wie sie das Grundgesetz vorsieht und sie das
Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen bestätigt hat. Insbesondere aus dem
Selbstverwaltungsrecht in Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) lässt
sich der Anspruch auf eine aufgabenadäquate Finanzausstattung ableiten
(www.dstgb.de/publikationen/pressemitteilungen/kommunen-brauchen-verlaes
slichen-ueberforderungsschutz/dstgb-freiherrvstein-grundgesetzlicher-ueberfor
derungsschutz-kommunaler-selbstverwaltung-2025.pdf?cid=1d9m).
Um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherzustellen,
fordern die kommunalen Spitzenverbände und andere Expertinnen und Experten
als ersten, zentralen Schritt die stärkere Beteiligung von Kommunen an den
Gemeinschaftsteuern. Auch weitere Maßnahmen werden diskutiert, wie etwa
höhere und leichter zugängliche Fördermittel oder höhere Zuweisungen der
Länder (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Doku
mente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2026/Fokus-Nr.-547-April-2026-Kommu
nalfinanzen.pdf).
Die Bundesregierung scheint nach Wahrnehmung der Fragestellerinnen und
Fragesteller trotz der Warnungen der Fachwelt und der Hilferufe von
Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern keine Handlungsnotwendigkeit zu
sehen oder zumindest nicht angemessen hierauf reagieren zu wollen.
Medienberichten zufolge musste die Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Veranlassungskonnexität“ ihre Arbeit einstellen – ohne ein Ergebnis für unsere Kommunen zu
erzielen (https://table.media/berlin/news/konnexitaet-bund-laender-gespraeche-
sind-offenbar-im-sand-verlaufen). Auch das geplante sogenannte Länder- und
Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) stieß bereits in der Verbändeanhörung
auf harte Kritik: So deckten die kommunalen Spitzenverbände auf, dass die
Entlastungen überhaupt nicht bei den Kommunen direkt einzahlen (https://tabl
e.media/assets/berlin/stellungnahme.pdf).
Gleichzeitig kursieren Vorschlagslisten aus Gremien unter Beteiligung von
Bundesministerien, die Kürzungen der von den Kommunen finanzierten
Sozialleistungen, wie etwa der Eingliederungshilfe bei Jugendlichen, vorschlagen
(www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/paritaetisc
her_drohender-kahlschlag-2026.pdf). Die beabsichtigten Finanzwirkungen der
einzelnen Vorschläge sind bisher nicht transparent beziffert, nicht auf Jahre
aufgeschlüsselt und ihre Folgekosten werden in den bisherigen Betrachtungen
überhaupt nicht berücksichtigt. Letztere könnten aber erheblich sein, etwa
angesichts des zu erwartenden Einbruchs der Erwerbstätigkeit von Eltern und
Jugendlichen innerhalb der betroffenen Gruppen. Zuletzt zeigten Expertinnen
und Experten sowie Verbände die massiven sozialen Härten auf und bezweifeln
eine Vereinbarkeit vieler Vorschläge mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen
sowie ratifizierten UN-Konventionen (UN = United Nations). Somit sind die
Vorschläge im Bereich der Sozialkürzungen offensichtlich kontraproduktiv und
würden voraussichtlich mittelfristig die Probleme vor Ort noch vergrößern.
Unklar ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch, wie die Bundesregierung nun mit
den Vorschlagslisten weiter verfahren möchte. Zusammenfassend besteht unter
wirtschaftlichen Expertinnen und Experten und kommunalen Vertreterinnen
und Vertretern eine große Einigkeit, dass es Maßnahmen braucht, die Mittel im
zweistelligen Milliardenbereich umgehend und dauerhaft in die Kommunen
bringen. Die Vorhabenplanung der Bundesregierung sieht solche Maßnahmen
bisher nicht vor. Auch weitere, angrenzende Vorhaben sind nach Auffassung
der Fragestellenden zuletzt gescheitert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist die Prognose der Bundesregierung, insbesondere des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF), hinsichtlich des Verlaufs und der
Entwicklung der kommunalen Finanzierungskrise in den kommenden Jahren
(bis 2030)?
2. Wie begründet die Bundesregierung ihr Vorgehen, dass keine kurzfristigen
Gesetzesinitiativen geplant sind, die die Kommunen direkt entlasten und
beispielsweise auch das sogenannte LKEG keine direkten Entlastungen
für die Kommunen (sondern nur zusätzliche Mittel für die Länder)
vorsieht?
3. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche verfassungsrechtliche
Probleme beim LKEG, etwa aufgrund seiner möglichen Verletzung des
föderativen Gleichbehandlungsgebots nach § 12 Absatz 1 Satz 4
Maßstäbegesetz (insbesondere bei der Bestimmung von Sonderlasten bei
Bundesergänzungszuweisungen)?
4. Wie wirkt sich die nach unten korrigierte Einnahmeprognose der neuesten
Steuerschätzung für Bund, Länder und insbesondere Kommunen auf diese
aus und welche Handlungsnotwendigkeiten des Bundes erwachsen aus
Sicht der Bundesregierung ggf. aus den Ergebnissen?
5. Plant die Bundesregierung die Steueranteile der Kommunen an den
Gemeinschaftssteuern zeitnah und temporär oder dauerhaft zu erhöhen, etwa
durch eine Anhebung der kommunalen Umsatzsteuerpunkte, und wenn
nein, plant die Bundesregierung (angesichts dieser Kernforderung der
kommunalen Spitzenverbände) zumindest Gespräche über die zeitnahe
Anhebung der Steueranteile der Kommunen an den Gemeinschaftssteuern,
etwa durch eine Anhebung der kommunalen Umsatzsteuerpunkte?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftlichen Risiken, die sich
aus einer notwendigen Sparpolitik der Kommunen ergeben, und teilt sie
die Einschätzung von Fachleuten und Institutionen wie der KfW, dass die
erheblichen Einsparmaßnahmen in den Kommunen die
gesamtwirtschaftliche Basis Deutschlands gefährden?
7. Wie kommen die angegebenen finanziellen Einsparungen für Kommunen
zustande, die von der Arbeitsgruppe „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“ für die jeweiligen Maßnahmenvorschläge angesetzt
sind und mit welcher Methodik wurden sie jeweils ermittelt (bitte jeweils
einzeln aufschlüsseln)?
8. Welche Folgekosten sieht die Bundesregierung durch die Sozialkürzungen
auf die Kommunen zukommen, die auf der Vorschlagsliste der
Arbeitsgruppe „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ stehen
(bitte auf die einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)?
a) Wie entwickelt sich das Arbeitsvolumen innerhalb der betroffenen
Gruppen (beispielsweise Jugendliche und Eltern in der
Eingliederungshilfe) basierend auf den jeweiligen Vorschlägen und mit welcher
Methodik ermittelt die Bundesregierung diese Daten (bitte auf die
einzelnen Vorschläge aufschlüsseln)?
b) Falls keine Folgekosten ermittelt werden, warum verzichtet die
Bundesregierung auf eine Ermittlung von Folgekosten, angesichts der
Zielstellung langfristige Entlastungen vor Ort zu ermöglichen, und wie
gedenkt die Bundesregierung, eine mittelfristige finanzielle
Entwicklung der Kommunen bei der Planung von kommunalen
Entlastungsvorschlägen auch tatsächlich mitzudenken?
9. Welchen Arbeitsfahrplan verfolgt die Arbeitsgruppe „Effizienter
Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“?
10. Sind dem BMF Fälle bekannt, in denen Kommunen aufgrund ihrer
Überschuldung und bzw. oder ihrer schlechten Haushaltslage signifikante
Schwierigkeiten haben, Liquiditätskredite zur unterjährigen
Liquiditätssicherung zu marktüblichen Konditionen oder überhaupt einzuwerben, und
wenn ja, wie viele?
11. Wie bewertet das BMF das potenzielle Risiko der aktuellen kommunalen
Finanzierungsprobleme für das staatliche Kreditrating der Bundesrepublik
Deutschland, und inwiefern werden diese Risiken in den Analysen des
Ministeriums berücksichtigt?
12. Welche spezifischen Frühwarnindikatoren oder Kennzahlen nutzt das
BMF, um mögliche Spillover-Effekte von kommunalen Haushaltskrisen,
insbesondere Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungsunfähigkeiten, auf
die Bonität des Bundes (Bundesschuld) zu überwachen?
13. Welche Hinweise oder konkreten Rückmeldungen haben internationale
Ratingagenturen (wie S&P, Moody's, Fitch) gegenüber dem BMF oder der
Deutschen Finanzagentur abgegeben, in denen die kommunale
Finanzkrise, die Liquiditätsengpässe oder die Verschuldung der Kommunen als
konkreter Risikofaktor für das Bundesrating erwähnt oder thematisiert
werden (bitte alle relevanten Vermerke und deren wesentliche Inhalte
unter Nennung des Erstellungsdatums und der Gesprächspartnerinnen und
-partner angeben)?
14. Wie bewertet das BMF die Bedeutung der kommunalen Verschuldung und
der damit zusammenhängenden Schwierigkeiten der Liquiditätssicherung
im Kontext der Kriterienkataloge und Bewertungsansätze der großen
Ratingagenturen bei der Festlegung des souveränen Ratings der
Bundesrepublik Deutschland?
Berlin, den 28. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Alaa Alhamwi (Kleine Anfrage)
- asked ← Armin Grau (Kleine Anfrage)
- asked ← Hanna Steinmüller (Kleine Anfrage)
- asked ← Julia Schneider (Kleine Anfrage)
- asked ← Karoline Otte (Kleine Anfrage)
- asked ← Kassem Taher Saleh (Kleine Anfrage)
- asked ← Mayra Vriesema (Kleine Anfrage)
- asked ← Sebastian Schäfer (Kleine Anfrage)
- asked ← Stefan Schmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Sylvia Rietenberg (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Karoline Otte
- authored ← Sylvia Rietenberg
- part_of_vorgang → Umgang der Bundesregierung mit der kommunalen Finanzkrise (Kleine Anfrage)