Lohnabstandsgebot beachten - Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten - Den steuerlichen Grundfreibetrag für 2025 auf 15.000 Euro und weitere Tarifeckwerte korrespondierend erhöhen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/603)
Text
Lohnabstandsgebot beachten - Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten - Den steuerlichen Grundfreibetrag für 2025 auf 15.000 Euro und weitere Tarifeckwerte korrespondierend erhöhen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/603)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2133
21. Wahlperiode 09.10.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Jörn
König, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/603 –
Lohnabstandsgebot beachten – Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten –
Den steuerlichen Grundfreibetrag für 2025 auf 15.000 Euro und weitere
Tarifeckwerte korrespondierend erhöhen
A. Problem
Die antragstellende Fraktion macht darauf aufmerksam, dass die Inflation –
insbesondere der Verbraucherpreisanstieg für Nahrungsmittel und alkoholfreie
Getränke – viele Menschen in Deutschland finanziell erheblich belaste. Das
Bürgergeld sei aufgrund der Einführung einer geänderten Berechnungsmethode, die
neben der Lohnentwicklung die Inflation stärker berücksichtige, seit Januar 2024
um rund 12 Prozent und damit stärker gestiegen als die Löhne von vielen
Millionen Beschäftigten. Dies führe zu einem Anreiz, nicht in den Arbeitsmarkt
einzutreten.
B. Lösung
Der Antrag der Fraktion der AfD sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die
Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf mit folgendem Inhalt vorzulegen:
1. der steuerliche Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Nummer 1 des
Einkommensteuergesetzes (Tarifzone 1) wird rückwirkend zum 1.1.2025 von
bislang 12.096 Euro auf 15.000 Euro angehoben;
2. die Eingangsbeträge der weiteren Tarifzonen 2 bis 4 des
Einkommensteuertarifs gemäß § 32a Absatz 1 Nummer 2 bis 4 des
Einkommensteuergesetzes werden zum 1.1.2025 korrespondierend angehoben;
3. zur Gegenfinanzierung werden einerseits die nicht notwendigen staatlichen
Leistungen für Kosten und Folgekosten der von der Bundesregierung und
den Koalitionsfraktionen geduldeten illegalen Zuwanderung nach
Deutschland zurückgeführt, zum Beispiel die jährlichen Milliardenbeträge für die
Ausländer ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland;
4. zur Gegenfinanzierung werden andererseits die Leistungen an die
Europäische Union zurückgeführt, die nach der bisherigen Planung der amtierenden
Bundesregierung im Zeitraum von 2024 bis 2028 um rund 30 Prozent von
37,2 Milliarden Euro auf 50,9 Milliarden Euro steigen sollen, ab 2028
zuzüglich der Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem europäischen
Aufbauplan „NextGenerationEU“;
5. ab dem Veranlagungszeitraum 2025 werden alle Tarifeckwerte über eine
normierte Tarifformel automatisch angepasst mit dem Ziel, die
durchschnittliche Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene zu
versteuernde Einkommen konstant zu halten (vgl. hierzu den Gesetzentwurf
sowie den Antrag der Fraktion der AfD auf den Bundestagsdrucksachen
20/6144 und 20/14249).
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Der Antrag diskutiert keine Alternativen.
D. Kosten
Der Antrag diskutiert keine Kosten.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/603 abzulehnen.
Berlin, den 8. Oktober 2025
Der Finanzausschuss
Christian Görke
Amtierender Vorsitzender
Kay Gottschalk
Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Kay Gottschalk
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/603 in seiner 14. Sitzung am 26. Juni 2025 dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und
Energie und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Antrag der Fraktion der AfD sieht vor, dass der Deutsche Bundestag
I. das Lohnabstandsproblem wie im Antrag beschrieben feststellt und
II. die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf mit folgendem Inhalt vorzulegen:
1. der steuerliche Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (Tarifzone
1) wird rückwirkend zum 1.1.2025 von bislang 12.096 Euro auf 15.000 Euro angehoben;
2. die Eingangsbeträge der weiteren Tarifzonen 2 bis 4 des Einkommensteuertarifs gemäß § 32a Absatz 1
Nummer 2 bis 4 des Einkommensteuergesetzes werden zum 1.1.2025 korrespondierend angehoben;
3. zur Gegenfinanzierung werden einerseits die nicht notwendigen staatlichen Leistungen für Kosten und
Folgekosten der von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen geduldeten illegalen Zuwanderung nach
Deutschland zurückgeführt, zum Beispiel die jährlichen Milliardenbeträge für die Ausländer ohne
Aufenthaltsrecht in Deutschland;
4. zur Gegenfinanzierung werden andererseits die Leistungen an die Europäische Union zurückgeführt, die
nach der bisherigen Planung der amtierenden Bundesregierung im Zeitraum von 2024 bis 2028 um rund
30 Prozent von 37,2 Milliarden Euro auf 50,9 Milliarden Euro steigen sollen, ab 2028 zuzüglich der
Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem europäischen Aufbauplan „NextGenerationEU“;
5. ab dem Veranlagungszeitraum 2025 werden alle Tarifeckwerte über eine normierte Tarifformel automatisch
angepasst mit dem Ziel, die durchschnittliche Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene
zu versteuernde Einkommen konstant zu halten (vgl. hierzu den Gesetzentwurf sowie den Antrag der
Fraktion der AfD auf den Bundestagsdrucksachen 20/6144 und 20/14249).
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 17. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der
Fraktion der AfD Ablehnung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag in seiner 7. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen
die Stimmen der Fraktion der AfD Ablehnung.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag in seiner 6. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen
die Stimmen der Fraktion der AfD Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/603 in seiner 6. Sitzung am 8. Oktober 2025 erstmalig
und abschließend beraten.
Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD Ablehnung des Antrags.
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag der Fraktion der AfD aufgrund der damit
verbundenen haushalterischen Belastungen ab. Zudem enthalte der Antrag eine Vielzahl populistischer Thesen,
die aus Sicht der Koalitionsfraktionen nicht geeignet seien, in einem Fachausschuss erörtert zu werden.
Die Fraktion der AfD kritisierte, die Bundesregierung lasse trotz wiederholter Bekenntnisse jede Unterstützung
für die hart arbeitenden Bürger vermissen. Der Antrag widerlege auch die Behauptung der Fraktion der SPD, dass
sich die AfD nicht für die Menschen im unteren und mittleren Einkommensbereich einsetze.
Es sei offensichtlich, dass die bisherigen Bundesregierungen durch die Verschiebung der Tarifeckwerte und die
Anhebung der Grundfreibeträge bei der Einkommensteuer die tatsächliche Preisentwicklung nicht angemessen
berücksichtigt hätten.
Der Mittelstand sowie kleinere Unternehmen hätten wiederholt darauf hingewiesen, dass immer weniger
Menschen bereit seien, eine Arbeit aufzunehmen, wenn sich der finanzielle Unterschied zwischen einer
Erwerbstätigkeit und dem Bezug von Bürgergeld als zu gering herausstelle. Mehr als zwei Millionen Bezieher von Bürgergeld
seien arbeitsfähig, und es sei nachvollziehbar, dass diese Personengruppe im Bürgergeldbezug bleibe, wenn eine
Arbeitsaufnahme keine nennenswerte finanzielle Verbesserung bringe. Zudem sei zunehmend zu beobachten,
dass Bürgergeldbezieher in bestimmten Berufen stattdessen in Form von Nachbarschaftshilfen oder ähnlichem
tätig würden, anstatt eine reguläre Arbeitsstelle anzutreten.
Die Ablehnung des vorliegenden Antrags lasse darauf schließen, dass die Koalitionsfraktionen die Bedürfnisse
der Menschen, die tatsächlich schwer arbeiteten und dem unteren Einkommenssegment zugeordnet werden
könnten, nicht ausreichend berücksichtigten.
Sollte die AfD die Regierung stellen, werde man den Grundfreibetrag auf 15 000 Euro anheben, damit die
arbeitenden Bürger eine spürbare Entlastung erführen und sich Arbeit wieder lohne. Ohne eine entsprechende Reform
werde man keine Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt gewinnen, da diese entweder ins Ausland
abwanderten oder erst gar keine Tätigkeit aufnähmen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezeichnete es als unglaubwürdig, dass die Fraktion der AfD ihr
Steuerkonzept unter das Motto „Gerechtigkeit für alle“ stelle. Laut wissenschaftlichen Untersuchungen des DIW
handle es sich dabei jedoch um eine reine Programmatik der Umverteilung von unten nach oben. Der vorliegende
Antrag zum sogenannten Lohnabstandsgebot füge sich dabei nahtlos ein.
Die Antragsteller behaupteten, dass die Inflation, insbesondere bei Lebensmitteln, eine pauschale Erhöhung des
Grundfreibetrags auf 15 000 Euro rechtfertige. Dabei werde jedoch übersehen, dass der Grundfreibetrag ohnehin
regelmäßig angepasst werde, zuletzt auf 11 784 Euro. Damit bleibe das Existenzminimum steuerfrei, wie es das
Bundesverfassungsgericht fordere. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setze sich dafür ein, den
Grundfreibetrag verantwortungsvoll anzuheben, jedoch gekoppelt mit gezielten Steuervergütungen für niedrige und
mittlere Einkommen.
Die Fraktion der AfD behaupte, dass das Bürgergeld schneller als die Löhne steige, weshalb das
Lohnabstandsgebot nicht mehr eingehalten werde. Dem sei entgegenzuhalten, dass sich das Bürgergeld nach Regelsätzen richte,
beispielsweise für Unterkunftskosten und andere Bedarfe, jedoch nicht nach der Steuerprogression. Daher habe
es zuletzt auch Nullrunden beim Bürgergeld gegeben. Darüber hinaus änderten Steuerfreibeträge wenig am
Nettoabstand bei Niedriglöhnen.
Obwohl im Antrag eine Gegenfinanzierung genannt werde, sei diese zumindest fragwürdig. Zur Deckung der mit
dem Vorschlag der Fraktion der AfD verbundenen milliardenschweren Steuerlücken würden erneut Kürzungen
bei Migration und EU-Beiträgen vorgeschlagen. Es würden Phantasiezahlen von 60 bis 70 Milliarden Euro für
angebliche Migrationskosten genannt, obwohl diese in Wirklichkeit nicht einmal die Hälfte betrügen und
größtenteils gesetzlich und völkerrechtlich gebunden seien. Deutschland müsse im Rahmen seiner internationalen
Verpflichtungen Mindeststandards einhalten, sodass diese Ausgaben nicht beliebig gekürzt werden könnten.
Ebenso seien die EU-Beiträge vertraglich und völkerrechtlich festgelegt und könnten nicht einseitig durch ein
Mitgliedsland reduziert werden. Deutschland profitiere bekanntlich vom EU-Binnenmarkt.
Kürzungen im Bereich des Klimaschutzes seien bei der AfD ohnehin rein ideologisch motiviert. Auch hier gehe
es um die internationale Wettbewerbsfähigkeit in der Zukunft. Kürzungen bei der Vorsorge, insbesondere im
Bereich der Klimaanpassung, würden erhebliche Folgekosten nach sich ziehen, wie beispielsweise die
Katastrophe im Ahrtal illustriert habe.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnte den Antrag ab, da dieser sozialpolitisch ineffizient, fiskalisch
unseriös und verteilungspolitisch ungerecht sei.
Die Fraktion Die Linke lehnte den Antrag ebenfalls ab. Wenn man ernsthaft für ein seriöses Lohnabstandsgebot
eintrete, müsse man auch den Mindestlohn und die Tarifbindung berücksichtigen, was die Fraktion der AfD in
ihrem Antrag jedoch unbeachtet lasse. Der Antrag sehe eine Verschiebung des gesamten Steuertarifs nach rechts
vor, verbunden mit einem sogenannten „Tarif auf Rädern“, also einer jährlichen Anpassung der Tarifeckwerte an
die Inflation. Dies führe letztlich dazu, dass vor allem hohe Einkommen begünstigt würden. Ebenso könne man
der vorgeschlagenen Gegenfinanzierung nicht zustimmen.
Berlin, den 8. Oktober 2025
Kay Gottschalk
Berichterstatter
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