Solidaritätszuschlag abschaffen - Bürger und Wirtschaft entlasten
Text
Solidaritätszuschlag abschaffen - Bürger und Wirtschaft entlasten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5763
21. Wahlperiode 05.05.2026
Antrag
der Abgeordneten Kay Gottschalk, Hauke Finger, Christian Douglas, Rainer
Groß, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Marcel Queckemeyer, Steffen
Kotré, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Raimond Scheirich, Uwe Schulz,
Mathias Weiser, Adam Balten, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Christian
Reck, Ruben Rupp, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Joachim Bloch,
Dr. Michael Blos, Tobias Ebenberger, Micha Fehre, Kay Gottschalk, Udo
Theodor Hemmelgarn, Olaf Hilmer, Karsten Hilse, Dr. Michael Kaufmann,
Rocco Kever, Heinrich Koch, Denis Pauli, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß,
Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, Thomas Stephan, Wolfgang Wiehle,
Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Solidaritätszuschlag abschaffen – Bürger und Wirtschaft entlasten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Der Solidaritätszuschlag stellt eine unbefristet erhobene Ergänzungsabgabe zur
Einkommen- und Körperschaftsteuer dar gemäß Artikel 106 Absatz 1 Nummer 6
des Grundgesetzes. Er wurde 1995 zur Unterstützung des Bundes bei der
Finanzierung des Aufbaus Ost eingeführt.
2. Das Aufkommen des Solidaritätszuschlags fließt ausschließlich an den Bund.
Von 1995 bis 2023 ergaben sich daraus kassenmäßige Einnahmen in Höhe von
rund 385 Milliarden Euro. Das Bundesministerium der Finanzen gibt in seinem
Bericht für das Jahr 2025 Einnahmen durch den Solidaritätszuschlag von 13
Milliarden Euro an.1 Die Einnahmen sollen bis zum Jahr 2030 auf 14,8 Milliarden
Euro steigen.2
3. Seit dem Ende des Solidarpakts II am 31.12.2019 fehlt dem Solidaritätszuschlag
faktisch die Legitimation, weshalb er abgeschafft werden muss.
4. Die Fraktionen der AfD, CDU/CSU und FDP haben sich in den vergangenen
Wahlperioden im Deutschen Bundestag mehrmals für die Abschaffung des
Solidaritätszuschlags ausgesprochen. Trotz einer rechnerischen Mehrheit dieser Frak-
1 Bundesministerium für Finanzen – Referat I A5, 02.02.2026, Steuerschätzungen und Steuereinnahmen,
Übersicht 1; www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/
Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/2026-01-29-steuereinn-4-quartal-gesamt-2025.pdf?__blob=publication-
File&v=3 (zuletzt abgerufen 10.03.2026)
2 Bundesministerium der Finanzen - Referat I A 5, Ergebnis der Steuerschätzung Oktober 2025, Tabelle 3;
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/
Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/Steuerschaetzung/2025-10-23-ergebnisse-169-steuerschaetzung-
dl.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (zuletzt abgerufen 06.03.2026).
tionen im Bundestag haben die Fraktionen der CDU/CSU und FDP alle
parlamentarischen Initiativen der AfD-Fraktion zur Abschaffung abgelehnt3. In der 20.
Wahlperiode zuletzt den AfD-Antrag auf BT-Drs. 20/14248.4 Auch in der
bisherigen 21. Wahlperiode bestand die Chance, mit der konservativen Mehrheit der
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD durch den AfD-Antrag BT-Drs.
21/3435 den Solidaritätszuschlag abzuschaffen. Erneut gab die CDU dem Druck
der linken Parteien, zu Lasten des Standorts Deutschland und der heimischen
Wirtschaft, nach und stimmte gegen den Antrag.6
5. Die im vergangenen Jahr verabschiedete Unternehmenssteuerreform der
Bundesregierung greift nicht schnell genug. Im Jahr 2028 beginnend soll die
Körperschaftsteuer Stück für Stück gesenkt, aber erst 2032 voll umgesetzt sein.7 Stand
heute würde es noch knapp zwei Jahre dauern, bis die ersten Entlastungen
einsetzen, und sechs bis sie in vollem Umfang in Kraft getreten sind. Schon im Mai
2025 wies die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) auf diesen Umstand hin,
und forderte eine Überprüfung im Zuge des Haushaltsentwurfs 2026, ob die
Entlastungen schneller umgesetzt werden könnten.8 Außerdem forderte die MIT in
diesem Kontext, dass die Abschaffung des Solidaritätszuschlages zur Entlastung
des Mittelstandes ernstlich geprüft werden müsse, um Unternehmen unverzüglich
zu entlasten.9
6. Bei vollständiger Streichung des Solidaritätszuschlags würde die effektive
Steuerbelastung für Unternehmen in Deutschland auf dem Niveau der USA liegen,
aber weiterhin deutlich vor dem von Großbritannien, Frankreich und Italien10
7. Der Deutsche Bundestag bekennt sich zu der Aussage des Bundesfinanzministers
der 20. Legislaturperiode, Christian Lindner, vom 06.02.2024, wonach die
Abschaffung des Solidaritätszuschlags der schnellste Weg zur Senkung der
Unternehmensteuern sei11, sowie zu den Äußerungen seiner Parteikollegen, dass diese
zusätzliche Belastung für Unternehmen gerade in wirtschaftlich schwierigen
Zeiten unangebracht sei und der Solidaritätszuschlag sich mittlerweile zu einer
reinen Wirtschaftssteuer entwickelt habe, die Personengesellschaften mit
Arbeitsplatzschaffung sowie Kapitalgesellschaften trifft.12
8. Der Deutsche Bundestag konstatiert, dass die Streichung des umstrittenen
Solidaritätszuschlags auch gutverdienende Arbeitnehmer entlasten würde. Die
Abgabenlast auf Löhne und Gehälter in Deutschland bliebe international dennoch hoch
3 Bundestag.de, 15.05.2024, AfD-Fraktion scheitert mit Antrag zu Solidaritätszuschlag; www.bundes-
tag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1002808 (zuletzt abgerufen 06.03.2026).
4 AfD-Antrag, BT-Drs. 20/14248, Chance nutzen – Solidaritätszuschlag abschaffen; https://dip.bundes-
tag.de/vorgang/chance-nutzen-solidarit%C3%A4tszuschlag-abschaffen/318718
5 AfD-Antrag, BT-Drs. 21/343, Standort Deutschland stärken – Solidaritätszuschlag abschaffen
6 BT-Drs. 21/648
7 Bundesregierung.de, 21.07.2025, Wachstumsbooster zur Stärkung des Standorts Deutschland; www.bundes-
regierung.de/breg-de/aktuelles/wachstumsbooster-2351752#:~:text=Die%20K%C3%B6
rperschaftsteuer%20sinkt%20in%20f%C3%BCnf,machen%20Verfahren%20einfacher%20und%20b%C3%B
Crokratie%C3%A4rmer (zuletzt abgerufen 12.03.2026).
8 Mittelstands- und Wirtschaftsunion, 24.05.2025, Kassensturz & Prüfung: Unternehmenssteuerreform
vorziehen – Soli abschaffen; www.mit-bund.de/content/kassensturz-pruefung-unternehmenssteuerreform-
vorziehen-soli-abschaffen (zuletzt abgerufen 12.03.2026).
9 Ebd.
10 SPIEGEL, 7.2.2024, Debatte über Steuersenkungen; www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/debatte-
uebersteuersenkungen-die-wirkliche-last-fuer-deutschlands-unternehmen-a-9b874929-c904-4b43-91
baa9fa04c52289 (zuletzt abgerufen 06.03.2026).
11 Freie Demokraten, 12.11.2024, Abschaffung des Solis ist längst überfällig; www.fdp.de/abschaffung-
dessolis-ist-laengst-ueberfaellig (zuletzt abgerufen 06.03.2026).
12 Christianduerr (Instagram), 12.11.2024; www.instagram.com/p/DCREqgFI3kZ/?hl=de (zuletzt abgerufen
06.03.2026).
und belaste Einkommen stärker als in fast jedem anderen Industrieland.13 Der
Deutsche Bundestag fordert daher als nächsten Schritt eine Senkung der
Belastung von Arbeitnehmereinkommen auf insgesamt 25 Prozent (Gesetzentwurf der
AfD-Fraktion, BT-Drs. 21/589).14
9. Die Forderung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) nach einer kompletten
Abschaffung des Solidaritätszuschlages15, um die wirtschaftlichen Folgen des Iran-
Krieges für hiesige Unternehmen, Selbstständige und Arbeitnehmer
abzuschwächen, ist zu begrüßen. Nach dem die FDP-Fraktion sich ähnlich wie die AfD-
Fraktion schon 2024 für die Abschaffung des Solidaritätszuschlages aufgrund
wirtschaftlich schwieriger Zeiten aussprach16, ist es nun erst an der Zeit. Der Iran-
Krieg verschärft die sich ohnehin stetig verschlechternde wirtschaftliche Lage
noch einmal drastisch.17
10. Die laut Presseberichten18, 19 zumindest innerhalb der CDU/CSU-Fraktion
diskutierten Vorschläge, den Spitzensteuersatz zu reformieren und dabei den
Solidaritätszuschlag in die Einkommensteuer zu integrieren, würden den Mittelstand
faktisch nur noch mehr belasten statt entlasten. Laut „WirtschaftsWoche“-Artikel
seien, so der CDU-Abgeordnete und Sprecher im Finanzausschuss Fritz Güntzler,
„[r]und 75 Prozent aller Unternehmen […] Personengesellschaften, typische
deutsche Mittelständler, und würden der Einkommenssteuer unterliegen. Für die
sei der Spitzensteuersatz von 45 Prozent viel zu hoch.“20
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Folgendes vorsieht:
Das Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 (SolzG 1995) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4130), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 23.12.2024 (BGBl. 2024 Nr. 449), wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Berlin, den 5. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
13 Tagesschau, 25.04.25, OECD-Vergleich – Hohe Steuer- und Abgabenlast in Deutschland; www.tages-
schau.de/wirtschaft/verbraucher/oecd-steuern-abgaben-deutschland-100.html#:~:text=Im%20-
Schnitt%20aller%20OECD%2DStaaten,zusammengefasst%20und%20dem%20Bruttoeinkommen%20
gegen%C3%BCbergestellt (zuletzt abgerufen 06.03.2026).
14 AfD-Antrag, Initiant Jörn König, BT-Drs. 21/589, Programm für Deutschland – Ein neuer Weg für die
Ertragsteuern – Grundlegende Steuerreform zur Entlastung von Familien, Mittelstand und Unternehmen;
15 Redaktionsnetzwerk Deutschland, 08.03.2026, Soli-Aus gefordert: Steuerzahlerbund will Milliarden für
Wachstum nutzen; www.rnd.de/wirtschaft/soli-aus-gefordert-steuerzahlerbund-will-milliarden-fuer-wachs-
tum-nutzen-4AIQTMQN5VBXBO3FOEAYEWKI5I.html (zuletzt Abgerufen 10.03.2026)
16 Freie Demokraten, 12.11.2024, Abschaffung des Solis ist längst überfällig; www.fdp.de/abschaffung-
dessolis-ist-laengst-ueberfaellig (zuletzt abgerufen 06.03.2026).
17 Süddeutsche Zeitung, 12.03.26, Ein längerer Iran-Krieg trifft die deutsche Wirtschaft hart; www.sueddeut-
sche.de/wirtschaft/iran-krieg-auswirkungen-wirtschaft-ifo-inflation-li.3451098?reduced=true
18 WirtschaftsWoche100, 13.03.2026, Zu besteuert; Ausgabe Nr.12, 13.03.2026; https://de.readly.com/maga-
zines/wirtschaftswoche/2026-03-13/69b3d5200d6bfac4b83a2c7e (zuletzt abgerufen 17.03.2026)
19 Handelsblatt, 12.03.2026, Union schließt höheren Spitzensteuersatz nicht mehr aus; www.handels-
blatt.com/politik/deutschland/steuerreform-union-schliesst-hoeheren-spitzensteuersatz-nicht-
mehraus/100207220.html (zuletzt abgerufen 17.03.2026)
20 Ebd.
Begründung
1. Solidaritätszuschlag als unbefristet erhobene Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer
Durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23.06.199321 wurde mit
Wirkung ab 01.01.1995 von allen Steuerpflichtigen ein Zuschlag zur Einkommen-, Lohn-, Kapitalertrag-,
Abgeltung22- und Körperschaftsteuer eingeführt, um die Finanzierung der deutschen Einheit zu sichern. Dasselbe gilt
für die Abzugsteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen. Derzeit entfällt die Erhebung, solange die
Bemessungsgrundlage23 folgende Schwellen nicht überschreitet: bei der Einkommensteuer 20.350 Euro, im Splitting-
Verfahren 40.700 Euro.24 Bei Überschreitung dieser Freigrenzen erfolgt keine sofortige volle Festsetzung, sondern ein
gleitender Übergang. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der festgesetzten Einkommen- und
Körperschaftsteuer als Bemessungsgrundlage. Bei der Körperschaftsteuer und der Kapitalertragsteuer gibt es keinen
Übergang; für die Körperschaftsteuer berechnet er sich aus der festgesetzten Steuer minus anzurechnender oder
vergüteter Körperschaftsteuer, sofern ein positiver Restbetrag übrigbleibt.25
Die damalige Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD entlastete in der 19. Legislaturperiode durch die
Gleitklausel nach eigener Angabe etwa 90 Prozent der Zahler von veranlagter Einkommensteuer und Lohnsteuer vom
Solidaritätszuschlag.26 Der Bundesfinanzminister Olaf Scholz von damals begründete diese teilweise
Abschaffung mit anhaltenden Finanzierungsbedürfnissen für die deutsche Einheit.
2. Jahrelange erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Solidaritätszuschlag, die durch das
Bundesverfassungsgericht nur in Teilen ausgeräumt wurden
Das Bundesverfassungsgericht lehnte mit Urteil vom 26.03.2025 im Zweiten Senat eine Verfassungsbeschwerde
gegen das Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 in der Fassung des Gesetzes zur Rückführung des
Solidaritätszuschlags vom 10.12.2019 ab.27
Bereits seit 2018 plädierten zahlreiche renommierte Experten und Institutionen – darunter Professor Hans-Jürgen
Papier als ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts28, der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen
Bundestags29 sowie der Präsident des Bundesrechnungshofs als Beauftragter für Wirtschaftlichkeit in der
Verwaltung30 – aus ökonomischen, historischen und verfassungsrechtlichen Gründen für die Abschaffung des
verbleibenden Solidaritätszuschlags.
Obwohl die Verfassungsbeschwerde im Ergebnis scheiterte, blieb ein ungutes Gefühl aus juristischer Perspektive
bestehen.31
In ihrem Sondervotum stellte die Bundesverfassungsrichterin Wallrabenstein fest:
„Die Maßstabsbildung und den damit konstruierten Kontrollanspruch des Senats darüber, ob vom Gesetzgeber
angeführte Finanzbedarfe (fort)bestehen, halte ich für verfehlt. Auch wenn der Senat diese Kontrolle zurückge-
21 BGBl. I S. 944.
22 Seit 01.01.2009.
23 Gemindert um die Kinderfreibeträge.
24 Finanztip.de, 19.12.2025, Soli verfassungsgemäß! Wer muss ihn 2025 und 2026 noch zahlen?; www.finanztip.de/solidaritaetszuschlag/ (zuletzt
abgerufen 09.03.2026).
25 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4130), das zuletzt durch Artikel 5 des
Gesetzes vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2230) geändert worden ist.
26 BT-Drs. 19/14103
27 Bundesverfassungsgericht.de, Pressemitteilung 30/2025, 26.03.2025, Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Solidaritätszuschlag;
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-030.html (zuletzt abgerufen 06.03.2026).
28 Bundestag.de, 27.06.2018, hib 465/2018, Papier gegen Soli-Zuschlag nach 2019; www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2018_06/562202-
562202 (zuletzt abgerufen 12.03.2026).
29 Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, Gutachten vom 04.06.2019 – WD 4 – 3000 – 099/19, Zur Verfassungsmäßigkeit des
Solidaritätszuschlags Zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Solidaritätszuschlags in aktueller Konzeption und der Verfassungsmäßigkeit
geplanter Änderungen; www.bundestag.de/resource/blob/655866/4410c74d5f58e7ccf5830b0c4c2d3f39/wd-4-099-19-pdf-data.pdf (zuletzt
abgerufen 12.03.2026).
30 Ebd.
31 Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung, Nr. 30/2025, vom 26. März 2025; Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Solidaritätszuschlag;
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-030.html (zuletzt abgerufen 06.03.2026).
nommen ausübt, erschweren die neue Benennungspflicht und Beobachtungsobliegenheit die Erhebung einer
Ergänzungsabgabe. Dies schafft verfassungsrechtliche Unsicherheit.
Erfasst man den grundgesetzlichen Gestaltungsrahmen für den Steuergesetzgeber anhand von Art. 14 GG, bilden
Privatnützigkeit und Sozialbindung seine beiden Pole. Der Schutz vor einer Steuerlast durch Art. 14 Abs. 1
Satz 1 GG ist wesentlich auch durch Art. 14 Abs. 2 GG geprägt. Gerade wegen der Entscheidung des
Grundgesetzes für den Schutz des Privateigentums sind Steuern das wesentliche Instrument für eine regelmäßige und
damit nachhaltig freiheitssichernde Korrektur der Eigentumsentwicklung, die der Umverteilung bedarf.
Indem der Senat die Ergänzungsabgabe an materielle Voraussetzungen bindet, verkürzt er diesen
Gestaltungsspielraum einseitig. Der Bundestag muss dadurch seine Budgetentscheidungen nicht nur allen Bürgerinnen und
Bürgern gegenüber demokratisch verantworten. Zusätzlich ist er nun speziell denjenigen, deren Eigentum er
durch eine Ergänzungsabgabe belastet, nochmals rechenschaftspflichtig. Diese Erweiterung der
Eigentümerstellung zu einem Kontrollrecht über Staatsausgaben ist mit Art. 14 Abs. 1 und 2 GG nicht in Einklang zu bringen.
Zudem belegt der Senat die Ergänzungsabgabe mit einem für das Steuerrecht grundlegend neuartigen
Kassationsrisiko. Ob der aufgabenbezogene Mehraufwand, den der Bundestag zur Rechtfertigung einer
Ergänzungsabgabe angeben muss, tatsächlich und in der Höhe des durch die Ergänzungsabgabe erzielten Steuervolumens
besteht und nicht in evidenter Weise entfallen ist, will der Senat entscheiden. Dies zeigt seine Bereitschaft, in die
Finanzpolitik einzugreifen. Das widerspricht meinem Grundverständnis der aus dem Demokratieprinzip und der
Gewaltenteilung folgenden Kompetenzgrenzen des Bundesverfassungsgerichts.“32
3. Standort Deutschland international abgeschlagen
Im Jahr 2025 verzeichnete Deutschland ein BIP-Wachstum von nur 0,2 Prozent und stand damit knapp vor drei
Rezessionsjahren in Folge.33 Exporte nach China – lange Wachstumstreiber – und in die USA wurden
problematisch.34, 35, 36 Trotz des US-Supreme-Court-Urteils zur Unzulässigkeit der US-Zollpolitik hält die DIHK das US-
Geschäft für deutsche Firmen für risikoreich.37 Die BZ titelte im Januar 2025: „Das deutsche Geschäftsmodell
ist in existenzieller Gefahr“, was sich bewahrheitet hat.38
Deutsche Unternehmen zahlten im Vorjahr deutlich höhere Steuern als Konkurrenten in anderen
Großwirtschaften. Seit 2021 tragen noch immer 10 Prozent der Zahler von veranlagter Einkommen- und Lohnsteuer den
Solidaritätszuschlag, darunter rund 500.000 Unternehmer, die mehr als die Hälfte des Aufkommens stemmen.
Kapitalgesellschaften zahlen ihn auf die Körperschaftsteuer, Personengesellschaften auf die Einkommensteuer.39
Bereits 2024 wurden Steuerentlastungen gefordert.40 Die durchschnittliche Steuerbelastung in Deutschland liegt
bei 29,9 Prozent und ist in kaum einem anderen Industrieland höher. Länder wie die USA, Großbritannien oder
Frankreich senkten Steuern, in Deutschland stiegen sie leicht.41 Erste ZEW-Berechnungen für die EU-
Kommission 2024 bestätigen Deutschlands Rückstand im Steuerwettbewerb. Berücksichtigt man Abschreibungen (z. B.
beschleunigte Abschreibungen für Maschineninvestitionen), betrug die effektive Belastung für profitable
Betriebe 2023 im Schnitt 28,3 Prozent. Dagegen Frankreich: 24,2 Prozent, Italien: 23,6 Prozent, Großbritannien:
25,6 Prozent (trotz einer Erhöhung 2023), nur Spanien (29 Prozent) liegt vor Deutschland. Eine vollständige
32 Ebd.
33 Statistisches Bundesamt, 15.01.2026, Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2025 um 0,2 % gewachsen; www.destatis.de/DE/Presse/
Pressemitteilungen/2026/01/PD26_017_811.html (zuletzt abgerufen 06.03.2026).
34 Finanzmarktwelt, 05.03.2025, Deindustrialisierung durch die Hintertür – Deutschland in doppelter Falle: China verschärft Export-Krise;
https://finanzmarktwelt.de/deutschland-in-doppelter-falle-china-verschaerft-exportkrise-341236/ (zuletzt abgerufen 06.03.2026).
35 Statistisches Bundesamt, China ist Deutschlands wichtigster Handelspartner; www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Aussenhandel/handels-
partner-jahr.html (zuletzt abgerufen 06.03.2026)
36 Capital, 29.04.2025, Trumps Zölle – „China wird als Exportmarkt immer unattraktiver“; www.capital.de/wirtschaft-politik/handelspolitik---
china-wird-als-exportmarkt-immer-unattraktiver--35676454.html (zuletzt abgerufen 06.03.2026)
37 Deutsche Industrie- und Handelskammer, 20.02.2026, „Die Unsicherheit für deutsche Unternehmen im US-Geschäft bleibt hoch“;
www.dihk.de/de/newsroom/-die-unsicherheit-fuer-deutsche-unternehmen-im-us-geschaeft-bleibt-hoch--170168 (zuletzt abgerufen
06.03.2026).
38 BZ, 28.01.2025, Bittere Wirtschafts-Analyse – „Deutschlands Geschäftsmodell ist kaputt – und niemand hat einen Plan B“; www.bz-ber-
lin.de/deutschland/geschaeftsmodell-kaputtwsy-analyse (zuletzt abgerufen 06.03.2026).
39 Handelsblatt, 08.02.2024, Das bringen Steuersenkungen für Unternehmen wirklich; www.handelsblatt.com/politik/deutschland/
finanzpolitikdas-bringen-steuersenkungen-fuer-unternehmen-wirklich/100013078.html. (zuletzt abgerufen 09.03.2026).
40 SPIEGEL, 7.2.2024, Debatte über Steuersenkungen; www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/debatte-ueber-steuersenkungen-die-
wirklichelast-fuer-deutschlands-unternehmen-a-9b874929-c904-4b43-91ba-a9fa04c52289 (zuletzt abgerufen 06.03.2026).
41 Ebd.
Streichung des Solidaritätszuschlags würde die Belastung auf 27,6 Prozent senken und Deutschland auf US-
Niveau (27,5 Prozent) bringen.42
Aus Sicht der AfD-Fraktion braucht es die im Rahmen ihrer Steuerreform (BT-Drs. 21/589)43 vorgeschlagene
radikale Reduktion der Unternehmensbelastung auf 25 Prozent.
4. Hohe Abgabenlast auch für Beschäftigte
Die Abschaffung des aus Sicht der AfD-Fraktion nach wie vor fragwürdigen Solidaritätszuschlags würde neben
Unternehmen auch gutverdienende Arbeitnehmer entlasten, was jedoch nur der erste Schritt sein kann.
Unmittelbar danach muss die Belastung der Arbeitnehmereinkommen – analog zu den Unternehmen – auf maximal 25
Prozent gesenkt werden.
Unter den 38 OECD-Staaten liegt Deutschland mit 47,9 Prozent Abgabenbelastung (Steuern und Sozialbeiträge)
auf Platz 2 nach Belgien (52,6 Prozent).44 Zum Vergleich bei Einzelverdienern mit Durchschnittseinkommen:
Schweiz 22,9 Prozent, UK 29,4 Prozent, Polen 34,7 Prozent, Niederlande 35,1 Prozent, Griechenland 39,3
Prozent.45 Viele empfinden die Gegenleistungen als unzureichend. Niedrige Renten im internationalen Vergleich,
marode Infrastruktur, überlastetes Bildungssystem, lange Wartezeiten bei Ämtern und auf Bahnhöfen. Die
persönliche Kosten-Nutzen-Rechnung stimmt für viele nicht mehr, was zu Abwanderung führt: im Jahr 2023
verließen 265.000 Deutsche das Land, im Jahr 2024 waren es 270.000, sowie fast 1 Millionen Ausländer.46 Laut
dem Migrationsbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war 2020 der Großteil der
deutschen Auswanderer hochqualifiziert, fast drei Viertel davon mit Studium.47
Die AfD-Fraktion sieht eine Reduktion der Abgabenbelastung auf mindestens das Durchschnittsniveau der mit
Deutschland im Wettbewerb stehenden Staaten als zwingend erforderlich an.
5. Folgen des Iran-Krieges
Der Iran-Krieg – und die damit verbundene Sperrung der Straße von Hormus – hat durch eine Verteuerung der
Rohölpreise international die Kosten und Preise für Wirtschaft und Verbraucher ansteigen lassen. Dieser Effekt
durch hohe Besteuerung zusätzlich verstärkt. Angesichts der aktuell angespannten Lage ist eine Entlastung
dringend geboten. Eine Abschaffung des Solidaritätszuschlages wäre die simpelste Lösung. Steuersätze bestehender
Steuern müssten nicht, in langwierigen Prozessen, erst gesenkt und später wieder auf das aktuelle Niveau
angepasst werden. Wie lange der Iran-Krieg noch dauern wird, ist aktuell noch nicht abzusehen. Dass sich die
Negativauswirkungen auf Wirtschaft und Verbraucher verstärken, je länger der Krieg andauert, gilt dagegen als
sicher.48 Aus Sicht der AfD-Fraktion muss deshalb unverzüglich gehandelt und Wirtschaft und Verbraucher
spürbar entlastet werden.
6. Bisheriger parlamentarischer Verlauf
In der 19. Legislaturperiode verlangte die AfD-Fraktion mit dem Antrag „Abschaffung des
Solidaritätszuschlaggesetzes“ (BT-Drs. 19/4898) dessen vollständige Abschaffung. In der Antwort der Bundesregierung auf die
Große Anfrage zur teilweisen Erhaltung des Solidaritätszuschlags (BT-Drs. 19/17962) wies die AfD-Fraktion
frühzeitig auf die mögliche Verfassungswidrigkeit nach Ablauf des Solidarpakts II hin. In der 20.
Legislaturperiode forderte sie mit ihrem Antrag vom 04.07.2022 (BT-Drs. 20/2536) erstmals eine zügige und vollständige
Streichung. Am 16.11.2023 stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
42 Welt am Sonntag vom 11.02.2024, Seiten 1 und 3; „Standort Deutschland international abgeschlagen“ und „Auf der Suche nach Milliarden“;
www.welt.de/wirtschaft/article250017704/Steuerlast-Deutschland-ist-international-abgeschlagen.html (zuletzt abgerufen 06.03.2026).
43 AfD-Antrag, Initiant Jörn König, BT-Drs. 21/589, Programm für Deutschland – Ein neuer Weg für die Ertragsteuern – Grundlegende
Steuerreform zur Entlastung von Familien, Mittelstand und Unternehmen
44 Taxfdoundation.org, 03.06.2025, Tax Burden on Labor in Europe, 2025; https://taxfoundation.org/data/all/eu/tax-burden-on-labor-europe/
(zuletzt abgerufen 06.03.2026).
45 Ebd.
46 Statista.de, Anzahl der deutschen und ausländischen Auswanderer aus Deutschland von 1991 bis 2023, https://de.statista.com/statistik/daten/stu-
die/76972/umfrage/zahl-der-auswanderer-aus-deutschland/#:~:text=Im%20Jahr%202023%20gab%20es,die%20Zahl%20der%20
deutschen%20Auswanderer (zuletzt abgerufen 09.03.2026)
47 bamf.de, Abwanderung aus Deutschland; www.bamf.de/DE/Themen/Forschung/Veroeffentlichungen/Migrationsbericht2020/Abwanderung-
Deutschland/abwanderungdeutschland-node.html (zuletzt abgerufen 09.03.2026)
48 Deutschlandfunk.de, 02.03.2026, Ökonom Fuest warnt vor gravierenden Folgen für die Weltwirtschaft; www.deutschlandfunk.de/folgen-
desirankriegs-fuer-die-welt-wirtschaft-interview-mit-clemens-fuest-100.html (zuletzt abgerufen 10.03.2026).
sowie CDU/CSU und die ehemalige Fraktion DIE LINKE einheitlich dagegen.49 Mit dem Antrag vom
23.04.2024 (BT-Drs. 20/11149) forderte die AfD-Fraktion zu Jahresbeginn 2024 die Abschaffung als ersten
Schritt einer umfassenden Steuerreform zur Entlastung von Mittelstand, Unternehmen und Arbeitnehmern.
Wiederum lehnten die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU/CSU und DIE LINKE ab. Die
CDU/CSU-Fraktion betonte jedoch wiederholt, dass die aktuelle Regelung einen Missbrauch des ursprünglichen
Zwecks darstelle und aus Gründen der Steuergerechtigkeit und -wahrheit vollständig abgeschafft werden müsse,
ohne auf das BVerfG-Urteil zu warten, sondern proaktiv zu handeln.50
Im „Konzept für Wachstum und Generationengerechtigkeit“, das Christian Lindner als Bundesfinanzminister am
04.11.2024 vorlegte51 – kurz nach der Wahl von Donald Trump zum 47. US-Präsidenten und vor seiner
Entlassung durch den damaligen Kanzler Olaf Scholz am 06.11.202452 –, wurde als Sofortmaßnahme zur Steigerung
der Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Produktivität die Streichung des Solidaritätszuschlags gefordert, der
hauptsächlich von Unternehmen, Selbstständigen, Freiberuflern und Hochqualifizierten getragen werde.
Die Beratung eines weiteren Antrags der AfD-Fraktion zur Abschaffung (BT-Drs. 20/14248) wurde mit Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, FDP, GRÜNEN, SPD und LINKE verhindert.53
Auch in der bisherigen 21. Wahlperiode bestand die Chance mit der konservativen Mehrheit der Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und AfD mit AfD-Antrag BT-Drs. 21/34354 den Solidaritätszuschlag abzuschaffen.
Doch Bundeskanzler Friedrich Merz knickte gegenüber den linken Parteien im Bundestag wieder mal zu Lasten
des Wirtschaftsstandortes Deutschland ein und versteckte sich hinter der „Haushaltslage“.55
Noch 2025 titelte „Die Zeit“, dass sich Bundeskanzler Merz für ein Ende des Solidaritätszuschlags „(…) in
spätestens vier Jahren (…)“ ausspreche56. Auch wenn die Haushaltslage nach wie vor angespannt ist sollte es auch
der aktuellen Bundesregierung – vor allem aber dem Bundeskanzler – klar sein, dass die oben geschilderten
Umstände ein definitives Ende des Solidaritätszuschlags schon jetzt unabdingbar machen, um Wirtschaft und
Verbraucher zu entlasten.
7. Aktuelle Debatte innerhalb der Regierungskoalition
Laut Presseberichten57, 58 läuft aktuell eine interne Debatte in der CDU/CSU-Fraktion, ob man den
Koalitionspartner SPD mit einer vermeintlichen Abschaffung des Solidaritätszuschlages im Kontext einer Reform zum
Spitzensteuersatz für die eigenen Reformvorschläge gewinnen könnte, indem man den Solidaritätsbeitrag in den
Einkommenssteuertarif überführt. Damit würden die Pläne von Bundeskanzler Friedrich Merz zur Abschaffung
des Solidaritätszuschlages bis 2029 als arglistige Täuschung der Bürger formal Realität, tatsächlich aber würde
der Solidaritätszuschlag nur dauerhaft als Teil der bestehenden Einkommenssteuer zementiert. Nicht nur würde
also die CDU wieder vor dem Druck des linken Koalitionspartners klein beigeben, sie hätte beim Thema
Solidaritätszuschlag faktisch endgültig vor den linken Parteien im Parlament kapituliert und die eigene Position in
vorauseilendem Gehorsam freiwillig aufgegeben. Zusätzlich ist bei der ganzen Diskussion mehr als fraglich, ob die
angedachte Spitzensteuersatzreform den Mittelstand wirklich entlastet, wird selbst innerhalb der Unions-Fraktion
bezweifelt, da ungefähr drei Viertel der betroffenen Unternehmen mittelständische Personengesellschaften sind.
49 Plenarprotokoll 20/137, Sitzung vom 16.11.2023; S.17407A
50 Bundestag.de, 15.05.2024, Finanzen – Ausschuss – hib 313/2024, AfD-Fraktion scheitert mit Antrag zu Solidaritätszuschlag; www.bundes-
tag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1002808 (zuletzt abgerufen 06.03.2026).
51 www.fdp.de/weichen-fuer-wachstum-stellen (zuletzt abgerufen 06.03.2026).
52 BILD, 06.11.2024, Scholz entlässt Lindner – Aus! Aus! Die Ampel ist aus! www.bild.de/politik/inland/scholz-entlaesst-lindner-aus-aus-
dieampel-ist-aus-672bc4edd7f5755b6b3c1920 (zuletzt abgerufen 06.03.2026).
53 Siehe: https://sysinfo.bundestag.btg/kk/?_id=419839 (zuletzt abgerufen 06.03.2026).
54 AfD-Antrag, BT-Drs. 21/343, Standort Deutschland stärken – Solidaritätszuschlag abschaffen
55 BT-Drs. 21/648
56 DIE ZEIT, 06.06.2025, Merz spricht sich für Ende des Solis in spätestens vier Jahren aus; www.zeit.de/politik/deutschland/2025-06/
friedrichmerz-solidaritaetszuschlag-ende-vier-jahre (zuletzt abgerufen 13.3.2026).
57 WirtschaftsWoche100, 13.03.2026, Zu besteuert; Ausgabe Nr.12, 13.03.2026; https://de.readly.com/magazines/wirtschaftswoche/2026-03-
13/69b3d5200d6bfac4b83a2c7e (zuletzt abgerufen 17.03.2026)
58 Handelsblatt, 12.03.2026, Union schließt höheren Spitzensteuersatz nicht mehr aus; www.handelsblatt.com/politik/deutschland/
steuerreformunion-schliesst-hoeheren-spitzensteuersatz-nicht-mehr-aus/100207220.html (zuletzt abgerufen 17.03.2026)
Um diese Gruppe zielgerichtet und umfangreich entlasten zu können, seien noch viel weitreichendere Reformen
notwendig, so der CDU-Abgeordnete Fritz Güntzler in der „WirtschaftsWoche“.59
59 WirtschaftsWoche100, 13.03.2026, Zu besteuert; Ausgabe Nr.12, 13.03.2026; https://de.readly.com/magazines/wirtschaftswoche/2026-03-
13/69b3d5200d6bfac4b83a2c7e (zuletzt abgerufen 17.03.2026)
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