polradar

Lohnabstandsgebot beachten - Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten - Den steuerlichen Grundfreibetrag für 2025 auf 15.000 Euro und weitere Tarifeckwerte korrespondierend erhöhen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/603)

dip / drucksache 09.10.2025 · WP 21 · 21/2133 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Lohnabstandsgebot beachten - Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten - Den steuerlichen Grundfreibetrag für 2025 auf 15.000 Euro und weitere Tarifeckwerte korrespondierend erhöhen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/603) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2133 21. Wahlperiode 09.10.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Jörn König, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/603 – Lohnabstandsgebot beachten – Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten – Den steuerlichen Grundfreibetrag für 2025 auf 15.000 Euro und weitere Tarifeckwerte korrespondierend erhöhen A. Problem Die antragstellende Fraktion macht darauf aufmerksam, dass die Inflation – insbesondere der Verbraucherpreisanstieg für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke – viele Menschen in Deutschland finanziell erheblich belaste. Das Bürgergeld sei aufgrund der Einführung einer geänderten Berechnungsmethode, die neben der Lohnentwicklung die Inflation stärker berücksichtige, seit Januar 2024 um rund 12 Prozent und damit stärker gestiegen als die Löhne von vielen Millionen Beschäftigten. Dies führe zu einem Anreiz, nicht in den Arbeitsmarkt einzutreten. B. Lösung Der Antrag der Fraktion der AfD sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf mit folgendem Inhalt vorzulegen: 1. der steuerliche Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (Tarifzone 1) wird rückwirkend zum 1.1.2025 von bislang 12.096 Euro auf 15.000 Euro angehoben; 2. die Eingangsbeträge der weiteren Tarifzonen 2 bis 4 des Einkommensteuertarifs gemäß § 32a Absatz 1 Nummer 2 bis 4 des Einkommensteuergesetzes werden zum 1.1.2025 korrespondierend angehoben; 3. zur Gegenfinanzierung werden einerseits die nicht notwendigen staatlichen Leistungen für Kosten und Folgekosten der von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen geduldeten illegalen Zuwanderung nach Deutschland zurückgeführt, zum Beispiel die jährlichen Milliardenbeträge für die Ausländer ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland; 4. zur Gegenfinanzierung werden andererseits die Leistungen an die Europäische Union zurückgeführt, die nach der bisherigen Planung der amtierenden Bundesregierung im Zeitraum von 2024 bis 2028 um rund 30 Prozent von 37,2 Milliarden Euro auf 50,9 Milliarden Euro steigen sollen, ab 2028 zuzüglich der Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem europäischen Aufbauplan „NextGenerationEU“; 5. ab dem Veranlagungszeitraum 2025 werden alle Tarifeckwerte über eine normierte Tarifformel automatisch angepasst mit dem Ziel, die durchschnittliche Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene zu versteuernde Einkommen konstant zu halten (vgl. hierzu den Gesetzentwurf sowie den Antrag der Fraktion der AfD auf den Bundestagsdrucksachen 20/6144 und 20/14249). Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Der Antrag diskutiert keine Alternativen. D. Kosten Der Antrag diskutiert keine Kosten. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/603 abzulehnen. Berlin, den 8. Oktober 2025 Der Finanzausschuss Christian Görke Amtierender Vorsitzender Kay Gottschalk Berichterstatter Bericht des Abgeordneten Kay Gottschalk I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/603 in seiner 14. Sitzung am 26. Juni 2025 dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Antrag der Fraktion der AfD sieht vor, dass der Deutsche Bundestag I. das Lohnabstandsproblem wie im Antrag beschrieben feststellt und II. die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf mit folgendem Inhalt vorzulegen: 1. der steuerliche Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (Tarifzone 1) wird rückwirkend zum 1.1.2025 von bislang 12.096 Euro auf 15.000 Euro angehoben; 2. die Eingangsbeträge der weiteren Tarifzonen 2 bis 4 des Einkommensteuertarifs gemäß § 32a Absatz 1 Nummer 2 bis 4 des Einkommensteuergesetzes werden zum 1.1.2025 korrespondierend angehoben; 3. zur Gegenfinanzierung werden einerseits die nicht notwendigen staatlichen Leistungen für Kosten und Folgekosten der von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen geduldeten illegalen Zuwanderung nach Deutschland zurückgeführt, zum Beispiel die jährlichen Milliardenbeträge für die Ausländer ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland; 4. zur Gegenfinanzierung werden andererseits die Leistungen an die Europäische Union zurückgeführt, die nach der bisherigen Planung der amtierenden Bundesregierung im Zeitraum von 2024 bis 2028 um rund 30 Prozent von 37,2 Milliarden Euro auf 50,9 Milliarden Euro steigen sollen, ab 2028 zuzüglich der Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem europäischen Aufbauplan „NextGenerationEU“; 5. ab dem Veranlagungszeitraum 2025 werden alle Tarifeckwerte über eine normierte Tarifformel automatisch angepasst mit dem Ziel, die durchschnittliche Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene zu versteuernde Einkommen konstant zu halten (vgl. hierzu den Gesetzentwurf sowie den Antrag der Fraktion der AfD auf den Bundestagsdrucksachen 20/6144 und 20/14249). III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 17. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD Ablehnung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag in seiner 7. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD Ablehnung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag in seiner 6. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD Ablehnung. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/603 in seiner 6. Sitzung am 8. Oktober 2025 erstmalig und abschließend beraten. Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD Ablehnung des Antrags. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag der Fraktion der AfD aufgrund der damit verbundenen haushalterischen Belastungen ab. Zudem enthalte der Antrag eine Vielzahl populistischer Thesen, die aus Sicht der Koalitionsfraktionen nicht geeignet seien, in einem Fachausschuss erörtert zu werden. Die Fraktion der AfD kritisierte, die Bundesregierung lasse trotz wiederholter Bekenntnisse jede Unterstützung für die hart arbeitenden Bürger vermissen. Der Antrag widerlege auch die Behauptung der Fraktion der SPD, dass sich die AfD nicht für die Menschen im unteren und mittleren Einkommensbereich einsetze. Es sei offensichtlich, dass die bisherigen Bundesregierungen durch die Verschiebung der Tarifeckwerte und die Anhebung der Grundfreibeträge bei der Einkommensteuer die tatsächliche Preisentwicklung nicht angemessen berücksichtigt hätten. Der Mittelstand sowie kleinere Unternehmen hätten wiederholt darauf hingewiesen, dass immer weniger Menschen bereit seien, eine Arbeit aufzunehmen, wenn sich der finanzielle Unterschied zwischen einer Erwerbstätigkeit und dem Bezug von Bürgergeld als zu gering herausstelle. Mehr als zwei Millionen Bezieher von Bürgergeld seien arbeitsfähig, und es sei nachvollziehbar, dass diese Personengruppe im Bürgergeldbezug bleibe, wenn eine Arbeitsaufnahme keine nennenswerte finanzielle Verbesserung bringe. Zudem sei zunehmend zu beobachten, dass Bürgergeldbezieher in bestimmten Berufen stattdessen in Form von Nachbarschaftshilfen oder ähnlichem tätig würden, anstatt eine reguläre Arbeitsstelle anzutreten. Die Ablehnung des vorliegenden Antrags lasse darauf schließen, dass die Koalitionsfraktionen die Bedürfnisse der Menschen, die tatsächlich schwer arbeiteten und dem unteren Einkommenssegment zugeordnet werden könnten, nicht ausreichend berücksichtigten. Sollte die AfD die Regierung stellen, werde man den Grundfreibetrag auf 15 000 Euro anheben, damit die arbeitenden Bürger eine spürbare Entlastung erführen und sich Arbeit wieder lohne. Ohne eine entsprechende Reform werde man keine Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt gewinnen, da diese entweder ins Ausland abwanderten oder erst gar keine Tätigkeit aufnähmen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezeichnete es als unglaubwürdig, dass die Fraktion der AfD ihr Steuerkonzept unter das Motto „Gerechtigkeit für alle“ stelle. Laut wissenschaftlichen Untersuchungen des DIW handle es sich dabei jedoch um eine reine Programmatik der Umverteilung von unten nach oben. Der vorliegende Antrag zum sogenannten Lohnabstandsgebot füge sich dabei nahtlos ein. Die Antragsteller behaupteten, dass die Inflation, insbesondere bei Lebensmitteln, eine pauschale Erhöhung des Grundfreibetrags auf 15 000 Euro rechtfertige. Dabei werde jedoch übersehen, dass der Grundfreibetrag ohnehin regelmäßig angepasst werde, zuletzt auf 11 784 Euro. Damit bleibe das Existenzminimum steuerfrei, wie es das Bundesverfassungsgericht fordere. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setze sich dafür ein, den Grundfreibetrag verantwortungsvoll anzuheben, jedoch gekoppelt mit gezielten Steuervergütungen für niedrige und mittlere Einkommen. Die Fraktion der AfD behaupte, dass das Bürgergeld schneller als die Löhne steige, weshalb das Lohnabstandsgebot nicht mehr eingehalten werde. Dem sei entgegenzuhalten, dass sich das Bürgergeld nach Regelsätzen richte, beispielsweise für Unterkunftskosten und andere Bedarfe, jedoch nicht nach der Steuerprogression. Daher habe es zuletzt auch Nullrunden beim Bürgergeld gegeben. Darüber hinaus änderten Steuerfreibeträge wenig am Nettoabstand bei Niedriglöhnen. Obwohl im Antrag eine Gegenfinanzierung genannt werde, sei diese zumindest fragwürdig. Zur Deckung der mit dem Vorschlag der Fraktion der AfD verbundenen milliardenschweren Steuerlücken würden erneut Kürzungen bei Migration und EU-Beiträgen vorgeschlagen. Es würden Phantasiezahlen von 60 bis 70 Milliarden Euro für angebliche Migrationskosten genannt, obwohl diese in Wirklichkeit nicht einmal die Hälfte betrügen und größtenteils gesetzlich und völkerrechtlich gebunden seien. Deutschland müsse im Rahmen seiner internationalen Verpflichtungen Mindeststandards einhalten, sodass diese Ausgaben nicht beliebig gekürzt werden könnten. Ebenso seien die EU-Beiträge vertraglich und völkerrechtlich festgelegt und könnten nicht einseitig durch ein Mitgliedsland reduziert werden. Deutschland profitiere bekanntlich vom EU-Binnenmarkt. Kürzungen im Bereich des Klimaschutzes seien bei der AfD ohnehin rein ideologisch motiviert. Auch hier gehe es um die internationale Wettbewerbsfähigkeit in der Zukunft. Kürzungen bei der Vorsorge, insbesondere im Bereich der Klimaanpassung, würden erhebliche Folgekosten nach sich ziehen, wie beispielsweise die Katastrophe im Ahrtal illustriert habe. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnte den Antrag ab, da dieser sozialpolitisch ineffizient, fiskalisch unseriös und verteilungspolitisch ungerecht sei. Die Fraktion Die Linke lehnte den Antrag ebenfalls ab. Wenn man ernsthaft für ein seriöses Lohnabstandsgebot eintrete, müsse man auch den Mindestlohn und die Tarifbindung berücksichtigen, was die Fraktion der AfD in ihrem Antrag jedoch unbeachtet lasse. Der Antrag sehe eine Verschiebung des gesamten Steuertarifs nach rechts vor, verbunden mit einem sogenannten „Tarif auf Rädern“, also einer jährlichen Anpassung der Tarifeckwerte an die Inflation. Dies führe letztlich dazu, dass vor allem hohe Einkommen begünstigt würden. Ebenso könne man der vorgeschlagenen Gegenfinanzierung nicht zustimmen. Berlin, den 8. Oktober 2025 Kay Gottschalk Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen